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Wann müssen Sie einen Führerschein beglaubigen lassen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wichtige Informationen rund um die Beglaubigung beim Führerschein

Wann müssen Sie eine Kopie oder eine Übersetzung vom Führerschein beglaubigen lassen?
Wann müssen Sie eine Kopie oder eine Übersetzung vom Führerschein beglaubigen lassen?

Die Menschen werden immer flexibler und mobiler. Viele Deutsche fahren gerne mit dem Auto in den Urlaub oder suchen sich am Urlaubsort angekommen einen Mietwagen, mit dem sie die Umgebung auf eigene Faust und im selbstbestimmten Tempo erkunden können. Im Vorhinein stellt sich dann meist die Frage, ob der deutsche Führerschein überhaupt im Ausland anerkannt wird.

Vor einem ähnlichen Problem stehen Menschen aus einem anderen Land, die sich kurzfristig in Deutschland aufhalten und dort Auto fahren möchten. Und auch Personen mit einem Führerschein, der in einem anderen Land ausgestellt wurde, die in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründen, stehen hier häufig vor einem Problem.

Wann müssen Betroffene Ihren Führerschein beglaubigen lassen? In welchen Situationen muss eine Übersetzung angefertigt werden? Die Regeln für Deutschland bzw. das Ausland können Sie dem folgenden Ratgeber entnehmen.

FAQ: Führerschein beglaubigen

Wann muss ich einen Führerschein beglaubigen lassen?

Sie müssen einen Führerschein beglaubigen lassen, wenn ein Fahrzeug in einem Land führen wollen, in welchem der EU-Führerschein nicht anerkannt wird.

Wie kann ich meinen Führerschein beglaubigen lassen?

Der Führerschein wird zunächst in die Landessprache des Reiselandes übersetzt. Die Übersetzung kann vom zuständigen Amt beglaubigt werden. Diese ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Wo brauche ich eine Beglaubigung meines Führerscheins?

In der Regel müssen Sie Ihren Führerschein übersetzen und beglaubigen lassen, wenn Sie außerhalb der EU fahren wollen. Alternativ können Sie einen internationalen Führerschein beantragen.

Deutschen Führerschein fürs Ausland übersetzen und beglaubigen lassen

Möchten Sie mit Ihrer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland ein Fahrzeug führen, müssen Sie in manchen Fällen eine Übersetzung vom Führerschein beglaubigen lassen. Dies ist in der Regel nötig, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind.

In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein in die jeweilige Amtssprache übersetzen lassen und das Dokument anschließend beglaubigen lassen. Ihren nationalen Führerschein und die beglaubigte Übersetzung müssen Sie dann bei einer Kontrolle gemeinsam vorzeigen. Als Alternative kommt auch ein internationaler Führerschein in Frage.

Der Führerschein im Scheckkartenformat wird in allen Ländern der EU sowie in den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Möchten Sie dort fahren, müssen Sie Ihren Führerschein nicht beglaubigen lassen.

Beglaubigte Übersetzung vom Führerschein: Ausländer in Deutschland

Nur ein Duplikat vom Führerschein mitführen? Eine beglaubigte Kopie wird immer von der Polizei anerkannt.
Nur ein Duplikat vom Führerschein mitführen? Eine beglaubigte Kopie wird immer von der Polizei anerkannt.

Wie verhält es sich nun mit Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen wollen? Handelt es sich um einen EU-Bürger, bleibt die Fahrerlaubnis weiterhin gültig, ohne dass eine Umschreibung oder Übersetzung nötig ist.

Hält sich die Person nur vorübergehend hier auf, müssen Führerscheine, die nicht dem Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entsprechen oder die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung vom Führerschein ist zu beglaubigen.

Personen, die in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz begründen, sind dazu verpflichtet, ihren Führerschein umschreiben zu lassen. Für die Beantragung der Umschreibung muss in der Regel eine Übersetzung der Fahrerlaubnis angefertigt werden. Nur bestimmte Institutionen dürfen einen Führerschein übersetzen und beglaubigen. Hierzu gehören:

  • Gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Übersetzer und Dolmetscher
  • Amtliche Stellen im Ausstellungsstaat
  • Deutsche Automobilclubs (z. B. ADAC, AvD, ACE)
  • Automobilclubs aus dem Ausstellungsstaat des Führerscheins, wenn diese international anerkannt sind
  • Kapitäne deutscher Seeschiffe
Fahrzeugführer müssen in Deutschland Ihren Führerschein mitführen und diesen bei einer Kontrolle vorzeigen können. Muss hierbei aber zwingend das Original vorgelegt werden oder reicht eine beglaubigte Kopie vom Führerschein aus? Häufig ist die Polizei hierbei entgegenkommend und verhängt kein Bußgeld, wenn nur eine Kopie und nicht das Original vorliegt. Allerdings besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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