E-Scooter: Wie viel Promille dürfen Sie maximal haben?
Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2025
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Mit dem E-Scooter betrunken unterwegs: Das kann teuer werden!

Neue Verkehrsmittel bringen regelmäßig neue Probleme und Fragestellungen mit sich. Die Einführung der E-Bikes steht da den jetzt auf die Straßen ströhmenden E-Scootern in nichts nach. Dennoch zeigt gerade der Umgang mit den Elektrokleinstfahrzeugen: Das neue Verkehrsmittel wird von vielen noch als Gadget, als Spielerei wahrgenommen. Dabei greifen gerade beim Fahren unter Alkoholeinfluss eben nachdrücklich nicht die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
Stattdessen gilt für E-Scooter dieselbe Promillegrenze wie für andere Kraftfahrzeuge in Deutschland. Die Unachtsamkeit kann Nutzern, die einen E-Scooter mit mehr Promille fahren, also am Ende wirklich teuer zu stehen kommen. Wie viel Promille sind beim E-Scooter-Fahren gestattet?
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ zum E-Scooter: Wie viel Promille sind zulässig?
Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Einen Überblick zu den Promillegrenzen in Deutschland und den drohenden Sanktionen bei Verstößen finden Sie auch in dieser Infografik.
Welche Sanktionen und Strafen drohen können, wenn Sie auf dem E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs sind, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen. Dann drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Im Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?
Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:
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Bußgeldkatalog: E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr geführt
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Für Führerscheininhaber in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren | ||||
Auf dem E-Scooter mit mehr als 0,0 Promille unterwegs | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Betrunken fahren mit dem E-Scooter (0,5 Promille oder mehr) | ||||
... 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Trunkenheit im Verkehr (bereits ab 0,3 Promille möglich) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr und 2 bis 3 Punkte | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | Hier prüfen ** | |
E-Scooter mit 1,1 Promille oder mehr gefahren | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr und 2 bis 3 Punkte | Fahrverbot bis 6 Monate oder Entziehung der Fahrerlaubnis | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Betrunken mit dem E-Scooter gefahren?
Fahren mit dem E-Scooter in Deutschland: Welche Promillegrenze greift?
Kraftfahrzeugführer dürfen in Deutschland nicht stark alkoholisiert fahren. Das gilt auch für E-Scooter. Wie viel Promille sind in Deutschland auf den neuen E-Tretrollern also zulässig?
Ebenso wie für Autofahrer gilt für das Fahren mit einem E-Scooter die 0,5-Promille-Grenze. Wenn Sie also alkoholisiert mit dem E-Tretroller fahren und dabei einen Alkoholwert von 0,5 Promille erreicht bzw. überschritten haben, handeln Sie ordnungswidrig.
Das bedeutet, dass Sie mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen.
Wichtig: Für Führerscheinbesitzer in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen. Diese Regeln gelten auch für E-Scooter: Die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger und unter 21-Jährige greift auch hier uneingeschränkt. Befinden Sie sich in der Führerschein-Probezeit, kann ein Verstoß hiergegen als A-Verstoß gewertet werden.
Einen Überblick über die Promillegrenzen, die auch beim E-Scooter in Deutschland zur Anwendung kommen, fasst die folgende Infografik noch einmal zusammen:
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Doch grundsätzlich kann das Fahren unter Alkoholeinfluss auch als Straftat gewertet werden. Die Sanktionen können dann sogar noch wesentlich strenger ausfallen und sogar in der Entziehung der Fahrerlaubnis münden.
Weitere Ratgeber zum E-Scooter
- Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
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- Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
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Alkoholisiert E-Scooter fahren: Die Alkoholgrenze zu missachten kann auch strafbar sein!
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss kann die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat fließend sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille kann einem Fahrzeugführer der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) gemacht werden, wenn dieser sich fahrauffällig verhält, also z. B. Schlangenlinien fährt oder offensichtliche Ausfallerscheinungen zeigt.
In diesem Fall ist die Grenze zur Straftat häufig überschritten. Eine Anzeige wegen Trunkenheit kann folgen. Wenn Sie also mit dem E-Scooter mit 0,3 Promille oder mehr unterwegs sind und bereits eindeutige Ausfallerscheinungen zeigen, können folgende Strafen auf Sie zukommen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr,
- Fahrverbot bis sechs Monate oder Fahrerlaubnisentzug und (in Abhängigkeit davon)
- zwei oder drei Punkte in Flensburg
Spätestens ab 1,1 Promille ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht und die Betroffenen müssen mit einer Anzeige rechnen.
Sie besitzen gar keinen Führerschein? In diesem Fall müssen Sie zwar nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot fürchten, wenn Sie die Promillegrenze für E-Scooter missachten. Wollen Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrerlaubnis machen, kann sich ein solcher Voreintrag im Fahreignungsregister negativ auswirken. Schlimmstenfalls können die Behörden ein positives MPU-Gutachten zur Voraussetzung für die Führerscheinprüfung machen.
Wichtiges Urteil zur Trunkenheitsfahrt auf dem E-Scooter: Verkehrssünder erwarten harte Strafen
Ein zweimonatiges Fahrverbot und eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro – das ist für eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter nicht genug. So sah es zumindest das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Das kippte im November 2023 das vom Amtsgericht Göttingen gefällte Urteil gegen einen Mann, der mit 1,83 Promille Blutalkoholwert auf einem E-Roller unterwegs war. Das OLG zog die Entziehung der Fahrerlaubnis in Erwägung und wies das Urteil zwecks Neuverhandlung zurück.
Zu mildes Urteil für Promille-Fahrt?
Für den geneigten Autofahrer klingt es hart: 500 Euro Geldstrafe und ein zweimonatiges Fahrverbot für eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter. Dieses Urteil wurde vom Göttinger Amtsgericht gegen einen Mann gefällt, der mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille auf einem E-Scooter schnell von A nach B wollte.
Dabei waren sich die Göttinger Richter jedoch bewusst, dass es sich um ein verhältnismäßig mildes Urteil handelte. Von einem Entzug des Führerscheins sahen sie aus unterschiedlichen Gründen ab. Zum einen habe der Verkehrssünder lediglich eine kurze Strecke zurückgelegt – bereits nach einem Kilometer wurde er von Polizeibeamten gestoppt. Zum anderen sei er „nur“ mit einem E-Scooter unterwegs gewesen.
Weiter hielten die Richter fest, dass es noch nicht im allgemeinen Bewusstsein angekommen sei, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ebenso schwer wiege, wie Alkohol am Steuer eines Pkw.
Mit 1,83 Promille übertrumpfte der Mann selbst den bei 1,6 Promille liegenden Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern. Für Autofahrer liegt der maximale Promillewert bei 1,09. In der vorliegenden Angelegenheit ging es jedoch nicht darum, zu entscheiden, welcher Grenzwert Anwendung findet. In jedem Fall wäre jedoch mit 1,83 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.
OLG Braunschweig kippt Urteil des AG Göttingen: Strafe unverhältnismäßig
Das OLG Braunschweig gab sich mit dem Urteil jedoch nicht zufrieden und kippte es. Die Begründung: Es lasse außer Acht, dass es sich bei einem E-Roller nach dem Gesetz um ein Kraftfahrzeug handele. Dementsprechend ließe eine Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter schon nach geltendem Gesetz nur eine Konsequenz zu: den Führerscheinentzug.
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein über eine bestimmte Zeit – i. d. R. zwischen ein und drei Monate – von den Behörden aufbewahrt. Danach erhält der Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis, wird die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen, grundsätzlich aberkannt. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist kann der Führerschein zurückerlangt werden.
Das OLG Braunschweig konnte dabei keine Gründe ausmachen, die gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis sprachen. Zudem wertet es die zurückgelegte Strecke von einem Kilometer keinesfalls als kurze Fahrt. Es sieht in der Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter ein deutlich schärferes Vergehen.
Diskurs mit klarer Botschaft
Für den Verkehrssünder werden die Karten also neu gemischt – Ausgang ungewiss. Eine klare Botschaft bringt der Diskurs jedoch jetzt schon mit sich: Wer sich auf eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller begibt, stellt nicht nur ein Risiko für die eigene Sicherheit und derer anderer Verkehrsteilnehmer dar. Auch der Führerschein wird in die Waagschale gelegt, von einem Bußgeld einmal abgesehen.
Drogen auf dem E-Scooter: Fahrverbot möglich!
Urteil des OLG Zweibrücken: Jeweilige Umstände müssen berücksichtigt werden
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken fällte ein wichtiges Urteil zur Erteilung von Fahrverboten nach einem Verstoß mit einem E-Scooter (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21). Ein Mann wurde von der Polizei kontrolliert, als er in Kaiserslautern mit einem E-Scooter unterwegs war. Es stellte sich heraus, dass er unter anderem Kokain konsumiert hatte. Das Amtsgericht Kaiserslautern legte daraufhin ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fest und verhängte zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot.
Gegen Letzteres ging der Mann jedoch mit einer Rechtsbeschwerde vor, weil er die Ordnungswidrigkeit lediglich mit einem E-Scooter begangen habe und in diesem Fall nicht zwingend ein Fahrverbot verhängt werden müsse. Doch das OLG Zweibrücken blieb bei der Entscheidung. Fährt eine Person unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit dem E-Scooter, kann ein Fahrverbot unter Würdigung der jeweiligen Umstände verhängt werden.
E-Scooter können ein großes Gefahrenpotential darstellen
Auch wenn E-Scooter vergleichsweise klein und leicht sind, so weisen sie doch ein gewisses Gefahrenpotenzial auf. Dieses vergrößert sich noch, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen auf dem E-Scooter fahren. Ein Fahrverbot kann deshalb verhängt werden.
Laut dem Urteil des Gerichts seien weniger das Gewicht und die Geschwindigkeit des E-Scooters entscheidend, sondern vielmehr die Unfähigkeit des Fahrers, den Anforderungen des Straßenverkehrs zu genügen.
Fährt eine Person alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, ist unter anderem ihr Gleichgewichtssinn beeinträchtigt. Plötzliche Lenkbewegungen können schnell Auswirkungen auf die Fahrweise haben und zu gefährlichen Situationen – bis hin zu Unfällen mit Personenschaden – führen.
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Quellen und weiterführende Links
- OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.2021 (Az. 1 OWi 2 SsBs 40/21)
- Presseinformation des OLG Braunschweig zum Urteil vom 30. November 2023 (Az. 1 ORs 33/23)
Hallo, ich bin letzte Nacht mit einen Escooter gestürzt und polizei hinzu gerufen.
Atemalkohol ergab 1,38
Musste leider schon mal führerschein wegen Alkohol abgeben.
Was droht mir jetzt (
Hey,
Ich wurde mit 19 und gerade noch so in der Probezeit mit 1,69 auf dem E-Scooter erwischt. Führerschein wurde mittlerweile schon vorläufig einkassiert. Hauptverhandlung ist in ca. einem Monat. Mit was muss ich rechnen.
Mercie schonmal im vorraus.
Hallo,
dein Vorfall ist ja nun schon einige Zeit her. Wie ist es ausgegangen?
Bin zwar bald 21 und schon aus der probezeit, dennoch hatte ich 1.4.
Die „Tests“ der Krankenschwester wie z.B. gerade aus laufen, das mit den Fingerspitzen, usw war kein Problem für mich.
Musstest du vor gericht?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
Ich wurde heute mit dem Roller mit 0.4 promille und bei Rot gefahren erwischt. Ich bin noch in der Probezeit.
Womit rechne ich denn genau aus?
Also: 1 Punkt, 250€ wegen Probezeit und Alkohol + 50€ für den Transport zum Polizei-Station, noch etwas mehr?
Vielen Dank im Voraus!
Mit 17 mit 1.6 promille beim E-Scooter fahren erwischt, womit kann ich rechen, bzw. Geldstrafe und Fahrschule?
Gestürzt mit e Scooter auf Radweg mit 2 Promille, verletzt in Klinik, keine weiteren Personenschäden oder sonstige Schäden, zuvor keinerlei Vorstrafen oder Verstöße ! Mit was muss man rechnen ? Und was kann man tun um milderes Urteil zu erhalten! Evtl. Höhere Geldstrafe möglich, dafür kein Führerscheinentzug oder monatelanges Fahrberbot ?
Hallo Artischocke,
wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin unter 21 Jahre, habe keinen Führerschein und wurde mit 0.22 Promille in die Polizeistation gebracht. Ich weiß auch nicht warum überhaupt ein Alkoholtest durchgeführt wurde, ich wusste nicht mal, dass ich noch alkoholisiert war, nach einem 0.5L Bier vor zwei Stunden. Ich bekomme jetzt eine Geldstrafe, weiß noch nicht wie hoch. Weiß da jemand mehr?
Hallo,
Also heißt es dann im Umkehrschluss, dass wenn ich keinen Führerschein besitze, ich den E-Scooter bis 0,5 Promille führen darf (ab 21 Jahren) und aber wenn ich in der Probezeit bin und einen Führerschein besitze überhaupt keinen Alkohol trinken darf wenn ich einen E-Scooter führe. Das klingt für mich sehr unlogisch und auch ungerecht den Leuten gegenüber die in der Probezeit sind.
Ab 1,66 Promille müsste eigentlich eine MPU angeordnet werden.
E-Roller besoffen gefahren ( 0.8 Promille) aber ohne einen Führerschein ( Bin noch in der Fahrschule)
Ich habe ein Fahrverbot ( 1 Monat), kriege ich auch 500€ Bußgeld?
Danke
Woher leiten Sie den Strafrahmen für E-Scooter ab? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ich habe gerade aus München für eine Rollerfahrt mit 1,66 Promille nach dem Oktoberfest 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Monate absolutes Fahrverbot und 40 Tagessätze Strafe erhalten. Ich bin habe seit 30 Jahren den Führerschein und bin noch nie in Erscheinung getreten.
Das liegt ja weit über dem Strafmaß welches Jana nennt.
Bitte gebt mir einen Anhaltspunkt, worauf ich mich beim Widerspruch beziehen kann.
Ich finde diese Strafe viel zu hoch!
Danke