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Quarantäne gemäß § 30 IfSG: Wann droht die Isolierung?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sanktionen bei Verstößen gegen die Quarantäne

VerstoßSanktion
Verstoß gegen die QuarantäneanordnungGeldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren
Fahrlässige Köperverletzung bei Ansteckung andererGeldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren

Wissenswertes zu den Quarantäne-Vorschriften in Deutschland

Wann können die Behörden eine Quarantäne im Krankenhaus oder zu Hause anordnen?
Wann können die Behörden eine Quarantäne im Krankenhaus oder zu Hause anordnen?

Um die Ausbreitung von gefährlichen Infektionskrankheiten zu verhindern, ist nicht selten schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Zu Gunsten der Gesellschaft müssen dann unter Umständen einzelne Bürger Einschränkungen durch die verschiedenen Infektionsschutzmaßnahmen hinnehmen. So ist dies auch bei einer angeordneten Quarantäne, die das Grundrecht auf die Freiheit der Person zum Schutz der Allgemeinheit weitreichend beschneidet.

Doch was heißt es, unter Quarantäne zu stehen? Darf ich in diesem Fall noch arbeiten oder das Haus verlassen? Erhalte ich während der Isolierung weiterhin meinen Lohn? Und welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die Quarantäneauflagen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Quarantäne

Was ist eine Quarantäne?

Eine Quarantäne ist laut Definition eine zeitlich befristete und behördlich angeordnete Isolierung, die dazu dient, die Gesellschaft vor Infektionserkrankungen wie zum Beispiel dem Coronavirus zu schützen.

Ist eine Quarantäne nur im Krankenhaus möglich?

Nein, die Infektionsschutzmaßnahmen sehen alternativ zur Unterbringung im Krankenhaus bei zahlreichen Krankheiten auch Möglichkeit einer häuslichen Quarantäne vor.

Erhalte ich während der Quarantäne eine Lohnfortzahlung?

Einen durch die Quarantäne bedingten Verdienstausfall müssen Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen nicht befürchten, denn der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit den Lohn weiter. Der Arbeitgeber kann sich die gezahlten Beträge laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) dann von der zuständigen Behörde (z. B. dem Gesundheitsamt) erstatten lassen. Ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Bekomme ich bei einer angeordneten Quarantäne automatisch eine Krankschreibung?

Nein, denn eine Krankschreibung dürfen Ärzte nur ausstellen, wenn der Patient Symptome zeigt. Handelt es sich bei der Isolierung nur um eine Vorsichtsmaßnahme oder verläuft die Erkrankung ohne Symptome, muss der Patient den behördlichen Bescheid (meist das Gesundheitsamt) über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einreichen.

Quarantäne – was ist das?

Quarantäne bei Corona: Wie lange die Isolierung dauert, bestimmt das Gesundheitsamt.
Quarantäne bei Corona: Wie lange die Isolierung dauert, bestimmt das Gesundheitsamt.

Laut Definition bezeichnet „Quarantäne“ die vorübergehende Isolierung von Personen oder Tieren, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder bei denen zumindest der Verdacht auf eine entsprechende Infektion besteht. Es handelt sich hierbei also um eine sogenannte Infektionsschutzmaßnahme, die von den zuständigen Behörden angeordnet wird. Wer zum Beispiel im Zuge der Corona-Krise freiwillig daheim bleibt, befindet sich dadurch also nicht in Quarantäne.

In § 30 Abs. 1 IfSG heißt es zur Anordnung möglicher Quarantänemaßnahmen wie folgt: 

Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden […].

Wie dieser Auszug zeigt, schreibt der Gesetzgeber die Unterbringung in einem Krankenhaus während der Quarantäne ausdrücklich nur bei der Lungenpest und dem hämorrhagischem Fieber vor. Lässt es der Gesundheitszustand bei anderen Erkrankungen zu und ist eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen, besteht demnach auch die Möglichkeit, die Quarantäne zu Hause zu verbringen.

Wie lange die Isolierung andauert, legt in der Regel das Gesundheitsamt fest. Dabei werden insbesondere die Inkubationszeiten berücksichtigt. So dauert zum Beispiel die Corona-Quarantäne mindestens zwei Wochen.

Quarantäne verweigern – ist dies möglich?

Aus § 30 Abs. 2 IfSG ergibt sich, dass die Eindämmung von Infektionskrankheiten schwerer wiegt als das Grundrecht auf persönliche Freiheit. Ordnet eine Behörde die Quarantäne an, muss die jeweilige Person sich somit in Isolierung begeben. Bei einer Missachtung kann das Gesundheitsamt die Quarantäne auch gerichtlich vollstrecken lassen. Der Patient wird in einem solchen Fall dann von der Polizei abgeholt. Zudem drohen bei Verstößen gegen die Auflagen weitreichende Sanktionen.

Was ist während der Quarantänemaßnahmen erlaubt bzw. verboten?

Durch §30 IfSG dürfen Patienten ihre Wohnung nicht mehr verlassen.
Durch §30 IfSG dürfen Patienten ihre Wohnung nicht mehr verlassen.

Die Anordnung einer Quarantäne bedeutet weitreichende Beschränkungen des alltäglichen Lebens. Allerdings ist die Isolierung in der Regel notwendig, um das Ziel, die Verbreitung von Infektionserkrankungen einzudämmen, zu erreichen.

Aus diesem Grund ist es den Patienten nicht gestattet, das Krankenhauszimmer bzw. die eigene Wohnung zu verlassen. Das bedeutet auch, dass Sie während der Quarantäne nicht Gassi gehen oder selbst im Supermarkt einkaufen dürfen. Stattdessen sind Sie dafür auf die Hilfe von Nachbarn, Freunden oder Angehörigen angewiesen.

Wer unter Quarantäne steht, kann seiner Arbeit im Betrieb somit ebenfalls nicht mehr nachgehen. Liegt aber keine Erkrankung und somit auch keine Krankschreibung vor, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Hierfür muss der Arbeitgeber allerdings die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Die Polizei ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften des IfSG und somit den Verbleib in der Quarantäne zu überprüfen. In der Praxis übernimmt allerdings meist das Gesundheitsamt durch regelmäßige Anrufe die Kontrolle.

Bildnachweise: depositphotos.com/tonodiaz (Header), depositphotos.com/pressmaster, fotolia.com/© Les Cunliffe, fotolia.com/© dglimages

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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