DA-Direkt-Verkehrsrechtsschutz – Unterstützung vom Direktversicherer
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 14. Februar 2021
Nicht nur als Pkw-Fahrer sind Sie geschützt
Blitzer müssen korrekt aufgestellt und bedient werden, damit die gemachten Aufnahmen verwertbar sind. Doch was können Fahrer tun, die befürchten, unrechtmäßig geblitzt worden zu sein? Betroffene haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Behörde prüft den Sachverhalt erneut.
Bleibt die Bußgeldstelle bei ihrer Meinung, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Der Einspruch kann also schließlich vor Gericht landen. Für das Verfahren und das Inanspruchnehmen der Dienste eines Anwalts fallen Kosten an. Das kann sich jedoch nicht jeder leisten, weshalb viele darauf verzichten, einen Bußgeldbescheid anzufechten.
In solch einem Fall hilft eine Verkehrsrechtsschutzversicherung enorm. Sie übernimmt in diesen und vielen weiteren Fällen die anfallenden Kosten. Welche Leistungen der DA-Direkt-Verkehrsrechtsschutz umfasst und zwischen welchen Tarifen Sie bei diesem Anbieter wählen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verkehrsrechtsschutz der DA Direkt
Hier haben wir die Leistungen und Bereiche des Verkehrsrechtsschutzes der DA Direkt für Sie zusammengefasst.
Es gibt den Verkehrsrechtsschutz in den Tarifen Basis und Komfort.
Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Beim Basis-Tarif liegt diese bei mindestens 150 Euro. Der Komfort-Tarif ist ggf. ohne Selbstbeteiligung buchbar.
Welche Leistungen umfasst der Verkehrsrechtsschutz der DA Direkt?
Der von der DA Direkt angebotene Verkehrsrechtsschutz übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitfällen, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung gebracht werden können. Versicherungsnehmer sind nicht nur als Fahrer ihres eigenen Autos versichert, sondern zudem als Fahrgast, Radfahrer und Fußgänger. Auch wenn sie ein fremdes Fahrzeug führen, profitieren Sie vom Schutz der Versicherung.
Zu Streitigkeiten, die mit dem Straßenverkehr im Allgemeinen zu tun haben, kann es in vielen Situationen kommen. Die folgenden Leistungsarten umfasst der DA-Direkt-Verkehrsrechtsschutz:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz (nur vor deutschen Gerichten)
- Verwaltungs-Rechtsschutz (in Verkehrssachen)
Zwei Tarife: So bekommen Sie den Schutz, den Sie benötigen
Beim DA-Direkt-Verkehrsrechtsschutz können Sie zwischen zwei Tarifen wählen: Diese heißen „Basis“ und „Komfort“. Im günstigeren Basis-Tarif beträgt die Versicherungssumme innerhalb von Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira je Versicherungsfall bis zu 300.000 Euro sowie weltweit 30.000 Euro – jedoch nur, wenn der Streitfall bei einem privaten Aufenthalt von maximal sechs Wochen entstanden ist.
Im Komfort-Tarif hingegen liegt die Versicherungssumme in Europa bei einer Million Euro. Weltweit wird die gleiche Summe wie im Basis-Tarif angesetzt, dafür darf es sich aber um einen privaten oder beruflichen Aufenthalt von bis zu drei Monaten handeln.
Die Tarife beim DA-Direkt-Verkehrsrechtsschutz unterscheiden sich auch hinsichtlich der Selbstbeteiligung. Im Basis-Tarif liegt diese bei mindestens 150 Euro, kann jedoch auch höher angesetzt werden. Im Komfort-Tarif hingegen kann die Versicherung auch ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
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