Einheitsbußgeld für Maskenverweigerer: Neue Forderung der Verkehrsminister
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 20. August 2020
Update vom 27.08.2020: Bundesweit soll künftig gegen Maskenverweigerer ein Mindestbußgeld von 50 Euro erhoben werden. Darauf einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder in einer gemeinsamen Gesprächsrunde mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Einzig Sachsen-Anhalt will den Beschluss diesbezüglich nicht annehmen.
Um das Vertrauen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wieder zu stärken, hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit Zuspruch der Landesverkehrsminister am Dienstag die Einführung von bundesweit einheitlichen Bußgeldern für Maskenverweigerer gefordert. Das Einheitsbußgeld soll die derzeitig geltenden und sich stark unterscheidenden Regelungen auf Landesebene ersetzen.
ÖPNV spürt Auswirkungen der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie hat auch dem öffentlichen Nahverkehr zugesetzt. So lagen im März und April die Fahrgastzahlen bei etwa 20 Prozent des sonst üblichen Werts. Das geht aus einer Untersuchung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen hervor. Derzeit sei die Zahl zwar wieder auf ca. 60 bis 70 Prozent gestiegen, aber dementsprechend noch längst nicht wieder auf Normalstand.
Jedenfalls ein Grund für den Rückgang dürfte auf der Hand liegen: Viele Menschen fürchten sich vor einer Infektion. Gerade in Bussen und Bahnen können Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden, sodass lediglich das Tragen einer Mund-Nasen-Maske einen erhöhten Schutz bieten kann. Jedoch finden sich immer wieder “Maskenmuffel”, die sich nicht an die geltende Pflicht halten. Aus diesem Grund haben bereits einige Bundesländer reagiert und Bußgelder für Maskenverweigerer eingeführt. Nun soll dies bundesweit einheitlich geschehen.
Derzeit gelten in den Bundesländern noch folgende Regelungen für Maskenverweigerer:
Bundesland | Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht |
---|---|
Baden-Württemberg | 100 - 250 € |
Bayern | 150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson) |
Berlin | 50 - 500 € |
Brandenburg | 50 - 250 € |
Bremen | 50 € |
Hamburg | 80 € |
Hessen | 50 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 50 - 150 € |
Niedersachsen | 150 € |
NRW | 150 € |
Rheinland-Pfalz | 50 € |
Saarland | 50 - 100 € |
Sachsen | 60 € |
Sachsen-Anhalt | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Schleswig-Holstein | 150 € |
Thüringen | 60 € |
Öffentliche Verkehrsmittel seien “kein Hotspot für Infektionen”
Das Einheitsbußgeld soll das Vertrauen der Bevölkerung in den ÖPNV wieder stärken. Scheuer betonte in diesem Zusammenhang:
“Die öffentlichen Verkehrsmittel sind kein Hotspot für Infektionen und einen Corona-Ausbruch”
Ein schnelles Handeln und striktes Vorgehen gegen Maskenverweigerer sei dringend erforderlich. Viele seien schließlich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, allen voran Berufspendler und Schüler. Dass die Corona-Krise und Maskenmuffel nun die Verkehrswende ausbremsen, müsse laut dem Präsidenten des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung (SPD), verhindert werden. Auch Scheuer teilt diese Einschätzung:
Stellen sie sich ein Deutschland vor, wo jeder wieder auf sein Auto umsteigt. Das kann nicht die Mobilität der Zukunft sein.
Wie kann das Bußgeld für Maskenverweigerer durchgesetzt werden?
Ein Problem bleibt jedoch auch bei Einführung eines Einheitsbußgeldes: Die flächendeckende Kontrolle der Maskenmuffel. Birgit Münster-Rendel, die Chefin der Magdeburger Verkehrsbetriebe, fordert deshalb die Hilfe der Ordnungsbehörden. Die Verhängung von Bußgeldern sei zudem eine hoheitliche Aufgabe, die nicht einfach so von Bahnbetreibern übernommen werden könne.
Bildnachweise: Depositphotos/Sasha_Suzi (Vorschaubild), Depositphotos/Sasha_Suzi
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