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Verkehrsregeln in Frankreich: Das müssen Sie beachten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Tipps für den nächsten Frankreich-Urlaub mit dem Auto

Die Verkehrsregeln in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich

Frankreich führt derzeit die Vergleiche der beliebtesten Länder weltweit an. Im Jahr 2012 übersteig die Anzahl der Touristen die der Einwohner Frankreichs. Gerade die südfranzösischen Küstenorte, die zahlreichen Skigebiete und die Metropole Paris zogen etwa 83 Millionen Besucher an. Etwa jeder 30. Tourist darunter war ein Deutscher (2,55 Millionen Personen).

Aufgrund der Nähe zum Nachbarland entscheiden sich viele Deutsche dazu, in das Land mit dem eigenen Fahrzeug zu reisen. Dies kann jedoch schwierig werden, wenn Sie die in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln nicht kennen. Spätestens, wenn der ausländische Bußgeldbescheid per Post kommt, hat der Urlaub einen faden Nachgeschmack. Damit das nicht passiert, erklären wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich.

FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich

Wird ein internationaler Führerschein in Frankreich benötigt?

Für EU-Bürger reicht der nationale EU-Führerschein aus, um in Frankreich fahren zu dürfen. Ein internationaler Führerschein muss nicht vorhanden sein.

Sind in Frankreich Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten?

Ja, in Frankreich gilt auf allen Straßen ein bestimmtes allgemeines Tempolimit. Welche Höchstgeschwindigkeit wo erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Werden französische Sanktionen in Deutschland vollstreckt?

Ja, sofern es sich im Bußgelder ab 70 Euro handelt. Andere Sanktionen wie Fahrverbote oder Punkte aus Frankreich werden nicht übertragen.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Frankreich:

Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog

VergehenStrafeWeitere Sanktionen
Anschnallpflicht missachtetFahrer: 135 Euro
Beifahrer: 135 Euro
Fahrer: Minus 3 Punkte
Alkohol am Steuer (Blutgehalt zwischen 0,5 g/l und 0,8 g/l)135 EuroMinus 6 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Beim Abbiegen nicht geblinkt35 EuroMinus 3 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Fahren ohne Fahrerlaubnis800 bis 15.000 Eurobis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Fahrerflucht75.000 Eurominus 6 Punkte, bis zu 5 Jahre Verbot führerscheinpflichtige Kfz zu führen, Stilllegung oder Beschlagnahmung des Kfz
Falschparken35 Euro bis 135 EuroJe nach Schwere: 0 bis minus 3 Punkte, Führerscheinentzug, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Geschwindigkeitsüberschreitung68 bis 1.500 EuroJe nach Schwere: minus 1 bis minus 6 Punkte, Führerscheinentzug, Freiheitsstrafe, Beschlagnahmung des Fahrzeugs möglich
Handy am Steuer135 EuroMinus 3 Punkte
Mit abgefahrenen Reifen gefahren135 EuroStilllegung des Fahrzeugs möglich
Mit Kopfhörern gefahren135 EuroMinus 3 Punkte
Ohne Helm Kraftrad gefahren (Motorrad, Moped etc.)135 EuroMinus 3 Punkte
Rotlichtverstoß135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Stoppschild überfahren135 EuroMinus 4 Punkte, Führerscheinentzug möglich
Hinweis Punkte: Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte.
Stand 03/2023

Die französische Straßenverkehrsordnung und ihre Regeln

Da Frankreich wie Deutschland Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, gelten hier fast die gleichen Regeln. Dennoch hat Frankeich auch eigene Verkehrsregeln, die bei einem Verstoß mit einem hohen Bußgeld bestraft werden können.

Der Fahrstil der Franzosen ist zumeist hektisch, weshalb deutsche Autofahrer meist anfangs überfordert sind. Doch mit der Zeit gewöhnen sich die Urlauber schnell daran. Wer dachte, dass sich in Deutschland zahlreiche Verkehrsschilder auf den Straßen befinden, wird in Frankreich eines Besseres belehrt. Hier kann es schon einmal vorkommen, dass ein Hinweisschild laut der Verkehrsregeln in Frankreich ein Stoppschild in 50 Metern ankündigt. Wer nun denkt, dass diese Schilder den Verkehr ordnen, hat weit gefehlt.

Frankreichs Autofahrer sind manchmal sehr chaotisch und überholen auch schon einmal von rechts. Zudem benutzen sie kaum den Blinker. Auch die Kreisverkehre besitzen größtenteils keine Fahrbahnmarkierungen, weshalb das Autofahren für ausländische Touristen noch einmal erschwert wird.

Mit dem Auto in Frankreich unterwegs

Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.
Der EU-Führerschein gilt auch in Frankreich.

In Frankreich wird der deutsche Führerschein anerkannt. Aufgrund der EU-weiten Regelung der Führerscheinklassen, können Sie in der Regel auch die Fahrzeuge in Frankreich bedienen, die Sie in Deutschland fahren dürfen. Das Mindestalter für das Bedienen von Pkw liegt auch in Frankreich bei 18 Jahren.

Wer mit den Kindern in den Urlaub nach Frankreich fährt, ist in der Pflicht, laut der in Frankreich vorherrschenden Verkehrsregeln, die Kleinen unter 10 Jahre auf dem Rücksitz bzw. Kindersitz unterzubringen. Es gilt auch hier eine gesetzliche Gurtpflicht. Möchte ein Kind auf dem Beifahrersetz Platz nehmen, muss es mindestens 10 Jahre alt sein. Einige Ausnahmeregelungen bestimmen jedoch, dass Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz Platz nehmen dürfen, wenn

  • ein geeigneter Kindersitz und ein anderes Rückhaltesystem vorhanden ist,
  • keine Rücksitze im Auto vorhanden sind oder
  • die Rücksitzbank bereits mit zwei Kindern unter 10 Jahren besetzt ist.

Sind Sie mit dem Auto unterwegs und werden von der französischen Polizei angehalten, müssen Sie folgende Dokumente vorzeigen:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung
  • Versicherungspapiere

In Frankreich ist auch der internationale Führerschein gültig. Dieser wird jedoch nicht extra benötigt.

Grundsätzlich müssen Autofahrer links überholen. Der Blinker sollte außerdem bis zum Ende des Überholens eingeschaltet sein. Ausnahme von den Verkehrsregeln in Frankreich sind Straßenbahnen. Diese müssen immer von rechts überholt werden. Eine weitere Sonderregelung gilt in Einbahnstraßen. Hier dürfen Sie auch von links überholen.

Laut der Verkehrsregeln in Frankreich gilt keine Abblendlichtpflicht. Dennoch wird empfohlen, das Abblendlicht auch tagsüber einzuschalten. Das Licht muss aber bei Regen und Schneefall sowie in Tunneln und in Galerien angestellt werden.

Die Vorfahrt in Frankreich
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.
Die Verkehrsregeln in Frankreich bestimmen auch die Vorfahrt im Kreisverkehr.

Straßenbahnen haben grundsätzlich immer Vorfahrt. Im französichen Kreisverkehr können zwei Regeln zum Einsatz kommen. Handelt es sich um einen “Giratoire” hat jenes Auto Vorfahrt, welches den Kreisel bereits befährt. Umgekehrtes gilt bei einem “Rond-point”. Bei diesem wird die Regel “rechts vor links” angewandt. Da beide Typen Kreisverkehr mit demselben Verkehrszeichen gekennzeichnet werden, müssen sich Autofahrer stets an den Vorfahrtsschildern richten. In 90 % der Fälle handelt es sich bei französischen Kreisverkehren um Giratoires – in diesem Fall steht vor jeder Kreiseleinfahrt das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt wahren). Bei Rond-points steht dieses Zeichen hingegen innerhalb des Kreisels vor jeder Ausfahrt.

Auf Bergstraßen haben diejenigen Fahrzeuge laut der Verkehrsregeln in Frankreich Vorrang, welche bergaufwärts fahren. In manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass das bergabwärtsfahrende Auto zurückfahren muss, um Platz zu machen. Dies gilt in der Regel, wenn sich das aufwärtsfahrende Kfz nicht in der Nähe einer Ausweichstelle befindet. Folgende Fahrzeuge müssen immer Vorfahrt beachten:

  • Einzelfahrzeuge (bergabwärts) bei Gespannen (bergaufwärts)
  • Lastkraftwagen (bergabwärts) bei Omnibussen (bergaufwärts)
  • leichte Fahrzeuge (bergabwärts) bei schweren Fahrzeugen (bergaufwärts)

Tempolimit in Frankreich

Die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich unterscheidet sich zu der in Deutschland. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Urlauber 50 km/h fahren. Außerorts in Frankreich ist das Tempolimit 80 km/h. Auf Kraftfahrstraßen sind lediglich 110 km/h erlaubt und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Regen muss die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Verkehrsregeln in Frankreich reduziert werden.

Fahranfänger müssen laut Verkehrsrecht in Frankreich jeweils 20 km/h weniger als die vorgegebene Geschwindigkeit in Frankreich fahren. Wer seinen Führerschein weniger als zwei Jahre besitzt, gilt in Frankreich wie in Deutschland als Fahranfänger.

BereichGeschwindigkeitbei RegenFahranfänger
innerorts*50 km/h50 km/h50 km/h
außerorts80 km/h80 km/h80 km/h
Kraftfahrstraße110 km/h100 km/h100 km/h
Autobahn130 km/h110 km/h110 km/h
* in Paris gilt seit dem 30. August 2021 innerorts ein Tempolimit von 30 km/h
Zu schnell in Frankreich gewesen?

Wer in Frankreich die Höchstgeschwindigkeit überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Hierbei kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro hoch sein.

Urlauber, die besonders schnell zahlen, bekommen meist einen Rabatt auf das Bußgeld. Die Zahlung kann über das Internet vorgenommen werden.

Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.
Bußgeld aus Frankreich kann auch hierzulande eingetrieben werden.

Aufgrund eines EU-Abkommens, das seit 2010 in Deutschland Bestand hat, dürfen ausländische Bußgelder ab einer Summe von 70 Euro auch hierzulande eingetrieben werden. Doch bereits vor diesem Wert ist der Strafzettel rechtskräftig. Wer diesen nicht bezahlt, muss mit Mahnungen rechnen, die teilweise hohe Gebühren nach sich ziehen. Erhöht sich dann die Summe vom Bußgeld und dessen Gebühren auf mindestens 70 Euro, kümmern sich die deutschen Behörden darum.

Sollten Urlauber die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich mit mindestens 50 Prozent übersteigen, kann der Führerschein und auch das Fahrzeug konfisziert werden. Fahren Sie also beispielsweise innerorts mit mindestens 75 km/h, tritt dieser Fall ein.

In Frankreich geblitzt zu werden, ist nicht unwahrscheinlich. Vor einiger Zeit wurden Radarkontrollen durch fest installierte Geräte noch mittels Hinweisschildern angezeigt. Diese Hinweisschilder müssen jedoch nicht vor jedem Blitzer stehen. Um nicht geblitzt zu werden, sollten Sie sich daher unbedingt an die Verkehrsregeln in Frankreich halten.

Seit dem Januar 2012 sind Radarwarner oder Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Frankreich verboten. Doch nicht nur die Nutzung wird bestraft, auch das Mitführen solcher Geräte. Das Verbot gilt für folgende Geräte:

  • mobile Navigationsgeräte mit Radarwarnern
  • im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern
  • Mobiltelefone mit Navigationssoftware und Radarwarnern

Besonders die POI-Funktion dieser Geräte ist ein Dorn im Auge der französischen Behörden. Diese Software zeigt Points of Interest, also Orte von Interesse und kann vor ihnen warnen. Die Geräte werden in der Regel beschlagnahmt. Zudem droht ein Bußgeld bis zu 1.500 Euro.

Möchten Sie gegen dieses Bußgeld einen Einspruch erheben, müssen Sie das Polizeigericht kontaktieren, welches sich in dem Gebiet befindet, in dem Sie kontrolliert wurden.

Bußgeldkatalog Frankreich: Die französischen Sicherheitsvorschriften

Die Verkehrsregeln in Frankreich sind natürlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgelegt. Neben der maximalen Geschwindigkeit in Frankreich besteht zudem eine Gurtpflicht, die für alle Personen im Auto verpflichtend ist. Geraten Urlauber in eine Polizeikontrolle und ein paar Insassen sind nicht angeschnallt, wird ein Bußgeld pro nicht angegurteter Person von 135 Euro fällig.

Diese Summe müssen auch Touristen befürchten, die mit dem Handy am Ohr fahren. Außerdem sind beim Frankreichurlaub immer ein Warndreieck und eine Warnweste mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet dies ebenfalls 135 Euro.

Die Sicherheitswestenpflicht in Frankreich
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.
Für Motorradfahrer gibt es besondere Bestimmungen der Verkehrsregeln in Frankreich.

Auch in Frankreich muss eine Warnweste mitgeführt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich eine Warnweste pro Insasse im Auto befinden muss. Die Weste sollte das Kontrollzeichen EN 471 tragen und dementsprechend gut reflektieren. Verlassen alle Personen beispielsweise nach einem Unfall den Wagen, müssen auch alle eine Sicherheitsweste tragen.

Motorrad- und Kleinkraftradfahrer ab einem Hubraum von mehr als 125 Kubikcentimetern sowie Führer von Motordreirädern ab einer Leistung von über 15 kW sind ab 2013 laut der Verkehrsregeln in Frankreich verpflichtet, reflektierende Kleidung zu tragen. Dies gilt auch für Durchreisende. Die Kleidung muss mindestens 150 cm2 reflektierendes Material besitzen. Wer sich nicht daran hält, nimmt ein Bußgeld von etwa 68 Euro in Kauf.

Im Gegenzug dazu besteht für Fahrradfahrer immer eine Warnwestenpflicht, wenn sie nachts oder bei schlechter Sicht außerorts radeln. Verstößt ein Fahrer dagegen, muss er mindestens 22 Euro zahlen.

Frankreich: Die Autobahn und deren Geschwindigkeit

Wie bereits beschrieben, müssen Fahrzeugfahrer maximal 130 km/h auf der Autobahn fahren sowie bei schlechten Witterungsbedingungen 110 km/h. Diese Begrenzung gilt immer für Fahranfänger.

Nicht jede Autobahn in Frankreich verlangt nach einer Mautgebühr. Die Mautpflicht wird anhand von farbigen Schildern anhand der Verkehrsregeln in Frankreich gekennzeichnet:

  • gebührenpflichtige Autobahn (frz. autoroute): blaues Schild (frz. péage)
  • mautfreie Bundesstraßen (frz. routes nationales): grünes Schild

Auf Autobahnabschnitten, die sich in der Nähe von größeren Städten befinden, wird in der Regel keine Maut in Frankreich verlangt. Sollten Sie dennoch auf einer Mautpflichtigen Strecke unterwegs sein, folgen Sie den grünen Kreuzen.

Sobald Sie die Autobahn in Frankreich befahren, müssen Sie laut der Verkehrsregeln in Frankreich direkt an der ersten Mautstation ein Ticket ziehen. Der Preis berechnet sich aus der zu fahrenden Strecke und der Fahrzeugart.

Die Promillegrenze in Frankreich sowie die Alkoholtester-Pflicht

Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.
Urlauber müssen in Frankreich einen Alkoholtester mitführen.

Seit Sommer 2012 gilt die Mitführpflicht in Frankreich von einem Alkoholtester. Alle Kraftfahrer müssen deshalb ein unbenutztes Messgerät mitführen. Einen sogenannten Einmaltester gibt es bereits ab einem Euro in Tankstellen und Supermärkten. Ausnahme von der Frankreich-Alkoholtester-Regelung sind Mofas. Die Verordnung gilt auch für Touristen und Durchreisende.

Die Testgeräte müssen der französischen Norm entsprechen, welche durch das Kürzel „NF“ gekennzeichnet sind. Dabei ist es egal, ob es sich um Einwegtester oder elektronische Geräte handelt. Eigentlich war ein Verstoß gegen die in Frankreich eingeführten Alkoholtester und den Verkehrsregeln in Frankreich mit einem Bußgeld von 11 Euro beziffert. Der Verstoß kann jedoch nicht mehr geahndet werden, da die anzubietenden Märkte nicht auf die hohe Nachfrage reagieren können. Aus diesem Grund wird der Verstoß gegen die Mitführpflicht von Alkoholtestern nicht mehr geahndet. Sie ist aber dennoch nicht abgeschafft.

Die Promillegrenze in Frankreich liegt auch bei 0,5, wie in Deutschland. Bereits zwischen 0,5 und 0,8 Promille in Frankreich liegt das Bußgeld bei 135 Euro. Wer mit einem Wert darüber noch vor dem Steuer kontrolliert wird, kann eine zweijährige Haftstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 4.500 Euro erwarten.

Zudem ist die Polizei befugt, Fahrer auf Drogen zu testen. Sollten Sie welche konsumiert haben, droht Ihnen ebenfalls eine zweijährige Haftstrafe und 4.500 Euro. Wird ein Fahrer positiv auf Drogen getestet und überschreitet zudem die gesetzliche Promillegrenze in Frankreich, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und drei Jahre Haft.

Bußgeld und Strafzettel in Frankreich

Hält ein Fahrer die vorgeschriebene Geschwindigkeit in Frankreich nicht ein oder parkt falsch, werden auch wie in Deutschland Knöllchen aus Frankreich verschickt. Der Bußgeldkatalog in Frankreich sieht fünf Klassen für Bußgelder und Verstöße vor. Klasse 1 definieren leichte Vergehen, Klasse 5 dagegen die schwerwiegenden.

Der in Frankreich vorherrschende Bußgeldkatalog ist teilweise im Straßenverkehrsgesetz (frz. Code de la Route) zu finden. Falschparken kostet laut dem Bußgeldkatalog in Frankreich über 15 Euro. Geblitzt in Frankreich zu werden, ist dagegen teurer. Wer sich gegen die Verkehrsregeln in Frankreich stellt und 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld aus Frankreich in einer Höhe von mindestens 135 Euro rechnen. Wer den Strafzettel aus Frankreich gleich bezahlt, muss nur eine reduzierte Geldbuße überweisen. Wird der Bußgeldbescheid aus Frankreich jedoch verspätet gezahlt, kann sich Bußgeld schnell erhöhen.

Das Bußgeld aus Frankreich und seine Vollstreckung

Aufgrund einer europäischen Verordnung kann ein Bußgeld aus dem Ausland wie beispielsweise Frankreich über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch Knöllchen unter diesem Wert sind jedoch rechtskräftig. Wer das Geld nicht bezahlt, kann auch mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld aus Frankreich nicht bezahlt und derjenige fährt wieder in das Nachbarland, kann sogar das Auto bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Frankreich konfisziert werden.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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160 Kommentare

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  1. Stephan
    Am 26. Juli 2017 um 17:58

    Moin, moin,

    ich habe mir jetzt mal zig Kommentare und Fragen hier durchgelesen… Das ist der Hammer! Sicherlich kann ich es verstehen, dass man seine Geschwindigkeit auch anpassen muss, aber manchmal sehe ich mittlerweile auch eine Willkür. Es ist auch nicht nachvollziehbar, ob die “netten Herren mit dem Lasergerät” nicht willkürlich handeln, denn es ist schon komisch, das man mit so geringem Wert belangt werden soll…

    Dieses Jahr hat es mich auch getroffen. Zum 1. Mal! Sehr schön, denn wenn man auf der Autobahn von Luxenburg kommt und nach Nancy möchte, dann sieht man in Metz nur noch Blitzer. Scheinbar hat mich auch einer erwischt, denn ich soll angeblich 100 gefahren sein, obwohl nur 90 erlaubt ist. Aber das war noch nicht alles: Innerorts nach Langres gleich nochmal 60 statt 50… Alles innerhalb von 1,5 Stunden. Da fragt man sich schon, ob das Abzocke ist. Ich kann nicht nachvollziehen, ob es ein Laser war, oder ein Starrenkasten. Hinzu kommt, dass es nicht – wie in Deutschland üblich – eine Geschwindigkeitsreduzierung von 90 auf 70 und dann Ortseingang 50 gibt. Manchmal ist man schon überrascht, wenn man in einen Ort mit 3 (!) Häusern kommt und durch Zufall dann feststellt, dass es sich überhaupt um einen Ort handelt….

    Für beide Vergehen darf ich nun insgesamt 135,00 Euronen bezahlen (45 außerorts und 90 Euronen innerorts). Jeweils wurden 5 km/h abgezogen. Guter Schnitt für gerade mal 300 km in Frankreich!!!!

    Zur Info: Ich habe mit einem Fachanwalt gesprochen, der mir auch mitgeteilt hat, was hier so besprochen wurde. Allerdings ist er der Meinung, dass die Bussgelder, die hier durchgesetzt werden, nicht nach Frankreich ausgezahlt werden. Das würde eventuell dazu führen, dass man dort bei Einreise entweder erneut belangt wird, oder die Forderung gar nicht erst über die deutschen Behörden durchgesetzt werden. Verjährung wäre 5 Jahre! Allerdings wäre ich mir da nicht so sicher, denn Kameras stehen dort an jeder Ecke und keiner weiß, was die so aufnehmen und weiterleiten….

    Meine Frage ist nun: Macht es Sinn die “Beweisphotos” anzufordern, oder bringt das eh nichts…. Eine Adresse ist bei der “Zahlungsaufforderung” (nachlesbar über “www.antai.fr), aber dann muss man noch ein Schreiben aufsetzen, Kopien von dies und das beifügen und das Ganze per Einschreiben und Rückschein versenden….

    Danke bereits für Eure Antworten und Bemerkungen.

    Stephan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Stephan,

      inwiefern sich die Anforderung von Fotos lohnt, kommt sicherlich immer auf den Einzelfall an. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist hierbei der beste Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Martin
    Am 20. Juni 2017 um 16:34

    Hallo,

    Folgendes ist passiert:
    wir wurden vergangenen Freitag in Frankreich von einem Transporter mit Anhänger von der rechten Fahrban einer 2 spurigen Autoban abgedrängt dabei tuschiert und dabei in ein Steinhang fehfahren. Schaden min 11.000€
    Der Fahrer hat kurz gehalten ist aber nicht ausgestigen und dann weitergefahren. Ein Zeuge hat Ihn verfolgt und konnte Ihn auf dem nächsten Rastplatz, wo er sein Schaden am Anhänger begutachtete, stellen.

    Frage:
    welche Strafe droht dem Franzosen der bei dem Unfall (ohne sofort erkennbaren Personenschäden) aber mit erhblichen Fahrzeugschäden Fahrerflucht begannen hat?

    Vielen Dank im Voraus für eine kuze Info

    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 10:32

      Hallo Martin,

      für Fahrerflucht kann es drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße von 75.000 Euro geben. Außerdem kommen weitere Sanktionen wie Fahrerlaubnisentzug oder Fahrzeugentzug infrage.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. alex
    Am 19. Juni 2017 um 20:38

    hallo.wurde vor drei tagen bei lion in 110kmh zone mit ca. 110,5kmh geblitz.womit soll ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 12:02

      Hallo Alex,

      möglicherweise greift hier noch die Toleranz, ansonsten werden bei geringen Verstößen Bußgelder in einer Höhe ab 45 Euro vergeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jörg
    Am 6. Juni 2017 um 19:55

    Hallo

    habe eine Zahlungsaufforderung aus Frankreich wegen angeblichen Falschparkens in Frejus mit einem Mietwagen
    bekommen, das Fahrzeug stand angeblich auf dem Gehweg. Jetzt möchte man von mir 135€ haben, das empfinde ich schon
    als sehr willkürlich, zumal das Fahrzeug neben vielen anderen in einer gekennzeichneten Parktasche stand. Gleich nach
    mir parkte ein neues Fahrzeug ein!
    Bei einer telefonischen Rechtsberatung meinte ein Anwalt, erst ein Schreiben vom Bundesamt für Justiz wäre rechtskräftig,
    aber das werde wegen der haltlosen Behauptung wohl nicht eintreffen, die französischen Behörden versuchen es zur Zeit
    mit allen Mitteln Geld zu generieren…
    Wenn es hart auf hart kommt, kann ich mich auf seine Aussage eh nicht berufen, die Erhöhung des Bußgeldes auf 375€
    wurde mir schon angedroht.
    Was würde mir die Forengemeinde raten? Das Schreiben kam einen Monat nach der Feststellung, nicht mal ein Knötchen
    war hinter dem Scheibenwischer..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:17

      Hallo Jörg,

      theoretisch wäre bei dem hohen Bußgeld eine Vollstreckung durch die deutschen Behörden denkbar. Im Zweifel sollten Sie sich aber juristischen Beistand suchen, um ggf. Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ingo
    Am 12. Mai 2017 um 16:19

    Hallo
    Wir waren mit dem Wohnwagen in Frankreich unterwegs. Unser Wohnwagen wurde wohl von hinten geblitzt, da auf der Zahlungsaufforderung nur das Kennzeichen des Wohnwagens steht. Wir sind mit dem Zugfahrzeug nicht über eine rote Ampel gefahren. Was wir nicht ausschließen können, ist, das der Wohnwagen im zähfließedem Verkehr wohl im Bereich der mittlerweile rote gewordenen Ampel stand. Bußgeldbetrag liegt bei 90 Euro. Sollten wir hier Einspruch einreichen und ein Foto anfordern oder um Einstellung des Verfahren bitten, da es sich um einen Anhänger handelt?

    Beste Dank im Voraus für Ihren Ratschlag
    Ingo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:48

      Hallo Ingo,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. hartmut
    Am 6. Mai 2017 um 17:43

    hallo,
    im bussgeldkatalog ist das bussgeld für falschparken
    mit ” ab 15 euro “.
    wie ist das zu verstehen?
    gibt es eine höchstgrenze.
    wenn ja, dann wie hoch?
    mfg
    hartmut

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:38

      Hallo Hartmut,

      die Angabe im Bußgeldkatalog bedeutet, dass das Bußgeld für Falschparken auch mehr als 15 Euro betragen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Klaus
    Am 19. April 2017 um 12:35

    Hallo Zusammen,
    Ich bin am 17.04.2017 auf der A31 mit einem Vivaro-Bus mit Kastenanhänger in einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Wohnwagen (auf dem Schild abgebildet) mit ca 125 km/h statt der vorgegeben 90 km/h geblitzt worden. Ich war der Meinung, das Tempolimit gilt nur für Wohnwagen. Mit was muss ich rechnen und lohnt es Einspruch einzulegen?

    Gruß Klaus

    • Ben
      Am 16. Mai 2017 um 19:50

      Hallo Klaus,
      ich hab zwar versucht, das Zusatzschild “Wohnwagen” in Frankreich zu googeln, aber leider nichts gefunden.
      Falls sich das Zusatzschild wirklich nur auf Wohn- und nicht auf Lasten-Anhänger bezieht, hast du meines Erachtens gute Chancen.
      Ich wurde 2015 um Lyon (80 für LKW >3,5t, 90 für PKW) geblitzt. Mein Wohnmobil (3,25m Höhe) wurde wohl vom Automaten als LKW erkannt. Es kam kein Knöllchen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:04

      Hallo Klaus,

      waren Sie zwischen 20 und 49 km/h zu schnell, droht ein Bußgeld von 135 bis 375 Euro. Natürlich können Sie Einspruch einlegen. Inwiefern sich dies lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sindy
    Am 11. April 2017 um 22:55

    Servus! Wurde im Dez.2016 mit etwa 190-200Km/h in Frankreich geblitzt.
    Nachts, Autobahn, 130er Begrenzung, Fester Blitzer.
    Das es teuer wird ist mir bewusst. Mit was muss ich rechnen.
    Sorgen macht mir mehr die Schweizer Behörde.
    Scheinbar muss ich in der Schweiz auch den Führerschein abgeben, wenn ich im Ausland ein Fahrverbot bekomme.

    Gruss Sindy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:19

      Hallo Sindy,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h begehen Sie in Frankreich eine Straftat. Es droht eine Strafe von maximal 3.750 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. IFS
    Am 11. April 2017 um 14:02

    Auf der Fahrt von Strassburg nach Kehl. Erlaubt sind 50 km. Geblitzt wurde ich mit 56 km/h. Abzüglich 10% macht 50,4 km/h, was nach kaufmännischer Rechnung auf 50 abzurunden wäre. Trotzdem Bußgeldbescheid über 90 EUR (anstatt 135) erhalten. Nicht zu fassen, diese Abzocker!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 9:27

      Hallo,

      in Frankreich gilt ein pauschaler Toleranzabzug von 5 km/h, sofern die gefahrene Geschwindigkeit nicht mehr als 100 km/h betrifft. Darüber hinaus beträgt der Toleranzabzug 5 %. Ein Abzug von 10 km/h bzw. 10 % gilt lediglich für mobile Blitzer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Peter
    Am 9. Februar 2017 um 10:59

    bin Letztes Jahr im Mai in Frankreich geblitzt worden mit 1 km/h zu schnell. Strafzettel (90Euro) kam per post aber an meine Frau, da Sie der Halter des Fahrzeugs ist. Wir haben das Feld genutzt den richtigen Fahrer anzugeben – also mich, und den Strafzettel per einschreiben zurückgeschickt. Gestern kam ein Einschreiben an mich mit der Aufforderung 300Euro zu zahlen.
    Ist das rechtens, oder kann ich dagegen vorgehen?

    über eine Antwort würde ich mich freuen, gruß Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 11:47

      Hallo Peter,

      wie sich die Erhöhung des Bußgeldes erklären lässt, können wir leider nicht nachvollziehen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Sie in diesem Fall kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. glenntomas
    Am 1. Februar 2017 um 13:28

    Ein Teil der Kommentare, so der Wahrheitsgehalt echt ist, lässt nur einen Schluss zu:
    Ordnung muss sein, aber das mit 1 km/Std. bis 5 km/Std., auch innerhalb geschlossener Ortschaften, ist absolute Abzocke.
    Diese realitätsferne Verkehrsüberwachung hat Geschäftscharakter und dient ebenso dem Abbau des von der EU leider geduldetem Staatsdefizits. Gleichzeitig füge ich hinzu, dass echte Raser und Unbelehrbare richtig zur Kasse gebeten werden sollten. Der immer wieder selbstvorgetragene Kommentar: “…die Geschwindigkeitsbeschränkung zählt wohl nur für uns?”, wurde bei 4 km/Std. mit 90,00 € belohnt. “Mitschwimmen” im fließenden Verkehr ist, dank der Straßenräuber und Raubritter, ab sofort ein Fremdwort. Nur zur eigenen Beruhigung: Das erste Mal in 6 Jahren bei ca. 20.000 km in Frankreich.

  12. Max
    Am 23. Januar 2017 um 9:01

    Moin zus wurde gerad mit 10/15 zu schnell geblitzt Firmenwagen bei 110 😐 mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 10:28

      Hallo Max,

      in diesem Fall können Sie damit rechnen, dass ein Zeugenfragebogen bei Ihrem Chef eintrift.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. M. Şahinarslan
    Am 22. Januar 2017 um 3:56

    Ich wurde gerade in Strassbourg ausserhalb geschlossener Ortschaft auf der Autobahn in einer 70 km/h Begrenzung mit max. 100 km/h von der gegenüberliegenden Fahrbahn installierten festen Blitzanlage geblickt. Was erwartet mich Etwa?
    Vielen Dank im Voraus .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 9:50

      Hallo M. Şahinarslan,
      waren Sie in Frankreich zwischen 20 und 49 km/h zu schnell unterwegs, kann ein Bußgeld zwischen 135 und 375 Euro auf Sie zukommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. els poblets
    Am 31. Dezember 2016 um 16:30

    Hallo, wir haben heute einen Strafzettel von Frankreich ohne Einschreiben mit normaler Post erhalten.Wir sind tatsächlich am 25.11.2016 auf der A7 bei Lyon gefahren. Habe aber nichts bemerkt, kein Blitzer oder so, habe schon gedacht, dass wir Betrüger in die Falle gegangen sind, die Formulare sehen alle so komisch aus und auch das Kuvert. Wie kam der Busgeldbescheid bei Euch an?

  15. Bara
    Am 24. Dezember 2016 um 13:14

    Hallo, ich bin im Juni in Nizza 5km/h zu schnell gefahren, Zahlungsaufforderung über 45€ erst gestern erhalten. Mein Auto wurde im November verkauft, muss ich jetzt die 45€ bezahlen? Unten rechts auf dem Strafzettel steht “Ihr Auto wurde verkauft/gestohlen etc … führen Sie keine Zahlung durch.
    Bittte um eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 10:34

      Hallo Bara,

      wie dürfen keine Rechtsberatung durchführen, daher empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt, der sich im Verkerhrsrecht in Frankreich auskennt, zu wenden. Bevor Sie eventuelle Probleme wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes bekommen, sollten Sie eine eine rechtliche Beratung einzuholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Patrick
    Am 22. Dezember 2016 um 19:04

    Hi,
    habe heute am 22.12. eine Zahlungsaufforderung aus Frankreich bekommen, nach Abzug der Toleranz war es genau 1Km/h was ich noch zu schnell war. Der Witz für mich ist aber, das es am 11.06. war, wo ich bei Niemes geblitzt worden bin.
    Was soll ich tun? Bin halt auch öffter mal im Urlaub in Spanien, also auf die Franzosen etwas angewiesen.

    Gruß
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:40

      Hallo Patrick,

      wenn Sie öfters durch Frankreich fahren, sollten Sie auch das Bußgeld bezahlen. Bei dem niedrigen Geschwindigkeitsverstoß sollte es ja nicht zu hoch ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. OLP
    Am 21. Dezember 2016 um 20:17

    Hallo,
    auch ich bin beim Verlassen der Stadt mit 56 geblitz worden, nach Abzug 51 (1 km zu schnell). Nun werden 90 Euro verlangt und nicht 45. Warum? Ferner kann mit der eingegebener IBAN keine ONline-Überweisung ausgeführt werden. Danke für Ihr Kommentar im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:58

      Hallo OLP,

      es lässt sich für uns nicht ermitteln, wie die französischen Behörden auf diesen Betrag gekommen sind. Es kann allerdings sein, dass in Ihrem Fall andere Umstände das Bußgeld haben größer werden lassen. Wegen der Problemen mit der IBAN können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Ggf. sprechen Sie die Behörde direkt darauf an. Zu beachten bei internationalen Überweisungen ist allerdings, dass neben IBAN auch BIC mit angegeben werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • gittachen
        Am 4. Januar 2017 um 22:39

        oh doch, daß muss innerhalb der geschlossenen Ortschaft gewesen sein
        es wir unterschieden außerhalb geschlossener Ortschaft
        Excès de vitesse 50 km/h
        AMENDE MINOREE45 €/AMENDE FORFAITAIRE 68 €/AMENDE MAJOREE 180 €
        und innerhalb
        Excès de vitesse < 20 km/h si vitesse maxi <= 50 km/h R
        AMENDE MINOREE 90 €/AMENDE FORFAITAIRE 135 €/AMENDE MAJOREE 375 €
        https://www.antai.gouv.fr/sources/Les_avis_de_contravention-Bareme_points_v2.pdf

  18. Hagen
    Am 19. Dezember 2016 um 3:12

    Hallo zusammen, auch ich erhielt die ominöse 1 Km/H Knolle. Bin angeblich bei einer Verkehrskontrolle mit 96 ausserorts gemessen worden. An der beschriebenen Stelle war weit und breit keine Verkehrskontrolle oder Starenkästen zu sehen. Zum Glück! sonst hätten mir die netten Franzmänner noch die restlich Urlaubskasse Abgeknüpft wegen zu wenig reflektierender Motorradbekleidung, Abgelaufenere ECE-Norm am Helm, fehlenden Alkoholtester und verbotener Radarwarnsoftware auf dem Handy. Das hat schon einen Beigeschmack ! Demnächst nur noch mit dem Fahrrad!!
    Allzeit gute Fahrt!

  19. Lukas
    Am 17. Dezember 2016 um 19:15

    Hallo,
    Ich wurde im August in Frankreich geblitzt. Habe nur zwei Bussgeldbescheide mit Ausstelldatum 8.12 bekommen. Muss ich diese bezahlen? Schließlich muss man deutsche Bussgeldbescheide nach drei Monaten auch nichtmehr bezahlen.
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 10:10

      Hallo Lukas,

      in der Regel beträgt die Verjährung bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Frankreich ein Jahr. Sollten Sie das Bußgeld nicht begleichen, kann es sein, dass die französischen Behörden eine Vollstreckung in Deutschland veranlassen. Auch bei der Wiedereinreise nach Frankreich kann es zu Problemen kommen.
      Sind Sie sich bezüglich der Bußgeldbescheide unsicher, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Addi
    Am 10. Dezember 2016 um 20:55

    Hallo,
    ich bin heute in Frankreich ausversehen über ein Stopschild gefahren, darauf hin sind mir 2 Polizeiautos gefolgt und haben mich dann auch angehalten.
    Habe ihnen dann meine Personalien gegeben und musste denen dann auch auf die Polizeistation folgen.
    Ich habe dort dann 90€ zahlen müssen.
    Meine Frage ist jetzt da ich noch in der Probezeit bin ob ich in Deutschland jetzt dafür noch eine Strafe bekommen bzw. Punkte oder gar Führerscheinentzug.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2016 um 10:26

      Hallo Addi,

      in der Regel kann nur eine Bußgeld aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden. Ein Fahrverbot oder andere Sanktionen sind nur für das jeweilige Land gültig. Ihrer Schilderung nach zu urteilen, haben Sie das Bußgeld bereits vor Ort beglichen. Daher sollte dieser Verstoß keine Folgen in Deutschland haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ernst
    Am 22. November 2016 um 20:49

    Hallo, ich reihe mich hier in den Reigen der “1km/h” ein: Am 30.10.16 festgestellt, gemessen 56 km/h – Toleranz 5 km/h, Rest 51 km/h; Bußgeldbescheid 90,00 EUR!!! (reduziert!?). Wie komme ich in den “Genuss” von 45,00 EUR??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2016 um 10:56

      Hallo Ernst,

      wenn Sie das Bußgeld direkt bezahlen, müssen Sie nur 45 Euro überweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • gittachen
        Am 4. Januar 2017 um 22:22

        das ist so nicht richt.
        Bei Sofortzahlung 90 Euro. 45 Euro ist außerhalb der geschlossenen Ortschaft!

  22. Susan
    Am 10. November 2016 um 19:57

    Hallo,
    ich habe heute als Fahrzeughalterin ein Knöllchen aus Frankreich bekommen. Mein Sohn ist am Ende der Autobahn, Richtung Schweiz 61km/h gefahren statt der vorgeschriebenen 50 km/h, weil er das nicht gesehen hat, macht 56 km/h nach Toleranzabzug und 90 Euro bei Sofortbezahlung und Anrkennung der Schuld. Was raten Sie mir?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 9:42

      Hallo Susan,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Rechtsanwalt zu wenden, da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Frank
    Am 10. November 2016 um 18:32

    Hallo ich wurde am 15.10.2016 in frankreich auf der Autobahn mit der Laserpistole geblitzt. 186 statt130 nach Abzug 176 kmh.
    Die haben meinen Führerschein behalten und gesagt ich muss 135 Euro bezahlen, aber nicht vor Ort(Kommt schriftlich). Nach einer Woche haben sie mir den Führerschein wieder zugeschickt, mit einem Schreiben das ich 3 Monate nicht in Frankreich fahren darf. Da steht nichts von Geld bezahlen, Summe und wohin überweisen. Hab schon bei der Polizei und bei der Bußgeldstelle gefragt, keiner weiss was ich nun machen soll. Habt ihr einen Rat? (Möchte im April wieder nach Frankreich und kein blaues Wunder erleben).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:33

      Hallo Frank,
      manchmal dauert es eine Weile, bis der Bußgeldbescheid aus dem Ausland zugestellt wird. Da Sie bereits bei der Polizei sowie der zuständigen Bußgeldstelle nachgefragt haben, sehen auch wir momentan keine andere Alternative als abzuwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Germanvoyager
    Am 7. November 2016 um 21:15

    Ich bin am 14.07.15 mit 70 km anstatt die erlaubten 50 km geblitzt worden.Der Busgeldbescheid von 180€ kam aber erst am 25.08.16 an!!!Wie sieht es mit Verjährung aus?Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 10:56

      Hallo Germanyoyager,

      der Strafzettel aus Frankreich (Ordnungswidrigkeit) verjährt nach einem Jahr. Verkehrsstraftaten dagegen erst nach drei Jahren. Bei der Verjährung kommt es in der Regel auf das Erstellungsdatum an, sollte dieses nach dem 14.07.16 liegen, ist die Verjährung sehr wahrscheinlich. Im Zweifel empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Michael
    Am 2. November 2016 um 17:39

    Hallo ich wurde mit dem Auto meiner Mutter in Frankreich geblitzt 110 in 90 Zone auf der Landstraße.
    Nun hat meine Mutter Post bekommen kann sie sagen das sie das Auto verliehen hatte aber sich weigert ein Familienmitglied zu belasten oder nützt das nichts? Im Internet auf antai.fr gibt es diese Option nur mit Angabe der Fahrer Daten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:04

      Hallo Michael,

      in diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der sich im Verkehrsrecht in Frankreich auskennt. Dieser kann dann mit Ihnen und Ihrer Mutter das weitere Vorgehen besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Pascal
    Am 26. Oktober 2016 um 23:44

    Heute per Post gekommen: Laut Bescheid mit 99kmh geblitzt und nach Toleranzabzug mit 94kmh…macht ebenfalls satte 45 Euro.
    War auf der Landstraße. ALLERDINGS wusste ich bis eben echt nicht, dass in Frankreich nur 90kmh auf der Landstraße erlaubt sind :D. Hatte bestimmt den Tempomaten auf etwas über 100 eingestellt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass deshalb so viele hier mit 1kmh drüber geblitzt werden, weil ebenfalls nicht bekannt war das auf der Landstraße nur 90kmh erlaubt sind. Tempomat genau auf 100 gestellt. Die reale Geschwindigkeit vom KFZ liegt dann vll. bei 96kmh. Minus der 5kmh Toleranz ergibt entsprechend 1 kmh drüber.

  27. Simon
    Am 26. Oktober 2016 um 8:18

    Bei mir kamen gestern ebenfalls 2 Bescheide mit jeweils 1km/h zuviel an. Einer ist korrekt berechnet, der Zweite macht mich jedoch etwas stutzig!

    117km/h gemessen mit einem Mobilgerät (Typ 210C Mesta)
    111km/h nach Abzug der Toleranz

    117 – 10% = 105,3km/h

    Und wenn man Widerspruch einlegt ist man gleich bei den 180€ ab 76 Tage. Mal sehen ob meine in Frankreich lebende Schwester bei der angegebenen Hotline etwas dazu erfahren kann.

    Natürlich werden wir auch weiterhin gerne mehrfach im Jahr Urlaub in Frankreich machen, denn so ein Strafzettel läuft bei uns unter Urlaubskasse. Alles andere wäre hirnverbohrt.

    • Wilhelm
      Am 28. Oktober 2016 um 11:27

      Auch ich soll auf der A 7 bei Pierre Bénite (südlich von Lyon, Fahrtrichtung Norden) am 02.10.2016 mittags genau 1 kmh zu schnell gefahren sein: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 kmh, “festgestellte” Geschwindigkeit 96 kmh, “Toleranzwert” 91 kmh; “vermindertes Geldbusse” bei Zahlung innerhalb 46 Tagen = 45,00 Euro, ebenso wie bei vielen anderen in diesem Forum.

      Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weil ich grundsätzlich sehr gemäßigt fahre, den Tempomaten relativ genau einstelle (soweit die Verkehrsdichte es zulässt – hier hatte ich ihn vermutlich ausgeschaltet), und bei Lyon in der Regel immer starker Verkehr herrscht, so dass man meist gezwungen ist, langsamer zu fahren. Wie es am besagten Tag und Ort genau war, weiß ich nicht, weil ich nicht bemerkt habe, dass ich geblitzt worden bin.

      Hat von den Foristen schon jemand einmal versucht, auf das “aufgenommene Negativ” des Blitzgeräts, gespeichert beim “Centre Automatisé usw.” in Rennes “zuzugreifen” ? Hat jemand Erfahrungen mit Widersprüchen ? Insgesamt habe ich den dringenden Verdacht einer üblen Abzocke von tendenziell rechtstreuen Autofahrern, die ich keinesfalls als Raser bezeichnen würde.

  28. Karci
    Am 25. Oktober 2016 um 22:18

    Aaa ich sehe gerade, ich bin nicht einzige mit 1 km zu schnel..:-) für 45 € und gleich 2x….am Oktober anfang kake, auch eine durchreise nur ist das bischien ubertrieben…aber was soll ich machen, ich weiss es richtige geschwindigkeit war 110 ich habe 117 gefahern aber ich bin auch eigewont cca 10kmh blitzer toleranz zu haben..am 110 120 fahren ohne blitzer…leider in Frankreich das klaptt nicht, ich weiss es für nächste mal

  29. Jürgen
    Am 19. Oktober 2016 um 18:23

    Gerade aus Frankreich zurück, mit 117 geblitzt, bei 110 Begrenzung nach Abzug der Toleranz verbleiben 111Kmh Also gab es den Strafzettel über 45 € bar innerhalb von 46 Tagen. Da sind wir hier in Deutschland wirklich gut dran denn zahlt man erst nach 76 Tgen werden es schon 180 €. Bin viel in Frankreich unterwegs, fahre sehr sehr passiv und trotzdem erwischt es mich fast jedesmal und selbst in Guadeloupe gelten die Regeln, bin auch dort mit den 45 zigern dabei.

  30. Videomaniac
    Am 18. Oktober 2016 um 11:27

    Und auch hier gibt es einen 96 km/h gemessen, -5km/h Abzug macht 1km/h zu schnell Bescheid Anfang September in der Nähe vom Disneyland. Vielleicht es es ja auch eine erzieherische Maßnahme, weil der eine km/h ja so richtig ärgert………
    Naja, zahlen wir mal. Hilft nix, bin eh meist mit 10-20 schneller unterwegs…..

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