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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Internationaler und EU-Führerschein beantragen: Kosten, Tipps und Co.

Wie können Sie einen Führerschein beantragen?
Wie können Sie einen Führerschein beantragen?

Verkehrsteilnehmer können den Führerschein aus verschiedensten Gründen neu beantragen. Zum einen können Fahranfänger, die zum ersten Mal ihre Fahrerlaubnis in den Händen halten wollen, den Führerschein beantragen (Ersterteilung). Zum anderen können auch alteingesessene Fahrer den EU-Führerschein neu beantragen. Dies geht aus deiner Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hervor, die am 19. Januar 2013 verabschiedet wurde.

Möchten Sie jedoch in den Urlaub fahren und Länder wie Ägypten, Brasilien, Australien, USA oder Kanada mit dem Auto erkunden, wird ein internationaler Führerschein empfohlen. Wie Sie diesen beantragen können, lesen Sie genauso in diesem Ratgeber, wie die Erklärung, was bei einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu beachten ist.

Denn nach Alkohol- oder Drogenfahrten und dem anschließenden Fahrerlaubnisentzug ist die Neubeantragung der Fahrerlaubnis an bestimmte Bedingungen geknüpft, die auch in diesem Text erklärt werden sollen.

FAQ: Führerschein beantragen

Wie kann ich einen Führerschein beantragen? 

Der Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Dies wird bei der Ersterteilung in der Regel von der Fahrschule übernommen.

Was benötige ich, um einen Führerschein zu beantragen?

Sie benötigen Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild, eine Sehtest-Bescheinigung und den Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs, um einen Führerschein zu beantragen.

Wann muss ich einen Führerschein erneut beantragen?

Die erneute Ausstellung eines Führerscheins muss beantragt werden, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, muss die Neuerteilung beantragt werden.

Erstbeantragung vom internationalen und EU-Führerschein

Um den Führerschein das erste Mal zu beantragen, sind einige Dokumente im Vorfeld zu besorgen und sich um einige Dinge zu kümmern. Damit Sie bei dem Wust aus Dokumenten und Anträgen nicht durcheinander kommen, haben wir hier in dem folgenden Abschnitt die wichtigsten Hinweise und Tipps zusammengetragen.

Die erforderlichen Dokumente können je nach Gemeinde bzw. Stadt oder Kreis verschieden sein. Aus diesem Grund sollten Sie vorher noch einmal die Internetpräsenz der Behörde prüfen oder persönlich nachfragen.

EU-Führerschein beantragen: Fahranfänger

Nachdem ein Fahranfänger die erforderliche theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich bestanden hat, kann er endlich seine Fahrerlaubnis in den Händen halten. Die Beantragung für die Ersterteilung, also den Erwerb des Führerscheins zum ersten Mal, wird oftmals von der Fahrschule übernommen.

Dies muss nämlich noch vor der Praxisprüfung geschehen, damit die Fahrerlaubnis nach der erfolgreichen Absolvierung der Prüfung ausgehändigt werden kann. In manchen Städten oder Gemeinden ist es so üblich, dass der Prüfling einen Zettel bekommt, der als vorläufiger Führerschein fungiert und für eine kurze Zeit gültig ist. Damit muss dann die richtige Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Wer den Antrag auf die Fahrerlaubnis selbst stellen muss und das Prozedere nicht von der Fahrschule übernommen wird, benötigt folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis (alternativ auch ein Reisepass)
  • biometrisches Passbild in der Größe 35×45 mm1
  • Angaben zur Fahrschule2
  • Sehtest-Bescheinigung3 oder Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens4
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort5 oder Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe6
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Eignung7
  • Funktions- und Leistungstest8
  • Führungszeugnis9

Um den Führerschein zu beantragen, ist ein amtlicher Antrag auf den Führerschein auszufüllen und abzugeben.

1: Das biometrische Passbild
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen
Wer den Führerschein beantragen will, muss die Eignung und einen Passbild vorweisen

Das Passbild muss unter ganz genauen Gesichtspunkten aufgenommen werden. Die Höhe beträgt 45 mm, die Breite 35 mm. Die Gesichtszüge müssen klar erkennbar sein. Aus diesem Grund ist es auch nicht erlaubt, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Aus religiösen Gründen kann von dieser Regelung jedoch abgesehen werden. Das Foto muss das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Kopfende (ohne Frisur) zeigen. Zusätzlich müssen beide Gesichtshälften ohne Schattierungen oder etwaiges klar zu erkennen sein. Das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen, also etwa bei einer Höhe von 32 bis 36 mm liegen. Die jeweiligen Behörden lehnen das Foto oftmals ab, wenn die Kopfhöhe unter 27 mm oder über 40 mm liegt.

Das Gesicht sollte zudem zentriert auf dem Passbild zu sehen sein. Die Person darf nicht den Mund öffnen oder den Kopf neigen. Der Blick muss geradeaus zeigen.

Mehr zu Führerscheinfoto:

Unter welchen Bedingungen droht ein Führerscheinentzug bei einem Unfall?

Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis, aber auch beim Umtausch in den EU-Führerschein ist ein spezielles Führerscheinfoto erforderlich. Dieses sogenannte biometrische Passfoto muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema. » Weiterlesen...

2: Angaben zur Fahrschule

Bei manchen Anträgen zur Fahrerlaubnis ist bereits hier ein Feld vorhanden, in dem Sie Angaben zur Fahrschule machen können. Die Behörde benötigt die Anschrift, einen Ansprechpartner und oftmals eine Telefonnummer.

Sollten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, müssen Sie dies auch der Behörde melden, damit diese wieder die korrekten Angaben hat. Zudem kann die Führerscheinstelle dann bei der alten Fahrschule nachfragen, welche Pflichtstunden oder Prüfungen Sie bereits absolviert haben.

Sollten Sie noch keine Fahrschule gefunden haben, aber bereits den Führerschein beantragen wollen, ist dies kein Problem. Die meisten Behörden bestehen nicht auf diese Angabe, sodass sie auch problemlos nachgereicht werden kann.

3: Sehtest-Bescheinigung

Die Bescheinigung erhalten Sie von einem Optiker oder einem Augenarzt. Dieser muss bezeugen, dass der künftige Verkehrsteilnehmer dazu in der Lage ist, Verkehrsschilder und andere Fahrzeuge problemlos zu erkennen. Der Sehtest ist nur dann durchzuführen, wenn der zukünftige Fahrer den Führerschein für folgende Klassen beantragen möchte: AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Der Prüfling muss eine Sehleistung von mindestens 70 Prozent auf beiden Augen besitzen. Augenärzte und Optiker reden hier auch von einem Visus von 0,7. Dieser Wert kann auch mit einer Sehhilfe erreicht werden. Sollte der zukünftige Fahrer diesen Wert nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen erreichen, wird dies anhand einer Schlüsselzahl auf dem Führerschein vermerkt.

In diesem Fall muss der Fahrer bei jeder Fahrt die Sehhilfe tragen. Vergisst er sie einmal und wird von der Polizei kontrolliert, kann sie das Vergehen mit einem Bußgeld von 25 Euro ahnden.

Bekommt der Fahranfänger keine positive Sehtest-Bescheinigung, kann er den Sehtest noch einmal wiederholen und dieses Mal eine Sehhilfe mitnehmen, um die Sehleistung zu erreichen.

Die Kosten für den Sehtest sind nicht mehr gesetzlich festgeschrieben und können daher zwischen den einzelnen Optikern und Augenärzten variieren. Haben Sie den Sehtest „bestanden“, müssen Sie die Bescheinigung beim Beantragen des Führerscheins mitbringen. Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

4: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig
Um den Führerschein neu zu beantragen, ist der Sehtest, wie beispielsweise mit Landolt-Ringen notwendig

Diese Bescheinigung ist ausschließlich für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E nötig. Möchten Sie also eine dieser Klassen im Führerschein beantragen oder diese doppelt zur Fahrerlaubnis der Klasse B etc. erwerben, ist diese Bescheinigung nötig.

Hierbei werden folgende Merkmale untersucht:

  • Zentrale Tagessehschärfe: mindestens 0,8 auf jedem Auge, 1,0 auf beiden Augen
  • Farbensehen
  • Gesichtsfeld
  • Stereosehen
  • Kontrast- oder Dämmerungssehen

Die Untersuchung kann durch einen „Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung ‚Arbeitsmedizin‘, einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung ‚Betriebsmedizin‘, einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung“ (Quelle: Anlage 6 Nr. 2.1 FeV) durchgeführt werden.

5: Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der umgangssprachlich genannte Erste-Hilfe-Kurs für Fahranfänger ist neben dem Sehtest eine weitere Voraussetzung für Personen, die den Führerschein beantragen und folgende Klassen erwerben wollen: AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T.

Ab dem 1. April 2015 wurde der 16-stündige Kurs in einen neun Unterrichtsstunden umfassenden Kurs gewandelt. Nun ist der Erste-Hilfe-Kurs auch an einem Tag zu schaffen. Der Kurs besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten, wobei der Schwerpunkt auf letzterem liegt.

Bei allen Unterrichtsstunden herrscht Anwesenheitspflicht. Wer also zu spät kommt oder gar schwänzt, bekommen keinen Nachweis und muss den kostenpflichtigen Kurs noch einmal belegen.

6: Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe

Dieser Erste-Hilfe-Kurs, auch „großer Kurs“ genannt, wird bei folgenden Führerscheinklassen benötigt: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E. Er ist intensiver als der „kleine Erste-Hilfe-Kurs“, da diese Fahrzeuge eine Risikogruppe darstellen. Aufgrund der Größe der Fahrzeuge liegt hier auch eine höhere Verantwortung.

Der Kurs besteht aus lediglich drei Stunden mehr, sodass die künftigen Fahrer einen 12-stündigen Kurs absolvieren müssen. Diese Bescheinigung ist lebenslang gültig.

7: Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht
Beim Führerschein-Beantragen ist auch eine ärztliche Untersuchung für diverse Führerscheinklassen Pflicht

Auch diese Bescheinigung ist lediglich für Lkw- und Bus-Führerscheinklassen notwendig (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E). Der behandelnde Arzt untersucht u.a. die gesundheitliche Vorgeschichte des Patienten; zudem misst er die Körpermaße und das Gewicht. Herz, Kreislauf, Blut, Nieren, Nervensystem etc. werden ebenfalls genauer unter die Lupe genommen.

Auch psychische und Suchterkrankungen fragt der Arzt ab. Weiter wird das Hörvermögen und die Gefahr der Tagesschläfrigkeit untersucht. Nach erfolgreichen Resultaten beim Test stellt der Arzt eine Bescheinigung bzw. einen Nachweis aus. Diese darf nicht älter als ein Jahr sein, um den Führerschein korrekt zu beantragen.

8: Funktions- und Leistungstest

Dieser Nachweis ist nur für Personen wichtig, die einen Bus-Führerschein beantragen wollen. Es handelt sich also um die Klassen D1, D1E, D und DE. Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein, wenn Sie den Antrag auf die Fahrerlaubnis stellen.

Bei dem Test werden folgende fünf „Untertests“ durchgeführt:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung

Der Funktions- und Leistungstest dauert etwa 45 Minuten und wird bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis benötigt. Außerdem muss der Test ab dem 50. Lebensjahr jede fünf Jahre wiederholt werden.

9: Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist dann interessant, wenn der künftige Fahrer den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen möchte. Weitere Führerscheinklassen sind in der Regel nicht davon betroffen.

Jedoch kann die zuständige Führerscheinstelle im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auf Kosten des Bewerbers eine weitere Einholung von Auskünften bei anderen Institutionen tätigen. Das bedeutet, dass es möglich ist, dass die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durchführt, um einen Punkteauszug zu bekommen.

Das polizeiliche Führungszeugnis kann, aber muss nicht angefordert werden. Das liegt an der jeweiligen Behörde. Diese fordert es oftmals selbstständig an. Die Gebühren hierfür sind oftmals schon in den Kosten für die Beantragung des Führerscheins enthalten.

EU-Führerschein beantragen, um den Schein umzutauschen

Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können
Einen EU-Führerschein zu beantragen, ist wichtig, da Sie hiermit durch europäische Länder fahren können

Aufgrund der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung sind nun alle bisherigen Führerscheine, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum 19. Januar 2033 gültig. In diesem Zeitraum müssen Sie Ihren Schein spätestens umtauschen.

Um einen Ansturm auf die Behörden im Januar 2033 zu vermeiden, müssen jedoch unterschiedliche Umtauschfristen eingehalten werden. Welche das jeweils sind, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Neue EU-Führerscheine sind dann nur noch jeweils 15 Jahre gültig. Um den EU-Führerschein zu beantragen, benötigen Sie lediglich ein neues biometrisches Passbild. Die Fahrerlaubnis bleibt von diesem Umtausch unberührt. Es wird ausschließlich das Dokument neu beantragt.

Besitzen Sie jedoch beispielsweise einen DDR-Führerschein und wollen einen EU-Führerschein beantragen, müssen die Führerscheinklassen, die Sie in der Zeit erworben haben, auch auf dem neuen Schein eingetragen werden.

Hierfür werden oftmals Schlüsselzahlen genutzt, da der EU-Führerschein zu klein ist und damit wenig Platz bereithält, um alle nötigen Informationen unterzubringen. Dies ist aus dem Grund notwendig, da auch die Führerscheinklassen im Laufe der Zeit einen Wandel erlebt haben und Begrenzungen oder Öffnungen stattgefunden haben.

So kann es sein, dass Sie eine alte Fahrerlaubnis besitzen bzw. eine alte Führerscheinklasse erworben haben, die es in der jetzigen Form so nicht mehr gibt. Damit Sie aber Ihre erlangten Klassen behalten, wurden internationale und deutschlandweite Schlüsselnummern eingeführt, die die jetzigen Klassen erweitern.

Achten Sie also darauf, dass die entsprechende Behörde alle Klassen richtig einträgt, wenn Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Eine Liste mit gültigen Schlüsselnummern finden Sie im Ratgeber „Führerschein und Fahrerlaubnis“.

Internationaler Führerschein: Wo beantragen?

Ein internationaler Führerschein, den Sie extra beantragen müssten, ist nicht in den EU- oder EWR-Staaten nötig. Dabei handelt es sich um Länder in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum. Eine europäische Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 bestimmt, dass ein deutscher Führerschein in diesen Ländern anerkannt wird.

Auch ein rosafarbener oder grauer Führerschein wird in der EU und EWR anerkannt. Die ausländischen Behörden dürfen keine Übersetzung des Scheins oder einen neuen EU-Führerschein verlangen.

Doch was passiert, wenn Sie nach Kanada oder Nord- sowie Südamerika fahren wollen? Hier gelten andere Richtlinien und ein internationaler Führerschein muss beantragt werden. Dies können Sie auf dem nächstgelegenen Bürgeramt oder der Fahrerlaubnisbehörde durchführen.

Welche Behörde bei Ihnen zuständig ist, erfahren Sie bereits auf der jeweiligen Internetpräsenz. Der Schein ist drei Jahre gültig. Läuft die Gültigkeit des deutschen Führerscheins ab, ist auch das internationale Dokument nicht mehr gültig.

Der internationale Führerschein kann nicht verlängert werden; sie können diesen aber noch einmal beantragen. Um den internationalen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Führerschein*
  • Hauptwohnsitz im Gebiet der Behörde**
  • biometrisches Passbild

* Besitzen Sie noch keinen EU-Führerschein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen. Der internationale Führerschein ist nur mit diesem Dokument gültig.
** Liegt Ihr Hauptwohnsitz nicht im Gebiet der Behörde, muss diese Behörde ihre Zustimmung zum Antrag auf die Erteilung der internationalen Fahrerlaubnis geben.

In der Regel können Sie den internationalen Führerschein gleich nach dem Beantragen mitnehmen. Sie sollten sich jedoch vorher informieren, ob Ihre individuelle Behörde noch weitere Dokumente zur Ausstellung benötigt.

Wiedererteilung vom EU-Führerschein

Der EU-Führerschein kann aus diversen Gründen wiedererteilt werden. Beispielsweise bei Diebstahl ist es wichtig, einen neuen Führerschein zu beantragen. Haben Sie den Führerschein verloren, müssen Sie ihn auch neu beantragen. Ansonsten kann hier ein Verwarngeld von 10 Euro warten.

Möchten Sie mehr über die Beantragung des Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl erfahren? Der Ratgeber „Führerschein verloren“ gibt Klarheit.

Führerschein entzogen und jetzt neu beantragen

Nach Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr sowie bei der Erreichung der Maximalpunktzahl in Flensburg von 8 Punkten entziehen die Behörden die Fahrerlaubnis. Dies ist nicht mit dem Fahrverbot gleichzusetzen, da hier das Dokument nur temporär entzogen wird.

Bei einem Fahrerlaubnisentzug gilt es eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten zu beachten. Danach müssen Sie den Führerschein neu beantragen. Nach dem Entzug sind viele Verkehrsteilnehmer ratlos, wie es nun weitergeht.

Hierbei gilt es aber, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Je nachdem, wegen welches Deliktes Sie den Führerschein entzogen bekommen haben, ihn neu zu beantragen ist in der Regel kein sprichwörtlicher Weltuntergang.

Ist eine MPU nötig, um den Führerschein neu zu beantragen?

Leider gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen pauschal gesagt werden kann, wann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) notwendig ist. Die Führerscheinstelle betrachtet die Akten und Dokumente jeder Person einzeln und individuell.

Jedoch gibt es Erfahrungswerte. Wurden Sie mit mindestens 1,6 Promille im Blut kontrolliert, müssen Sie mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur MPU. Lag Ihr Wert darunter und sind Sie Wiederholungstäter, ist auch hier das Risiko hoch, an dem Gutachten teilnehmen zu müssen.

Bei Delikten wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder dem Erreichen der Höchstpunktzahl ist eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung sehr wahrscheinlich. So wird das Gutachten genannt, das nicht wegen Alkohol- oder Drogenproblemen konzipiert wurde. Es gibt also mehrere Untersuchungsformen, die sich nach Ihrer Vergangenheit richten.

Möchten Sie den Führerschein neu beantragen, kann es auch sein, dass Sie andere Auflagen der Führerscheinstelle erfüllen müssen. In sehr geringen Fällen kann dies auch die Wiederholung der Fahrschulausbildung in der jeweiligen Klasse sein.

Dies ist immer dann notwendig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Verkehrsteilnehmer keine Kenntnisse mehr über das Führen eines Fahrzeugs hat. Dies trifft in der Regel dann ein, wenn die Theorie- und/oder Praxisprüfung schon lange zurückliegt.

Neuen Führerschein beantragen: Kosten und Dauer

Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen
Um den Führerschein beantragen zu können, sind auch die Kosten und die Dauer wichtig zu wissen

Die Kosten variieren je nach Bundesland und teilweise auch je nach Stadt oder Gemeinde. Möchten Sie einen neuen Führerschein als Fahranfänger beantragen, sollten Sie beachten, dass Sie dies bis zu einem halben Jahr vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse tun können.

Ist ein künftiger Fahrer also 17 ½ und möchte die B-Fahrerlaubnis mit 18 Jahren für den öffentlichen Verkehr erlangen, kann er sie bereits jetzt beantragen. Diese Vorlaufzeit ist auch notwendig, da besonders große Städte viele Anträge inspizieren müssen und die Bearbeitungsdauer auch manchmal bis zu drei Monaten dauern kann.

Bei anderen Kommunen beträgt die durchschnittliche Zeit etwa zwei bis sechs Wochen. Wer einen neuen Führerschein beantragen möchte, kann die Kosten teilweise auch in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) nachschlagen.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug von Kosten, die die Kommunen laut GebOSt veranschlagen dürfen:

  • Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis: 5,10 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 33,20 Euro
  • Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Führerschein: 23 Euro
  • Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug der Erlaubnis: 33,20 bis 256 Euro
  • Erteilung der Prüfungsbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17: 7,70 Euro
  • Überprüfung der Begleitpersonen für das Begleitete Fahren mit 17: 1,50 bis 10 Euro
  • Erteilung, Versagung oder Ersatzausstellung des internationalen Führerscheins (ggf. inklusive Ausfertigung): 11,20 bis 15,30 Euro

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein beantragen – Was Sie bei der Erteilung beachten müssen
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152 Kommentare

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  1. Gerd
    Am 19. Mai 2018 um 20:38

    Ich habe 08.2000 meinen Führerschein von 1969 in die EU Scheckkartengröße getauscht, da ich viel im EU Ausland unterwegs bin. Ist diese Scheckkarte nun nur 15 Jahre gültig oder bis 2033.
    MfG Gerd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:33

      Hallo Gerd,

      Sie finden das Ablaufdatum auf der Vorderseite des Führerscheins unter dem Punkt 4b.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dennis
    Am 18. Mai 2018 um 18:26

    Ich habe mein Führerschein vor ca. 9 Wochen beantragt. Wie lange dauert es bis ich den Brief vom TÜV erhalte um zur Prüfung zugelassen zu werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:25

      Hallo Dennis,

      in der Regel dauert der Vorgang 4-8 Wochen. Fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, was der Grund für die Verzögerung sein könnte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. petra-micha
    Am 9. Mai 2018 um 7:47

    Hallo zusammen
    mir wurde wegen trunkenheit 2000 der führerschein Klassen 3 und 1 entzogen, nach Ablauf meiner gerichtlich angeordneten Sperrfrist von 24 Monaten stellte ich 2003 ersteinmal aus Kostengründen nur einen Antrag auf Wiedererteilung Klasse 3.
    Nach diesem Antrag konnte ich dann eine Fahrschule aufsuchen um eine Theoretische und praktische Prüfung ablegen somit bin ich wieder stolzer Besitzer der Faherlaubnis Klasse B. Nun möchte ich den Führerschein Klasse 1 alt auch wiedererteilt bekommen. Frage muß ich für die Klasse A nun auch wieder eine neue Prüfung ablegen ??? Seid meiner Neuerteilung Klasse B 2003 habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen.
    Mit freundlichen Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:02

      Hallo petra-micha,

      bitte wenden Sie sich direkt an die Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Michi
    Am 25. April 2018 um 1:16

    Durch einen schweren Autounfall(Bitzeis) (Kein Alk oder Drogen) in der Probezeit, wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen.
    Durch das Gericht musste ich ihn 2 Monate abgeben. Danach wurde er von der Führerscheinstelle, komplett die Fahrerlaubnis entzogen. 3 Monatige Sperre bekommen und der Brief mit der Info von der Sperrzeit ist genau beim ende der Sperrzeit im Briefkasten gelandet.
    Ich warte nun seit 10 Wochen auf meinen Brief und der Antrag wurde immer noch nicht bearbeitet. Sie haben einen Ausfall von einem der zuständig ist von zwei Personen. Der Ausfall von der Person beträgt jetzt schon 6 Monate.

    Erst wurde gesagt das es 6 Wochen dauert. Dann ist es 10 Wochen und jetzt soll es über 12 Wochen. Ist das noch Rechtlich?
    Seit 6 Monaten Personal Ausfall das eine dran Arbeitet und es wird immer mehr Aufgestockt.
    Durch Bekannte von der Fahrschule dauert nur die erst Beantragung 3 Wochen. Bei mir sind es jetzt schon 10 Wochen und die Selbe Frau bearbeitet das.

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:40

      Hallo Michi,

      ob eine solch lange Bearbeitungszeit in Folge eines Personalausfalls rechtens ist, kann ein Rechtsanwalt überprüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sebastian
    Am 25. April 2018 um 0:38

    Hallo ich hab eine Frage, ich besitze seit 2007 die Klasse A1 und seit 2009 die klasseB
    Jetzt bin ich 27 und würde gerne auf A erweitern was muss ich alles machen um die KlasseA zu erhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:38

      Hallo Sebastian,

      möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis um neue Führerscheinklassen erweitern, können Sie dies bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Hier gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, einschließlich des Ablegens einer theoretischen und praktischen Prüfung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Thommy
    Am 23. April 2018 um 17:17

    Hallo

    Mir wurde am 24.12.2010 ja an weihnachten von der Führerscheinstelle Bremen mein Führerschein wegen cannabis entzogen. Ich hätte damals einen einjährugen abstinenznachweis plus mpu machen müssen. Das ganz liegt nun acht jahre zurück und ich lebe nun in Bayern, muss ich wenn ich jetzt meinen führerschein wiederhaben will immer noch diesen abstinenznachweis machen oder nur die MPU Und kann ich diese eventuell sogar umgehen?

    Des weiteren habe ich einen bekannten der auch wegen thc seinen schein abgeben musste und nach zwei jahren von bremen nach Niedersachsen gezogen ist. Dort hat er sich einfach bei der Fahrschule angemeldet und hat seinen Führerschein einfacch neu gemacht, das ist kein schnack, ich hab es ja mit eigene augen gesehen. Ist dies in bayern vielleicht auch möglich?
    Danke für die Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:33

      Hallo Thommy,

      in der Regel können Verkehrssünder in Deutschland nach 10, maximal nach 15 Jahren ihren Führerschein ohne MPU wiedererlangen, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Iris
    Am 12. April 2018 um 12:21

    Hallo,
    Mein Ehemann ist Marokkaner. Er lebt seit Februar bei mir in Deutschland. In seinem Heimatland hat er für jede Klasse den Führerschein gemacht, da er Techniker für Mechatronik ist und auch als Controlleur d’automobile (TÜV Marokko) gearbeitet hatte.
    Meine Frage ist nun, ist sein Führerschein hier in Deutschland gültig, oder muss er den umschreiben lassen oder noch schlimmer wäre, muss er alles neu machen?

    MfG Iris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:42

      Hallo Iris,

      ab dem Zeitpunkt, ab welchem Ihr Mann seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet, ist seine marokkanische Fahrerlaubnis noch sechs Monate gültig. Danach wird diese ungültig und Ihr Mann benötigt einen deutschen Führerschein Da es derzeit kein gegenseitiges Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und Marokko gibt, kann Ihr Mann die deutsche Fahrerlaubnis nur aufgrund einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Leo
    Am 14. März 2018 um 14:17

    Hallo ich bin im Oktober 2017 beim kiffen erwischt worden . Verfahren wurde eingestellt es gab nur eine Verwarnung. Nun habe ich , mein Antrag zu Ersterteilung der Fahrerlaubnis im Januar 2018 beantragt.
    Kann die Behörde deswegen mein Antrag ablehnen? Ich bin sonst nie angeklagt worden oder sonst was wegen BTM. Das war das erstmal. Warte schon seit 7. Wochen auf mein Bescheid.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:28

      Hallo Leo,

      insofern Ihnen keine MPU verhängt wurde, sollte die Sache mit der Verwarnung in der Regel abgeschlossen sein. Ihr Antrag sollte also dementsprechend auch bewilligt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Samo
    Am 12. März 2018 um 11:37

    Hallo
    Vorerst ich hatte noch nie einen Führerschein bin mittlerweile 28 Jahre alt, nun möchte ich den Führerschein beantragen da ich als geschäftsführer in einem Unternehmen tätig bin und der Führerschein notwendig ist. Ich bin aber in meiner Jugend negativ polizeilich aufgefallen die Straftaten haben aber nichts mit dem Verkehr zu tun. Ich habe auch mal eine Gefängnisstrafe bekommen die ich mit einer Drogen-Therapie umgangen habe. Bei mir wurde nur bei einer Kontrolle Cannabis festgestellt. Was ist Ihre Meinung muss ich eine MPU machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:32

      Hallo Samo,

      es könnte durchaus sein, dass die Führerscheinbehörde eine MPU verlangt. Allerdings hängt dies von sehr vielen Faktoren ab.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Norbert N.
    Am 10. März 2018 um 0:16

    Hallo liebe Redaktion,

    vor 2 Jahren bin ich wegen Körperverletzungen unten alkohol Einfluß
    zu 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe und Unterbrinung in eine Entziehungsanstalt nach §64 Stgb verurteilt worden.
    Vor der Verurteilung habe ich keinen Führerschein besessen und bin auch nicht im Verkehr in irgendeiner Art aufgefallen.
    Aber bin unten in der Therapie Zeit Mofa Prüfbescheinigung gemacht habe. Bin seit 2 Jahren clean und ich habe keine Rückfall. Nach
    Entlassung oder noch unter die Therapiezeit kann ich
    einen Führerschein machen für PKV.
    Oder muss warten bis Entlassung bzw mit MPU?

    Mfg Norbert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:53

      Hallo Norbert,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle, welche Bedingungen in Ihrem Fall gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. paul h
    Am 7. März 2018 um 16:59

    ich wurde letzten Herbst aufgehalten und in meinem Blut wurde THC (aktiv & passiv) festgestellt. da beide werte unterhalb des Grenzwertes waren (NRW) wurde die Anzeige fallen gelassen. Die Behörden beließen es bei einer Verwarnung. Ich möchte nun den C1 FS beantragen, könnte es hierbei Probleme geben? Danke und Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:42

      Hallo Paul,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. omar B.
    Am 6. März 2018 um 12:55

    Hallo, ich bin fast 20 habe noch keinen Führerschein und wollte demnächst anfangen. Ich wurde aber letzte Jahr mit Marihuana 1g erwischt. Was wird passieren und muss ich einen Drogentest abliefern? (Urin,Blut oder Haar) Und wenn ja, kann ich den Führerschein trotzdem weitermachen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:45

      Hallo omar B.,

      ob Sie noch einmal überprüft und wie Sie sanktioniert werden, können wir nicht vorhersagen – das ist Sache der bearbeitenden Behörde. Wenn Sie eine MPU erhalten sollten, dann können Sie Ihre Führerscheinprüfung erst dann ablegen, wenn die MPU als positiv bestanden gilt. Erhalten Sie keine MPU, sollten Sie ganz regulär an einem Fahrschulunterricht teilnehmen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Bernd E.
    Am 18. Februar 2018 um 19:59

    Hallo, wohne seit meiner Rente in Belgien und habe noch einen alten grauen Lappen. Bin Geburtsjahr 1951.
    Die belgische Behörde* möchte gern, das ich den alten FS in einen belgischen FS umschreibe. Ich möchte aber ungern auf die alten Berechtigungen der Klasse 3 verzichten (Lkw bis 7,5 to, ..). Da ich in Belgien wohne – wo kann ich in Deutschland den FS umschreiben lassen?
    * Richtige Ahnung scheint man über dieses Thema hier nicht zu haben. Mir wurde aber gesagt, das bei Fahrzeugkontrolle schnell ein (belgisches) Bussgeld drohen könne.

    Viele Grüsse aus der Provinz Antwerpen
    Bernd E.

    • Nicole C.
      Am 1. März 2023 um 10:37

      Hallo Bernd
      Warst Du mit der Umschreibung des Führerscheins erfolgreich, bzgl.der Berechtigungen LKW 7,5t.
      Wir haben das selbe Problem hier in Österreich. Da wir schon länger als 5 Jahre hier sind und noch den alten Führerschein haben sollen wir beim umschreiben eine Fahrprüfung für die Erlaubnis 7,5t machen. Doch diese Fahrprüfung kannst du ausser in Niederösterreich nirgendwo machen.
      Würde mich über eine Rückmeldung deiner Erfahrung freuen.
      Viele Grüsse aus Vorarlberg
      Nicole

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2018 um 12:52

      Hallo Bernd,

      da Sie keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, ist in der Regel auch keine deutsche Behörde mehr für Sie zuständig. Unter Umständen kann Ihnen die deutsche Botschaft weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Claudi
    Am 18. Februar 2018 um 0:55

    Hallo,
    mein Führerschein wurde wegen Alkohol am Steuer eingezogen und ich darf “vor 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt bekommen” . Ich habe den Führerschein sofort abgegeben (vor 2 Monaten) aber den Brief (Strafbefehl) mit der Sperre heute erst bekommen? werden die 2 Monate mit angerechnet? Darf ich dann definitiv nach 9 Monaten meine Fahrerlaubnis beantragen? Wo erfahre ich ob und was für eine MPU ich machen muss? mit was für Kosten muss ich ungefähr rechnen? In dem Brief steht “siehe Beiblatt StP 158 bei Anordnung von Fahrverboten”. Leider liegt kein Beiblatt StP 158 bei und im Internet habe ich ebenfalls nichts gefunden. Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?

    VG
    Claudi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2018 um 12:21

      Hallo Claudi,

      in der Regel sollten die zwei Monate berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist ist ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis möglich. Die zuständige Führerscheinstelle wird Ihnen dann mitteilen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind (z. B. erfolgreiche MPU). Die Kosten für eine MPU variieren stark, weshalb keine pauschale Angabe möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Leon D.
    Am 31. Januar 2018 um 16:07

    Ich wollte heute meine Theorieprüfung machen und der TÜV hat gesagt ihr antrag wurde vom Strassenverkehrsamt zurückgefordert bzw zurückgezogen. Wie kann das passieren? Papiere sind noch nicht abgelaufen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2018 um 17:37

      Hallo Leon,

      aus der Ferne können wir leider nicht beurteilen, warum der Antrag zurückgefordert wurde. Die zuständige Behörde sollte darüber Auskunft erteilen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ivan.Oa
    Am 31. Dezember 2017 um 15:10

    Ich habe schon einmal einen Antrag gestellt für die Theorieprüfung. Nun ist die Frist ja abgelaufen und von der Fahrschule habe ich mich auch abgemeldet. Es sind ca. 4–3 Jahre her und ich möchte mich bei einer neuen Fahrschule anmelden und muss den Antrag beim Straßenverkehrsamt neu stellen.
    Ich wollte fragen, ob ich die Bestätigung (Erste Hilfe) dafür brauch oder nicht. Meine Bestätigung habe ich leider nicht mehr und habe wirklich keine Lust nochmal zu machen und wieder Geld loszuwerden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 17:46

      Hallo Ivan.Oa,

      die Bestätigung für den Erste-Hilfe-Kurs ist in der Regel unbegrenzt gültig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Peterle
    Am 12. Dezember 2017 um 22:03

    Ich wollte heute den Busführerschein beantragen, hier wurde mir von der Behörde mitgeteilt das aufgrund meines Führungszeugnis (mehrere Eintragungen – aber keine wegen Alkohol, Drogen oder Agression – letzte von 08.2017) ich erst eine MPU -> hier direkt “die charakterliche Eignung” durchführen muss …

  18. Nicole
    Am 27. Oktober 2017 um 17:19

    Hallo,

    habe vor ca. 2 Wochen den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Ich bin letztes Jahr mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren und einen Punkt kassiert. Kann mir den Antrag versagt werden?

    Vielen Dank
    LG

    Nicole

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:55

      Hallo Nicole,

      in der Regel nicht. Probleme würde es dann geben, wenn bspw. eine MPU-Auflage ausstehen würde. Ein Punkt sollte jedoch kein Grund zur Ablehnung sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. dirk
    Am 26. Oktober 2017 um 15:26

    Mir wurde heute gesagt das dies nicht möglich sei wollte mir das pendeln für den antrag sparen sind hin und zurück 1600km eine führerscheinstelle x sagt das währe kein problem wir schicken die akte nach führerscheinstelle y die sagt das ist in deutschland nicht möglich und gesetzlich verboten nur am wohnort möglich. Warum geht es bei der einen führerscheinstelle und bei der anderen nicht deutschland ist deutschland oder nicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:27

      Hallo Dirk,

      wir können hierbei nur auf den bereits zitierten Gesetzestext verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jasmin S.
    Am 25. Oktober 2017 um 16:12

    Mir wurde vor 2,5 Jahren der Führerschein entzogen weil bei mir Zuhause Grass bei einer Durchsuchung gefundenen wurde und ich als Konsument ja nicht geeignet bin zum fahren…….ich bin aber nicht am Steuer erwischt worden!
    In Niedersachsen waren die Regelungen zur der Zeit wohl so.
    Jetzt Stelle ich einen wieder Erteilungsantrag …..womit muss ich wohl Rechnen?
    Ich Frage dies weil ich mir eine MPU nicht Leisten könnte und für den Antrag ja schon bezahlen muss……oder wird dann nur eine UK/Blut Untersuchung gemacht…..?
    Bin ja nicht breit gefahren da sollte doch ein Abstinenz Nachweis reichen oder?

    • Thomas F
      Am 30. August 2022 um 5:54

      Ich habe mal gehört, daß die MPU nach 10 Jahren nicht mehr benötigt wird und ich den Schein wieder neu machen kann. Ist da was dran?
      Ich wohne im tollen Bayern mit vielen schönen Extragesetzen 🤬
      1998 habe ich den Schein gemacht, keine Soerrzeit oder sonstiges ich hatte damals geringfügig Cannabis Abbauprodukte in mir, da ich einen Tag zuvor auf einem Geburtstag etwas geraucht habe. Jetzt sind die Gesetze anders und mir hätte der Schein nicht entzogen werden dürfen. 2014 bin ich dann nochmal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Was erwartet mich?
      Gelten die Regelung für alle Klassen oder wäre neben Mofa auch die Klasse AM von der MPU betroffen?
      Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:25

      Hallo Jasmin,

      die zuständige Behörde entscheidet je nach Einzelfall, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit eine Wiederausstellung des Führerscheins möglich ist. Aus diesem Grund lassen sich pauschale Antworten nur schwer geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Christin
    Am 23. Oktober 2017 um 20:02

    Hallo
    Ich habe damals in der Schule meine Mofa prüfbescheinigung gemacht. Habe ihn wahrscheinlich bei den zich Umzügen verloren.
    Da dies ist schon über 10Jahre her ist und müsste ich den Führerschein neu beantragen. Wo mache ich das und was für kosten kommen da auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:37

      Hallo Christin,

      beim TÜV werden Verzeichnisse über sämtliche ausgestellten Prüfbescheinigungen geführt. Unter Vorlage des Personalausweises ist dort in der Regel die Ausstellung eines neuen Dokumentes möglich. Die Bearbeitungsgebühren variieren je nach Ort, liegen im Durchschnitt jedoch bei etwa 10 bis 15 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Stefan
    Am 20. August 2017 um 13:53

    Hallo liebe Redaktion,

    vor 2 Jahren bin ich wegen Btm Handel in nicht geringer Menge zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe und Unterbrinung in eine Entziehungsanstalt nach §64 Stgb verurteilt worden.
    Vor der Verurteilung habe ich keinen Führerschein besessen und bin auch nicht im Verkehr in irgendeiner Art aufgefallen.

    Nun bin ich Entlassen, habe die Therapie Rückfallfrei bestanden und möchte einen Führerschein machen.
    Spricht wegen dieser Tatsachen etwas gegen meine Eignung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2017 um 12:17

      Hallo Stefan,

      es ist möglich, dass Sie eine MPU werden absolvieren müssen. Dies wird jedoch im Einzelfall von der Behörde entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Garfield
    Am 20. August 2017 um 4:42

    Hallo zusammen
    Und zwar habe ich mich für denn Führerschein angemeldet (ersterteilung)
    Papiere am 03.04.2017 dahin gebracht wurde ein Führungszeugnis angefordert und meine Gerichtsakte da ich 3 vorstrafen habe 2 von 2009 / 2013 wegen btm und 1 wegen waffenbesitz von 2009

    2009 war ich 14 Jahre alt

    Habe seit 2013 auch eine Therapie gemacht und 6 Monate fürs Gericht drogentest abgeben müssen seit dem Clean

    Dass traurige an der ganzen Sache ist ich habe immer noch kein Bescheid vom Straßenverkehrsamt bekommen ob es eine mpu wird oder ob ich zugelassen werde wie lang dürfen die sich überhaupt Zeit lassen weil 5 Monate für eine Zulassung ist schon schwer

    Geht man davon aus das ich mpu machen muss ?

    Und wie lange soll ich noch warten bevor ich zum Anwalt gehe ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. August 2017 um 12:16

      Hallo Garfield,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt. Es ist in der Tat möglich, dass eine MPU angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Danjel
    Am 15. August 2017 um 12:28

    Hallo,
    Ich habe vor ca 10 Monaten meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen.
    Ich hatte 1,37 Promille im Blut und habe dann 10 Monate Führerscheinentzug und eine 800 Euro Geldstrafe bekommen.
    Meinen Führerschein kann ich nächsten Monat wieder neu benatragen. Ich befand mich in der Probezeit und hatte mir vorher nie etwas im Straßenverkehr zu Schulden kommen lassen.
    Meine Frage ist wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich eine MPU machen muss ?

    Lg und danke im vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:41

      Hallo Danjel,

      in manchen Bundesländern wird eine MPU ab 1,1 Promille angeordnet, in anderen ab 1,6 Promille. Doch auch bei niedrigeren Werten kann es unter Umständen zu einer MPU-Anordnung kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Rene
    Am 12. August 2017 um 15:16

    Habe vor 15 Jahren meinen Führerschein A1 wegen Alkohol und btm (thc) abgeben müssen im BVZR und im Führungszeugniss steht nichts mehr drin. Kann ich jetzt ohne Mpu meinen Auto Führerschein Klasse B machen?
    Steht von dem vergehen damals noch was bei der Führerscheinstelle?
    Oder macht mir die Führerscheinstelle jetzt noch Probleme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2017 um 16:58

      Hallo Rene,

      in der Regel ist nach 15 Jahren die MPU-Aufforderung verjährt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Meikel
    Am 7. August 2017 um 17:35

    Was muss man tun, wenn man seinen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis abgegeben hat und dieser auch schon bearbeiten wurde, aber merkt, dass man trozdem die Audiounterstützung (mit ärztlichen Nachweisen) für die Theorieprüfung braucht?
    Kompletten Antrag erneut stellen?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:43

      Hallo Meikel,

      dies ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Rene R.
    Am 7. August 2017 um 7:57

    Habe mal eine Frage.
    Werden aus dem erweiterten Führungszeugniss für die Führerscheinstelle Straftaten nach 10 Jahren wie im normalen Führungszeugniss auch gelöscht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:40

      Hallo Rene,

      in der Tat erfolgt die Löschung in der Regel nach 10 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Marvin
    Am 29. Juli 2017 um 20:51

    Ich wollte jetzt den Intensivkurs machen in einer Woche den Führerschein und da steht das man den führerscheinantrag per eilantrag in einer Woche bekommen kann, ich wohne in Bochum ist das wirklich möglich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:28

      Hallo Marvin,

      dies ist mit der entsprechenden Behörde zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Orhan
    Am 28. Juli 2017 um 8:36

    Hallo ich habe 2006 auf Grund grob und Fahrlässigkeit mein Führerschein für 13 Monate abgeben müssen zudem wurde mir MPU angeordnet . die MPU ist negativ ausgefallen . jetzt sind es 11 Jahre her und ich habe eine Neuerteilung des Führerscheins beantragt . mit was muss ich rechnen . sind noch meine Akten aktuell oder sind die gelöscht muss ich MPU trotzdem machen ?
    Ich danke im voraus für Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:27

      Hallo Orhan,

      es kann je nach Einzelfall bis zu 15 Jahre dauern, bis Sie den Führerschein ohne MPU zurückerhalten können. In Ihren Akten müssten sich entsprechende Informationen finden lassen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Gargamel
    Am 6. Juli 2017 um 13:55

    Hey ich habe einen Eintrag ( warsch. BTM Canna is) in 2008 und hab letzte Woche meinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Muss ich da mit einer MPU rechnen? Und könnt Ihr sagen wie lang die Bearbeitung eines solchen Antrags in der Regel dauert?
    LG Gargamel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 9:00

      Hallo Gargamel,

      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle je nach Einzelfall. Wie lange die Bearbeitung dauert, können wir nicht pauschal beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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