Maskenpflicht in Büro– und Verwaltungsgebäuden in Berlin beschlossen
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 30. September 2020
Ab Samstag, den 03.10.2020, gilt eine Maskenpflicht in Büro– und Verwaltungsgebäuden in Berlin. Der Berliner Senat reagiert damit auf die steigenden Infektionszahlen. Wer sich nicht an seinem Arbeitsplatz aufhält, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt auch für die Nutzung von Aufzügen. Damit ist Berlin das erste Bundesland, welches die Maskenpflicht im Büro einführt.
Müssen Sie jetzt mit einer Maske vor dem Computer sitzen?
In den letzten Tagen und Wochen ist in Berlin ein Anstieg der Corona-Fälle zu beobachten. Daher kam der Berliner Senat am Dienstag, den 29.09.2020, zusammen und beschloss neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, welche ab Samstag, den 03.10.2020, gelten werden.
Dazu gehört auch eine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Diese gelte, „sobald man sich in Bewegung befindet und in Aufzügen. Weil dort die Abstände, wenn man sich begegnet, nicht eingehalten werden können“, sagte die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop in einer Pressekonferenz.
Als weitere Maßnahme wird zudem eine Obergrenze für private Feiern eingeführt. Diese sieht wie folgt aus:
- 50 Personen dürfen gemeinsam feiern, wenn sie sich draußen befinden
- 25 Personen dürfen gemeinsam feiern, wenn sie sich in einem geschlossenen Raum aufhalten
In beiden Fällen muss zudem der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden, sofern es sich nicht um Mitglieder desselben Haushalts handelt. Außerdem müssen die Gastgeber ab einer Teilnehmerzahl von zehn Personen eine Teilnehmerliste führen. Dadurch soll die Kontaktverfolgung im Falle einer Infektion erleichtert werden.
Interessant: Auch in der Stadt Jena gibt es eine Maskenpflicht im Büro. Diese ist schon seit dem 13.04.2020 in Kraft. Arbeitnehmer müssen einen Mundschutz tragen, wenn sich in einem Raum mehr als eine Person aufhält und die Sicherheitsabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können.
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
- Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Hausrecht bei einer Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Maskenpflicht in Arztpraxen
- Maskenpflicht im Einzelhandel
- Maskenpflicht im Flugzeug
- Maskenpflicht für Kinder
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht an Schulen
- Maskenpflicht in Zügen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht
- Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Video: Mit dem Auto ins Büro – dürfen Sie dabei am Steuer Maske tragen?
Wo gilt die Maskenpflicht in Berlin noch?
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht können Sie entnehmen, wo im Bundesland Berlin neben der Maskenpflicht im Büro noch die Pflicht besteht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen:
Bundesland | Wo gilt die Corona-Maskenpflicht? |
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Berlin | in ÖPNV, Eisenbahn- und Flugverkehr, auf Fähren (gilt auch für nicht fahrzeugführendes Personal) sowie den dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Haltestellen, Flughäfen, Fähranlegern (auch für Kontrolleure und Servicepersonal), in anderen Fahrzeugen mit wechselnden Fahrgästen, in Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr sowie Verkaufsstellen und Einkaufszentren (für Kunden), im Kino (für Besucher, die sich nicht am Sitzplatz befinden), in Museen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen (für Besucher), in Gaststätten für Gäste im Innenbereich, die sich nicht an ihrem Platz aufhalten sowie Personal mit Gästekontakt, in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen sowohl für Patienten als auch Personal (sofern bei der Behandlung möglich), in Friseurbetrieben und ähnlichen Betrieben (sowohl für Kunden als auch Personal), für Besucher von Theatern, Opernhäusern, Bibliotheken, Archiven, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen (ausgenommen die Person befindet sich an ihrem Platz), in geschlossenen Sportanlagen (außer während des Sportbetriebs), in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Besucher (auch für Bewohner bzw. Patienten, die sich nicht in ihren Zimmern aufhalten oder Besuch empfangen); ab 10.08.2020 auch in Schulen (außer während des Unterrichts); ab dem 03.10.2020 auch in Büro- und Verwaltungsgebäuden (außer am Schreibtisch) |
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