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Drogentest und Alkoholtest: Warum der Test verweigert werden sollte

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Schnelltests in der Verkehrskontrolle: Folgen bei positivem Ausschlag

Gerät zum Alkoholtest
Gerät für den Atemalkoholtest

Bei einer Verkehrskontrolle kann bei einem begründeten Verdacht auf den Missbrauch von Drogen oder Alkohol auch ein Drogentest bzw. ein Alkoholtest von Ihnen verlangt werden. Wir möchten Sie im Folgenden über die verschiedenen Arten von Drogenschnelltests informieren, und Ihnen einige Testmethoden vorstellen.

Wir erläutern Ihnen, was eigentlich die sogenannten “Cut-Off”-Werte sind und was Sie mit dem aktuellen Bußgeldkatalog zu tun haben.  Auch erfahren Sie, wie Sie sich bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollten, wenn ein Drogen- oder Alkoholtest von Ihnen verlangt wird. Sie haben Rechte bei der Verkehrskontrolle, die gewahrt werden müssen!

Wann darf die Polizeit einen Drogentest machen? Dürfen Sie den Drogenschnelltest verweigern? Außerdem werden wir Sie auch über die Konsequenzen eines positiven Drogen- oder Alkoholtest aufklären.

Um weitere Infos über Bußgelder, Fahrverbot oder Punkte laut der aktuellen Bußgeldtabelle bei Drogen- bzw. Alkohol am Steuer zu erhalten, haben wir Ihnen unter dem Link auch den entsprechenden Alkohol-und-Drogen-Bußgeldkatalog zusammengestellt.

Keine Lust zu lesen – Alkohol- und Drogentest im Video erklärt

Video zum Alkohol- und Drogentest
Im Video: Wie läuft der Alkohol- und Drogentest ab? Und ist er Pflicht?

Angebote zum Thema Drogentests

FAQ: Drogen- und Alkoholtest

Gibt es verschiedene Testverfahren für einen Nachweise von Drogen und Alkohol?

Ja, Drogen und Alkohol können beispielsweise per Abstrich, Blut- oder Urintest nachgewiesen werden. Eine Übersicht zu den Testverfahren finden Sie hier.

Was ist ein Cut-Off-Wert?

Ab diesem Wert reagiert ein Drogentest in der Regel positiv und weist auf Drogenkonsum hin. THC kann beispielsweise bereits bei geringen Mengen nachgewiesen werden, der Cut-Off-Wert liegt also oft sehr niedrig.

Über welche Zeit kann ein Drogen- oder Alkoholkonsum nachgewiesen werden?

Das hängt von der konsumierten Substanz ab. Welche Zeiträume üblich sind, können Sie in der Tabelle nachlesen.

Weiterführende Ratgeber zum Thema Drogentest und Alkoholtest

TestverfahrenAlkoholkontrolle, Alkomat, Atemalkoholkonzentration, Atemalkohol vs. Blutalkohol, Bluttest, Drogenschnelltest, Drogenscreening, Haaranalyse, Mahsan-Test, Speicheltest, Urintest
Einzelne StoffeAmphetamin, Benzodiazepine, Ecstasy, Ephedrin, Khat, Kokain, MDMA, Speed, THC
Nachweisbare WerteCDT, Gamma GT, Leberwerte, MCV
(Il)legaler RauschMedikamente am Steuer, Legal Highs

Drogentests: Viele verschiedene Modelle

Ein Urintest kann den Konsum von Drrogen bestätigen
Ein Urintest kann den Konsum von Drrogen bestätigen

Ein Drogenscreening kann in vielen Formen auftreten, schließlich gibt es auch die unterschiedlichsten Drogenarten und verschiedene Bedürfnisse für einen Drogentest. Während ein Drogenschnelltest hauptsächlich zeitnah vollendet sein muss, da bei einer Verkehrskontrolle niemand gerne lange aufgehalten wird, müssen andere Arten vom Drogenscreening sehr genau sein, dürfen dafür aber auch länger dauern oder nur im Labor durchführbar sein. Sie erfahren nun, welche Substanzen bei einem Drogentest verwendet werden können, um ein Drogenscreening vorzunehmen, sowie ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

  • Urin: Drogen werden über die Niere ausgeschieden, weswegen ein Drogentest mit Urin die ausgeschiedenen chemischen Bestandteile der Drogen zuverlässig und schnell ermitteln kannt. Deswegen ist auch die Nachweisbarkeit von Drogen im Urin sehr gut. Der Verdächtige muss eine Urinprobe abgeben und diese wird im Labor untersucht, um zu ermitteln, ob Drogen im Urin zu finden sind. Enthält die Urinprobe Drogen, drohen zahlreiche Konsequenzen strafrechtlicher Art, aber auch gemäß Bußgeldkatalog.
  • Speichel: Auch dieser Drogentest durch die Polizei kann bei einer Verkehrskontrolle vorgenommen werden. Bei einem Drogentest mit Speichel müssen Sie eine Speichelprobe auf einem medizinischen Testgerät, einem Drogentester, abgeben. Mit einem Drogenschnelltest ist innerhalb von wenigen Minuten das Ergebnis vom Speicheltest da. Die Teststreifen verfärben sich nachdem der Speichel aufgetragen wurde, und ein Ergebnis lässt sich ablesen.
  • Schweiß: Es gibt tatsächlich auch einen Drogentest “Schweiß”! Mit einem Schweißtest auf Drogen lässt sich anhand spezieller Geräte feststellen, ob der Verdächtige Drogen konsumiert hat. Auch diese Methode taugt für einen Drogenschnelltest – das Ergebnis ist in weniger als 10 Minuten da. Vor Gericht können Schnelltests allerdings nicht als Beweis herangezogen werden.
  • Blut: Ein Drogenscreening Blut ist nur im Labor durchführbar, und also kein Drogenschnelltest. Ein Arzt muss die Blutabnahme vornehmen. Dann lässt sich der Nachweis von Drogen durch die Blutprobe ermitteln. Die Drogennachweisbarkeit ist hier sehr gut, da die Probe von Laien nicht manipulierbar ist. Ob noch Drogen im Blut sind, ist jedoch stark vom Zeitpunkt des Drogenkonsums abhängig – ist dieser schon einige Stunden her, ist die Drogennachweisbarkeit bereits deutlich geringer. Die Polizei kann einen Bluttest auf Drogen und auf Alkohol anordnen. Diese Art von Drogenscreening ist die einzige, die auch vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Oft wird beispielsweise als Schnelltest ein Urintest vorgenommen, erst wenn hier ein Drogennachweis ermittelbar war, wird der Bluttest angeordnet. Diesen Drogentest verweigern dürfen Sie nicht. Bei einem Bluttest wird genau ermittelt, wie hoch die Konzentration der Substanz in Ihrem Blut ist. Diese wird in ng/l angegeben, also Nanogramm pro Liter.
  • Es ist auch ein Haar-Drogentest möglich. Dieser Drogentest wird jedoch bei einer Verkehrskontrolle nicht auf Sie zukommen, da hier ermittelt wird, ob Sie vor längerer Zeit Drogen genommen haben. Ein Drogentest durch Haaranalyse ist bei einem MPU-Drogentest nötig, wenn der Nachweis von Drogen über einen längeren Zeitraum das Ziel der Untersuchung ist. Die Nachweisbarkeit von Drogen über einen langen Zeitraum ist auch durch eine Analyse von Fingernägeln möglich. Bei einem MPU-Drogenscreening wird dies auch angewandt. Bei einem Drogen-Haartest ist die Wartezeit auf das Ergebnis mehrere Tage lang.

Alkoholtest

Alkoholtest wegen Alkohol am Steuer
Mit einem Alkoholtest soll getestet werden, ob ein Atuofahrer Alkohol getrunken hat

Bekanntermaßen ist auch Alkohol eine Droge, und laut Bußgeldtabelle ist die Überschreitung der Promillegrenze ein gravierender Verstoß gegen das Verkehrsrecht.

Mit einem Alkoholmessgerät wird die Atemalkoholkonzentration des Verdächtigten ermittelt. Dieses Beweismittel kann jedoch nur bei Ordnungswidrigkeiten benutzt werden! Sobald die Alkoholkonzentration bei über 0,5 Promille liegt und somit eine Straftat vorliegt, muss als Beweismittel vor Gericht eine Blutprobe vorliegen.

Bei einer Verkehrskontrolle ist es nicht verpflichtend, dass Sie in das Alkoholmessgerät pusten, doch bei entsprechendem Verdacht oder richterlichem Beschluss darf die Polizei den Alkoholtest vornehmen.

Die Polizei benötigt für die Blutentnahme dann keine richterliche Anordnung, wenn aufgrund konkreter Tatsachen der Verdacht einer alkoholbedingten Verkehrsstraftat besteht, § 81a I 2 Strafprozessordnung. Wer z. B. bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird, weil er Schlangenlinien gefahren ist, kommt um eine Blutprobe kaum herum, insbesondere wenn er außerdem stark nach Alkohol riecht.

Falls der Alkoholtest negativ ausfällt, gibt es keine Konsequenzen. Sonst kommt neben strafrechtlicher Verfolgung, Punkten in Flensburg und einem Bußgeld laut Bußgeldtabelle auch die Gebühr für den Alkoholtest auf Sie zu. Ein Alkoholtest durch Blutprobe kostet etwa 500 Euro.  Die Höhe von weiteren Bußgeldern können Sie unserem Bußgeldrechner entnehmen.

Doch warum umfasst der Bußgeldrechner nur die Bußgelder für Alkohol am Steuer? Es gibt keine Grenzwerte für die Drogenkonzentration, bei der dann entsprechend gestaffelte Strafen, Punkte und Bußgelder anfallen würden. Drogen am Steuer sind generell verboten, es gibt hier keine Toleranzgrenze. Lediglich die  sogenannten “Cut-Off”-Werte sind entscheidend.

Was ist der Cut-off-Wert?

Auch passiv kiffen kann beim Drogentest der Polizei zu positiven Ergebnissen führen
Auch passiv kiffen kann beim Drogentest der Polizei zu positiven Ergebnissen führen

Besteht der Verdacht auf Drogenmissbrauch, nutzt die Polizei zuerst einen Drogenschnelltest, um etwaige illegale Substanzen im Körper nachzuweisen. Jedoch kann mit solch einem Drogentest nur bestimmt werden, ob sich im Urin, Speichel oder Schweiß Abbauprodukte von Drogen befinden. Eine zentrale Rolle beim Nachweis der Drogen im Körper spielt der sogenannte Cut-off-Wert beim Drogentest.

Ein Cut-Off-Wert ist der Wert, ab dem ein Drogentest positiv anschlägt. Je nach Hersteller des Drogentests kann der Cut-Off-Wert variieren. Heutzutage sind die Nachweisgrenzen für Drogen so klein, dass auch jemand, der beispielsweise nur passiv Cannabis eingeatmet hat, bei einem THC-Schnelltest bereits als Konsument eingestuft werden könnte.

Da im Straßenverkehr die Tests über durchweg sehr niedrige Cut-Off-Werte verfügen, kann passiv kiffen im Drogentest schon zu einem positiven Ergebnis bei einer THC-Kontrolle führen (siehe Infokasten). Der Grenzwert, bis zu dem man mit keinen Sanktionen rechnen müsste, ist  bei Cannabis (THC) im Straßenverkehr bei gerade mal 1 ng/ml! Bei einem normalen Drogenscreening ist der Cut-Off-Wert mit 50 ng/ml aber sehr viel höher.

Üblicherweise kann ein Drogenschnelltest aber erst ab etwa 12 ng/ml den Cannabiskonsum nachweisen. Ihr Cut-off-Wert liegt also bei um die  12 ng/ml. Je nach Hersteller von Drogentest-Geräten varriieren die Werte, ab denen der Drogentest positiv anschlägt, aufgrund von unterschiedlichen Messmethoden. Das ergibt das Problem, dass je nach Cut-Off-Wert ein Drogenkonsument gar nicht belangt wird, weil seine Drogenkonzentration unterhalb eines zu hoch gewählten Cut-Off-Werts liegt.

Aber auch ein umgekehrtes Szenario ist vorstellbar. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sind im Bußgeldkatalog bestimmte Grenzen festgelegt, ab denen die Drogenkonzentration im Blut nicht mehr durch gewisse Toleranzgrenzen verfälscht wird. Diese Grenzwerte laut Bußgeldkatalog sind dann verbindlich und schaffen einheitliche und bundesweit nachvollziehbare Sanktionsmöglichkeiten.

Ist passives Kiffen durch einen Drogentest nachweisbar?

Der Nachweis von passiven Kiffen ist aufgrund extrem sensibler Laborgeräte heute mit einem Drogentest möglich. Der Cut-Off-Wert für Cannabis-Konsum im Straßenverkehr liegt bei 1 ng/ml, und das Erreichen dieses Werts ist durch das bloße Einatmen von THC-Rauch, ohne selbst Gras geraucht zu haben, tatsächlich möglich. In einem Versuch von Forschern der Universitäten Mainz und Jena erreichten Testprobanden immerhin eine Konzentration von bis zu 6,3 ng/ml von THC im Blut, ohne selbst an einem Joint gezogen zu haben! Mit diesem Wert bei einer Verkehrskontrolle wäre laut Bußgeldkatalog bereits ein Fahrverbot von 1 Monat, ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg möglich.

Fehlerquellen der Drogentests

Medikamente können einen Drogenschnelltest verfälschen
Medikamente können einen Drogenschnelltest verfälschen

Es gibt Fehlerquellen, die bei einem Drogentest das Ergebnis verfälschen können. Man unterscheidet zwischen

  • Anwendungsbezogenen Fehlerquellen: Produktionsmängel, Kontamination der Teststreifen, unsachgemäße Lagerung, Manipulation, Ablesefehler
  • Systematischen Fehlerquellen: Kreuzreaktionen, z.B. mit Medikamenten, aber auch mit Mohnkuchen

Bei einem Drogen-Urintest gibt es weitere Fehlerquellen. Da Drogen von der Niere abgebaut werden, sind einige Rauschmittel im Urin länger nachweisbar als andere. Außerdem schwankt im Laufe des Tages auch die Konzentration der Drogenabbauprodukte im Urin, wie es auch von Mensch zu Mensch Unterschiede gibt. Auch aus diesem Grund besitzt ein Drogenschnelltest mit Urin vor Gericht keine Beweisfähigkeit. Der Nachweis der Drogen muss durch einen Bluttest gesichert sein.

Die Tabelle veranschaulicht, wie lange bestimmte Substanzen im Urin nachweisbar sind. So kann der THC-Nachweis auch noch einige Wochen sogar mit einem Urin-Test nach dem Konsum erbracht werden! Umgekehrt sind manche Substanzen auch nicht sofort bei einem Drogentest nachweisbar, sondern erst einige Stunden nach Konsum.

Wie lange nachweisbar sind diese Substanzen?

SubstanzNachweisbarkeit nach Konsum im Urin
Alkohol12 Stunden
Opiate2 bis 4 Tage
Cannabis2 bis 3 Tage, bei regelmäßigem Konsum sogar mehrere Wochen
Ketamin1 bis 3 Tage
Kokain1 bis 3 Tage
Ecstasy2 bis 3 Tage
Speed1 bis 3 Tage
Barbituratebis zu 16 Tage

Drogentest in der Verkehrskontrolle

Bei einer Verkehrskontrolle können Sie den Drogentest verweigern
Bei einer Verkehrskontrolle können Sie den Drogentest verweigern

Schnelltests sind bei Verkehrskontrollen zulässig, aber vor Gericht kein Beweismittel. Deswegen wird nach einem Vortest in Form eines Schnelltestes auch noch ein Bluttest gemacht. Aus diesem Grund können Sie den Vortest auch ablehnen, doch werden dann für einen Bluttest mit auf die Polizeiwache genommen.

Die Verweigerung wird oft als Indiz für Drogenkonsum gewertet. Nur bei Straftaten, die als Ordnungswidrigkeit klassifiziert sind, kann ein Schnelltest herangezogen werden. Ist die Promillegrenze über 0,3 Promille (aber unter 0,5 Promille – ab dort ist Alkohol am Steuer bereits eine Straftat!) so genügt der Alkoholtest über das Alkoholmessgerät. Denn dann wird beim Delinquenten lediglich ein Bußgeldbescheid eintreffen, aber keine Vorladung vors Gericht. Der Alkoholtest durch den Alkoholtester zum Pusten ist nicht verpflichtend, doch die Polizei ordnet bei konkretem Verdacht auch einen Blutalkoholtest an.

Auch zu einem Drogen-Schnelltest darf die Polizei keinen Autofahrer verpflichten – doch die Alternative besteht dann in einem zuverlässigen Drogentest in Form einer Blutuntersuchung. Diese wird dann aber nicht mehr von den Polizisten genehmigt, sondern muss von einem Richter bestätigt werden. Aber Achtung: Hat die Polizei tatsächlich einen konkreten Verdacht, z.B. durch Drogengeruch im Auto oder durch den Drogenspürhund, dann kann auf den richterlichen Beschluß zunächst verzichtet werden, und der Test wird aufgrund der Befürchtung der Gefährdung des Straßenverkehrs sofort vorgenommen.

Fehlerquelle: Mohnkuchen

MPU-Anwärtern wird oft geraten, keinen Mohn zu essen, da dieser das Drogenscreening der MPU verfälschen könnte. Der Grund hierfür ist, dass aus Mohn Opium hergestellt wird. Die Mengen, die ein Mensch von Mohn verzehren kann, sind aber viel zu gering, als dass eine Drogenwirkung bemerkt werden würde.

Der Drogentest ist allerdings sehr empfindlich, sodass er sogar bei dem Verzehr von geringen Mengen Mohn ausschlagen und fälschlicherweise Drogenkonsum attestieren würde. Je nach Menge des Mohns, den Sie verzehrt haben, wird die Opiatkonzentration in ihrem Blut bei über 2000 ng/l liegen. Deswegen sollten Sie vor dem Drogenscreening der MPU etwa eine Woche lang auf alles verzichten, in dem Mohn enthalten ist.

So können Sie zweifelsfrei nachweisen, drogenfrei gelebt zu haben. Ob Mohnbrötchen oder Mohnkuchen – der Drogentest würde möglicherweise positiv ausfallen, obwohl diese Backwaren natürlich keine illegalen Substanzen beinhalten.

Positiver Drogentest – Was ist mit dem Führerschein?

Positiver Drogentest
Ein positiver Drogentest kann zum Führerscheinentzug fürhren

Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Drogen getestet wurden, so kann gegen Sie aufgrund des Verstoßes des Betäubungsmittelgesetzes ermittelt werden. Doch der positive Drogentest hat auch Einfluß auf Ihren Führerschein.

Bei jeglichen Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr gibt es Punkte in Flensburg, Bußgelder und zeitweilige Fahrverbote. Auch ein dauerhafter Führerscheinentzug kann die Folge sein, nämlich wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluß der Verkehr gefährdet wurde. Nach der Sperrfrist ist dann erstmal eine MPU fällig, bevor der Führerschein erneut gemacht werden darf.

Die MPU ist nicht nur mit enormen Kosten (bis zu 5000 Euro!) verbunden, sondern auch in der MPU kann Ihnen das positive Gutachten zum erneuten Führerscheinerwerb verweigert werden, sofern Ihr Verhalten sich nicht gebessert hat und Sie nicht eine mindestens einjährige Drogenabstinenz nachweisen können. Wenn Sie außerhalb einer Verkehrskontrolle positiv auf Drogen getestet wurden, wird das Ergebnis der Flensburger Punktebehörde weitergeleitet.

Achtung: Auch Medikamente am Steuer können Sanktionen nach sich ziehen, wenn sie die Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigen.

Selbst wenn es nicht zu einem Strafverfahren kommt, kann die Punktebehörde den Verdächtigen auffordern, die Abstinenz nachzuweisen, sonst wird der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Daher muss jeder, der mit Drogen erwischt wurde, mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen – sogar wenn der Drogentest nicht bei einer Verkehrskontrolle vorgenommen wurde!

Diese Maßnahme ist sicherlich nicht völlig unproblematisch. Denn schließlich wird hier jedem Drogenkonsumenten vor Anfang an die Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, obwohl dieser vielleicht niemals Auto fahren würden, wenn er Drogen genommen hat. Ein Schnelltest, der vor Gericht keine Aussagekräftigkeit besitzt, erhält beim Entzug des Führerscheins plötzlich eine weitaus schwerwiegendere Bedeutung: Da die Punktebehörde dem Verwaltungsrecht untersteht, kann sie auch den Schnelltest zur Durchsetzung von Sanktionen geltend machen.

So kann in einem denkbaren Beispiel der Konsum von Cannabis strafrechtlich nicht weiter verfolgt werden, sogar aufgrund des gesetzlich erlaubten Eigenbedarfs nicht einmal illegal sein, aber dennoch zum sofortigen Entzug des Führerscheins führen. Die Erklärung der Punktebehörde dafür: Bei Drogenkonsumenten ist davon auszugehen, dass diese auch regelmäßig illegale Substanzen zu sich nehmen. Und ein regelmäßiger Konsum von Drogen, kann sich negativ auf die Fahrtauglichkeit auswirken. Daher können die Behörden ggf. den Führerschein entziehen, bis in einer MPU die Drogenabstinenz nachgewiesen wurden.

Drogen und Führerschein – keine gute Mischung

Alkohol oder Drogen am Steuer gefährden die Verkehrssicherheit
Alkohol oder Drogen am Steuer gefährden die Verkehrssicherheit

Drogen- oder Alkoholkonsum beeinträchtigt nicht nur Ihre eigene Sicherheit, sondern auch die ihrer Mitfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund gibt es hohe Strafen für Alkohol oder Drogen am Steuer. Ein beliebiger positiver Drogentest langt aus, damit Sie Ihren Führerschein abgeben müssen – Sie können sich bereits einen Führerscheinentzug einhandeln, wenn Sie außerhalb einer Verkehrskontrolle einen positiven Drogentest gemacht haben.

Daneben gibt es nach einem positiven Drogenscreening zahlreiche schmerzhafte Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg, strafrechtliche Verfolgung, die Kosten vom Drogentest selbst bezahlen, oder zeitweilige Fahrverbote (1 bis 3 Monate).

Da es heutzutage sehr präzise Testmethoden fernab vom eher ungenauen “Promilletester” zum Pusten gibt und Polizisten darauf geschult sind, Konsumenten im Straßenverkehr zu erkennen und dann einen Drogentest anzuordnen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass Sie für den Drogenkonsum im Straßenverkehr nicht belangt werden. Zudem tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes, wenn Sie von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr Abstand nehmen.

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Letzte Aktualisierung am 15.10.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Drogentest und Alkoholtest: Warum der Test verweigert werden sollte
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187 Kommentare

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  1. Peter M.
    Am 15. Januar 2017 um 4:21

    Sehr geehrtes Team von bussgeldkatalog.org.

    ich leide unter Multipler Skrerose und bekomme das Medikament Stativex als Sprühflasche mit Cannabisextrakt. Es hilft mir sehr, doch habe ich Zeifel bekommen, ob ich damit meinen Führerschein verliere, auch wenn ich rauschfrei unterweg bin. (Die letzte Einnahme war vor 4 Wochen. Davor habe ich über einen Zeitraum 2 Monaten etwa 1x wöchentlich gesprüht)
    Wenn ich die bisherigen Artikel lese, wird mir ganz schwummrig. Auch ohne Gras.
    Wie sieht der Gesetzgeber das in diesem Fall? Mein FS ist mir heilig, denn ohne bin ich de Facto imobil und kann mich nicht selber versorgen. Klar ist: ich darf wohl das Medikaent (auch wenn`s auf Dauer helfen würde) nicht mehr nehmen.
    Kann man mit einem ärzlichen Attest, welches ich immer bei mir führe auf Gnade hoffen, wenn man positiv getestet wurde und ledeglich Abbauprodukte gefunden werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:24

      Hallo Peter,

      ein ärztliches Attest führt in diesem Fall nicht dazu, dass keine Strafen auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobias
        Am 31. Januar 2018 um 2:11

        Hallo liebes Bußgeldkatalogteam.

        Bitte beantworten Sie die Frage meines Vorredners neu. Seit März 2017 hat sich die Rechtslage diesbezüglich geändert. Ein ärztliches Attest kann nun vor Strafe schützen.

        MfG

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. Februar 2018 um 16:59

          Hallo Tobias,

          wir können schwerlich alle alten Kommentare danach durchgehen, ob mittlerweile neue Regelungen eingetreten sind. Jeder Kommentar bezieht sich auf die Gesetzeslage zum jeweiligen Zeitpunkt. Im Januar 2017, als der Kommentar beantwortet wurde, war die Antwort korrekt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Julian
    Am 13. Januar 2017 um 1:01

    Hallo und guten Abend , ich bin heute am frühen Abend kontrolliert worden , habe natürlich einem schnell Test zugestimmt , zu meiner totalen Verwunderung positiv auf amphetamin …. Völlig entsetzt habe ich gesagt ich möchte noch einen , also nochmal gepinkelt und auch der 2 Test positiv ….. Ab aufs Revier und Blut entnommen. Ich nehme keine Drogen und bin total überfragt wie so was sein kann ! Passiert so was öfters ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 12:06

      Hallo Julian,
      uns ist nicht bekannt, dass solche Fälle öfter passieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Marcus
    Am 12. Januar 2017 um 22:47

    Du hast recht ich seh das genauso weil ich dieses problem auch hab und ich finde das einfach nur lächerlich und unfair den “ökologen” gegenüber

  4. kris
    Am 8. Januar 2017 um 22:16

    hallo
    ich wurde von einer allgemeinen verkehrskontrolle rausgezogen wegen blauer kennzeichenbeleuchtung, und wurde noch auf alkohol und danach drogen getestet.
    Ich habe mal gelesen das nach dem Alkoholtest kein anschließender Drogentest vollzogen werden darf, stimmt das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 10:38

      Hallo Kris,

      auch nach einem Alkoholtest darf die Polizei einen Drogentest vollziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Silvio
    Am 5. Januar 2017 um 10:31

    Hallo Guten tag
    Ich stell mich erstmal vor .. bin 24. Habe seid 3 1/2 einen Führerschein. Bin noch nie negativ mit Btm aufgefallen im StraßenVerkehr.

    Gestern kam ich in einer Kontrolle ( meine aller erste.. wahr total aufgeregt).. da angeblich meine kennzeichnen Beleuchtung viel zu hell sei.
    Darauf hin leuchtet der Beamte mit in die Augen und fragte ob ich drogen konsumiert hab.
    Das bejat ich .. hab gesagt von Silvester zu neujahr hab ich mit ein paar Kollegen ein paar joints geraucht . Das stimmte nicht ganz am tag zufuhr hab ich auch konsumiert. Was ich die Beamten nicht erzählte.
    Darauf hin hat der Beamte ein Drogenschnelltest durch geführt der negativ ausfiel. (Speicheltest) Darauf hin kam eine Blutabnahme die freiwillig machen ließ.

    Das Ergebnis wird 100 % positiv ausfallen :(
    Jetzt meine Frage .. mit was hab ich zu rechnen ?
    500 € Bußgeld ,2 punkte und ein Monat Fahrverbot ist sicher das weiß ich .
    Nun wollt ich noch wissen ich hab vor ca 2 Jahren ein Verhandlung gehabt wegen einer bescheuerten sache.
    Ich steh noch unter Bewährung bis Dezember.
    Wird durch der sache meine Bewährung widerrufen ?
    Ich habe mir bis dato nix zu schluden kommen lassen. Bin auch noch nicht aufällig geworden im StraßenVerkehr mit Btm. Das wahr das erste mal ..
    Mein Konsum hab ich sofort einGestellt…
    ich fühle mich so schLecht .. hab so ein schlechtes gewissen. Kann kaum abends schlafen weil mein Kopf voller Gedanken ist.

    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 11:11

      Hallo Silvio,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweise daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Andreas
    Am 30. Dezember 2016 um 5:09

    Hallo

    ich bin M25 Jahre jung und wurde letztens von der Polizei aufgehalten. Allgemeine Verkehrskontrolle. Ich wurde auf Alkohol getestet und es haben sich 0,0 Promille herausgestellt, dann drängten beide Polizisten zu einem Drogentest, da ich noch nie Drogen konsumiert habe, willigte ich ein. Zu meinem Erschrecken war der Urintest dann auf Methamphetamine positiv. Da hab ich erst einmal lachen müssen und gedacht, es handle sich dabei jetzt um einen Scherz. Dem war nicht so. Zuerst debattierten die Polizisten, ob der Strich jetzt anschlägt oder nicht, dann sagten die, dass der doch positiv sei aber man doch lieber einen zweiten Urintest machen sollte. Gesagt, getan. Ich habe zum zweiten Mal meinen Urin abgegeben und der Test danach war dann auch wieder auf Methamphetamine positiv. Wenn der wenigstens auf THC positiv gewesen wäre, hätte ich es verstanden. Ich hab sicherlich schon öfters passiv mitgeraucht in letzter Zeit aber davon war nichts im Urin. Ich musste dann mit auf die Wache und der Arzt kam zum Bluttest. Habe dem auch zugestimmt, da ich kein Methamphetamin genommen habe und nichts zu befürchten hatte.

    Ich frage mich nur, wie es sein kann, dass der Urintest der bayerischen Polizei zwei Mal Mehtamphetamin angeblich positiv anzeigen kann, obwohl ich mit derartigen Drogen noch nie Kontakt hatte? Ich habe keinerlei Kontakt zu Drogen, nehme keine Medikamente oder so und bin ansonsten auch nicht in Kontakt mit Menschen, die solcherlei Drogen zu sich nehmen. Ich habe jetzt trotzdem angst, weil die zwei positiven Urintests mich einfach jetzt so verunsichert haben.

    Ich hatte das Gefühl, dass die zwei Polizisten mich einfach auf dem Kicker hatten, die waren auch permanent richtig unfreundlich zu mir und denen kam das richtig recht, dass die Tests positiv waren.

    Wie sicher sind die Bluttests in ihrer Richtigkeit? Habe auch jetzt schon gelesen, dass auch die manchmal falsche Ergebnisse anzeigen können und einen unschuldigen um den Führerschein bringen können. Ich weiß, das ist wirklich schon paranoid aber ich habe einfach nur angst um meine Arbeit, da ich so dringend auf den Führerschein angewiesen bin.

    MFG

  7. Alex
    Am 1. Dezember 2016 um 2:12

    Hallo heute hat mich die Polizei Aufgehalten und er meinte mein autopisch richtig nach cannabis sie haben mein Auto durchsucht jedoch nichts gefunden anschließend fuhr ich auf die wache um beim Amtsarzt einen drogentest zu machen der amtsarzt und die polizei fragten mich wann der letzte cannsbis konsum war ich antwortete vor 3Wochen der arzt machte ein paar tests mit mir nahm eine Urin Probe und sagte schwach positiv Blutprobe wollte er nicht und er sagte zu den Polizisten und mir nicht beeinträchtigt ich bekomme meine Führerschein zurück sie meinten aber eine Meldung gibt es trotzdem an das Verkehrsunternehmen was kommt bitte auf mich zu???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 9:53

      Hallo Alex,

      grundsätzlich ist der Konsum von Cannabis in Deutschland verboten. Ihnen konnte allerdings keine Fahrt im Rausch noch der Besitz nachgewiesen werden, entsprechend wird es vermutlich keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen geben. Durch den Eintrag kann es allerdings sein, dass bei weiteren Kontrollen stets das Thema Cannabis auf dem Tisch ist und die Beamten gezielt nach verbotenen Substanzen suchen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Metaller
        Am 21. April 2017 um 8:36

        Falsch :)
        Der Konsum ist legal.
        Lediglich Besitz, Handel und Konsum sind strafbar.
        Der Konsum ist im Btmg nicht aufgelistet :)
        Also darf man es rauchen aber man macht sich in dem Moment mit dem Besitz strafbar….
        Schon eine seltsame Regelung aber es ist eben Deutschland, hier ist alles etwas verworren….
        Vor allem wo man mittlerweile in Thüringen bei Mengen bis zu zehn Gramm noch straffrei davon kommen kann seit diesem Jahr ^^

  8. Paul
    Am 25. November 2016 um 20:49

    Hallo, ich wurde am 4.10.16 angehalten. Ich hatte 1 Gramm Cannabis dabei und musste einen Urinschnelltest machen, der negativ war. Ich durfte auch weiterfahren, und der Polizist hat gemeint ich “hätte Glück gehabt” und “es soll nicht noch einmal vorkommen, sonst ist beim nächsten mal der Lappen weg”. Eine weitere Äusserung war “Sie scheinen ja auch kein Dauerkiffer zu sein”, was ich auch nicht bin. Nun habe ich am 23.11.16 einen Brief bekommen, wo drin stand, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Meine Frage lautet also: muss ich eine MPU oder irgendwas mit meinem Führerschein befürchten? Wie gesagt, der Test war negativ und der Polizist hat gemeint es wäre für dieses mal “gut” und hat erst vom Führerschein gesprochen, als er sagte, dass es bei einem nächsten Vorfall damit Probleme geben kann. Ich weiss nicht ob es eine Rolle spielt, aber es war in Rheinland-Pfalz.

    lg Paul

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2016 um 12:47

      Hallo Paul,
      wenn das Verfahren eingestellt wurde, haben Sie erst einmal nichts zu befürchten. Werden Sie jedoch erneut mit Drogen am Steuer erwischt und gefährden zusätzlich den Straßenverkehr, kann Ihnen der Führerschein entzogen und eine MPU von Ihnen verlangt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Felix
    Am 29. August 2016 um 9:50

    moin hätte auch mal frage

    Ich wurde anfang des Monats sprich am 3.08.16 angehalten und hab nen positiven Test (Auf Thc und den scheiß) hingelegt
    1. Frage : Wie lange dauert in der Regel diese Testauswertung?
    2.Frage : wenn ich diese Woche die Post bekomme , wie nehmen die mir den Führerschein weg?kann ich das einpaar Tage hinausziehen ? Ich wollte das Wochenende wenigstens noch einmal zum opeltreffen :/

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 8:54

      Hallo Felix,

      zu Ihrer ersten Frage: Das ist von Behörde zu Behörde verschieden und hängt auch stark vom dortigen Arbeitsaufkommen ab.
      Zweite Frage: Bei einer Drogenfahrt handelt es sich um eine Straftat, das bedeutet, dass, wenn es sich nicht um eine Bagatelle handelt, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann. Den Führerschein kann dann erst nach dem rechtskräftigen Urteil entzogen werden bzw. je nach Schwere der Tat auch schon zuvor in Gewahrsam genommen werden. Da die Polizei dies nicht direkt nach dem Test getan hat, sollte das Opel-Treffen noch drin sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Helen
    Am 25. Juli 2016 um 21:48

    Hi ich wurde angehalten von der Polizei und musste einen Bluttest machen , da ich noch etwas für den Eigenbedarf dabei hatte. Der Bluttest wird natürlich positiv auf THC ausfallen, weil ich auch öfter konsumiert habe, nicht täglich, aber ausreichend.
    Meine Frage bezieht sich nun darauf ob ich in der nächsten Zeit mit einem weiteren Test rechnen muss?
    Danke schonmal Lg Helen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juli 2016 um 8:36

      Hallo Helen,

      wenn der Test positiv ausfällt, können noch nach dem Ermessen der Behörden Tests folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. chef
    Am 5. Juli 2016 um 3:33

    Jungs… lasst es immer auf einen Bluttest ankommen egal was ist… denn 1. im urin länger, 2. verlangt den richterlichen beschluss!

    • P.k
      Am 26. August 2017 um 20:30

      Kann ich den z.b sagen dass ich in der Öffentlichkeit mich nicht traue zu urinieren oder wie soll man das ganze am besten anstellen? Ich rauche ab und zu mal einen joint und habe Angst mal angehalten zu werden (fahre meist immer nur 24h nach dem Konsum)…

  12. Papacan
    Am 1. Juli 2016 um 12:54

    Hallo, ich wurde gestern von der Polizei angehalten, die haben mich dann mit aufs Revier genommen für einen Urintests, der war positiv und darauf hin haben sie mir Blut abgenommen. Meine Frage ist jetzt was wird passieren mit meinem FS da ich erst in 4 Tagen aus meiner Probezeit raus bin ? Und allgemein was für Strafen erwarten mich ? Denn ich gehe davon aus das der bluttest ebenfalls positiv sein wird
    Danke schonmal Lg Papacan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2016 um 9:06

      Hallo Papacan,

      mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihr Verhalten als A-Verstoß in der Probezeit gewertet. Folglich wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tommy
    Am 27. Mai 2016 um 22:38

    Der Bluttest darf nur gemacht werden, wenn es einen begründeten Verdacht gibt! Ohne nennt sich das Verfolgung Unschuldiger und ist strafbar. Einfach androhen, dass es bei negativem Bluttest eine Anzeige wegen Körperverletzung + Dienstaufsichtsbeschwerde gibt. Lasst euch von diesen Leuten nichts vormachen, die geben mehr vor zu dürfen, als in echt.

  14. Tommy
    Am 27. Mai 2016 um 22:27

    Zumal du Ihnen sagen kannst, dass ohne begründeten Verdacht es ganz schnell eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Anzeige gegen Körperverletzung gibt! Mehr als einmal werden die dich dann nicht mitnehmen ;)

  15. Tommy
    Am 27. Mai 2016 um 22:25

    Blödsinn! Substanzen sind prinzipiell eher aus dem Blut raus, einfach mal Google benutzen. Urintest prinzipiell ablehnen, alleine schon, weil die mehr als ungenau sind. Konsumiere Aspirin komplex, positiv auf Amphetamine, esse Mohn, positiv auf Heroin…

  16. Ivan
    Am 8. April 2016 um 8:20

    Hallo,

    ich war am Abend in ein paar Bars unterwegs und habe mich seit dann gar nicht wohl gefühlt. Gestresst, depressiv, Schlafstörung, Essstörung usw. Ich habe solcher gefüll gehabt, dass mir jemand ins Getränk etwas mischen musste weil die Symptomen anders nicht erklären konnte. Deswegen habe ich Notaufnahme im Krankenhaus besucht und hab mich testen lassen. Der Test (Urin, Blut) hat drogen nachgewissen und der Arzt hat mich für 2 Tage Krank geschrieben. Ich habe bisher keine Drogenhistorie. Ich habe ein Tschechisches Führerschein und Staatsgehörigkeit und habe jetzt Angst, dass ich irgendwelche Führerscheinprobleme bekommen könnte.

    Was soll ich jetzt erwarten? Gehört solcher Fall auch zur der Ärztlichen Geheimniss?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 10:07

      Hallo Ivan,
      wenn Sie nicht unter dem Einfluss von Drogen gefahren sind, kann Ihnen der Führerschein in der Regel nur entzogen werden, wenn Sie regelmäßig Drogen konsumieren. In diesem Fall gelten Sie als generell fahruntauglich. Sollte Ihnen jemand Drogen ins Getränk gemischt haben und Sie lassen sich daraufhin im Krankenhaus testen, fällt dies normalerweise unter die ärztliche Schweigepflicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. lilo
    Am 4. April 2016 um 16:26

    hallo habe 28 jahre gekifft 6-7 gramm täglich und seid 2 jahren 8 monaten garnicht mehr ,frage kann man es heute noch nachweisen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 8:51

      Hallo Lilo,

      Cannabis ist 3-7 tage im Blut nachweisbar. Daher könnte es sein, dass der Konsum nach der Zeit mittlerweile nicht mehr nachweisbar ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Peter M
        Am 15. Januar 2017 um 3:54

        3 – 7 TAGE?
        Wohl ein Tippfehler, der mit bisher Geschriebenem nicht einhergeht.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 16. Januar 2017 um 10:57

          Hallo Peter,

          in der Tat sind ist aufgrund der THC-COOH-Konzentration der Konsum von Marihuana bis zu sieben Tage lang im Blut nachweisbar. Obige Tabelle bezieht sich auf die Nachweisbarkeit im Urin.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. p.kreichgauer
    Am 2. April 2016 um 21:16

    hatte heute eine autokontrolle, und bei mir wurde ein schnelldrogentest gemacht, der positiv ausfiel.obwohl ich NIE drogen oder alkohol zu mir nehme,musste dann mit aufs revier zur blutabnahme, nur wie kann es sein dass ich drogen positiv bin , und nie was genommen habe,wer kann da helfen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 10:15

      Hallo p.kreichgauer,

      für einen positiven Drogenschnelltest kann es viele Gründe geben, wie z.B. Passivrauchen. Sie sollten hier das Ergebnis das Bluttests abwarten und sich für das weitere Vorgehen Rat von einem Fachanwalt einholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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