EU- und Lkw-Führerschein verlängern: Wie geht das?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

So gelingt die Führerscheinverlängerung von Klasse 2, C1, C1E, C und CE

Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?
Wie können Sie den Lkw-Führerschein verlängern?

In Deutschland sind 2,7 Millionen Lastkraftwagen zugelassen. Die Zahl steigt stetig. Lkw und ihre Fahrer sind wichtig – immerhin wollen die Deutschen ihre Güter und Lebensmittel kaufen und diese kommen nun mal per Lkw zum Geschäft oder Lebensmittelmarkt. Da Lkw jedoch in der Regel größer und schwerer als normale Pkw sind, wird ihnen auch ein höheres Risiko zuteil.

Denn sobald ein Lastkraftwagen in einen Unfall verwickelt wird oder gar einen verursacht, können die Auswirkungen verheerend sein. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat sprach mit einer Diplom-Psychologin von der Bundesanstalt für Straßenwesen, welche die größten Risikofaktoren während einer dreimonatigen bundesweiten Datenerhebung untersuchte. Die häufigste Unfallursache war dabei eine nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit seitens der Lkw; darauf folgte Übermüdung oder Ablenkung der Fahrer.

FAQ: Führerschein verlängern

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Füherschein zukünftig verlängern lassen. Lkw- und Busfahrer müssen ihren Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E grundsätzlich verlängern lassen.

Wann muss ich meinen Führerschein verlängern lassen?

Der EU-Führerschein muss nach 15 Jahren verlängert werden. Als Inhaber eines Bus– oder Lkw-Führerscheins müssen Sie diesen alle 5 Jahre verlängern lassen.

Was ist für die Verlängerung des Führerscheins nötig?

Für die Verlängerung des EU-Führerscheins benötigen Sie ein aktuelles Passfoto, den Personalausweis und den alten Führerschein. Lkw– und Busfahrer brauchen eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens und die körperliche und geistige Eignung.

Maßnahme gegen Risikogruppe

Nicht nur die Bundesanstalt für Straßenwesen versucht, gegen dieses hohe Risiko vorzugehen. Auch die Gesetze und Verordnungen in Deutschland möchten diesem negativen Trend entgegenwirken. Aus diesem Grund sind die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D und DE nur noch befristet gültig. Diese Regelung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. So müssen Fahrer den Lkw-Führerschein verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmt, welche Fristen für die Führerscheinverlängerung gelten.

Die Verlängerung vom Führerschein betrifft jedoch nicht nur Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisse. Auch normale EU-Führerscheine (Scheckkartenführerscheine), die nach dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, besitzen nur noch eine begrenzte Gültigkeit. Doch auch Dokumente, die vor dem Stichtag ausgegeben wurden, bedürfen einer Verlängerung. Dies ist jedoch von der Maßnahme für Lkw-Führerscheine zu unterscheiden. In einem späteren Kapitel soll diese Führerscheinverlängerung beschrieben werden.

Neben der Führerscheinverlängerung für Lkw-Fahrer gibt es zudem eine weitere Regelung, die im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz sowie in der gleichnamigen Verordnung (BKrFQG und BKrFQV) festgeschrieben wurde. Dabei handelt es sich um eine Grundqualifikation sowie eine Weiterbildungsmaßnahme, an denen Berufskraftfahrer teilnehmen müssen.

Auch diese Bestimmung soll die Lkw-Unfallstatistik und vor allem die Anzahl der verletzten oder gar getöteten Personen im Straßenverkehr reduzieren. Diese sogenannten Module oder Unterrichtsstunden müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre absolvieren, um die Schlüsselnummer 95 auf ihrem Führerschein zu erhalten. Im Nachfolgenden sollen alle Arten, wie Fahrer ihren Lkw-Führerschein verlängern können, erklärt werden.

Normalen EU-Führerschein verlängern

Dieser Text behandelt hauptsächlich den Lkw-Führerschein sowie dessen Klassen. Nach einer neuen Verordnung, die am 19. Januar 2013 in Kraft trat, müssen die neuen EU-Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden. Dabei wird jedoch nur der Führerschein als Dokument erneuert; die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen.

Wer aber noch ein altes Dokument besitzt, was vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurde, ist dennoch von der Verlängerung vom Führerschein betroffen. Er hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, um den EU-Führerschein zu verlängern. Um die Behörden nicht zu überfordern, wenn Millionen von Führerscheinen gleichzeitig umgetauscht werden, gibt es jedoch je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins gesonderte Stichtage, bis zu denen Sie ihn umtauschen lassen müssen.

Wie diese Umtauschfristen aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Für den Umtausch benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie natürlich Ihren alten Führerschein.

Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz

Wie bereits erwähnt, benennt die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) einige Paragraphen zur Führerscheinverlängerung für Lkw- und auch Bus-Fahrer. Dort heißt es zum Beispiel in Paragraph 23 zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für fünf Jahre,
  2. Klassen C, CE: für fünf Jahre,
  3. Klassen D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre.

(Quelle: § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 FeV)

Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind
Die Führerscheinverlängerung soll prüfen, ob Lkw-Fahrer für das Führen der großen Fahrzeuge geeignet sind

Das bedeutet also, dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen. Die Klassen C und CE sind nicht auf ein bestimmtes Alter begrenzt. Ferner müssen sie Sie alle fünf Jahre verlängern, während wiederum die Klassen C1 und C1E erst nach dem 50. Geburtstag für jeweils fünf Jahre verlängert werden müssen.

Bei den Bus-Fahrerlaubnisklassen ist das Prozedere das gleiche wie bei C und CE: Die Klassen werden nach fünf Jahren ungültig und müssen neu beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht die komplette Fahrerlaubnis ungültig wird.

Lkw-Führerschein abgelaufen: Darf ich noch Lkw fahren?

Zuerst ist abzuklären, wie Sie merken, wann der Führerschein abläuft und Sie ihn verlängern müssen. Die FeV beschreibt dazu folgende Regelung:

Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. (Quelle: § 23 Abs. 1 S. 2 FeV)

Ab diesem Tag beginnt die Frist abzulaufen. Möchten Sie den Lkw-Führerschein verlängern, gilt diese Regelung nicht mehr. Das bedeutet, dass die Verlängerung um fünf Jahre nicht ab dem Tag der Bearbeitung gilt, sondern dann, wenn die Klasse offiziell abläuft. Doch auch hier gibt es Unterschiede:

  • Verlängerung kürzer als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist läuft ab dem offiziellen Ablaufdatum auf dem Führerschein ab
  • Verlängerung länger als ein halbes Jahr vor Ablauf beantragt: Fünf-Jahres-Frist beginnt ab Beantragungsdatum der Verlängerung

Dabei ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie lediglich die Klasse noch einmal neu beantragen müssen. Es ist also keinesfalls so, dass Sie die Fahrerlaubnis komplett neu absolvieren müssen – also Fahrschule inklusive Prüfungen. Wer einen Lkw-Führerschein besitzt und die Verlängerung beantragt, muss in der Regel die gleichen Dokumente mitbringen bzw. ausfüllen, die auch bereits bei der Erstausstellung nötig waren.

Ist der Lkw-Führerschein also abgelaufen, dürfen Sie selbstverständlich noch andere Klassen fahren. Denn im Gegenteil zu C1 und C mit ihren jeweiligen Anhängerklassen gilt beispielsweise die Fahrerlaubnisklasse B oder A1 unbegrenzt. Sie muss nicht erneuert bzw. verlängert werden. Entscheiden Sie sich also dafür, den Lkw-Führerschein einfach auslaufen zu lassen, dürfen Sie weiterhin andere Fahrzeuge fahren – jedoch keine Lkw mehr.

Führerschein für den Lkw nicht verlängern und dennoch Lkw fahren

Davon ist dringend abzuraten! Denn das Fahren mit einer abgelaufenen Klasse kommt dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich. Dies gilt als Straftat, weshalb bei diesem Vergehen kein Bußgeld als Bestrafung in Betracht kommt.

Denn im Rahmen von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann diese Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Zudem macht sich nicht nur der Fahrer haftbar. Auch der Halter kann kann sich hierbei strafbar machen. Denn laut Absatz 1 Nummer 2 wird auch derjenige bestraft, der “als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat“.

Begeht ein Fahrer diese Tat mehrmals, kann es auch dazu kommen, dass das Gericht das Fahrzeug, mit dem die Tat begangen wurde, eingezogen wird. Auch in besonders schweren Fällen ist dies möglich – die Wiederholung ist also nicht obligatorisch.

Möchten Sie den Lkw-Führerschein C1, C1E, C oder CE nicht verlängern, gibt es keine Frist, bis zu der Sie noch Lastkraftwagen führen dürfen. Ist das Ablaufdatum gekommen, verfällt somit die Erlaubnis, Lkw der jeweiligen Klasse zu bedienen.

Haben Sie Ihren Lkw-Führerschein jedoch vor dem 1. Januar 1999 erhalten, sind Sie noch bis zum 50. Lebensjahr von der Führerscheinverlängerung verschont. Dies betrifft vor allem C- und CE-Besitzer. Die Fahrerlaubnisklassen erlöschen grundsätzlich, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres den Lkw-Führerschein verlängern.

Lkw-Führerschein vor Jahren abgelaufen – und nun verlängern

Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen
Ist der Lkw-Führerschein bereits seit einigen Jahren abgelaufen, müssen Sie oftmals mit einer Fahrschulprüfung rechnen

Eine Führerscheinverlängerung müssen Lkw-Fahrer nicht direkt im Anschluss an den Ablauf tätigen. Sie können sich natürlich auch dafür entscheiden, beispielsweise den CE-Führerschein nicht zu verlängern. Zwischen dem Ablauf und der Verlängerung können also auch Tage, Wochen, Monate oder sogar Jahre liegen.

Doch Vorsicht! Die Führerscheinstelle prüft individuell, ob Sie zum Fahren der Fahrzeuge in der beantragten Klasse geeignet sind. Das bedeutet, wenn Sie mehrere Jahre schon keine Lkw mehr gefahren sind, kann es vorkommen, dass die Behörde verlangt, dass Sie noch einmal eine Fahrschulprüfung absolvieren müssen.

Je nach individuellem Fall muss nur die positive Teilnahme an der praktischen Prüfung vorgelegt werden; manchmal genügt dies nicht und so muss der Fahrer auch die Theorieprüfung ablegen. Meist sind hierfür noch Fahrschulunterrichtsstunden vonnöten.

Vor einiger Zeit gab es eine Regelung, die eine Zwei-Jahres-Frist bestimmte. Sie besagte, dass ein Verkehrsteilnehmer eine erneute Fahrerlaubnisprüfung absolvieren musste, wenn er länger als zwei Jahre nicht mehr ein Kraftfahrzeug in der Klasse fuhr, die er nun wieder beantragte. Diese Regel ist nun aber weggefallen. Jede Behörde legt hier einen anderen Zeitrahmen fest. Der Rhein-Erft-Kreis beispielsweise, welcher bei Köln in Nordrhein-Westfalen liegt, geht bei etwa sieben Jahren ohne Fahrpraxis davon aus, dass noch Theorie- und Praxisprüfung notwendig sind.

Dokumente für die Führerscheinverlängerung für Lkw

Etwa drei Monate vor Ablauf der entsprechenden Klasse sollte ein Lkw-Fahrer den Führerschein verlängern. Die Behörde benötigt nämlich auch noch einmal Zeit, um alle eingereichten Dokumente zu prüfen sowie den Antrag korrekt zu bearbeiten.

Zudem wird bei jeder Führerscheinverlängerung auch gleich ein neuer Führerschein ausgestellt. Aus diesem Grund benötigen Sie ein biometrisches Foto bei jeder Verlängerung. Dieses muss u.a. folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Das Foto muss das Gesicht einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Ende des Kopfes zeigen.
  • Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen.
  • Ist das Gesicht auf dem biometrischen Passbild kürzer als 27 Millimeter oder länger als 40 Millimeter, wird es womöglich von der Führerscheinstelle abgelehnt.
  • Das Bild muss scharf, klar und kontrastreich sein.
  • Der Hintergrund sollte einfarbig sein und zur Haarfarbe passen; für eine helle Haarfarbe eignet sich ein dunkelgrauer Hintergrund, für dunkle Haare ein hellgrauer.
  • Die Augen müssen geöffnet, der Mund geschlossen und der Gesichtsausdruck neutral sein.
  • Kopfbedeckungen sind verboten. Sollten Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, ist dies aber zulässig.
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren
Der Lkw-Führerschein besitzt eine Verlängerung von fünf Jahren

Neben dem biometrischem Passbild benötigen Sie zudem noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zusätzlich ist natürlich auch noch der alte Führerschein wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können.

Die Verlängerung muss persönlich erfolgen. Es ist also nicht möglich, dass Sie einen Vertreter zur Behörde schicken, der in Ihrem Namen die Führerscheinverlängerung beantragt. Außerdem benötigt derjenige Verkehrsteilnehmer, der seinen Lkw-Führerschein verlängern möchte, noch ein augenärztliches Gutachten sowie ein ärztliches Gutachten.

Das augenärztliche Gutachten

Dieser Nachweis ist sehr wichtig, da er bescheinigt, dass ein Lkw-Fahrer Gefahren, Verkehrsschilder und andere Verkehrsteilnehmer scharf und deutlich erkennen kann. Besitzen Sie also einen Lkw-Führerschein und möchten die Verlängerung beantragen, ist das augenärztliche Gutachten ein wichtiger Nachweis, der bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden muss. Die Bescheinigung des Sehvermögens ist alle fünf Jahre vorzulegen.

Die augenärztliche Untersuchung, die Sie benötigen, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, muss nicht unbedingt von einem Augenarzt durchgeführt werden. Auch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung kann dies übernehmen. Hier ist es zudem möglich, bereits beide Untersuchungen durchführen zu lassen. Folgende Stellen dürfen dieses Gutachten auch erstellen:

  • Arzt des Gesundheitsamtes
  • Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin
  • Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin
  • anderweitiger Arzt der öffentlichen Verwaltung

Prinzipiell sind vier Werte für die Unterlagen von Belang: die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld sowie das Stereosehen. Grundsätzlich ist die Dioptrienzahl der Augen nicht relevant. Bewegt sie sich jedoch in einem hohen Umfeld, wird es schwierig, den Test zu bestehen.

Besitzen Sie nämlich einen höheren Wert als +/- 8,0 Dioptrien dürfen Sie lediglich spezielle Kontaktlinsen tragen, um die Korrektur vorzunehmen. Eine Brille ist laut Anlage 6 der FeV nicht zulässig. Die Leistung eines jeden Auges muss mindestens jeweils 0,8 (oder 80 Prozent) betragen. Dies ist natürlich auch mit einer Sehhilfe möglich. Wird diese benötigt, trägt die Führerscheinbehörde dies als Schlüsselzahl auf den Führerschein ein.

Mit beiden Augen muss der Lkw-Fahrer eine Leistung von 0,1, also 100 Prozent erreichen. Zudem ist wichtig, ob der Verkehrsteilnehmer ausreichend Kontraste wahrnimmt, in der Dämmerung sehen kann, mindestens 25 Grad nach oben sehen, 70 Grad nach rechts und links sowie 40 Grad nach unten gucken kann. Auch das räumliche Sehen wird überprüft.

Die augenärztliche Untersuchung, um den Lkw-Führerschein verlängern zu können, darf nicht älter als zwei Jahre sein. Sie kostet etwa 80 bis 100 Euro.

Das ärztliche Gutachten

Neben der Augenuntersuchung ist auch eine hinreichende körperliche und psychische Überprüfung wichtig, um den Lkw-Führerschein verlängern zu lassen. Welche Punkte dabei wichtig sind, finden Sie in der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Diese Untersuchung dürfen ein Betriebsarzt, eine Institution wie der TÜV oder auch der Hausarzt durchführen.

Wichtig sind dabei hohe Anforderungen an die Reaktion, Aufmerksamkeit, Konzentration, Belastbarkeit und Orientierung. Dabei legt der Arzt Wert auf den allgemeinen Zustand des Lkw-Fahrers. Liegen Herz- oder Kreislauferkrankungen vor? Leiden Sie an Schlafstörungen? Haben Sie einen hohen Blutzuckerwert? All diese Komponenten werden abgefragt und getestet.

Viele Institute und Ärzte bieten zuerst Übungen an, sodass Sie sich gut auf den bevorstehenden Test einspielen können. Die Untersuchung besteht aus mehreren Tests.

Führerschein der Klasse 2 verlängern

Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss
Um den Lkw-Führerschein zu verlängern, gibt es nur eine Frist, die beachtet werden muss

Besitzen Sie noch den alten Lappen? Mit der Klasse 2 können Sie Lkw über 7,5 Tonnen fahren und verfügen zudem über die Berechtigung, auch mit einem Anhänger der Klasse CE zu fahren. Jedoch gibt es auch hier eine Ablauffrist.

Sie müssen den Führerschein der Klasse 2 spätestens dann verlängern, wenn Ihr 50. Geburtstag naht. Im Gegensatz zu neuen Führerscheinen müssen Sie das Dokument nicht alle fünf Jahre verlängern, sondern erst mit Vollendung des 50. Lebensjahres.

Sollten Sie dies aber nicht tun, dürfen Sie keine Lkw über 7,5 Tonnen mehr fahren. Fahrzeugkombinationen sowie Gespanne über 12 Tonnen sind tabu; auch Fahrzeuge und Kombinationen der Klasse T dürfen Sie nicht mehr bedienen.

Möchten Sie dem entgehen, müssen Sie den Lkw-Führerschein verlängern. Dann ist er nur noch für fünf Jahre gültig und muss wiederum verlängert werden. Danach gilt das gleiche wie beim CE-Führerschein oder Führerschein der Klasse C, wenn Sie diesen verlängern wollen. Sie benötigen also die gleichen Dokumente und Nachweise.

Lkw-Führerschein verlängern – Das sind die Kosten

Die Kosten für die Verlängerung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Das augenärztliche Gutachten kostet je nach Region und Institution etwa 80 bis 100 Euro. Die ärztliche Untersuchung, die übrigens nicht älter als ein Jahr sein darf, kostet etwa 30 bis 50 Euro.

Bei der Führerscheinstelle müssen Sie noch einmal ungefähr mit 40 Euro rechnen. Die Gesamtkosten hängen jedoch stark von der Region und den prüfenden Unternehmen ab, sodass hier Abweichungen entstehen können.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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157 Kommentare

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  1. Christoph
    Am 29. September 2017 um 16:37

    Guten Tag, ich habe eine Frage.
    Ich habe mein C+E Führerschein in Polen erworben. Im November brauche ich Verlängerung. Darf ich das auch in Deutschland machen? Wenn ja was kostet das?
    habe das gut verstanden:
    -Augenarzt 80-100 €
    -Ärztliche Untersuchung 30-50 €
    -Führerscheinstelle circa 40 €
    ???
    Kommt noch was dazu?
    Ich habe gerade G25 und G 26.2 Untersuchung bei Arbeit gemacht (Betriebsmedizin steht auf dem Stempel)
    Darf ich das zufällig benutzen?
    Vielen Dank für die Info.
    Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:11

      Hallo Christoph,

      inwiefern eine Verlängerung in Deutschland möglich ist und welche Kosten anfallen, ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen. Dort kann Ihnen auch mitgeteilt werden, ob die Untersuchung als Nachweis ausreicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Andreas
    Am 29. September 2017 um 12:14

    Hallo,
    ich sehe so langsam nicht mehr durch. Liegt wohl am Alter.
    Ich habe noch den rosanen Führerschein (den ich bis 2023 wechseln muss) Es sind alle Fahrerlaubnisklassen von der 1 bis zur 5 vorhanden.
    Geboren bin ich 1966 und werde dieses Jahr noch 51. Die Klassen 1 und 3 besitze ich seit 1990. Der Rest bzw. speziell die 2 (LKW) habe ich seit 1993.
    Ich bin jedoch nie als Berufskraftfahrer eingestellt gewesen. Besitze also keine Fahrerkarte, geschweige den Lehrgang für die Kennzahl 95.

    Wie ich das erlesen habe, kann ich mir Privatfahrten mit einem LKW über 7,5 Tonnen abschminken, da es da keine Privatfahrten mehr gibt.
    Wie sieht es jedoch aus, mit bis 7,5 Tonnen, als Privatfahrt? Bekomme ich diese automatisch, aufgrund des Datums der erworbenen Führerscheinklassen zugesprochen? Muss ich dafür auch eine Gesundheitsprüfung machen, wenn ja welche? Ist das mit Fristen geregelt? (da kurz vor 51 Jahre)
    Beziehen sich die 7,5 Tonnen auf das Gesamtgewicht? Ich habe gehört das man mit Hänger auch auf ca. 11-12 Tonnen fahren darf. Falls das stimmt muss ich da was beachten?
    Oder ist ohne Gesundheitsprüfung dann bei 3,5 Tonnen Schluss? (das gleiche Problem mit Hänger, erhöht sich dadurch die Nutzlast, oder sind die 3,5 das Maximum?)

    Auf Fahrerkarte und die Kennzeichnung 95 kann ich verzichten, da ich einen LKW wirklich nur privat fahren würde, Umzug für mich + Kinder, oder mal eine größere Fuhre Holz holen für mich, so in der Art.

    schon mal Danke für die Antwort

  3. Maria
    Am 29. September 2017 um 0:50

    Hallo ich habr folgende Frage:
    Mein Vater hat ein Führerschein für Lkw (C und CE) seit 2009. wir sind aus Bulgarie und die Gültigkeitsdauer ist 10 Jahren. Seit 2014 ist er in Deutschland angemeldet und arbeitet auch für deutsches Unternehmen. Gestern würde er vor Polizei angehalten und ihm würde gesagt dass sein C und CE nichts gültig sind (Führerschein läuft 2019 ab und in Bulgarien gibt es keine andere Regelung für C und CE). Er geht morgen und versucht natürlich den umzuschreiben. Kommt es zu eine Strafe? Die Polizisten waren ganz nett zu ihm (er hat gesagt er wusste es nicht und sein deutscher Chef hat ihm auch nichts gesagt .. er ist seit 2016 in diesem Betrieb) er ist über 15 Jahren LKW Fahrer. Können sie Auskunft geben? Wir dachten dass sein EU Führerschein auch in Deutschland bis 2019 gültig ist natürlich danach wollte er umschreiben lassen.
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:51

      Hallo Maria,

      im schlimmsten Falle wird Ihrem Vater das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Gemäß § 21 StVG wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Freddy T.
    Am 27. September 2017 um 11:44

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe meinen LKW Führerschein seit 1991. Ich bin jetzt Mitte 52Jahre, und habe ihn bisher auch noch nicht verlängert, kann ich den Führerschein jetzt noch verlängern lassen. Danke schon mal im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen, Freddy T.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 11:00

      Hallo Freddy T.,
      in welchen Fällen ein LKW-Führerschein verlängert werden kann, können Sie in unserem Ratgeber auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verlaengern/ im Abschnitt “Lkw-Führerschein: Verlängerung und Frist im Gesetz” nachlesen.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ann-Christin K.
    Am 21. September 2017 um 20:38

    Hallo habe eine Frage
    Ich habe meinen Führerschein B 2010 gemacht 1993 geboren bis wann muss man diesen verlängern, wird man vorher benachrichtigt?
    Meine Mutter hat Führerschein B und ist 1967 geboren bis wann man muss man diesen umtauschen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:09

      Hallo Ann-Christin,

      seit Januar 2013 muss ein Pkw-Führerschein nach 15 Jahren umgetauscht werden. Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt der 19. Januar 2033 als Stichtag für den Umtausch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ann-Christin
        Am 2. Oktober 2017 um 14:14

        Wird man vorher benachrichtigt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. Oktober 2017 um 9:22

          Hallo Ann-Christin,

          hierzu liegen uns keine Informationen vor.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Denise
    Am 24. August 2017 um 21:18

    Hallo
    Mein Kumpel sein c und Ce ist seit März abgelaufen.. er will dieses jetzt demnächst beantragen. .. die bei der führerscheinstelle meinten es reicht ein Attest vom Optiker! In ihrer Beschreibung wird vom Facharzt gesprochen, gilt dieses Attest nicht? Und kommen Auf ihn noch Konsequenzen weil er so spät dieses verlängert?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:52

      Hallo Denise,

      es gelten die Regelungen, welche Ihnen von der Behörde mitgeteilt wurden. In der Regel sollte eine spätere Verlängerung keine Konsequenzen nach sich ziehen. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass Ihr Kumpel in dieser Zeit nicht mit dem Lkw gefahren ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Jiri
    Am 21. Juli 2017 um 23:51

    Hallo,
    ich fahre als Aushilfe einen LKW und irgendwie habe ich es komplett vergessen mein LKW Führerschein zu verlängern.
    Herausbekommen habe ich es leider von der Polizei als ich angehalten wurde.
    Der Führerschein ist am 15.11.2015 angelaufen.
    Welche Konsequenzen kommen nun auf mich zu? Und werde ich Probleme beim verlängern bekommen?
    Danke vor ab

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:43

      Hallo Jiri,

      es liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Hierfür droht eine Haft- bzw. Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Britt
    Am 21. Juli 2017 um 14:16

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein ursprünglich in der DDR gemacht (M, A und B). Diesen habe ich gegen den rosa Führerschein im Jahre 1991 getuscht (1, 1a, 1b, 3, 4, 5).
    Da ich dieses Jahr eine Namensänderung hatte, bin ich zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe ich einen neuen Führerschein beantragt. Dort hat man mir einen Zettel gegeben, auf welchem steht, was die alten Klassen nun neu bedeuten. Weiterhin steht auf dem Zettel, dass ich ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Untersuchung für eine Verlängerung der Klassen C1und C1E benötige. (Das ganze habe ich mir dummerweise erst zuhause durchgelesen) . 10 Tage nachdem ich im Bürgeramt war bin ich 50 Jahre geworden.

    Wenn ich diese Seite richtig verstehe, gilt folgendes:
    1) Falls ich den neuen Führerschein abhole, muss ich gleich nach Ausstellung des Führerscheins eine Verlängerung beantragen, um die Klassen C1 sowie C1E weiter benutzen zu können. (Ich muss also neben den Arztkosten noch einmal über 40 Euro für die Ausstellung bezahlen)

    2) Der alte Führerschein ist trotz der Namensänderung weiter gültig. Wenn ich einfach den alten Führerschein behalte, also den neuen nicht abhole, kann ich weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 t (bis zum Jahre 2033) benutzen, ohne das eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist und zusätzliche Kosten entstehen.

    Ist das Richtig?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort,
    Britt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:36

      Hallo Britt,

      in der Tat ist Ihr alter Führerschein noch gültig. Allerdings gilt auch hier, dass Sie die Lkw-Klassen verlängern müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Svenja
    Am 14. Juli 2017 um 13:27

    Hallo,

    mein Mann ist Berufskraftfahrer und sein Führerschein läuft im August ab. Die Module hat er schon neu gemacht und jetzt wollte ich fragen ob er auch die ärztlichen Bescheinigungen abgegeben muss? Er ist jetzt 38 und hat den Führerschein 2012 gemacht. Ich hab im Internet gelesen das man erst ab 50 die ärztlichen Untersuchungen machen muss?
    Vielen Dank

    • Berthold
      Am 27. November 2017 um 19:12

      Hier hat wohl jemand etwas durcheinander gebracht. Der Führerschein läuft erst zu seinen 50 er Lebensjahr ab. Hier geht es um die Eintragung 95. So wie ich das sehe, bedarf es keine Arztuntersuchung und keine Augenuntersuchung. Es soll ja nur das Ablaufdatum von Schlüssel 95 neu eingetragen werden. Hier wird nur das Verfalldatum von 95 verlängert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:41

      Hallo Svenja,

      bei einer Verlängerung der Führerschein C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ist eine ärztliche Untersuchung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Thomas
    Am 10. Juli 2017 um 17:13

    Ich bin seit 1986 im Besitz der Klasse 2. Im Jahr 1990 wurde mir ein neuer (rosa) Führerschein ausgestellt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dieser bis 2033 gültig. Heißt das ich darf privat oder auch als Angestellter einer Spedition einen LKW über 7,5 Tonnen fahren?
    Ich bin 55 Jahre alt und möchte wieder als Kraftfahrer arbeiten, war aber seit 20 Jahren nicht mehr in diesem Job tätig.

    MfG
    Thomas.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:14

      Hallo Thomas,

      nach dem seit 1999 gültigen Fahrerlaubnisrecht müssen Lkw-Fahrer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen und ihren alten Führerschein der Klasse 2 in einen neuen EU-Führerschein der Klassen C und CE umtauschen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Iris
    Am 4. Juli 2017 um 14:53

    Hallo
    Meine Führerschein Klasse CE ist am 02.01.2012 abgelaufen. (Gesundheitsprüfung) Ich bin 41 Jahre alt und möchte den Führerschein verlängen. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangt jetzt von mir, dass ich eine neue theoretische und praktische Prüfung mache. Bin Beruflich im Fahrdienst (Straßenbahn) und möchte die Führerschein Klasse DE ablegen. Nur wenn ich kein CE mehr habe, dann brauche ich viel mehr Stunden und bekomme auch nicht automatisch die Klasse DE, sondern nur D, weil mir ja der CE fehlt.
    Wenn ich eine neue Prüfung machen muss, wird die Klasse CE zurück gesetzt vom Datum?
    Eigentlich bräuchte ich nur die 35 Stunden Weiterbildung, dann aber die 140 Stunden nach BKrFQG
    Was kann ich machen?
    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 10:57

      Hallo Iris,

      es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, ob die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine Prüfung erwartet oder nicht. Bei fünf Jahren ohne Fahrpraxis kann dies aber gerechtfertigt sein. Auf dem Führerschein wird dann ein neues Datum stehen. Wenn Sie ohnehin den D-Führerschein machen wollen, wäre es vermutlich am weisesten, den kompletten Kurs zu machen ohne den CE im Vorfeld zu absolvieren. Dies sollten Sie aber im Vorfeld nochmal prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. William
    Am 20. Juni 2017 um 21:21

    Guten Tag, ich besitze seit 1986 den unbefristeten „rosa“-Führerschein mit den Fahrerlaubnisklassen 2 (seit 03/1986) und 3 (seit 11/1981).

    ich bin mittlerweile 57 Jahre alt und ich habe irgendwie verpasst den unbefristeten Führerschein verlängern zu lassen.

    Meine Frage ist, gilt der Führerschein noch? Kann ich ihn noch verlängern lassen? Oder ist es schon zu spät. Über ein Verlängerung ab dem 50en Lebensjahr wurde sehr spärlich berichtet, muss ich sagen. Die Ämter haben aber auch versäumt die Fahrer zu informieren.

    Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 9:45

      Hallo William,

      grundsätzlich gilt eine Besitzstandswahrung, allerdings müssen Sie, wenn Sie weiterhin schwere LKW führen wollen, Ihren Führerschein verlängern lassen . Dazu ist in der Regel eine medizinische Untersuchung notwendig. Am besten sprechen Sie mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, unter welchen Umständen Sie den Führerschein verlängern können. Im gewerblichen Bereich werden Sie zudem die Module benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Michael
    Am 21. Mai 2017 um 14:54

    Guten Tag, ich besitze seit 1990 den unbefristeten “rosa”-Führerschein mit den Fahrerlaubnisklassen 2 (seit 11/1990) und 3 (seit 6/1985). Ich bin auf Ihre Interseite gestoßen, weil ich von Freunden darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die LKW-Fahrerlaubnis ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig zu verlängern ist.

    Da ich im nächsten Monat 50 werde, stellt sich für mich die Frage, ob ich mich bei meinem unbefristeten Führerschein einer augenärztlichen und/oder ärztlichen Untersuchung zu unterziehen habe, wenn ich auch ab dem 50. Lebensjahr gelegentlich einen LKW über 7,5 t privat fahren möchte?

    Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:05

      Hallo Michael,

      laut Angaben des ADAC gilt Folgendes: Bei Inhabern der Klasse 3 sind die Klassen C1 und C1E nicht befristet. D.h. es fällt insoweit keine Untersuchung an. Für die Klassen C und CE müsste eine Untersuchung jedoch nötig sein. Für weitere Informationen sollten Sie sich an die zuständige Führerscheinstelle wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Max
    Am 1. Mai 2017 um 13:50

    Hallo ich bin jetzt 34 und würde meinen Führerschein C,CE gerne verlängern lassen jedoch ist er am 28.05.2015 abgelaufen kann ich ihn noch verlängern oder geht das jetzt nicht mehr?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Mai 2017 um 10:21

      Hallo Max,

      in der Regel muss die Verlängerung nicht unbedingt im Anschluss an den Ablauf erfolgen. Bei einer späteren Verlängerung entscheidet die Führerscheinstelle üblicherweise, ob eine erneute Fahrschulprüfung notwendig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. nali
    Am 18. April 2017 um 19:56

    hi habe mein fs der klasse b am 04.01.08 gemacht aber am 31.01.13 habe ich die klasse c1 lkw bis 7,49 tonnen dazu gemacht muss ich jetzt auch alle 5 jahre zum doc weil im fs steht das die c1 noch gültig ist bis 2040 halt nur die schlüsselzahl 95 muss ich bis zum 31.01.18 neu machen sprich die 5 module lg

  16. M.D.
    Am 9. April 2017 um 18:06

    Hallo, ich habe mal eine wichtige Frage. Ich muss meinen LKW Führerschein das erste mal verlängern und habe jetzt bei Euch gelesen, dass die Untersuchung von einem Betriebsarzt oder TÜV oder aber auch der Hausarzt machen darf. Ist das wirklich richtig ??? das auch der Hausarzt die Untersuchung nach der Anlage 5.1 für den Führerschein CE machen darf ???
    Ich möchte ja keinen Ärger bei der Führerscheinstelle in Hamburg haben.
    Ist dieses Gesetz in ganz Deutschland Gültig ???

    Es wäre sehr nett, wenn Sie mir dazu eine verbindliche Antwort geben könnten.
    Den ich bekomme immer unterschiedliche Aussagen und weiß nicht mehr weiter.

    Viele Grüße

    Michael

  17. Jenny
    Am 31. März 2017 um 14:50

    Guten Tag,

    mein Führerschein C + CE sind im November 2013 abglaufen. Ich komme aus dem Kreis Paderborn. Nun meine Frage: Kann ich den Führerschein mit den erforderlichen Unterlagen einfach verlängern?

    MfG

    Jenny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 10:02

      Hallo Jenny,

      Sie sollten sich an die zuständige Behörde wenden. Diese kann Ihnen mitteilen, ob weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Bernd
    Am 25. März 2017 um 2:15

    Hallo !
    Ich habe den “grauen Lappen” seit 1986 für PKW, mit dem man bis 7,5 t fahren darf. Im Sommer werde ich 50.
    Darf ich danach noch Fahrzeuge bis 7,5 t fahren ?
    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:27

      Hallo Bernd,

      der Führerschein C1 (3500 kg bis 7500 kg) sollte unbefristet gültig sein, ein ärztlicher Nachweis wäre dann nicht nötig. Allerdings sollten Sie sich noch einmal bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, dort erfahren Sie alles Wesentliche.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Thimo
    Am 22. März 2017 um 11:42

    Hallo,
    ich habe 1987 den BCE während meiner Wehrdienstzeit bei der Bundeswehr gemacht und seitdem nicht wirklich mehr gebraucht. Nun hat sich meine berufliche Situation geändert und er könnte wieder wichtig werden.
    Ich werde nun im Mai 51 und habe bisher keine Verlängerung beantragt.
    Ist der Führerschein nun verloren, oder gibt es noch ein Möglichkeit für mich?

    Danke im Voraus.

    Grüße
    Thimo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:34

      Hallo Thimo,

      Sie können die Verlängerung in der Regel nachholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Werner M.
    Am 20. März 2017 um 11:23

    Hallo,
    die Schlüsselzahl 95 ist laut meinem Führerschein im Februar 2017 abgelaufen. Ich habe die rechtzeitige Verlängerung vergessen. Für die 5 Module des BKrFQG habe ich mich im nächsten Monat angemeldet. Kann ich jetzt trotzdem weiterhin LKW fahren, gibt es vielleicht eine Sonderregelung?
    Vielen Dank im Voraus.
    Werner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 10:47

      Hallo Werner,

      bis die Verlängerung genehmigt ist, dürfen Sie nicht gewerblich mit dem LKW fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ulrich
    Am 13. März 2017 um 21:14

    Hallo,
    ich bin Berufskraftfahrer und fahre ausschließlich Fahrzeuge der Klasse A/B und C/CE.
    Ich werde im Juni diesen Jahres 50 Jahre alt. Den normalen PKW Führerschein habe ich seit 1987. Den LKW Führerschein habe ich Februar 2010 gemacht.
    In den Spalten bei C/CE 10-11-12 steht bei mir 03.0210 / 16.11.19 / 95 (16.11.2019)
    Muss ich jetzt mit erreichen des 50sten Lebensjahres den Führerschein verlängern lassen, obwohl ich mir ja schon im September 2014 die 95 habe eintragen lassen, mit allen 5 Schulungen und Gesundheitszeugnis.
    Habe bisher unterschiedliche Aussagen bekommen und hoffe Sie können mir Klarheit verschaffen.
    Vielen Dank und Grüße,
    Ulrich

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 13:01

      Hallo Ulrich,

      im Grunde haben Sie sich Ihre Frage bereits selbst beantwortet. Wie lange Ihr Führerschein gültig ist, steht in der Spalte 11 – also bis 16.11.2019. Sie haben mit der Eintragung der Schlüsselzahl und Abgabe des Attests die Nachweispflicht gegenüber der Behörde bereits erfüllt. Das Erreichen des 50. Lebensjahrs stellen im Grunde eine Deadline dar, bis zu der Sie das Gesundheitszeugnis einreichen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Eberhard
    Am 11. Februar 2017 um 12:38

    Hallo,
    nach etwas unterschiedlich auszulegenden Antworten bin ich nun verunsichert, daher noch einmal die folgende Frage:

    Ich bin jetzt 61 Jahre alt.
    Ich habe meinen Führerschein Kl. 3 und Kl. 1 im Jahr 1973 abgelegt. Neben PKW u. Motorrädern habe ich auch LKW bis 7,49 to bewegt. Im Führerschein ist C1 (mit 171) und C1E ohne ein Ablaufdatum eingetragen.
    CE hatte Ablaufdatum 15.03.2010. und “79”
    Bei der Umschreibung im Jahr 2005 vom alten grauen “Lappen” in den Scheckkarten-FS. hatte ich auch einen Sehtest machen müssen. Wie gesagt: Ablaufdatum 2010 steht nur bei CE !

    Kann ich nun weiterhin LKW bis 7,49to. mit dem C1/C1E fahren, da mein FS. von 1973 “Bestandsschutz” haben sollte, oder muss dennoch eine Verlängerung/augenärztliche u. ärztliche Untersuchung stattfinden?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:46

      Hallo Eberhard,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde. Diese kann Ihnen alle offenen Fragen beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Markus
    Am 8. Februar 2017 um 23:24

    Guten Abend.

    Wenn ich im Alter von 55 und im Besitz der Klasse CE keine Untersuchung vornehmen lasse, ist mir klar, dass ich auch diese Fahrzeuge nicht mehr fahren darf.

    Aber:
    Muss ich dann meinen Scheckkartenführerschein nicht ändern lassen und den Eintrag CE entfernen lassen, da ich ja eigentlich auch nicht mehr berechtigt bin, diese Fahrzeuge zu führen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 9:54

      Hallo Markus,

      wenn Sie den Führerschein nicht verlängern, brauchen Sie nicht extra Ihren Führerschein anpassen lassen. Nur nach erfolgreicher Verlängerung ist das notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Dirk
    Am 6. Februar 2017 um 20:36

    Guten Tag,
    mein Führerschein der Klasse C,CE läuft im Sept. 2017 ab. Auch bei der Kennzahl 95 steht dieses Datum.
    Da ich die beiden vorgenannten Klassen in 2012 erworben habe, musste ich 2014 die 5 Module absolvieren.

    Welche Unterlagen ich für die Führerschein Verlängerung benötige ist mir soweit klar und aus den Beiträgen gut zu entnehmen, aber wie sieht es mit der Kennzahl 95 aus wenn ich den Führerschein inkl. Kennzahl 95 um weitere 5 Jahre verlängern möchte. Gelten die 2014 er Module analog der Führerscheinverlängerung bis 2022 ? Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.
    Mit freundlichen Grüßen. Dirk

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 14:29

      Hallo Dirk,

      sind die Nachweise der Module nicht alter als fünf Jahren, können diese erneut bei der Verlängerung akzeptiert werden. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Verlängerung synchron, das bedeutet im Jahr 2022 müssen Sie einen neuen Nachweis erbringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Daniel
    Am 1. Februar 2017 um 9:23

    Guten Tag,

    ich bin seit Juni 2002 bis Januar 2017 in der Schweiz mit einem Schweizer Führerschein Kat. C/E im gewerblichen Güterverkehr angestellt mit einem 40 To. Anhängerzug gefahren. Die notwendigen CZV Kurse sind belegt, Gesundheitsprüfung ebenfalls, eine deutsche Fahrerkarte habe ich.

    Ich hatte 2005, als ich in der Schweiz den Führerschein C/E ablegte einen deutschen Wohnsitz.
    Nun weigert sich die deutsche Fahrerlaubnisbehörde mir diesen Schweizer C/E Führerschein in einen deutschen C/E Führerschein umzuschreiben, weil ich bei Führerscheinerwerb in Deutschland wohnte und nicht wie es wohl gefordert ist, in der Schweiz.
    Frage: Ist das rechtens ?

    Nun möchte ich gern zu meiner Freundin nach Kassel ziehen und dort wieder in Deutschland für ein Unternehmen fahren. Ich werde im Mai 55 Jahre alt.
    Mein deutscher Führerschein ist noch die alte rosa Pappe, Kat. 2 C/E, nie verlängert, kein Modul 95 Eintrag, erteilt 1985, bzw. 1993 nachdem ich mal meine Brieftasche verlor. Diese hat den Zusatz, das ich nur Hänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitführen darf, weil ich damals bei der Prüfung nur einen Solo LKW fuhr.

    Frage:
    Was muss ich tun, damit ich in Deutschland schnellstmöglich an einen gültigen C/E Führerschein mit Modul 95 komme ?
    Kann ich mit den Schweizer CZV Kursen das deutsche Modul 95 übertragen lassen ?

    Besten Dank für Ihre Antwort
    Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 12:32

      Hallo Daniel,

      tatsächlich kann es wegen des Wohnsitzes zu Schwierigkeiten kommen. EU-Führerscheine aus dem EU-Ausland werden beispielsweise nur akzeptiert, wenn der Wohnsitz mindestens sechs Monate im entsprechenden Land lag. Da Ihr Fall aber ziemlich individuell ist, sollten Sie besser einen Anwalt aufsuchen, der Ihnen in dieser Situation weiter helfen kann. Ggf. gibt es Wege, um den Führerschein dennoch umschreiben zu können. Offenbar scheint die Führerscheinstelle, den Schweizer Führerschein komplett für ungültig zu halten. Ein Übertragung des CZV erscheint dadurch ebenfalls als schwierig, mal abgesehen von den Hürden, die dadurch entstehen, dass die Schweiz kein EU-Mitglied ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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