Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle)
Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Urinieren in der Öffentlichkeit: Eine kurze Definition
Wann kann ein Bußgeld fürs Wildpinkeln drohen?
Wildpinkeln ist keine Seltenheit: Ob auf Festivals, Jahrmärkten oder einfach in einer unbekannten Gegend. Oft ist es so, dass entweder gar keine Toiletten oder viel zu wenige vorhanden sind.
Da kommt vor allem bei Männern schnell der Gedanke auf, dass sich ein langes Warten nicht lohnt – ein Baum oder ein Gebüsch sind ja zumeist in der Nähe zu finden. Doch wer dabei erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen!
Öffentliches Urinieren, oder auch „draußen pinkeln“, bedeutet kurz gesagt, dass Personen ihre Notdurft im Freien verrichten. Ob diese Personen im Wald pinkeln oder einfach nur hinter einem Busch am Straßenrand ist dabei irrelevant, denn in der Öffentlichkeit zu urinieren, ist in Deutschland nicht erlaubt. Lesen Sie mehr dazu in diesem Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wildpinkeln
Ist Wildpinkeln in Deutschland untersagt?
Ja, wer sich in der Öffentlichkeit erleichtert begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit.
Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Wildpinkeln aus?
Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. So liegt die Geldsanktion je nach Region zwischen 35 und 5.000 Euro.
Kann das öffentliche Urinieren auch als Straftat gewertet werden?
Ja, unter Umständen kann beim Wildpinkeln der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
Mehr Infos zu Regeln bei unterschiedlichen Veranstaltungen finden Sie hier:
In den meisten Fällen zieht Urinieren in der Öffentlichkeit ein Bußgeld nach sich.
Häufig zählen vor allem Männer als Wildpinkler, denn bekannter Weise fällt diese Handlung dem männlichen Geschlecht wesentlich einfacher ohne vorhandenes WC. Aber auch Frauen haben immer öfter keine Scham, dass sie beim Urinieren in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten.
Besonders nach einer Party, auf der viel Alkohol konsumiert wurde, wird der Heimweg nicht selten als übergroße Toilette genutzt.
Doch was passiert, wenn sich ein Passant maßgeblich gestört davon fühlt? Kann Wildpinkeln eine Strafe zur Folge haben? Der nächste Abschnitt klärt Sie darüber auf.
Outdoor-Pinkeln: Wie hoch ist die Strafe?
In der Öffentlichkeit pinkeln – also draußen kann bei besonders schlimmen Fällen zu einer Freiheitsstrafe führen.
Bei so manchem nahezu hemmungslosen Verhalten kommen des Öfteren sogar Kinder nicht am Anblick von Leuten vorbei, die das „Wild-Urinieren“ für richtig halten.
In der Rechtssprache kann das Wildpinkeln als sogenannte „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gelten, was laut dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) eine nicht unerhebliche Konsequenz nach sich ziehen kann.
In der Regel ist eine Geldstrafe vorgesehen, aber bei besonders schweren Fällen kann sich das Bußgeld für Wildpinkeln schnell sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr entwickeln. Vor allem wenn Kinder dem Anblick ausgesetzt werden, fühlen sich Eltern häufig maßgeblich gestört und melden das Wildpinkeln der Polizei.
So besagt also der Paragraph 183a StGB Folgendes zum Wildpinkeln:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Schnell klar wird hierbei, dass dieses Handeln harte Folgen haben kann und es nicht unbedingt bei einem Bußgeld bleiben muss, wenn es um Urinieren in der Öffentlichkeit geht.
Weiterführende Informationen zu Straftaten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Öffentliches Urinieren als Ordnungswidrigkeit: Kosten
Wer jedoch Glück hat, dem droht lediglich ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das genau angesetzt ist, regelt jede Region selbstständig. Besonders strenge Städte verhängen dafür sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Einige Beispielstädte sind Erfurt, Hannover oder auch Stuttgart, wo für Wildpinkeln ein saftiges Bußgeld verlangt wird.
Zu beachten ist hierbei auch, wo das Pinkeln im „Outdoor-Bereich“ stattgefunden hat. Zum Beispiel zieht das Urinieren im Wald oder hinter einem Baum im Park zumeist nur ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich, weil der Übeltäter eventuell Einsicht zeigt und die Beamten Verständnis für den Notfall zeigen. In der Regel gibt es für diesen Fall des Wildpinkelns ein Bußgeld von etwa 35 Euro. Wildpinkeln kann hierbei allerdings auch sehr viel höhere Kosten verursachen.
Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.
Habe so eben einen Brief bekommen wo ich gegen ein baum gepinkelt habe aber in dem brief der baum zu einem stromkasten wurde und meine entschuldigung gegen über die beamten ist zu eine aussage ”ja und ist doch normal wild zu pinkeln” wurde
Und für so ein mist muss ich 128,50€ bezahlen!!
Also ich finde das zu hoch. Ich bin so oft mit Kumpels im Wald und da kommt es nicht selten vor dass wir uns Kollektiv am Wegrand erleichtern. In der Natur find ich das echt in Ordnung.
@Natascha K. Ich verstehe Dich total! Das ist wirklich ärgerlich. Genau dafür ist ja das Gesetz gedacht!
Ich verstehe allerding trotzdem nicht, dass ein Wasser lassen im Wald, fern von Zuschauern, trotzdem noch geahndet werden soll. Überall werden öffentliche Toiletten geschlossen und so manch einer kann eben nicht – gesundheitliche bedingt – “früher los gehen”. Mein Schwiegervater hat seinerzeit Wassertabletten nehmen müssen. Damit bekommt man dann die berühmte Sextaner-Blase. Er ist immer darauf bedacht gewesen, dass er genug Toiletten auf seinem Weg irgendwo hin hatte. Nur leider klappt das nicht immer (Vandalismus spielt da keine unerhebliche Rolle). Ihm wäre aber auch nicht im Traum eingefallen, sich gegen eine Hauswand oder auf eine Baustelle zu erleichtern.
Sorry, wenn ich mich gerade über die Kommentare hier aufregen muss, aber ich war schon mehrfach feiern, bin zurzeit mit Zwillingen schwanger, habe aber noch nie irgendwo einfach hin gemacht.
Warum ich mich gerade jetzt aufrege?
In D… ist gerade Karneval, wir sind am bauen, die Herrschaften und auch einige Damen nutzen unseren gerade frisch gemauerten Klinker und die noch nicht fertiggestellte Garage zum “Gegen- und Hinpissen”. Entschuldigt die Wortwahl, aber die Polizei steht daneben und sieht nur zu, wie wir uns mit pöbelnden Karnevalisten rumärgern müssen. Für solche Fälle hätte man an Karneval keine Zeit.
Die Gesetze sind wohl zu dieser “5.Jahreszeit” außer Kraft gesetzt. Anzeigen werden nur belächelt. Ich bin auf 180 und die Schattenseiten des Karnevals will niemand sehen. Man verlangt von uns, dass man sich jährlich hinter Bauzäunen verbarrikadiert. Dabei ist das Betreten fremden Eigentums generell nicht gestattet. Läuft jemand über das Grundstück um eine Abkürzung zu nehmen etc alles kein Problem, aber wenn dann auch noch Paare kommen, die ihr Liebesspiel in unserer Garage abhalten wollen, dann kriegt man definitiv einen zu viel. Muss ich zur Toilette? Geh ich bei so einem Event früher los, um nicht in der letzten Sekunde auch noch Schlange stehen zu müssen.
Der D… Rat redet den Karneval schön, denn die Organisation ist eine totale Katastrophe.
Die Umzüge und Wagen sind schön, das vor und Hinterher komplett unorganisiert. Ein Toilettenwagen dort, wo sich der Umzug auflöst, viel zu wenig. Rat und Polizei fühlen sich an Karneval für nichts verantwortlich, man fühlt sich verarscht. Also der Bußgeldkatalog für öffentliches Urinieren ist für Veranstaltungen definitiv sinnvoll und angebracht, nur schade wenn er nicht berücksichtigt wird.
wer definiert pinkeln bitte als sexuelle Handlung? vollkommen schwachsinnige Auslegung und würde mich nicht wundern wenn es rechtlich gar nicht richtig ist… wenn es schlimm ist (karneval – große feste) wird es nicht durchgesetzt, wenn es keine Sau stört und die Bullen nichts zu tun haben wird es geahndet… was ist übrigens mit kindern? müssen die in die Hose machen, damit Papa kein Bußgeld riskiert?
Das Zeigen von Genitalien ist bereits eine sexuelle Handlung. Ich habe keine Lust bei einem Wald bzw Parkspaziergang mir fremde Genitalien anzuschauen. Denn die meisten “Wildpinkler” verstecken sich nicht und geben keine Beachtung, dass sie jemand sehen kann (auch Kinder!)
Das alleinige Zeigen von Genitalien an sich ist mitnichten eine sexuelle Handlung, allerhöchstens eine exhibitionistische. Und ob es als eine solche aufgefasst wird, hängt ganz sicher davon ab, zu welchem Zweck es geschieht.
Und wenn man was nicht sehen will, hilft immer ganz gut “weggucken”. Funktioniert ja auch bei den meisten ganz, wenn jemand Hilfebedürftiges irgendwo ist. Aber bei denen kann man sich ja nicht so schön entrüsten.
Schonmal schwanger gewesen? Wie soll stundenlanges wandern in der Natur funktionieren? Das passiert halt wenn irgendsolche Bürokraten die nunmal fern der realität leben irgendwelche gesetze mitentwickeln. . .
“Wildpinkeln”
Ich hoffe, daß alle, die diese unmenschliche Entscheidung mitgetragen haben, irgend wann einmal in das Alter kommen, wenn die Prostata nicht mehr mitmacht, und sie sich mal so richtig die Hose, ohne Verschulden, vollpinkeln.
Natürlich sollte sich jeder so verhalten, daß nicht jeder dabei zuschaut. So kann also fast jeder ältere Mann sich nicht mal mehr in den Wald wagen, wo ja wirklich keine Toilette auf ihn wartet.
Weiss jemand ob für die Ordnungswidrigkeit “wild pinkeln” ebenfalls die Verjährungsfrist von 3 Monaten gilt?
Ist mir nicht ganz klar wie das funktionieren soll.
Schlägt der Gesetzgeber für Wandertouren an Orte, die 4+ Stunden von der nächsten Toilette entfernt sind, die Einstellung jeglicher Wasserzufuhr ein?
Hallo Sven,
die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall gemäß § 31 OWiG zwei Jahre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe so eben einen Brief bekommen wo ich gegen ein baum gepinkelt habe aber in dem brief der baum zu einem stromkasten wurde und meine entschuldigung gegen über die beamten ist zu eine aussage ”ja und ist doch normal wild zu pinkeln” wurde
Und für so ein mist muss ich 128,50€ bezahlen!!
Also ich finde das zu hoch. Ich bin so oft mit Kumpels im Wald und da kommt es nicht selten vor dass wir uns Kollektiv am Wegrand erleichtern. In der Natur find ich das echt in Ordnung.
@Natascha K. Ich verstehe Dich total! Das ist wirklich ärgerlich. Genau dafür ist ja das Gesetz gedacht!
Ich verstehe allerding trotzdem nicht, dass ein Wasser lassen im Wald, fern von Zuschauern, trotzdem noch geahndet werden soll. Überall werden öffentliche Toiletten geschlossen und so manch einer kann eben nicht – gesundheitliche bedingt – “früher los gehen”. Mein Schwiegervater hat seinerzeit Wassertabletten nehmen müssen. Damit bekommt man dann die berühmte Sextaner-Blase. Er ist immer darauf bedacht gewesen, dass er genug Toiletten auf seinem Weg irgendwo hin hatte. Nur leider klappt das nicht immer (Vandalismus spielt da keine unerhebliche Rolle). Ihm wäre aber auch nicht im Traum eingefallen, sich gegen eine Hauswand oder auf eine Baustelle zu erleichtern.
Sorry, wenn ich mich gerade über die Kommentare hier aufregen muss, aber ich war schon mehrfach feiern, bin zurzeit mit Zwillingen schwanger, habe aber noch nie irgendwo einfach hin gemacht.
Warum ich mich gerade jetzt aufrege?
In D… ist gerade Karneval, wir sind am bauen, die Herrschaften und auch einige Damen nutzen unseren gerade frisch gemauerten Klinker und die noch nicht fertiggestellte Garage zum “Gegen- und Hinpissen”. Entschuldigt die Wortwahl, aber die Polizei steht daneben und sieht nur zu, wie wir uns mit pöbelnden Karnevalisten rumärgern müssen. Für solche Fälle hätte man an Karneval keine Zeit.
Die Gesetze sind wohl zu dieser “5.Jahreszeit” außer Kraft gesetzt. Anzeigen werden nur belächelt. Ich bin auf 180 und die Schattenseiten des Karnevals will niemand sehen. Man verlangt von uns, dass man sich jährlich hinter Bauzäunen verbarrikadiert. Dabei ist das Betreten fremden Eigentums generell nicht gestattet. Läuft jemand über das Grundstück um eine Abkürzung zu nehmen etc alles kein Problem, aber wenn dann auch noch Paare kommen, die ihr Liebesspiel in unserer Garage abhalten wollen, dann kriegt man definitiv einen zu viel. Muss ich zur Toilette? Geh ich bei so einem Event früher los, um nicht in der letzten Sekunde auch noch Schlange stehen zu müssen.
Der D… Rat redet den Karneval schön, denn die Organisation ist eine totale Katastrophe.
Die Umzüge und Wagen sind schön, das vor und Hinterher komplett unorganisiert. Ein Toilettenwagen dort, wo sich der Umzug auflöst, viel zu wenig. Rat und Polizei fühlen sich an Karneval für nichts verantwortlich, man fühlt sich verarscht. Also der Bußgeldkatalog für öffentliches Urinieren ist für Veranstaltungen definitiv sinnvoll und angebracht, nur schade wenn er nicht berücksichtigt wird.
wer definiert pinkeln bitte als sexuelle Handlung? vollkommen schwachsinnige Auslegung und würde mich nicht wundern wenn es rechtlich gar nicht richtig ist… wenn es schlimm ist (karneval – große feste) wird es nicht durchgesetzt, wenn es keine Sau stört und die Bullen nichts zu tun haben wird es geahndet… was ist übrigens mit kindern? müssen die in die Hose machen, damit Papa kein Bußgeld riskiert?
Das Zeigen von Genitalien ist bereits eine sexuelle Handlung. Ich habe keine Lust bei einem Wald bzw Parkspaziergang mir fremde Genitalien anzuschauen. Denn die meisten “Wildpinkler” verstecken sich nicht und geben keine Beachtung, dass sie jemand sehen kann (auch Kinder!)
Das alleinige Zeigen von Genitalien an sich ist mitnichten eine sexuelle Handlung, allerhöchstens eine exhibitionistische. Und ob es als eine solche aufgefasst wird, hängt ganz sicher davon ab, zu welchem Zweck es geschieht.
Und wenn man was nicht sehen will, hilft immer ganz gut “weggucken”. Funktioniert ja auch bei den meisten ganz, wenn jemand Hilfebedürftiges irgendwo ist. Aber bei denen kann man sich ja nicht so schön entrüsten.
Schonmal schwanger gewesen? Wie soll stundenlanges wandern in der Natur funktionieren? Das passiert halt wenn irgendsolche Bürokraten die nunmal fern der realität leben irgendwelche gesetze mitentwickeln. . .
…. wenigstens ein Mutiger ….
ein nicht mutloser 70er
“Wildpinkeln”
Ich hoffe, daß alle, die diese unmenschliche Entscheidung mitgetragen haben, irgend wann einmal in das Alter kommen, wenn die Prostata nicht mehr mitmacht, und sie sich mal so richtig die Hose, ohne Verschulden, vollpinkeln.
Natürlich sollte sich jeder so verhalten, daß nicht jeder dabei zuschaut. So kann also fast jeder ältere Mann sich nicht mal mehr in den Wald wagen, wo ja wirklich keine Toilette auf ihn wartet.