Zu Zeiten des Coronavirus mit dem Auto fahren: Was ist erlaubt und was nicht?
Veröffentlichungsdatum: 17. März 2020
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der Coronavirus legt das gesamte öffentliche Leben lahm. Veranstaltungen sind verboten, Theater und Kinos ebenso geschlossen wie Schulen und Kitas. Und fast jeden Tag ordnen Bund und Länder neue Maßnahmen an, um die Verbreitung des Krankheitserregers einzudämmen und zu verzögern. Wie verhält es sich da mit dem Straßenverkehr? Ist es trotz Coronavirus noch möglich, Auto zu fahren, und wenn ja, was ist erlaubt und wo gibt es Einschränkungen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Einschränkungen im Straßenverkehr
Aktuell ist es trotz der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus noch erlaubt, Auto zu fahren. Allerdings sind nicht mehr alle Ziele erreichbar oder zugänglich. So sind z. B. Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands und ins Ausland drastisch eingeschränkt:
Update 19.03.2020: Mittlerweile dürfen Touristen gesamt Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nicht mehr bereisen.
- Inseln in der Nord- und Ostsee sind für Touristen gesperrt.
- Die Einreise nach Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Österreich und in die Schweiz ist nur noch möglich, wenn der Betroffene einen triftigen Grund hierfür nachweisen kann. Dennoch muss derjenige rechnen, an der Grenze zurückgewiesen zu werden. Lediglich für Berufspendler (mit Passierschein des Arbeitgebers) und den Warenverkehr bleiben die Grenzen offen.
- Wer trotz Coronavirus Auto fahren und nach Polen oder Tschechien reisen will, wird nicht weit kommen. Die dortigen Behörden verbieten eine Einreise.
Wer befürchtet, aufgrund der Coronakrise bald nicht mehr mit dem Auto fahren zu können, weil der Tank leer ist, kann beruhigt sein. Es schließen zwar viele Geschäfte, Tankstellen bleiben hingegen weiterhin offen.
Video: Dürft ihr eigentlich am Steuer einen Mundschutz tragen?
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Autofahren trotz Krankheit und mit Atemschutzmaske?
Einige Menschen tragen aus Angst vor einer Infektion mit dem neuen Virus einen Mundschutz bzw. eine Atemschutzmaske. Für Kraftfahrer stellt sich daher die Frage, ob das auch erlaubt ist als Schutz vor dem Coronavirus, wenn sie Auto fahren, oder ob dies gegen das Vermummungsverbot verstoßen würde.
§ 23 Abs. 4 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt hierzu Folgendes:
„Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Auch bei einem Tragen einer Atemschutzmaske oder eines Mundschutzes ist der Fahrer kaum noch erkennbar, sodass das Tragen nicht zulässig ist.
Unabhängig davon bieten Schutzmasken keinen wirklichen Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus, wenn Sie Auto fahren, zumal Sie sich allenfalls bei einem Mitfahrer anstecken könnten.
Zudem raten sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das Gesundheitsministerium davon ab, dass Bürger einen solchen Schutz tragen, solange sie nicht selbst erkrankt sind. Außerdem könnten sich die Träger zu schnell in falscher Sicherheit wiegen und wichtigen Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen vernachlässigen.
Wenn Sie sich krank fühlen, Fieber haben und Medikamente nehmen, sollten Sie darauf verzichten, Auto zu fahren. Husten, Fieber, Kopfschmerzen und die Nebenwirkungen von Arzneimitteln beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und erhöhen das Unfallrisiko.
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