Stimmen nach E-Scooter-Fahrverbot werden laut
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 9. Mai 2019
E-Scooter-Fahrverbot auf Gehwegen: Die Roller werden nun doch von den Bürgersteigen verbannt.
Bundesverkehrsminister bestätigt E-Scooter-Fahrverbot auf Gehwegen
Einen ersten Erfolg haben die E-Roller-Gegner bereits errungen: Entgegen anfänglicher Pläne hat Bundesverkehrsminister Scheuer diese Woche verkündet, dass nun doch ein E-Scooter-Fahrverbot auf Gehwegen herrschen soll.
Zuvor war noch vorgesehen, dass die elektrisch betriebenen Tretroller auf dem Fußweg fahren dürfen, sofern sie bauartbedingt höchstens 12 km/h erreichen. Dann sollten sie mit Schrittgeschwindigkeit auf den Gehwegen fahren dürfen.
Mehrere Bundesländer sowie der Verkehrsausschuss des Bundesrates äußerten jedoch Bedenken, dass damit die Gefährdung der Fußgänger steige. Denn es ist damit zu rechnen, dass viele E-Scooter-Fahrer schneller unterwegs sein werden als mit Schrittgeschwindigkeit. Zudem sind die Gefährte sehr leise und können von anderen Verkehrsteilnehmern deswegen meist erst spät wahrgenommen werden. Gerade auf schmalen Gehwegen seien Konflikte zwischen Fußgängern und Roller-Fahrern damit vorprogrammiert.
Kommt ein E-Scooter-Fahrverbot für Kinder?
E-Scooter-Fahrverbot für Kinder? Aktuell ist eine Altersfreigabe ab 12 bzw. 14 Jahren geplant.
Aus Sicherheitsgründen sei diese Altersfreigabe „hochfahrlässig“, äußerte sich am gestrigen Mittwoch der Präsident der Deutschen Verkehrswacht gegenüber dem Verkehrsausschuss des Bundestags.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrats forderte wiederum, der Gesetzgeber solle das Mindestalter auf 15 Jahre anheben, wie es auch für Mofas gilt. Dies würde ein generelles E-Scooter-Fahrverbot für Kinder bedeuten.
Was ist die Geldstrafe für das Fahren eines Elektrorollers unter 14 Jahren?
Hallo Ibo,
die Ahndung von Verstößen gegen Kinder unter 14 Jahren lässt sich in der Regel nicht durchsetzen (vgl. § 12 Abs. 1 OWiG), da diese noch nicht strafmündig sind. Im Einzelfall können jedoch auch die Eltern in Haftung genommen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org