Zu Zeiten des Coronavirus mit dem Auto fahren: Was ist erlaubt und was nicht?

News von Murat Kilinc

Veröffentlichungsdatum: 17. März 2020

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Urlauber, die zu Zeiten von Coronavirus mit dem Auto fahren, kommen derzeit nicht weit. Viele Grenzen sind geschlossen.
Urlauber, die zu Zeiten von Coronavirus mit dem Auto fahren, kommen derzeit nicht weit. Viele Grenzen sind geschlossen.

Der Coronavirus legt das gesamte öffentliche Leben lahm. Veranstaltungen sind verboten, Theater und Kinos ebenso geschlossen wie Schulen und Kitas. Und fast jeden Tag ordnen Bund und Länder neue Maßnahmen an, um die Verbreitung des Krankheitserregers einzudämmen und zu verzögern. Wie verhält es sich da mit dem Straßenverkehr? Ist es trotz Coronavirus noch möglich, Auto zu fahren, und wenn ja, was ist erlaubt und wo gibt es Einschränkungen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Einschränkungen im Straßenverkehr

Aktuell ist es trotz der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus noch erlaubt, Auto zu fahren. Allerdings sind nicht mehr alle Ziele erreichbar oder zugänglich. So sind z. B. Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands und ins Ausland drastisch eingeschränkt:

Update 19.03.2020: Mittlerweile dürfen Touristen gesamt Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nicht mehr bereisen.

  • Inseln in der Nord- und Ostsee sind für Touristen gesperrt.
  • Die Einreise nach Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und in die Schweiz ist nur noch möglich, wenn der Betroffene einen triftigen Grund hierfür nachweisen kann. Dennoch muss derjenige rechnen, an der Grenze zurückgewiesen zu werden. Lediglich für Berufspendler (mit Passierschein des Arbeitgebers) und den Warenverkehr bleiben die Grenzen offen.
  • Wer trotz Coronavirus Auto fahren und nach Polen oder Tschechien reisen will, wird nicht weit kommen. Die dortigen Behörden verbieten eine Einreise.

Wer befürchtet, aufgrund der Coronakrise bald nicht mehr mit dem Auto fahren zu können, weil der Tank leer ist, kann beruhigt sein. Es schließen zwar viele Geschäfte, Tankstellen bleiben hingegen weiterhin offen.

Video: Dürft ihr eigentlich am Steuer einen Mundschutz tragen?

Video: Maske am Steuer
Im Video erklären wir, ob ihr auch beim Fahren eine Maske tragen dürft.

Autofahren trotz Krankheit und mit Atemschutzmaske?

Das gilt nicht nur in Bezug auf den Coronavirus: Wenn Sie krank Auto fahren, steigt das Unfallrisiko.
Das gilt nicht nur in Bezug auf den Coronavirus: Wenn Sie krank Auto fahren, steigt das Unfallrisiko.

Einige Menschen tragen aus Angst vor einer Infektion mit dem neuen Virus einen Mundschutz bzw. eine Atemschutzmaske. Für Kraftfahrer stellt sich daher die Frage, ob das auch erlaubt ist als Schutz vor dem Coronavirus, wenn sie Auto fahren, oder ob dies gegen das Vermummungsverbot verstoßen würde.

§ 23 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt hierzu Folgendes:

„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“

Auch bei einem Tragen einer Atemschutzmaske oder eines Mundschutzes ist der Fahrer kaum noch erkennbar, sodass das Tragen nicht zulässig ist.

Unabhängig davon bieten Schutzmasken keinen wirklichen Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus, wenn Sie Auto fahren, zumal Sie sich allenfalls bei einem Mitfahrer anstecken könnten.

Zudem raten sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das Gesundheitsministerium davon ab, dass Bürger einen solchen Schutz tragen, solange sie nicht selbst erkrankt sind. Außerdem könnten sich die Träger zu schnell in falscher Sicherheit wiegen und wichtigen Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen vernachlässigen.

Wenn Sie sich krank fühlen, Fieber haben und Medikamente nehmen, sollten Sie darauf verzichten, Auto zu fahren. Husten, Fieber, Kopfschmerzen und die Nebenwirkungen von Arzneimitteln beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und erhöhen das Unfallrisiko.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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33 Kommentare

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  1. BIRGIT
    Am 29. März 2020 um 19:42

    darf ich arbeitskollegeninnen mit dem auto in bayern mit auf arbeit nehmen ?

  2. Tina
    Am 29. März 2020 um 13:27

    Ist es erlaubt mit drei Personen im Auto zu fahren? Es handelt sich dabei um Vater, Tochter und Mitbewohnerin der Tochter (offizielle WG, also Haushalt).

  3. Udo
    Am 27. März 2020 um 18:34

    Ist es erlaubt mit 4 Marinesoldaten von Dortmund nach Wilhelmshaven zu fahren?

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