Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Update vom 1. Mai 2024: Seit heute können Bußgelder aus Schweiz auch in Deutschland eingetrieben werden! Ab welcher Summe das möglich ist, erfahren Sie in unserer News: “Bußgelder aus der Schweiz: Vollstreckung in Deutschland nun möglich!“.

Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten

"Via Sicura" soll Verkehrstote verhindern
“Via Sicura” soll Verkehrstote verhindern

Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des “Via Sicura”-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.

Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand “Raser” kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.

Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?

Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.

Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz

Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz

Beschrei­bungBuss­geld
Geschwindigkeits­überschreitung 1 - 5 km/h20 - 40 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 6 - 10 km/h60 - 120 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 11 - 15 km/h120 - 250 CHF
Trunkenheits­fahrt (ab 0,5 Promille)ab 600 CHF
Rotlicht­verstoß250 CHF
Handy am Steuer100 CHF
Nicht ange­schnallt65 CHF

Via Sicura

In der Schweiz geblitzt?
In der Schweiz geblitzt?

Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als “Raser” verurteilt werden. Was es mit dem “Via Sicura”-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.

“Via Sicura” ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass  durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als “Tatwaffe” eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte “Alko-Locks” die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.

Geschwindigkeitslimits in der Schweiz

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den “Geschwindigkeitsbussen”, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.

Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:

  • Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
  • Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
  • Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
  • Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h

Ab wann ist man “Raser” und welche Konsequenzen drohen?

Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als “Raser” eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.

Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.

Für “Raser” in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…

  • Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
  • Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
  • Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h

Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz

Schwerlastabgabe Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz

Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.

Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der “Bussenkatalog” Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.

Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.

Parken in der Schweiz

Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.

  • Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
  • Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.

Lichtpflicht – auch am Tag!

In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde. Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %.  Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.

Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.

Navigationsgeräte in der Schweiz

Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.

Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig

Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.

Bussgeldbescheid aus der Schweiz

Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.

Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.

Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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151 Kommentare

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  1. Pilot
    Am 10. Juli 2015 um 11:16

    Die Schweizer sehen mich auch nicht wieder.
    Strafen sind sicherlich wichtig, aber wie die ihre Strafen entwickelt haben, ist mir schleierhaft.

    Solange die Strafen für geringe Vergehen so exorbitant hoch sind und die Bearbeitungsgebühren extrem hoch sind, werden mich die NIE sehen. So schau auch die Landschaft ist.

  2. Niederberger
    Am 27. Juni 2015 um 10:59

    Meine Konsequenz aus dem Gehabe: ich fahre schon seit Jahren nicht mehr in die Schweiz, sondern immer drum herum. So ist der eidgenössischen Volkswirtschaft bereits ein Umsatzausfall vom >>10.000 Euro entstanden. Nur wenn der Tourismus leidet, findet ein Umdenken statt.

  3. Dixie
    Am 8. Juni 2015 um 9:35

    Hallo,

    unser Chef hat einen Bußgeldbescheid bekommen für 3 km/h zu schnell.
    40 Franken Strafe. 240 Franken “Bearbeitungsgebühr”!
    Also immer schön langsam.

  4. FREDY MORALES LIMA
    Am 18. Mai 2015 um 14:06

    ich habe eine Frage, ich war in der Schweiz fahren, und die maximal war von 80 km und ich war bis 117 km fahren, meine Frage ist, muss ich miener Fuhrerschein abgeben, ich wohne jetzt in Deutschland

    • Murat.Tkz
      Am 16. Oktober 2015 um 17:32

      ich wurde auch in der Schweiz geblitzt nach ca 4 Wochen kam das schreiben erlaubt waren auf der autobahn 120 kmh bin 133 kmh mit 6 kmh toleranz ergibt sich 127 kmh also 7 kmh zuviel laut schreiben soll ca 60 euro bussgeld bezahlen schön und gut würde ich auch bezahlen obwohl es ziemlich teuer ist aber ich hab da angerufen und gefragt wo ist bitte das Foto von mir oder von meinem Auto Kennzeichen…darauf die Antwort was denken sie denn Das der Staat Schweiz etwa sowas ohne grund zu ihnen schickt.

      Ist es wirklich so in der Schweiz das kein Foto dabei ist wenn mann geblitzt wird…!!!

      • bussgeldkatalog.org
        Am 19. Oktober 2015 um 10:32

        Hallo Murat,

        auch in Deutschland muss das Foto nicht als Beweis beiliegen. Allerdings können Sie zur zuständigen Bußgeldbehörde fahren, um dort um Einsicht zu bitten.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2015 um 10:08

      Hallo,

      auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die im Ausland begangen wurde, kann in Deutschland geahndet werden und mit den entsprechenden Strafen versehen werden. Dass Sie in Deutschland jedoch ein Fahrverbot erhalten, für dieses Vergehen, ist eher unwahrscheinlich; es würde dann nur für Scweizer Straßen gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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