Bußgeldatlas Deutschland – Wo zahlen Autofahrer am meisten?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten
Wie viel wird durch Bußgelder eingenommen und wohin fließt das Geld?
Wer gerne mal mit dem Auto schnell unterwegs ist, der hat sicher schon Bekanntschaft mit einem Bußgeldbescheid machen müssen. Ärgerlich für den Betroffenen. Denn nicht nur hohe Summen an Bußgeldern sieht der Bußgeldkatalog je nach Schwere des Verstoßes vor, auch Punkte und Fahrverbote können die Folge sein. Doch wie viel nehmen die deutschen Bundesländer eigentlich an Bußgeld- und Verwarnungsgeldern ein?
Im Folgenden Beitrag zum Bußgeldatlas Deutschland geben wir Ihnen Informationen darüber, wie hoch die Einnahmen der deutschen Bundesländer durch die Ahndung von Verkehrsverstößen wirklich sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldatlas
Er gibt Aufschluss darüber, wie viel Geld die jeweiligen Bundesländer mit Bußgeldern einnehmen.
Die Angaben beruhen auf Hochrechnungen. Die Formel finden Sie hier.
Ein Beispiel aus dem Jahr 2014 erhalten Sie mit einem Klick hier.
Bußgeldatlas 2014: Welches Bundesland nahm am meisten durch Knöllchen, Blitzer und Co. ein?
In der Erhebung von bussgeldkatalog.org sind die Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldverfahren der einzelnen Bundesländer im Jahre 2014 zusammengefasst worden. Eine genaue Gesamtsumme für alle 16 Länder lässt sich jedoch aufgrund der fehlenden Daten aus Brandenburg und dem Saarland nicht beziffern. Durchschnittlich stiegen die Einnahmen jedoch leicht um 2,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2013. Während die Einnahmen aus Verkehrsverfahren 2013 bei 837.988.015,31 Euro lagen (ohne Brandenburg!), sind die Einnahmen um 21.871.969,99 auf 859.859.985,30 Euro gestiegen (Die Zahlen beruhen zum Teil auf Hochrechnungen!).
Verlässliche Gesamtzahlen kamen von den Zentralen Bußgeldstellen in
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
Die Bußgeldatlas-Zahlen aus den anderen neun Bundesländern beruhen auf Hochrechnungen, da die Angaben nicht zu 100 Prozent vollständig waren. Die Angaben stammen in diesen Fällen von den einzelnen Bußgeldstellen von Kreis- und Ortsverwaltungen. Eine zentrale Auskunft, die sich auf sämtliche Einnahmen bezieht, war nicht zu erhalten.
Die Teilsumme (∑T) der erhobenen Daten aus einem Bundesland entsprachen zum Beispiel zwei Dritteln der Gesamtdaten. Um den Gesamtwert (∑) zu ermitteln, wurde die bekannte Summe durch zwei geteilt. Das Ergebnis wurde sodann erneut zu der bekannten Teilsumme hinzugerechnet, um so die Gesamtsumme als Hochrechnungswert zu erhalten.∑T = ⅔ ∑
∑T ÷ 2 = ⅓ ∑
⅔ ∑ + ⅓ ∑ ⇒ ∑
Die höchsten absoluten Einnahmen erzielte dabei erneut Nordrhein-Westfalen mit rund 228 Millionen Euro. Nach den Hochrechnungen lässt sich hier jedoch ein Abfall gegenüber dem Jahr 2013 erkennen – die Gesamteinnahmen aus den Verkehrsverfahren sanken um 7,3 Prozent.
Auf die zugelassenen Kfz des Landes bezogen, liegt die eingenommene Summe je Fahrzeug bei zirka 24,01 Euro. Hier steht Nordrhein-Westfalen jedoch nur auf Rang 4 der einnahmenstärksten Bundesländer.
Einnahmen aus dem Verkehrsbereich (in Euro) ÷ Anzahl der zugelassenen Kfz = Einnahmen je zugelassenem Kfz (in Euro)Für das Beispiel Berlin:
76.697.869,00 Euro ÷ 1.165.215,00 Kfz ≈ 65,822933 Euro
Bußgeldatlas 2014: Die Einnahmen der einzelnen Bundesländer im Überblick
Bundesland | Einnahmen aus Verkehrskontrollen in € | Anzahl der zugelassenen Kfz 2014** | Einnahmen je zugelassenem Kfz in € |
---|---|---|---|
Baden-WürttembergBW | 111.910.085,50* | 6.171.168 | 18,13 |
BayernBY | 120.032.186,05* | 7.427.661 | 16,16 |
BerlinBE | 76.697.869,00 | 1.165.215 | 65,82 |
BrandenburgBB | k. A. | 1.353.356 | k. A. |
BremenHB | 13.160.961,00 | 280.107 | 46,99 |
HamburgHH | 34.277.937,76 | 750.510 | 45,67 |
HessenHE | 62.918.899,09 | 3.483.965 | 18,06 |
Mecklenburg-VorpommernMV | 16.060.163,99* | 825.797 | 19,45 |
NiedersachsenNI | 77.466.895,33* | 4.451.016 | 17,40 |
Nordrhein-WestfalenNW | 227.585.302,90* | 9.478.829 | 24,01 |
Rheinland PfalzRP | 30.430.126,39* | 2.374.497 | 12,82 |
SaarlandSL | k. A. | 608.463 | k. A. |
SachsenSN | 38.646.943,66* | 2.094.414 | 18,45 |
Sachsen-AnhaltST | 17.754.023,46* | 1.189.962 | 14,92 |
Schleswig-HolsteinSH | 10.648.356,17* | 1.555.863 | 6,84 |
ThüringenTH | 22.270.235,00* | 1.163.737 | 19,14 |
∅ 24,56 |
|||
* Zahlen basieren auf Hochrechnungen ** Quellen: Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) k.A. - keine Angaben |
Wie schon im Jahr zuvor lagen 2014 die drei Stadtstaaten auf den Spitzenpositionen: Berlin, Hamburg und Bremen nehmen pro angemeldetem Kfz am meisten Geld durch die Ahndung von Verkehrsverstößen ein. Die Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren beliefen sich je zugelassenem Kfz auf:
- Berlin: 65,82 Euro
- Bremen: 46,99 Euro
- Hamburg: 45,67 Euro
Doch welche Faktoren können für die Begründung der leichten Steigung herangezogen werden?
Welche Faktoren können die Einnahmen beeinflusst haben?
Die Ergebnisse der Erhebung können sich aus zahlreichen Faktoren ableiten lassen. Insbesondere zählen hierzu auch die Zahlen der Erwerbstätigen und Pendler in den einzelnen Bundesländern. Schließlich ist nicht jeder, der in Berlin geblitzt wird, auch hauptwohnsitzlich dort gemeldet. Entsprechend sind die Fahrzeuge nicht im Berliner Einzugsgebiet gemeldet, sondern häufig in Brandenburg.
Gerade im städtischen Verkehr sind zahlreiche Personen tagtäglich auf den Gebrauch ihres Wagens angewiesen, wenn sie zur Arbeit fahren. Und schließlich haben zahlreiche Personen ihren Arbeitsplatz nicht automatisch an ihrem Wohnsitz – sie müssen zwischen Wohn- und Einsatzort pendeln.
Erwerbstätige und Pendler
In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie Angaben zu den Erwerbstätigen (auf Tausend gerundet). Doch vorab einige Erläuterungen zu der Aufstellung: Es ist unterschieden zwischen den “Erwerbstätigen am Wohnort” (Spalte 2) und den “Erwerbstätigen am Arbeitsort” (Spalte 2). Die Differenzierung erscheint auf den ersten Blick nicht leicht. Im Grunde bedeuten diese beiden Kategorien:
- Erwerbstätige am Wohnort: So viele Personen mit Wohnsitz in dem Bundesland sind erwerbstätig – sie arbeiten aber nicht zwangsläufig im selben Bundesland!
- Erwerbstätige am Arbeitsort: So viele Personen arbeiten in dem entsprechenden Bundesland – sie sind jedoch nicht zwangsläufig auch im selben Land gemeldet!
Aus der sich daraus ergebenden Differenz (letzte Tabellenspalte) lässt sich ablesen,
- bei positiven Werten: Wie weit die Zahl der Einpendler die der Auspendler überschreitet. Es arbeiten also mehr Personen in dem Bundesland, als es dort wohnsitzlich gemeldete Erwerbstätige gibt. Mehr Personen reisen in das Bundesland ein, um dort zu arbeiten.
- bei negativen Werten: Wie weit die Zahl der Auspendler die der Einpendler übersteigt. In dem Bundesland gibt es mehr hauptwohnsitzlich gemeldete Erwerbstätige, als tatsächlich in dem Bundesland arbeiten. Mehr Personen müssen also das Bundesland verlassen um zu ihrer Arbeitsstelle zu gelangen.
Tabellarische Übersicht zu den Erwerbstätigen in den Bundesländern (2014)
Bundesland | Erwerbstätige am Wohnort (Jahresdurchschnitt)* | Erwerbstätige am Arbeitsort (Jahresdurchschnitt)* | Differenz (bei negativen Zahlen mehr Auspendler als Einpendler) |
---|---|---|---|
Baden-WürttembergBW | 5.914.500 | 6.016.000 | 101.500 |
BayernBY | 7.124.600 | 7.183.100 | 58.500 |
BerlinBE | 1.676.500 | 1.810.300 | 133.800 |
BrandenburgBB | 1.232.200 | 1.081.500 | - 150.700 |
BremenHB | 328.800 | 418.300 | 89.500 |
HamburgHH | 949.600 | 1.192.900 | 243.300 |
HessenHE | 3.180.900 | 3.310.500 | 129.600 |
Mecklenburg-VorpommernMV | 784.600 | 738.200 | - 46.400 |
NiedersachsenNI | 4.053.600 | 3.932.000 | - 121.600 |
Nordrhein-WestfalenNW | 9.044.400 | 9.118.600 | 74.200 |
Rheinland PfalzRP | 2.133.200 | 1.969.700 | - 163.500 |
SaarlandSL | 502.300 | 519.000 | 16.700 |
SachsenSN | 2.057.400 | 2.020.200 | - 37.200 |
Sachsen-AnhaltST | 1.088.700 | 1.008.200 | - 80.500 |
Schleswig-HolsteinSH | 1.457.200 | 1.337.400 | - 119.800 |
ThüringenTH | 1.111.600 | 1.047.100 | - 64.500 |
* Quelle: Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" |
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Differenzwerte somit nicht als Gesamtzahl der Pendler zu sehen ist. Denn es reisen nicht nur Personen in das Bundesland ein, um dort zu arbeiten. In dem Land gemeldete Personen haben ihren Arbeitsort nicht automatisch an ihrem Hauptwohnsitz. Damit sind auch hier Auspendler möglich, die in eines der umliegenden Bundesländer zur Arbeit gehen.
In Hamburg lag die Zahl der Pendler 2014 z. B. etwa bei insgesamt 420.000. Diese Zahl ergibt sich aus den Einpendlern (ungefähr 320.000) – also jenen, die aus einem anderen Bundesland zur Arbeit nach Hamburg fahren – und den Auspendlern (ungefähr 100.000), die ins Hamburger Umland fahren, um dort zu arbeiten. Auch aus der tabellarischen Übersicht lässt sich ablesen, dass die Zahl der Einpendler bei weitem überwiegt. Hamburg steht hier sogar an vorderster Position. Im Jahre 2013 umfasste die Pendlerrate in Berlin gut 460.000 Personen – davon 294.000 Einpendler und 166.000 Auspendler (Quelle: Pressemitteilung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg).
Die Top 5, bei denen die Zahl der Einpendler die der Auspendler übersteigt:
- Hamburg: 243.300 mehr Einpendler (als Auspendler)
- Berlin: 133.800
- Hessen: 129.600
- Baden-Württemberg: 101.500
- Bremen: 89.500
Auch in diesem Punkt sind die Stadtstaaten also ganz vorne mit dabei: Je mehr Leute in die Städte einreisen, desto mehr Verkehrsteilnehmer gibt es dadurch auch in den Städten – ein Grund dafür, dass auch mehr Personen bei Verkehrsverstößen ertappt werden können.
Durchschnittlich 40 Prozent der Pendler sind dabei mit ihrem Wagen unterwegs. In den flächengrößeren Bundesländern liegt der Anteil der Berufspendler, die das Auto für den Arbeitsweg nutzen, wesentlich höher, da die zurückzulegenden Strecken in den meisten Fällen länger sind. In den Stadtgebieten steigen mehr Personen auf den öffentlichen Personennahverkehr um (ebenfalls etwa 40 Prozent). Eine umfangreiche Studie über die Berufspendler für das Jahr 2012 finden Sie auch beim Statistischen Bundesamt.
Die höchsten negativen Differenzwerte finden sich bei den folgenden Bundesländern:
- Rheinland Pfalz: 163.500 mehr Auspendler (als Einpendler)
- Brandenburg: 150.700
- Niedersachsen: 121.600
- Schleswig Holstein: 119.800
- Sachsen-Anhalt: 80.500
Infrastruktur
Neben den genannten Faktoren zählen aber besonders auch infrastrukturelle Fragestellungen zu den notwendigen Überlegungen. Vermutlich verwundert es kaum, dass gerade die Verkehrsknotenpunkte und Handelszentren Hamburg, Bremen und Berlin – mit ihren Hafenanlagen – besonders hohe Zahlen laut der Erhebung aufweisen. Der Güterverkehr in den Hansestädten und der Bundeshauptstadt ist besonders konzentriert.
Die Zahl der Fahrzeuge, die tatsächlich durch die Straßen der drei Stadtstaaten fahren, liegen dadurch insgesamt höher, als die dort gemeldeten Kfz. Im Vergleich zu den flächengrößeren Ländern sind in den drei Stadtstaaten der Bundesrepublik aus gegebenem Grund weniger Kraftfahrzeuge gemeldet:
1. Bremen: 280.107
2. Saarland: 608.463
3. Hamburg: 750.510
…
6. Berlin: 1.165.215
Berlin kann hier als Ausreißer gelten. Allerdings muss dabei auch angesetzt werden, dass die Bevölkerungszahl der Bundeshauptstadt mit knapp 3,3 Millionen recht hoch liegt. Tatsächlich lag die Motorisierungsquote 2014 in Berlin bei rund 324 Pkw pro 1.000 Einwohner. Diese Rate ist damit die niedrigste unter allen deutschen Großstädten (Quelle: www.berlin.de/verkehr).
Zudem lassen sich de insgesamt leicht gestiegenen Zahlen erklären, indem bewusst gemacht wird, dass am 18. September 2014 auch der erste bundesweite Blitzmarathon stattfand.
Wie viel Prozent des Gesamthaushalts nehmen die Bundesländer so ein?
Die Summen, die die Bundesländer durch Buß- und Verwarngeldverfahren einnehmen, mögen für den Einzelnen hoch klingen. Doch: Im Vergleich mit dem Gesamthaushalt der Länder lässt sich ganz deutlich ableiten, dass die so eingenommenen Beträge in der Tat nur einen geringen Teil der Gesamteinnahmen ausmachen. Im Durchschnitt liegt der Anteil, den die Zahlungen aus dem Verkehrsbereich in die Landeskassen spülen, bei 0,23 Prozent.
Vergleich: Daten aus dem Bußgeldatlas und die Haushalte der Länder
Bundesland | Einnahmen aus Verkehrskontrollen in € | Gesamteinnahmen Haushaltsjahr 2014 in €** | Anteil an den Gesamteinnahmen in % (aufgerundet) |
---|---|---|---|
Baden-WürttembergBW | 111.910.085,50* | 44.899.661.463,40 | 0,25 |
BayernBY | 120.032.186,05* | 50.474.100.000,00 | 0,24 |
BerlinBE | 76.697.869,00 | 23.436.050.100,00 | 0,33 |
BrandenburgBB | k. A. | k. A. | k. A. |
BremenHB | 13.160.961,00 | 11.407.859.880,00 | 0,12 |
HamburgHH | 34.277.937,76 | 11.755.594.000,00 | 0,29 |
HessenHE | 62.918.899,09 | 22.548.500.000,00 | 0,28 |
Mecklenburg-VorpommernMV | 16.060.163,99* | 7.351.700.000,00 | 0,22 |
NiedersachsenNI | 77.466.895,33* | 28.062.430.528,14 | 0,28 |
Nordrhein-WestfalenNW | 227.585.302,90* | 62.550.455.500,00 | 0,36 |
Rheinland PfalzRP | 30.430.126,39* | 22.869.486.146,55 | 0,13 |
SaarlandSL | k. A. | k. A. | k. A. |
SachsenSN | 38.646.943,66* | 17.980.535.236,55 | 0,22 |
Sachsen-AnhaltST | 17.754.023,46* | 10.025.068.443,50 | 0,18 |
Schleswig-HolsteinSH | 10.648.356,17* | 13.424.998.200,00 | 0,08 |
ThüringenTH | 22.270.235,00* | 8.953.551.800,00 | 0,25 |
∅ 0,23 |
|||
* Hochrechnungen ** Quellen: Haushaltsrechnungen für das Jahr 2014 der einzelnen Länder k.A. - keine Angaben |
Die Gesamteinnahmen des Landes Berlin im Haushaltsjahr 2014 lagen z. B. bei gut 23,4 Milliarden Euro. Die 76,7 Millionen Euro, die Verkehrskontrollen einbrachten, entsprechen damit ganzen 0,33 % der Einnahmen aus dem Jahre 2014 insgesamt. Zum Vergleich: Mit den so eingenommenen Mitteln konnten etwa die Berliner Kosten für die Ausbildungsförderung abgedeckt werden, die in jenem Jahr bei rund 72 Millionen Euro lagen.
Übrigens: Allein die Kosten für die Berliner Ordnungsämter lagen im Jahr 2014 allein bei 60,1 Millionen Euro. Die Einnahmen aus den Bußgeldverfahren überstiegen damit die der Auslagen um lediglich 16,6 Millionen Euro. Für eine Einzelperson mag dieser Betrag riesig erscheinen, doch auf Länderbene handelt es sich hierbei eher um den berühmten Tropfen auf den heißen Stein.
Noch geringer ist der Anteil in Bremen: Bei Gesamteinnahmen in Höhe von 11,4 Milliarden Euro, liegt der Prozentsatz der Einnahmen aus Verkehrskontrollen gerade einmal bei 0,12 %.
Fazit
Auch wenn sich insgesamt eine leichte Steigerung zum Jahr 2013 um 2,6 Prozent im Bußgeldatlas für 2014 ablesen lässt: Es gibt zahlreiche Faktoren, wodurch sich der Anstieg und auch die Spitzenposition der drei Stadtstaaten erklären lassen:
- Am 18. September 2014 fand ein bundesweiter “Blitz-Marathon” statt.
- Die Pendler- und Erwerbstätigenquoten haben Einfluss auf den Straßenverkehr. In den Stadtstaaten nutzen durchschnittlich 40 Prozent dieser Personengruppen das Fahrzeug, um zur Arbeit und wieder nach Hause zu gelangen.
- In den kleinflächigen Stadtstaaten gibt es weniger Anwohner und damit auch weniger gemeldete Fahrzeuge als in den flächengrößeren Bundesländern. Als Ausnahme kann hier Berlin gelten, wo allerdings die Motorisierungsrate 2014 unter allen deutschen Großstädten am geringsten war.
- Die Stadtstaaten mit ihren großen Hafenanlagen und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sind Verkehrsknotenpunkte und Handelszentren. So kommen auch viele Berufs- und Transportfahrer in die Städte und erhöhen das Verkehrsaufkommen zunehmend.
Bußgeldatlas 2013: Welches Bundesland hat am meisten durch Knöllchen, Blitzer und Co. verdient?
Der Bußgeldatlas für das Jahr 2013 zeigt, dass die deutschen Bundesländer insgesamt über 850 Millionen Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern eingenommen haben. Am wenigsten hat dabei Sachsen-Anhalt erhalten. Das meiste Geld floss hingegen in die Kassen von Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zu Sachsen-Anhalt bekam NRW mehr als das 20fache.
Dieser Umstand war jedoch zu erwarten, da Nordrhein-Westfalen mit 17,84 Millionen Einwohnern das Bundesland mit der höchsten Bevölkerungszahl ist. Darüber hinaus wies NRW 2013 auch die höchste Anzahl an zugelassenen Kraftfahrzeugen auf.
Gesamte Einnahmen der Bundesländer durch Buß- und Verwarnungsgelder 2013
2013 beliefen sich die Einkünfte der einzelnen Länder auf folgende Summen:
Platzierung | Bundesland | Summe der Verwarnungs- und Bußgelder 2013 (in €) |
---|---|---|
1 | Nordrhein-Westfalen | 245.552.107,16 |
2 | Bayern | 114.787.335,00 |
3 | Baden-Würtemberg | 98.620.689,27 |
4 | Niedersachsen | 79.198.239,95 |
5 | Berlin | 70.607.050,00 |
6 | Hessen | 64.230.000,00 |
7 | Brandenburg | 41.600.000,00 |
8 | Sachsen | 38.437.874,00 |
9 | Hamburg | 30.677.078,97 |
10 | Rheinland-Pfalz | 21.600.762,12 |
11 | Thüringen | 21.235.886,00 |
12 | Schleswig-Holstein | 14.690.442,30 |
13 | Mecklenburg-Vorpommern | 14.138.934,89 |
14 | Bremen | 12.519.000,00 |
15 | Sachsen-Anhalt | 11.683.615,65 |
- | Saarland | keine Angabe |
*Zahlen beruhen auf Hochrechnung |
Bußgeldatlas Deutschland: Buß- und Verwarnungsgelder der Bundesländer 2013 pro zugelassenes Kfz
Um zu zeigen, wie stark Autofahrer in den einzelnen Bundesländern jedoch tatsächlich zur Kasse gebeten werden, lohnt sich ein Blick auf die Einkünfte der Länder pro zugelassenes Kfz.
Aus den Gesamteinnahmen der Bundesländer und der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge lässt sich dann der Wert ermitteln, wie viel die Länder pro Kfz durch die Verkehrsüberwachung durchschnittlich verdient haben.
Anzahl der zugelassenen Kfz am 01.01.2014:
Platzierung | Bundesland | Anzahl der zugelassenen Kfz |
---|---|---|
1 | Nordrhein-Westfalen | 9.354.668 |
2 | Bayern | 7.311.093 |
3 | Baden-Württemberg | 6.070.405 |
4 | Niedersachsen | 4.383.401 |
5 | Hessen | 3.441.406 |
6 | Rheinland-Pfalz | 2.343.457 |
7 | Sachsen | 2.086.828 |
8 | Schleswig-Holstein | 1.534.917 |
9 | Brandenburg | 1.343.315 |
10 | Sachsen-Anhalt | 1.190.580 |
11 | Thüringen | 1.161.592 |
12 | Berlin | 1.154.106 |
13 | Mecklenburg-Vorpommern | 821.255 |
14 | Hamburg | 742.320 |
15 | Saarland | 603.331 |
16 | Bremen | 276.270 |
Quelle: Statistisches Bundesamt |
Konkret ergeben sich daraus für die Länder pro zugelassenes Kfz folgende Einnahmen:
Platzierung | Bundesland | Summe der Verwarnungs- und Bußgelder 2013 pro zugelassenes Kfz (in €) |
---|---|---|
1 | Berlin | 61,18 |
2 | Bremen | 45,31 |
3 | Hamburg | 41,33 |
4 | Brandenburg | 30,97 |
5 | Nordrhein-Westfalen* | 26,25 |
6 | Hessen | 18,66 |
7 | Sachsen | 18,42 |
8 | Thüringen | 18,28 |
9 | Niedersachsen* | 18,07 |
10 | Mecklenburg-Vorpommern* | 17,23 |
11 | Baden-Württemberg* | 16,25 |
12 | Bayern | 15,70 |
13 | Sachsen-Anhalt* | 9,81 |
14 | Schleswig-Holstein* | 9,57 |
15 | Rheinland-Pfalz | 9,23 |
- | Saarland | Keine Angabe |
*Zahlen beruhen auf Hochrechnung |
- Berlin,
- Bremen und
- Hamburg
Hier zahlen Autofahrer am meisten. Dieser Umstand ist schon etwas erstaunlich, da in den Stadtstaaten in der Regel kaum „Durchreiseverkehr“ herrscht, wie es doch häufig in den Flächenstaaten der Fall ist.
Am günstigsten ist Autofahren in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. In diesen Bundesländern betragen die Buß- und Verwarnungsgelder für Autofahrer im Schnitt nur neun bis zehn Euro. Berlin ist im Vergleich dazu um das Sechsfache teurer.
Wofür werden die Gelder verwendet?
Durch die Verwarnungs- und Bußgelder fließt eine Unmenge an Geldern in die Kassen der Bundesländer. Nicht verwunderlich, kann ein Verstoß zum Beispiel gegen die Höchstgeschwindigkeit den Verkehrssünder doch bis zu 680 Euro kosten. Aber in welchen Kassen landet das Geld wirklich? Gibt es für die Zuweisung der Gelder eine zentrale Regelung? Wann kommt das Bußgeld der Kommune, dem Landkreis oder dem Bundesland zugute?
Die Einnahmen, die im Bußgeldatlas zu sehen sind, gehen in der Regel an die Kommunen und werden von dort aus in unterschiedliche Richtungen zerstreut. Eine eindeutige Zuweisung der Einkünfte durch die Verkehrsüberwachung sowie die anschließende Verwendung der Gelder ist daher schwer bis gar nicht aufzeigbar.
Die Kommunen sind überdies auch nicht verpflichtet, das Geld, welches sie durch die Verkehrsüberwachung einnehmen auch wieder in dieselbe zu investieren. Wofür die Gemeinden das Geld ausgeben, bleibt ihnen überlassen. Grundlage für diese Regelung ist das deutsche Grundgesetz.
Das Grundgesetz garantiert in Art. 28 Abs. 2 die kommunale Selbstverwaltungsgarantie:
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
Dennoch sind die Kommunen gemäß §§ 93 bis 114 der Gemeindeordnung (GemO) dazu angehalten, eine Haushaltssatzung zu erstellen. Allerdings findet sich in dieser oftmals nicht die genaue Auflistung der Einnahmen bzw. Ausgaben der Verwarnungs- und Bußgelder wieder.
Trotzdem gleichen die Kommunen mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldern aus Verwarnungs- und Bußgeldern den Verwaltungsaufwand, der aufgrund der Verkehrsüberwachung entsteht, häufig wieder aus und investieren gleichzeitig in die Verkehrssicherheit.
Je nach Kommune und je nach Ort unterscheidet sich jedoch die Verwendung der Gelder aus der Ahndung von Verkehrsvergehen.
Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Verstößen, die dementsprechend mit unterschiedlichen Strafmaßnahmen geahndet werden.
Handelt es sich um einen Verstoß, der als eine geringfügige Ordnungswidrigkeit bezeichnet wird, wie zum Beispiel ein einfacher Parkverstoß, wird nur ein Verwarnungsgeld fällig. Dieses beläuft sich dabei auf eine Summe von 5 bis 35 Euro.
Ein Bußgeld ist die nächst höhere Stufe. Denn Bußgelder werden in der Regel für schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten fällig, die eine Geldstrafe von 60 Euro oder mehr nach sich ziehen. Hier müssen die Betroffenen oft auch mit einem Punkt in Flensburg und unter Umständen mit einem mehrmonatigen Fahrverbot rechnen. Die wieder nächst höhere Stufe wäre dann ein Strafverfahren aufgrund einer Straftat (zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille).
Gemeinde gab mehr aus, als sie einnahm
Nicht immer reichen die Einnahmen der Kommunen jedoch auch aus, um ihre Ausgaben für die Verkehrsüberwachung zu decken. So kommt es in einigen Fällen vor, dass die Ausgaben die eingenommenen Summen übersteigen. 2013 ist dies zum Beispiel in Mannheim geschehen. Die Stadt gab etwa 40.000 Euro mehr aus, als sie durch die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im selben Jahr einnahm. Hier zeigt sich, dass die Verkehrsüberwachung wohl tatsächlich der Verkehrserziehung dient.
Die Recherche zum Bußgeldatlas hat jedoch auch ergeben, dass manche Landkreise deutlich mehr einnehmen als die Ahndung von Verkehrsdelikten Kosten verursacht. In welchen Bereichen diese Gelder wieder eingesetzt werden, lässt sich aber wie bereits erwähnt nicht nachvollziehen.
Vorgehensweise bei der Datenerhebung zum Bußgeldatlas 2013
- Bayern,
- Berlin,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Hamburg,
- Hessen,
- Rheinland-Pfalz,
- Sachsen und
- Thüringen.
Diese Bundesländer sammeln Zahlen über ihre Einkünfte durch Verkehrsdelikte zentral. In den anderen Bundesländern ist das nicht der Fall.
In Baden-Württemberg werden zum Beispiel nur die Einnahmen von Verkehrsverstößen auf Autobahnen zentral registriert. Verwarnungs- und Bußgelder des fließenden oder des ruhenden Verkehrs außerhalb von Autobahnen werden hingegen von den einzelnen Landkreisen, Städten oder Kommunen erfasst.
Was bedeutet ruhender bzw. fließender Verkehr?
- Ruhender Verkehr: Unter Verstößen im Rahmen des ruhenden Verkehrs werden Delikte wie Falschparken gezählt, das heißt, es handelt sich dabei um Fahrzeuge, die parken, halten oder nicht fahrfähig sind.
- Fließender Verkehr: Unter Verstößen im Rahmen des fließenden Verkehrs werden Delikte gezählt, bei denen sich ein Fahrzeug im fahrenden Zustand befindet. Typisch sind hierbei Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße.
Ähnlich wie in Baden-Württemberg ist es auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier verzeichnen ebenfalls die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte die Einkünfte durch Verkehrsdelikte.
Für den Bußgeldatlas machten insgesamt 317 Landkreise und kreisfreie Städte Angaben zu ihren Verkehrsüberwachungseinnahmen. Nur das Saarland konnte bzw. wollte keine Auskunft geben. Das saarländische Ministerium für Inneres und Sport verwies lediglich auf die Haushaltspläne des Bundeslandes, in denen jedoch keine Einnahmen aus Verkehrsverstößen zu finden waren.
Da aus den Bundesländern, in denen Landkreise die Summen der Buß- und Verwarnungsgelder erfassen, ebenfalls nicht alle Kreise Informationen über ihre Einkünfte geben wollten, wurden diese fehlenden Daten hochgerechnet.
Hatten aus einem Bundesland beispielsweise zwei Drittel der Landkreise Angaben gemacht, wurde das fehlende Drittel anhand der vorliegenden Daten aufgerechnet.
Berechnungsbeispiel Baden-Württemberg:
Zwei Drittel der baden-württembergischen Landkreise haben ihre Einkünfte für den Bußgeldatlas offengelegt. Insgesamt belief sich diese Summe auf 56.131.332,04 Euro. Um einen Gesamtwert zu erhalten, wurden die 56.131.332,04 Euro zunächst halbiert und das auf diese Weise entstandene Ergebnis zu den 56.131.332,04 Euro addiert.
Vereinfacht lässt sich diese Rechnung in folgender Gleichung darstellen:
2/3 = x
x*0,5 = 0,25x
0,25x+x = Gesamteinnahme
Konkret sah die Hochrechnung für Baden-Württemberg wie folgt aus:
2/3 = 56.131.332,04 €
56.131.332,04 € *0,5 = 28.065.666,02 €
→ 1/3 = 28.065.666,02 €
56.131.332,04 € + 28.065.666,02 € = 84.196.998,06 €
→ 3/3 = 84.196.998,06 €
Für Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden die Gesamtsummen ebenfalls auf diese Weise ermittelt.
Für Sachsen-Anhalt lagen allerdings nur von der Hälfte der Landkreise Zahlen vor. Für die Errechnung der Gesamteinnahmen wurden die vorliegenden Daten daher verdoppelt.