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Verkehrsministerkonferenz (VMK): So funktioniert die Verkehrspolitik

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Verkehrspolitik in Deutschland

Die Verkehrsministerkonferenz findet mindestens zwei Mal im Jahr statt.
Die Verkehrsministerkonferenz findet mindestens zwei Mal im Jahr statt.

In Deutschland drängen sich immer wieder verkehrspolitische Fragen auf. Diese betreffen allerdings nicht nur den privaten Verkehr mit Kraftfahrzeugen, sondern zum Beispiel auch den Öffentlichen Personennahverkehr.

Die Politik versucht Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Menschen eine einfache Fortbewegung von A nach B ermöglichen. So werden in regelmäßigen Abständen auch Bußgelder für Verstöße gegen die Verkehrsregeln angehoben oder neue Tatbestände eingeführt.

Um einen Austausch zwischen den einzelnen Bundesländern zu verkehrspolitischen Fragen zu ermöglichen, gibt es die Verkehrsministerkonferenz. Wie oft diese zusammenkommt und welche Ziele sie verfolgt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Verkehrsministerkonferenz

Was ist die Verkehrsministerkonferenz?

Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz arbeiten die einzelnen Bundesländer zusammen und tauschen sich über Erfahrungen im verkehrspolitischen Bereich aus. In diesem Zusammenhang können auch Beschlüsse gefasst werden, die allerdings rechtlich nicht bindend sein müssen. Sie müssen dann ins Landesrecht übertragen werden.

Wie oft tagt die Verkehrsministerkonferenz?

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Verkehrsministerkonferenz zweimal im Jahr zusammenkommt. Allerdings können auch Sonderkonferenzen bei besonders dringlichen Themen rund um das Verkehrsrecht einberufen werden.

Welche Ziele verfolgt die Verkehrsministerkonferenz?

Die Verkehrsministerkonferenz soll quasi ein Sprachrohr für die Verkehrsminister der einzelnen Länder darstellen. Die Beschlüsse spiegeln daher die Meinung der Mehrheit der Mitglieder der Konferenz wider. So kann ein gemeinsames politisches Handeln gegenüber dem Bund abgestimmt werden.

Verkehrsministerkonferenz: Was ist das eigentlich?

Die Verkehrsministerkonferenz wird auf der Internetseite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wie folgt beschrieben:

Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) ist das hochrangigste deutsche Gremium der Landesverkehrsminister/-innen bzw. -senatoren/-innen und findet in der Regel zweimal im Jahr – im Frühjahr und im Herbst – statt. Darüber hinaus können Sonderkonferenzen einberufen werden.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur nimmt für den Bund als Gast und ohne Stimmrecht an der Konferenz teil.

Das bis dato letzte Mal fand sich die Verkehrsministerkonferenz am 26.2.2021 zu einer Sondersitzung zusammen. Der wichtigste Tagesordnungspunkt war dabei die „Stärkung des Öffentlichen Personenverkehrs in Deutschland – gemeinsam für einen starken ÖPNV“.

Interessant: Der Vorsitz der VMK rotiert alle zwei Jahre. Aktuell hat diesen das Bundesland Bremen inne, der stellvertretene Vorsitz wird von Nordrhein-Westfalen gestellt. Mit Beginn des Jahres 2023 wird NRW den Vorsitz übernehmen.

Welche Aufgaben hat die Verkehrsministerkonferenz?

Bei der letzten Verkehrsministerkonferenz ging es um öffentliche Verkehrsmittel.
Bei der letzten Verkehrsministerkonferenz ging es um öffentliche Verkehrsmittel.

Die Verkehrsministerkonferenz hat keine konkrete Aufgabe, da es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss der Minister und Senatoren handelt, die für Verkehr und Infrastruktur zuständig sind.

Die VMK hat daher eher einen Beratungscharakter und dient dem Informationsaustausch. Allerdings verfolgt die VMK auch eigens gesetzte Ziele. Diese sind laut der Internetseite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Folgenden:

  • der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch,
  • die Erörterung von verkehrspolitischen Themen, die im Verhältnis der Bundesländer untereinander und/oder im Verhältnis der Bundesländer zum Bund auf der Tagesordnung stehen und
  • die Festschreibung des gemeinsamen politischen Handelns im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund in Form von Beschlüssen (bei Einstimmigkeit für die Länder bindend).

Daraus lässt sich ein wichtiger Punkt ableiten. Wird in der Verkehrsministerkonferenz ein Beschluss einstimmig gefasst, sind die einzelnen Bundesländer auch dazu verpflichtet, die Vorgaben im jeweiligen Landesrecht umzusetzen.

Gut zu wissen: Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur nimmt als Gast an der Verkehrsministerkonferenz zwar teil, ist allerdings nicht stimmberechtigt, wenn es um die ausgearbeiteten Beschlüsse geht.

Wichtige Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz

Wie bereits erwähnt, fand die letzte Sondersitzung der Verkehrsministerkonferenz im Februar 2021 statt. Bei dieser Sitzung ging es um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den ÖPNV. Aufgrund sinkender Fahrgastzahlen ist mit großen Einbußen der Unternehmen zu rechnen.

Die VMK kam zu dem Entschluss, dass auch für das Jahr 2021 ein Rettungsschirm notwendig ist, um die Verluste auszugleichen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sollen vom Bund und von den Ländern gestellt werden. Im Beschluss der Verkehrsministerkonferenz heißt es diesbezüglich in Punkt 7:

Die Verkehrsministerkonferenz stellt fest, dass auch die Länder im Jahr 2021 wieder bereit sein werden, ihren Anteil an einem solchen Rettungsschirm zu leisten, um Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen die in Verbindung mit der Corona-Pandemie entstandenen Einnahmeausfälle auszugleichen und so die Daseinsvorsorge im straßengebundenen ÖPNV und SPNV aufrecht zu erhalten.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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