Tipps für den nächsten Frankreich-Urlaub mit dem Auto
Die Verkehrsregeln in Frankreich
Frankreich führt derzeit die Vergleiche der beliebtesten Länder weltweit an. Im Jahr 2012 übersteig die Anzahl der Touristen die der Einwohner Frankreichs. Gerade die südfranzösischen Küstenorte, die zahlreichen Skigebiete und die Metropole Paris zogen etwa 83 Millionen Besucher an. Etwa jeder 30. Tourist darunter war ein Deutscher (2,55 Millionen Personen).
Aufgrund der Nähe zum Nachbarland entscheiden sich viele Deutsche dazu, in das Land mit dem eigenen Fahrzeug zu reisen. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn Sie die in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln nicht kennen. Spätestens, wenn der ausländische Bußgeldbescheid per Post kommt, hat der Urlaub einen faden Nachgeschmack. Damit das nicht passiert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich
Wird ein internationaler Führerschein in Frankreich benötigt?
Für EU-Bürger reicht der nationale EU-Führerschein aus, um in Frankreich fahren zu dürfen. Ein internationaler Führerschein muss nicht vorhanden sein.
Sind in Frankreich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten?
Ja, in Frankreich gilt auf allen Straßen ein bestimmtes allgemeines Tempolimit. Welche Höchstgeschwindigkeit wo erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Werden französische Sanktionen in Deutschland vollstreckt?
Ja, sofern es sich im Bußgelder ab 70 Euro handelt. Andere Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte aus Frankreich werden nicht übertragen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich:
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen. Wie schnell Sie im Land der Croissants fahren dürfen und welche konkreten Bußgelder drohen, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. » Weiterlesen...
In Frankreich können gravierende Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsregeln ebenfalls mit einem Fahrverbot belegt werden. Aber ob dieses dann auch in Deutschland gilt und wann in Frankreich überhaupt ein Fahrverbot droht, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Besondere Verkehrsregeln müssen Fahranfänger nicht nur in Deutschland beachten. Auch im Urlaub kann es sein, dass ein Probezeit besteht und spezielle Vorschriften gelten. Was beispielsweise in Frankreich wichtig ist, betrachtet unser Ratgeber. » Weiterlesen...
Verkehrsschilder regeln nicht nur in Deutschland den Verkehr, auch im Ausland sind sie meist integraler Bestandteil der Verkehrslenkung. Welche besonderen Verkehrszeichen in Frankreich auf Urlauber warten und was diese bedeuten, erläutert unser Ratgeber zum Thema näher. » Weiterlesen...
Umweltzonen und Umweltplaketten gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in Frankreich müssen sich Autofahrer darüber informieren, ob sie mit ihrem Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren dürfen. Welche Regelungen hier immer zu beachten sind, erläutert unser Ratgeber. » Weiterlesen...
Nicht nur Deutschland kennt ein Punktesystem bei Verkehrsverstößen, auch in Frankreich werden Punkte dazu verwendet, Verkehrssünder zu erziehen. Wie das System in Frankreich genau funktioniert und wann deutsche Autofahrer Punkte in Frankreich erhalten, erklärt unser Ratgeber. » Weiterlesen...
Auch in Frankreich sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den verschiedenen Straßen gesetzlich geregelt. Wie schnell Sie mit welchem Fahrzeug auf welcher Straße fahren dürfen, erläutert unser Ratgeber. Darüber hinaus zeigt er auch die möglichen Sanktionen bei Verstößen auf. » Weiterlesen...
Verkehrsvorschriften gelten auch im Urlaub. Um keine hohen Bußgelder zu riskieren oder gar ein Fahrverbot sollten sich Urlauber gut informieren. Was beispielsweise die Straßenverkehrsordnung zum Fahren in Frankreich vorgibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema. » Weiterlesen...
Wer im Urlaub in Frankreich mit dem Auto unterwegs ist, muss sich auch hier an gewisse Tempolimits halten. Hier erfahren Sie, wie schnell Sie auf französischen Straßen fahren dürfen und welches Bußgeld nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich droht und wie sich dieses verringern oder erhöhen kann. » Weiterlesen...
Im Urlaub in Frankreich gibt es neben den Verkehrsregeln auch bestimmte Vorgaben zur Ausrüstung des Autos zu beachten. Unser Ratgeber verrät, ob eine Warnweste im Fahrzeug mitgeführt werden muss, welche weiteren Gegenstände empfohlen werden und ob Sanktionen drohen. » Weiterlesen...
Die Autobahnen in Frankreich sind gut ausgebaut. Auch hier gelten allgemeine Verkehrsregeln und die Vorschriften bezüglich der Geschwindigkeit oder auch der Promillegrenze. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie hoch in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn ist. » Weiterlesen...
Es ist wohl der grundsätzlich ausgelassenen Stimmung in Urlaub und dem guten Wein in Frankreich geschuldet, wenn sich deutsche Fahrer im Anschluss noch hinters Steuer setzen und sich auf französischen Straßen auf den Weg ins Hotel machen. Aber wo liegt eigentlich die Promillegrenze in Frankreich und wie werden Verstöße dagegen geahndet? Hier mehr. » Weiterlesen...
Ein Strafzettel aus Frankreich ist für jeden Urlauber eine unliebsame Post. Doch anstatt sich darüber zu ärgern, sollten Verkehrssünder schnell reagieren. Denn dann gibt es Rabatte. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte über den Strafzettel aus Frankreich. » Weiterlesen...
In Frankreich sind die meisten Autobahnen mautpflichtig. Im Ratgeber erfahren Sie, wie in Frankreich die Maut erhoben wird und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wo es mautfreie Strecken gibt und was Sie beachten müssen, wenn Sie die Maut bezahlen möchten. » Weiterlesen...
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog
Vergehen
Strafe
Weitere Sanktionen
Anschnallpflicht missachtet
Fahrer: 135 Euro
Beifahrer: 135 Euro
Fahrer: Minus 3 Punkte
Alkohol am Steuer (Blutgehalt zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l)
135 Euro
Minus 6 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Beim Abbiegen nicht geblinkt
35 Euro
Minus 3 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Fahren ohne Fahrerlaubnis
800 bis 15.000 Euro
bis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Fahrerflucht
75.000 Euro
minus 6 Punkte, bis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Falschparken
35 Euro bis 135 Euro
Je nach Schwere: 0 bis minus 3 Punkte, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Geschwindigkeitsüberschreitung
68 bis 1.500 Euro
Je nach Schwere: minus 1 bis minus 6 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Handy am Steuer
135 Euro
Minus 3 Punkte
Mit abgefahrenen Reifen gefahren
135 Euro
Stilllegung des Fahrzeugs möglich
Mit Kopfhörern gefahren
135 Euro
Minus 3 Punkte
Ohne Helm Kraftrad gefahren (Motorrad, Moped etc.)
135 Euro
Minus 3 Punkte
Rotlichtverstoß
135 Euro
Minus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Stoppschild überfahren
135 Euro
Minus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Hinweis Punkte: Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte.
Stand 09/2024
Die französische Straßenverkehrsordnung und ihre Regeln
Da Frankreich wie Deutschland Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten hier fast die gleichen Regeln. Dennoch hat Frankeich auch eigene Verkehrsregeln, die bei einem Verstoß mit einem hohen Bußgeld bestraft werden können.
Der Fahrstil der Franzosen ist zumeist hektisch, weshalb deutsche Autofahrer meist anfangs überfordert sind. Doch mit der Zeit gewöhnen sich die Urlauber schnell daran. Wer dachte, dass sich in Deutschland zahlreiche Verkehrsschilder auf den Straßen befinden, wird in Frankreich eines Besseres belehrt. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass ein Hinweisschild laut der Verkehrsregeln in Frankreich ein Stoppschild in 50 Metern ankündigt. Wer nun denkt, dass diese Schilder den Verkehr ordnen, hat weit gefehlt.
Frankreichs Autofahrer sind manchmal sehr chaotisch und überholen auch schon einmal von rechts. Zudem benutzen sie kaum den Blinker. Auch die Kreisverkehre besitzen größtenteils keine Fahrbahnmarkierungen, weshalb das Autofahren für ausländische Touristen noch einmal erschwert wird.
Mit dem Auto in Frankreich unterwegs
Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.
In Frankreich wird der deutsche Führerschein anerkannt. Aufgrund der EU-weiten Regelung der Führerscheinklassen, können Sie in der Regel auch die Fahrzeuge in Frankreich bedienen, die Sie in Deutschland fahren dürfen. Das Mindestalter für das Bedienen von Pkw liegt auch in Frankreich bei 18 Jahren.
Wer mit den Kindern in den Urlaub nach Frankreich fährt, ist in der Pflicht, laut der in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln, die Kleinen unter 10 Jahre auf dem Rücksitz bzw. Kindersitz unterzubringen. Es gilt auch hier eine gesetzliche Gurtpflicht. Möchte ein Kind auf dem Beifahrersetz Platz nehmen, muss es mindestens 10 Jahre alt sein. Einige Ausnahmeregelungen bestimmen jedoch, dass Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, wenn
ein geeigneter Kindersitz und ein anderes Rückhaltesystem vorhanden ist,
keine Rücksitze im Auto vorhanden sind oder
die Rücksitzbank bereits mit zwei Kindern unter 10 Jahren besetzt ist.
Sind Sie mit dem Auto unterwegs und werden von der französischen Polizei angehalten, müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:
Führerschein
Zulassungsbescheinigung
Versicherungspapiere
In Frankreich ist auch der internationale Führerschein gültig. Dieser wird jedoch nicht extra benötigt.
Grundsätzlich müssen Autofahrer links überholen. Der Blinker sollte außerdem bis zum Ende des Überholens eingeschaltet sein. Ausnahme von den Verkehrsregeln in Frankreich sind Straßenbahnen. Diese müssen immer von rechts überholt werden. Eine weitere Sonderregelung gilt in Einbahnstraßen. Hier dürfen Sie auch von links überholen.
Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt keine Abblendlichtpflicht. Dennoch wird empfohlen, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Das Licht muss aber bei Regen und Schneefall sowie in Tunneln und in Galerien angestellt werden.
Die Vorfahrt in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.
Straßenbahnen haben grundsätzlich immer Vorfahrt. Im französichen Kreisverkehr können zwei Regeln zum Einsatz kommen. Handelt es sich um einen “Giratoire” hat jenes Auto Vorfahrt, welches den Kreisel bereits befährt. Umgekehrtes gilt bei einem “Rond-point”. Bei diesem wird die Regel “rechts vor links” angewandt. Da beide Typen Kreisverkehr mit demselben Verkehrszeichen gekennzeichnet werden, müssen sich Autofahrer stets an den Vorfahrtsschildern richten. In 90 % der Fälle handelt es sich bei französischen Kreisverkehren um Giratoires – in diesem Fall steht vor jeder Kreiseleinfahrt das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt wahren). Bei Rond-points steht dieses Zeichen hingegen innerhalb des Kreisels vor jeder Ausfahrt.
Auf Bergstraßen haben diejenigen Fahrzeuge laut der Verkehrsregeln in Frankreich Vorrang, welche bergaufwärts fahren. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass das bergabwärtsfahrende Auto zurückfahren muss, um Platz zu machen. Dies gilt in der Regel, wenn sich das aufwärtsfahrende Kfz nicht in der Nähe einer Ausweichstelle befindet. Folgende Fahrzeuge müssen immer Vorfahrt beachten:
Einzelfahrzeuge (bergabwärts) bei Gespannen (bergaufwärts)
Lastkraftwagen (bergabwärts) bei Omnibussen (bergaufwärts)
leichte Fahrzeuge (bergabwärts) bei schweren Fahrzeugen (bergaufwärts)
Tempolimit in Frankreich
Die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich unterscheidet sich zu der in Deutschland. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Urlauber 50 km/h fahren. Außerorts in Frankreich ist das Tempolimit 80 km/h. Auf Kraftfahrstraßen sind lediglich 110 km/h erlaubt und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Verkehrsregeln in Frankreich reduziert werden.
Fahranfänger müssen laut Verkehrsrecht in Frankreich jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit in Frankreich fahren. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt in Frankreich wie in Deutschland als Fahranfänger.
Bereich
Geschwindigkeit
bei Regen
Fahranfänger
innerorts*
50 km/h
50 km/h
50 km/h
außerorts
80 km/h
80 km/h
80 km/h
Kraftfahrstraße
110 km/h
100 km/h
100 km/h
Autobahn
130 km/h
110 km/h
110 km/h
* in Paris gilt seit dem 30. August 2021 innerorts ein Tempolimit von 30 km/h
Zu schnell in Frankreich gewesen?
Wer in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hierbei kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro hoch sein.
Urlauber, die besonders schnell zahlen, bekommen meist einen Rabatt auf das Bußgeld. Die Zahlung kann über das Internet vorgenommen werden.
Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.
Aufgrund eines EU-Abkommens, das seit 2010 in Deutschland Bestand hat, dürfen ausländische Bußgelder ab einer Summe von 70 Euro auch hierzulande eingetrieben werden. Doch bereits vor diesem Wert ist der Strafzettel rechtskräftig. Wer diesen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen, die teilweise hohe Gebühren nach sich ziehen. Erhöht sich dann die Summe vom Bußgeld und dessen Gebühren auf mindestens 70 Euro, kümmern sich die deutschen Behörden darum.
Sollten Urlauber die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich mit mindestens 50 Prozent übersteigen, kann der Führerschein und auch das Fahrzeug konfisziert werden. Fahren Sie also beispielsweise innerorts mit mindestens 75 km/h, tritt dieser Fall ein.
In Frankreich geblitzt zu werden, ist nicht unwahrscheinlich. Vor einiger Zeit wurden Radarkontrollen durch fest installierte Geräte noch mittels Hinweisschildern angezeigt. Diese Hinweisschilder müssen jedoch nicht vor jedem Blitzer stehen. Um nicht geblitzt zu werden, sollten Sie sich daher unbedingt an die Verkehrsregeln in Frankreich halten.
Seit dem Januar 2012 sind Radarwarner oder Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Frankreich verboten. Doch nicht nur die Nutzung wird bestraft, auch das Mitführen solcher Geräte. Das Verbot gilt für folgende Geräte:
mobile Navigationsgeräte mit Radarwarnern
im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern
Mobiltelefone mit Navigationssoftware und Radarwarnern
Besonders die POI-Funktion dieser Geräte ist ein Dorn im Auge der französischen Behörden. Diese Software zeigt Points of Interest, also Orte von Interesse und kann vor ihnen warnen. Die Geräte werden in der Regel beschlagnahmt. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.
Möchten Sie gegen dieses Bußgeld einen Einspruch erheben, müssen Sie das Polizeigericht kontaktieren, welches sich in dem Gebiet befindet, in dem Sie kontrolliert wurden.
Bußgeldkatalog Frankreich: Die französischen Sicherheitsvorschriften
Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135 Euro fällig.
Diese Summe müssen auch Touristen befürchten, die mit dem Handy am Ohr fahren. Außerdem sind beim Frankreichurlaub immer ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet dies ebenfalls 135 Euro.
Die Sicherheitswestenpflicht in Frankreich
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.
Auch in Frankreich muss eine Warnweste mitgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich eine Warnweste pro Insasse im Auto befinden muss. Die Weste sollte das Kontrollzeichen EN 471 tragen und dementsprechend gut reflektieren. Verlassen alle Personen beispielsweise nach einem Unfall den Wagen, müssen auch alle eine Sicherheitsweste tragen.
Motorrad- und Kleinkraftradfahrer ab einem Hubraum von mehr als 125 Kubikcentimetern sowie Führer von Motordreirädern ab einer Leistung von über 15 kW sind ab 2013 laut der Verkehrsregeln in Frankreich verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für Durchreisende. Die Kleidung muss mindestens 150 cm2 reflektierendes Material besitzen. Wer sich nicht daran hält, nimmt ein Bußgeld von etwa 68 Euro in Kauf.
Im Gegenzug dazu besteht für Fahrradfahrer immer eine Warnwestenpflicht, wenn sie nachts oder bei schlechter Sicht außerorts radeln. Verstößt ein Fahrer dagegen, muss er mindestens 22 Euro zahlen.
Frankreich: Die Autobahn und deren Geschwindigkeit
Wie bereits beschrieben, müssen Fahrzeugfahrer maximal 130 km/h auf der Autobahn fahren sowie bei schlechten Witterungsbedingungen 110 km/h. Diese Begrenzung gilt immer für Fahranfänger.
Nicht jede Autobahn in Frankreich verlangt nach einer Mautgebühr. Die Mautpflicht wird anhand von farbigen Schildern anhand der Verkehrsregeln in Frankreich gekennzeichnet:
Auf Autobahnabschnitten, die sich in der Nähe von größeren Städten befinden, wird in der Regel keine Maut in Frankreich verlangt. Sollten Sie dennoch auf einer Mautpflichtigen Strecke unterwegs sein, folgen Sie den grünen Kreuzen.
Sobald Sie die Autobahn in Frankreich befahren, müssen Sie laut der Verkehrsregeln in Frankreich direkt an der ersten Mautstation ein Ticket ziehen. Der Preis berechnet sich aus der zu fahrenden Strecke und der Fahrzeugart.
Die Promillegrenze in Frankreich sowie die Alkoholtester-Pflicht
Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.
Seit Sommer 2012 gilt die Mitführpflicht in Frankreich von einem Alkoholtester. Alle Kraftfahrer müssen deshalb ein unbenutztes Messgerät mitführen. Einen sogenannten Einmaltester gibt es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten. Ausnahme von der Frankreich-Alkoholtester-Regelung sind Mofas. Die Verordnung gilt auch für Touristen und Durchreisende.
Die Testgeräte müssen der französischen Norm entsprechen, welche durch das Kürzel „NF“ gekennzeichnet sind. Dabei ist es egal, ob es sich um Einwegtester oder elektronische Geräte handelt. Eigentlich war ein Verstoß gegen die in Frankreich eingeführten Alkoholtester und den Verkehrsregeln in Frankreich mit einem Bußgeld von 11 Euro beziffert. Der Verstoß kann jedoch nicht mehr geahndet werden, da die anzubietenden Märkte nicht auf die hohe Nachfrage reagieren können. Aus diesem Grund wird der Verstoß gegen die Mitführpflicht von Alkoholtestern nicht mehr geahndet. Sie ist aber dennoch nicht abgeschafft.
Die Promillegrenze in Frankreich liegt auch bei 0,5, wie in Deutschland. Bereits zwischen 0,5 und 0,8 Promille in Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro. Wer mit einem Wert darüber noch vor dem Steuer kontrolliert wird, kann eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro erwarten.
Zudem ist die Polizei befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Sollten Sie welche konsumiert haben, droht Ihnen ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe und 4.500 Euro. Wird ein Fahrer positiv auf Drogen getestet und überschreitet zudem die gesetzliche Promillegrenze in Frankreich, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und drei Jahre Haft.
Bußgeld und Strafzettel in Frankreich
Hält ein Fahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit in Frankreich nicht ein oder parkt falsch, werden auch wie in Deutschland Knöllchen aus Frankreich verschickt. Der Bußgeldkatalog in Frankreich sieht fünf Klassen für Bußgelder und Verstöße vor. Klasse 1 definieren leichte Vergehen, Klasse 5 dagegen die schwerwiegenden.
Der in Frankreich vorherrschende Bußgeldkatalog ist teilweise im Straßenverkehrsgesetz (frz. Code de la Route) zu finden. Falschparken kostet laut dem Bußgeldkatalog in Frankreich über 15 Euro. Geblitzt in Frankreich zu werden, ist dagegen teurer. Wer sich gegen die Verkehrsregeln in Frankreich stellt und 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld aus Frankreich in einer Höhe von mindestens 135 Euro rechnen. Wer den Strafzettel aus Frankreich gleich bezahlt, muss nur eine reduzierte Geldbuße überweisen. Wird der Bußgeldbescheid aus Frankreich jedoch verspätet gezahlt, kann sich Bußgeld schnell erhöhen.
Das Bußgeld aus Frankreich und seine Vollstreckung
Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld aus dem Ausland wie beispielsweise Frankreich über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch Knöllchen unter diesem Wert sind jedoch rechtskräftig. Wer das Geld nicht bezahlt, kann auch mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld aus Frankreich nicht bezahlt und derjenige fährt wieder in das Nachbarland, kann sogar das Auto bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich konfisziert werden.
Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.
Die Höhe der Toleranz richtet sich danach, ob es sich um ein mobiles oder um ein fest installiertes Gerät handelt. Für mobile Gerätae gilt eine Toleranz von 10% der gemessenen Geschwindigkeit, bei fest installierten sind es 5%.
Zahlt man also ein Bussgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 3km/Stunde nach Abzug der Tolleranz, dann bedeutet das, dass man laut Tacho etwa 152km/Stunde gefahren sein muss (bei 130 erlaubten!!!). Also liebe Mitbürger, nicht jammern sonder langsamer fahren oder weiterhin ein Bussgeld wegen zu schnellen Fahrens einkalkulieren.
der Entzug der Fahrerlaubnis wird in Deutschland bei Straftaten im Straßenverkehr oder für Wiederholungstäter angeordnet und ist nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Mit einem Fahrverbot kann in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts gerechnet werden. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten liegen. Ein Führerscheinentzug ist hier meist unüblich, kann aber Wiederholungstäter treffen. Hier sind jedoch pauschalen Angaben, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung dies angeordnet wird, nicht möglich.
Bonjour,
Ich lebe in Frankreich seit langer Zeit und kann nach meinem Wissensstand beurteilen:
unter 100km/h oder über 100km/h ist die Toleranz 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit für ein Radar fest installiert oder auf Stativ von Gendarmen am Strassenrand.
Beispiel Tempobegrenzung 50km/h innerorts. Geschwindigkeit gefahren 55km/h, Toleranz 5% abgezogen es bleiben 52,75 km/h, aber 52 werden angerechnet, also ein Bussgeld von 45 € wenn innerhalb von 14 tagen bezahlt wird. Danach verdoppelt sich der Betrag auf 90€. Nach vergangenen 6 Wochen auf 210€ und Gerichtsbeschluss (Haftstrafenmahnung wenn nicht gezahlt wird). Fahren die Deutschen nach einem Urlaub von mehr als 6 Wochen wieder durch Frankreich, und haben immer noch nicht gezahlt, sind Sie genötigt zu zahlen vor der Ausreise.. Mit dem Ausnahmezustand (Terrorkrieg) sind diese nicht zahlenden Urlauber auf der kriminellen Fahndungsliste mit allen Folgen die daraus entstehen.
Für ein Radar mobil (polizeiliches Peilgerät im Zivilwagen oder Polizeiauto) bis 100km/h ist die Toleranz
5 km/h, über 100km/h sind es 10km/h.
Innerorts 55km/h zu fahren, da die Toleranz des Gerätes 5km/h ist, kann angefechtet werden und oftmals gibts nur eine mündliche Verwarnung. Aber bei 56km/h gibt’s nichts zu sagen, da zu schnell gefahren worden ist.
Aber ausserorts am Beispiel Autobahn, 130km/h begrenzt. Radar mobil : gefahren sind 141 km/h, nach Abzug der 10km/h Toleranzwert werden 131 angerechnet. Bussgeld von 45 €.
Für ein Radar das festinstalliert ist, werden 134km/h angerechnet (5%). Wenn man mit 138 km/h fährt , werden nach Abzug der Toleranz von 5%, genau 131km/h bussgeldpflichtig bei dem festem Radar.
Ab 180km/h(+50km/h) auf der französichen Autobahn kann der Wagen konfiziert werden. Bei 200 km/h wird der Wagen, Fühererschein konfiziert und der Wagenfüher in Haft genommen (Verkehrsverbrechen). Und es nützt ncihts wenn ein Passagier den Wagen fahren könnte: alle zu Fuss.
Also, die Personnes, die sich beklagen doch nur für 1 km Überschreitung zu zahlen sind nicht bewusst, dass ihre tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit viel höher lag. Die Tachometerabweichung moderner Wagen erlaubt bis 2,5% Variation, die beinhaltet auch Abweichungen aus Reifenhitze, Reifendruck etc. Dieser Wert ist bis 100km/h verdoppelt für die Radarmessung, also 5%, also voll ausreichend.
Grüsse aus der Bretagne,
Nicolas
Hallo, meine Ehefrau und ich leben seit nun knapp sieben Monaten im Elsass und haben uns seither auch intensivst mit den französischen Regelungen vertraut gemacht. Im ersten Monat wurde ich direkt auf einer Bundesstraße ( max. 90km/h ) nach Abzug der Toleranz mit 91 km/h geblitzt. Also auch bei mir genau 1 km/h zuviel. Der Zahlungsbescheid ließ auch , trotz französischem Kennzeichen und Wohnsitz nicht lange auf sich warten. Betrug gegenüber anderen Staatsangehörigen halt ich daher für unwahrscheinlich. Dennoch ist es sehr komisch, dass genau immer dieser eine km/h über bleibt wie ich hier lese. Schade. Hoffe wirklich dass alles korrekt bearbeitet wird. Seitdem fahre ich immer mit Hilfe des Tempomat’s strichgenau. Hilft ja nichts.
Hallo,
bin am 6.6.15 in Frankreich geblitzt worden; Bescheid kam am 20.11.15 nur in französischer Sprache und mit den Angaben, dass ich zwischen 20 und 50 km/h zu schnell war (kein genauer Wert); soll nun 180,- € zahlen.
wir fahren seit sehr vielen Jahren nach Portugal, also durch Frankreich hindurch. Bis letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme.
Letztes Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt, nach Abzug der Toleranz war ich 1 KM !! zu schnell. Dieser KM kostete mich mit dem “Sofortzahler-Rabatt” € 45,–.
Jetzt im November wurde ich wieder geblitzt, nach Abzug der Toleranz, 1 KM !! zu schnell, d.h. wieder € 45,–.
Nachdem ich hier und auch an anderer Stelle Beiträge gelesen habe, werden meine Zweifel doch ziemlich stark, ob es bei diesem 1 KM !! Geschwindigkeitsübertretung “korrekt” zugeht.
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ganz bewusst “abgezockt” ggfls. manipuliert wird.
Widerspruch einzulegen und sich mit den französischen Behörden rumzuärgern, haben ich bei € 45.– keine Lust, dabei wird mit Sicherheit nichts herauskommen.
Aber das wäre doch mal ein Thema für den ADAC diese doch überaus häufige Geschwindigkeitsübertretung von 1 KM !!! unter die Lupe zu nehmen.
Und auch bei mir 1 kmh! Ich fahre seit jahrzehnten nach Frankreich und habe jetzt auch diesen ominösen 1 kmh Bescheid! Dabei bin ich mir ziemlich sicher nicht zu schnell gewesen zu sein ( tempomat … ). Schon als der Blitzer ausgelöst hat war ich empört! Im letzten Jahr löste der Blitzer genau an der selben Stelle unverständlicherweise auch aus, aber da folgte kein Bescheid. Es ist echt eine Frechheit, aber da kann man wohl nichts machen, alles viel zu aufwendig
Interessant! Heut sind bei mir 3 (!) Tickets aus Frankreich eingedtrudelt von meine Tripp aus Spanien über Paris nach Deutschland zurück – alles innerhalb von 2 Tagen gefahren. 3 unterschiedliche Tempo-Beschränkungen (70 / 90 / 110) – 3 Mal nach Abug von Toleranz 1 km/h zu schell – 3 Mal 45 € (wenn ich schell zahle).
Mir kommen da ähnliche Gedanken! Ich werde mal etwas weiter recherchieren…
LG
Hendrik
Wir fahren auch seit Jahren nach Frankreich und sind dieses Jahr das erste Mal mit 1 km zuviel, nach Abzug der Toleranz geblitzt worden. Das heißt, wir sind nicht geblitzt worden! Außerdem fahren wir immer mit Tempomat! Und sehr entspannt, und wenn ich den Kommentar von Portugalia lese, spricht er mir aus dem Herzen.
Wir haben schnell die 45 € bezahlt, eh sich der Betrag erhöhte! Das wird nämlich auf dem Bescheid angekündigt!
Augen auf in Frankreich! Beste Grüße, Frankreichfan
Vor 1 Monat wurde ich auf der französischen Autobahn mit einem streckenweisen Tempolimit von 110 km/h mit 113 km/h (bereits nach Abzug Toleranz, 119 Km/h minus 5%) im Elsass geblitzt.
3 km/h Überschreitung auf einer Autobahn und Geldbusse EUR 45,–.
Ist das nicht unverhältnismäßig?
Frage: Wenn ich nicht reagiere. Würde dann überhaupt Geld vollstreckt, da unter EUR 70,– ?
ob etwas “unverhältnismäßig” ist, kann ein deutscher Bürger kaum abschätzen, da die Bußgelder hier so niedrig sind, wie in kaum einem anderen EU-Land. Die Summe kann auch auf 70 Euro anwachsen (z.B. durch Mahnungen, Auslagen, Gebühren). Überschreitet sie die Grenze, kann der Bescheid in Deutschland vollstreckt werden.
Ich wurde vor ca 2 Wochen in Frankreich Innerorts (50km/h) mit 56km/H abzüglich Toleranzwerts 51 km/h geblitzt! Nun kam gestern die Zahlungsaufforderung: 90 Euro *kopfschüttel* ziemlich übertrieben wie ich finde, aber denke mal da kann man wohl nichts gegen machen, ausser brav zu bezahlen, oder?
die europäischen Bußgelder sind vergleichsweise teurer als die in Deutschland, weshalb es für deutsche Staatsbürger schwierig ist, die Höhe nachzuvollziehen. Ab einer Grenze von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz selbstständig entscheiden, ob es das Bußgeld in Deutschland vollstreckt.
Darf ein Polizist, Wachorgan in Frankreich das Navigationsgerät einfach so “beschlagnahmen”, ohne Kontrolle der Einstellungen des Navi´s.
Bein meinem Navi, ist zum Beispiel möglich, die “Radarwarnung” ein und auszuschalten.(Garmin – Gerät).
Reicht das zum Beispiel dem Polizisten, dass es ausgeschaltet ist, oder nicht?
Muss man zum Beispiel, die Datei löschen, sofern möglich, wo lt. Navigerät die Standorte für Frankreich,Schweiz hinterlegt sind, oder reicht einfach nur die “Deaktiverung.
Darf eigentlich ein Polizist, Wachorgan das Navi, auch ohne meiner Zustimmung kontrollieren, um Einstellungen zu überprüfen.
Was darf überhaupt von Polizist, Wachorgan gemacht werden, bevor entschieden wird, dass das Navi “beschlagnahmt” wird.
Ist ja schließlich Privateigentum?
Es wird sehr oft geraten, Radarwarner zu löschen.
Es gibt kein eindeutiges Gesetz und der Polizist in Frankreich sitzt immer am längeren Hebel.
Somit kann es (Anwalt oder Gerichtsverhandlung) sehr teuer werden.
Hallo Pilot,
welche Rechte und Pflichten Polizisten in Frankreich haben, klären Sie bitte mit einem Anwalt. Er gibt Ihnen spezifisch Auskunft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
vor drei Wochen fuhr ich in Frankreich auf der Autobahn etwas schneller als 140km/h, auf einer der großen Anzeigetafeln wurde mein Kennzeichen angezeigt und ein Text, den ich aber nicht verstehen konnte.
Jetzt bin ich in Erwartung eines Bußgeldbescheides…
Hi Zusammen,
Das habe ich auch erlebt. Der Text besagt: „Auto mit Kennzeichen… Geschwindigkeit reduzieren.“ In dem Fall bist Du in eine Streckenabschnittskontrolle geraten, die die Durchschnittsgeschwindigkeit misst. Wie bei unseren neuesten Geräten merkt man von der Aufnahme nichts.
Einen Bußgeldbescheid gibt es dafür natürlich auch. Bei 10km/h zu schnell ist das zwar schmerzlich aber auch noch zu verschmerzen.
In meinem Fall hat die Streckenabschnittskontrolle übrigens auf der neuen Umgehungsautobahn von Montpellier zugeschlagen.
Ich hoffe, das hilft…
PS: Meiner Erfahrung nach bringt zu schnelles Fahren in Frankreich nicht viel – außer Bußgeldern. Spart lieber Sprit & Nerven!
Ich wohne seit Jahren in Frankreich und ich kann sagen auf Landstrassen und Autobahnen sind Stationaere Blitzer angezeigt. Man sollte immer nach einem Vorwarnschild 3 km aufpassen und die Geschwindigkeit einhalten. Die Polizei steht auf Autobahnen meisst bei nicht oeffentlichen Autobahneinfahrten die sehr oft in der Naehe von Bruecken sind.
Im Allgemeinen finde ich aber, dass die Polizei viel weniger Blitzt als in Deutschland, aber dafuer wird es halt etwas teuerer.
Mich wuerde auch noch interressieren ob man Punkte Grenzueberschreitend bekommt. Bei einem Geschwindigkeitsverstoss gibt es hier gleich mal 1 Punkt wenn es ein Bussgeld von 45 Euro ist.
Darf die Auslaendische Polizei auch einen deutschen Fuehrerschein einziehen? Ich habe mal gehoert, dass sie es nicht darf, da es ein Deutsches Dokument ist. Aber sie duerften jemanden vom weiterfahren abhalten.
Punkte gelten i.d.R. nur national. Der Führerschein darf in der Regel einbehalten werden, muss jedoch an eine deutsche Behörde geschickt werden, wo der Inhaber ihn wieder abholen kann.
Die Höhe der Toleranz richtet sich danach, ob es sich um ein mobiles oder um ein fest installiertes Gerät handelt. Für mobile Gerätae gilt eine Toleranz von 10% der gemessenen Geschwindigkeit, bei fest installierten sind es 5%.
Zahlt man also ein Bussgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 3km/Stunde nach Abzug der Tolleranz, dann bedeutet das, dass man laut Tacho etwa 152km/Stunde gefahren sein muss (bei 130 erlaubten!!!). Also liebe Mitbürger, nicht jammern sonder langsamer fahren oder weiterhin ein Bussgeld wegen zu schnellen Fahrens einkalkulieren.
Ab wieviel km/h zu schnell ist der Fahrerlaubnis entzogen?
Hallo Städi,
der Entzug der Fahrerlaubnis wird in Deutschland bei Straftaten im Straßenverkehr oder für Wiederholungstäter angeordnet und ist nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Mit einem Fahrverbot kann in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts gerechnet werden. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten liegen. Ein Führerscheinentzug ist hier meist unüblich, kann aber Wiederholungstäter treffen. Hier sind jedoch pauschalen Angaben, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung dies angeordnet wird, nicht möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Frage :
wie hoch ist die Tolerenz bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Freundlichen Gruß
Wolfgang R.
Hallo Wolfgang,
fahren Sie in Frankreich unter 100 km/h, beträgt die Toleranz 5 km/h. Bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h beträgt die Toleranz 5 %.
Die Redaktion von bussgeldkazalog.org
Bonjour,
Ich lebe in Frankreich seit langer Zeit und kann nach meinem Wissensstand beurteilen:
unter 100km/h oder über 100km/h ist die Toleranz 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit für ein Radar fest installiert oder auf Stativ von Gendarmen am Strassenrand.
Beispiel Tempobegrenzung 50km/h innerorts. Geschwindigkeit gefahren 55km/h, Toleranz 5% abgezogen es bleiben 52,75 km/h, aber 52 werden angerechnet, also ein Bussgeld von 45 € wenn innerhalb von 14 tagen bezahlt wird. Danach verdoppelt sich der Betrag auf 90€. Nach vergangenen 6 Wochen auf 210€ und Gerichtsbeschluss (Haftstrafenmahnung wenn nicht gezahlt wird). Fahren die Deutschen nach einem Urlaub von mehr als 6 Wochen wieder durch Frankreich, und haben immer noch nicht gezahlt, sind Sie genötigt zu zahlen vor der Ausreise.. Mit dem Ausnahmezustand (Terrorkrieg) sind diese nicht zahlenden Urlauber auf der kriminellen Fahndungsliste mit allen Folgen die daraus entstehen.
Für ein Radar mobil (polizeiliches Peilgerät im Zivilwagen oder Polizeiauto) bis 100km/h ist die Toleranz
5 km/h, über 100km/h sind es 10km/h.
Innerorts 55km/h zu fahren, da die Toleranz des Gerätes 5km/h ist, kann angefechtet werden und oftmals gibts nur eine mündliche Verwarnung. Aber bei 56km/h gibt’s nichts zu sagen, da zu schnell gefahren worden ist.
Aber ausserorts am Beispiel Autobahn, 130km/h begrenzt. Radar mobil : gefahren sind 141 km/h, nach Abzug der 10km/h Toleranzwert werden 131 angerechnet. Bussgeld von 45 €.
Für ein Radar das festinstalliert ist, werden 134km/h angerechnet (5%). Wenn man mit 138 km/h fährt , werden nach Abzug der Toleranz von 5%, genau 131km/h bussgeldpflichtig bei dem festem Radar.
Ab 180km/h(+50km/h) auf der französichen Autobahn kann der Wagen konfiziert werden. Bei 200 km/h wird der Wagen, Fühererschein konfiziert und der Wagenfüher in Haft genommen (Verkehrsverbrechen). Und es nützt ncihts wenn ein Passagier den Wagen fahren könnte: alle zu Fuss.
Also, die Personnes, die sich beklagen doch nur für 1 km Überschreitung zu zahlen sind nicht bewusst, dass ihre tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit viel höher lag. Die Tachometerabweichung moderner Wagen erlaubt bis 2,5% Variation, die beinhaltet auch Abweichungen aus Reifenhitze, Reifendruck etc. Dieser Wert ist bis 100km/h verdoppelt für die Radarmessung, also 5%, also voll ausreichend.
Grüsse aus der Bretagne,
Nicolas
Hallo, meine Ehefrau und ich leben seit nun knapp sieben Monaten im Elsass und haben uns seither auch intensivst mit den französischen Regelungen vertraut gemacht. Im ersten Monat wurde ich direkt auf einer Bundesstraße ( max. 90km/h ) nach Abzug der Toleranz mit 91 km/h geblitzt. Also auch bei mir genau 1 km/h zuviel. Der Zahlungsbescheid ließ auch , trotz französischem Kennzeichen und Wohnsitz nicht lange auf sich warten. Betrug gegenüber anderen Staatsangehörigen halt ich daher für unwahrscheinlich. Dennoch ist es sehr komisch, dass genau immer dieser eine km/h über bleibt wie ich hier lese. Schade. Hoffe wirklich dass alles korrekt bearbeitet wird. Seitdem fahre ich immer mit Hilfe des Tempomat’s strichgenau. Hilft ja nichts.
Liebe Grüße
Hallo,
bin am 6.6.15 in Frankreich geblitzt worden; Bescheid kam am 20.11.15 nur in französischer Sprache und mit den Angaben, dass ich zwischen 20 und 50 km/h zu schnell war (kein genauer Wert); soll nun 180,- € zahlen.
beste Grüße
Hans-J.
Hallo,
wir fahren seit sehr vielen Jahren nach Portugal, also durch Frankreich hindurch. Bis letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme.
Letztes Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt, nach Abzug der Toleranz war ich 1 KM !! zu schnell. Dieser KM kostete mich mit dem “Sofortzahler-Rabatt” € 45,–.
Jetzt im November wurde ich wieder geblitzt, nach Abzug der Toleranz, 1 KM !! zu schnell, d.h. wieder € 45,–.
Nachdem ich hier und auch an anderer Stelle Beiträge gelesen habe, werden meine Zweifel doch ziemlich stark, ob es bei diesem 1 KM !! Geschwindigkeitsübertretung “korrekt” zugeht.
Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ganz bewusst “abgezockt” ggfls. manipuliert wird.
Widerspruch einzulegen und sich mit den französischen Behörden rumzuärgern, haben ich bei € 45.– keine Lust, dabei wird mit Sicherheit nichts herauskommen.
Aber das wäre doch mal ein Thema für den ADAC diese doch überaus häufige Geschwindigkeitsübertretung von 1 KM !!! unter die Lupe zu nehmen.
Liebe Grüße
Portugalia
Und auch bei mir 1 kmh! Ich fahre seit jahrzehnten nach Frankreich und habe jetzt auch diesen ominösen 1 kmh Bescheid! Dabei bin ich mir ziemlich sicher nicht zu schnell gewesen zu sein ( tempomat … ). Schon als der Blitzer ausgelöst hat war ich empört! Im letzten Jahr löste der Blitzer genau an der selben Stelle unverständlicherweise auch aus, aber da folgte kein Bescheid. Es ist echt eine Frechheit, aber da kann man wohl nichts machen, alles viel zu aufwendig
an Harald
Der Blitzer löst bereits bei ca 3 kmh zu schnell aus, aber erst wenn man nach Abzug der Toleranz noch zu schnell war, kommt auch erst das Knöllchen.
Man ist übrigens nicht 1 kmh zu schnell dann gewesen, sondern in dem Moment 6kmh. (lediglich dass zur Grundlage die Toleranz abgezogen wird)
Evtl mal darauf achten, ob an dieser Stelle vlt doch eine niedrigere Geschwindigkeit gilt, als du gerade der Meinung bist.
Wir haben auch vom Frankreich Bußgeld bekommen 1 km zu schnell und müssen jetzt 45€ zahlen es kommt mir verdächtig vor.
Interessant! Heut sind bei mir 3 (!) Tickets aus Frankreich eingedtrudelt von meine Tripp aus Spanien über Paris nach Deutschland zurück – alles innerhalb von 2 Tagen gefahren. 3 unterschiedliche Tempo-Beschränkungen (70 / 90 / 110) – 3 Mal nach Abug von Toleranz 1 km/h zu schell – 3 Mal 45 € (wenn ich schell zahle).
Mir kommen da ähnliche Gedanken! Ich werde mal etwas weiter recherchieren…
LG
Hendrik
Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie hat sich die Angelegenheit für dich gelöst?
Wir fahren auch seit Jahren nach Frankreich und sind dieses Jahr das erste Mal mit 1 km zuviel, nach Abzug der Toleranz geblitzt worden. Das heißt, wir sind nicht geblitzt worden! Außerdem fahren wir immer mit Tempomat! Und sehr entspannt, und wenn ich den Kommentar von Portugalia lese, spricht er mir aus dem Herzen.
Wir haben schnell die 45 € bezahlt, eh sich der Betrag erhöhte! Das wird nämlich auf dem Bescheid angekündigt!
Augen auf in Frankreich! Beste Grüße, Frankreichfan
Vor 1 Monat wurde ich auf der französischen Autobahn mit einem streckenweisen Tempolimit von 110 km/h mit 113 km/h (bereits nach Abzug Toleranz, 119 Km/h minus 5%) im Elsass geblitzt.
3 km/h Überschreitung auf einer Autobahn und Geldbusse EUR 45,–.
Ist das nicht unverhältnismäßig?
Frage: Wenn ich nicht reagiere. Würde dann überhaupt Geld vollstreckt, da unter EUR 70,– ?
Hallo Tom,
ob etwas “unverhältnismäßig” ist, kann ein deutscher Bürger kaum abschätzen, da die Bußgelder hier so niedrig sind, wie in kaum einem anderen EU-Land. Die Summe kann auch auf 70 Euro anwachsen (z.B. durch Mahnungen, Auslagen, Gebühren). Überschreitet sie die Grenze, kann der Bescheid in Deutschland vollstreckt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde vor ca 2 Wochen in Frankreich Innerorts (50km/h) mit 56km/H abzüglich Toleranzwerts 51 km/h geblitzt! Nun kam gestern die Zahlungsaufforderung: 90 Euro *kopfschüttel* ziemlich übertrieben wie ich finde, aber denke mal da kann man wohl nichts gegen machen, ausser brav zu bezahlen, oder?
Ich bin in Frankreich außerhalb 90kmh streckte 20 zur viel gefahren was passiert kann mir einer sagen?
Hallo Achim,
die europäischen Bußgelder sind vergleichsweise teurer als die in Deutschland, weshalb es für deutsche Staatsbürger schwierig ist, die Höhe nachzuvollziehen. Ab einer Grenze von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz selbstständig entscheiden, ob es das Bußgeld in Deutschland vollstreckt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf ein Polizist, Wachorgan in Frankreich das Navigationsgerät einfach so “beschlagnahmen”, ohne Kontrolle der Einstellungen des Navi´s.
Bein meinem Navi, ist zum Beispiel möglich, die “Radarwarnung” ein und auszuschalten.(Garmin – Gerät).
Reicht das zum Beispiel dem Polizisten, dass es ausgeschaltet ist, oder nicht?
Muss man zum Beispiel, die Datei löschen, sofern möglich, wo lt. Navigerät die Standorte für Frankreich,Schweiz hinterlegt sind, oder reicht einfach nur die “Deaktiverung.
Darf eigentlich ein Polizist, Wachorgan das Navi, auch ohne meiner Zustimmung kontrollieren, um Einstellungen zu überprüfen.
Was darf überhaupt von Polizist, Wachorgan gemacht werden, bevor entschieden wird, dass das Navi “beschlagnahmt” wird.
Ist ja schließlich Privateigentum?
Es wird sehr oft geraten, Radarwarner zu löschen.
Es gibt kein eindeutiges Gesetz und der Polizist in Frankreich sitzt immer am längeren Hebel.
Somit kann es (Anwalt oder Gerichtsverhandlung) sehr teuer werden.
Hallo Pilot,
welche Rechte und Pflichten Polizisten in Frankreich haben, klären Sie bitte mit einem Anwalt. Er gibt Ihnen spezifisch Auskunft.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
vor drei Wochen fuhr ich in Frankreich auf der Autobahn etwas schneller als 140km/h, auf einer der großen Anzeigetafeln wurde mein Kennzeichen angezeigt und ein Text, den ich aber nicht verstehen konnte.
Jetzt bin ich in Erwartung eines Bußgeldbescheides…
Hi Zusammen,
Das habe ich auch erlebt. Der Text besagt: „Auto mit Kennzeichen… Geschwindigkeit reduzieren.“ In dem Fall bist Du in eine Streckenabschnittskontrolle geraten, die die Durchschnittsgeschwindigkeit misst. Wie bei unseren neuesten Geräten merkt man von der Aufnahme nichts.
Einen Bußgeldbescheid gibt es dafür natürlich auch. Bei 10km/h zu schnell ist das zwar schmerzlich aber auch noch zu verschmerzen.
In meinem Fall hat die Streckenabschnittskontrolle übrigens auf der neuen Umgehungsautobahn von Montpellier zugeschlagen.
Ich hoffe, das hilft…
PS: Meiner Erfahrung nach bringt zu schnelles Fahren in Frankreich nicht viel – außer Bußgeldern. Spart lieber Sprit & Nerven!
Hallo zusammen,
vielleicht etwas spaet, aber vielleicht hilft es.
Ich wohne seit Jahren in Frankreich und ich kann sagen auf Landstrassen und Autobahnen sind Stationaere Blitzer angezeigt. Man sollte immer nach einem Vorwarnschild 3 km aufpassen und die Geschwindigkeit einhalten. Die Polizei steht auf Autobahnen meisst bei nicht oeffentlichen Autobahneinfahrten die sehr oft in der Naehe von Bruecken sind.
Im Allgemeinen finde ich aber, dass die Polizei viel weniger Blitzt als in Deutschland, aber dafuer wird es halt etwas teuerer.
Mich wuerde auch noch interressieren ob man Punkte Grenzueberschreitend bekommt. Bei einem Geschwindigkeitsverstoss gibt es hier gleich mal 1 Punkt wenn es ein Bussgeld von 45 Euro ist.
Darf die Auslaendische Polizei auch einen deutschen Fuehrerschein einziehen? Ich habe mal gehoert, dass sie es nicht darf, da es ein Deutsches Dokument ist. Aber sie duerften jemanden vom weiterfahren abhalten.
Save driving!
Hallo Dominik S.,
Punkte gelten i.d.R. nur national. Der Führerschein darf in der Regel einbehalten werden, muss jedoch an eine deutsche Behörde geschickt werden, wo der Inhaber ihn wieder abholen kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Musst du nicht
Das war in hinweis das du zu schnell warst. Dein nr Schild wird weder gespeicherrt noch wirst du eine busse erhalten
Die Franzosen sind eher auf Präventivmassnahmen aus als auf bussen verteilen