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Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg: Wann drohen welche Sanktionen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg

Welcher Bußgeldkatalog gilt in Baden-Württemberg (BW bzw. BaWü)?

Es gibt sowohl bundeseinheitliche Bußgeldkataloge als auch Bußgelder, die durch das jeweilige Bundesland oder sogar nur durch die Gemeinde bestimmt werden. Im Verkehrsrecht beispielsweise kommt ein bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog zur Anwendung. Beim Umwelt- oder Infektionsschutz sowie im Schulrecht hingegen sind größtenteils die Länder für die Festlegung der Sanktionen verantwortlich.

Welcher Verkehrsrechts-Bußgeldkatalog ist aktuell in Baden-Württemberg gültig?

Seit dem 9. November 2021 gilt in ganz Deutschland – und somit auch in Baden-Württemberg – ein neuer Bußgeldkatalog.

Ist ein Einspruch gegen Sanktionen aus dem BW-Bußgeldkatalog möglich?

Sowohl bei Bußgeldern aus dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog als auch bei solchen, die durch Länder bestimmt werden, ist in der Regel ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich. Ob sich ein solcher lohnt bzw. sinnvoll ist, sollte im Zweifel mit einem fachkundigen Anwalt geklärt werden.

Bußgeldrechner Baden-Württemberg: Wie teuer sind Verkehrsverstöße?

Aktueller Bußgeldkatalog Baden-Württemberg (BW / BaWÜ): Verkehrsverstöße sind einheitlich geregelt

BW: Welcher Bußgeldkatalog gilt, hängt auch vom Rechtsgebiet ab.
BW: Welcher Bußgeldkatalog gilt, hängt auch vom Rechtsgebiet ab.

Bundeseinheitlich geregelt sind im Zusammenhang mit Bußgeldern unter anderem Verstöße im Straßenverkehr. Das bedeutet, dass es für diese Sanktionen keinen eigenen Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg gibt, sondern die Vorschriften und Bußgelder in der gesamten Bundesrepublik gleich sind. Für Verkehrsverstöße gilt in Baden-Württemberg der gleiche Bußgeldkatalog wie in Niedersachsen, Thüringen oder Bremen.

Wie alle Bundesländer hat auch Baden-Württemberg die Einführung der neuen Sanktionen nach der StVO-Novelle im April 2020 wieder zurückgenommen. Somit wurde hier über ein Jahr lang der alte Katalog (ohne die Änderungen der Novelle) angewendet. Inzwischen wurde der neue Bußgeldkatalog jedoch noch einmal überarbeitet und ist nun seit dem 9. November 2021 offiziell in Kraft.

Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, fassen wir nachfolgend in einigen Beispielen zusammen. Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu den häufigsten Verkehrsverstößen sowie den dann drohenden Bußgeldern in den verlinken Ratgeber hier.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg: Bei überhöhter Geschwindigkeit drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

Der neue Bußgeldkatalog wird in Baden-Württemberg angewandt, wenn Blitzer einen Verstoß festhalten oder ein solcher durch Beamte aufgenommen wird. Fahren Sie zu schnell, müssen Sie demnach mit einem Bußgeld in Baden-Württemberg rechnen. Blitzer können stationär aufgestellt sein oder als mobile Einheit fungieren. Wo diese stehen dürfen und wie sie zu handhaben sind, fällt dann in den Verantwortungsbereich des Bundeslandes und der entsprechenden Verordnungen.

Nachfolgend finden Sie die Sanktionen, die gemäß dem Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg aktuell bei Geschwindigkeitsverstößen verhängt werden:

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Baden-Württemberg: innerorts mit PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Baden-Württemberg: außerorts mit PKW

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Baden-Württemberg: innerorts mit LKW oder Gespannen

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit für Baden-Württemberg: außerorts mit LKW oder Gespannen

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Damit Sie eventuelle Sanktionen vermeiden können, finden Sie in unserem Ratgeber einen Überblick zu festen und mobilen Blitzern in Baden-Württemberg. Haben Sie dann doch einen Bußgeldbescheid erhalten und Fragen zu diesem bzw. wollen einen Einspruch gegen diesen einlegen, sollten Sie wissen, an welche Bußgeldstelle Sie sich wenden müssen. Der Übersicht können Sie entnehmen, welche Bußgeldstelle in Baden-Württemberg wie erreichbar ist. Darüber hinaus können Sie sich auch an die zentrale Bußgeldstelle Baden-Württembergs in Karlsruhe wenden.

Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg: Ahndung von Parkverstößen

Einheitlicher Bußgeldkatalog: In Baden-Württemberg gelten die gleichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen wie im Rest des Landes.
Einheitlicher Bußgeldkatalog: In Baden-Württemberg gelten die gleichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen wie im Rest des Landes.

Der Bußgeldkatalog in BaWü umfasst natürlich nicht nur Verstöße gegen die Geschwindigkeitsvorgaben. Auch alle anderen Verstöße gegen die Vorschriften der StVO oder der StVZO sind durch den Bußgeldkatalog für Verkehr abgedeckt. In Baden-Württemberg drohen Ihnen also auch bei Halte- und Parkverstößen Verwarn- oder Bußgelder sowie Punkte. Fahrverbote sind in der Regel nicht vorgesehen.

Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, wenn Sie laut Bußgeldkatalog von Baden-Württemberg das Auto falsch geparkt haben oder ordnungswidrig halten, können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:

Halteverstöße:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €
... mit Behin­derung15 €
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €
... mit Behin­derung35 €
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €
... mit Behin­derung55 €
... mit Gefähr­dung70 €
... mit Sachbe­schädigung90 €
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €
nicht platz­sparendes Halten10 €
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt20 €

Parkverstöße:

BeschreibungBuß­geldPunk­te
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung30 €
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
... mit Behin­derung25 €
... über 1 Stunde25 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung35 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €
... mit Behin­derung40 €
... über 1 Stunde40 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung50 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
... mit Behin­derung55 €
... über 1 Stunde55 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung55 €
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 1 Stunde70 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung80 €
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1
in zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Sachbe­schädigung110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung80 €1
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung80 €1
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädigung105 €1
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung80 €
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Wollen Sie einen Park- oder anderen Verkehrsverstoß anzeigen, können Sie das in Baden-Württemberg auch online tun. Im Ratgeber informieren wir Sie darüber, wie Sie die Internetwache von Baden-Württemberg erreichen und nutzen können.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg: Alkohol im Verkehr wird teuer

Neben Geschwindigkeits- und Parkverstößen umfasst der Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg natürlich auch Sanktionen, die beim Fahren unter Alkoholeinfluss drohen. Bußgelder bis zu 1.500 Euro sind hier möglich. Zudem drohen Punkte und Fahrverbote.

Wann Sie gemäß Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafeHier prüfen **

Weitere Verkehrsverstöße im Bußgeldkatalog von Baden-Württemberg

Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog findet den verschiedensten Arten von Verkehrsverstößen Anwendung. Somit gelten die in den folgenden Ratgebern aufgeführten Bußgelder auch in Baden-Württemberg.

BW: Bußgeldkataloge auf Landesebene

Eigener Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg: Der Infektionsschutz z. B. liegt in der Verantwortung der Länder.
Eigener Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg: Der Infektionsschutz z. B. liegt in der Verantwortung der Länder.

Wie bereits erwähnt, gibt es auch Rechtsgebiete, in denen die Bundesländer für die Ahndung von Verstößen verantwortlich sind. Das trifft unter anderem auf den Infektionsschutz, das Schulrecht oder den Umweltschutz zu. Aber auch Gebiete wie das Fischereirecht oder der Denkmalschutz liegen im Verantwortungsbereich der Bundesländer.

Für die Ahndung von Verstößen gegen die Coronamaßnahmen beispielsweise gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg. Im Ratgeber „Corona-Bußgeld­katalog für Baden-Württemberg“ finden Sie eine Übersicht zu den Bußgeldern und Maßnahmen im Land. Den aktuellsten Stand der entsprechenden Verordnung können Sie auf dem Landesportal unter www.baden-wuerttemberg.de abrufen.

Auch in Sachen Naturschutz gehen die Länder meist eigene Wege. Je nachdem, welche Landschaften und Naturräume zu schützen sind, können sich die Landesnaturschutzgesetze und somit auch die Bußgelder unterscheiden. Als Grundlage dient jedoch immer das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Angeln Sie beispielsweise ohne Angelschein, kann das gemäß Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bedeuten. Ähnlich hoch oder sogar höher fallen die Sanktionen aus, wenn Sie zum Beispiel gegen die Vorschriften zum Wasserschutz verstoßen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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