Neue Bußgelder in Kraft: Was jetzt teurer wird
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 19. Oktober 2017

Neue Bußgelder in Kraft! Was sich nun für Verkehrsteilnehmer ändert, lesen Sie hier.
Autofahrer aufgepasst: Heute treten die neuen Bußgelder in Kraft! Die Anpassungen vom Bußgeldkatalog werden zum 19.10.2017 umgesetzt. Das bedeutet für Kfz-Fahrer, die sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, härtere Strafen beim Telefonieren am Steuer, bei Blockierung der Rettungsgasse oder bei einer Teilnahme an illegalen Autorennen. Neu ist zudem das Verhüllungsverbot am Steuer.
Blockierung der Rettungsgasse: Neue Bußgelder in Kraft
In den letzten Monaten haben sich die Meldungen über eine Blockierung der Rettungsgasse bei einem Stau geradezu überschlagen. Immer wieder konnten Rettungskräfte erst zeitverzögert zu Verletzten gelangen, weil Teilnehmer am Straßenverkehr keine Rettungsgasse gebildet hatten.
Dieser Umstand blieb auch dem Gesetzgeber nicht verborgen. Eine entsprechende Anpassung vom Bußgeldkatalog, also neue Bußgelder, treten heute in Kraft. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, was den Betroffenen bei einer Blockierung der Rettungsgasse nun blüht:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Sie bildeten auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, obwohl der Verkehr stockte. | 200 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat1 M |
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen. | 240 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat1 M |
Sie nutzten unberechtigt eine außerorts bei stockendem Verkehr gebildete Rettungsgasse. | 240 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat1 M |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat1 M |
Handy am Steuer oder beim Radfahren
Bisher wurde „nur“ für die Nutzung von einem Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt. Auch dies ändert sich ab heute: Inbegriffen sind nunmehr alle technischen Geräte, auch Tablets und ähnliches, die Sie beim Fahren mit der Hand bedienen. Freisprechanlagen sind weiterhin erlaubt, sofern diese per Sprachsteuerung bedient werden können.
Wer sich nicht daran hält, für den treten ab heute folgende neue Bußgelder in Kraft, auch Radfahrer sind betroffen:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € | Hier prüfen ** |
Wozu dient das neue Verhüllungsverbot?
Auch ein ganz neuer Verstoß hat es in den Bußgeldkatalog geschafft: Die Verhüllung vom Gesicht während der Fahrt. Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ist nunmehr verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.
Dadurch soll eine Identifizierung des Fahrers sichergestellt werden. Ist dieser nämlich auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar, kann dies dazu führen, dass die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umgangen werden können.

Das Vermummungsverbot am Steuer betrifft auch die Burka und den Nikab.
Illegale Autorennen: Neue Bußgelder seit 13. Oktober in Kraft
Bereits seit dem 13. Oktober sind neue Bußgelder in Kraft für die Teilnahme an oder Veranstaltung von illegalen Autorennen. Die neuen Sanktionen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Beschreibung | Punkte | Konsequenz |
---|---|---|
Sie veranstalteten oder nahmen als Kraftfahrer an einem verbotenen Autorennen teil. | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
...mit Gefährdung | 3 | Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe; Fahrerlaubnisentzug |
...mit Personenschaden | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren; in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren; Fahrerlaubnisentzug |
Sehr hilfreich
Die Bußgelder sind immer noch zu lasch.
Nun gibt sich das Problem das ich ständig mit meinem LKW anhalten muß und den Motor abstellen muß um das Navi zu bedienen… Navis zeigen einem die Adresse und eine mögliche Route an – bei 50% der Routen muß ich nachbessern um nicht unmögliche Wege oder für mich doch mögliche Wege zu fahren.
Wie soll das gehen wenn ich das Gerät nicht zwischendurch auf Kartenansicht umstellen oder zoomen darf…
Klar es gibt Leute die fahren stumpf nach Navi, aber wer weiter denkt und mit seiner Zeit vernünftig plant der bedient das Gerät!
Hallo,
Ich würde gerne wissen, was einem blüht, wenn man ein Einsatzwagen der Polizei ( nur mit Blaulicht) nicht schnell genug Platz gemacht hat ? Also ich hab sie zwar durchgelassen aber hab etwas gebraucht, bis ich die Situation einschätzen konnte… zudem waren sie nur mit Blaulicht unterwegs… was könnte mir schlimmsten Fall drohen ?
MfG Zakaria