Mehr Online-Unterricht in Fahrschulen: FeV-Novelle schon im Februar?
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 27. Januar 2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV; vormals BMVI) hat eine Novelle der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht. Die Digitalisierung soll damit auch in diesem Bereich einen neuen Schub bekommen. Geplant ist, die während der Pandemie in Gang gesetzte Entwicklung zu fördern und auch künftig mehr Online-Unterricht in Fahrschulen zu ermöglichen. Dafür sollen bald bundesweite Rahmenbedingungen gelten. Schon am 11. Februar soll der Bundesrat über die geplante FeV-Novelle abstimmen.
Einheitliche Rahmenbedingungen für Ausnahmen bei Online-Fahrschulunterricht
Vorab: Zwar soll grundsätzlich mehr Online-Unterricht in den Fahrschulen gefördert werden, doch eine generelle Möglichkeit, dieses Angebot zu nutzen, ist nicht geplant. Die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde ist in entsprechenden Ausnahmefällen erforderlich, wenn es dem Fahrschüler nicht möglich ist, physisch an dem Theorieunterricht teilzunehmen. Wichtig ist dabei, dass Präsenz- und Online-Unterricht in den Fahrschulen in solchen Fällen simultan stattfinden, alle Fahrschüler also zur gleichen Zeit an den Theoriestunden teilnehmen.
Damit der digitale Unterricht deutschlandweit einheitlichen Rahmenbedingungen entspricht, soll in der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz eine neue Anlage 2a ergänzt werden. Diese gibt z. B. Vorgaben zur Beschaffenheit von Hard- sowie Software, die beim Online-Unterricht in Fahrschulen zum Einsatz kommt. Auch Hinweise zu Datenschutz, Lizensierung, Identifizierung sowie Anzahl der online teilnehmenden Fahrschüler sind enthalten. Fahrlehrer und Behörden erhalten so einen bundesweit einheitlichen Leitfaden an die Hand.
“Wir wollen unser Land moderner und digitaler machen. Mit unserer neuen Fahrerlaubnis-Verordnung nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und schaffen die Voraussetzung, damit die Länder im Ausnahmefall Fahrschulen Theorie-Unterricht online ermöglichen können. Das spart Wege, reduziert Kontakte und ermöglicht es Fahrschülern, sich trotz der Pandemie optimal auf den Führerschein vorzubereiten. Ein modernes Land braucht eine moderne Fahrausbildung – dies ist ein wichtiger Schritt!”
Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr
Welche weiteren Änderungen sieht die geplante FeV-Novelle vor?

Der Fokus der geplanten Änderungen liegt nicht nur auf mehr Online-Unterricht in Fahrschulen und einem Fortschreiten der Digitalisierung in der Fahrausbildung, auch andere Anpassungen sollen im Zuge der Reform am 11. Februar im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Hierzu zählen u. a.:
- Täuschungsversuch: Hat jemand eine Fahrprüfung nicht bestanden, weil es zu einem Betrugsversuch kam, soll sich die Sperrfrist für die Teilnahme an einer erneuten Prüfung erhöhen. Die First könnte in solchen Fällen künftig auf bis zu neun Monate angehoben werden (üblicherweise liegt die Sperrfrist nach Nichtbestehen bei mindestens zwei Wochen).
- Praktische Prüfung: Moderne Fahrassistenzsysteme sollen künftig auch während der Fahrprüfungen berücksichtigt werden.
- Erleichterte Umschreibung ausländischer Führerscheine: Die Staatenliste in Anlage 11 FeV soll um weitere Länder erweitert werden. Hinzu kommen Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich.
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