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Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Sachsen-Anhalt: Was droht?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zur Corona-Epidemie in Sachsen-Anhalt (Stand: 14.09.2021)

VerstoßBußgeldWer muss das Bußgeld zahlen?
Unzulässige Zusammenkünfte im öffentlichen Raum50 €jede Person
Durchführung einer unzulässigen Veran­staltung1.000 €Veranstalter, Geschäftsführung
Betreiben eines untersagten Gewerbe­betriebs, einer untersagten Einrich­tung oder eines untersagten Ange­bots1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung der allgemeinen Hygiene­regeln1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhaltung der allgemeinen Hygiene­regeln oder Zugangs­beschrän­kungen1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Beherbergung einer oder mehrerer vom Beherber­gungsverbot erfassten Personen1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhaltung der allgemeinen Hygiene­regeln oder der Durch­füh­rung einer ord­nungs­gemäßen und doku­men­tierten Reini­gung1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Veran­stal­tung von Reise­busreisen, Stadtrund­fahrten, Schiffs­aus­flügen oder vergleich­baren touristi­schen Ange­boten1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung der allgemeinen Hygiene­regeln1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes der Reisenden bei Unters­chreitung des Mindest­abstands1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Öffnen einer Gast­stätte für den Publikums­verkehr1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Abstands­bestimmungen oder Verzehr­einschrän­kungen1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung der allge­meinen Hygiene­regeln, der beson­deren Abstands­bestimmungen,
des zulässigen Personen­kreises an einem Tisch und der Gäste­infor­mationen
1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Öffnung eines Laden­geschäfts1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung der allge­meinen Hygiene­regeln oder Zugangs­beschrän­kungen1.000 €Inha­ber, Geschäfts­führung
Zulassen des Sport­betriebs ohne Vor­liegen einer Aus­nahme1.000 €Betrei­ber der Sport­stätte
Nicht-Sicher­stellung der Einhal­tung des Mindest­abstands, der Hygiene­anforde­rungen oder der Begren­zung der Zahl von Sport­treibenden oder Zulassen von Zuschauern250 €Betrei­ber der Sport­stätte
Nicht­tragen eines medi­zinischen Mund-Nasen-Schutzes, ohne dass eine Aus­nahme vorliegt, im Gültig­keits­zeitraum einer Rechts­verordnung mit fest­gestellter lokaler Inzi­denz
... von mindestens 35 von 100.000 Ein­wohnern50 €Nut­zer, Besu­cher, Kun­de, Rei­sen­der, Gast
... von mindestens 50 von 100.000 Ein­wohnern75 €Nut­zer, Besu­cher, Kun­de, Rei­sen­der, Gast
Hinweis: Bitte prüfen Sie auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechtsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie auf dem landeseigenen Portal ms.sachsen-anhalt.de. Es ist uns aufgrund der dynamischen Entwicklung nicht möglich, dauerhaft für die Aktualität der Inhalte dieser Seite zu garantieren.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Dürfen Sie im Auto eine Maske tragen oder verstoßen Sie damit gegen das Vermummungsverbot?

Auch Sachsen-Anhalt verhängt nun Bußgelder bei Corona-Verstößen

Bußgeldkatalog zu Corona: Auch in Sachsen-Anhalt wurde ein solcher nun beschlossen.
Bußgeldkatalog zu Corona: Auch in Sachsen-Anhalt wurde ein solcher nun beschlossen.

Die Corona-Epidemie schreitet weiter voran, das Robert-Koch-Institut vermeldet täglich tausende neuer Krankheitsfälle für Deutschland. Um die Ansteckungswelle zu verlangsamen, haben sowohl die Bundes- als auch die einzelnen Landesregierungen bereits zahlreiche Maßnahmen verhängt. Doch obwohl weite Teile der Bevölkerung die Einschränkungen bislang akzeptieren, gibt es auch immer wieder Personen, die gegen die Anordnungen verstoßen.

Darum verhängen inzwischen viele Bundesländer Bußgelder für solche Fälle. Nun wurde ein solcher Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße auch in Sachsen-Anhalt beschlossen. Am 2. April einigte sich die Landesregierung auf die Höhe der einzelnen Sanktionen.

FAQ: Bußgeldkatalog zu Corona-Verstößen in Sachsen-Anhalt

Wie werden Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen in Sachsen-Anhalt geahndet?

Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern belangt, die Sie der obigen Tabelle entnehmen können. „Corona-Straftaten” können gemäß § 75 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden.

Können auch andere Bußgelder als die in der obigen Tabelle verhängt werden?

Ja, die Beträge in der Tabelle stellen den Regelsatz dar. In Einzelfällen kann auch ein höheres oder geringeres Bußgeld verhängt werden. Verstößt der Betroffene vorsätzlich oder zum wiederholten Male gegen die Maßnahmen, wird der Regelsatz verdoppelt.

Wie lange sollen die Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie in Sachsen-Anhalt noch andauern?

Die aktuellen Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. November 2020 (Stand: 23.11.2020).

Kein Tourismus, keine Picknicks: Diese Regeln gelten derzeit in Sachsen-Anhalt

Laut Corona-Bußgeldkatalog ist in Sachsen-Anhalt das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet.
Laut Corona-Bußgeldkatalog ist in Sachsen-Anhalt das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet.

Der „Corona-Bußgeldkatalog” in Sachsen-Anhalt ahndet Verstöße gegen die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Diese legt fest, was derzeit in Sachsen-Anhalt erlaubt ist.

Hier listen wir die wichtigsten Beschränkungen für Sie auf:

  • Veranstaltungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten sind untersagt.
  • Bei Veranstaltungen und Ansammlungen, die von diesem Verbot ausgenommen sind, ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Außerdem muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
  • Einrichtungen zum Zwecke von Bildung, Kultur, Freizeit, Spiel, Vergnügen und Prostitution dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
  • Es ist davon abgeraten, zu touristischen Zwecken, zu Freizeit- oder Fortbildungszwecken oder für verschiebbare medizinische Maßnahmen nach Sachsen-Anhalt einzureisen.
  • Gaststätten dürfen nur zum Zwecke der Belieferung und der Mitnahme von Speisen öffnen.
  • Sämtliche Sportstätten sind zu schließen.
  • Besuche in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sind teilweise nur eingeschränkt gestattet.
  • Physische Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Aufenthalte im Freien sind nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit maximal einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, erlaubt.
  • Die Wohnung sollte nur aus triftigen Gründen verlassen werden (z. B. Arbeit, Arzt- und Tierarztbesuche, Versorgungseinkäufe, Bewegung an der frischen Luft, Versorgung von Tieren).

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. karl
    Am 3. Mai 2020 um 21:54

    das ist in ordnung. nur reiche leute (wer sich eine zweitwonung leisten kann) haben den vorteil im ostharz (schön leer) wandern zu dürfen. so können die wohlhabenden unter sich wandern. die armen schlucker können ja in den westharz (auf grund dieser maßnahme etwas voller). hatten wir solche vorteile für reiche nicht schon einmal vor ca30 jahren?

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