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Wer muss seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lange sind ausländische Führerscheine in Deutschland ohne Umschreibung gültig?

Kein internationaler Führerschein: Umschreiben lässt sich nur eine nationale Fahrerlaubnis.
Kein internationaler Führerschein: Umschreiben lässt sich nur eine nationale Fahrerlaubnis.

Die Globalisierung schreitet immer weiter voran. Gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU gewährleistet sein. Das bedeutet, dass EU-Bürger das Recht haben, in einem anderen EU-Staat auf Arbeitssuche zu gehen sowie dort zu leben und arbeiten.

Während es viele Deutsche ins Ausland zieht, lockt die erfolgreiche Wirtschaft auch viele Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland. Nicht nur EU-Bürger sind darunter, sondern Personen aus vielen unterschiedlichen Ländern, wie etwa auch den USA.

Wenn eine Person nach Deutschland zieht, stellt sich natürlich schnell die Frage, wie es sich mit ihrer Fahrerlaubnis verhält. Ist diese weiterhin in Deutschland gültig oder müssen Betroffene ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen? Im folgenden Ratgeber erklären wir, welche Regeln für EU-Bürger gelten und was Menschen aus anderen Staaten zu beachten haben.

FAQ: Ausländischen Führerschein umschreiben

Muss ein ausländischer Führerschein immer umgeschrieben werden?

Nein, die Aufenthaltsdauer und das Ausstellungsland entscheiden, ob ein Führerschein umgeschrieben werden muss.

Was gilt für Führerscheine aus EU-Staaten bei einem Wohnsitz in Deutschland?

Ein ausländischer EU-Führerschein muss nicht zwingend umgeschrieben werden. Erst nach Ablauf wird er nach Antragstellung in einen deutschen EU-Führerschein umgetauscht

Wann müssen Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten umgeschrieben werden?

Fahrer mit einem Führerschein aus einem Nicht-EU-Land müssen diesen spätestens nach sechs Monaten umschreiben lassen. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Nähere Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine (nach Ländern)

Regeln zur Umschreibung: Ausländische Fahrerlaubnis aus EU- und EWR-Staaten

Müssen Sie einen ausländischen Führerschein grundsätzlich umschreiben lassen? Für Bürger aus der EU sowie aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – zu Letzteren gehören Island, Liechtenstein und Norwegen – gelten hierbei besondere Regeln. Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist in diesem Fall nicht zwingend nötig.

Besitzen EU- bzw. EWR-Bürger einen gültigen nationalen Führerschein, so dürfen sie mit diesem in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für welche die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Einschränkungen können bei den Bus- und Lkw-Klassen bestehen. Eine Übersetzung des Führerscheins ist in der Regel nicht nötig. Sie müssen einen solchen ausländischen Führerschein auch nicht umschreiben lassen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen.

Läuft die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins ab, erhalten Sie, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen, einen deutschen Führerschein der entsprechenden Klassen.

Können Sie einen nicht in der EU ausgestellten Führerschein umschreiben lassen?

Ausländischer Führerschein: Diesen in Deutschland umschreiben zu lassen, ist oft ohne Prüfung möglich.
Ausländischer Führerschein: Diesen in Deutschland umschreiben zu lassen, ist oft ohne Prüfung möglich.

Wie bereits erwähnt, müssen EU-Bürger ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben lassen. Anders verhält es sich jedoch bei Personen aus anderen Staaten. Begründen diese einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, verliert ihre alte Fahrerlaubnis nach spätestens sechs Monaten ihre Gültigkeit, was eine Umschreibung des Führerscheins nötig macht.

Spätestens nach sechs Monaten müssen Betroffene also die ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Es gelten jedoch keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Umschreibung. Ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten wird anders behandelt als ein solcher, der in einem Land ausgestellt wurde, welche in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt werden.

In der Regel müssen Personen aus Drittstaaten, die ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen wollen, eine praktische Fahrerlaubnisprüfung für die jeweiligen Klassen ablegen. Wird ein Land jedoch in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt, kann ganz oder teilweise auf diese Pflicht verzichtet werden. Momentan gilt diese Regelung für diese Länder:

Aus­stel­lungs­staatKlas­se(n)theo­re­ti­sche Prü­fungprak­ti­sche Prü­fung
An­dorraalleneinnein
Aus­tralienC, Rneinnein
Bos­nien und HerzegowinaA1, A, Bneinnein
Fran­zösisch-Poly­nesienalleneinnein
Guer­nseyalleneinnein
Insel Manalleneinnein
Is­raelBneinnein
Ja­panalleneinnein
Jer­seyalleneinnein
Kana­daun­ter­schied­lich je nach Pro­vinz / Ter­ri­to­ri­umneinnein
Mo­nacoalleneinnein
Nami­biaA1, A, B, EB, C1, EC1, C, ECneinnein
Neuka­ledonienalleneinnein
Neu­seeland1, 6neinnein
Repu­blik Ko­rea1, 2neinnein
Rep­ublik Nord­maze­do­nienalleneinnein
San Ma­rinoalleneinnein
Schweizalleneinnein
Ser­bienalle (au­ßer Fahr­er­laub­nis auf Pro­be)neinnein
Sin­gapuralleneinnein
Süd­afrikaalleneinnein
Tai­wanB, BEneinnein
Ver­einig­te Staa­ten von Ame­rikaun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staatun­ter­schied­lich je nach Bun­des­staat

Welche Unterlagen vorzulegen sind und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen ausländischen Führerschein umschreiben zu lassen, sollten Betroffene am besten mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde absprechen.

Ausländischer Führerschein: Das Umschreiben bringt Kosten mit sich

Möchten Sie einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen, erhebt die zuständige Behörde hierfür Gebühren. Diese liegen in der Regel bei etwa 35 bis 50 Euro. Zusätzlich müssen Sie bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins – je nach Einzelfall – unter anderem mit weiteren Kosten für die Übersetzung der alten Fahrerlaubnis, ein Führungszeugnis, ärztliche Gutachten oder die Fahrprüfung rechnen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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