Ausnahmen von der Maskenpflicht in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für wen gilt eine Ausnahme bei der Maskenpflicht?

Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?
Maskenpflicht: Gibt es Ausnahmen von der Mundschutzpflicht, etwa für Busfahrer?

Seit dem 27. April gilt fast bundesweit eine Maskenpflicht beim Einkauf und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Berlin erweitert ab dem 29. April 2020 die Maskenpflicht auf Geschäfte (war bisher das einzige Bundesland, in dem eine Mund-Nasen-Bedeckung nur im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben ist).

Doch wie sieht es eigentlich aus: Wer muss wirklich einen Mundschutz im Einzelhandel und im ÖPNV tragen? Gilt die Maskenpflicht auch schon für Kinder? Was gilt für Fahrer und Verkäufer? Und was, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme das Tragen einer Maske unzumutbar wäre – weil es etwa zu schweren Atembeschwerden käme? Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Wir informieren im Folgenden über die allgemeinen Altersgrenzen in den einzelnen Bundesländern und wer von der Maskenpflicht ggf. ausgenommen ist. Wir orientieren uns hierbei an den Vorgaben der Länder und versuchen den aktuellsten Stand widerzugeben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.

FAQ: Ausnahmen von der Maskenpflicht

Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?

Ja. Die Bundesländer haben jedoch teils abweichende Altersgrenzen festgelegt. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen finden Sie hier.

Müssen auch Angestellte im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften der Maskenpflicht nachkommen?

Auch hier treffen die Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Eine Zusammenfassung der derzeit geltenden Ausnahmen für Beschäftigte finden Sie hier.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

Ein Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht droht bislang noch nicht in allen Bundesländern. Eine Übersicht zu den bisher geplanten Sanktionen finden Sie hier. Zusätzlich können Betreiber von Geschäften und Nahverkehr ggf. Personen ohne Maske ein Betretungsverbot aussprechen.

Im Video: Dürfen Sie eigentlich mit Maske hinters Steuer?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Für kleine Kinder gelten bei der Maskenpflicht häufig Ausnahmen

Da die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Händen der Bundesländer liegt, gelten bei der Maskenpflicht für Kinder teils abweichende Regelungen. In der folgenden Übersicht finden Sie die derzeit in den einzelnen Ländern geltenden Altersgrenzen. Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten dann für Kinder, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben.

BundeslandAb welchem Alter gilt die Maskenpflicht?
Baden-Württemberg6 Jahre
Bayern6 Jahre
Berlin6 Jahre
Brandenburg6 Jahre
Bremen6 Jahre
Hamburg7 Jahre
Hessen6 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern6 Jahre
Niedersachsen6 Jahre
Nordrhein-Westfalen6 Jahre
Rheinland-Pfalz6 Jahre
Saarland6 Jahre
Sachsen6 Jahre
Sachsen-Anhalt2 Jahre
Schleswig-Holstein6 Jahre
Thüringen6 Jahre

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Verkäufer, Bus- und Taxifahrer?

Auch hier ist eine einheitliche Regelung nicht gegeben. In der folgenden Übersicht finden Sie Hinweise der einzelnen Bundesländer, ob die Maskenpflicht auch für Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Personal in Geschäften gilt:

Achtung! Städte und Gemeinden können abweichende bzw. ergänzende Regelungen treffen. So gilt in Jena etwa auch an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr eine Maskenpflicht, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält und der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch in Schulen sollen Schüler hier ab dem 04.05.2020 Masken während des Unterrichts tragen. Prüfen Sie daher auch die örtlichen Bestimmungen für Ihren Wohn- bzw. Arbeitsort (aktualisierte Infos finden sich in aller Regel auf den Portalen der Städte und Gemeinden).

Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
Was gilt im Einzelhandel: Besteht eine Ausnahme von der Maskenpflicht z. B. für Angestellte?
  • Baden-Württemberg: Eine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen, gilt nicht, wenn es einen anderen baulichen Schutz gibt (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Bayern: Für Personal des Einzelhandels gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht (außer in Kassen- oder Thekenbereichen, sofern andere bauliche Schutzmaßnahmen getroffen wurden). Fahrer hingegen müssen keine Maske tragen, Kontroll- und Servicepersonal hingegen schon.
  • Berlin: Eine Maskenpflicht ist laut Verordnung nur für die “Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs” sowie Kunden in Ladengeschäften vorgesehen. Mittlerweile gilt die Maskenpflicht auch für nicht fahrzeugführendes Personal (z. B. Kontrolleure). Darüber hinaus müssen auch Angestellte in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben im Bereich der Körperpflege eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso müssen Angestellte in Gaststätten, die Kundekontakt haben, einen Mundschutz tragen.
  • Brandenburg: Fahrer des ÖPNV sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In Verkaufsstellen gilt die Maskenpflicht für “alle Personen”.
  • Bremen: Für das Personal in Geschäften und Einrichtungen sowie Fahrer im öffentlichen Nahverkehr gilt eine Ausnahme von der Maskenpflicht.
  • Hamburg: Die Maskenpflicht gilt auch für das Fahrpersonal und Verkäufer, soweit keine anderen Einrichtungen einen angemessenen Schutz gewährleisten können (z. B. Plexiglasscheiben).
  • Hessen: Eine Maskenpflicht gilt nicht auch für das Personal, sofern andere wirksame Einrichtungen – insbesondere Trennvorrichtungen – vorhanden sind.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für Fahrer im ÖPNV (Pflicht explizit nur für Fahrgäste), nicht jedoch für Angestellte in Verkaufsstellen.
  • Niedersachsen: Eine Pflicht gilt nicht für Angestellte und Fahrpersonal. Einzige Ausnahme: Frisöre müssen bei Wiedereröffnung ebenso wie ihre Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • NRW: In NRW gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht für Beschäftigte. Auch Handwerker und Dienstleister, die einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kunden bei der Tätigkeit nicht einhalten können, müssen Masken tragen. Ausgenommen hiervon sind einzig Fahrzeugführer.
  • Rheinland-Pfalz: Auch Verkäufer sind zum Tragen von einem Mundschutz verpflichtet (ebenso andere Mitarbeiter in Bereichen mit Publikumsverkehr), sofern keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht nicht für die Fahrer.
  • Saarland: Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Fahrer im öffentlichen Nahverkehr. Auch Angestellte in Einrichtungen und Verkaufsstellen mit Publikumsverkehr müssen keinen Mundschutz tragen, sofern andere wirksame Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Sachsen: In Geschäften muss auch das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Fahrpersonal im öffentlichen Personennah- und Regionalverkehr ist von der Mundschutzpflicht ausgenommen.
  • Sachsen-Anhalt: Fahrer im ÖPNV sind nicht verpflichtet Masken zu tragen. Für Verkäufer hingegen gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.
  • Schleswig-Holstein: Für Verkäufer sowie Fahrpersonal gilt keine Pflicht, einen Mundschutz zu tragen.
  • Thüringen: Fahrer im ÖPNV und Verkäufer müssen keinen Mundschutz tragen.

Maskenpflicht: Ausnahme auch bei gesundheitlichen Einschränkungen möglich

Darüber hinaus gelten in allen Bundesländern auch dann Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa Asthma oder anderen schweren Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Wichtig: In aller Regel sollte die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Maskenpflicht mittlerweile in den meisten Bundesländern nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).

Bußgeldkatalog: Wie hoch ist das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht?

BundeslandBußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg100 - 250 €
Bayern150 € (bei Kindern unter 14 Jahren für die - strafmündige - Begleitperson)
Berlin50 - 500 €
Brandenburg50 - 250 €
Bremen50 €
Hamburg80 €
Hessen50 €
Mecklenburg-Vorpommern50 - 150 €
Niedersachsen150 €
NRW150 €
Rheinland-Pfalz50 €
Saarland50 - 100 €
Sachsen60 €
Sachsen-Anhaltzunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein150 €
Thüringen60 €

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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143 Kommentare

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  1. Nancy
    Am 2. September 2020 um 17:37

    Hallo, ich arbeite im Einzelhandel in NRW. Muß ich beim einräumen der Ware auch Mundschutz tragen? Auch wenn gerade kein Kunde im Laden ist?
    Oder besser: kann man zwischendurch die Maske am Kinn tragen, wenn keine Kundschaft da ist?

  2. Nicole
    Am 1. September 2020 um 1:26

    Ich habe ein Attest darf man mich trotzdem nötigen eine Maske zu tragen und mir ein Visier verweigern.

    Zb in Tankstellen, Krankenhaus, Therapien usw

  3. Patrick
    Am 30. August 2020 um 0:10

    Guten Abend,

    ich hab eine Frage, wenn ein Mitarbeiter im Einzelhandel durch einen Attest von der Maskenpflicht befreit ist, darf er trotzdem zwischen den Regalen Arbeiten oder muss er an der Kasse? Weil wenn ich ein Mitarbeiter sehe, der keine Maske trägt, dass würde mich schon abschrecken und würde den nicht annähern wollen.

  4. Johannes P.
    Am 28. August 2020 um 12:26

    Wir stellen uns die Frage bezüglich einer Ausübung eines Ehrenamts, von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (Attest) aber auch kein Visier für diese Zeit tragen können.
    Hierbei wird oft in kleinen Gruppen (3-6) bzw. auch unter Publikumsverkehr gearbeitet
    Diese ehrenamtliche Tätigkeit wurde, unter den Coronaverordnungen, rechtlich als “Einkaufssituation”-in Hamburg-zusammen gefasst.

    Hat ein ein Betroffener trotzdem das Recht, ohne Maske, ehrenamtlich mitzuwirken oder MUSS wenigstens ein Visier, zum Schutz möglicher Dritter, getragen werden.?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    MfG Johannes

  5. Klaus- Dietrich
    Am 28. August 2020 um 10:51

    Kommt die Abweisung von maskenbefreiten Kunden im Einzelhandel nicht einer Diskriminierung gleich? Wer darf überhaupt das ärztliche Atest einsehen? Danke

  6. winfried
    Am 28. August 2020 um 1:22

    eine 2. pandemiewelle droht, und noch immer gibt gravierende nachteile für käufer in den superrmärkten.
    die lasche umsetzung behördlicher vorgaben werden nirgends überprüft. so werden käufer ohne atemschutz nicht einmal vom
    personal ermahnt, oder abstandsvorgaben überhaupt nicht beachtet, besonders an den tagen, wenn die regale neu bestückt werden
    und schlußendlich, verkäufer und verkäuferinnen, die ohne maske und ohne hemmungen käufer annießen oder anhusten.
    allen, so scheint es, völlig egal zu sein, ob der andere elendig an corona zu grunde geht.
    einer der vielen fehler der politik.

  7. V. Shirin
    Am 26. August 2020 um 13:05

    Hallo, ich hätte eine Frage. Unzwar bin ich im 10 monat schwanger (38+0) und bekomme dadurch sowieso schon kaum Luft, und ich hab gehört das Schwangere kein Mund-Nasenschutz tragen müssen. Stimmt diese Information oder nicht ?

  8. Denis
    Am 25. August 2020 um 0:30

    Hallo,

    in welcher Verordnung steht geschrieben, dass gesundheitliche Gründe mit einem Attest belegt werden müssen? Ich kann hierzu keinerlei Nachweis/ Information/ rechtsverbindliche Erklärung finden, sodass es zwar Ausnahmetatbestände zum verpflichtenden Tragen eines MNS gibt aber diese lt. meinem Rechtsverständnis in keiner Verordnung explizit (durch Attest) nachgewiesen werden müssen.
    Ich denke, die Sache hat sich hier völlig verselbstständigt, genauso wie das Erstellen von Passierscheinen, die auch nirgends als Bewegungsgrundlage festgelegt wurden.

    Ich bitte hier um Beleg durch Quellen.

    Danke

  9. Jörg
    Am 24. August 2020 um 14:32

    Hallo zusammen,

    als Fachkraft für Arbeitssicherheit betreue ich eine national aufgestellte Kette in Deutschland. In den letzten Tagen haben wir immer wieder Kunden die ohne Maske bei uns einkaufen wollen. Da unsere Mitarbeiter und die anderen Kunden aber oftmals Angst vor Ansteckung und gefälschten Attesten haben, verwehren wir derzeit diesen Kunden den Zugang zu unseren Filialen. Wir bieten diesen Kunden Beratung und Verkauf vor der Filiale an. Nahezu 100% dieser Kunden gehören – nach eigenen Angaben – selber zur Gruppe der gefährdeten Personen (Alter, Vorerkrankungen, etc.) an.

    Wie sieht hier die rechtliche Situation aus? Unsere Mitarbeiter sehen sich hier immer wieder Androhungen von Anzeigen wegen Diskriminierung ausgesetzt. Was können wir hier besser machen? Man findet hierzu keine wirklichen Aussagen im Netz.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2020 um 11:25

      Hallo Jörg,

      bitte wenden Sie sich im Zweifel an das zuständige Gesundheitsamt. Vielleicht kann dies bei der Errichtung eines Leitfadens für Sonderfälle helfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. S. E.
    Am 22. August 2020 um 18:03

    Dort steht für Rheinland-Pfalz wäre eine Strafe in Höhe von 10€ fällig. Jedoch habe ich in Mainz aus einer Straßenverkaufspizzeria eine Pizza abgeholt und ein Ordnungsbeamter verlangte 50 Euro. Ich habe den Beamten darauf hingewiesen, dass weder eine Schlange vor dem Verkaufsfenster war, noch irgendwo ausgeschildert sei, dass ich im Freien eine Maskenpflicht hätte. Dieser klärte mich jedoch auf, dass auch bei einem Verkaufsfenster eine Maskenpflicht bestünde. Ich weigerte mich die 50 Euro zu zahlen und warte nun auf den schriftlichen Bußgeldbescheid. Stimmen nun die oben angegeben 10 Euro oder sind es doch für Rheinland-Pfalz 50 Euro?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2020 um 7:27

      Hallo S. E.,

      es steht den Städten und Gemeinden frei, eigene Bußgeldregelungen zu verhängen. So geschehen in Mainz: Hier sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht mit 50 Euro Bußgeld belegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Barbara
    Am 19. August 2020 um 8:40

    Ich arbeite in einen Bekleidungsgeschäft in Sachsen Anhalt. Der größte Teil unserer Kundschaft hält sich vorbildlich an die Maskenpflicht. Jedoch habe ich letztens eine Kundin gehabt, welche behauptete ein Attest zu besitzen, welches sie mir jedoch verweigerte zu zeigen, mit der Begründung das sie aus datenschutzrechtlichen Gründen dieses mir nicht vorlegen müsste, da ihre persönlichen Daten auf diesem Attest einzusehen sind. Auch der Hinweis, dass ich keine Daten von ihr aufnehme oder registriere ließ sie nicht einlenken. Wie hat man sich in diesem Moment zu verhalten bzw. was ist dann zu tun? Sollte eine Kontrolle erfolgen und die Kundin hat dann doch kein Attest dabei, wer muss dann die Strafe zahlen? Ist die Kundin im Recht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2020 um 11:28

      Hallo Barbara,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung ggf. an das zuständige Gesundheitsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Silvia
    Am 12. August 2020 um 17:36

    Hallo, ich wohne in NRW und arbeite im Einzelhandel. Ich habe schon ein Attest vom Arzt. Kann mich mein Arbeitgeber zwingen die Maske zu tragen? Und darf ich Bus fahren ohne Maske

  13. Anie
    Am 12. August 2020 um 17:21

    Sind Schwangere von der Maskenpflicht befreit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2020 um 7:40

      Hallo Anie,

      eine generelle Befreiung von Schwangeren ist nicht vorgesehen. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder anderweitiger Unzumutbarkeit kann im Ausnahmefall jedoch eine Maskenpflicht entfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Andreas
    Am 12. August 2020 um 0:29

    Danke dass es noch selbstdenkende Menschen wie du gibt. Danke

  15. Gordon
    Am 11. August 2020 um 16:25

    Hallo,

    Ich habe auch eine Frage. Derzeit besuche ich eine Weiterbildung zum Meister in der Handwerkskammer Berlin (öffentlich rechtliche Verwaltung). Ich habe ein attest und muss keine Maske tragen. Die direktorin verlangt jetzt von mir ein Gesichtsschild zu tragen sonst werde ich suspendiert und vom Kurs ausgeschlossen. Ist das rechtens? Ausser das ich mir mit diesem visier die Augen kaputt mache tut es nichts bezwecken. Gesetzlich ist geregelt das ich auch von Alternativen befreit bin. Darf sie sich darüber hinweg setzen und mich zwingen?

  16. Sascha
    Am 11. August 2020 um 12:29

    Hallo, gilt die Maskenpflicht auch für Fahrpersonal/Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr in NRW.

    Gruß Sascha

  17. Claus
    Am 9. August 2020 um 12:17

    Hallo,
    bei uns im Ort (Hessen) gibt es einen Bäcker bei dem dem die meisten Angestellten keine Maske tragen. Wie ist es hier geregelt? Ist das ok? Beim Einpacken der Brote, Abschneiden von Torte wird doch ständig darauf geatmet und darum geht es ja und nicht ob eine Trennscheibe zum Kunden vorhanden ist (ja ist). Ein Kunde wurde von dem Mitarbeiter ohne Maske weggeschickt der sich “nur” ein Shirt hochzog. Vielen Dank., Gruß

  18. Elke B.
    Am 5. August 2020 um 14:48

    Am Montag war ich zur Brust Ultraschall Vorsorge. Meine Gyn trug keine Maske, lehnte sie auch für alle ab. Sie bedauerte am Sonntag nicht bei der Demo in Berlin gewesen zu sein. Es wären 800. 000 dabei gewesen nicht 17. 000, das wären Fake News der Medien. Das hätten ihr mehrer Bekannte erzählt, die dabei waren. Unverschämterweise wurde im Fernsehn gesagt, dass Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, Antisemiten o.Ä dabei waren, das stimmt nicht, nur Menschen, die die Masken Vorschrift nicht mehr wollen, weil das alles eine Lüge der Medien ist. Vielleicht gibt es da irgend so einen Virus…aber tödlich ist der nicht. An dem Tag waren Schwangere und Babies in der Praxis, alle ohne Maske. Es waren noch etliche Aussagen von ihr, sprengt den Rahmen. Ich habe mir umgehend eine andere Gyn gesucht.

  19. Doro
    Am 5. August 2020 um 9:53

    Hallo,

    Ich besitze aufgrund einer Erkrankung ein Attest.
    Sie schreiben in den Kommentaren, dass der Geschäftsleiter von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einem Behinderten mit Attest den Zutritt verwehren können. Dies stimmt aber so nicht, denn der Geschäftsleiter (insbesondere von großen
    Supermärkten) können nur aus sachlichen Gründen den Zutritt verwehren bzw. Hausverbot erteilen (z. B. Nicht Mitführen eines Attestes, Diebstahl, unangenehmes Verhalten usw…) , ansonsten greift das AGG (Antidiskriminierungsgesetz). Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen (Minderheit) und einem entsprechenden Attest nicht versorgt werden können.
    Frau Merkel sagt selber: wo Sicherheitsabstand möglich ist, bedarf es keiner Maske.
    Ich achte immer auf meinen Mindestabstand und gehe seltenst einkaufen um das Risiko zu vermeiden.
    Bitte prüfen Sie noch einmal die Gesetzeslage! Denn auch die Antidiskriminierungsstelle sagt, dass wo Raum ist, die Distanz zu wahren, kein Rausschmiss gerechtfertigt ist und haben schon demzufolge große Supermärkte angeschrieben.
    Ich werde definitiv den Anwalt einschalten, falls ein Filialleiter mir ein Hausverbot erteilt und ich nicht für die Grundversorgung meiner Kinder und mir sorgen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. August 2020 um 17:10

      Hallo Doro,

      bitte beachten Sie, dass sich frühere Antworten hier auf frühere Fassungen von Corona-Verordnungen beziehen. In diesen fehlten häufig Einschränkungen, sodass sich unterschiedliche Regelungen konkurrierend gegenüberstanden. Mittlerweile haben die meisten Länder spezifischere Formulierungen getroffen, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen (z. B. “sofern keine Ausnahme von der Verpflichtung besteht” und ähnlich).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. leuchtturm2710
    Am 3. August 2020 um 23:47

    Ich abeite in Berlin in einem kleinen Blumenladen. Wir als Mitarbeiter haben in unserem Bezirk Maskenpflicht.
    Ich möchte niemanden was Böswilliges unterstellen, aber
    immer mehr Kunden sagen, daß sie eine Befreiung von der Maskenpflicht haben. Dürfen wir als Mitarbeiter ein Nachweis eines ärztlichen Attest’s verlangen ?
    Wir müssen uns auch schützen !
    Im aktuellen Berliner Infektionsschuzgesetz habe ich dazu nichts gefunden.
    Kann also jede/jeder Kundin/ Kunde einfach behaupten, er hat eine Befreiung, und wir als Mitarbeiter müssen das einfach so widerspruchslos hinnehmen ?!
    Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein…
    Unser Laden ist relativ klein und bei Beratung kommen uns die Kunden branchenbedingt schon sehr nah.
    Und es geht ja nicht nur uns so…
    Nochmal zusammengefaßt;
    Dürfen / müssen wir als Mitarbeiter im Einzelhandel nach einem ärztlichen Attest fragen bzw. kontrollieren und in welchem § des Berliner Infektionsschuzgesetz ist dieser Punkt geregelt ?

    Danke für Ihre Antwort

  21. Andreas
    Am 3. August 2020 um 14:36

    Hallo,
    Trotz Befreiung ( Attest ) , wurde ich in einem Baumarkt zur Tür gewiesen.
    Obwohl in der Maskenverordnung ,Ausnahmen mit Attest beschrieben steht.
    Ist es nicht eine Ordnungswiedrigkeit seitens des Baumarktest ?

    • Isabel W
      Am 4. Oktober 2021 um 12:39

      Leider nur, dann beruft er sich nämlich auf sein Hausrecht. Da kann man leider nichts dagegen machen.

      • Christian N
        Am 28. März 2022 um 9:29

        Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.). Unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entsteht eine Bindung des Eigentümers an die Zutrittsbefugnis, die es ihm verbietet, sein Hausrecht willkürlich auszuüben (Christensen, Taschenkontrolle im Supermarkt und Hausverbot, JuS 1996, 873 [874]).

        LG Bonn, (entfernt von der Redaktion)

  22. Jo
    Am 2. August 2020 um 9:00

    Gibt es Quellenverweise? Insbesondere zu den Ausnahmeregelung?
    Zum Satz “Wichtig: In aller Regel muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt sein.” habe ich bisher nirgends etwas finden können, das dies als offiziele Darstellung bestätigt ( Bsp Hamburg)

    Zudem erlaubt das Infektionsschutz Gesetz m.W einzig die Quarantänisierung von Erkrankten, die ein Risiko für ihre Mitmenschen darstellen. Dies als Pauschalurteil für die gesamte Bevölkerung auszusprechen; durch welches Gesetz ist das erlaubt? Sind die Ermächtigungsgesetze (von Beginn 2020) noch in Kraft?

  23. Daniel
    Am 1. August 2020 um 18:13

    Hallo ich hätte mal ne frage wie sied es aus mit visier tragen beim einkaufen darf man das

  24. Chris
    Am 30. Juli 2020 um 20:58

    Wie verhält sich das wenn ich striktes Verbot habe eine Maske zu tragen? Ich habe vor wenigen Wochen eine Operation der Atemwege und auch der gesamten Nase hinter mir. es darf weder etwas das Nasenbein in den nächsten 12 Monaten berühren, noch darf etwas unten dagegen kommen da dies alles erst frisch wieder angenäht wurde. Leider bin ich aber Beruflich Deutschlandweit unterwegs und mir wurde auch schon das Betreten von Läden in Bayern verboten obwohl ich meine Problematik geschildert habe.
    Wie soll ich damit umgehen? Mir wird damit verweigert mich unter der Woche zu versorgen und was mache ich wenn ich mal an einen Polizisten gerate der mir dann Beispielsweise ein Bußgeld erteilt?

  25. Angela
    Am 25. Juli 2020 um 22:53

    Was bitteschön nutzt dem Gehörlosen, wenn ER von der Maskenpflicht ausgenommen ist, wo er doch darauf angewiesen ist ANDEREN von den Lippen abzulesen???? Noch mehr Unsinn geht einfach nicht

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