Was Sie beim Führerschein mit 17 beachten müssen
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
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Vom Modellversuch zum Dauerrecht: Begleitetes Fahren mit 17

Fast jeder vierte Unfall im Straßenverkehr, bei dem Personen zu Schaden kommen, wird von einem jungen Pkw-Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren verursacht. Wird die Zahl in einen Vergleich gesetzt, ist sie noch gravierender: Der Anteil der jungen Pkw-Fahrer unter allen Autofahrern beträgt gerade einmal 10 Prozent (Stand: 2013, ADAC).
Das Bundesland Niedersachsen startete aus diesem Grund am 19. April 2004 einen Modellversuch. Der Führerschein für Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) konnte ab diesem Zeitpunkt in Niedersachsen erlangt werden.
Weitere deutsche Bundesländer schlossen sich dem Modellversuch an, da sie von der enormen Resonanz und den äußerst positiven Erfahrungen der niedersächsischen Behörden überzeugt waren. Im Sommer 2005 schaffte der Bund die gesetzliche Grundlage, damit alle Bundesländer entscheiden können, ob sie den Führerschein mit 17 ins Landesrecht übernehmen wollen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: BF17-Führerschein
Ja, das ist mit dem BF17-Führerschein möglich – allerdings nicht allein. Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
Sie absolvieren ganz normal Ihre PKW-Fahrerlaubnis in der Fahrschule. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und dürfen mit einer Begleitperson Auto fahren. Mit vollendetem 18. Lebensjahr tauschen Sie den BF17-Führerschein gegen den B-Führerschein und dürfen ab sofort allein fahren.
Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.
Im Video: Alles zum begleiteten Fahren
Spezielle Informationen zum Führerschein mit 17:
Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die “herkömmlichen” Fahranfänger. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr)
Innerhalb von drei Jahren nahmen 63.000 niedersächsische Jugendliche an dem Modellversuch BF17 teil, wie Statistiken belegen.
Das begleitete Fahren leistet auch in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Daniel Hirche, Verkehrsminister Niedersachsen
Das erkannte auch die Bundesregierung und setzte einen Gesetzesentwurf in Kraft, der den Führerschein mit 17 bis zum August 2010 erlaubte. Kurz vor Ablauf dieser Frist wurde aus dem Modellversuch das Dauerrecht. Ab dem 1. Januar 2011 ist das BF17 im Straßenverkehrsgesetz verankert und kann von Jugendlichen in Anspruch genommen werden.
Begleitetes Fahren: So funktioniert es
Die Grundvoraussetzung beim Führerschein BF17 ist eine Begleitperson. Diese muss verschiedene Bestimmungen erfüllen, um als solche eingetragen werden zu können. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Auto Platz nehmen und kann so mit seinen Erfahrungen als Kfz-Fahrer zu einer guten Verkehrssicherheit des Fahranfängers beitragen.
Um am begleiteten Fahren teilzunehmen, müssen Sie eine Führerscheinausbildung für die Klasse B durchlaufen. Diese Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung in der Fahrschule bekommt der Fahranfänger eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese fungiert zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis und muss folglich bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Der BF17-Führerschein wird ab dem 18. Lebensjahr zu einem EU-Führerschein. Außerdem ist der Fahranfänger damit dann berechtigt, allein mit dem Auto zu fahren. Der Führerschein wird Ihnen in aller Regel von der Führerscheinstelle zugeschickt.
Die Prüfbescheinigung für den Führerschein ab dem 17. Lebensjahr behält bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Danach ist sie abgelaufen und muss spätestens zu diesem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn der Fahranfänger keine Ordnungswidrigkeit begehen möchte.
Der Führerschein ab 17 schließt automatisch die Klasse AM für Leichtkrafträder wie Mopeds und Mofas sowie die Klasse L für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ein. Wer diese Fahrzeuge fährt, muss immer seine Prüfbescheinigung sowie seinen Ausweis dabei haben. Außerdem ist beim Führen dieser Fahrzeuge keine Begleitung nötig.
Die Probezeit beim BF17
Die Probezeit ist wie bei den anderen Fahrerlaubisklassen für zwei Jahre angesetzt. Mit der Erteilung der Prüfbescheinigung beginnt die Probezeit vom BF17.
Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn sich der Fahranfänger bis zu dieser Zeit keine Ordnungswidrigkeit geleistet hat, welche die Probezeit verlängert.
Verkehrsverstöße in der Probezeit
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Beispiele hierfür sind Überladung, Fahren ohne Betriebserlaubnis oder das Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist. Zwei B-Verstöße sind mit einem A-Verstoß gleichzusetzen.
Fahranfänger können auch beim Modell “Begleitetes Fahren” Punkte in Flensburg sammeln. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der jeweiligen Ordnungswidrigkeit.
Wer sich in der Probezeit befindet bzw. unter 21 Jahren alt ist, darf keinen Alkohol zu sich nehmen, sofern er sich in der nachfolgenden Zeit noch hinter das Lenkrad setzen und das Auto bedienen möchte. Sollte ein Fahranfänger in der Probezeit dennoch gegen die 0,0-Promillegrenze verstoßen, muss er mit harten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.
Führerschein mit 17 versus Pkw-Führerschein mit 18
Begleitetes Fahren ab 17 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der “normalen” Führerscheinklasse B. Das Mindestalter beträgt anstatt 18 Jahren beim Regelfall 17 Jahre für den Führerschein ab 17. Außerdem muss beim BF17 eine eingetragene Begleitperson bei jeder Fahrt im Auto anwesend sein. Noch ein Unterschied bildet die Antragstellung. Hierbei muss neben dem Zusatzblatt des Formulars für Begleitetes Fahren auch ein Antrag pro Begleiter eingereicht werden.
Begleitetes Fahren: Voraussetzungen für die Prüfbescheinigung
Um den Führerschein mit 17 erhalten zu können, müssen Sie einige Regeln beachten und die entsprechenden Anträge einreichen. Was Fahranfänger für das Modell “Begleitetes Fahren” an Voraussetzungen erfüllen müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Abschnitten.
Die Antragstellung
Die zuständige Führerscheinstelle stellt alle nötigen Formulare für die Beantragung des Modells BF17 zur Verfügung. Deren Bezeichnungen können sich in den unterschiedlichen Bundesländern unterscheiden.
Die Begleitpersonen müssen in einem zusätzlichen Antrag eingetragen werden. Zusätzlich sind die Begleitpersonen verpflichtet, auf einem eigenen Formular zu vermerken, dass sie sich zur Verfügung stellen. Zudem müssen sie eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises hinterlegen.
Mit diesen Anträgen im Gepäck können Sie zur Führerscheinstelle gehen. Fahranfänger, die 17 Jahre alt sind, benötigen darüberhinaus noch folgende weitere Dokumente zur Anmeldung für den Erwerb der Fahrerlaubnis:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passbild
- Sehtest vom Optiker oder Augenarzt
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“
Natürlich verursacht die Beantragung vom Führerschein ab 17 auch Kosten. Die Gebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen: Führerscheinantrag, Ausfertigung der Prüfbescheinigung und Überprüfung der Begleitpersonen. Die Kosten können regional variieren und sind nicht einheitlich festgelegt.
Sobald alle Dokumente geprüft wurden, werden diese von der Führerscheinstelle an die Fahrschule geschickt. Die Fahrschule informiert Sie, sobald die Bescheinigungen eingetroffen sind.
Sonstige benötigte Bescheinigungen
Wie auch bei anderen Führerscheinklassen, muss ein aktueller Sehtest vorliegen, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf. Beim Sehtest kommt es jedoch nicht auf die Dioptrien-Zahl der Augen an. Lediglich die Sehleistung ist entscheidend. Diese darf den Grenzwert von 70 Prozent nicht unterschreiten. Sollte dies doch der Fall sein, müssen Sie einen Augenarzt kontaktieren. Ggf. müssen dann eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, wenn Sie sich hinter das Steuer setzen. Diese Auflage wird entsprechend auf dem Führerschein vermerkt.
Neben dem Sehtest ist auch der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, auch “kleiner Erste-Hilfe-Kurs” genannt, wichtig. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder die Malteser führen diesen beispielsweise durch. Auch hier lohnt es sich, die Kosten miteinander zu vergleichen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs muss zur Fahrschule mitgebracht werden.
Begleitetes Fahren: Die Versicherung zu erweitern, kann Kosten verhindern
Natürlich ist auch die Versicherung ein großes Thema in puncto BF17. Die meisten Fahranfänger sind mit dem Auto ihrer Eltern oder dem sonstiger Verwandter unterwegs, bis sie mit ihrem eigenen Kfz fahren dürfen. Deshalb sollte der Versicherung rechtzeitig die Teilnahme an der Ausbildung vom Begleiteten Fahren mitgeteilt werden.
In diesem Fall kann die Versicherung die Police ändern, sodass Sie im Schadensfall abgesichert sind. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, dass der Fahrer älter als 17 Jahre sein muss. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung erhebliche Probleme in diesem Fall verursachen. Deshalb ist es ratsam, der Versicherung die Teilnahme am BF17 frühzeitig mitzuteilen.
Auswahl der Begleitperson für den Führerschein mit 17
Der größte Unterschied zwischen dem BF17 und einem herkömmlichen Pkw-Führerschein ist die Pflicht, dass eine Begleitperson mit im Auto sitzen muss. Wo sie sich hinsetzt ist dabei egal, sie muss nicht auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Die Begleitperson soll als Ansprechpartner fungieren und darf nicht in das Lenkrad greifen. Eher soll die Begleitung Ratschläge geben und den Anfänger auch einmal loben.
Der junge Fahrer hat zwar die Ausbildung in der Fahrschule bereits durchlaufen, kennt also die Verkehrsregeln, verfügt aber noch nicht über die nötige Erfahrung, die eine Begleitperson hat.
Die BF17-Begleitperson muss laut § 48a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- über 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- nur maximal ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
Die Fahrerlaubnis der Begleitung kann auch ein anderweitig gültiges EU- oder EWR-Dokument sowie ein schweizerischer Führerschein sein. Bei jeder Fahrt des Fahranfängers mit einem Führerschein mit 17, muss die Begleitperson den eigenen Führerschein mitführen.
Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.
Außerdem definiert § 48a Abs. 4 FeV folgende Regelungen für das Modell „Begleitetes Fahren“ und deren Begleitperson:
Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
- vor Antritt einer Fahrt und
- während des Führens des Fahrzeugs, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,
ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs. 4 FeV)
Die BF17-Begleitperson soll den Stress mindern, der durch unbekannte Situationen bei Fahranfängern auftritt. Sie entlasten den Fahrer durch wichtige Hinweise. Kommt es dennoch zu einem Unfall, haftet die Begleitperson nicht, da er lediglich Ratschläge geben soll und deshalb nicht haftbar gemacht werden kann.
Genauso wie der BF17-Fahranfänger muss auch die Begleitperson eine Promillegrenze einhalten. Zwar liegt die bei letzterem bei 0,5 Promille, dennoch muss sich die Begleitperson daran halten, um nicht selbst ein Bußgeld zu kassieren. Dssselbe gilt selbstverständlich für den Konsum von Drogen.
Begleitetes Fahren: Ohne Begleitperson droht ein Bußgeld
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.
Führerschein mit 17: Kosten, die einberechnet werden müssen
Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Aufgrund der großen Preisunterschiede lohnt es sich, voran die Kosten der Fahrschulen zu vergleichen.
Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen. Die Gebühr für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung kostet etwa 6 bis 8 Euro.
Begleitetes Fahren ab 17 im Ausland: Ist der Führerschein gültig?
Das Modell “Begleitetes Fahren” gibt es auch im Ausland. Erfolgreiche Beispiele sind etwa Frankreich, Kanada und einige Bundesstaaten in den USA.
Wer eine deutsche Prüfbescheinigung erworben hat, darf in diesen Ländern jedoch kein Auto fahren. Die Prüfbescheinigung vom Modell “Begleitetes Fahren ab 17” wird im Ausland nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkannt.
Eine Ausnahme von dieser Bestimmung des BF17 ist Österreich. Hier wird die Prüfbescheinigung anerkannt, da das Modell der sogenannten L-17-Ausbildung in dem Land gleicht. Dies gilt auch andersherum. Österreichische Fahranfänger, die im Besitz einer solchen L-17-Bescheinigung sind, dürfen auch ein Fahrzeug in Deutschland führen.
Mehr Infos zum B-Führerschein:
Seit Januar 2020 können Autofahrer in ihren Führerschein die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen, um leichte Motorräder fahren zu dürfen. Wie die Eintragung funktioniert und weitere Informationen zum B196-Führerschein erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Der Führerschein der Klasse B ist besonders beliebt: rund 70 Prozent der Deutschen besitzen einen Autoführerschein. Das Modell "B17" befähigt bereits junge Menschen zum Führen eines Pkw. Wie Sie Ihn erwerben können und welche Voraussetzungen Sie benötigen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Inhaber der Klasse BE können mit ihrem Führerschein einen Pkw der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger fahren. Welche Grenze es beim zulässigen Gesamtgewicht gibt und welche Regeln Sie noch beachten müssen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Wer seinen nächsten Sommerurlaub mit dem Wohnwagen plant, darf nicht vergessen, die Führerscheinklasse zu prüfen. Die Schlüsselzahl B96 ist die perfekte Fahrerlaubniserweiterung für alle Anhänger ab 750 kg. Mehr dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Muss ich beim Beantragen des Führerscheins mit 17 AM und L separat beantragen oder passiert das automatisch mit der Beantragung
Hallo Brandt,
Die Klasse L sollte automatisch enthalten sein. Sicherheitshalber ist es aber ratsam, sich nochmal bei der Fahrschule oder der Führerscheinzulassungsstelle zu informieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hey,
Ich will in den nächsten wochen den Führerschein anfangen. Da in der Firma von mein Bruder auch mal anhänger fahren soll. Interesirt es mich ob ich BE gleich mit machen darf und dann auch mit eigetragen Leuten fahren darf.
Außerdem wollte ich noch wissen ob ich zusätzlich auch A1 machen kann wenn es geht und eine kostenerleichtung ist.
Hallo Marc,
beim Führerschein mit 17 ist es möglich auch die Klasse BE zu erlangen. Auch in diesem Fall ist das Fahren dann nur mit der eingetragenen Begleitperson erlaubt. In der Regel kann dann zusätzlich auch die Klasse A1 beantragt werden. Wie sich dies auf die Kosten für den Führerschein auswirkt können am besten Sie direkt mit Ihrer Fahrschule klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was passiert mit dem Führerschein für begleitendes Fahren, wenn man mit einer Geldbuße für zu schnelles Fahren (20€) belangt wird? Hat das überhaupt Auswirkungen auf den Führerschein, oder bezahlt man einfach die Strafe und alles ist vergessen?
Hallo Didl,
einerseits muss das Bußgeld bezahlt werden, andererseits sind Sie dann vermutlich noch in Ihrer Probezeit. Daher kann bei einer weit erhöhten Geschwindigkeit eine Nachschulung schlimmstenfalls die Folge sein und eine verlängerte Probezeit um bis zu 2 Jahre.
Guten Tag!
Ich plane ein Work-and-Travel-Jahr in Australien und möchte den internationalen Führerschein beantragen. Jedoch bin ich noch 17 und besitze deshalb noch keinen in der EU gültigen Führerschein. Ist es trotzdem möglich den internationalen Führerschein schon zu beantragen und dann am 18. Geburtstag ausgestellt zu bekommen oder ist es möglich den Führerschein aus dem Ausland zu beantragen?
MfG
Hallo Laura,
sie werden vermutlich Ihren Geburtstag abwarten müssen. Möglicherweise kann die Beantragung aber bereits vor diesem Datum erfolgen. Sprechen Sie dies am besten mit der zuständigen Führerscheinstelle ab.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kann ich mit dem Führerschein B17 mit einem Moped auch ohne Begleitung fahren?
Hallo Eric,
der B17-Führerschein schließt die Führerscheinklasse AM ein. Die dürfen also ohne Begleitung Fahrzeuge der Klasse AM führen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes gefunden:
Grundsätzlich gilt:
Die Gültigkeitsdauer der Prüfungsbescheinigung endet mit dem Ablauf des dritten Monats nach dem 18. Geburtstag.
Fährt ein Fahranfänger, ohne im Besitz eines Kartenführerscheins zu sein, weiterhin mit der Prüfungsbescheinigung, so liegt kein Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vor, sondern eine Ordnungswidrigkeit gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 FeV i.V.m. § 75 Nr. 4 FeV i.S.d. § 24 StVG.
Die Ahndung erfolgt mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10.- EURO (lfd. Nr. 168 BKatV).
Ist das rechtens oder kann das jeder händeln wie er möchte?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Sie wurden das im Mai schon einmal gefragt.
Es grüßt
Lemee
Hallo Lemee,
gemäß der Paragraphen und der Richtlinien ist dies im Gesetz festgeschrieben. Daher ein Verwarngeld durchaus rechtens.
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Meine Tochter hat den Führerschein B17 die Mama ist eingetragen . Ich selbst nicht darf ich Trotzdem als Begleitperson fungieren . Was wenn wir erwischt werden ohne Eintrag
Hallo Andreas,
wenn Sie selbst nicht als Begleitperson eingetragen sind, dürfen Sie auch nicht als eine solche Person fungieren. Wird Ihre Tochter dann erwischt, droht ein Bussgeld. Ferner kann der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG erfüllt sein, was eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr mit sich ziehen kann. Ferner kann es zum Widerruf der Fahrerlaubnis Ihrer Tochter kommen. Eine Neuerteilung erfolgt dann erst nach Absolvieren eines Aufbauseminares für Fahranfänger.
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Hallo,
was kann passieren, wenn eine andere Person mitfährt, als eingetragen ist??
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Christina,
wenn Sie sich ohne eingetragene Begleitperson hinters Steuer setzen, gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich wird in der Regel der Führerschein eingezogen und erst wieder ausgehändigt, wenn ein Aufbauseminar absolviert wurde.
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Hallo,
momentan habe ich einen Punkt und möchte mich als Begleitperson eintragen lassen. Was heißt es konkret, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein Punkt vorhanden sein darf? Führt ein später dazu kommender Punkt dazu, dass ich wieder als Begleitperson gestrichen werde (so war die Auskunft der Führerscheinstelle – allerdings verstehe ich die Regelung zum Punktestand für das begleitete Fahren erst mal anders oder kann das in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich geregelt sein?)? Noch eine zweiter Frage: Die Antragstellung erfolgt oder kann zumindest zu Beginn der Fahrschulzeit erfolgen, ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo Christine,
der Punktestand wir nur bei Beantragung berücksichtigt. Wenn Punkte dazu kommen, hat das für das Begleiten zunächst keine Konsequenzen. Die Begleitperson wird direkt zu Beginn bei Antragstellung bei der Führerscheinstelle mit eingetragen.
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Hallo ich habe folgende Frage zum begleiteten Fahren ab 17:
Mein Vater hat schon 6 Punkte auf dem Konto. Kann er trotzdem meine Begleitperson werden durch ein Aufbauseminar? Und wenn ja wieviele benötigt es & wieviel würde das ca. kosten? Wie lange dauert solch ein Seminar?
Hallo,
leider ist dies nicht möglich, da ein Begleitfahrer maximal einen Punkt in Flensburg vorweisen darf und ein Punkteabbau durch ein Aufbauseminar nur alle fünf Jahre möglich ist.
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Ist es richtig, dass ein Punkt wegen Telefonieren nicht zählt? Ich habe aktuell 2 Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und bekomme nun noch 1 Punkt wegen telefonieren. 1 Punkt kann ich durch ein Seminar abbauen, wenn Telefonpunkte nicht gelten hätte ich Glück und könnte doch Begleiten, weil man 1 Punkt haben darf!
Hallo Tanja,
jeder Punkt, der beim KBA eingetragen wurde, zählt auch in den Punktestand.
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Hallo, wie ist es denn, wenn die Prüfbescheinigung nach den 3 Monaten nach dem 18. Geb. abgelaufen ist, darf man damit noch zur FS-Stelle fahren, um den endgültigen FS abzuholen?
Hallo S. Hermann,
in der Regel verliert die Prüfbescheinigung drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Haben Sie bis dahin den endgültigen Führerschein bei der Behörde nicht abgeholt, kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgelegt werden, da kein gültiger Führerschein vorliegt. Hier wenden Sie sich am besten an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. die Führerscheinstelle, um das weitere Vorgehen abzuklären.
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Hallo, mein Sohn macht gerade den Führerschein mit 17, ich bin als Begleitperson eingetragen. Keine weiteren Personen befinden sich gerade in der Nähe.
Wenn er jetzt beim Reagieren einen Einweiser benötigt, darf ich dann aussteigen und ihm helfen?
Genauso wenn er das Fahrzeug nur wenige Meter versetzen muss, kann ich dann in unmittelbarer Nähe (< 5 m) auch neben dem Fahrzeug stehen bleiben?
Vielen Dank.
Hallo Alexander P.,
in der Regel wird das Einweisen beim Parken toleriert. Die Begleitperson entfernt sich nicht vom Fahrzeug und übt immer noch seine beaufsichtigende/beratschlagende Funktion aus. Es kann jedoch bei einer Kontrolle auch negativ ausgelegt werden.
Beim Versetzen des Fahrzeugs wird allerdings meist anders gewertet, daher ist es hier ratsam, dass die Begleitperson sich auch im Fahrzeug befindet.
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Hallo,
ich wollte fragen, was passiert, wenn man noch nach mehr als 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin mit dem B17 Führerschein (der rosafarbene Zettel) fährt und “erwischt” wird. Kommt man mit einem Bußgeld davon oder hat der Führerschein seine Gültigkeit verloren und die Prüfung muss erneut absolviert werden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)
Sarah
Hallo Sarah,
die Prüfbescheinigung verliert drei Monate nach dem 18. Geburtstag ihre Gültigkeit. Besitzen Sie bis dahin keinen endgültigen Führerschein wird dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Am besten wenden Sie sich für das weitere Vorgehen an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. die zuständige Führerscheinstelle.
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Hallo,
Wollte mal fragen welche Folgen auf mich zukommen wenn ich beim BF17, meine Prüfbescheinigung zuhause vergessen habe oder sie z.B bei einen Freund liegen lassen habe der 200km von mir entfernt wohnt?
Gruß MB
Hallo Matthias,
ohne diese Bescheinigung sollten Sie nicht fahren, ansonsten können einige Komplikationen und Bußgelder auf Sie zukommen.
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Hallo,
nach bestandener B17 Prüfung darf ich nun ja bis zu meinem 18 LJ mit eingetragenen Begleiter in Deutschland fahren. Darf ich auch in Österreich und Italien fahren?
Danke für die Antwort!
Hallo Maggie,
mit Österreich gibt es ein Abkommen – dort dürfen Sie fahren. In Italien ist das nicht erlaubt.
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Mein Sohn hat gerade mit dem Führerschein mit 17 Jahren angefangen. Ich wollte mich als Begleitperson eintragen lassen. Mein Problem ist, dass ich momentan 2 Punkte auf meinem Konto habe. Den Ersten habe ich fürs telefonieren bekommen, den Zweiten für Geschwindigkeit. Ich habe seit 1981 den Führerschein und bin seither noch nie mit Punkten aufgefallen. Laut Aussage der Polizei zählt der erste Punkt (Telefonpunkt) nicht beim Antrag zur Begleitperson. Es zählen nur Geschwindigkeits.- Ampel.- Alkohol.- usw. Punkte. Der Antrag wurde nun abgelehnt, da ich zwei Punkte habe.
Meine Frage: Was zählt nun wirklich bzw. gibt es eine Möglichkeit das ich meinen Sohn als eingetragene Begleitperson unterstützen darf ?
Hallo Helmut,
Sie können an einem Punkteabbauseminar teilnehmen und ihren Punktestand auf diese Weise reduzieren.
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Hallo,
ein Mitglied unserer B-Junioren-Fussballer hat jetzt den B17-Führerschein. Darf er mit seiner Begleitperson einen VW-Bus mit 8 weiteren Mitgliedern der Junioren führen ?
Hallo Petra,
mit einem vollständigen B-Führerschein ist eine Fahrt mit dem VW-Bus möglich. Dennoch sollte, sofern dies in den gewerblichen Nutzen fällt und eine große Anzahl an Personen befördert werden, mit einen Personenbeförderungsschein einhergehen. Diesbezüglich sollten Sie sichergehen und sich bei der hiesigen Führerscheinzulassungsstelle genauer erkundigen.
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Meine Tochter hat im Januar 2016 ihren Führerschein gemacht. Leider habe ich mehr als einen Punkt gehabt und konnte nicht eingetragen werden zum begleitenden fahren. Wie ist das wenn meine Punkte jetzt nicht mehr vorhanden sind. Kann ich noch nachträglich eingetragen werden?
Hallo Kerstin,
in der Regel können unbegrenzt viele Begleitpersonen in die Prüfbescheinigung eingetragen werden, sofern diese die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Der Antrag wird von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde geprüft. Dort können Sie sich auch vor Antragstellung bezüglich der nachträglichen Eintragung erkundigen und was Sie für diese tun müssen.
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Hallo,
mein Bekannter ist Begleitfahrer bei seiner Tochter. Was wäre passiert, wenn er von der Polizei angehalten worden wäre, weil er Alkohol getrunken hatte. Seine Tochter ist 17 und bekommt Anfang Mai den Führerschein. Ich denke, dass seine Tochter den Führerschein nicht bekommen hätte, aber was passiert mit dem Beifahrer? Geldstrafe? Führerscheinentzug??
mfg.
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
die Begleitperson darf keinen Alkohol trinken. Der Promillewert muss unter 0,5 Promille im Blut bleiben. Die Folgen trägt in der Regel der Führerscheinneuling, dessen Fahrerlaubnis widerrufen werden kann. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § § 24a StVG.
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Hallo, ich bin im Moment 16 1/2 und möchte in kürze mit dem Führerschein beginnen, darf ich den auch mit Anhänger gleich auch machen? Und habe noch eine frage, wenn ich 17 bin darf ich da denn alleine fahren wenn es um die Arbeit geht z.B. Ab und zu mal Schulungen, oder Ersatzteile holen für die Werkstatt? Vielen Dank schonmal
Hallo mantamaniac99,
mit den Führerschein B17 dürfen Sie wie bei einem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und einen Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg führen. Das Gespann aus Fahrzeug und Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Allerdings dürfen Sie mit einem Führerschein ab 17 nicht ohne eine eingetragene Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss bei jeder Fahrt im Fahrzeug anwesend sein. Das begleitete Fahren muss beantragt werden.
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Wenn man mit 17 ohne Begleitperson und mit Alkohol erwischt wurde, welche Strafen neben dem Widerruf der Fahrerlaubnis drohen noch?
Hallo Jörg,
das Fahren ohne Begleitpersonen wird mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgesetzt. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. In der Regel erwarten einen Täter jedoch “nur” eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Was den Alkohol betrifft: In der Probezeit darf keinerlei Alkohol zu sich genommen werden. Durch den Verstoß droht Ihnen die zwingende Teilnahme an einem kostenintensiven Aufbaukurs für Fahranfänger.
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Hallo,
ich bin 17 Jahre und habe die Fahrerlaubnis BF17.
Ich möchte u.a. meinen Opa der 88 ist und einen Führerschein hat als Begleitperson eintragen lassen. Geht das?
Hallo Jonah,
in der Regel kann jede Person, die folgende Voraussetzungen erfüllt, als Begleitperson eingetragen werden: sie muss über 30 Jahre alt sein, mindestens seit fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen und maximal einen Punkt in Flensburg haben. Die Eignung zur Begleitperson wird dann von der Fahrerlaubnisbehörde überprüft.
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Hallo liebe Redaktion vom Bundeskatalog,
auch ich habe eine Frage. Ich werde im Juli 2016, endlich 18. Ich werde meinen Geburtstag allerdings in der Niederlande verbringen, darf ich dort dann mit meiner vorläufigen Fahrerlaubnis vom begleiteten Fahren mit 17 alleine Auto fahren?
Freue mich auf ihre Antwort. LG Helen.
Hallo Helen,
In den Niederlanden ist das Fahren generell erst mit 18 Jahren erlaubt, daher ist das Fahren dort auch nur mit einem gültigen EU-Führerschein ab dem 18. Lebensjahr möglich. Der vorläufige deutsche Führerschein ist in den Niederlanden nicht gültig.
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Hallo Rechat,
wenn Sie nur mit begleitendes Fahren ein Führerschein für Ihren Sohn haben, wird die Behörden entscheiden ob lediglich ein Bußgeld folgt oder doch ein Fahrverbot beantragt wird. Dies ist aber je nach Einzelfall entscheidend, ob ein weiterer Verstoß begangen wurde.
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