Was muss ich in Frankreich im Auto mitführen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten – Pflicht oder Empfehlung?

Zur vorgeschriebenen Ausrüstung im Auto gehören in Frankreich Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck.
Zur vorgeschriebenen Ausrüstung im Auto gehören in Frankreich Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck.

Was muss man bzw. ich in Frankreich im Auto mitführen? Diese Frage sollte eigentlich bei einer guten Reisevorbereitung auftauchen. Die Verkehrsregeln legen fest, welche Ausrüstung im Auto in Frankreich vorhanden sein muss.

Sind gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände dann nicht vorhanden, kann das in unserem Nachbarland ganz schön an die Urlaubsfinanzen gehen. Denn Verstöße werden gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet und diese Bußgelder können durchaus relativ hoch ausfallen.

Ob es in Frankreich eine Pflicht gibt, eine Warnweste, ein Warndreieck und einen Verbandskasten im Auto zu haben, beantwortet der nachfolgende Ratgeber. Darüber hinaus wird auch geklärt, welche weiteren Ausrüstungsgegenstände Urlauber in Frankreich im Auto mitführen müssen oder sollten.

FAQ: Ausrüstung im Auto in Frankreich

Sind bestimmte Ausrüstungsgegenstände im Auto in Frankreich vorgeschrieben?

Ja, wie in Deutschland müssen zum Beispiel Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten in Frankreich immer im Fahrzeug vorhanden sein.

Drohen Bußgelder, wenn die Ausrüstung im Auto in Frankreich nicht vollständig ist?

Ja, werden Fahrer kontrolliert und ist die vorgeschriebene Ausrüstung nicht vollständig oder wird diese nicht genutzt, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Wie hoch diese ausfallen, lesen Sie hier.

Gehört ein Alkoholtester in Frankreich zur vorgeschriebenen Ausrüstung?

Ja, per Straßenverkehrsordnung von Frankreich muss eigentlich ein Alkoholtester vorhanden sein. Allerdings wird es nicht geahndet, wenn keiner mitgeführt wird.

Auszug aus dem französischem Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog legt auch in Frankreich fest, welche Sanktionen bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln verhängt werden. Die folgende Tabelle bietet einen Überblickt zu den möglichen Bußgeldern, wenn vorgeschriebene Ausrüstung im Auto in Frankreich nicht vorhanden ist oder nicht der den Vorgaben entspricht:

VerstoßSanktion
Warnweste bzw. andere vorgeschriebene
Ausrüstung nicht mitgeführt
ab 90 EUR
Warnweste nicht getragen, Warndreieck nicht
aufgestellt
bis 375 EUR

Was muss in Frankreich im Auto mitgeführt werden?

Alkoholtester müssen Fahrer in Frankreich im Auto zwar mitführen, aber ein Bußgeld gibt es nicht.
Alkoholtester müssen Fahrer in Frankreich im Auto zwar mitführen, aber ein Bußgeld gibt es nicht.

Unfälle und Pannen können einen auch im Urlaub ereilen, dann ist es wichtig, die richtigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um weitere Schäden bzw. überhaupt einen Unfall abzuwenden. Die hierfür wichtige Ausrüstung ist im Auto in Frankreich daher ebenfalls gesetzlich vorgegeben.

So ist es Pflicht eine Warnweste, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck im Fahrzeug mitzuführen. Die Westen müssen reflektierend gelb oder orange leuchten und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Zudem sollten sie immer griffbereit im Auto liegen, da das Tragen beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls vorgeschrieben ist.

Das Warndreieck muss mit dem ECE-Genehmigungszeichen R27 versehen sein und bei einem Unfall oder einer Panne mindestens 30 m vom Auto bzw. dem entstandenen Hindernis aufgestellt werden. Verkehrsteilnehmer sollten jedoch darauf achten, dass sie sich dadurch nicht in Gefahr bringen. Ist dies der Fall muss das Dreieck nicht platziert werden. Die Warnblinkanlage ist bei allen Notfall-Stopps auf oder neben der Fahrbahn anzuschalten.

Missachten Urlauber diese Vorschriften kann ein Bußgeld von bis zu 375 Euro drohen. Daher ist es ratsam vor Fahrtbeginn zu prüfen, ob all diese Dinge zur Ausrüstung im Auto gehören. In Frankreich kann sonst der Urlaub unfreiwillig teurer werden als geplant. Und einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland möchte niemand gern im Briefkasten haben, wenn der Urlaub vorüber ist.

Was muss oder sollte am besten noch vorhanden sein?

Eine Zeit lang waren Alkoholtester in Frankreich verpflichtend mitzuführen. Diese Regelung wurde dahingehend verändert, dass ein solches Gerät zwar im Auto sein sollte, es jedoch kein Bußgeld gibt, wenn das nicht der Fall ist. Sind Alkoholtester Teil der Ausrüstung im Auto, muss in Frankreich das Kennzeichen „NF“ (Norme Française, deutsch: französische Norm) vorhanden sein und die Geräte unbenutzt im Wagen verwahrt werden.

Empfohlen wird in Frankreich ein Reserverad sowie das Werkzeug für einen Reifenwechsel bei längeren Fahrten dabei zu haben. Sind die Reifen defekt oder zu stark abgenutzt, ist das Fahren mit diesen untersagt. In diesem Fall kann ein Bußgeld von 375 Euro oder auch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Auch Feuerlöscher und Ersatzglühbirnen für die Fahrzeugbeleuchtung sind keine verpflichtenden Bestandteile der Ausrüstung im Auto in Frankreich. Allerdings wird ebenfalls empfohlen, diese mitzuführen, um defekte Birnen schnell tauschen oder auch einen Brand eindämmen zu können.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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5 Kommentare

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  1. Angelo f
    Am 11. Juni 2024 um 23:28

    Ich Dachte wir sind ein Europa… ich muss Autobahn in Frankreich bezahlen die Franzosen in Deutschland nicht…ist ok…
    Aber das die Deutsche Umweltplakette nicht in Frankreich anerkannt wird das ist doch frech…
    Ich bin Sprachlos…wie können die Politiker sowas dulden…????
    Ich verstehe es nicht
    Sollte es nicht überall gleich sein? Ich meine wir haben ein Europa.

    • Ute
      Am 12. September 2024 um 12:17

      Für mich ist das alles Geldschneiderei.
      Ich glaube deine Reiselust ist unerwünscht.
      Schon diese Aufkleber “Angles Morts” halte ich für Kicki. Was sollen die denn verhindern??
      Wenn es knallt dann interessiert es lediglich die Haftpflicht des Verursachers, denn mit Aufkleber wäre es vermutlich nicht passiert (? kopfkratz).
      Jedes Jahr neue Auflagen und in jedem Land nochmal andere und alles wird mit (fast) einem kleinen Monatslohn bestraft. Einfach unglaublich, dass Fahrzeuge aus einem anderen EU Land mit solchen stinkenden Schrottkisten, abgefahrene Reifen und fragwürdigen Zulassungen über unsere (für sie) kostenlosen kaputten Strassen rollt.
      Nun gut Hauptsache wir haben Ersatzlampen, Aufkleber, Warnlichter, Alkoholtester, Ersatzreifen, Warnwesten und Sonderplaketten dabei, achja und für die Maut eine dicke Brieftasche.
      Jeder soll an mir Autofahrer verdienen und mein Geld haben, Hauptsache ich habe es nicht!!

  2. Wolf E
    Am 13. August 2023 um 23:03

    Sehr gut und vollständig erklärt. Danke

  3. Josef W
    Am 8. Juli 2021 um 16:47

    Welche Plakette muss in Frankreich mitgeführt werden?

  4. R. Küpper
    Am 17. August 2020 um 16:31

    Super erläutert. Sehr hilfreich.

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