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LKW-Führerschein verlängern: Gesetzlich vorgeschrieben

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Beim LKW-Führerschein ist eine Verlängerung unumgänglich

Führerschein verlängern: Beim LKW ist das eine gesetzlich bestimmte Pflicht.
Führerschein verlängern: Beim LKW ist das eine gesetzlich bestimmte Pflicht.

Möchten Verkehrsteilnehmer einen LKW fahren, bedarf es besonderer Voraussetzungen – nicht zuletzt auch das Vorhandensein der entsprechenden Fahrerlaubnis. Berufskraftfahrer sind sowohl dazu verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden, als auch dazu, ihren LKW-Führerschein verlängern zu lassen. Das betrifft jedoch nicht nur Berufskraftfahrer, sondern alle Inhaber der betreffenden LKW-Führerscheinklassen. In der Vergangenheit wurden die gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich überarbeitet und auch geändert. Oft wird die Weiterbildung, welche das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorschreibt, mit der Verlängerung des LKW-Führerscheins verwechselt.

Welche Fristen für eine Verlängerung bei einem LKW-Führerschein zu beachten sind, welche Nachweise vorliegen müssen und mit welchen Kosten zu rechnen ist, erläutert der folgende Ratgeber. Des Weiteren informiert er darüber, ob Sanktionen drohen, wenn der LKW-Führerschein abgelaufen ist bzw. nicht rechtzeitig verlängert wird.

FAQ: LKW-Führerschein verlängern lassen

Müssen alle Inhaber den LKW-Führerschein verlängern, wenn sie weiter fahren wollen?

Ja, der LKW-Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE sowie der Busführerschein der Klassen D1, D1E, D und DE muss gemäß § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle fünf Jahre verlängert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Führerschein der C-Klassen zu verlängern?

LKW-Fahrer müssen das Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen. Beim Busführerschein muss ab dem 50 Lebensjahr zudem auch ein Funktions- und Leistungstest bestanden sowie ein Führungszeugnis vorgelegt werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn der LKW-Führerschein nicht verlängert wird?

Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, dürfen die entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr geführt werden. Tun Fahrer dies dennoch, droht ein Geld- oder eine Freiheitsstrafe.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum LKW-Führerschein

Versäumen Kraftfahrer es, den LKW-Führerschein zu verlängern, dürfen sie nicht länger die entsprechenden Fahrzeuge führen. Tun sie es dennoch, müssen sie mit Sanktionen rechnen.

VergehenStrafePunkte in Flens­burg
Ohne gültige oder vorhandene Fahr­erlaubnis gefahrenGeld- oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr3
Fahrlässig ohne Fahrerlaubnis gefahrenGeldstrafe bis zu 180 Tages­sätzen,
Freiheits­strafe bis zu sechs Monate
3

LKW-Führerschein: Verlängern heißt Frist einhalten

Führerschein Klasse C/CE verlängern: Die Frist beträgt 5 Jahre. Gleiches gilt für C1, C1E und alle D-Klassen.
Führerschein Klasse C/CE verlängern: Die Frist beträgt 5 Jahre. Gleiches gilt für C1, C1E und alle D-Klassen.

Grundsätzlich gilt, dass ein LKW-Führerschein nicht unbegrenzt lange gültig ist. Die Fahrerlaubnis wird durch die Bestimmungen des Gesetzgebers hier nur befristet erteilt. Damit unterscheiden sich die LKW-Führerscheinklassen von denen für den PKW oder fürs Motorrad.

Bei letzteren wird in der Regel die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit ausgestellt und lediglich das Führerscheindokument alle 15 Jahre verlängert. Somit gilt auch für den PKW-EU-Führerschein, dass ein Verlängern unumgänglich ist. Welche Umtauschfristen für ältere EU-Führerscheine gelten, ist im Ratgeber „Gültigkeit des Führerscheins“ dargelegt.

Für die Führerscheinverlängerung für LKW-Fahrer sind die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) von Bedeutung. Insbesondere § 23 FeV kommt zum Tragen, wenn es um die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis und die Verlängerung beim LKW-Führerschein geht:

Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt […]

Dies heißt, dass Inhaber alle fünf Jahre ihren LKW-Führerschein verlängern lassen müssen. Die Frist gilt ab dem Tag, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Ausstellung des Dokuments erhalten hat. Vergessen Fahrer den Führerschein für ihren LKW verlängern zu lassen, kann das ernstzunehmende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein, stellt gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat dar. Geahndet wird diese mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wann sollte die Verlängerung in Angriff genommen werden?

Einen LKW-Führerschein verlängern zu lassen, nimmt Zeit in Anspruch. Je nach Region kann die Dauer unterschiedlich lang sein. In der Regel geben die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden oder Bürgerämter an, dass eine Verlängerung etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis beantragt werden sollte.

Sind die betreffenden Klassen bereits abgelaufen, kann dennoch eine Verlängerung beantragt werden. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer fristgerechten Beantragung. Besteht die Gültigkeit allerdings schon eine lange Zeit nicht mehr, kann es sein, dass erneut die Fahrerlaubnisprüfungen bestanden werden müssen. In diesem Fall kann der Inhaber einen C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein nicht einfach verlängern.

Wollen Kraftfahrer den LKW-Führerschein rechtzeitig verlängern, ist dies frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Eine persönlich Beantragung und Abgabe der notwendigen Dokumente bzw. Nachweise ist in der Regel immer erforderlich, da die Führerscheinbesitzer Unterschriften leisten müssen.

Was ist für die Verlängerung beim LKW-Führerschein noch wichtig?

Um den LKW-Führerschein verlängern zu lassen, sind bestimmte Nachweise zu erbringen und Dokumente vorzulegen. Neben dem vorhandenen Führerschein müssen sich Antragsteller durch den Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Zudem ist es wichtig, dass der Antrag am Hauptwohnsitz gestellt wird. Nur unter bestimmten Ausnahmesituationen ist es möglich, am Zweitwohnsitz oder einem anderen Ort den LKW-Führerschein verlängern zu lassen.

Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, ist das Führen von LKW nicht mehr zulässig.
Ist der LKW-Führerschein abgelaufen, ist das Führen von LKW nicht mehr zulässig.

Des Weiteren sind ein aktuelles biometrisches Passbild, eine ärztliche Bescheinigung des Sehvermögens sowie eine eben solche auch über die körperliche und geistige Eignung vorzulegen. Die Sehbescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre, die zur körperlichen und geistigen Eignung nicht älter als ein Jahr sein. Die notwendige ärztliche Untersuchung, um den LKW-Führerschein zu verlängern, darf sowohl von Allgemeinmedizinern als auch von Ärzten für Arbeits- und Betriebsmedizin durchgeführt werden. Ärzte des Gesundheitsamtes bzw. der Begutachtungsstellen der Fahrerlaubnisbehörden sind ebenfalls befugt, diese Untersuchung zu bescheinigen. Das Sehvermögen muss durch einen Augenarzt bestätigt werden.

Geht es um die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E, ist ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ein sogenannter Funktions-und Leistungstest so absolvieren. Zudem ist ein Führungszeugnis vorzulegen.

Da Berufskraftfahrer die Schlüsselnummer 95 eintragen lassen müssen, sind, wenn sie den LKW-Führerschein verlängern, die bestandenen Module der Weiterbildung nach dem BKrFQG nachzuweisen. Die Schlüsselnummer wird dann bei jeder Verlängerung eingetragen, solang die Weiterbbildungsbescheinigung vorgelegt wird. Ist dieser Nachweis nicht vorhanden, darf der LKW nicht mehr beruflich bzw. gewerblich gefahren werden. Der Führerschein an sich ist jedoch weiterhin gültig.

LKW-Führerschein verlängern: Diese Kosten fallen an

Den LKW-Führerschein verlängern zu lassen, bringt Gebühren und Verwaltungskosten mit sich. Sowohl für den Antrag auf Verlängerung als auch für die Ausstellung des neuen Führerscheins fallen Kosten an. Derzeit liegen die Kosten für die Verlängerung bei 42,60 Euro. Hinzu kommen dann noch die Ausgaben für die Bescheinigungen und das Passbild. Ist ein Führungszeugnis einzureichen, fallen zusätzlich 13,00 Euro an.

Wichtig: Wollen Fahrer nicht nur den LKW-Führerschein verlängern lassen, sondern auch die Schlüsselnummer 95, kommen hier die Kosten der jeweiligen Module der Weiterbildung hinzu. Je nachdem, wo die Weiterbildung stattfindet und ob alle oder nur einzelne Module erneuert werden müssen, fallen unterschiedlich hohe Ausgaben an.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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LKW-Führerschein verlängern: Gesetzlich vorgeschrieben
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16 Kommentare

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  1. Jürgen
    Am 4. Januar 2024 um 1:08

    Hallo
    Mein Lkw Führerschein ist etwa 3 Jahre abgelaufen. Muss ich jetzt den Führerschein komplett neu machen.

    • Winni
      Am 23. März 2024 um 22:36

      NEIN musst du nicht. Du musst ihn nur nei beantrgaen : Neuer Sehtest etc.

      Alle Lkw-Führerscheine werden mit einer befristeten Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach Ablauf der 5 Jahre eine erneute Fahrprüfung abgelegt werden muss. Vielmehr ist eine Verlängerung der Fahrerlaubnis notwendig. Das gilt für alle Führerscheine der Klassen C1, C1E, C und CE.

  2. Thomas
    Am 4. Dezember 2023 um 23:10

    Hallo. Ich muss mit 48 Jahren und 5 Monaten meine Qualifikation / die 95 eintragen.
    Kann ich den Gesundheitscheck auch schon mit 48 u 5 Monaten eintragen lassen oder muss ich mit 50 dann nochmals alles neu machen ???
    Einige sagen geht andere sagen nein.
    Danke für eine Info bzw eindeutige Antwort.

    Liebe Grüße Thomas aus Berlin

  3. Frank K
    Am 14. Juli 2023 um 21:52

    Ich musste meinen alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen.
    Mir wurde der zweier sprich LKW gestrichen, weil ich über 50 bin, und keine Tests gemacht habe.
    Kann ich den Führerschein wenn ich die gesetzlich vorgeschriebenen Tests mache wieder bekommen

  4. Christian M
    Am 30. Juni 2023 um 13:04

    Hallo! Mein Name ist Christian Meures.

    Ich bin im Besitz folgender Führerschein-Klassen:
    AM / A1 / A / B / C1 / C / BE / C1E / CE / L / T

    Die Führerschein-Klassen AM / A1 / A / B / C1 / BE / C1E / L habe ich am 12.05.1995 als frühere Klasse 3 erworben und scheinen bisher unbefristet gültig zu sein.

    In der Spalte 11 auf meinem Führerschein im Check-Karten-Format ist dafür keine Gültigkeit eingetragen. Es steht da also nichts drin.

    Jedoch steht unter den folgenden Führerschein-Klassen: C1 / BE / C1E in Spalte 12 die zeitliche Beschränkung bzw. Befristung bis zum 09.12.19 drin.
    Bei folgenden Führerschein-Klassen C1 / BE / C1E ist zusätzlich die Kennziffer 95 eingetragen.
    Bei der Klasse C1 ist zusätzlich die Kennziffer 171 eingetragen.
    Bei der Klasse BE die 79.06 .
    Und bei der Klasse L die 174 .

    Zusätzlich verfüge ich noch über die Klassen C und CE, welche ich am 08.05.2003 erworben habe.
    Bis zum 19.09.13 habe ich zuletzte die 5 Module für die beiden FS-Kl. C und CE der Weiterbildung für Berufskraftfahrer erworben. Diese waren gültig bis zum 31.08.18 .
    Bei den FS-Kl. C und CE ist ebenfalls die Kennziffer 95 und die Beschränkung bzw. Befristung bis zum 09.12.19 eingetragen.
    Zusätzlich besitze ich noch eine ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer mit den UN-Nrn. unter der Kennziffer 10.) 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8, 9 .
    Der ADR-Schein war zuletzt gültig bis zum 10.01.2020 .

    In meinem vorigen Beruf als Berufskraftfahrer in den jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Angestellten-Verhältnissen war ich zuletzt bis Mitte 2018 beschäftigt. Dann habe ich die Berufssparte in die Gebäude-Reinigung gewechselt. Von daher waren bis auf die FS-Kl. B alle anderen FS-Klassen nicht mehr in Gebrauch bzw. notwenig und habe seitdem das Ganze auch leider nicht mehr verlängert.
    Da ich seit Mitte / Ende 2018 in die Gebäude-Reinigung gewechselt bin, habe ich es versäumt, die jeweiligen erforderlichen FS-Klassen und die jeweiligen Module nachzuholen bzw. aufzufrischen und die jeweiligen Beschränkungen bzw. Befristungen um jeweilige weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Da ich aber auch nicht mehr in der Gebäude-Reinigung tätig bin, sondern den Schritt mit einer eigenen Geschäftsidee in die Selbstständigkeit gewagt habe, habe ich allerdings schnell bemerkt, wie wichtig und notwendig mir meine jeweiligen Führerschein-Klassen mit den jeweiligen verlängerten und gültigen Fahrerlaubnissen sind. Für meine aktuelle berufliche neue selbstständige Tätigkeit brauche ich also meine jeweiligen verlängerten Führerschein-Klassen.

    Meine Fragen an Sie lauten daher:

    Reicht es, wenn ich die jeweiligen 5 Module für die jeweiligen FS-Kl. C / CE und den jeweiligen ADR-Schein dazu nachhole und auffrische und diese dann erneut beantrage, um dann meinen Führerschein mit den jeweiligen erforderlichen Eintragungen zu verlängern und neu zu beantragen oder muss ich die FS-Kl. C / CE komplett neu machen bzw. komplett neu erwerben, weil die Frist dazu bis zum 31.08.18 scheinbar abgelaufen ist: laut Spalte 11 als Eintragung in meinen Führerschein?

    Reicht auch eine Auffrischung und das Nachholen der jeweiligen 5 Module für die jeweiligen FS-Klassen C1 / BE / C1E und dessen Verlängerung, welche unter der Spalte 12 in meinem FS bis zum 09.12.19 befristet waren, oder muss ich diese ebenfalls komplett neu erwerben, wie die FS-Klassen C und CE?

    Es wäre gut, wenn Sie mir diese für mich sehr sehr wichtigen Fragen beantworten könnten und mir auch mitteilen könnten, mit welchen jeweiligen Kosten das Ganze für mich verbunden ist! Was für Kosten kämen da jeweils auf mich zu?

    Freundliche Grüße sendet Ihnen

    Christian M

  5. Peter
    Am 5. April 2023 um 10:25

    Hallo,
    wir hatten letzthin im Freundeskreis folgende Streitdiskussion:
    Ich habe LKW Führerschein als Schausteller gemacht und benötigte so, weil ich nur das eigene Geschäft fuhr, keine Module.
    Obgleich ich inzwischen in Rente bin, lasse ich den LKW -Schein alle 5 Jahre verlängern, weil ich ein größeres Wohnmobil mit über 12 t habe.
    Mein Freund hat auch den Lkw-Schein und er meint felsenfest, dass er den Schein nicht verlängern lassen muss, weil er ja nur noch privat (auch Wohnmobil) fahre und nicht mehr -wie früher,- beruflich/ gewerblich.
    Sprich: er fährt sein großes Wohnmobil mit seinem Lkw-Schein, den er (67) nicht hat verlängern lassen. Er meint, dass der Schein trotzdem gültig ist und er legal unterwegs ist.
    Wer ist nun auf dem Holzweg??
    Ich , der ich den Schein- trotz privat- jede 5 Jahre verlängern lässt oder er, der “privat” mit nicht verlängertem Schein fährt?
    Wäre sehr dankbar für Aufklärung.
    Grüße Peter

    • Rainer
      Am 21. Juni 2023 um 17:06

      Natürlich muss dein Freund seinen LKW Schein alle 5 Jahre verlängern lassen… auch wenn er nur privat fährt.
      Sag ihm, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist. Das heißt Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und das ist eine Straftat!

    • Hans D
      Am 20. Juni 2023 um 6:52

      Hallo Peter,

      ganz einfach: Ihr Freund ist auf dem Holzweg. Denn auch wenn man privat fährt, muss der Führerschein gültig sein. Für die gewerbliche Nutzung muss zusätzlich die Schlüsselnr. 95 eingetragen sein, dies wäre durch die 5 Module nachzuweisen. Das braucht er privat nicht, aber die Verlängerung des Führerscheins ist unabdingbar. Hier macht er sich ganz klar strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr + Geldbuße + 3 Punkte in Flensburg. Ob es das Wert ist? das wage ich zu bezweifeln. Es sei ihm dringend angeraten, sich um eine Verlängerung des Führerscheins zu bemühen.

  6. Mike
    Am 17. Februar 2023 um 13:20

    In Deutschland macht man wirklich alles, um keine Fahrer mehr zu bekommen. Viel Spaß noch! Ich bin raus!

  7. Alois M
    Am 8. Februar 2023 um 12:26

    Ich habe meinen Kl2 mit 50 nicht verlängern lassen ( auf Nachfrage beim LRA würde mir damals gesagt das dieser nun ruht und mit Einreichung der ÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNGEN wieder aktiviert werden kann)
    Dies wollte ich nun machen mit dem Ergebnis das ich die Führerscheinprüfung nochmals machen soll.
    In meinem Führerschein ( rosa) steht unbefristet gültig.

    Wer kann mir hier helfen ? Danke

  8. Uwe S
    Am 7. Oktober 2022 um 20:26

    Ich habe meinen klasse 2 Führerschein vor 4-5 Jahren abgegeben kann ich diesen wieder bekommen ohne erneut eine Prüfung zu machen ?? Also mit Sehtest und Ärztlicher Untersuchung. ? Möchte ein Wohnmobil über 7,5 Tonnen fahren

    Wer kann hier helfen ? Danke

  9. Thomas
    Am 15. August 2022 um 10:20

    “Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer fristgerechten Beantragung.
    Besteht die Gültigkeit allerdings schon eine lange Zeit nicht mehr, kann es sein, dass erneut die Fahrerlaubnisprüfungen bestanden werden müssen. ”

    Es ist etwas schwammig:” eine lange Zeit nicht mehr”

    Ich habe jetzt 1 Jahr ablaufen lassen.
    Ich fahre bei der Feuerwehr, der C1E gilt noch 5 Jahre
    CE erhalten wäre schön, aber jetzt Geld ausgeben, um ein Nein zu kassieren mag ich nicht.

  10. Waldi
    Am 22. Juli 2022 um 22:24

    Ich habe meinen Führerschein der Klasse C im Jahr 2005 erworben, bin in letzter Zeit nicht mehr beruflich gefahren und die Gültigkeitsdatum (August 2020) verpasst. Ich habe meinen Führerschein der Klasse CE im Juni dieses Jahres bestanden, und auf dem neuen Dokument, das ich nach der Prüfung erhalten habe, steht, dass ich den Führerschein der Klasse C erst dieses Jahr bestanden habe. Das Landratsamt ist der Meinung, dass kein Fehler vorlag und dass ich einen neuen Führerschein der Klasse C erhalten habe, weil ich ihn nicht rechtzeitig verlängert habe. Haben sie Recht? Und muss ich nach den neuen Regeln die 95 Module bestehen? Für Ihre Antwort werde ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen

  11. Frank
    Am 17. Januar 2022 um 19:41

    Hallo
    Eigentlich sitze ich im Büro. Gelegentlich mache ich Vertretung für eine kurze Tour auf einen LKW
    jetzt habe ich festgellt das mein Führerschein seid einem Monat abgelaufen ist!
    Kann ich bei einer Verlängerung mit Sanktionen rechnen .
    Ich bin nicht kontrolliert worden! Aber kann ich mich nicht jetzt mit meiner Fahrerkarte selbst Belasten :(
    mfG Frank

  12. Benjamin K
    Am 8. Dezember 2020 um 15:39

    Im Text heißt es “Besteht die Gültigkeit allerdings schon eine lange Zeit nicht mehr, kann es sein, dass erneut die Fahrerlaubnisprüfungen bestanden werden müssen. In diesem Fall kann der Inhaber einen C1-, C1E-, C- oder CE-Führerschein nicht einfach verlängern.”.

    FRAGE: Wie definiert sich “eine lange Zeit”? Und ist das tatsächlich einheitlich geregelt?

  13. Gerry
    Am 6. November 2020 um 19:06

    Ja, nicht schlecht aber nicht vollständig. Die Gesetze sind dennoch verworren und schwammig. In meinem Fall sind wir strittig, was Sache ist. Habe die 5 Module in 2018 absolviert, Eintrag in Feld 12 des Führerscheins, Gültigkeit 2023. Jetzt in 2020 aber den 50. Geburtstag erreicht und Eintrag in Feld 11 des Führerscheins zur ärztlichen Untersuchung. Diese bereits absolviert, alles in Ordnung. Warte nun auf die Fertigstellung meiner neuen Karte. Darf ich nun fahren bevor diese ausgestellt ist oder nicht? Habe Kopie der ärztlichen Bescheinigung bei mir und alles ist beantragt.

    Grüße

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