Corona-Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg (Stand: 15.09.2021)
Verstoß
Sanktion
Wer muss das Bußgeld zahlen?
Kein Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes
50 -250 € (Regelsatz 70 €)
betroffene Person
Teilnahme an Veranstaltungen oder Betreten von Einrichtungen ohne einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen
150 - 1.000 € (Regelsatz 200 €)
betroffene Person
Verstoß gegen die Pflicht zur Überprüfung eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises
500 - 10.000 (Regelsatz 650 €)
Anbieter, Betreiber oder Veranstalter
Auf behördliches Verlangen kein Hygienekonzept oder keine Auskunftserteilung über die Umsetzung eines solchen vorgelegt
Gewerblich: 500 - 5.000 € (Regelsatz 650)
Nicht gewerblich: 50 - 2.500 € (Regelsatz 250)
Betreiber, Veranstalter
Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten ganz oder teilweise verweigern, den Zutritt zu Veranstaltungen oder Einrichtungen gewährt
500 - 5.000 € (Regelsatz 600 €)
Betreiber, Veranstalter
Falsche Angaben bei den Kontaktdaten gemacht
50 - 250 € (Regelsatz 100 €)
Anwesender
An privaten Zusammenkünften oder Veranstaltungen teilgenommen, obwohl dies verboten war
50 - 500 € (Regelsatz 100 €)
jede beteiligte Person
Private Veranstaltungen abgehalten, obwohl dies verboten war
100 - 1.000 € (Regelsatz 200 €)
Veranstalter
Veranstaltungen durchgeführt, obwohl die zulässigen Teilnehmerzahl oder Kapazität überschritten wurde
Gewerblich: 500 - 10.000 € (Regelsatz 650 €)
Nicht gewerblich: 300 - 5.000 € (Regelsatz 450 €)
Veranstalter
An Veranstaltungen teilgenommen oder Einrichtungen betreten ohne einen Testnachweis vorzulegen
150 - 1.000 € (Regelsatz 200 €)
betroffene Person
Vorlage oder umgehende Anpassung eines Hygienekonzepts verweigert
Gewerblich: 500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Nicht gewerblich: 50 - 2.500 € (Regelsatz 250 €)
Veranstalter
Veranstaltung abgehalten ohne ein Hygienekonzept zu erstellen oder eine Datenverarbeitung durchzuführen
Gewerblich: 500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Nicht gewerblich: 50 - 2.500 € (Regelsatz 250 €)
Veranstalter
Kultur-, Freizeit- oder sonstige Einrichtungen oder Einrichtungen des Verkehrswesens betrieben ohne ein Hygienekonzept erstellt oder eine Datenverarbeitung durchgeführt zu haben
Gewerblich: 500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Nicht gewerblich: 50 - 2.500 € (Regelsatz 250 €)
Anbieter, Betreiber
Gastronomie, Vergnügungsstätte, Mensa, Cafeteria, Betriebskantine, Beherbergungsbetrieb oder ähnliche Einrichtungen betrieben ohne ein Hygienekonzept erstellt oder eine Datenverarbeitung durchgeführt zu haben
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber
Einzelhandelsbetrieb, Ladengeschäft, Markt, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb mit Kundenverkehr oder ähnliche Einrichtungen betrieben ohne ein Hygienekonzept erstellt zu haben
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber
Betrieb zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen betrieben ohne eine Datenverarbeitung durchzuführen
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber
Als Beschäftigter die Annahme eines Testangebots, die Durchführung eines Tests, die Aufbewahrung oder die Zugänglichmachung von Testnachweisen verweigert
50 - 500 € (Regelsatz 100 €)
betroffener Beschäftigter
Durchführung eines Tests, Aufbewahrung oder Zugänglichmachung von Testnachweisen als Selbstständiger verweigert
50 - 500 € (Regelsatz 100 €)
betroffener Selbstständiger
Finanzierung oder Organisation von Tests in Schlacht-, Zerlegungs-, Fleischverarbeitungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie sonstigen Betrieben, die Lebensmittel aus unverarbeitetem Fleisch herstellen und behandeln, oder in landwirtschaftlichen Betrieben mit Saisonarbeitskräften verweigert
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber, Arbeitgeber
Erstellung, Vorlage, umgehende Anpassung oder Durchführung eines Hygienekonzepts für Schlacht-, Zerlegungs-, Fleischverarbeitungs- und Wildbearbeitungsbetriebe sowie sonstige Betriebe, die Lebensmittel aus unverarbeitetem Fleisch herstellen und behandeln, oder für landwirtschaftliche Betriebe mit Saisonarbeitskräften verweigert
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber
Durchführung einer Datenverarbeitung in Schlacht-, Zerlegungs-, Fleischverarbeitungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie sonstigen Betrieben, die Lebensmittel aus unverarbeitetem Fleisch herstellen und behandeln, oder in landwirtschaftlichen Betrieben mit Saisonarbeitskräften verweigert
500 - 5.000 € (Regelsatz 650 €)
Betreiber
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der unregelmäßigen Anpassungen der einzelnen Verordnungen in den Bundesländern die Aktualität der folgenden Inhalte nicht garantieren können. Die jeweils aktuellste Fassung der unterschiedlichen Corona-Rechtsverordnungen des Landes Baden-Württemberg können Sie auf dem Landesportal www.baden-wuerttemberg.de prüfen.
Im Video: Kann auch wegen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Inhaltsverzeichnis:
Auch Baden-Württemberg hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen erlassen!
Nordrhein-Westfalen hatte als erstes Bundesland explizit einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln erlassen. Zwar hat die Bundesregierung einen Leitfaden für die Maßnahmen zur Eindämmung der Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus erlassen. Die Umsetzung und Übertragung in Landesrecht obliegt jedoch der Verantwortung der Bundesländer.
Und auch der Erlass von einem eigenen Corona-Bußgeldkatalog liegt damit in den Händen der Länder. So kommt es zwischen den Bundesländern durchaus zu Abweichungen, sowohl bei den Corona-Maßnahmen als auch dem Corona-Bußgeld.
Baden-Württemberg zählt neben NRW und Bayern zu den bislang am stärksten von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Bundesländern. Die Einhaltung der Corona-Maßnahmen erscheint hier also besonders drängend. Doch wie hoch fallen die Sanktionen laut Corona-Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg aus, sollte es zu Zuwiderhandlungen kommen?
FAQ: Strafen- & Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Baden-Württemberg
Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg?
Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kostet mindestens 100 Euro je Person. Verstöße gegen Schließungsanordnung können den Verantwortlichen wesentlich teurer zu stehen kommen. Den gesamten Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg finden Sie hier.
Kann auch eine Strafe bei Corona-Verstößen in Baden-Württemberg drohen?
Ja. Einzelne Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können Straftaten darstellen. Diese sind nicht explizit im Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg aufgeführt. Welche Strafen im Einzelfall drohen können, erfahren Sie hier.
Gibt es auch in anderen Bundesländern bereits einen spezifischen Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln?
Ja. NRW hatte einen solchen als ersten erlassen. Weitere Bundesländer folgten. Nach und nach wollen voraussichtlich alle entsprechende Maßnahmen treffen. Eine Übersicht zu den Corona-Bußgeldkatalogen der Bundesländer finden Sie hier.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
Wie hoch ist das Bußgeld für Corona-Verstöße in Baden-Württemberg?
Einige Beispiele:
Verstoß gegen Kontaktsperre (mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum): Bußgeld zwischen 100 bis 1.000 Euro je Person
Verstoß gegen Schließungsanordnung (Clubs, Bars, Frisör usf.): Bußgeld zwischen 2.500 bis 5.000 € für den Verantwortlichen, im Wiederholungsfalle bis 25.000 Euro
Verstoß gegen Besuchsverbote (z. B. in Pflegeheimen oder Krankenhäusern): Bußgeld zwischen 250 bis 1.500 Euro für die betroffene Person
Eine detaillierte Übersicht zu den genauen Sanktionen gibt die obige Tabelle.
Warum gibt es einen eigenen Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg?
Grundsätzlich waren Missachtungen der Corona-Maßnahmen auch vor dem Erlass von dem Corona-Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg mit Sanktionen belegt, denn: Das Infektionsschutzgesetz legt in den §§ 73 bis 75 fest, was als Ordnungswidrigkeit und welche Verstöße als Straftat zu werten sind.
Da es sich bei den Corona-Regeln um recht spezifische Maßnahmen handelt, soll die Festlegung von Regelbußen in einem eigenen Bußgeldkatalog zu den Corona-Regeln in Baden-Württemberg vor allem die schnelle Durchsetzung ermöglichen. Das IfSG sieht nur Höchstgrenzen für bestimmte Verstöße vor. In jedem Einzelfall müsste ein Verstoß daher gesondert geprüft und ein genaues Bußgeld für Corona-Verstöße in Baden-Württemberg verhängt werden.
Durch den Erlass fester Regelbußen im Corona-Bußgeldkatalog können Baden-Württemberg und die anderen Bundesländer, die bislang dem Beispiel NRW folgten, drei wesentliche Effekte erzielen:
Die Sanktionen sind durch die Festlegung von Regelbußen für den juristischen Laien nicht mehr so abstrakt. Der Corona-Bußgeldkatalog kann in Baden-Württemberg und den anderen Bundesländern daher auf Unbelehrbare verstärkt eine abschreckende Wirkung entfalten.
Polizei und Ordnungsamt erhalten mit einem Bußgeldkatalog, der die Corona-Regeln in Baden-Württemberg erfasst, ein spezifisches, übersichtliches und handliches Regelwerk, das sie bei der Ahndung von Verstößen heranziehen können.
Die Verhängung von Bußgeldern vereinfacht und beschleunigt sich: Die Kontrollbehörden können auf Grundlage von dem Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg ohne lange Abwägung Bußgeldbescheide erlassen. Eine langwierige Prüfung und Festlegung der Bußgeldhöhe für einen Einzelfall bleiben so aus. Auch die Betroffenen spüren die Auswirkungen so viel unmittelbarer.
Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg, begründet den Corona-Bußgeldkatalog seines Landes entsprechend:
“Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben. Seien Sie dabei – retten Sie Menschenleben!”
Wozu dienen die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg und den anderen Bundesländern?
Die folgende Grafik veranschaulicht, welchen Effekt sich Bundes- und Landesregierung von den massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens erhoffen:
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.
Hallo, Habe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro bekommen weil ich mich mit 2 Personen aus 2 haushalten getroffen habe. Kann ich auch Sozialstunden machen statt den Betrag zu zahlen?
Müssen Laden-und Restaurantbesitzer in Baden-Württemberg Bußgeld bezahlen, wenn sie auf das Tragen von Masken hingewiesen haben, die Kunden bzw. die Gäste sich aber nicht daran halten ?
Hallo, ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn ein Kunde in einem kleinen Laden keine Maske trägt und das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt gerade kontrolliert. Muss dann der Inhaber eine Strafe bezahlen? Oder nur der Kunde ohne Maske? Gibt es zuerst eine Verwarnung? Bitte auch mit den entsprechenden Verweisen auf die richtige Stelle in den VOs. Vielen Dank und Grüße!
Hallo! Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin und komme mit der Maske nicht klar. Ich habe eine chronische Rhinitis und polypöse Schleimhäute. Mein HNO Arzt sagt, er dürfe mir keine Befreiung ausstellen. Aber mit Maske wird mir schwindelig. Was kann ich tun? Ja, wir haben eine Plexischeibe an der Ausgabestelle zum Kunden.
eine Maskenpflicht gilt in Baden-Württemberg für Angestellte ggf. nicht, wenn andere bauliche und geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos getroffen wurden.
Hallo Bußgeldredaktion, der Bußgeldkatalog Baden-Württemberg geht bei einem Verstoß gegen die Coronaverordnung von einem Betrag von 100 bis 1000 Euro. Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen über 200€ plus 28€ Kosten des Verfahrens, weil ich am 9. April zusammen mit zwei weitern Personen in einem Auto gefahren bin. Den Verstoß habe ich grundsätzlich eingeräumt, habe aber erklärt, dass mir nicht bewusst war, dass das Auto ein öffentlicher Raum ist. Warum darf meine Stadt mir da gleich 200€ Bußgeld abverlangen und nicht nur 100€, wie es in der Nachbarstadt – auch in Baden-Württemberg – gemacht wird?
ist ein Bußgeldrahmen vorgesehen, so können die Behörden ein angemessenes Bußgeld innerhalb dieses Rahmens wählen (z. B. je nach Schwere oder im Wiederholungsfalle). Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen bzw. sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten informieren lassen wollen.
Hallo, ich möchte meine Töchter besuchen, sie leben jeweils ca. 200 km und 800 km von meinem Wohnort entfernt. Würde ich mich strafbar machen und eine Geldstrafe zahlen müssen? Danke
Leider ist die Auskunft von Bussgeldkatalog sehr dürftig. Wo steht die Info zur Reisebeschränkung genau ? Welche Rechtsverordnung, welcher Paragraph? Warum ist kein Link zu dieser Antwort beigefügt?
die Rechtsverordnungen stellen die Länder auf den landeseigenen Internetportalen zur Verfügung. Einen Link finden Sie unter anderem in den Quellenangaben.
ich würde mich gerne bei Ihnen über das “Fahr- und Reiseverbot” informieren… Können sie mir vielleicht konkret beschreiben was es für 1-2Personen bedeutet? Ist es z.B. erlaubt eine Autofahrt in einen anderen Landkreis oder in eine andere Stadt durchzuführen wenn man sich dabei auch an alle anderen Regeln haltet ?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eine Antwort!
die Vorgaben zu möglichen Reisebeschränkungen finden sich in den aktuellen Fassungen der Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese werden voraussichtlich auch mit den Lockerungsmaßnahmen angepasst werden. Die aktuellen Versionen finden Sie auf den jeweiligen Landesportalen.
Nun werden alle Denunzianten und Möchtegern Sherifs aus Ihren Löchern hervorkriechen. Ich bin schon der ersten Selbsternannten Polizistin über den Weg gelaufen. Nach dem Blödsinn wird abgerechnet aber richtig, wer einmal von Nachbarn zusammengeschlagen wurde, weil die Besoffenen es nicht ertragen konnten das man eine Tätigkeit für die Allgemeinheit durchgeführt hatte, sieht die Welt mit anderen Augen.
Hallo,
Habe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro bekommen weil ich mich mit 2 Personen aus 2 haushalten getroffen habe. Kann ich auch Sozialstunden machen statt den Betrag zu zahlen?
Müssen Laden-und Restaurantbesitzer in Baden-Württemberg Bußgeld bezahlen, wenn sie auf das Tragen von Masken hingewiesen haben, die Kunden bzw. die Gäste sich aber nicht daran halten ?
Hallo, ich würde gerne wissen, wie es sich verhält, wenn ein Kunde in einem kleinen Laden keine Maske trägt und das Gesundheitsamt oder Ordnungsamt gerade kontrolliert. Muss dann der Inhaber eine Strafe bezahlen? Oder nur der Kunde ohne Maske? Gibt es zuerst eine Verwarnung?
Bitte auch mit den entsprechenden Verweisen auf die richtige Stelle in den VOs.
Vielen Dank und Grüße!
Hallo!
Ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin und komme mit der Maske nicht klar. Ich habe eine chronische Rhinitis und polypöse Schleimhäute. Mein HNO Arzt sagt, er dürfe mir keine Befreiung ausstellen. Aber mit Maske wird mir schwindelig.
Was kann ich tun?
Ja, wir haben eine Plexischeibe an der Ausgabestelle zum Kunden.
Hallo Alexandra,
eine Maskenpflicht gilt in Baden-Württemberg für Angestellte ggf. nicht, wenn andere bauliche und geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos getroffen wurden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bußgeldredaktion,
der Bußgeldkatalog Baden-Württemberg geht bei einem Verstoß gegen die Coronaverordnung von einem Betrag von 100 bis 1000 Euro.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen über 200€ plus 28€ Kosten des Verfahrens, weil ich am 9. April zusammen mit zwei weitern Personen in einem Auto gefahren bin. Den Verstoß habe ich grundsätzlich eingeräumt, habe aber erklärt, dass mir nicht bewusst war, dass das Auto ein öffentlicher Raum ist.
Warum darf meine Stadt mir da gleich 200€ Bußgeld abverlangen und nicht nur 100€, wie es in der Nachbarstadt – auch in Baden-Württemberg – gemacht wird?
Stefan
Hallo Stefan,
ist ein Bußgeldrahmen vorgesehen, so können die Behörden ein angemessenes Bußgeld innerhalb dieses Rahmens wählen (z. B. je nach Schwere oder im Wiederholungsfalle). Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen bzw. sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten informieren lassen wollen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich möchte meine Töchter besuchen, sie leben jeweils ca. 200 km und 800 km von meinem Wohnort entfernt. Würde ich mich strafbar machen und eine Geldstrafe zahlen müssen? Danke
Leider ist die Auskunft von Bussgeldkatalog sehr dürftig. Wo steht die Info zur Reisebeschränkung genau ? Welche Rechtsverordnung, welcher Paragraph?
Warum ist kein Link zu dieser Antwort beigefügt?
Hallo h,
die Rechtsverordnungen stellen die Länder auf den landeseigenen Internetportalen zur Verfügung. Einen Link finden Sie unter anderem in den Quellenangaben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich würde mich gerne bei Ihnen über das “Fahr- und Reiseverbot” informieren…
Können sie mir vielleicht konkret beschreiben was es für 1-2Personen bedeutet?
Ist es z.B. erlaubt eine Autofahrt in einen anderen Landkreis oder in eine andere Stadt durchzuführen wenn man sich dabei auch an alle anderen Regeln haltet ?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Joas
Hallo Joas,
die Vorgaben zu möglichen Reisebeschränkungen finden sich in den aktuellen Fassungen der Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese werden voraussichtlich auch mit den Lockerungsmaßnahmen angepasst werden. Die aktuellen Versionen finden Sie auf den jeweiligen Landesportalen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nun werden alle Denunzianten und Möchtegern Sherifs aus Ihren Löchern hervorkriechen.
Ich bin schon der ersten Selbsternannten Polizistin über den Weg gelaufen.
Nach dem Blödsinn wird abgerechnet aber richtig, wer einmal von Nachbarn zusammengeschlagen wurde, weil die Besoffenen es nicht ertragen konnten das man eine Tätigkeit für die Allgemeinheit durchgeführt hatte, sieht die Welt mit anderen Augen.