Aktueller Bußgeldkatalog für Hessen: Verstöße auf hessischen Straßen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie hoch kann das Bußgeld in Hessen ausfallen?

Welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog in Hessen bei Verkehrsverstößen?
Welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog in Hessen bei Verkehrsverstößen?

Angrenzend an Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen sowie Baden-Württemberg liegt Hessen in der Mitte Deutschlands und beheimatet in etwa 6,29 Millionen Menschen. Insgesamt 4.536.060 Fahrzeuge waren am 1. Januar 2021 Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zufolge in Hessen zugelassen. Bei einem Fahrzeugbestand dieser Größenordnung ist es nicht gerade verwunderlich, dass es im hessischen Straßenverkehr früher oder später zu Verstößen kommt.

Einen eigenen Bußgeldkatalog für Hessen, in dem die Sanktionen für Regelmissachtungen im Verkehr festgehalten sind, gibt es allerdings nicht. Vielmehr gilt bundesweit ein einheitlicher Bußgeldkatalog; Verkehrsverstöße werden demzufolge in ganz Deutschland auf die gleiche Art und Weise geahndet. Infos über die konkreten Sanktionen je nach Zuwiderhandlung finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Hessischer Bußgeldkatalog

Welcher Bußgeldkatalog gilt jetzt aktuell in Hessen?

Seit dem 9. November 2021 ist in Hessen der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Hat Hessen auch eigene Bußgeldkataloge?

Da das Verkehrsrecht in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt ist, findet in allen Bundesländern der gleiche Bußgeldkatalog Anwendung. In Hessen existieren jedoch unter anderem in puncto Schulrecht, Umwelt- oder Tierschutz eigene Bußgeldkataloge, in denen die Sanktionen für Verstöße festgehalten sind. Das Gleiche gilt für den Corona-Bußgeldkatalog für Hessen.

Bußgeldrechner: In Hessen gegen die Verkehrsregeln verstoßen?

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit in Hessen überschritten?

Wie teuer wird es laut Bußgeldkatalog, wenn ein Blitzer in Hessen Sie abgelichtet hat?
Wie teuer wird es laut Bußgeldkatalog, wenn ein Blitzer in Hessen Sie abgelichtet hat?

Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den am häufigsten begangenen Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht. Kraftfahrer, die gerne etwas schneller unterwegs sind als erlaubt, machen früher oder später unweigerlich Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog – in Hessen sowie in den übrigen Bundesländern. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit setzen sich die Sanktionen grundsätzlich aus drei Faktoren zusammen:

  1. Mit welcher Art von Kfz waren Sie unterwegs?
  2. Fand der Tempoverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften statt?
  3. Um wie viele km/h haben Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten?

Häufig bleibt es nicht bei einem Bußgeld, wenn in Hessen die Geschwindigkeit überschritten wurde: Auch Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote sind möglich. Diesen Tabellen können Sie die aktuellen Sanktionen bei Tempoverstößen auf hessischen Straßen entnehmen, wie sie seit dem 9. November 2021 gelten:

Bußgeldkatalog: In Hessen innerorts zu schnell gewesen (Pkw)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog: In Hessen außerorts zu schnell gewesen (Pkw)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog: In Hessen innerorts zu schnell gewesen (Lkw und Pkw mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldkatalog: In Hessen außerorts zu schnell gewesen (Lkw und Pkw mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Tipp: Zwar wissen ortskundige Fahrer genau darüber Bescheid, auf welchen Straßenabschnitten stationäre Blitzer und Messgeräte lauern, kennen Sie sich auf hessischen Straßen allerdings nicht aus, werden Sie möglicherweise leichter geblitzt und machen Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog. Wo in Hessen feste Blitzer stehen, können Sie in unserem Ratgeber in Erfahrung bringen, um Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu vermeiden.

Ampel mit Blitzer: Welches Bußgeld wird in Hessen bei einem Rotlichtverstoß fällig?
Ampel mit Blitzer: Welches Bußgeld wird in Hessen bei einem Rotlichtverstoß fällig?

Bußgeldkatalog: In Hessen eine rote Ampel überfahren

Das Überfahren einer roten Ampel wird in Hessen mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.

Die Konsequenzen können jedoch weitaus schwerwiegender sein, wenn es sich nicht um einen einfachen Rotlichtverstoß (Ampel war seit weniger als einer Sekunde rot), sondern einen qualifizierten handelte (Ampel war seit mehreren Sekunden rot. Dann können sogar bis zu 360 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot drohen.

Die möglichen Sanktionen in beiden Fällen können Sie dieser Tabelle entnehmen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
Was besagt der Bußgeldkatalog in Hessen zum Parken?
Was besagt der Bußgeldkatalog in Hessen zum Parken?

Bußgeldkatalog in Hessen: Parken und Halten

Wenn Sie in Hessen falsch halten oder parken, ist das Ganze in der Regel mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld erledigt. Maximal liegt dieses normalerweise bei 100 Euro. Diese höheren Beträge gelten seit dem 9. November 2021.

Einen Überblick über die aktuellen Sanktionen für falsches Halten und Parken in Hessen geben diese Tabellen:

Verstöße beim Halten in Hessen

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €eher nicht
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €eher nicht
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... mit Gefähr­dung70 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung90 €eher nicht
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €eher nicht
... mit Behin­derung30 €eher nicht
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €eher nicht
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €eher nicht
nicht platz­sparendes Halten 10 €eher nicht
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €eher nicht

Verstöße beim Parken in Hessen

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €eher nicht
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... über 1 Stunde25 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €eher nicht
... mit Behin­derung40 €eher nicht
... über 1 Stunde 40 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... über 1 Stunde 55 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €eher nicht
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1Hier prüfen **
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 1 Stunde 70 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €eher nicht
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €eher nicht
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1Hier prüfen **
in zweiter Reihe geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung110 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1Hier prüfen **
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €eher nicht
... bis zu 1 Stun­de25 €eher nicht
... bis zu 2 Stun­den30 €eher nicht
... bis zu 3 Stun­den35 €eher nicht
... über 3 Stun­den40 €eher nicht
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... über 3 Stunden70 €eher nicht
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung85 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung105 €1Hier prüfen **
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 3 Stun­den70 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

Weitere Verkehrsverstöße in Hessen

Die zuvor beschriebenen Verstöße sowie die dazugehörigen Sanktionen stellen lediglich eine Auswahl dar. Schließlich gibt es noch viele weitere Regelmissachtungen, bei denen der Bußgeldkatalog in Hessen für den Verkehr zum Einsatz kommt. Klicken Sie einfach auf die jeweilige Zuwiderhandlung und gelangen so zum entsprechenden Ratgeber:

Weitere Bußgeldkataloge in Hessen

Abgesehen vom Verkehrsrecht, bei dem die jeweiligen Vorschriften bundesweit einheitlich sind, gibt es allerdings auch Rechtsgebiete, für die es einen eigenen Bußgeldkatalog in Hessen gibt. Dazu zählen z. B. der Umwelt- oder Tierschutz sowie das Schulrecht. Eine Auswahl einiger Bußgeldkataloge sehen Sie hier:

Beitragsbild Verstoß gegen den Denkmalschutz

Mit welchen Sanktionen ist bei Verstößen gegen den Denkmalschutz zu rechnen? Was genau Denkmalschutz bedeutet, welche Maßnahmen dazu gehören und welche Bußgelder bei Verstößen zu erwarten sind, das erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Schulschwänzer riskieren ein hohes Bußgeld.

Wenn Schüler die Schule schwänzen, riskieren sie dadurch ein hohes Bußgeld. In unserem Ratgeber erfahren Sie, in welchen Bundesländern dem Schulschwänzer sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. » Weiterlesen...

Ratgeber: Grillen im Wald

Grillen im Wald ist alles andere als risikofrei. Waldbrände gefährden Menschen und schaden einem wichtigen Ökosystem. In Deutschland stellen Länder und Kommunen die genauen Regeln und Bußgelder bei Verstößen selbst auf. Wir haben einmal alles rund ums Thema Grillen im Wald aufgeführt. » Weiterlesen...

Angeln in Hessen

Hessen hat wunderschöne Angelgewässer wie z. B. den Edersee. Da das Angeln ohne Angelschein eine Straftat darstellt und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann, ist es besonders dienlich, einen Fischereischein in Hessen zu erlangen. Welche Bußgelder ansonsten drohen, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...

Bedrohte Tierarten sind auch einzelne Vögel

Welche Vogelarten gelten als bedroht und wie kann der Vogelschutz zum Erhalt der Vogelarten beitragen. Informationen dazu erhalten Sie im Ratgeber über Vögel. Hier lesen Sie auch, welche Vögel unter Naturschutz stehen und was es kosten würde, wenn Sie diese töten, verletzen oder fangen. » Weiterlesen...

Corona-Bußgeldkatalog für Hessen: Welche Verstöße werden sanktioniert?

Zu guter Letzt gibt es natürlich auch einen eigenen Corona-Bußgeldkatalog in Hessen, in dem die Bußgelder für Verstöße gegen den Infektionsschutz aufgelistet sind. Schließlich hat jedes Bundesland das Recht dazu, seine eigenen Vorschriften bezüglich der einzuhaltenden Schutzmaßnahmen aufzustellen. Wie hoch ist beispielsweise das Bußgeld, wenn trotz Quarantäne in Hessen Besuch empfangen wird und was kosten Verstöße gegen die Maskenpflicht?

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Sanktionen aus dem Corona-Bußgeldkatalog in Hessen (Stand: 20.04.2020):

Verstoß Buß­geld
Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen aufgrund einer Allgemeinverfügung200 €
Verstoß gegen Pflicht zur Absonderung für Einreisende aus Risikogebieten500 €
Empfangen von Besuch in der Absonderung
200 €
Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausstattung nach Einreise aus einem Risikogebiet200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsaufnahme nach Einreise aus einem Risikogebiet
200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Information des Gesundheitsamtes beim Auftreten von Symptomen 200 €
Ausstellen unrichtiger Bescheinigungen 200 - 500 €
Unterlassen gruppenbezogener betrieblicher Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe200 - 1.000 €
Verlassen der Unterkunft200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsaufnahme (Saisonarbeitskräfte)200 - 500 €
Verstoß gegen die Absonderungspflicht für positiv Getestete und Haushaltsangehörige500 €
Empfangen von Besuch in der Absonderung 200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Information des Gesundheitsamtes200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage des Testergebnisses beim Gesundheitsamt200 €
Verstoß gegen die Pflicht das Gebiet Hessens auf dem direkten Weg wieder zu verlassen200 €
Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen persönlicher Schutzausstattung nach Einreise aus einem Risikogebiet200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Information des Gesundheitsamtes
200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage der Bestätigung oder Ersatzmitteilung200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Vorlage des Nachweises 200 €
Verstoß gegen die Pflicht, die Information barrierefrei zur Verfügung zu stellen200 €
Verstoß gegen die Kontrollpflicht200 €
Verstoß gegen das Beförderungsverbot
500 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Datenübermittlung200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Benennung einer Kontaktstelle200 €
Verstoß gegen das Besuchsverbot in Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 200 €
Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske200 €
Verstoß gegen die Pflicht, eine von der Einrichtung gestellte oder akzeptierte FFP2- oder KN95- oder vergleichbare Maske ohne Ausatemventil zu tragen
200 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Testung des Personals250 €
Verstoß gegen die Pflicht zur Duldung der Testung250 - 1.000 €
Betreten bestimmter Einrichtungen trotz Verbots200 €
Betretenlassen von Einrichtungen trotz Verbotes nach § 2 Abs. 1 Zweite VO durch Kinder200 €
Betretenlassen von Einrichtungen trotz Verbotes nach § 2 Abs. 2 Zweite VO durch Beschäftigte 1.000 €
Verstoß gegen das Verbot, betroffene Beschäftigte die Einrichtung betreten zu lassen1.000 €
Verstoß gegen das Verbot, betroffene Beschäftigte Angebote durchführen zu lassen1.000 €
Aufenthalt im öffentlichen Raum außerhalb des Kreises der Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person
200 €
Begehen untersagter Verhaltensweisen (Tanzveranstaltung etc.)200 €
Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum (publikumsträchtige Plätze)200 €
Durchführung von Veranstaltungen oder Zusammenkünften ohne Genehmigung, unter Verstoß gg. Abstands- und Hygieneregeln oder ohne Erfassung der Daten500 - 1.000 €
Öffnung Bars, Schankwirtschaften, Kneipen 500 - 5.000 €
Öffnung eines Dienstleistungsbetriebs im Bereich der Körperpflege oder Verstoß gg. Pflicht zur Erfassung von Daten 200 - 1.000 €
Verstoß gegen die Pflicht eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (ÖPNV)50 €
Verstoß gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Angestellte ÖPNV, außer Fahrer)50 - 200 €
Verstoß gegen das Verbot des Betriebs von Einrichtungen und Erbringens von Angeboten500 - 5.000 €
Aufenthalt in Wettannahmestellen 200 €
Duldung des Aufenthalts in Wettannahmestellen200 - 1.000 €
Veranstaltung von Sportbetrieb entgegen den Vorgaben des § 2 Abs. 2200 - 1.000 €
Verstoß gegen Hygiene- und Abstandsvorgaben für den Betrieb von Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen500 - 1.000 €
Öffnung von Verkaufsstätten des Einzelhandels500 - 5.000 €
Anbieten von Speisen oder Getränken nicht nur zur Lieferung oder Abholung oder gegen Hygiene- und Abstandsvorgaben500 - 1.000 €
Anbieten von Übernachtungen zu nicht notwendigen oder touristischen Zwecken200 - 1.000 €
Öffnung von Bars, Schankwirtschaften, Kneipen500 - 5.000 €
Öffnung eines Dienstleistungsbetriebs im Bereich der Körperpflege oder Verstoß gg. Pflicht zur Erfassung von Daten bzw. vorherige Terminvereinbarung200 - 1.000 €

Wichtig: Da die Corona-Schutzverordnungen ständig aktualisiert und angepasst werden, können wir nicht garantieren, dass die oben genannten Bußgelder stets aktuell sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich auf der Webseite der Hessischen Landesregierung zu informieren.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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