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Zieht ein Auffahrunfall immer ein Bußgeld nach sich?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Häufig ist ein zu geringer Abstand der Auslöser für einen Auffahrunfall

Nach dem Auffahrunfall: Ein Verwarnungsgeld von der Polizei müssen Sie meist an Ort und Stelle bezahlen.
Nach dem Auffahrunfall: Ein Verwarnungsgeld von der Polizei müssen Sie meist an Ort und Stelle bezahlen.

Im dichten Feierabendverkehr kommt es oft zu Auffahrunfällen. Von einem solchen Unfall wird gesprochen, wenn ein Fahrzeug mit einem anderen kollidiert, welches sich in die gleiche Richtung bewegt. Auch wenn ein Auto auf ein stehendes Fahrzeug auffährt, handelt es sich um einen Unfall dieser Art. Auslöser gibt es viele, laut Angaben der ADAC-Unfallforschung haben jedoch Abstandsfehler die größte Bedeutung in diesem Zusammenhang.

Nach einem solchen Unfall ist das richtige Vorgehen wichtig. Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und verständigen den Notruf. Vor allem, wenn es zu einem Personenschaden oder erheblichen Sachschäden kam, sollten Sie im Anschluss die Polizei informieren.

Die Polizei nimmt den Unfall auf, befragt Zeugen und macht Fotos vom Unfallort. Unfallverursacher machen sich dann häufig Gedanken darüber, ob auf den Auffahrunfall ein Bußgeld folgt. Wir verraten Ihnen, was in diesem Zusammenhang wichtig ist.

FAQ: Bußgeld nach einem Auffahrunfall

Zieht ein Auffahrunfall immer ein Bußgeld nach sich?

Nein, je nach Einzelfall kann ein Auffahrunfall ein Bußgeld mit sich bringen, das muss aber nicht immer der Fall sein.

Wann wird bei einem Auffahrunfall ein Bußgeld fällig?

Ein Grund für ein Bußgeld kann beispielsweise starkes Bremsen ohne triftigen Grund darstellen. Aber auch zu geringer Abstand, der einen Unfall auslöst, kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Kann es bei einem Auffahrunfall auch eine Strafe geben?

Auch das ist vom Einzelfall abhängig. Wird eine fahrlässige Körperverletzung angenommen, kann das als Straftat gewertet und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Bußgeldkatalog: Der Auffahrunfall und seine Folgen

Unter gewissen Umständen und je nach Einzelfall kann ein Auffahrunfall ein Bußgeld nach sich ziehen. Der folgende Bußgeldkatalog zeigt, welche Sanktionen drohen können:

Aus­lö­ser für den Auf­fahr­un­fallBuß­geld in €Punk­teFahr­ver­bot
Sie bremsten als Voraus­fahrender stark ohne zwingenden Grund.30
Sie ermöglichten einem Omnibus des Linien­verkehrs nicht das Abfahren von einer gekenn­zeichneten Haltestelle.30
Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwin­digkeit einen Unfall.35
Sie fuhren infolge zu geringen Ab­stands auf das abbrem­sende Fahrzeug auf.35
Sie schnitten beim Wieder­einordnen nach dem Über­holen Andere. Es kam zum Unfall.35
Sie unterließen es, die vorge­schriebenen Beleuchtungs­einrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtver­hältnisse erforderten.35
Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem Abstand vor Ihnen fuhr.35
Sie fuhren mit einge­schalteter Nebelschluss­leuchte, obwohl keine Sichtbehin­derung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war.35
Sie stellten außerhalb einer geschlos­senen Ortschaft das Fahrzeug unbe­leuchtet auf der Fahrbahn ab.35
Sie fuhren als Beteiligter an einem Verkehrs­unfall mit gering­fügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite, so dass es zu einem weiteren Verkehrs­unfall kam.35
Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßen­verkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrs­teilnehmer durch Auffahren auf ein voraus­fahrendes Fahrzeug.35
Sie beleuchteten Ihr liegen gebliebenes mehr­spuriges Fahrzeug nicht mit der vorge­schriebenen Lichtquelle.751
Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das überholende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam.1101
Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitt­tiefe bzw. keine ausrei­chenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.1101
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschrie­benen Reifen für winterliche Wetter­verhältnisse.1201
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrs­verhältnisse mit nicht angepasster Geschwin­digkeit.1451
Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterver­hältnissen mit nicht ange­passter Geschwindigkeit.1451
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise.2002(1 Monat)1 M
Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde.2001

Bußgeld bei einem Auffahrunfall: Der Einzelfall entscheidet

Es droht mehr als nur ein Bußgeld, wenn Sie auffahren und dabei jemanden verletzen.
Es droht mehr als nur ein Bußgeld, wenn Sie auffahren und dabei jemanden verletzen.

Ob Sie nach einem Auffahrunfall mit einem Bußgeld rechnen müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es kommt, wie die obige Tabelle zeigt, darauf an, welche Art von Verstoß den Unfall ausgelöst hat. Stellt die Polizei eine leichte Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr fest, ist in der Regel lediglich ein Verwarngeld zu zahlen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund so stark bremsen, dass der Hintermann nicht mehr reagieren kann und Ihnen dann auffährt.

Bei schwereren Verstößen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Je nach Einzelfall drohen zusätzlich Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Ein Beispiel: Nach einem Auffahrunfall wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro angeordnet, wenn der Fahrer den Unfall auslöste, weil er während der Fahrt sein Smartphone benutzte. Zusätzlich bekommt er zwei Punkte in Flensburg und muss ein Fahrverbot von einem Monat absitzen.

Welche Auswirkungen hat ein solcher Unfall in der Probezeit. Neben dem regulären, für einen Auffahrunfall festgelegtes Bußgeld drohen weitere Konsequenzen, wenn es sich bei der Ordnungswidrigkeit um einen A- oder B-Verstoß handelt. Bei einem A-Verstoß in der Probezeit wird diese um zwei Jahre verlängert, außerdem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Auffahrunfall: Führt eine fahrlässige Körperverletzung zu einem Bußgeld?

Oft geht ein Auffahrunfall glimpflich aus und es ist lediglich ein Blechschaden zu beklagen. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass bei einem solchen Unfall ein Beteiligter verletzt wird. Dann steht häufig der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.

Doch wann liegt diese vor? Zum einen muss eine Person beim Unfall verletzt worden sein. Zum anderen muss der Unfallverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Ein Beispiel: Ein Autofahrer hat während der Fahrt sein Smartphone benutzt, deshalb zu spät bemerkt, dass sein Vordermann bremst und hat in Folge dessen einen Auffahrunfall verursacht. Dabei hat sich der Unfallgegner ein Schleudertrauma zugezogen.

Viele Personen fragen sich, ob nach einem solchen Auffahrunfall ein Bußgeld fällig wird. Grundsätzlich lässt sich Folgendes sagen: Nimmt die Polizei an, dass eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt, wird kein Bußgeld-, sondern ein Strafverfahren eingeleitet. Dem Fahrer wird nämlich keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vorgeworfen. Wird eine Klage erhoben, kommt es zur Verhandlung vor Gericht.

Laut § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) droht bei fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe, ansonsten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zusätzlich können sich Auswirkungen bezüglich des Führerscheins – etwa Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot – ergeben. Des Weiteren kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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