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Verkehrsregeln in Frankreich: Das müssen Sie beachten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Tipps für den nächsten Frankreich-Urlaub mit dem Auto

Die Verkehrsregeln in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich

Frankreich führt derzeit die Vergleiche der beliebtesten Länder weltweit an. Im Jahr 2012 übersteig die Anzahl der Touristen die der Einwohner Frankreichs. Gerade die südfranzösischen Küstenorte, die zahlreichen Skigebiete und die Metropole Paris zogen etwa 83 Millionen Besucher an. Etwa jeder 30. Tourist darunter war ein Deutscher (2,55 Millionen Personen).

Aufgrund der Nähe zum Nachbarland entscheiden sich viele Deutsche dazu, in das Land mit dem eigenen Fahrzeug zu reisen. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn Sie die in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln nicht kennen. Spätestens, wenn der ausländische Bußgeldbescheid per Post kommt, hat der Urlaub einen faden Nachgeschmack. Damit das nicht passiert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich.

FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich

Wird ein internationaler Führerschein in Frankreich benötigt?

Für EU-Bürger reicht der nationale EU-Führerschein aus, um in Frankreich fahren zu dürfen. Ein internationaler Führerschein muss nicht vorhanden sein.

Sind in Frankreich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten?

Ja, in Frankreich gilt auf allen Straßen ein bestimmtes allgemeines Tempolimit. Welche Höchstgeschwindigkeit wo erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Werden französische Sanktionen in Deutschland vollstreckt?

Ja, sofern es sich im Bußgelder ab 70 Euro handelt. Andere Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte aus Frankreich werden nicht übertragen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich:

Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

VergehenStrafeWeitere Sanktionen
Anschnallpflicht missachtetFahrer: 135 Euro
Beifahrer: 135 Euro
Fahrer: Minus 3 Punkte
Alkohol am Steuer (Blutgehalt zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l)135 EuroMinus 6 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Beim Abbiegen nicht geblinkt35 EuroMinus 3 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Fahren ohne Fahrerlaubnis800 bis 15.000 Eurobis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Fahrerflucht75.000 Eurominus 6 Punkte, bis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Falschparken35 Euro bis 135 EuroJe nach Schwere: 0 bis minus 3 Punkte, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Geschwindigkeitsüberschreitung68 bis 1.500 EuroJe nach Schwere: minus 1 bis minus 6 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Handy am Steuer135 EuroMinus 3 Punkte
Mit abgefahrenen Reifen gefahren135 EuroStilllegung des Fahrzeugs möglich
Mit Kopfhörern gefahren135 EuroMinus 3 Punkte
Ohne Helm Kraftrad gefahren (Motorrad, Moped etc.)135 EuroMinus 3 Punkte
Rotlichtverstoß135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Stoppschild überfahren135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Hinweis Punkte: Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte.
Stand 03/2023

Die französische Straßenverkehrsordnung und ihre Regeln

Da Frankreich wie Deutschland Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten hier fast die gleichen Regeln. Dennoch hat Frankeich auch eigene Verkehrsregeln, die bei einem Verstoß mit einem hohen Bußgeld bestraft werden können.

Der Fahrstil der Franzosen ist zumeist hektisch, weshalb deutsche Autofahrer meist anfangs überfordert sind. Doch mit der Zeit gewöhnen sich die Urlauber schnell daran. Wer dachte, dass sich in Deutschland zahlreiche Verkehrsschilder auf den Straßen befinden, wird in Frankreich eines Besseres belehrt. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass ein Hinweisschild laut der Verkehrsregeln in Frankreich ein Stoppschild in 50 Metern ankündigt. Wer nun denkt, dass diese Schilder den Verkehr ordnen, hat weit gefehlt.

Frankreichs Autofahrer sind manchmal sehr chaotisch und überholen auch schon einmal von rechts. Zudem benutzen sie kaum den Blinker. Auch die Kreisverkehre besitzen größtenteils keine Fahrbahnmarkierungen, weshalb das Autofahren für ausländische Touristen noch einmal erschwert wird.

Mit dem Auto in Frankreich unterwegs

Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.
Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.

In Frankreich wird der deutsche Führerschein anerkannt. Aufgrund der EU-weiten Regelung der Führerscheinklassen, können Sie in der Regel auch die Fahrzeuge in Frankreich bedienen, die Sie in Deutschland fahren dürfen. Das Mindestalter für das Bedienen von Pkw liegt auch in Frankreich bei 18 Jahren.

Wer mit den Kindern in den Urlaub nach Frankreich fährt, ist in der Pflicht, laut der in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln, die Kleinen unter 10 Jahre auf dem Rücksitz bzw. Kindersitz unterzubringen. Es gilt auch hier eine gesetzliche Gurtpflicht. Möchte ein Kind auf dem Beifahrersetz Platz nehmen, muss es mindestens 10 Jahre alt sein. Einige Ausnahmeregelungen bestimmen jedoch, dass Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, wenn

  • ein geeigneter Kindersitz und ein anderes Rückhaltesystem vorhanden ist,
  • keine Rücksitze im Auto vorhanden sind oder
  • die Rücksitzbank bereits mit zwei Kindern unter 10 Jahren besetzt ist.

Sind Sie mit dem Auto unterwegs und werden von der französischen Polizei angehalten, müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung
  • Versicherungspapiere

In Frankreich ist auch der internationale Führerschein gültig. Dieser wird jedoch nicht extra benötigt.

Grundsätzlich müssen Autofahrer links überholen. Der Blinker sollte außerdem bis zum Ende des Überholens eingeschaltet sein. Ausnahme von den Verkehrsregeln in Frankreich sind Straßenbahnen. Diese müssen immer von rechts überholt werden. Eine weitere Sonderregelung gilt in Einbahnstraßen. Hier dürfen Sie auch von links überholen.

Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt keine Abblendlichtpflicht. Dennoch wird empfohlen, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Das Licht muss aber bei Regen und Schneefall sowie in Tunneln und in Galerien angestellt werden.

Die Vorfahrt in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.

Straßenbahnen haben grundsätzlich immer Vorfahrt. Im französichen Kreisverkehr können zwei Regeln zum Einsatz kommen. Handelt es sich um einen “Giratoire” hat jenes Auto Vorfahrt, welches den Kreisel bereits befährt. Umgekehrtes gilt bei einem “Rond-point”. Bei diesem wird die Regel “rechts vor links” angewandt. Da beide Typen Kreisverkehr mit demselben Verkehrszeichen gekennzeichnet werden, müssen sich Autofahrer stets an den Vorfahrtsschildern richten. In 90 % der Fälle handelt es sich bei französischen Kreisverkehren um Giratoires – in diesem Fall steht vor jeder Kreiseleinfahrt das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt wahren). Bei Rond-points steht dieses Zeichen hingegen innerhalb des Kreisels vor jeder Ausfahrt.

Auf Bergstraßen haben diejenigen Fahrzeuge laut der Verkehrsregeln in Frankreich Vorrang, welche bergaufwärts fahren. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass das bergabwärtsfahrende Auto zurückfahren muss, um Platz zu machen. Dies gilt in der Regel, wenn sich das aufwärtsfahrende Kfz nicht in der Nähe einer Ausweichstelle befindet. Folgende Fahrzeuge müssen immer Vorfahrt beachten:

  • Einzelfahrzeuge (bergabwärts) bei Gespannen (bergaufwärts)
  • Lastkraftwagen (bergabwärts) bei Omnibussen (bergaufwärts)
  • leichte Fahrzeuge (bergabwärts) bei schweren Fahrzeugen (bergaufwärts)

Tempolimit in Frankreich

Die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich unterscheidet sich zu der in Deutschland. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Urlauber 50 km/h fahren. Außerorts in Frankreich ist das Tempolimit 80 km/h. Auf Kraftfahrstraßen sind lediglich 110 km/h erlaubt und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Verkehrsregeln in Frankreich reduziert werden.

Fahranfänger müssen laut Verkehrsrecht in Frankreich jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit in Frankreich fahren. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt in Frankreich wie in Deutschland als Fahranfänger.

BereichGeschwindigkeitbei RegenFahranfänger
innerorts*50 km/h50 km/h50 km/h
außerorts80 km/h80 km/h80 km/h
Kraftfahrstraße110 km/h100 km/h100 km/h
Autobahn130 km/h110 km/h110 km/h
* in Paris gilt seit dem 30. August 2021 innerorts ein Tempolimit von 30 km/h
Zu schnell in Frankreich gewesen?

Wer in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hierbei kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro hoch sein.

Urlauber, die besonders schnell zahlen, bekommen meist einen Rabatt auf das Bußgeld. Die Zahlung kann über das Internet vorgenommen werden.

Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.
Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.

Aufgrund eines EU-Abkommens, das seit 2010 in Deutschland Bestand hat, dürfen ausländische Bußgelder ab einer Summe von 70 Euro auch hierzulande eingetrieben werden. Doch bereits vor diesem Wert ist der Strafzettel rechtskräftig. Wer diesen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen, die teilweise hohe Gebühren nach sich ziehen. Erhöht sich dann die Summe vom Bußgeld und dessen Gebühren auf mindestens 70 Euro, kümmern sich die deutschen Behörden darum.

Sollten Urlauber die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich mit mindestens 50 Prozent übersteigen, kann der Führerschein und auch das Fahrzeug konfisziert werden. Fahren Sie also beispielsweise innerorts mit mindestens 75 km/h, tritt dieser Fall ein.

In Frankreich geblitzt zu werden, ist nicht unwahrscheinlich. Vor einiger Zeit wurden Radarkontrollen durch fest installierte Geräte noch mittels Hinweisschildern angezeigt. Diese Hinweisschilder müssen jedoch nicht vor jedem Blitzer stehen. Um nicht geblitzt zu werden, sollten Sie sich daher unbedingt an die Verkehrsregeln in Frankreich halten.

Seit dem Januar 2012 sind Radarwarner oder Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Frankreich verboten. Doch nicht nur die Nutzung wird bestraft, auch das Mitführen solcher Geräte. Das Verbot gilt für folgende Geräte:

  • mobile Navigationsgeräte mit Radarwarnern
  • im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern
  • Mobiltelefone mit Navigationssoftware und Radarwarnern

Besonders die POI-Funktion dieser Geräte ist ein Dorn im Auge der französischen Behörden. Diese Software zeigt Points of Interest, also Orte von Interesse und kann vor ihnen warnen. Die Geräte werden in der Regel beschlagnahmt. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.

Möchten Sie gegen dieses Bußgeld einen Einspruch erheben, müssen Sie das Polizeigericht kontaktieren, welches sich in dem Gebiet befindet, in dem Sie kontrolliert wurden.

Bußgeldkatalog Frankreich: Die französischen Sicherheitsvorschriften

Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135 Euro fällig.

Diese Summe müssen auch Touristen befürchten, die mit dem Handy am Ohr fahren. Außerdem sind beim Frankreichurlaub immer ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet dies ebenfalls 135 Euro.

Die Sicherheitswestenpflicht in Frankreich
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.

Auch in Frankreich muss eine Warnweste mitgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich eine Warnweste pro Insasse im Auto befinden muss. Die Weste sollte das Kontrollzeichen EN 471 tragen und dementsprechend gut reflektieren. Verlassen alle Personen beispielsweise nach einem Unfall den Wagen, müssen auch alle eine Sicherheitsweste tragen.

Motorrad- und Kleinkraftradfahrer ab einem Hubraum von mehr als 125 Kubikcentimetern sowie Führer von Motordreirädern ab einer Leistung von über 15 kW sind ab 2013 laut der Verkehrsregeln in Frankreich verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für Durchreisende. Die Kleidung muss mindestens 150 cm2 reflektierendes Material besitzen. Wer sich nicht daran hält, nimmt ein Bußgeld von etwa 68 Euro in Kauf.

Im Gegenzug dazu besteht für Fahrradfahrer immer eine Warnwestenpflicht, wenn sie nachts oder bei schlechter Sicht außerorts radeln. Verstößt ein Fahrer dagegen, muss er mindestens 22 Euro zahlen.

Frankreich: Die Autobahn und deren Geschwindigkeit

Wie bereits beschrieben, müssen Fahrzeugfahrer maximal 130 km/h auf der Autobahn fahren sowie bei schlechten Witterungsbedingungen 110 km/h. Diese Begrenzung gilt immer für Fahranfänger.

Nicht jede Autobahn in Frankreich verlangt nach einer Mautgebühr. Die Mautpflicht wird anhand von farbigen Schildern anhand der Verkehrsregeln in Frankreich gekennzeichnet:

  • gebührenpflichtige Autobahn (frz. autoroute): blaues Schild (frz. péage)
  • mautfreie Bundesstraßen (frz. routes nationales): grünes Schild

Auf Autobahnabschnitten, die sich in der Nähe von größeren Städten befinden, wird in der Regel keine Maut in Frankreich verlangt. Sollten Sie dennoch auf einer Mautpflichtigen Strecke unterwegs sein, folgen Sie den grünen Kreuzen.

Sobald Sie die Autobahn in Frankreich befahren, müssen Sie laut der Verkehrsregeln in Frankreich direkt an der ersten Mautstation ein Ticket ziehen. Der Preis berechnet sich aus der zu fahrenden Strecke und der Fahrzeugart.

Die Promillegrenze in Frankreich sowie die Alkoholtester-Pflicht

Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.
Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.

Seit Sommer 2012 gilt die Mitführpflicht in Frankreich von einem Alkoholtester. Alle Kraftfahrer müssen deshalb ein unbenutztes Messgerät mitführen. Einen sogenannten Einmaltester gibt es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten. Ausnahme von der Frankreich-Alkoholtester-Regelung sind Mofas. Die Verordnung gilt auch für Touristen und Durchreisende.

Die Testgeräte müssen der französischen Norm entsprechen, welche durch das Kürzel „NF“ gekennzeichnet sind. Dabei ist es egal, ob es sich um Einwegtester oder elektronische Geräte handelt. Eigentlich war ein Verstoß gegen die in Frankreich eingeführten Alkoholtester und den Verkehrsregeln in Frankreich mit einem Bußgeld von 11 Euro beziffert. Der Verstoß kann jedoch nicht mehr geahndet werden, da die anzubietenden Märkte nicht auf die hohe Nachfrage reagieren können. Aus diesem Grund wird der Verstoß gegen die Mitführpflicht von Alkoholtestern nicht mehr geahndet. Sie ist aber dennoch nicht abgeschafft.

Die Promillegrenze in Frankreich liegt auch bei 0,5, wie in Deutschland. Bereits zwischen 0,5 und 0,8 Promille in Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro. Wer mit einem Wert darüber noch vor dem Steuer kontrolliert wird, kann eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro erwarten.

Zudem ist die Polizei befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Sollten Sie welche konsumiert haben, droht Ihnen ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe und 4.500 Euro. Wird ein Fahrer positiv auf Drogen getestet und überschreitet zudem die gesetzliche Promillegrenze in Frankreich, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und drei Jahre Haft.

Bußgeld und Strafzettel in Frankreich

Hält ein Fahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit in Frankreich nicht ein oder parkt falsch, werden auch wie in Deutschland Knöllchen aus Frankreich verschickt. Der Bußgeldkatalog in Frankreich sieht fünf Klassen für Bußgelder und Verstöße vor. Klasse 1 definieren leichte Vergehen, Klasse 5 dagegen die schwerwiegenden.

Der in Frankreich vorherrschende Bußgeldkatalog ist teilweise im Straßenverkehrsgesetz (frz. Code de la Route) zu finden. Falschparken kostet laut dem Bußgeldkatalog in Frankreich über 15 Euro. Geblitzt in Frankreich zu werden, ist dagegen teurer. Wer sich gegen die Verkehrsregeln in Frankreich stellt und 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld aus Frankreich in einer Höhe von mindestens 135 Euro rechnen. Wer den Strafzettel aus Frankreich gleich bezahlt, muss nur eine reduzierte Geldbuße überweisen. Wird der Bußgeldbescheid aus Frankreich jedoch verspätet gezahlt, kann sich Bußgeld schnell erhöhen.

Das Bußgeld aus Frankreich und seine Vollstreckung

Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld aus dem Ausland wie beispielsweise Frankreich über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch Knöllchen unter diesem Wert sind jedoch rechtskräftig. Wer das Geld nicht bezahlt, kann auch mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld aus Frankreich nicht bezahlt und derjenige fährt wieder in das Nachbarland, kann sogar das Auto bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich konfisziert werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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160 Kommentare

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  1. Grumpy T
    Am 14. Oktober 2016 um 12:31

    Auch wir wurden in Frankreich mit 1 km/h zu viel “gemessen”… 45€ Strafe!! Das scheint in Frankreich wohl die Masche zu sein…

  2. stenzi
    Am 9. Oktober 2016 um 17:58

    ich habe gestern, 1 Monat nach dem Frankreich Urlaub, gleich 3 Strafzettel zugestellt bekommen, jeder kostet 45.- Euro und wir haben dort überhaupt nicht bemerkt, dass es irgendwo geblitzt hat. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und möchte eine Akteneinsicht einholen. Hat jemand eine Ahnung ob und was das in Fankreich kostet, ein Freund, dem gleiches in der Schweiz passierte, musste dafür 300,. Euro Behörden/Verwaltungskosten bezahlen. Das war teurer als der Strafzettel…
    Grüße

    • Hendrik
      Am 18. Oktober 2016 um 14:27

      Hmm. Bis hierhin vorhin nicht gekommen mit dem Lesen – habe oben schon mal gepostet. Bei mir auch ca. 4 Wochen später 3 Tickets (70 + 1 km/h; 90 + 1 km/h; 110 + 1 km/h) innerhalb von 2 Tagen während der Frankreich-Durchreise. So genau kann kein Tempomat regeln…:-).
      Gib mal Bescheid, falls Du da aktiv geworden bist!

      Meine Frage: Kann man das anfechten? Sich ggf. Eichprotokolle der Blitzen schicken lassen?
      LG,
      Hendrik

      • bussgeldkatalog.org
        Am 20. Oktober 2016 um 9:53

        Hallo Hendrik,

        gegen einen französischen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen bei der zuständigen Behörde.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Oktober 2016 um 10:11

      Hallo Stenzi,

      bezüglich der Kosten können Sie sich an Ihre Rechtsschutzversicherung wenden oder auch beim ADAC nachfragen. Die Kosten können sich in Frankreich je nach Ort und Verwaltungsaufwand unterscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Wernerfranzmann
    Am 4. Oktober 2016 um 16:28

    Dejvu? oder was… habe heut auch post aus France bekommen… ratet mal…96km/h minus 5 = tataaaa 1km/h zu schnell- 45 Euro. Bekannter von mir (mit 100% sicherheit war er schneller da der Tempomat auf 108 eingestellt war) letzte woche ebenfalls… das riecht ja direkt nach system.

  4. Franki
    Am 2. Oktober 2016 um 21:31

    Ich bin auch geblitzt worden und wollte mich hier erkundigen, was mich erwartet. Im Gegensatz zu den meisten hier, suche ich nicht die Schuld bei irgendwer. Ich würde nicht gezwungen zu schnell zu fahren, das war meine Entscheidung. Besonders lustig sind die Kollegen, die fast doppelt so schnell fahren wie erlaubt ( 90 anstatt 50 Kmh) und sich dann beschweren…..

  5. Nobby
    Am 28. September 2016 um 19:53

    geteiltes Leid ist halbes Leid.

    Die 96 – 5 = 91 Rechnung scheint ja wirklich standard zu sein. Und in der Häufung hat das m.E. ein “Gschmäckle”… den Hinweis eines Vorposters, man möge sich einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (… da schwingt irgendwie “Raser” mit) kann ich in Anbetracht der exorbitanten Überschreitung von sage und schreibe einem km/h natürlich nur voll und ganz zustimmen… also fast… war wohl Satire oder so…

    Naja, immerhin zahlen Inländer dieselben Tarife (da hatte ich ursprünglich so meine Zweifel). Ich nehme es mal sportlich: die 45 Euro habe ich mir im Laufe der letzten ca. 20.000 km (kommt ja doch so einiges zusammen im Laufe der Jahre) redlich verdient :-)

    PS: also die Bezahlseite haben unsere Nachbarn ja wirklich schick hinbekommen, da hat man sich echt Mühe gegeben; die Seite ist richtig gut!

  6. Franz
    Am 28. September 2016 um 18:59

    Vor 4 Monaten im Autobahnzubringer bei Straßburg mit 90Km/h rausgeholt worden.

    Richtgeschwindigkeit 50Km/h.

    135EUR Kaution direkt bar bezahlt. Führerschein entzogen bekommen. Frau mußte heimfahren.

    Führerschein konnte nach 2Wochen bei der Heimatbehörde abgeholt werden.

    Heute kommt der eigentliche Bußgeldbescheid in Höhe von 631EUR inkl. Bearbeitung.

    Abzüglich der Kaution bleiben 496EUR zu zahlen.

    Das ist unverhältnismäßig …. billig, um zu lernen, nicht mehr dorthin zu fahren.

    Die sind total maßlos und hätten in meinem Fall bis 750EUR hoch gekonnt.

    Bon voyage.

    • Nevada
      Am 27. Januar 2017 um 15:11

      Richtig so und die 750 Euro sind noch zu wenig! Man weiß, das es in Frankreich teuer ist und sollte dementsprechend seine Geschwindigkeit anpassen!

  7. Jasper
    Am 27. September 2016 um 8:49

    Hallo, ich war vor knapp einem Jahr in Frankreich und wurde geblitzt, Angabe lautet <20km/h zu schnell= 300€ der Bescheid ist auf französisch. Was ist euer Rat? Mit freundlichen Grüßen jasper

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 9:31

      Hallo Jasper,

      auch wenn der Bescheid in einer anderen Sprache ist, sofern erkennbar ist, was die Verkehrsordnungswidrigkeit ist und wenn das Bußgeld und Gebühren ersichtlich sind, dann sollten Sie dies an die angegebene Behörden überweisen. gegebenenfalls erkundigen Sie sich bei den deutschen Behörden, wie das Vorgehen bestenfalls ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jürgen
    Am 12. September 2016 um 17:53

    Ein Hallo an alle die zahlen dürfen

    Am 25.06.16 bei einer Geschwindigkeitkontrolle 90 KMH mit 96 geblitzt das heißt Abzug von 5 KMH und somit 1 KMH zu schnell. Für die Großzügigkeit einer verminderten Geldbusse von 45 € sollte man den Französischen Behörden doch Dankbarkeit zeigen.

    Ich werde 46 € Überweisen, für einen Kaffee, mal sehen was Passiert.

    • Hagen
      Am 19. Dezember 2016 um 3:20

      Hallo Jürgen, gabs eine Reaktion? das habe ich nämlich auch vor.

  9. Dani
    Am 5. September 2016 um 16:49

    Hallo

    Habe gerade auf Eurer Seite gelesen, dass Fahranfänger jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit fahren müssen. Muss ich also innerorts wirklich mit 30 km/h fahren?? Oder gilt das nur für ausserorts und auf den Autobahnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. September 2016 um 8:24

      Hallo Dani,

      Fahranfänger müssen sich genauso an die Geschwindigkeitsvorgaben, welche sich auf den Straßenschilder befinden, wie die anderen Fahrer auch. Sollte also 50 km/h innerorts angegeben sein, darf auch ein Fahranfänger 50 km/h fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Katy
    Am 2. August 2016 um 16:19

    Hallo,
    Wir sind heute außerorts (90 km/h) gefahren. Mein navi zeigte mir plötzlich 110 an, also hab ich beschleunigt in dem Glauben ich habe ein Schild übersehen in dem die Geschwindigkeit erhöht wurde. Keine 5 sek später wurde ich mit 20km/h zu schnell geblitzt. Wenn ich hier lese was manche schon für 3 km/h auf der Autobahn zahlen ? Mit wieviel muss ich dann rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. August 2016 um 9:44

      Hallo Katy,

      bei 20 km/h zu schnell würden 30 Euro auf der Autobahn anfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Maggo
        Am 5. August 2016 um 16:16

        Stimmt das für Frankreich?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. August 2016 um 9:12

          Hallo Maggo,

          in Frankreich sind für dieses Vergehen zwischen 135 und 375 Euro fällig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Peter W.
    Am 21. Juli 2016 um 15:27

    Ich wurde an der Grenze Frankreich Iffezheim mit Motorrad 125m3 kontrolliert. war alles ok bis auf den Helm der kein E1 Zeichen hatte ,der beamte sagte mir er schreibt ein Protokoll 90 Euro würde das kosten, Ich fuhr dann nach Baden Baden und hab mir einen neuen gekauft, warum ich das schreibe ohne Helm 40.-€uro ?? auf der Rückfahrt wollte ich die 90 € bezahlen ;weil bei der Kontrolle, ich nur 50 dabei hatte, er nahm es nicht an und sagte mir ,Protokoll kommt noch, bleibt es bei 90euro oder wird es teurer,?
    Mfg.Peter W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Juli 2016 um 10:13

      Hallo Peter,
      in der Regel sollte es bei den 90 Euro bleiben. Es ist jedoch möglich, dass Gebühren für die Zustellung des Bescheids etc. auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Gracien
    Am 13. Juli 2016 um 13:00

    Wie teuer ist das Fahren eines Rollers ohne Helm in Frankreich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juli 2016 um 8:21

      Hallo Gracien,

      da in Frankreich für zweirädrige, motorisierte Fahrzeuge eine Helmppflicht besteht, kann dass Bußgeld hier teils recht hoch ausfallen. Dies könnte sogar, wie bei der nicht getragenen Warnweste bis zu 40 Euro hoch sein.

      busggeldkatalog.org

  13. Hans-Martin
    Am 4. Juli 2016 um 15:43

    Hallo, war in Frankreich im Stop and Go unterwegs vor der Grenze Spaniens. Es gab mehrere Fussgängerüberwege in kurzem Abstand, mit jeweils einer Ampel. Ich stand dann zufällig auf einem Überweg, bin der Meinung dass ich bei Grün gefahren bin, musste jedenfalss gleich wieder Stoppen, dann blitze es jeden falls. Ich weiss nicht ob ich gemeint war oder der Fahrer der sehr schnell auf der Gegenfahrbahn entgegenkam. Was passiert bei Rot über die Ampel, wie wird es gehandhabt, wenn ich gar nicht weiterfahre, und es trotzdem blitzt. Wurde auch hier in D schon bei Tempo 60 in einer 80er Zone geblitzt. Da kam nichts.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juli 2016 um 10:46

      Hallo Hans-Martin,

      eine rote Ampel kostet in Frankreich mindestens 90 Euro. Sie sollten aber abwarten, ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stefan
    Am 18. Juni 2016 um 13:08

    Hallo,

    Weis jemand ob die festen radarkästen in Korsika von hinten oder vorne blitzen?

    Vielen Dank für die Information!

  15. Tim
    Am 10. Juni 2016 um 8:12

    Hallo Forum,
    ich wurde vergangenes Wochenende auf der A4 in Frankreich sehr wahrscheinlich mit 50km/h zuviel geblitzt. Was passiert nun, da ich noch in der Probezeit bin? Genügt das zahlen von Bußgeld oder bekomm ich das volle Programm, sprich Bußgeld, Aufbausimiar, mpu usw.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 12:00

      Hallo Tim,

      in der Regel muss in diesem Fall nur das Bußgeld bezahlt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Harald
    Am 17. Mai 2016 um 15:00

    Die Höhe der Toleranz richtet sich danach, ob es sich um ein mobiles oder um ein fest installiertes Gerät handelt. Für mobile Gerätae gilt eine Toleranz von 10% der gemessenen Geschwindigkeit, bei fest installierten sind es 5%.
    Zahlt man also ein Bussgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 3km/Stunde nach Abzug der Tolleranz, dann bedeutet das, dass man laut Tacho etwa 152km/Stunde gefahren sein muss (bei 130 erlaubten!!!). Also liebe Mitbürger, nicht jammern sonder langsamer fahren oder weiterhin ein Bussgeld wegen zu schnellen Fahrens einkalkulieren.

  17. Städi
    Am 16. Mai 2016 um 12:10

    Ab wieviel km/h zu schnell ist der Fahrerlaubnis entzogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2016 um 9:45

      Hallo Städi,

      der Entzug der Fahrerlaubnis wird in Deutschland bei Straftaten im Straßenverkehr oder für Wiederholungstäter angeordnet und ist nicht mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Mit einem Fahrverbot kann in der Regel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder ab 41 km/h außerorts gerechnet werden. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten liegen. Ein Führerscheinentzug ist hier meist unüblich, kann aber Wiederholungstäter treffen. Hier sind jedoch pauschalen Angaben, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung dies angeordnet wird, nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. wolfgang R.
    Am 15. März 2016 um 10:43

    Frage :
    wie hoch ist die Tolerenz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    Freundlichen Gruß
    Wolfgang R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 10:40

      Hallo Wolfgang,

      fahren Sie in Frankreich unter 100 km/h, beträgt die Toleranz 5 km/h. Bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h beträgt die Toleranz 5 %.

      Die Redaktion von bussgeldkazalog.org

      • Nicolas
        Am 8. Februar 2017 um 14:09

        Bonjour,
        Ich lebe in Frankreich seit langer Zeit und kann nach meinem Wissensstand beurteilen:
        unter 100km/h oder über 100km/h ist die Toleranz 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit für ein Radar fest installiert oder auf Stativ von Gendarmen am Strassenrand.
        Beispiel Tempobegrenzung 50km/h innerorts. Geschwindigkeit gefahren 55km/h, Toleranz 5% abgezogen es bleiben 52,75 km/h, aber 52 werden angerechnet, also ein Bussgeld von 45 € wenn innerhalb von 14 tagen bezahlt wird. Danach verdoppelt sich der Betrag auf 90€. Nach vergangenen 6 Wochen auf 210€ und Gerichtsbeschluss (Haftstrafenmahnung wenn nicht gezahlt wird). Fahren die Deutschen nach einem Urlaub von mehr als 6 Wochen wieder durch Frankreich, und haben immer noch nicht gezahlt, sind Sie genötigt zu zahlen vor der Ausreise.. Mit dem Ausnahmezustand (Terrorkrieg) sind diese nicht zahlenden Urlauber auf der kriminellen Fahndungsliste mit allen Folgen die daraus entstehen.

        Für ein Radar mobil (polizeiliches Peilgerät im Zivilwagen oder Polizeiauto) bis 100km/h ist die Toleranz
        5 km/h, über 100km/h sind es 10km/h.
        Innerorts 55km/h zu fahren, da die Toleranz des Gerätes 5km/h ist, kann angefechtet werden und oftmals gibts nur eine mündliche Verwarnung. Aber bei 56km/h gibt’s nichts zu sagen, da zu schnell gefahren worden ist.
        Aber ausserorts am Beispiel Autobahn, 130km/h begrenzt. Radar mobil : gefahren sind 141 km/h, nach Abzug der 10km/h Toleranzwert werden 131 angerechnet. Bussgeld von 45 €.
        Für ein Radar das festinstalliert ist, werden 134km/h angerechnet (5%). Wenn man mit 138 km/h fährt , werden nach Abzug der Toleranz von 5%, genau 131km/h bussgeldpflichtig bei dem festem Radar.
        Ab 180km/h(+50km/h) auf der französichen Autobahn kann der Wagen konfiziert werden. Bei 200 km/h wird der Wagen, Fühererschein konfiziert und der Wagenfüher in Haft genommen (Verkehrsverbrechen). Und es nützt ncihts wenn ein Passagier den Wagen fahren könnte: alle zu Fuss.
        Also, die Personnes, die sich beklagen doch nur für 1 km Überschreitung zu zahlen sind nicht bewusst, dass ihre tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit viel höher lag. Die Tachometerabweichung moderner Wagen erlaubt bis 2,5% Variation, die beinhaltet auch Abweichungen aus Reifenhitze, Reifendruck etc. Dieser Wert ist bis 100km/h verdoppelt für die Radarmessung, also 5%, also voll ausreichend.
        Grüsse aus der Bretagne,
        Nicolas

  19. Manuel K.
    Am 9. Januar 2016 um 18:12

    Hallo, meine Ehefrau und ich leben seit nun knapp sieben Monaten im Elsass und haben uns seither auch intensivst mit den französischen Regelungen vertraut gemacht. Im ersten Monat wurde ich direkt auf einer Bundesstraße ( max. 90km/h ) nach Abzug der Toleranz mit 91 km/h geblitzt. Also auch bei mir genau 1 km/h zuviel. Der Zahlungsbescheid ließ auch , trotz französischem Kennzeichen und Wohnsitz nicht lange auf sich warten. Betrug gegenüber anderen Staatsangehörigen halt ich daher für unwahrscheinlich. Dennoch ist es sehr komisch, dass genau immer dieser eine km/h über bleibt wie ich hier lese. Schade. Hoffe wirklich dass alles korrekt bearbeitet wird. Seitdem fahre ich immer mit Hilfe des Tempomat’s strichgenau. Hilft ja nichts.

    Liebe Grüße

  20. Hans-J.
    Am 21. Dezember 2015 um 14:35

    Hallo,
    bin am 6.6.15 in Frankreich geblitzt worden; Bescheid kam am 20.11.15 nur in französischer Sprache und mit den Angaben, dass ich zwischen 20 und 50 km/h zu schnell war (kein genauer Wert); soll nun 180,- € zahlen.

    beste Grüße
    Hans-J.

  21. Portugalia
    Am 30. November 2015 um 2:11

    Hallo,

    wir fahren seit sehr vielen Jahren nach Portugal, also durch Frankreich hindurch. Bis letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme.

    Letztes Jahr wurde ich auf der Autobahn geblitzt, nach Abzug der Toleranz war ich 1 KM !! zu schnell. Dieser KM kostete mich mit dem “Sofortzahler-Rabatt” € 45,–.

    Jetzt im November wurde ich wieder geblitzt, nach Abzug der Toleranz, 1 KM !! zu schnell, d.h. wieder € 45,–.

    Nachdem ich hier und auch an anderer Stelle Beiträge gelesen habe, werden meine Zweifel doch ziemlich stark, ob es bei diesem 1 KM !! Geschwindigkeitsübertretung “korrekt” zugeht.

    Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass hier ganz bewusst “abgezockt” ggfls. manipuliert wird.

    Widerspruch einzulegen und sich mit den französischen Behörden rumzuärgern, haben ich bei € 45.– keine Lust, dabei wird mit Sicherheit nichts herauskommen.

    Aber das wäre doch mal ein Thema für den ADAC diese doch überaus häufige Geschwindigkeitsübertretung von 1 KM !!! unter die Lupe zu nehmen.

    Liebe Grüße
    Portugalia

    • harald
      Am 28. Mai 2018 um 17:20

      Und auch bei mir 1 kmh! Ich fahre seit jahrzehnten nach Frankreich und habe jetzt auch diesen ominösen 1 kmh Bescheid! Dabei bin ich mir ziemlich sicher nicht zu schnell gewesen zu sein ( tempomat … ). Schon als der Blitzer ausgelöst hat war ich empört! Im letzten Jahr löste der Blitzer genau an der selben Stelle unverständlicherweise auch aus, aber da folgte kein Bescheid. Es ist echt eine Frechheit, aber da kann man wohl nichts machen, alles viel zu aufwendig

      • Klaus
        Am 19. September 2018 um 16:20

        an Harald

        Der Blitzer löst bereits bei ca 3 kmh zu schnell aus, aber erst wenn man nach Abzug der Toleranz noch zu schnell war, kommt auch erst das Knöllchen.

        Man ist übrigens nicht 1 kmh zu schnell dann gewesen, sondern in dem Moment 6kmh. (lediglich dass zur Grundlage die Toleranz abgezogen wird)

        Evtl mal darauf achten, ob an dieser Stelle vlt doch eine niedrigere Geschwindigkeit gilt, als du gerade der Meinung bist.

    • Ceyms
      Am 26. September 2017 um 23:44

      Wir haben auch vom Frankreich Bußgeld bekommen 1 km zu schnell und müssen jetzt 45€ zahlen es kommt mir verdächtig vor.

    • Hendrik
      Am 18. Oktober 2016 um 14:11

      Interessant! Heut sind bei mir 3 (!) Tickets aus Frankreich eingedtrudelt von meine Tripp aus Spanien über Paris nach Deutschland zurück – alles innerhalb von 2 Tagen gefahren. 3 unterschiedliche Tempo-Beschränkungen (70 / 90 / 110) – 3 Mal nach Abug von Toleranz 1 km/h zu schell – 3 Mal 45 € (wenn ich schell zahle).

      Mir kommen da ähnliche Gedanken! Ich werde mal etwas weiter recherchieren…
      LG
      Hendrik

      • Christian
        Am 30. Mai 2018 um 13:17

        Hallo, ich habe das gleiche Problem. Wie hat sich die Angelegenheit für dich gelöst?

    • Frankreichfan
      Am 28. Juli 2016 um 16:14

      Wir fahren auch seit Jahren nach Frankreich und sind dieses Jahr das erste Mal mit 1 km zuviel, nach Abzug der Toleranz geblitzt worden. Das heißt, wir sind nicht geblitzt worden! Außerdem fahren wir immer mit Tempomat! Und sehr entspannt, und wenn ich den Kommentar von Portugalia lese, spricht er mir aus dem Herzen.
      Wir haben schnell die 45 € bezahlt, eh sich der Betrag erhöhte! Das wird nämlich auf dem Bescheid angekündigt!
      Augen auf in Frankreich! Beste Grüße, Frankreichfan

  22. Tom
    Am 14. Oktober 2015 um 23:27

    Vor 1 Monat wurde ich auf der französischen Autobahn mit einem streckenweisen Tempolimit von 110 km/h mit 113 km/h (bereits nach Abzug Toleranz, 119 Km/h minus 5%) im Elsass geblitzt.
    3 km/h Überschreitung auf einer Autobahn und Geldbusse EUR 45,–.
    Ist das nicht unverhältnismäßig?
    Frage: Wenn ich nicht reagiere. Würde dann überhaupt Geld vollstreckt, da unter EUR 70,– ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Oktober 2015 um 9:12

      Hallo Tom,

      ob etwas “unverhältnismäßig” ist, kann ein deutscher Bürger kaum abschätzen, da die Bußgelder hier so niedrig sind, wie in kaum einem anderen EU-Land. Die Summe kann auch auf 70 Euro anwachsen (z.B. durch Mahnungen, Auslagen, Gebühren). Überschreitet sie die Grenze, kann der Bescheid in Deutschland vollstreckt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Achim E.
    Am 23. September 2015 um 9:36

    Ich wurde vor ca 2 Wochen in Frankreich Innerorts (50km/h) mit 56km/H abzüglich Toleranzwerts 51 km/h geblitzt! Nun kam gestern die Zahlungsaufforderung: 90 Euro *kopfschüttel* ziemlich übertrieben wie ich finde, aber denke mal da kann man wohl nichts gegen machen, ausser brav zu bezahlen, oder?

    • G. B.
      Am 22. April 2017 um 21:15

      Ich bin in Frankreich außerhalb 90kmh streckte 20 zur viel gefahren was passiert kann mir einer sagen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. September 2015 um 9:52

      Hallo Achim,

      die europäischen Bußgelder sind vergleichsweise teurer als die in Deutschland, weshalb es für deutsche Staatsbürger schwierig ist, die Höhe nachzuvollziehen. Ab einer Grenze von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz selbstständig entscheiden, ob es das Bußgeld in Deutschland vollstreckt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Pilot
    Am 9. September 2015 um 11:42

    Darf ein Polizist, Wachorgan in Frankreich das Navigationsgerät einfach so “beschlagnahmen”, ohne Kontrolle der Einstellungen des Navi´s.

    Bein meinem Navi, ist zum Beispiel möglich, die “Radarwarnung” ein und auszuschalten.(Garmin – Gerät).
    Reicht das zum Beispiel dem Polizisten, dass es ausgeschaltet ist, oder nicht?
    Muss man zum Beispiel, die Datei löschen, sofern möglich, wo lt. Navigerät die Standorte für Frankreich,Schweiz hinterlegt sind, oder reicht einfach nur die “Deaktiverung.
    Darf eigentlich ein Polizist, Wachorgan das Navi, auch ohne meiner Zustimmung kontrollieren, um Einstellungen zu überprüfen.
    Was darf überhaupt von Polizist, Wachorgan gemacht werden, bevor entschieden wird, dass das Navi “beschlagnahmt” wird.
    Ist ja schließlich Privateigentum?

    • Paul
      Am 12. Oktober 2015 um 19:59

      Es wird sehr oft geraten, Radarwarner zu löschen.
      Es gibt kein eindeutiges Gesetz und der Polizist in Frankreich sitzt immer am längeren Hebel.
      Somit kann es (Anwalt oder Gerichtsverhandlung) sehr teuer werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2015 um 13:00

      Hallo Pilot,
      welche Rechte und Pflichten Polizisten in Frankreich haben, klären Sie bitte mit einem Anwalt. Er gibt Ihnen spezifisch Auskunft.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Andreas H.
    Am 7. September 2015 um 9:52

    vor drei Wochen fuhr ich in Frankreich auf der Autobahn etwas schneller als 140km/h, auf einer der großen Anzeigetafeln wurde mein Kennzeichen angezeigt und ein Text, den ich aber nicht verstehen konnte.
    Jetzt bin ich in Erwartung eines Bußgeldbescheides…

    • Alex
      Am 11. Oktober 2018 um 4:36

      Hi Zusammen,
      Das habe ich auch erlebt. Der Text besagt: „Auto mit Kennzeichen… Geschwindigkeit reduzieren.“ In dem Fall bist Du in eine Streckenabschnittskontrolle geraten, die die Durchschnittsgeschwindigkeit misst. Wie bei unseren neuesten Geräten merkt man von der Aufnahme nichts.
      Einen Bußgeldbescheid gibt es dafür natürlich auch. Bei 10km/h zu schnell ist das zwar schmerzlich aber auch noch zu verschmerzen.
      In meinem Fall hat die Streckenabschnittskontrolle übrigens auf der neuen Umgehungsautobahn von Montpellier zugeschlagen.
      Ich hoffe, das hilft…
      PS: Meiner Erfahrung nach bringt zu schnelles Fahren in Frankreich nicht viel – außer Bußgeldern. Spart lieber Sprit & Nerven!

    • Dominik S.
      Am 2. Mai 2018 um 13:20

      Hallo zusammen,

      vielleicht etwas spaet, aber vielleicht hilft es.

      Ich wohne seit Jahren in Frankreich und ich kann sagen auf Landstrassen und Autobahnen sind Stationaere Blitzer angezeigt. Man sollte immer nach einem Vorwarnschild 3 km aufpassen und die Geschwindigkeit einhalten. Die Polizei steht auf Autobahnen meisst bei nicht oeffentlichen Autobahneinfahrten die sehr oft in der Naehe von Bruecken sind.

      Im Allgemeinen finde ich aber, dass die Polizei viel weniger Blitzt als in Deutschland, aber dafuer wird es halt etwas teuerer.

      Mich wuerde auch noch interressieren ob man Punkte Grenzueberschreitend bekommt. Bei einem Geschwindigkeitsverstoss gibt es hier gleich mal 1 Punkt wenn es ein Bussgeld von 45 Euro ist.

      Darf die Auslaendische Polizei auch einen deutschen Fuehrerschein einziehen? Ich habe mal gehoert, dass sie es nicht darf, da es ein Deutsches Dokument ist. Aber sie duerften jemanden vom weiterfahren abhalten.

      Save driving!

      • bussgeldkatalog.org
        Am 23. Mai 2018 um 15:31

        Hallo Dominik S.,

        Punkte gelten i.d.R. nur national. Der Führerschein darf in der Regel einbehalten werden, muss jedoch an eine deutsche Behörde geschickt werden, wo der Inhaber ihn wieder abholen kann.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Städi
      Am 16. Mai 2016 um 12:07

      Musst du nicht

      Das war in hinweis das du zu schnell warst. Dein nr Schild wird weder gespeicherrt noch wirst du eine busse erhalten

      Die Franzosen sind eher auf Präventivmassnahmen aus als auf bussen verteilen

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