Bundesweiter Corona-Lockdown: Das müssen Sie ab Mittwoch beachten
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 14. Dezember 2020
Am 11. Dezember meldete das Robert-Koch-Institut fast 30.000 Corona-Neuerkrankungen binnen eines Tages, 598 Tote waren außerdem im gleichen Zeitraum zu beklagen. Damit die Fallzahlen nicht noch weiter ansteigen, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder nun einen bundesweiten Corona-Lockdown beschlossen. Dieser wird vorerst vom 16. Dezember bis zum 10. Januar dauern. Wir erklären, welche Regeln Sie in den nächsten Wochen beachten müssen.
Schulen, Einzelhandel, Kontakte: Das ändert sich durch den Corona-Lockdown
Die folgende Übersicht fasst kurz und knapp zusammen, welche Bereiche der bundesweite Corona-Lockdown betrifft:
- Schulen: Je nach Bundesland werden die Schulen entweder geschlossen oder aber die Präsenzpflicht wird aufgehoben. Im letzten Fall bleibt es dann also den Eltern überlassen, zu entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.
- Kitas: Hier gilt das Gleiche wie für die Schulen.
- Kontaktbeschränkungen: Im privaten Rahmen dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sind hiervon jedoch ausgenommen.
- Einzelhandel: Nur Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken, dürfen geöffnet bleiben. Dazu zählen unter anderem Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Banken und Sparkassen sowie Tankstellen. Auch Weihnachtsbäume dürfen im Freien verkauft werden.
- Feuerwerk: Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten. Am 31.12. sowie am 01.01. besteht bundesweit ein An- und Versammlungsverbot.
- Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege: Friseur-, Kosmetikstudios und ähnliche Dienstleister müssen schließen. Praxen, die medizinisch notwendige Behandlungen anbieten, bleiben jedoch geöffnet (z. B. Physiotherapie und Fußpflege).
- Alten- und Pflegeheime: Tests, die mehrmals pro Woche durchgeführt werden, sollen für das Personal verpflichtend sein. Des Weiteren sollen die Einrichtungen mit mehr medizinischen Schutzmasken ausgestattet werden.
- Gottesdienste etc.: Diese bleiben weiterhin erlaubt, allerdings müssen die Abstandsregeln zwingend eingehalten werden. Gesang ist nicht erlaubt, des Weiteren müssen Personen auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Alkohol im öffentlichen Raum: In der Öffentlichkeit dürfen Sie keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.
Welche Sanktionen drohen bei Missachtung der Corona-Regeln?
Der Corona-Lockdown mit seinen harten Maßnahmen soll dafür sorgen, das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen. Bei Verstößen gegen die geltenden Regeln drohen entsprechende Sanktionen.
Diese sind bundesweit nicht einheitlich geregelt, vielmehr hat jedes Bundesland seinen eigenen Corona-Bußgeldkatalog. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen einen Überblick der Durchschnittswerte der Bußgelder in den Bundesländern. Links zu den Bußgeldkatalogen der Bundesländer für Verstöße gegen die im Corona-Lockdown geltenden Regeln finden Sie weiter unten.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 2 IfSG (Rechtsverordnung zum Infektionsschutz missachtet) | bis zu 2.500 EUR |
Ordnungswidrigkeit nach § 73 IfSG (Verstoß gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflicht nach § 23 IfSG) | bis zu 25.000 EUR |
Straftat nach § 74 IfSG (vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beigetragen, z.B. durch Missachtung des Versammlungsverbots) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren |
Straftat nach § 75 IfSG (z. B. entgegen einer Rechtsverordnung Personen beschäftigt oder eine Tätigkeit ausgeübt) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren |
öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt | ab 200 EUR* |
wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot | ab 400 EUR* |
Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot | ab 200 EUR* |
Weiterbetrieb von Verkaufsstellen | ab 2.500* |
wiederholter Weiterbetrieb von benannten Einrichtungen | bis zu 25.000 EUR |
* Durchschnittswerte der Bußgelder in den Bundesländern |
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Verfasse einen neuen Kommentar