Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen (Stand: 23.11.2020)

Ver­stoßBuß­geld in Eu­roWer muss das Buß­geld zah­len?
Fehlendes Hygienekonzept bzw. mangelhafte Umsetzung500 - 3.000Verant­wort­liche
Fehlende oder mangelhafte Datenerhebung oder Dokumentation 500 - 2.000Verant­wort­liche
Überschreitung der Personenanzahl300 - 2.000Verant­wort­liche
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung Besucherin, Besucher, 100 - 150be­trof­fene Per­son
Nichtein­haltung des Mindest­abstands 100 - 400je­de be­tei­lig­te Per­son
Zusammenkunft von mehr als 10 Personen150 - 400 je­de be­tei­lig­te Per­son
Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen300 - 3.000Veran­lasser
Betrieb unerlaubter Einrichtungen (Restaurant, Kino, Bar etc.)3.000 - 10.000Verant­wort­liche
Besuch unerlaubter Einrichtungen (Restaurant, Kino, Bar etc.)150 - 400je­de be­tei­lig­te Per­son
Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland nicht beachtet500 - 3.000be­trof­fene Per­son
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise150 - 2.000be­trof­fene Per­son
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde bei Auftreten von Symptomen300 - 3.000be­trof­fene Per­son
Hinweis: Da wir aufgrund der häufigen und unregelmäßigen Anpassungen der Verordnungen für die Aktualität der Inhalte dieser Seite keine Garantie abgeben könne, prüfen Sie auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechstverordnung des Landes Niedersachsen. Sie finden diese auf dem landeseigenen Portal niedersachsen.de.

Niedersachsen: Der Corona-Bußgeldkatalog sieht unterschiedliche Sanktionen vor

Durch den Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen sollen Verstöße einheitlich sanktioniert werden.
Durch den Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen sollen Verstöße einheitlich sanktioniert werden.

In Deutschland kehrt allmählich der Frühling ein, doch das Coronavirus hat die Bundesrepublik weiterhin fest im Griff. In allen Bundesländern gelten derzeit gravierende Kontaktbeschränkungen, die das öffentliche Leben weitestgehend lahmlegen.

Da sich nicht alle Menschen an die Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie halten, haben fast alle Landesregierungen mittlerweile einen Corona-Bußgeldkatalog erlassen. Auch Niedersachsen verfügt nun über Vorgaben, wie entsprechende Ordnungswidrigkeiten einheitlich geahndet werden sollen.

Doch welche Sanktionen können eigentlich gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen ausgesprochen werden? Was ist überhaupt noch erlaubt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Bußgeldkatalog zu Corona-Verstößen in Niedersachsen

Wann tritt der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen in Kraft?

Der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen wurde am 8.4.2020 veröffentlicht und tritt somit am 9.4.2020 in Kraft.

Welche Bußgelder drohen bei Corona-Verstößen in Niedersachsen?

Unserer Corona-Bußgeldtabelle für Niedersachsen können Sie entnehmen, wie hoch die Bußgelder für einzelne Verstöße gegen die Regelungen aus der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausfallen.

Sind auch Straftaten im Zusammenhang mit Corona-Verstößen möglich?

Ja. Wird ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, greift § 75 Infektionsschutzgesetz. Demzufolge sind bei gravierenden Regelmissachtungen auch Freiheits- oder Geldstrafen möglich.

Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?

Video: Maske am Steuer
Dürfen Sie im Auto eine Maske tragen oder verstoßen Sie damit gegen das Vermummungsverbot?

Welche Corona-Verstöße werden gemäß Bußgeldkatalog in Niedersachsen sanktioniert?

Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Niedersachsen: Partys können teuer werden.
Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Niedersachsen: Partys können teuer werden.

Die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. April 2020 definiert allerhand Verbote und Kontaktbeschränkungen. Hier einige Beispiele, an welche Vorgaben sich die Menschen in Niedersachsen nunmehr halten müssen, wenn sie keine Sanktionen gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen riskieren wollen:

  • Einrichtungen wie Bars, Clubs, Theater, Zoos, Spielhallen, Bordelle, Spielplätze etc. müssen geschlossen werden
  • Übernachtungen für touristische Zwecke sowie die Beherbergung von Touristen sind verboten
  • Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind verboten
  • Restaurants dürfen nicht betrieben werden, der Außer-Haus-Verkauf ist unter Beachtung der strengen Hygienevorschriften allerdings gestattet
  • Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, müssen auf ein Minimum reduziert werden

Was ist in Niedersachsen noch erlaubt?

Zwar sieht die Verordnung eine Eindämmung der sozialen Kontakte auf ein Minimum vor, in einer Presseerklärung vom 4. April gab das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jedoch nun bekannt, dass man mit der Verordnung „übers Ziel hinaus“ geschossen sei.

Dabei bezieht sich das Ministerium auf die Regelungen zu Besuchen im Familien und Freundeskreis und korrigiert die Vorgaben wie folgt:

Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.

Was halten Sie von dem Corona-Bußgeldkatalog?

Bildnachweise: fotolia.com/ © anweber, istockphoto.com/ © Jorisvo, istockphoto.com/ © kzenon

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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