Fußgänger angefahren: Verhaltensregeln, mögliche Strafe & Co.
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Zu den Pflichten der Fußgänger und Autofahrer im Straßenverkehr

Beinah täglich wird in Deutschland ein Fußgänger angefahren. In den meisten Fällen gehen diese Unfälle aber glimpflich aus und niemand wird ernsthaft verletzt. Allerdings sind Fälle bekannt, in denen nach einem Unfall mit einem Fußgänger ein bitterer Rechtsstreit entfachte, weil nicht klar war, wer wie zu reagieren hatte. Wie sollten sich Fußgänger verhalten, wenn sie die Straße überqueren? Wann müssen sie dem Verkehr Vorfahrt gewähren?
Sowohl für Fußgänger wie auch für Autofahrer gilt der § 1 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass alle Teilnehmer des Straßenverkehrs ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen müssen. Weiter steht geschrieben, dass das eigene Verhalten keinen anderen gefährden oder schädigen darf.
Der § 25 beschäftigt sich darüber hinaus mit dem Verhalten von Fußgängern. Dieser Paragraph stellt klar, dass Fußgänger nur in besonderen Ausnahmen auf der Fahrbahn gehen dürfen, ansonsten ist in jedem Fall der Gehweg zu nutzen. Die Straße darf hingegen nur genutzt werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.
Die StVO legt fest, dass nur auf der Fahrbahn gegangen werden darf, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der linke Fahrbahnrand genutzt werden.
Weiter heißt es, dass eine Fahrbahn bzw. die Straße auf dem kürzesten Weg zu überqueren ist. Dafür dürfen nur Kreuzungen und Einmündungen genutzt werden. Aber auch der Kraftfahrer hat einige Pflichten, die es zu beachten gilt. So regelt der § 26 Abs. 1 StVO, dass Fußgänger an Überwegen Vorrang haben. Darüber hinaus muss beim Abbiegen und im Haltestellenbereich Rücksicht auf die Fußgänger genommen werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fußgänger angefahren
Die Schuldfrage richtet sich danach, wer welche Verkehrspflichten verletzt und so den Verkehrsunfall verursacht hat. Sowohl Fußgänger als auch Autofahrer können einen solchen Unfall verschuldet haben.Mitunter tragen sogar beide Unfallbeteiligten eine Teil- oder Mitschuld.
Hat der Autofahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen und beispielsweise den Vorrang am Zebrastreifen missachtet, kann der Fußgänger u. U. Schmerzensgeld für ihm entstandene Schäden verlangen. Der Geldbetrag kann jedoch geringer ausfallen, wenn der Fußgänger den Unfall durch eigenes Fehlverhalten mitverursacht hat.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Gegebenenfalls wird er wegen (fahrlässiger) Körperverletzung zur Rechenschaft gezogen.
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Die Schuldfrage beim Fußgängerunfall
Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger und eine Person wird angefahren, so stellt sich schnell die Frage, wer eigentlich Schuld hatte. Mit dieser Frage setzten sich auch immer wieder Gerichte auseinander, sodass es mittlerweile eine Vielzahl an Rechtsprechungen gibt. Einige Urteile sollen hier aufgegriffen werden.
Kommt es zu einem Unfall an einem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, so entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fußgänger nicht einfach loslaufen darf und auf das Anhalten des Autofahrers setzen darf.
Überquert der Fußgänger an einer nicht vorgesehenen Stelle die Straßen, so hat dieser zu warten, denn die Autos haben Vorfahrt, auch dies entschied der BGH. Es ist dem Fußgänger zwar erlaubt, in Etappen zu überqueren, also immer eine Fahrbahn nach der anderen, allerdings darf dieser nicht einfach wieder zurückgehen.
Der Fahrer ist hingegen verpflichtet, nicht nur die Fahrbahn zu beobachten, sondern auch den Fußgängerweg und das Gelände daneben.
Hält sich der Fußgänger nicht an die oben genannten Regelungen, so kann ihm eine Teilschuld zugesprochen werden. Gleiches gilt, wenn der Autofahrer seinen Pflichten nicht nachkam. Dem Kraftfahrer kann mindestens eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs oder alkoholisiert war.
Vom Auto angefahren: Ist mit Schmerzensgeld zu rechnen?
Ob jemand, der von einem Auto angefahren wird, mit Schmerzensgeld rechnen kann, hängt sehr vom Einzelfall ab. Haben Fußgänger eine Teilschuld, kann dadurch das Schmerzensgeld erheblich geschmälert werden.
Hat sich allerdings der Autofahrer schuldig gemacht und den Fußgänger verletzt, steht der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Dabei kommt es auf die Schwere der Verletzung und die Folgen an – eine pauschale Aussage zum Schmerzensgeld kann nicht gemacht werden. Führt ein Verkehrsunfall zu einem Personenschaden, sollte die Polizei hinzugezogen werden.
Fußgänger angefahren: Mit dieser Strafe ist zu rechnen
Wird ein Fußgänger angefahren, kann die Strafe nicht generell festgelegt werden. Es kommt darauf an, wer an diesem Verkehrsunfall Schuld hatte oder ob beide Parteien eine Teilschuld trifft.
Wird der Fußgänger verletzt und hat keine Schuld an dem Verkehrsunfall, kann der Kraftfahrer wegen Körperverletzung vor Gericht landen. In diesem Fall droht eine Freiheits– oder Geldstrafe. Darüber hinaus kann der Fußgänger dann auf zivilrechtlichem Wege Schmerzensgeld verlangen.
Aber auch Fußgänger können bestraft werden, wenn diese einen Verkehrsunfall provozieren. In diesem Fall haftet der Fußgänger dann alleine für die Schäden.
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Also mir fällt auf das Fußgänger völlig selbstverständlich und ohne zu schauen den Zebrastreifen oder Straßen überqueren, was ich teilweise sehr ärgerlich finde. Aber auch Radfahrer in Einbahnstraßen denken oft nicht mit und reagieren gereizt wenn es mal eng wird da auch noch Autos zu beachten sind die links und rechts parken.
Grundsätzlich hat man es in den Citys mit Trödlern an Ampeln und unfassbaren Schleichern zu tun die den fließenden Verkehr ausbremsen und aus falscher Freundlichkeit Vorfahrt zu Lasten des nachkommenden Verkehrs gewähren….
Das stimmt nicht ganz. FußgängerInnen haben zwar keine Vorfahrt aber dennoch Vorrang auf Zebrastreifen. AutofahrerInnen dürfen nicht einfach über einen Zebrastreifen fahren ohne vorher geschaut zu haben ob Menschen am Straßenrand queren wollen. Generell gilt es mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Zebrastreifen heranzufahren. Das ist in der StVo nachlesbar.
Auch in Einbahnstraßen dürfen Autos keine Fahrräder überholen, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5m nicht gewährleistet werden kann. Hier muss man bedenken, dass auch die Fahrradfahrenden einen Abstand zur parkenden Autos am Rand halten müssen.
Generell finde ich ist hier die Frage ob man als AutofahrerIn nicht sowieso in der privilegierten Rolle steht ein Fahrzeug zu fahren, welches schneller ist und ebenso sicherer zb wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt. Kurz hinter RadfahrerInnen warten oder FußgängerInnen über die Straße lassen, kostet wenig Zeit und macht den Straßenverkehr wesentlich weniger stressig für diejenigen, die nicht dieses Privileg besitzen.
Bei Zebrastreifen ist es nunmal so, dass der Übergang gewährt werden muss. Wenn man für Fußgänger nicht hält an der Stelle, nimmt man ihnen die “Vorfahrt”.
Deswegen kann ich durchaus verstehen, dass Fußgänger wie selbstverständlich über den Zebrastreifen gehen, sie nutzen eben ihre “Vorfahrt”, was ganz normal für Autos and Vorfahrtsstraßen ist.
Fußgänger haben keine Vorfahrt!
Der Autofahrer hat ihnen zwar das überqueren zu ermöglichen, was aber nicht bedeutet, dass man ohne auf den Verkehr zu achten einfach auf die Straße läuft! Dies ist ziemlich dumm…
Ein Autofahrer könnte kurz abgelenkt sein und ein solches Verhalten würde Schlimme Folgen für den Fußgänger haben.
Fahren sie auch einfach an einer Kreuzung, an der sie Vorfahrt haben ein, wenn sie erkennen, dass ein anderer PKW ihre Vorfahrt nicht beachtet?
Mir sind mal zwei Männer an einer Einmündung regelrecht vor das Auto gesprungen. Ich wollte von einer Seitenstraße rechts in eine Hauptstraße einbiegen. Blick nach rechts und links und dann direkt aufs Gas. Ein Fußgänger stand plötzlich vor dem Auto obwohl ich schon seit dem stehen an der Einmündung relativ weit in der Hauptstraße stand. Glücklicherweise ist nichts passiert, wer wäre allerdings, im Falle eines Unfalls schuld gewesen? Ich habe ca. 3 Sekunden bevor die Männer vor dem Fahrzeug standen noch nachgesehen und schon standen sie vor meinem Auto, wohingegen sie ja auch hinter meinem Wagen passieren könnten.
Kommt es zu einem Unfall an einem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, so entschied der Bundesgerichtshof, dass der Fußgänger nicht einfach loslaufen darf und auf das Anhalten des Autofahrers setzen darf.
Es ist kein Freischein für Fußgänger, dass Sie einfach den Zebrastreifen überqueren können. Der Fußgänger muss selber auch darauf achten mit dem Autofahrer Blickkontakt aufnehmen und auch warten, dass dieser anhält.
Die Informationen sind sehr hilfreich.
Ich hab in der Fußgängerzone gehalten wollte etwas abholen ein Bus Kamm von hinten und ist nicht vorbei gefahren links genug Platz er ist hinter mir stehn geblieben Lichthupe und hat gewarte nach kurzem warten wollt ich raus fahren beim raus fahren ist mir ein Park Kontroller (Strafzettel) vors Auto geschprungen und halt halt geschrihen ich bin stehen geblieben sie ist an die Beifahrerin Scheibe gekommen da hab ich ihr gesagt ich Park das Auto da 5 m von der Fußgängerzone beim los fahren weis ich nicht was sie machen wollte wollt die das Auto fest Halter oder wie hab ich ihr Fuß mit dem hinter reifen überfahren
Hallo Erol,
bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Ich hatte mir was zu essen gekauft und bin dann über den Drive in rausgefahren mit Schrittgeschwindigkeit . Ich bin ca einen halben Meter über dem fusgängerweg stehen geblieben und hab geschaut ob Fußgänger von links oder rechts. Ich hab nach links geschaut da war alles frei und dann als ich nach rechts geschaut hab, stand eine Frau da mit ihrem Hund und meinte ich solle besser schauen. Jedoch hatte ich keinen richtigen Überblick auf die rechte fusgängerseite deshalb tastete ich mich heran. Die Frau schlug auf meine fensterscheibe ein und droht mir. Die Frau wurde nicht fahrlässig körperlich verletzt. Droht irgendeine Strafe für mich? Es gab zu dem Zeitpunkt keine Zeugen. Die Frau hatte mein nummernschild notiert und drohte mir immer weiter von wegen ich werde noch sehen.
Hallo Nemanja B.,
unter Umständen können Sanktionen auf Sie zukommen. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org