Drohende Ausgangssperre wegen Corona: Was müssen Sie im Ernstfall beachten?
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 18. März 2020
Update 19.03.2020: Mittlerweile gibt es auch im bayerischen Landkreis Wunsiedel eine Ausgangssperre. Laut Ministerpräsident Söder ist auch für ganz Bayern eine Ausgangssperre denkbar, wenn sich die Menschen nicht an die derzeitigen Beschränkungen hielten.
Update 18.03.2020: Als erste deutsche Stadt hat Mitterteich (Bayern) eine Ausgangssperre verhängt. Personen dürfen hier u. a. nur noch für wichtige Arzttermine, zur Versorgung Pflegebedürftiger, zum Einkaufen von Lebensmitteln und für den Weg zur Arbeit das Haus verlassen. Was hier noch erlaubt ist und was nicht, ergibt sich aus dieser Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tischenreuth (.pdf).
Die Welt befindet sich aufgrund der Verbreitung des neuartigen Coronavirus im Ausnahmezustand. Die Entwicklungen sind sehr dynamisch. Fast täglich werden in Deutschland neue Maßnahmen getroffen, um die schnelle Ausbreitung des Virus abzuschwächen. Italien, Belgien, Frankreich und Spanien haben als erste EU-Länder bereits eine Ausgangssperre wegen Corona verhängt. Auch in Deutschland könnte diese durchaus drohen. Was aber gilt es dann zu beachten?
Eine Ausgangssperre wegen der Corona-Krise ist auch in Deutschland denkbar
Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage wegen des neuartigen Coronavirus mittlerweile als hoch eingestuft. Dadurch sei nunmehr auch die Verhängung einer Ausgangssperre wegen Corona in Deutschland denkbar. Entsprechende Einschränkungen können auf Grundlage des § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) getroffen werden, nach dem derlei Maßnahmen zur Abschwächung der Verbreitung eines Virus durchaus zulässig sind. Es gibt bislang in keinem Bundesland Deutschlands eine Ausgangssperre, doch ein Verzicht auf entsprechende Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen:
Ausgangssperren könnte man auf Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz stützen […]. Da das Robert Koch-Institut die Gefährdungslage mittlerweile als hoch einschätzt, wäre das begründbar.“ (Stephan Brixen, Universität Bayreuth, Lehrstuhl Öffentliches Recht, 17.03.2020)
Machen Sie alle mit. […] Bitte achten Sie darauf wo Sie hingehen, zu welchem Zweck. Am besten man geht raus, wenn man sich versorgen muss, zur Arbeit muss […]. Am besten die Osterferien werden zuhause verbracht.“ (Markus Söder – CSU)
Doch was genau würde eine solche Ausgangssperre, die wegen Corona erlassen wird, für die Bürger in Deutschland bedeuten? Hier eine Zusammenstellung der Regeln, die im Ernstfall einzuhalten wären:
- Das Betreten öffentlicher Plätze und Straßen kann während einer Ausgangssperre untersagt sein (Betretungsverbot).
- Das Haus zu verlassen, kann nur unter bestimmten Umständen und zu gewissen Zeiten gestattet sein (Ausgangsverbot). So dürfen etwa in Italien trotz Ausgangssperre wegen Corona Personen ihren Hund in unmittelbarer Nähe des Wohnorts ausführen, sofern sie entsprechende Auskunftsdokumente mit sich führen und selbst nicht unter Quarantäne stehen.
- Die Ausgangssperre kann nur für bestimmte Ausgänge aufgehoben sein, etwa für notwendige Arztbesuche, für den Weg zur Arbeit, wenn kein Homeoffice möglich ist, oder für das Einkaufen von Lebensmitteln.
Welche Maßnahmen in Deutschland genau getroffen werden, sollte es zu einer Ausgangssperre wegen der Corona-Krise kommen, bleibt abzuwarten. Feste Vorgaben hierzu gibt es nicht. Der Bund und die Länder müssten im Falle eines entsprechenden Notstandes geeignete Regelungen finden.
Was droht bei einem Verstoß gegen eine mögliche Ausgangssperre, die wegen Corona verhängt werden kann?
Ein Verstoß gegen eine Ausgangssperre kann in Deutschland vergleichsweise teuer werden. In Frankreich drohen nach Auskunft der Tagesschau bei Zuwiderhandlungen Bußgelder zwischen 38 und 135 Euro. In Deutschland sind bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz weit drastischere Strafen zu befürchten:
- Bußgelder bis 2.500 Euro (vgl. § 73 Absatz 1a IfSG)
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren (vgl. 74 IfSG)
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Was sollen die ganzen Schutzmaßnahmen erreichen?
Ob es nun zur Verhängung einer Ausgangssperre wegen der Corona-Krise in Deutschland kommt oder nicht, sämtliche Maßnahmen, die die Regierungen des Bundes und der Länder treffen, dienen einem maßgeblichen Zweck: die Schnelligkeit der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen. So soll vor allem gewährleistet sein, dass die Gesundheitssysteme nicht durch zu hohe Zahlen zeitgleicher Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe überlastet werden. Wie sich die Maßnahmen im Idealfall auswirken können, zeigt die folgende Infografik:
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Ist im Falle eine Ausgangssperre die Autofahrt vom Wohnort innerhalb Hamburgs in den eigenen Kleingarten erlaubt?
Hallo, ich habe mal eine Frage , und zwar wurde ich gestern mit meinen Kumpels ( zu dritt) auf einem Bolzplatz von der Polizei kontrolliert uns wurde gesagt das wir Post bzw. Eine Strafe bekommen werden, da wir uns nicht auf diesem Bolzplatz nicht aufhalten dürfen, jetzt meine Frage ? Hat jemand schon solche ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß was auf uns zu kommt im Kreis Nienburg/Weser Niedersachen
Außerdem wussten wir wirklich nicht, das es verboten sei, und da war auch kein Verbots Schild irgendwo zusehen, ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen. Akbaş
Hallo Ak,
aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es seit dem 23.03.2020 nicht erlaubt, mit mehr als 2 Personen (es sei denn, sie gehören zum gleichen Haushalt) engeren Kontakt zu haben. Das schließt das Fußballspielen zu dritt ein. Es ist daher möglich, dass Sie ein Bußgeld erhalten. Über die Höhe wird in Niedersachsen aktuell noch im Einzelfall entschieden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mit wieviel Personen darf ich auf meiner hauseigenen Terrasse sitzen? Dazu finde ich nirgends “Ausführungsbestimmungen”
Danke für eine Antwort
Hallo Elke,
das richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Es gibt hierzu keine bundesweit gültige Regelung. Mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen können sich zudem hierbei Veränderungen ergeben. Prüfen Sie ggf. die jeweils aktuellste Fassung der anzuwendenden Rechtsverordnung Ihres Bundeslandes. Die Länder stellen diese in aller Regel auf den Länderportalen im Internet zur Verfügung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org