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Corona-Quarantäne: Bußgeld und Strafen für Quarantäneverstoß

News von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Droht bei einem Verstoß gegen die Corona-Quarantäne ein Bußgeld?
Droht bei einem Verstoß gegen die Corona-Quarantäne ein Bußgeld?

Das Corona-Virus geht um und beeinflusst zunehmend den Alltag der Menschen. Während Panik-Aktionen wie Hamsterkäufe oder gar das Wälzen von Verschwörungstheorien absolut unangebracht sind, ist es dennoch ratsam, ein besonnenes Verhalten an den Tag zu legen und gängige Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch das Einhalten der Quarantäne, wenn Sie positiv auf Corona getestet wurden oder bei Ihnen der Verdacht einer Infektion besteht. Aber was droht eigentlich, wenn Sie dagegen verstoßen? Wir verraten Ihnen, ob bei Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne ein Bußgeld oder andere Strafen möglich sind.

TatbestandSanktionen
Verstoß gegen Quarantänevorschriften gemäß §§ 30 und 75 IfSGGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
Verstoß gegen Quarantänevorschriften gemäß Länderverordnungevtl. Bußgeld (von Bundesland abhängig)
vorsätzliche Körperverletzung gemäß § 223 StGBGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

Die Quarantäne-Bestimmungen im Gesetz

Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer Quarantäne in Deutschland finden sich in § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Hier wird in Absatz 1 festgelegt, dass Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige auf Anordnung der zuständigen Behörde abgesondert werden können. Dies ist sowohl in einem Krankenhaus als auch in sonstiger geeigneter Weise möglich, z. B. in häuslicher Quarantäne. Hält sich der Betroffene nicht an die Anordnung oder ist dies zu erwarten, ist sogar die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung möglich. Dabei darf das Grundrecht der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) teilweise eingeschränkt werden.

Eben diese Vorschriften sind es, die nun auch im Falle der Corona-Epidemie Anwendung finden, wobei in der Regel eine häusliche Quarantäne angeordnet wird. Und derzeit betrifft dies nicht wenige Bundesbürger, denn jede Kontaktperson eines Infizierten kann unter Quarantäne gestellt werden. Dazu muss sie nicht erst Symptome zeigen, es ist nämlich auch möglich, das Virus in sich zu tragen bzw. zu übertragen, ohne sich krank zu fühlen.

Weitere Informationen zur Corona-Quarantäne erhalten Sie in diesem Video:

 

Dies droht bei einem Verstoß gegen die Quarantäne

Sollten die Gesundheitsbehörden bei Ihnen eine häusliche Isolation anordnen, tun Sie gut daran, den entsprechenden Anweisungen Folge zu leisten. Ein Verstoß gegen die Corona-Quarantäne kann ein Bußgeld oder sogar erheblich schwerere Strafen nach sich ziehen. Laut § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG handelt es sich hierbei nämlich um eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Darüber hinaus kann jedes Bundesland eigene Länderverordnungen erlassen, um weitere Vorschriften in Bezug auf die Corona-Epidemie festzulegen, wie z. B. Schulschließungen, das Verbot von Großveranstaltungen oder eben auch die Verhängung von Bußgeldern. In Schleswig-Holstein etwa hat das Gesundheitsministerium ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro angekündigt, wie ndr.de berichtet. Auch andere Bundesländer wie Hamburg oder Bayern drohen mit Bußgeldern, allerdings gibt es bislang keine Informationen bezüglich der Höhe (Stand: 13.03.2020).

Auch wenn in Ihrem Bundesland für einen Verstoß gegen die Corona-Quarantäne kein Bußgeld angekündigt ist, sollten Sie die Anweisungen befolgen, denn die Strafen gemäß IfSG gelten wiederum bundesweit und können auch Sie treffen.

Quarantäneverstoß kann Körperverletzung darstellen

Die Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne stellt eine Straftat dar.
Die Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne stellt eine Straftat dar.

Demnach kann eine Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne ein Bußgeld oder eine Strafe wegen Zuwiderhandlung gegen das Infektionsschutzgesetz nach sich ziehen. Aber dies ist noch nicht alles, denn Sie können sich obendrein wegen Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Wenn Sie nämlich wissen, dass Sie mit dem Virus infiziert sind (oder dass zumindest die Möglichkeit dazu besteht), und trotzdem mit anderen Menschen in Kontakt treten, nehmen Sie wissentlich in Kauf, diese möglicherweise anzustecken. Dies stellt eine Gesundheitsschädigung dar und erfüllt somit den Tatbestand der Körperverletzung, welcher mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Da bereits der Versuch strafbar ist, spielt es auch keine Rolle, ob Sie tatsächlich jemanden anstecken.

Sie sollten die Quarantänevorschriften allerdings nicht nur deshalb befolgen, um Bußgelder bzw. Strafen zu vermeiden, sondern auch um dazu beizutragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Denn selbst wenn Sie sich nicht krank fühlen oder höchstens über ein bisschen Halsschmerzen klagen, heißt das nicht, dass für andere Personen eine Infektion ebenso glimpflich abläuft.

Daher ist es wichtig, Ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen und insbesondere die Ansteckungsgefahr für Angehörige von Risikogruppen (vor allem ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Immunschwäche) zu reduzieren.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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Corona-Quarantäne: Bußgeld und Strafen für Quarantäneverstoß
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13 Kommentare

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  1. sam
    Am 16. Januar 2022 um 16:38

    Ich habe mich über das gleiche aufgeregt. Ich war 14 Tage in Quarantäne und hatte niemand in der Stadt, wo ich studiere. Ich musste mich 14 Tage komplett mit Covid von Nudeln und Tomatensauce ernähren

  2. Ferhat
    Am 7. Mai 2020 um 13:54

    Bin jetzt auch zu 14 Tagen Quarantäne verdonnert worden, weil ich kontakt zu einem infizierten hatte. Auf die Frage, wie ich denn meinen Einkauf erledigen soll, sagte die Gesundheitsministeriumsdame “Ja, also die Nachbarschaftshilfe ist sehr ausgeprägt in Deutschland das wird schon.”. Meine direkten Nachbarn sind in einem sehr hohen Alter und die andern kenne ich nicht – muss ich auch nicht oder? Na, was mach’ ich nun? Frag ich meine 75 Jahre alten Nachbarn, ob sie Lust haben meinen Einkauf mitzumachen oder verhungere ich? Sehr klug geregelt.

  3. Waldi
    Am 6. Mai 2020 um 18:54

    Wochenende!…. Natürlich Zahnschmerzen!…. Sonntagsabend fing die Wange an Dick zu werden und ich bekam Fieber und fühlte mich
    total daneben…. (Übelkeit und Koderig)
    Montag!… Wange so dick, das wenn ich eine Pampelmuse in die Backentasche gesteckt hätte!
    Also beim Zahnarzt angerufen und um einen Termin gebeten! Die Behandlung wurde vom Zahnarzt verweigert, weil es Anzeichen von Corona wären!
    “Diese Praxis behandelt keine Coroanpatienten” ich könne erst wiederkommen, wenn ich einen schriftlichen Beleg vorlege, daß ich ich kein Corona positiv hätte! Die ZA-Praxis stellte mir ein Rezept für Antibiotika aus! Mein Sohn musste dieses rausholen, ich selber durfte die Praxis nicht betreten.
    Als 2.tes habe ich beim Hausarzt angerufen und mein Problem geschildert! Mein HA war überhaupt nicht begeistert und war mir gegenüber überhaupt nicht freundlich! Mein HA versuchte micht abzufertigen, das das alles nicht Sache des Hausarztes ist, sondern Sache des Zahnarztes!…. Krankschreibung??? Mein Hausarzt meinte er könne mich nicht krankschreiben…. usw, usw. blablabla schließlich schickte mein HA doch eine Überweisung an die Corona-Ambulance! Ich wurde wie eine Aussätzige Behandelt!
    So… nun stehenden Fußes … mit dicker Backe und tierischer Schmerzen zu Corona-Ambulance. Es wurde mir ein Zettel zum Ausfüllen gegeben und zwei winzig Etiketten. Diesen Zettel habe ich ausgefüllt und später bei dem Abstrich… den der Arzt bei mir vollzogen hat, habe ich den Zettel und die zwei winzig Etiketten abgegeben. Leider habe ich nicht realisiert, das ein von den zwei winzig Etiketten mir gehört… und habe es dort auf dem Tisch liegen lassen.
    Heute (2 Tage später) stelle ich fest, das ich dieses winzig Etikett benötige. Denn ich hätte mir, mit dem Händy eine App runterladen müssen und auf dem winzig Etikett steht ein QR Code.. mit einer ID-Nr. dieses muss man im Handy eingeben, um zu sehen, ob man einen positiven oder negativen Befund hat. Da ich dieses Etikett verloren oder liegen lassen habe, weiß ich nicht, ob ich die Quarantäne noch einhalten muss oder nicht!
    Gesundheitsamt konnte mir keine Telefon-Nr. von der Corona Ambulance geben. Noch gibt es eine Telefon-Nr. wo man sich nach dem Befund erkundigen kann! Bei meinem HA möchte ich ungern anrufen…. denn nach dieser Nummer, die der HA abgezogen hat???!!
    Ich weiß nur, das bei einem positiven Befund innerhalb von 48 Std. telefonisch benachrichtigt wird und bis 72 Std. negative Benachrichtigungen.
    Die 48 Std. sind schon überschritten und ich habe keine Antwort bekommen. also gehe ich davon aus das mein Befund negativ ist!
    Wenn nichts mehr kommen sollte in den nächsten 18 Std…. Quarantäne einhalten? oder evtl. Strafe beziehen, weil alle so hysterisch überreagieren???

  4. Johnny
    Am 5. April 2020 um 12:55

    Ich finde das wird noch viel zu lasch gehandhabt man sollte wesentlich härtere Strafen verhängen und höhere Bußgelder! Es ist ne ernste Sache und die idioten die es noch nicht gerafft haben sollten sich echt schämen!! So viel Dummheit kann nur noch bestraft werden und selbst das ist durch unser Grundgesetz so verankert! Solange man keinen anderen schädigt kann man die Meinung haben die man will und machen was man will aber wenn man wegen einer hirnrissigen party menschen und die Allgemeinheit gefährdet sollte man einfach weggesperrt werden und mindestens zu 1.000 tagessätzen Strafe verurteilt werden. Denn ja ES IST KRIMINELL! ES IST NICHT WENIGER KRIMINELL ALS GRAD ZU RAUCHEN!

  5. Nicoleta
    Am 4. April 2020 um 23:37

    Ich habe eine Frage.
    Ich habe eine große Haus mit 2 Wohnungen., in eine Wohnungen ist meine Mieter und in endere sind 4 Personen über 2 Etage. Da wir eine 120 Quadrat Meter Garten haben können wir in garden 2 Besucher dazubekommen? Meine Nichten die bei mir momentan wohnt will das ihre Vater sie besucht . Ist das erlaubt oder verstoßen ich gegen Gesetz?

  6. Bernd
    Am 3. April 2020 um 22:58

    Die Gesetzgebung um die Covid-19 Pandemie ist meines Erachtens absolut beängstigend, denn sie könnte der Beginn einer Orwell’schen Diktatur sein. Durch das 5G-System wird das Internet der Dinge (IoT) kommen; im IoT könnte man Menschen zu gläsernen Zertifikatsträgern machen und je nachdem ob sie z.B. durch Impfung Antikörper gegen eine bestimmte Infektionskrankheit erhalten haben, den Zutritt zu bestimmten öffentlichen Räumen verwehren oder erlauben. Dies wird dann das Ende der bürgerlichen Freiheit schlechthin bedeuten und die meisten Schafe unter uns werden fraglos bereit sein, ihre bisherige Freiheit für angebliche gesundheitliche Sicherheit zu tauschen.

  7. Margarete
    Am 30. März 2020 um 20:54

    Ich mache mir noch ganz andere Sorgen, wenn jetzt mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unsere Freiheit eingeschränkt wird. Was kommt dann später, wenn alle Menschen auf diese Weise unter Kontrolle gebracht werden? Welche Szenarien erwarten uns demnächst?

    Die Morgenpost veröffentlichte online: Rund 680.000 Menschen erkranken in Deutschland pro Jahr an Lungenentzündung, davon müssen 230.000 stationär behandelt werden. Die Sterblichkeitsrate unter letzteren Patienten liegt bei zehn Prozent. „Resistenzentwicklung und Verbrauch von Antibiotika hängen miteinander zusammen“, sagt Welte. Je mehr Antibiotika eingesetzt werden, um so mehr Bakterien entwickeln eine Immunität gegen die Wirkstoffe.
    35.000 Menschen sterben jährlich an Lungenentzündung. Mediziner sehen die Pneumonie als weithin unterschätzte Krankheit. Oft wird sie nicht richtig diagnostiziert oder falsch behandelt
    19.02.2014, 07:57 Jan Schapira

    Durch die Influenza starben in der Saison 2017/218 schätzungsweise 25.100 Menschen, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin damals mitteilte. Nun sollen alle an Grippe verstorbenen an Corvid19 gestorben sein?

    Ende 2018 lebten weltweit 37,9 Millionen Menschen mit HIV. 79% wussten von ihrer HIV-Infektion. 8,1 Millionen lebten unwissentlich mit HIV. 24,5 Millionen hatten Ende Juni 2019 Zugang zu HIV-Medikamenten. 1,7 Millionen Menschen infizierten sich 2018 weltweit neu mit HIV. 770.000 Menschen starben im Zusammenhang mit ihrer HIV-Infektion.
    Dennoch wurde uns bisher nicht verboten ungeschützten Sex mit flüchtig Bekannten zu haben.

    Wenn ich nun mal nicht glauben kann, das Corona-Corvid19 schlimmer ist, bin ich dann etwa kriminell mit meinem Gedankengut einzustufen? Diese Vorstellung macht mir wahrlich Angst.
    Margarete 57 Jahre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2020 um 14:19

      Hallo Margarete,

      die Einschränkungen, wie sie derzeit wegen der Corona-Pandemie weltweit getroffen werden, verdanken sich vor allem zwei Tatsachen:

      1. Es gibt bislang weder ein nachweislich wirksames Medikament noch eine Impfung auf absehbare Zeit gegen das neuartige Coronavirus. Grippeimpfungen gibt es bereits seit langem. Auch hier könnten viele Todesfälle durch Erhöhung der Impfzahlen vermieden werden. Ein Impfzwang jedoch ist so ohne weiteres nicht möglich (man bedenke die Dauer, in der die Masernimpfpflicht in Deutschland diskutiert wurde).
      2. Derzeit soll vor allem die zeitgleiche Infektion zu vieler Menschen und zu viele zeitgleiche schwere Krankheitsverläufe vermieden werden, um die Krankenhäuser und Arztpraxen zu entlasten – und damit das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Da gegen das neuartige Virus in der breiten Bevölkerung noch keine Immunität möglich bzw. entstanden ist, kann potentiell jeder erkranken, der mit dem Virus in Kontakt kommen. Das ist bei Grippe und anderen Erkrankungen nicht so.

      Auch was HIV betrifft: Es gibt wirksame Medikamente und Therapien, die sogar mittlerweile eine Ansteckung unterbinden und auch die Lebenserwartung mit HIV-infizierter Personen wesentlich erhöhen können. Fraglich ist und bleibt dabei aber der Zugang zu entsprechenden Tests, Medikamenten und gesundheitlicher Aufklärung.

      Generell trifft eines zu: Eine Welt ohne Infektionen und Tote durch Grippe, HIV, Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten wird es auch in Zukunft nicht geben. Die Chancen, zu viele Tote zu vermeiden, steigen aktuell jedoch mit den Beschränkungen. Diese werden aber zumindest in demokratischen Strukturen auch wieder zurückgehen, wenn eine medizinische Lösung gefunden ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sandy
    Am 29. März 2020 um 18:45

    Bitte senden sie mir den katalog als Pdf per email
    Liebe Grüße
    Sandy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2020 um 11:51

      Hallo Sandy,

      gerne können Sie sich die Bußgeldtabelle ausdrucken. Eine gesonderte PDF können wir nicht zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Lars
    Am 24. März 2020 um 14:02

    Aus der Vergangenheit wissen wir, daß selbst Intensivstraftäter (Körperverletzung, versuchte Vergewaltigung, etc.) ganz schnell wieder auf die Menschheit losgelassen werden. Ich seh’s schon kommen, daß ich draußen mit einem bekannten Pärchen spazieren gehe und wir alle drei deswegen kriminalisiert werden.

  10. Caro S.
    Am 21. März 2020 um 14:29

    Mein Nachbar verstößt wissentlich gegen die Quarantänebestimmungen. Es besteht der Verdacht positiv zu sein und er geht ständig einkaufen. Wem kann ich das melden?

  11. Dorona
    Am 17. März 2020 um 8:35

    Also kann jeder, der in Quarantäne zu Hause sitzt, wegen Körperverletzung belangt werden, wenn er Familie hat! Oder zählt die Familie des Betroffenen nicht zu Menschen?

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