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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Internationaler und EU-Führerschein beantragen: Kosten, Tipps und Co.

Wie können Sie einen Führerschein beantragen?
Wie können Sie einen Führerschein beantragen?

Verkehrsteilnehmer können den Führerschein aus verschiedensten Gründen neu beantragen. Zum einen können Fahranfänger, die zum ersten Mal ihre Fahrerlaubnis in den Händen halten wollen, den Führerschein beantragen (Ersterteilung). Zum anderen können auch alteingesessene Fahrer den EU-Führerschein neu beantragen. Dies geht aus deiner Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor, die am 19. Januar 2013 verabschiedet wurde.

Möchten Sie jedoch in den Urlaub fahren und Länder wie Ägypten, Brasilien, Australien, USA oder Kanada mit dem Auto erkunden, wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie genauso in diesem Ratgeber, wie die Erklärung, was bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beachten ist.

Denn nach Alkohol- oder Drogenfahrten und dem anschließenden Fahrerlaubnisentzug ist die Neubeantragung der Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft, die auch in diesem Text erklärt werden sollen.

FAQ: Führerschein beantragen

Wie kann ich einen Führerschein beantragen? 

Der Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dies wird bei der Ersterteilung in der Regel von der Fahrschule übernommen.

Was benötige ich, um einen Führerschein zu beantragen?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtest-Bescheinigung und den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, um einen Führerschein zu beantragen.

Wann muss ich einen Führerschein erneut beantragen?

Die erneute Ausstellung eines Führerscheins muss beantragt werden, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, muss die Neuerteilung beantragt werden.

Erstbeantragung vom internationalen und EU-Führerschein

Um den Führerschein das erste Mal zu beantragen, sind einige Dokumente im Vorfeld zu besorgen und sich um einige Dinge zu kümmern. Damit Sie bei dem Wust aus Dokumenten und Anträgen nicht durcheinander kommen, haben wir hier in dem folgenden Abschnitt die wichtigsten Hinweise und Tipps zusammengetragen.

Die erforderlichen Dokumente können je nach Gemeinde bzw. Stadt oder Kreis verschieden sein. Aus diesem Grund sollten Sie vorher noch einmal die Internetpräsenz der Behörde prüfen oder persönlich nachfragen.

EU-Führerschein beantragen: Fahranfänger

Nachdem ein Fahranfänger die erforderliche theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden hat, kann er endlich seine Fahrerlaubnis in den Händen halten. Die Beantragung für die Ersterteilung, also den Erwerb des Führerscheins zum ersten Mal, wird oftmals von der Fahrschule übernommen.

Dies muss nämlich noch vor der Praxisprüfung geschehen, damit die Fahrerlaubnis nach der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ausgehändigt werden kann. In manchen Städten oder Gemeinden ist es so üblich, dass der Prüfling einen Zettel bekommt, der als vorläufiger Führerschein fungiert und für eine kurze Zeit gültig ist. Damit muss dann die richtige Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Wer den Antrag auf die Fahrerlaubnis selbst stellen muss und das Prozedere nicht von der Fahrschule übernommen wird, benötigt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (alternativ auch ein Reisepass)
  • biometrisches Passbild in der Größe 35×45 mm1
  • Angaben zur Fahrschule2
  • Sehtest-Bescheinigung3 oder Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens4
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort5 oder Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe6
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung7
  • Funktions- und Leistungstest8
  • Führungszeugnis9

Um den Führerschein zu beantragen, ist ein amtlicher Antrag auf den Führerschein auszufüllen und abzugeben.

1: Das biometrische Passbild
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen

Das Passbild muss unter ganz genauen Gesichtspunkten aufgenommen werden. Die Höhe beträgt 45 mm, die Breite 35 mm. Die Gesichtszüge müssen klar erkennbar sein. Aus diesem Grund ist es auch nicht erlaubt, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Aus religiösen Gründen kann von dieser Regelung jedoch abgesehen werden. Das Foto muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Kopfende (ohne Frisur) zeigen. Zusätzlich müssen beide Gesichtshälften ohne Schattierungen oder etwaiges klar zu erkennen sein. Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen, also etwa bei einer Höhe von 32 bis 36 mm liegen. Die jeweiligen Behörden lehnen das Foto oftmals ab, wenn die Kopfhöhe unter 27 mm oder über 40 mm liegt.

Das Gesicht sollte zudem zentriert auf dem Passbild zu sehen sein. Die Person darf nicht den Mund öffnen oder den Kopf neigen. Der Blick muss geradeaus zeigen.

Mehr zu Führerscheinfoto:

Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug bei einem Unfall?

Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis, aber auch beim Umtausch in den EU-Führerschein ist ein spezielles Führerscheinfoto erforderlich. Dieses sogenannte biometrische Passfoto muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema. » Weiterlesen...

2: Angaben zur Fahrschule

Bei manchen Anträgen zur Fahrerlaubnis ist bereits hier ein Feld vorhanden, in dem Sie Angaben zur Fahrschule machen können. Die Behörde benötigt die Anschrift, einen Ansprechpartner und oftmals eine Telefonnummer.

Sollten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, müssen Sie dies auch der Behörde melden, damit diese wieder die korrekten Angaben hat. Zudem kann die Führerscheinstelle dann bei der alten Fahrschule nachfragen, welche Pflichtstunden oder Prüfungen Sie bereits absolviert haben.

Sollten Sie noch keine Fahrschule gefunden haben, aber bereits den Führerschein beantragen wollen, ist dies kein Problem. Die meisten Behörden bestehen nicht auf diese Angabe, sodass sie auch problemlos nachgereicht werden kann.

3: Sehtest-Bescheinigung

Die Bescheinigung erhalten Sie von einem Optiker oder einem Augenarzt. Dieser muss bezeugen, dass der künftige Verkehrsteilnehmer dazu in der Lage ist, Verkehrsschilder und andere Fahrzeuge problemlos zu erkennen. Der Sehtest ist nur dann durchzuführen, wenn der zukünftige Fahrer den Führerschein für folgende Klassen beantragen möchte: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Der Prüfling muss eine Sehleistung von mindestens 70 Prozent auf beiden Augen besitzen. Augenärzte und Optiker reden hier auch von einem Visus von 0,7. Dieser Wert kann auch mit einer Sehhilfe erreicht werden. Sollte der zukünftige Fahrer diesen Wert nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreichen, wird dies anhand einer Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt.

In diesem Fall muss der Fahrer bei jeder Fahrt die Sehhilfe tragen. Vergisst er sie einmal und wird von der Polizei kontrolliert, kann sie das Vergehen mit einem Bußgeld von 25 Euro ahnden.

Bekommt der Fahranfänger keine positive Sehtest-Bescheinigung, kann er den Sehtest noch einmal wiederholen und dieses Mal eine Sehhilfe mitnehmen, um die Sehleistung zu erreichen.

Die Kosten für den Sehtest sind nicht mehr gesetzlich festgeschrieben und können daher zwischen den einzelnen Optikern und Augenärzten variieren. Haben Sie den Sehtest „bestanden“, müssen Sie die Bescheinigung beim Beantragen des Führerscheins mitbringen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

4: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig

Diese Bescheinigung ist ausschließlich für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E nötig. Möchten Sie also eine dieser Klassen im Führerschein beantragen oder diese doppelt zur Fahrerlaubnis der Klasse B etc. erwerben, ist diese Bescheinigung nötig.

Hierbei werden folgende Merkmale untersucht:

  • Zentrale Tagessehschärfe: mindestens 0,8 auf jedem Auge, 1,0 auf beiden Augen
  • Farbensehen
  • Gesichtsfeld
  • Stereosehen
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen

Die Untersuchung kann durch einen „Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung ‚Arbeitsmedizin‘, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung ‚Betriebsmedizin‘, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung“ (Quelle: Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) durchgeführt werden.

5: Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der umgangssprachlich genannte Erste-Hilfe-Kurs für Fahranfänger ist neben dem Sehtest eine weitere Voraussetzung für Personen, die den Führerschein beantragen und folgende Klassen erwerben wollen: AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T.

Ab dem 1. April 2015 wurde der 16-stündige Kurs in einen neun Unterrichtsstunden umfassenden Kurs gewandelt. Nun ist der Erste-Hilfe-Kurs auch an einem Tag zu schaffen. Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, wobei der Schwerpunkt auf letzterem liegt.

Bei allen Unterrichtsstunden herrscht Anwesenheitspflicht. Wer also zu spät kommt oder gar schwänzt, bekommen keinen Nachweis und muss den kostenpflichtigen Kurs noch einmal belegen.

6: Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe

Dieser Erste-Hilfe-Kurs, auch „großer Kurs“ genannt, wird bei folgenden Führerscheinklassen benötigt: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Er ist intensiver als der „kleine Erste-Hilfe-Kurs“, da diese Fahrzeuge eine Risikogruppe darstellen. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge liegt hier auch eine höhere Verantwortung.

Der Kurs besteht aus lediglich drei Stunden mehr, sodass die künftigen Fahrer einen 12-stündigen Kurs absolvieren müssen. Diese Bescheinigung ist lebenslang gültig.

7: Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht

Auch diese Bescheinigung ist lediglich für Lkw- und Bus-Führerscheinklassen notwendig (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E). Der behandelnde Arzt untersucht u.a. die gesundheitliche Vorgeschichte des Patienten; zudem misst er die Körpermaße und das Gewicht. Herz, Kreislauf, Blut, Nieren, Nervensystem etc. werden ebenfalls genauer unter die Lupe genommen.

Auch psychische und Suchterkrankungen fragt der Arzt ab. Weiter wird das Hörvermögen und die Gefahr der Tagesschläfrigkeit untersucht. Nach erfolgreichen Resultaten beim Test stellt der Arzt eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis aus. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein, um den Führerschein korrekt zu beantragen.

8: Funktions- und Leistungstest

Dieser Nachweis ist nur für Personen wichtig, die einen Bus-Führerschein beantragen wollen. Es handelt sich also um die Klassen D1, D1E, D und DE. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen.

Bei dem Test werden folgende fünf „Untertests“ durchgeführt:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung

Der Funktions- und Leistungstest dauert etwa 45 Minuten und wird bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem muss der Test ab dem 50. Lebensjahr jede fünf Jahre wiederholt werden.

9: Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist dann interessant, wenn der künftige Fahrer den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen möchte. Weitere Führerscheinklassen sind in der Regel nicht davon betroffen.

Jedoch kann die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf Kosten des Bewerbers eine weitere Einholung von Auskünften bei anderen Institutionen tätigen. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchführt, um einen Punkteauszug zu bekommen.

Das polizeiliche Führungszeugnis kann, aber muss nicht angefordert werden. Das liegt an der jeweiligen Behörde. Diese fordert es oftmals selbstständig an. Die Gebühren hierfür sind oftmals schon in den Kosten für die Beantragung des Führerscheins enthalten.

EU-Führerschein beantragen, um den Schein umzutauschen

Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können
Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können

Aufgrund der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sind nun alle bisherigen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum 19. Januar 2033 gültig. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihren Schein spätestens umtauschen.

Um einen Ansturm auf die Behörden im Januar 2033 zu vermeiden, müssen jedoch unterschiedliche Umtauschfristen eingehalten werden. Welche das jeweils sind, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Neue EU-Führerscheine sind dann nur noch jeweils 15 Jahre gültig. Um den EU-Führerschein zu beantragen, benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild. Die Fahrerlaubnis bleibt von diesem Umtausch unberührt. Es wird ausschließlich das Dokument neu beantragt.

Besitzen Sie jedoch beispielsweise einen DDR-Führerschein und wollen einen EU-Führerschein beantragen, müssen die Führerscheinklassen, die Sie in der Zeit erworben haben, auch auf dem neuen Schein eingetragen werden.

Hierfür werden oftmals Schlüsselzahlen genutzt, da der EU-Führerschein zu klein ist und damit wenig Platz bereithält, um alle nötigen Informationen unterzubringen. Dies ist aus dem Grund notwendig, da auch die Führerscheinklassen im Laufe der Zeit einen Wandel erlebt haben und Begrenzungen oder Öffnungen stattgefunden haben.

So kann es sein, dass Sie eine alte Fahrerlaubnis besitzen bzw. eine alte Führerscheinklasse erworben haben, die es in der jetzigen Form so nicht mehr gibt. Damit Sie aber Ihre erlangten Klassen behalten, wurden internationale und deutschlandweite Schlüsselnummern eingeführt, die die jetzigen Klassen erweitern.

Achten Sie also darauf, dass die entsprechende Behörde alle Klassen richtig einträgt, wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Eine Liste mit gültigen Schlüsselnummern finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Ein internationaler Führerschein, den Sie extra beantragen müssten, ist nicht in den EU- oder EWR-Staaten nötig. Dabei handelt es sich um Länder in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine europäische Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass ein deutscher Führerschein in diesen Ländern anerkannt wird.

Auch ein rosafarbener oder grauer Führerschein wird in der EU und EWR anerkannt. Die ausländischen Behörden dürfen keine Übersetzung des Scheins oder einen neuen EU-Führerschein verlangen.

Doch was passiert, wenn Sie nach Kanada oder Nord- sowie Südamerika fahren wollen? Hier gelten andere Richtlinien und ein internationaler Führerschein muss beantragt werden. Dies können Sie auf dem nächstgelegenen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde durchführen.

Welche Behörde bei Ihnen zuständig ist, erfahren Sie bereits auf der jeweiligen Internetpräsenz. Der Schein ist drei Jahre gültig. Läuft die Gültigkeit des deutschen Führerscheins ab, ist auch das internationale Dokument nicht mehr gültig.

Der internationale Führerschein kann nicht verlängert werden; sie können diesen aber noch einmal beantragen. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Führerschein*
  • Hauptwohnsitz im Gebiet der Behörde**
  • biometrisches Passbild

* Besitzen Sie noch keinen EU-Führerschein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen. Der internationale Führerschein ist nur mit diesem Dokument gültig.
** Liegt Ihr Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Behörde, muss diese Behörde ihre Zustimmung zum Antrag auf die Erteilung der internationalen Fahrerlaubnis geben.

In der Regel können Sie den internationalen Führerschein gleich nach dem Beantragen mitnehmen. Sie sollten sich jedoch vorher informieren, ob Ihre individuelle Behörde noch weitere Dokumente zur Ausstellung benötigt.

Wiedererteilung vom EU-Führerschein

Der EU-Führerschein kann aus diversen Gründen wiedererteilt werden. Beispielsweise bei Diebstahl ist es wichtig, einen neuen Führerschein zu beantragen. Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie ihn auch neu beantragen. Ansonsten kann hier ein Verwarngeld von 10 Euro warten.

Möchten Sie mehr über die Beantragung des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl erfahren? Der Ratgeber „Führerschein verloren“ gibt Klarheit.

Führerschein entzogen und jetzt neu beantragen

Nach Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr sowie bei der Erreichung der Maximalpunktzahl in Flensburg von 8 Punkten entziehen die Behörden die Fahrerlaubnis. Dies ist nicht mit dem Fahrverbot gleichzusetzen, da hier das Dokument nur temporär entzogen wird.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug gilt es eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten zu beachten. Danach müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Nach dem Entzug sind viele Verkehrsteilnehmer ratlos, wie es nun weitergeht.

Hierbei gilt es aber, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Je nachdem, wegen welches Deliktes Sie den Führerschein entzogen bekommen haben, ihn neu zu beantragen ist in der Regel kein sprichwörtlicher Weltuntergang.

Ist eine MPU nötig, um den Führerschein neu zu beantragen?

Leider gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen pauschal gesagt werden kann, wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig ist. Die Führerscheinstelle betrachtet die Akten und Dokumente jeder Person einzeln und individuell.

Jedoch gibt es Erfahrungswerte. Wurden Sie mit mindestens 1,6 Promille im Blut kontrolliert, müssen Sie mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur MPU. Lag Ihr Wert darunter und sind Sie Wiederholungstäter, ist auch hier das Risiko hoch, an dem Gutachten teilnehmen zu müssen.

Bei Delikten wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder dem Erreichen der Höchstpunktzahl ist eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung sehr wahrscheinlich. So wird das Gutachten genannt, das nicht wegen Alkohol- oder Drogenproblemen konzipiert wurde. Es gibt also mehrere Untersuchungsformen, die sich nach Ihrer Vergangenheit richten.

Möchten Sie den Führerschein neu beantragen, kann es auch sein, dass Sie andere Auflagen der Führerscheinstelle erfüllen müssen. In sehr geringen Fällen kann dies auch die Wiederholung der Fahrschulausbildung in der jeweiligen Klasse sein.

Dies ist immer dann notwendig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Verkehrsteilnehmer keine Kenntnisse mehr über das Führen eines Fahrzeugs hat. Dies trifft in der Regel dann ein, wenn die Theorie- und/oder Praxisprüfung schon lange zurückliegt.

Neuen Führerschein beantragen: Kosten und Dauer

Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen
Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen

Die Kosten variieren je nach Bundesland und teilweise auch je nach Stadt oder Gemeinde. Möchten Sie einen neuen Führerschein als Fahranfänger beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie dies bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse tun können.

Ist ein künftiger Fahrer also 17 ½ und möchte die B-Fahrerlaubnis mit 18 Jahren für den öffentlichen Verkehr erlangen, kann er sie bereits jetzt beantragen. Diese Vorlaufzeit ist auch notwendig, da besonders große Städte viele Anträge inspizieren müssen und die Bearbeitungsdauer auch manchmal bis zu drei Monaten dauern kann.

Bei anderen Kommunen beträgt die durchschnittliche Zeit etwa zwei bis sechs Wochen. Wer einen neuen Führerschein beantragen möchte, kann die Kosten teilweise auch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nachschlagen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Kosten, die die Kommunen laut GebOSt veranschlagen dürfen:

  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 33,20 Euro
  • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Führerschein: 23 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Erlaubnis: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17: 7,70 Euro
  • Überprüfung der Begleitpersonen für das Begleitete Fahren mit 17: 1,50 bis 10 Euro
  • Erteilung, Versagung oder Ersatzausstellung des internationalen Führerscheins (ggf. inklusive Ausfertigung): 11,20 bis 15,30 Euro

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen
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152 Kommentare

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  1. Michi
    Am 3. Juli 2017 um 11:37

    Hallo habe eine Frage habe vor 7oder 8 Jahren Mal was mit btm gehabt so jetzt will ich den b Klasse machen kann ich das oder muss ich mit Problemen rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:32

      Hallo Michi,

      das können wir Ihnen so nicht beantworten. Es ist möglich, wenn es einen entsprechenden Eintrag gibt, dass Sie Ihre Fahreignung nachweisen müssen. In dem Fall wäre eine MPU abzuleisten. Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, können wir aber nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Daniel
    Am 27. Juni 2017 um 14:15

    Hallo…

    Ich habe in Februar 2011 meinen Führerschein abgeben müssen habe 1,6 Promille Alkohol gehabt 11 Monate Speere und einen monatslohn Strafe..

    Meine Frage ist ist die mpu jetzt Pflicht muss ich die machen oder gibt es keinen Ausweg?

    Gruss Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:53

      Hallo Daniel,

      es ist in der Tat wahrscheinlich, dass Ihnen eine MPU auferlegt wird. Möchten Sie diesen nicht absolvieren, können Sie den Führerschein frühestens 15 Jahre nach der Anordnung wiedererlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ben
    Am 27. Juni 2017 um 11:46

    Hallo,
    Mir wurde vor ca.2-3 Jahren wegen 1,6 Ng THC im Blut der Führerschein entzogen.
    War damals auch nicht mehr in der Probezeit, hatte vorher weder BTM noch bin ich anderweitig negativ im Straßenverkehr aufgefallen.
    Anklage wurde fallen gelassen,
    Bußgeld 750€, 3 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
    Soweit so gut,
    Anschließend ein Brief von der Zulassungsstelle,
    ich soll ein Ärztliches Gutachten
    (Drogentest, also keine MPU!) bei von der Zulassungsstelle angeordneten Stelle absolvieren.
    Als Grund nannten sie “wegen geringer Menge THC Werte im Blut, müsse man feststellen ob ich einmal, gelegentlich oder dauer Konsument bin”
    Die Kosten für das Gutachten muss ich selbstverständlich übernehmen.

    Um es kurz zu fassen, hab bei der Zulassungsstelle angerufen, gesagt das ich kein Geld für das Gutachten habe und das ich auf den Führerschein nicht angewiesen bin und ihn Freiwillig aushändige.
    Gesagt getan, wie bereits erwähnt ist das inzwischen 2-3 Jahre her.
    Und nun zu meiner eigentlichen Frage, was genau habe ich zu befürchten wenn ich nun den Antrag für die Fahrerlaubnis stelle?
    Bleibt es wie gehabt bei dem Drogentest oder kann man mir eine MPU anhängen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:58

      Hallo Ben,

      da es sich hierbei um Einzelfallentscheidungen handelt, bei welchen die Behörden einen gewissen Spielraum haben, ist eine Einschätzung nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Anonym
    Am 19. Juni 2017 um 23:53

    Ich habe vor 2 Jahren meinen Führerschein abgeben müssen wegen Alkohol am Steuer.
    Mittlerweile habe ich ihn wieder und möchte jetzt eine Erweiterung auf den A2 Führerschein machen.

    Kann es Probleme geben wenn ich den Antrag stelle oder sollte das Problemlos verlaufen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 11:27

      Hallo Anonym,

      wenn Sie den Führerschein erneut erteilt bekommen haben, bestehen keine Zweifel an Ihrer Fahreignung. Entsprechend sollte es auch keine Gründe geben, Ihnen den A2-Führerschein zu verwehren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Mareike
    Am 7. Juni 2017 um 0:38

    Hallo, wie lange dauert es, dass ich die Freigabe für den Führerschein bekomme, nachdem der Antrag komplett bei der Führerscheinstelle eingegangen ist. Muss ich noch etwas ärzliches Nachweisen, da ich psychisch krank bin. Ich bin ein Borderliner, also ich habe eine Persönlichkeitsstörung. Lieber Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:35

      Hallo Mareike,

      die Dauer ist abhängig von verschiedenen Faktoren, beispielsweise wie das Arbeitsaufkommen gegenwärtig in der Behörde ist. Ob Sie noch ein ärztliches Gutachten absolvieren müssen, entscheidet die Führerscheinbehörde gemäß Aktenlage.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Kotulla
    Am 6. Juni 2017 um 12:58

    Wie ist das, wenn die mpu ein Kurs für Alkoholauffällige empfohlen hat, der Kurs aber wegen zu wenig teilnehmern nicht statt findet, die sperrfrist aber abläuft, bekommt man den Führerschein dann so wieder oder nicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:48

      Hallo Kottulla,

      wenn Sie die MPU-Nachschulung meinen, dann sollten Sie sich unbedingt um einen anderen Anbieter bemühen. Dazu ggf. mit der MPU-Stelle sowie der Fahrerlaubnisbehörde absprechen. Ohne erfolgreichen Kurs, erhalten Sie den Führerschein nicht zurück.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Zandra
    Am 4. Juni 2017 um 17:50

    Muss ich einen Kurs für Alkoholauffällige machen, wenn die Mpu das empfohlen hat oder bekomme ich nach dem die Sperrfrist abgelaufen ist und der Kurs wegen zu wenig Teilnehmer nicht statt gefunden hat den Führerschein so wieder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:35

      Hallo Zandra,

      dies ist in der Regel nicht der Fall. In dieser Situation müssen sich MPU-Teilnehmer um einen alternativen Kurs bemühen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael
    Am 2. Juni 2017 um 16:10

    Vielen Dank für Ihre Antworten, dass hilft mir bedingt schon weiter.
    Allerdings wirft das eine neue Frage auf:
    Falls eine mpu notwendig sein sollte, wieso wird das erst bei der Antragstellung entschieden? Ich war bisher der Meinung, dass die Entscheidung schon bei dem anschreiben der Führerscheinstelle mitgeteilt wird. Dann hätte ich nach insgesamt 13 Monaten die mpu längst absolvieren können, so zieht es sich ja nochmal Bis zu einem Jahr hin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:24

      Hallo Michael,

      tatsächlich ist es so, dass die Behörde bei Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis entscheidet, ob eine MPU nötig ist. Sie können sich jedoch schon im Vorhinein auf die MPU vorbereiten, die in Ihrem Fall sehr wahrscheinlich angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Christian
    Am 31. Mai 2017 um 16:38

    Hallo, ich wurde 2012 Wegen btm und Betruges festgenommen,dabei wurde es auf Beschaffungskriminalität gelegt und ich habe einen drohen Entzug gemacht. Mitte 2013 würde ich dan verurteilt allerdings wurde die Anklage gegen btm fallen gelassen, allerdings gab es Auflagen in den ich drogenscreenings nachweißen musste was ich auch erfolgreich tat .Ich habe jetzt einen Führerschein Antrag gestellt könnte ich da noch Probleme bekommen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:49

      Hallo Christian,

      sollte nicht eine MPU angeordnet worden sein, dürften Sie die Fahrerlaubnis wohl ohne Probleme beantragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Michael
    Am 28. Mai 2017 um 11:11

    Ich hätte einige Fragen zwecks Wiedererteilung nach Trunkenheitsfahrt. Ich habe letzten August den Schein verloren, 1,53 Promille. Gemessen im Krankenhaus. Zu dem Zeitpunkt habe ich Medikamente, also antidepressiva genommen, was, meiner Vermutung nach den Alkohol Abbau verlangsamt hat, oder sogar verstärkt.
    Die Strafe ist 10 Monate und 50 Tagessätze. Bis dahin habe ich in 22 Jahren nichts verbrochen, also keine Punkte oder sonstiges.

    Meine Fragen: wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine mpu machen muss?

    Im anschreiben des Landratsamt steht ich soll das Antragsformular anfordern. Ist das telefonisch oder auf dem Postweg möglich, oder nur persönlich?

    Und die letzte Frage: ich hatte den 1a, und 3-5. Welche Klassen muß oder darf ich beantragen? Speziell interessiert mich was das Äquivalent zum 1a ist, und was ich beantragen beantragen darf was das Auto also B betrifft. Darf ich mit einer Klasse, die möglich ist, weiterhin 7,5 Tonnen fahren oder zumindest einen Anhänger ziehen?
    Oder ganz einfach gefragt: welche Klassen darf ich beantragen?
    Vielen Dank Michel.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:28

      Hallo Michael,

      bis vor einigen Jahren war klar, dass die MPU erst ab 1,6 Promille vergeben wird. Mittlerweile wurde diese Grenze aber aufgeweicht, weshalb bereits ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden kann. Hierbei gibt es aber erhebliche Unterschieden in der Handhabung von Bundesland zu Bundesland. Da Sie relativ nah an der Grenze von 1,6 Promille waren, sollten Sie sich emotional auf eine solche Untersuchung einstellen. Nach Neuerteilung des Führerscheins sollten Sie alles fahren dürfen, was Sie zuvor auch fahren durften. Hierzu gibt es Übergangsregelungen, durch welche Ihre Besitzstand gewahrt bleibt.
      Die Entsprechung des 1a-Führerschein (nach 01.01.1989) sind die Klassen A, A2, A1, AM, L174. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. S.
    Am 22. Mai 2017 um 14:10

    Guten Tag,

    Zur Frage: zu mir: 1 TF Ordnungswidrigkeit –>MPU–>positiv–> FS wieder.
    9 Jahre Später wieder TF OWI –> MPU –> negativ: da ich nachträglich von der Ärztin zur Haaranalyse gebeten wurde und diese das Ergebnis natürlich negativ ausfallen ließ da ich zu diesem Zeitpunkt noch kein fiktiver Gutmensch mit 2 Standartgläsern pro Quartal war.

    — Meine Frage ist: “Wer oder was oder wo kann man Erfahren ob eine Abstinenz fällig ist und falls ja wie lang?”

    — z.Z. Seit 6 Monaten wenn dann nur Alkoholfrei aber das soll ja angeblich auch für die Katze sein [von der Redaktion gekürzt].

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:29

      Hallo,

      Sie können sich bei der Führerscheinstelle erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Gunter R.
    Am 22. Mai 2017 um 6:46

    Ich wurde dummerweise 2006-2007 2 mal beim fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller erwischt
    2008 wollte ich den Führerschein für die Klasse Am machen und bekam kurz vor der Prüfung die Aufforderung zur MPU.
    Diese habe ich dann auch absolviert.Leider hat die zuständige Psychologin mir dann aus Ermangelung anderer Gründe Schlägereien von 1983 und 1985 ,an denen ich zwar beteiligt,aber nicht schuld war und auch nicht dafür verurteilt wurde
    vorgeworfen.Daraufhin sollte ich einen Anti-Aggresionskurs machen der Samstags abends in Augsburg (ca. 150KM) entfernt war.Dies war für mich als Koch zeitlich nicht möglich und habe den Führerschein abgebrochen.Da ich nun zeitweise (4 Tage die Woche) die Pflege meiner Eltern übernehme,die ca. 40 Km entfernt wohnen,möchte ich nun den Führerschein doch noch mal in Angriff nehmen.Muss ich wieder mit einer MPU rechnen? Diese wäre für mich als ALG II Empfänger nicht finanzierbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:53

      Hallo Gunter,

      die Führerscheinstelle entscheidet über die Anordnung einer MPU.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Daniel W.
    Am 8. April 2017 um 19:07

    Ich habe einen Gebührenbescheid Ersterteilung mit Probezeit bekommen und sofort bezahlt. Somit doch rechtskräftig. Nun hab ich ein paar Tage später einen erneuten Brief des Landratsamtes bekommen, in dem ich nun ein behördliches Führungszeugnis vorlegen soll, damit mein Antrag auf Ersterteilung (der ja eig. Mit erhalten und bezahlen des oben genannten Gebührenbescheids beendet war)weiter bearbeitet werden kann. ( ich befürchte einen Mpu auf Grund von negativen Auffälligkeiten 2011). Nun die Frage:
    Nachdem ich bereits den Gebührenbescheid zur Ersterteilung bekam und bezahlt habe, ist es überhaupt noch möglich diesen Bescheid zurück zu ziehen und nachträglich wiederum eventuell eine mpu zu fordern bzw dieses behördliche Führungszeugnis ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 10:41

      Hallo Daniel,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht durchführen. Sie können sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Niko
    Am 16. März 2017 um 19:41

    Ich bin EU AUSLÄNDER , hab ich vor 3 jahre mein führerschein mit Deutsche getauscht. Letzte Jahr nach dem Alkohol hat sie mir gezogen.Sperfrist ist schon vorbei und Straffe schon bezahlt. Kann ich jetzt wieder in mein Land neu antragen , und kann ich im Deutschland wieder fahren? Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:12

      Hallo Niko,

      eine erneute Beantragung in Ihrem Land ist möglich. Um in Deutschland wieder fahren zu können, muss der Führerschein dann hier anerkannt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christian R.
    Am 16. März 2017 um 10:23

    Hallo,

    ich möchte einen Erstantrag für einen Führerschein stellen. Vor etwa 4 Jahren wurde ich vor einer Party mit einer geringen bis normalen Menge Legal Highs (fallen vermutlich unter das Arzneimittelgesetz) erwischt. Dies hatte keine Folgen. Ich bin mir allerdings im Nachhinein nicht mehr sicher ob ich bei der Befragung den Konsum indirekt durch meine Angabe des “Eigenbedarfs” zugegeben habe.

    Vor 4 Wochen habe ich eine Vorladung wegen BtM erhalten. Es handelt sich um eine geringe bis normale Menge die vom Zoll abgefangen wurde. Die Unterstellung lautet vermutlich “Erwerb” und “Einfuhr” von BtM. Allerdings ist mir ist nichts nachweisbar. Die Vorladung habe ich nicht besucht und seither ist nichts weiter passiert.

    Gibt es nun Probleme, wenn ich meinen Führerschein zum ersten Mal beantrage und die Zulassungsstelle Akten der Polizei einfordert? Sehen die ein laufendes Ermittlungsverfahren. Ist das kritisch, auch wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird und keine Beweise vorliegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 9:44

      Hallo Christian,

      grundsätzlich obliegt es der Führerscheinstelle zu entscheiden, inwiefern Sie ein geeigneter Bewerber für eine Fahrerlaubnis sind. Um dies nachzuweisen, könnte eine MPU angeordnet werden. Allerdings liegt dies im Ermessen der Behörde und ist Einzelfallabhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Vali
    Am 10. März 2017 um 10:59

    Guten Tag,
    ich bin Französischer Staatsangehöriger und habe 1987 meinen FS in Frankreich gemacht, und zog 1993 nach Deutschland. Im habe 1996 meinen Französischen FS gegen einen Deutschen ersetzen lassen (pflicht). In 2012 wurde mir den FS entzogen (Alkohol) und ich mußte es neu beantragen. Nun steht 2014 als “Erteilung” auf meinem FS. Da ich jetzt ein Auto versichern möchte (bis dato fuhr ich 25 Jahre lang Dienstwagen), stuft mich die Versicherung als Jungfahrer ein. Wo / bei welcher Behörde kann ich eine Bestätigung erhalten, daß ich seit 1987 Autofahrer bin ?
    Vielen Dank !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 11:05

      Hallo Vali,

      unter Umständen können Sie sich bei der französischen Behörde erkundigen, die Ihren ersten Führerschein ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Kai
    Am 9. März 2017 um 5:33

    Schönen guten Tag und zwar hab ich eine fragen ich wurde vor 10 Jahren erwischt beim fahren ohne Führerschein und das 2 mal das erste mal ist 10 1/2 Jahre her und das 2 mal 10 Jahre her meine Frage ist jetzt ob ich ohne mpu meinen Führerschein machen kann ?
    Ich hab auch noch nie einen Führerschein gehabt

    Mit freundlichen Grüßen
    Kai

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:18

      Hallo Kai,

      mit Sicherheit können wir Ihnen das nicht sagen. Nach 10 Jahren sollten zwar die Eintragungen im Punkteregister getilgt sein, allerdings könnte immer noch unter Umständen eine MPU angeordnet werden. Wie wahrscheinlich das ist, können wir anhand Ihrer Informationen leider nicht sagen. Sicher ist nur, dass nach 15 Jahren eine MPU-Anordnung verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Marduk
    Am 2. März 2017 um 13:55

    Hallo,
    Habe vor einem Jahr den Führerschein Klasse B begonnen, wurde dann aber auf nem 50ccm Roller mit 1,99 Promille angehalten, ohne Gültige Fahrerlaubnis. Und habe eine 12 Monatige Sperre und 1000€ Busgeld bekommen. Der FS Antrag wurde dann von meiner Seite zurück gezogen. Wohne jetzt auch in einem anderen Landkreis und wollte wissen womit ich rechnen muss. Ein neuer Antrag wurde schon gestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:14

      Hallo Marduk,

      nach Ablauf der Sperre können Sie einen neuen Antrag stellen. Die Behörde entscheidet dann, wie es es weiter geht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Carolin
    Am 16. Februar 2017 um 22:46

    Guten Tag,
    Mir wurde meine Fahrerlaubnis entzogen und ich muss so ein Aufbauseminar machen.
    Meine Frage kann ich den neuen Führerschein schon beantragen das es dann nicht so lang dauert oder geht das erst wenn ich die Teilnahmebestätigung von dem Seminar habe?
    Wie hoch sind dann die Kosten für die Neuausstellung des Führerscheins?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:08

      Hallo Carolin,

      die Neuausstellung des Führerscheins ist frühestens nach der jeweils angesetzten Sperrfrist möglich. Die Kosten können je nach Bundesland variieren und können um die 200 Euro betragen. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Rüdiger
        Am 26. Februar 2017 um 16:31

        Hallo,
        ich habe durch Alkoholeinfluss 2,9 Promille im Jahr 2007 meinen Führerschein entzogen bekommen. MPU negativ,habe ich nicht bei der Zulassungsstelle vorgelegt.Kann ich jetzt nach 10 Jahren Tilgungsfrist meinen Führerschein neu beantragen?Ist meine Akte gelöscht?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 27. Februar 2017 um 9:59

          Hallo Rüdiger,

          häufig kann der Führerschein nach 10 Jahren auch ohne MPU wieder erteilt werden. Sie müssen dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. In manchen Fällen beträgt die Dauer jedoch 15 Jahre. Weitere Informationen können Sie auf der folgenden Seite nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Can
    Am 14. Februar 2017 um 11:43

    Hallo ich habe ein Monat fahrverbot erteilt bekommen und habe nun meinen Führerschein per einschreiben verschickt.
    Ab wann gilt denn das Fahrverbot und wie bekomme ich das denn mit ab wann ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:21

      Hallo Can,

      das Fahrverbot beginnt, sobald die Behörde Ihren Führerschein vorliegen hat. Um den genauen Zeitpunkt zu erfahren, können Sie bei den Beamten anrufen und nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tanja
    Am 13. Februar 2017 um 21:14

    Guten Tag,
    Meine Tochter hat in Baden Württemberg ihren Führerschein angefangen und bei der dortigen Zulassungsstelle beantragt. Nun ist Sie nach Rheinland Pfalz umgezogen. Mit dem Wechsel der Fahrschulen ist alles geklärt. Aber muss Sie am neuen Wohnort ebenfalls nochmal die Gebühr bei der Führerschein stelle entrichten? Die Unterlagen wurden hierher geschickt und liegen der Zulassungsstelle vor. Diese möchte aber nochmals 43 Euro. Ist das so richtig? Könne Sie mir weiter helfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 13:17

      Hallo Tanja,

      wenn diese den Umzug als Neuanmeldung einstuft schon. Ggf. hilft ein erneutes Gespräch mit der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sven
    Am 16. Januar 2017 um 17:18

    Guten Tag,
    Und zwar habe ich vor einem Jahr meinen Führerschein begonnen, habe fast alle theoriestunden absolviert, und auch schon fahrstunden gehabt, dies war vor einem jahr, in selbiger zeit habe ich auch meinen Antrag erhalten. Diesen habe ich jedoch bis zum heutigen Tag, nicht abgegeben, da ich aus privaten gründen nicht dazu gekommen bin, und aufgrund von arbeitslosigkeit keine Schulden machen wollte. Nun habe ich wieder eine Arbeit, und möchte meinen Führerschein abschließen, da stellt sich mir die Frage, ob ich den antrag von vor einem Jahr noch bei der Führerscheinstelle noch abgeben kann? Und kommen da kosten auf mich zu weil ich den führerschein 1 jahr hab “ruhen” lassen?

    Bitte u Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 12:03

      Hallo Sven,

      ab Antragstellung haben Sie zwei Jahre Zeit, den Führerschein zu absolvieren. Da Sie diesen noch nicht abgegeben haben, sollte es sich bei Ihnen wie üblich verhalten. Mit der Fahrschule sollten Sie klären, ob Sie bei der Fortführung Ihre “alten” Fahrstunden mitnehmen können – verfallen können diese eigentlich nicht, allerdings kommt es auch auf die Geschäftsbedingungen der Fahrschule an. Möglicherweise kann diese höhere Kosten veranschlagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Carla
    Am 13. Januar 2017 um 16:19

    Hallo! Ich bin Argentinien und wohne seit 3 jahre in Deutschland. Ich habe meine Argentinische Führerschein seit länger als 10j (und habe mit mir ein legalisiert Dokument dass zeigt seit wann habe ich diese Führerschein, ohne Strafe, etc). Wo soll ich gehen um meine Deutsche (EU) Führerschein zu beantragen (ADAC? Bürgeramt?)? Muss ich so wie so die gleiche Kurse als eine Fahranfänger?
    Vielen Dank für Ihre hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:50

      Hallo Carla,

      sie können Sie an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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