Polizei in der Corona-Krise: Welche Befugnisse haben die Beamten?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 3. November 2020
Gelten besondere Vorschriften für die Polizeikontrolle wegen Corona?
Um die Neuinfektion mit dem Coronavirus einzudämmen, haben die Bundesländer eigenen Vorschriften und Beschränkungen definiert. Bürger die sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen daher mit Sanktionen rechnen, die sich aus dem jeweiligen Corona-Bußgeldkatalog ergeben. Die Überprüfung möglicher Verstöße und die Verhängung möglicher Sanktionen bzw. das Schreiben von Strafanzeigen fällt dabei in den Aufgabenbereich der Polizei.
Doch welche Befugnisse hat die Polizei in Corona-Zeiten? Dürfen die Beamten Geschäfte schließen und Personen von öffentlichen Plätzen verweisen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Befugnisse der Polizei bei Corona
Im Kampf gegen den Coronavirus wurde eine landesweite Kontaktsperre verhängt, die Versammlungen untersagt. Treffen sich dennoch Gruppen an öffentlichen Plätzen, kann die Polizei einen sogenannten Platzverweis aussprechen. Die betroffenen Personen dürfen sich dann für einen bestimmten Zeitraum den jeweiligen Ort nicht mehr aufsuchen.
Missachten Bürger die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus, kann die Polizei entsprechende Ordnungswidrigkeiten sanktionieren. Was dabei im Einzelnen droht, definieren die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer.
Ja, auch die Beamten versuchen, soweit dies möglich ist, Maßnahmen zum Infektionsschutz zu ergreifen. Bei der Ansprache von Personen wird daher auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet. Bei Festnahmen oder körperlichen Auseinandersetzungen kann dieser allerdings nicht berücksichtigt werden.
Im Video: Kann auch beim Tragen einer Maske am Steuer ein Bußgeld drohen?
Kampf gegen Corona: Was die Polizei darf
Für die Polizei ist Homeoffice auch in Zeiten von Corona in der Regel keine Option, denn die Beamten zeigen auf Streife Präsenz und kontrollieren die Einhaltung der geltenden Beschränkungen. Dabei gibt es aus der Bevölkerung auch immer wieder zahlreiche Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Polizei wegen Corona nachgehen muss.
Welche Befugnisse die Polizei bei Kontrollen in Corona-Zeiten hat, zeigt exemplarisch die nachfolgende Auflistung:
- Befragung nach dem Grund des Verlassens der Wohnung
- Platzverweise bei Gruppenbildung an öffentlichen Plätzen erteilen
- Belehrung über Corona-Vorstöße
- Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten verhängen
- Strafanzeigen schreiben
- Anordnungen zur Quarantäne vollstrecken
- Grenzkontrollen zwischen den Bundesländern
- Schließung von unerlaubt geöffneten Geschäften
Ist die Polizei durch Corona besonders gefährdet?
Die Polizei fällt grundsätzlich in die Kategorie der systemrelevanten Berufen, was auch bedeutet, dass für die Beamten eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht. Schließlich können sie den Kontakt zu Menschen bei Befragungen oder Festnahmen nicht unterbinden und auch im Streifenwagen lässt sich der Mindestabstand zwischen die Polizisten nicht einhalten.
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Bildnachweise: infografik-verkehrskontrolle (Header)
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