Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
300 - 3.000
Veranlasser
Betrieb unerlaubter Einrichtungen (Restaurant, Kino, Bar etc.)
3.000 - 10.000
Verantwortliche
Besuch unerlaubter Einrichtungen (Restaurant, Kino, Bar etc.)
150 - 400
jede beteiligte Person
Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland nicht beachtet
500 - 3.000
betroffene Person
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise
150 - 2.000
betroffene Person
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde bei Auftreten von Symptomen
300 - 3.000
betroffene Person
Hinweis: Da wir aufgrund der häufigen und unregelmäßigen Anpassungen der Verordnungen für die Aktualität der Inhalte dieser Seite keine Garantie abgeben könne, prüfen Sie auch die jeweils aktuellste Fassung der Corona-Rechstverordnung des Landes Niedersachsen. Sie finden diese auf dem landeseigenen Portal niedersachsen.de.
Niedersachsen: Der Corona-Bußgeldkatalog sieht unterschiedliche Sanktionen vor
In Deutschland kehrt allmählich der Frühling ein, doch das Coronavirus hat die Bundesrepublik weiterhin fest im Griff. In allen Bundesländern gelten derzeit gravierende Kontaktbeschränkungen, die das öffentliche Leben weitestgehend lahmlegen.
Da sich nicht alle Menschen an die Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemiehalten, haben fast alle Landesregierungen mittlerweile einen Corona-Bußgeldkatalog erlassen. Auch Niedersachsen verfügt nun über Vorgaben, wie entsprechende Ordnungswidrigkeiten einheitlich geahndet werden sollen.
Doch welche Sanktionen können eigentlich gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen ausgesprochen werden? Was ist überhaupt noch erlaubt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Bußgeldkatalog zu Corona-Verstößen in Niedersachsen
Wann tritt der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen in Kraft?
Der Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen wurde am 8.4.2020 veröffentlicht und tritt somit am 9.4.2020 in Kraft.
Welche Bußgelder drohen bei Corona-Verstößen in Niedersachsen?
Unserer Corona-Bußgeldtabelle für Niedersachsen können Sie entnehmen, wie hoch die Bußgelder für einzelne Verstöße gegen die Regelungen aus der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausfallen.
Sind auch Straftaten im Zusammenhang mit Corona-Verstößen möglich?
Ja. Wird ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, greift § 75 Infektionsschutzgesetz. Demzufolge sind bei gravierenden Regelmissachtungen auch Freiheits- oder Geldstrafen möglich.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Welche Corona-Verstöße werden gemäß Bußgeldkatalog in Niedersachsen sanktioniert?
Die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. April 2020 definiert allerhand Verbote und Kontaktbeschränkungen. Hier einige Beispiele, an welche Vorgaben sich die Menschen in Niedersachsen nunmehr halten müssen, wenn sie keine Sanktionen gemäß Corona-Bußgeldkatalog in Niedersachsen riskieren wollen:
Einrichtungen wie Bars, Clubs, Theater, Zoos, Spielhallen, Bordelle, Spielplätze etc. müssen geschlossen werden
Übernachtungen für touristische Zwecke sowie die Beherbergung von Touristen sind verboten
Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind verboten
Restaurants dürfen nicht betrieben werden, der Außer-Haus-Verkauf ist unter Beachtung der strengen Hygienevorschriften allerdings gestattet
Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, müssen auf ein Minimum reduziert werden
Was ist in Niedersachsen noch erlaubt?
Zwar sieht die Verordnung eine Eindämmung der sozialen Kontakte auf ein Minimum vor, in einer Presseerklärung vom 4. April gab das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jedoch nun bekannt, dass man mit der Verordnung „übers Ziel hinaus“ geschossen sei.
Dabei bezieht sich das Ministerium auf die Regelungen zu Besuchen im Familien und Freundeskreis und korrigiert die Vorgaben wie folgt:
Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.
Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.
Wüde folgender Sachverhalt als verbotene Ansammlung gelten, wenn eine Person bei einem Spaziergang 2 weitere Personen trifft und mit Abstand eine kurzes Gespräch auf dr Straße führt? Alle Personen sind aus unterschiedlichen Haushalten.
Moin, auf meinem privat Gelände (Garten) plane ich eine Feier mit 30 Personen 15x Familie, 15x Freunde (Arbeitskollegen, Freunde mit denen ich sonst, fast täglich, verkehre. Ist das möglich? Schönen Tag noch Gruß Frank K.
während der Zeit vom 14. – 18.6 .2020 galt eine Beschränkung der Hotelauslastung (Niedersachsen, ostfriesische Inseln) auf 80% für touristische Gäste. Mir scheint diese Beschränkung wurde vielfach in Hotels (in mehreren Fällen ostfriesischen Inseln) recht großzügig umgesetzt.
Verordnung zur Änderung den Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 05.06.2020.
“Eine Überschreitung ist zulässig, wenn der Betrieb ausschließlich Geschäftsreisende aufnimmt.”
Meinung eines Hotelbesitzers dazu (schriftlich):
Aber was … § 2 l angeht, handelt es sich bei „Überschreitung“ der 80% um „ausschließlich“ Geschäftsreisende. Das heißt nicht, dass das Hotel „ausschließlich“ Geschäftsreisende beherbergen darf.
Von 11 Zimmern waren …
– 7 Zimmer zu touristischen zwecken belegt.
– 3 Zimmer geschäftlich belegt.
Macht 10 Zimmer.
Kann das korrekt sein? Wieso soll ein überwiegend touristisch belegtes Hotel zusätzlich mit Businessgästen belegt werden dürfen? Sind die weniger ansteckend? Die Verordnung liest sich für mich anders.
Guten Tag,
ab wann ist der Bußgeldkatalog in Kraft getreten? Und was ist wenn man vor dem inkrafttreten des Bußgeldkataloges (Niedersachsen) eine Ordnungswidrigkeit begangen hat? Kann man im Nachhinein mit einem Bußgeld belangt werden?
Mit welchem Bußgeld muss der Wohnungsmieter und Beteiligten rechnen, sobald die Mindestanzahl von 2 Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, überschritten wurde.
Gibt es dabei Unterschiede in Niedersachsen für Mieter und Besucher, bzw. je nach Anzahl der versammelten Personen?
Wir sind eine Fahrgemeinschaft von 3 Personen. Auf der Internetseite von Niedersachsen steht wir dürfen mit Schutzvorkehrungen fahren. Wenn ich jetzt aber auf der Seite der Bundesregierung gucke, dann dürfen wir das nicht. Welche Aussage zählt?
zuständig für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes sind die Bundesländer. Die Bundesregierung kann hier zunächst lediglich Empfehlungen ausgeben.
Mein Sohn hat drei Kinder und lebt mit seiner Familie 200km entfernt in einer 70qm Wohnung. Wir haben einen großen Garten und möchten den Kindern die Möglichkeit zum austoben geben. Darf mein Sohn mit seiner Familie uns über das Wochenende besuchen.
das richtet sich nach den jeweiligen Rechtsverordnungen der Bundesländer. Die aktuellsten Fassungen finden Sie in aller Regel auf den Internetportalen der Länder.
Betrifft Corona-Bußgeldkatalog:
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei
Personen (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) – 200 bis 400 € – jede beteiligte Person
Bezieht sich dies auf jegliche Ansammlungen, sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum? Sprich es sind auch Treffen mit Einhaltung der Abstandsregelung in privaten Gärten untersagt?
die Beschränkungen zur Personenanzahl beziehen sich zunächst auf Aufenthalte im öffentlichen Raum. Aber auch innerhalb privater Wohnanlagen sollten die Anzahl von Personen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Die Polizei kann im Zweifel zu große Ansammlungen auch im privaten Raum untersagen bzw. auflösen.
Mein Sohn und ich wohnen in einem Haushalt, mein Lebenspartner wohnt 50 km entfernt. Wir sehen uns in der Regel jedes Wochenende.
Dürfen wir gemeinsam raus und auch Auto fahren?
das richtet sich nach den aktuell gültigen Rechtsverordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Hier können sich aufgrund von Lockerungsmaßnahmen Änderungen ergeben. Die aktuellen Fassungen finden sich in aller Regel auf den jeweiligen Landesportalen.
Betrifft die Abstandsregelung von mindestens 1,5m:
Wir wohnen mit insgesamt 6 Personen in einem Haushalt. Zuhause kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Müssen wir dieses dann auch draußen bei einem gemeinsamen Spaziergang machen oder greift dort auch die Regelung weil wir aus einem Haushalt kommen?
die Abstandsregeln gelten gemeinhin für Personen, die nicht Angehörige desselben Hausstands sind (häufige Ausnahme: Aufenthalt einer Person mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum selben Hausstand gehört).
Betrifft Corona-Bußgeldkatalog:
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei
Personen – 200 bis 400 € – jede beteiligte Person
Das kann doch nicht gelten, wenn eine Familie aus Mutter, Vater, Kind besteht. Da sind es schon drei Personen. Dies sollte im Corona-Bußgeldkatalog deutlicher zum Ausdruck gebracht werden.
Ansonsten halte ich alle diese Maßnahmen für sehr notwendig.
Oben steht:
“letzte Aktualisierung am: 3. September 2021”
weiter unten steht:
“Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen (Stand: 23.11.2020)”
Was heißt “Stand: 23.11.2020”
gelten die Bußgelder heute oder nicht?
Wüde folgender Sachverhalt als verbotene Ansammlung gelten, wenn eine Person bei einem Spaziergang 2 weitere Personen trifft und mit Abstand eine kurzes Gespräch auf dr Straße führt? Alle Personen sind aus unterschiedlichen Haushalten.
Moin, gilt der Bussgeldkatalog,rechtlich, auch im privatem Bereich? Benötige keine große Erklärung, sondern nur ja oder nein. Schöne Woche noch.
Moin, auf meinem privat Gelände (Garten) plane ich eine Feier mit 30 Personen 15x Familie, 15x Freunde (Arbeitskollegen, Freunde mit denen ich sonst, fast täglich, verkehre. Ist das möglich? Schönen Tag noch Gruß Frank K.
Guten Tag,
während der Zeit vom 14. – 18.6 .2020 galt eine Beschränkung der Hotelauslastung (Niedersachsen, ostfriesische Inseln) auf 80% für touristische Gäste. Mir scheint diese Beschränkung wurde vielfach in Hotels (in mehreren Fällen ostfriesischen Inseln) recht großzügig umgesetzt.
Verordnung zur Änderung den Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 05.06.2020.
“Eine Überschreitung ist zulässig, wenn der Betrieb ausschließlich Geschäftsreisende aufnimmt.”
Meinung eines Hotelbesitzers dazu (schriftlich):
Aber was … § 2 l angeht, handelt es sich bei „Überschreitung“ der 80% um „ausschließlich“ Geschäftsreisende. Das heißt nicht, dass das Hotel „ausschließlich“ Geschäftsreisende beherbergen darf.
Von 11 Zimmern waren …
– 7 Zimmer zu touristischen zwecken belegt.
– 3 Zimmer geschäftlich belegt.
Macht 10 Zimmer.
Kann das korrekt sein? Wieso soll ein überwiegend touristisch belegtes Hotel zusätzlich mit Businessgästen belegt werden dürfen? Sind die weniger ansteckend? Die Verordnung liest sich für mich anders.
Beste Grüße
Erwin
Guten Tag,
ab wann ist der Bußgeldkatalog in Kraft getreten? Und was ist wenn man vor dem inkrafttreten des Bußgeldkataloges (Niedersachsen) eine Ordnungswidrigkeit begangen hat? Kann man im Nachhinein mit einem Bußgeld belangt werden?
Ist das einhalten von einen Mindestabstand von 1,5 m und eine Ansammlung zwei verschiedene Strafen ?
Hallo,
mit wie vielen Personen kann ich während Corona eine Fahrgemeinschaft (Niedersachsen) machen,ohne bestraft zu werden?
Mit welchem Bußgeld muss der Wohnungsmieter und Beteiligten rechnen, sobald die Mindestanzahl von 2 Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, überschritten wurde.
Gibt es dabei Unterschiede in Niedersachsen für Mieter und Besucher, bzw. je nach Anzahl der versammelten Personen?
Wir sind eine Fahrgemeinschaft von 3 Personen. Auf der Internetseite von Niedersachsen steht wir dürfen mit Schutzvorkehrungen fahren. Wenn ich jetzt aber auf der Seite der Bundesregierung gucke, dann dürfen wir das nicht. Welche Aussage zählt?
Hallo Sebastian,
zuständig für die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes sind die Bundesländer. Die Bundesregierung kann hier zunächst lediglich Empfehlungen ausgeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
gab es eigentlich vor dem 8.04.2020 für Niedersachsen festgesetzte Bussgelder?
Vielen Dank
Gruß Nicole
Mein Sohn hat drei Kinder und lebt mit seiner Familie 200km entfernt in einer 70qm Wohnung. Wir haben einen großen Garten und möchten den Kindern die Möglichkeit zum austoben geben. Darf mein Sohn mit seiner Familie uns über das Wochenende besuchen.
Hallo Frauke,
das richtet sich nach den jeweiligen Rechtsverordnungen der Bundesländer. Die aktuellsten Fassungen finden Sie in aller Regel auf den Internetportalen der Länder.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Aus dem Tabelle genommen :
Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb eines Umkreises von 50 m
Bußgeld 150 Euro
jede beteiligte Person
Könnte man das genauer beschreiben? Darf ich jetzt draußen nichts essen und trinken, während eine andere Person im Umkreis von 50 m ist?
Hallo Jeremy,
die Angabe bezieht sich auf den Umkreis zu der gastronomischen Einrichtung, in der die Speisen und Getränke abgeholt wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Betrifft Corona-Bußgeldkatalog:
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei
Personen (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) – 200 bis 400 € – jede beteiligte Person
Bezieht sich dies auf jegliche Ansammlungen, sowohl im öffentlichen als auch privatem Raum? Sprich es sind auch Treffen mit Einhaltung der Abstandsregelung in privaten Gärten untersagt?
Hallo P.,
die Beschränkungen zur Personenanzahl beziehen sich zunächst auf Aufenthalte im öffentlichen Raum. Aber auch innerhalb privater Wohnanlagen sollten die Anzahl von Personen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Die Polizei kann im Zweifel zu große Ansammlungen auch im privaten Raum untersagen bzw. auflösen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Sohn und ich wohnen in einem Haushalt, mein Lebenspartner wohnt 50 km entfernt. Wir sehen uns in der Regel jedes Wochenende.
Dürfen wir gemeinsam raus und auch Auto fahren?
Hallo Iris,
das richtet sich nach den aktuell gültigen Rechtsverordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Hier können sich aufgrund von Lockerungsmaßnahmen Änderungen ergeben. Die aktuellen Fassungen finden sich in aller Regel auf den jeweiligen Landesportalen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Betrifft die Abstandsregelung von mindestens 1,5m:
Wir wohnen mit insgesamt 6 Personen in einem Haushalt. Zuhause kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Müssen wir dieses dann auch draußen bei einem gemeinsamen Spaziergang machen oder greift dort auch die Regelung weil wir aus einem Haushalt kommen?
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo H.,
die Abstandsregeln gelten gemeinhin für Personen, die nicht Angehörige desselben Hausstands sind (häufige Ausnahme: Aufenthalt einer Person mit maximal einer weiteren Person, die nicht zum selben Hausstand gehört).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Betrifft Corona-Bußgeldkatalog:
Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als zwei
Personen – 200 bis 400 € – jede beteiligte Person
Das kann doch nicht gelten, wenn eine Familie aus Mutter, Vater, Kind besteht. Da sind es schon drei Personen. Dies sollte im Corona-Bußgeldkatalog deutlicher zum Ausdruck gebracht werden.
Ansonsten halte ich alle diese Maßnahmen für sehr notwendig.
Hallo A. Kuhn,
für Familien oder Personen, die im gleichen Haushalt leben, gilt das selbstverständlich nicht. Wir haben die Stelle in der Tabelle konkretisiert.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org