Verfassungsgerichtshof hat Corona-Bußgeldkatalog Berlin teilweise aufgehoben
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 28. Mai 2020
Auch in der Hauptstadt gilt aufgrund von Corona jedermann das Mindestabstandsgebot. Außerdem muss sich jeder an die Kontaktbeschränkungen halten. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Diese Bestimmungen hält der Verfassungsgerichtshof (BerlVerfGH) für zu unbestimmt. Er hat den Corona-Bußgeldkatalog für Berlin deswegen teilweise aufgehoben.
Nicht erkennbar, wofür genau ein Bußgeld angeordnet werden kann
Für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Wer das „Gebot, physisch soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, missachtet, muss mit bis zu 100 Euro rechnen.
In seinem Beschluss erklärte der BerlVerfGH diese Formulierungen für zu unbestimmt und setzte sie außer Kraft, denn:
„Die Vorschrift versetzt die Bürgerinnen und Bürger nicht in ausreichender Weise in die Lage, zu erkennen, welche Handlung oder Unterlassung bußgeldbewehrt ist. Diese mangelnde Erkenntnismöglichkeit kann gerade rechtstreue Bürgerinnen und Bürger veranlassen, sich in ihren Grundrechten noch weiter zu beschränken, als es erforderlich wäre, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.“
[Quelle: Beschluss vom 20.05.2020, Az. VerfGH 81 A/20]
Weil der BerlVerfGH den Corona-Bußgeldkatalog für Berlin diesbezüglich aufgehoben hat, darf solange kein Bußgeld für Verstöße gegen den Mindestabstand verhängt werden, bis die Richter ein Urteil zur gesamten Verfassungsbeschwerde erlassen. Dasselbe gilt, wenn die Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten werden. Andere Bußgeldregelungen etwa zur Hygiene gelten weiterhin.
Bisher keine Anpassung des Bußgeldkatalogs trotz Lockerung der Corona-Regeln
Die Richter bemängeln außerdem, dass der Berliner Senat die Corona-Verordnung allmählich lockert, ohne den Bußgeldkatalog entsprechend anzupassen. Das hat zur Folge, dass nur noch neun der insgesamt 59 im Katalog aufgeführten Tatbestände aktuell sind.
Der BerlVerfGH hat nicht nur teilweise den Corona-Bußgeldkatalog für Berlin aufgehoben, sondern dem Senat auch einen Ausweg aufgezeigt. Dieser müsse damit rechnen, dass „einige Bürger sich ohne Verfolgungsdruck“ nicht mehr an die Corona-Regeln halten. Dem kann der Senat durch den Erlass eindeutiger Bußgeldvorschriften entgegentreten.
Nun will sich der Senat beraten und danach die Öffentlichkeit über sein weiteres Vorgehen informieren. Bereits laufende Bußgeldverfahren werden laut dem Sprecher der Gesundheitsverwaltung, Moritz Quiske, bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
Bildnachweise: eigene Grafik, Fotolia.com/ RAM
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern wohnen in Deutschland, und sind schon etwas älter. Meine Frage, wer trägt die Folgen, wenn meinen Eltern auf Grund vom tragen der Maske etwas passiert?
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!
Freundliche Grüsse Mary