Eine Wildkatze fangen, verletzen, oder töten bzw. ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
Bundesland
Bußgeld
Baden-Württemberg
Bis zu 50.000 €
Bayern
Bis zu 50.000 €
Berlin
Bis zu 50.000 €
Brandenburg
Bis zu 50.000 €
Bremen
Bis zu 50.000 €
Hamburg
Bis zu 50.000 €
Hessen
Bis zu 50.000 €
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zu 20.000 €
Niedersachsen
Bis zu 50.000 €
Nordrhein-Westfalen
Bis zu 50.000 €
Rheinland-Pfalz
Bis zu 5.000 €
Saarland
Bis zu 10.000 €
Sachsen
Bis zu 50.000 €
Sachsen-Anhalt
Bis zu 50.000 €
Schleswig-Holstein
Bis zu 50.000 €
Thüringen
Bis zu 50.000 €
Bußgeldkatalog Tierquälerei von Katzen
Vergehen
Strafe
Katze misshandeln
Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze töten
Straftat laut § 17 TierSchG; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Tierhalteverbot
Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen
Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung einer Katze
Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren wird eingeleitet, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot
Katze aussetzen
Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Katzen stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen
Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Freiheitsstrafen und Geldstrafen können anfallen
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben
Strafbar nach § StGB 184 a; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Artgerechtes Leben für schnurrende Vierbeiner
Der Katzenschutz befasst sich mit Wildkatzen und Hauskatzen
Bereits vor mehreren tausend Jahren domestizierten die alten Ägypter Katzen und setzten sie dazu ein, ihre Getreidespeicher von Ratten und Mäusen zu befreien. Gleichzeitig wurden in der ägyptischen Kultur Katzen als göttliche Wesen verehrt; es heißt, die Besitzer einer Katze rasierten sich beim Tod ihres geliebten Tieres aus Trauer die Augenbrauen ab.
Nach wie vor schätzen viele Menschen das teilweise unergründliche, teilweise schmusebedürftige Wesen von Hauskatzen. In Deutschland gibt es heutzutage etwa acht Millionen Hauskatzen. Jeder Katzenbesitzer weiß, dass diese Tiere sich nicht vollends auf ihre menschlichen Begleiter einlassen – sie haben ihren eigenen Willen, und wenn sie auch ihr Plätzchen Zuhause auf der Heizung schätzen, verschwinden sie manchmal über Tage, um ihren Freiheitsdrang auszuleben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Tierschutz bei Katzen
Drohen Sanktionen, wenn Katzen ausgesetzt werden?
Ja, hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen kann. Ist es Ihnen nicht mehr möglich sich um eine Katze zu kümmern, sollten Sie stattdessen einen neuen Besitzer suchen oder sich an ein Tierheim wenden.
Womit müssen Halter rechnen, die Ihre Katzen nicht ordnungsgemäß versorgen?
Muss ein Tier aufgrund schlechter Versorgung leiden, kann dies eine Straftat darstellen. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Zudem kann das Tier entzogen und ein Tierhalteverbot angeordnet werden.
Welche Regelungen gelten für Wildkatzen?
Die europäische Wildkatze steht unter Artenschutz, weshalb das Fangen oder Verletzen der Tiere je nach Bundesland ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro nach sich zieht. Eine Übersicht der Sanktionen je Bundesland finden Sie hier.
Spezifische Informationen zum Tierschutz bei einzelnen Säugetierarten:
Auch in freier Wildbahn kommen Tiere aus der Familie der Feliden vor. Die Europäische Wildkatze beispielsweise, die sich durch etwas massigeres Aussehen als die Hauskatze auszeichnet, streift in relativ großer Zahl durch deutsche Wälder – da sie sehr scheu ist, bekommen sie aber nur die wenigsten zur Gesicht. Laut Roter Liste gilt sie derzeit nicht als gefährdet. Gleichwohl stehen gemäß der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung sämtliche europäische Säugetiere unter Artenschutz.
Aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, Katzenarten wie die Wildkatze oder den Luchs zu fangen, zu quälen oder gar zu töten. Ein hohes Bußgeld fällt auch an, wenn unzulässige Eingriffe in den Lebensraum der Wildkatzen vorgenommen werden. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes können die einzelnen Bundesländer für Vergehen gegen den Artenschutz Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen.
Katzenschutz durch das Tierschutzgesetz
Selbstverständlich kann neben den Bußgeldern aufgrund von Verstößen gegen den Artenschutz auch der Strafbestand der Tierquälerei angewandt werden, wenn man sich in unzulässiger Weise an Katzen vergreift, ob diese nun in freier Wildbahn leben oder Hauskatzen sind. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht z.B. bei diesen Straftaten:
Katze töten
(Ungewollte) Katzenbabys töten
Katzen vergiften
Katzen misshandeln
Es als Besitzer zu unterlassen, die Katze zu füttern und angemessen zu versorgen
Im Zusammenhang mit einer Gerichtsverhandlung oder einem Bußgeldverfahren wegen Tierquälerei kann die Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen und die Katze einziehen.
Streunende Hauskatzen – füttern oder nicht?
Die lateinische Bezeichnung für die Hauskatze ist Felis silvestris catus. Hin und wieder kommt es vor, dass sich eine Katze aus dieser Familie gegen ihr domestiziertes Dasein entscheidet und ihrem Besitzer davonrennt. Fortan ist sie als streunende Katze unterwegs. Tierfreundliche Menschen fragen sich dann, ob sie im Zuge der Katzenhilfe Streuner füttern sollten. Auch inwiefern durch gesetzliche Vorgaben aus Artenschutz und Tierschutz die Verpflichtung besteht, hier tätig zu werden, ist eine interessante Frage.
Auch aufgrund von Geldproblemen sollte man keine Katze aussetzen
Wer sich um den Naturschutz sorgt, möchte sich am liebsten um jedes einzelne Tier kümmern und zögert nicht lange, bettelnde Katzen mit Nahrung zu versorgen. Diese Art der Hilfe ist ehrenwert, löst das Problem jedoch nicht. Hauskatzen sind oft nicht in der Lage in freier Wildbahn zu überleben; sie hungern, erkranken und führen ein von Leid geprägtes Leben. Der Tierschutz für Katzen konzentriert sich auf die Kastration der streunenden Katzen, so dass diese sich nicht weiter vermehren können. Steigt die Population der streunenden Katzen, vergrößert das ihr Leid aufgrund steigender Futterknappheit und der Gefahr von sich rasch ausbreitenden Seuchen.
So gesehen ist nichts falsch daran, einer streunenden Katze etwas Gutes zu tun und sie mit Nahrung zu versorgen. Sinnvoll ist es aber vor allem, den Tierschutz (oder einen Verein zum Katzenschutz) zu informieren, der dann eine professionelle Katzenhilfe initiiert, mit der die weitere Verbreitung der Streuner unterbunden wird. Die Tierhilfe für Katzen fängt streunende Katzen ein und versorgt sie im Tierheim, so dass die Tiere nicht mehr um Futter betteln müssen; des Weiteren kümmert man sich um die Vermittlung von Pflegern für die Katzen.
Katze aussetzen verursacht Tierleid
Der Katzen-Tierschutz weist immer wieder darauf hin, dass die Entscheidung für ein Haustier eine wohlüberlegte Entscheidung sein sollte. Viel zu oft kommt es vor, dass der einstig geliebte Neuzugang der Familie zur lästigen Pflicht wird – und die Überlegung, die Katze auszusetzen, im Raum steht.
Diese Option sollte jedoch unter keinen Umständen ergriffen werden. Wer eine Katze aussetzt, macht sich strafbar! Ein Bußgeld von 25.000 Euro kann jeden erwarten, der eine Katze aussetzt. Übrigens kann dieses Bußgeld bereits anfallen, wenn man das Tier z.B. während des Urlaubs auf sich allein gestellt zuhause zurücklässt und sich nicht um eine angemessene Pflege des Tieres kümmert.
Wer aus persönlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Katze zu versorgen, sollte sich an einen Verein zum Tierschutz wenden; dort kann man möglicherweise Pflegestellen für die Katzen vermitteln. Sollte die Vermittlung keinen Erfolg haben, geben Sie das Tier im Tierheim ab. Sicher sind die Zustände dort nicht ideal, aber das Tier wird zumindest angemessen versorgt.
Katzen töten nicht aus Freude – sie sind Raubtiere mit Spieltrieb
Immer wieder hört man den Vorwurf, Katzen seien grausam, da sie mit ihrer Beute spielen, bevor sie diese durch einen Nackenbiss töten. Hierzu lässt sich anmerken, dass für Katzen keine menschlichen Kategorien gelten; sie sind nicht grausam, sondern Raubtiere, deren Vorfahren auf das Jagen von Beute zur Überlebenssicherung angewiesen waren.
Katzen töten also nicht aus Freude! Auch wenn die meisten Hauskatzen heute von ihren Besitzern mit Futter versorgt werden, findet sich in ihrem Jagdtrieb noch ein Relikt aus alten Zeiten. Dass die Katzen mit ihrer Beute spielen, bevor sie getötet wird, kommt allerdings bei Wildkatzen nur selten vor; bei Hauskatzen ist dieses Verhalten häufiger. Man muss dieses Vorgehen als Ausdruck ihres neugierigen und spielerischen Wesens betrachten.
Der Jagdtrieb gehört zur Natur von Katzen
Katzen töten nicht aus Freude, sondern wegen ihres Jagdtriebes
Gerade Liebhaber von Vögeln oder Nagetieren beklagen den Jagdtrieb von Katzen. Sollte es in der Nachbarschaft deswegen zu Streitigkeiten zwischen Katzenbesitzern und Naturfreunden kommen, kann der Katzenbesitzer auf den natürlichen Jagdtrieb der Katzen verweisen.
Es ist außerdem nicht möglich, eine Katze 24 Stunden am Tag zu überwachen und vom Jagen abzuhalten. Zur Beruhigung könnte allerdings angeführt werden, dass Katzen nur diejenigen Vögel töten, die aus dem Nest gefallen sind und damit keine Überlebenschance mehr haben – um einen Vogel zu fangen, der fliegen kann, ist auch eine Katze in der Regel nicht flink genug.
Katzen töten ist generell strafbar
Glücklicherweise eskalieren die wenigsten Streitereien in der Nachbarschaft, in denen eine Katze der Anstoß des Zorns ist, derart, als dass Einzelne auf die Idee kommen, die Katzen zu töten – beispielsweise indem sie versuchen, die Katze zu vergiften. Sollten Sie beobachten, dass jemand Katzen vergiften möchte – z.B. durch giftige Köder – wenden Sie sich an die Polizei. Es muss nicht erst eine Katze getötet werden, um hier entsprechende Sanktionen auszusprechen.
Die versuchte oder fahrlässige Tierquälerei gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Bemerken Sie ausgelegte Köder, sollten Sie zum Katzenschutz ihre Katze eine Weile nicht unbeaufsichtigt nach draußen lassen. Informieren Sie auch andere Katzenbesitzer über die Gefahr.
Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.
Meine Ex Freundin Melanie [editiert von der Redaktion] will nicht ihre zwei Hauskatzen bei sich haben,weil sie angeblich keine Zeit und keine Lust hat. Da es zu teuer ist, sie ins Heim zu bringen und sich kein neues zu Hause findet, sagte sie, das sie die Katzen aussetzen will.
Eins vorweg, ich kann mich leider nicht um die Katzen kümmern
Nun meine Frage, was kann ich tun?
das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland verboten und kann für den Halter eine hohe Sanktion bedeuten. Je nach Bundesland können für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Bußgelder von 25.000 und mehr drohen. Inwieweit eine Verdachtsanzeige möglich ist, kann Ihnen ggf. die zuständige Behörde mitteilen. Vielleicht bliebe auch die Möglichkeit, dass Sie die Katzen zunächst übernehmen und in ein Tierheim geben.
Wir hatten hier unlängst so einen Fall, dass der Besitzer seine Katze nicht versorgt (sie frisst an einer nahen Futterstelle) und sie dann auch noch verletzt war. Wirklich interessiert hat das keinen. Auf Antwort vom Veterinäramt warten wir heute noch. Die privaten Vereine konnten nicht helfen. Das Ordnungsamt schickte einen pensionierten Tierarzt für Großtiere hin, der an die scheue Katze gar nicht rankam. Es gab einen Haufen Ärger und alles verlief sich dann. Was nutzt also ein Bussgeldkatalog?
Hallo, meine Nachbarin hat junge Katzenbabys in der Garage eingesperrt! Die Garage ist mit Möbeln,Kinderklamotten und Hausmüll vollgestellt! Die Jungen sind in der Garage eingesperrt,haben kein Tageslicht und keine Frischluft! Ausserdem sieht die Katzenmutti total verwahrlost aus und ist auch total abgemagert! Die Katzenjungen werden dann verkauft! Kann ich irgendwie reagieren….und wenn ja wie?
viele Möglichkeiten gibt es da sicher nicht, solange die Tiere nicht aktiv gequält bzw. nicht gefüttert werden. Ggf. könnten Sie aber mit einem örtlichen Tierschutzverein sprechen. Diese Vereine sind in der Regel darauf geschult, mit Tierhaltern über die Unterbringung der Haustiere zu sprechen.
Hallo,
ich habe mitgehört, dass mein Ex-Nachbar plant, Gift gegen meine Katze auszulegen, da seinem Sohn der ganze Katzenkot stört. Nun leben in meiner
Nachbarschaft einige andere Katzen, die tagsüber und nachts herumstreunern.
Meine Katze wird kein Gift fressen, da sie sehr eigen ist, aber die anderen !!!
Ausserdem ist meine tagsüber viel drin, da ich arbeite und abends kommt sie rein ins Haus.
Was kann ich machen? Soll ich die anderen Katzenhalter warnen ??
Viele Grüsse aus Kiel
M. Runge
Nehmen wir mal an mein Nachbar ist für zwei Wochen in den Urlaub gefahren und hat meine Katze bei sich eingesperrt (dass weiß ich nicht 100% aber was wäre wenn…) Meine Katze nach so langer zeit dort verhungert/verdurstet ist.
Was sieht die Rechtslage für einen solchen Fall vor. Das es fahrlässig war ist keine frage. Mein kater ist seit dem 18.08 weg, wir haben alles abgesucht und das ist normal überhaupt nicht seine art. er kommt wenn wir ihn rufen oder er unsere Autos hört. Wir haben uns durch das ganze Dorf gefragt niemand hat was gesehen. Deshalb ist die Vermutung nahe liegend da er öfters mal die Nachbarn zuhause besucht hat. Nur sind sie für zwei Wochen im Urlaub und ich will es mir nicht mit denen verscherzen wenn ich die Polizei an rufe und die Tür öffnen lasse, vor allem dann wen er doch nicht dort ist. Rollläden sind unten mann sieht und hört also nichts. was tun ? wie ist die Rechtslage wenn er dort verstirbt?
Vielen Dank im voraus
MfG. E.G.
die Frage ist erst einmal grundsätzlich, wie er dort hinein gekommen ist. Hat der Nachbar das Tier absichtlich eingesperrt und war es die Katze selbst? Falls das Tier wirklich verhungern sollte, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Er kann Ihnen die Rechtslage und mögliche Handlungsoptionen nennen.
Meine Ex Freundin Melanie [editiert von der Redaktion] will nicht ihre zwei Hauskatzen bei sich haben,weil sie angeblich keine Zeit und keine Lust hat. Da es zu teuer ist, sie ins Heim zu bringen und sich kein neues zu Hause findet, sagte sie, das sie die Katzen aussetzen will.
Eins vorweg, ich kann mich leider nicht um die Katzen kümmern
Nun meine Frage, was kann ich tun?
Hallo Udo,
das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland verboten und kann für den Halter eine hohe Sanktion bedeuten. Je nach Bundesland können für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz Bußgelder von 25.000 und mehr drohen. Inwieweit eine Verdachtsanzeige möglich ist, kann Ihnen ggf. die zuständige Behörde mitteilen. Vielleicht bliebe auch die Möglichkeit, dass Sie die Katzen zunächst übernehmen und in ein Tierheim geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wir hatten hier unlängst so einen Fall, dass der Besitzer seine Katze nicht versorgt (sie frisst an einer nahen Futterstelle) und sie dann auch noch verletzt war. Wirklich interessiert hat das keinen. Auf Antwort vom Veterinäramt warten wir heute noch. Die privaten Vereine konnten nicht helfen. Das Ordnungsamt schickte einen pensionierten Tierarzt für Großtiere hin, der an die scheue Katze gar nicht rankam. Es gab einen Haufen Ärger und alles verlief sich dann. Was nutzt also ein Bussgeldkatalog?
Hallo, meine Nachbarin hat junge Katzenbabys in der Garage eingesperrt! Die Garage ist mit Möbeln,Kinderklamotten und Hausmüll vollgestellt! Die Jungen sind in der Garage eingesperrt,haben kein Tageslicht und keine Frischluft! Ausserdem sieht die Katzenmutti total verwahrlost aus und ist auch total abgemagert! Die Katzenjungen werden dann verkauft! Kann ich irgendwie reagieren….und wenn ja wie?
Hallo Birgit,
viele Möglichkeiten gibt es da sicher nicht, solange die Tiere nicht aktiv gequält bzw. nicht gefüttert werden. Ggf. könnten Sie aber mit einem örtlichen Tierschutzverein sprechen. Diese Vereine sind in der Regel darauf geschult, mit Tierhaltern über die Unterbringung der Haustiere zu sprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe mitgehört, dass mein Ex-Nachbar plant, Gift gegen meine Katze auszulegen, da seinem Sohn der ganze Katzenkot stört. Nun leben in meiner
Nachbarschaft einige andere Katzen, die tagsüber und nachts herumstreunern.
Meine Katze wird kein Gift fressen, da sie sehr eigen ist, aber die anderen !!!
Ausserdem ist meine tagsüber viel drin, da ich arbeite und abends kommt sie rein ins Haus.
Was kann ich machen? Soll ich die anderen Katzenhalter warnen ??
Viele Grüsse aus Kiel
M. Runge
Hallo Martina,
solange die Tat nicht erfolgt ist, wird die Polizei nichts machen können. Die Nachbarn warnen ist sicher eine gute Idee.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Nehmen wir mal an mein Nachbar ist für zwei Wochen in den Urlaub gefahren und hat meine Katze bei sich eingesperrt (dass weiß ich nicht 100% aber was wäre wenn…) Meine Katze nach so langer zeit dort verhungert/verdurstet ist.
Was sieht die Rechtslage für einen solchen Fall vor. Das es fahrlässig war ist keine frage. Mein kater ist seit dem 18.08 weg, wir haben alles abgesucht und das ist normal überhaupt nicht seine art. er kommt wenn wir ihn rufen oder er unsere Autos hört. Wir haben uns durch das ganze Dorf gefragt niemand hat was gesehen. Deshalb ist die Vermutung nahe liegend da er öfters mal die Nachbarn zuhause besucht hat. Nur sind sie für zwei Wochen im Urlaub und ich will es mir nicht mit denen verscherzen wenn ich die Polizei an rufe und die Tür öffnen lasse, vor allem dann wen er doch nicht dort ist. Rollläden sind unten mann sieht und hört also nichts. was tun ? wie ist die Rechtslage wenn er dort verstirbt?
Vielen Dank im voraus
MfG. E.G.
Hallo Eva,
die Frage ist erst einmal grundsätzlich, wie er dort hinein gekommen ist. Hat der Nachbar das Tier absichtlich eingesperrt und war es die Katze selbst? Falls das Tier wirklich verhungern sollte, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Er kann Ihnen die Rechtslage und mögliche Handlungsoptionen nennen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org