Was auf dem Fahrradschutzstreifen erlaubt und verboten ist

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Schutzstreifen für Radfahrer sollen für mehr Sicherheit sorgen

Schutzstreifen für Radfahrer: Das Befahren ist dem Radverkehr vorbehalten.
Schutzstreifen für Radfahrer: Das Befahren ist dem Radverkehr vorbehalten.

Nicht nur das Thema „Umwelt“ führt dazu, dass immer mehr Verkehrsteilnehmer aufs Rad steigen, auch der Fakt, dass Radverkehrsanlagen angelegt werden, trägt dazu bei. Neben Radwegen und Radfahrstreifen gehören auch Schutzstreifen bzw. Fahrradschutzstreifen zu diesen Anlagen. Vielen ist in diesem Zusammenhang allerdings auch oft nicht bewusst, welche dieser Varianten sie beim Radfahren überhaupt nutzen und welche Verkehrsregeln Radfahrer hier beachten müssen.

Was ein Schutzstreifen gemäß StVO ist, ob eine Benutzungspflicht im Zuge der Straßenbenutzung mit dem Rad besteht und ob andere Verkehrsteilnehmer einen Fahrradschutzstreifen befahren dürfen, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Fahrradschutzstreifen

Was ist ein Fahrradschutzstreifen?

Unter einem Fahrradschutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 (Markierungen und Piktogramm) ausgewiesen.

Besteht eine Benutzungspflicht für den Schutzstreifen?

Nein. Da es sich nicht um einem amtlich ausgewiesenen Radweg handelt, besteht keine Benutzungspflicht für Radfahrer. Entsprechend gibt es keine Bußgelder in diesem Zusammenhang. Allerdings gilt das Rechtsfahrgebot, was die Nutzung in der Regel einschließt.

Darf auf dem Fahrradschutzstreifen gehalten oder geparkt werden?

Das kurzeitige Halten und Parken ist nicht gestattet. Der Schutzstreifen kann allerdings überfahren werden, wenn in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abgebogen wird. Auch für das Umfahren eines Hindernisses ist das Überfahren zulässig.

StVO: Fahrradschutzstreifen werden durch Verkehrszeichen ausgewiesen

Auf einem Schutzstreifen für Radfahrer ist das Parken untersagt.
Auf einem Schutzstreifen für Radfahrer ist das Parken untersagt.

Schutzstreifen fürs Fahrrad sind, anders als amtlich ausgewiesene Radwege, nicht baulich von Fahrbahn und Gehweg getrennt. In der Regel befinden sie sich auf der gleichen Höhe wie die restliche Fahrbahn, können jedoch unter Umständen durch einen farbigen Belag verdeutlicht sein.

In der Regel werden sie jedoch auf der Fahrbahn durch weiße gestrichelte Linien und ein weißes Piktogramm eines Fahrrads gekennzeichnet.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert nicht direkt, was ein Fahrradschutzstreifen ist. Eine solche Definition ist allerdings in den Regelungen zu § 2 StVO in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu finden. Schutzstreifen werden demnach wie folgt bestimmt:

5. Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder” markierter Teil der Fahrbahn […]

Gemäß diesen Vorgaben und nach Anlage 2 zur StVO wird der Schutzstreifen nicht durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet, sondern durch Linien und Markierungen, welche als Zeichen 340 definiert sind. Der Fahrradschutzstreifen ist dem Radverkehr vorbehalten und darf von anderen Fahrzeugen nur in Ausnahmen überfahren werden. Einen Schutzstreifen durchgängig zu befahren, ist nicht zulässig.

In Anlage 3 der StVO ist diesbezüglich Folgendes bestimmt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.

Wo können Schutzstreifen fürs Fahrrad eingerichtet werden?

Nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO können Fahrradschutzstreifen dort angelegt werden, wo ein Radweg oder ein Radfahrstreifen nicht möglich sind. Allerdings ist dies nur dann vorgesehen, wenn der Gehweg eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer nicht zulässt. (VwV StVO zu § 2, Absatz 4).

Radfahrschutzstreifen: Die StVO schreibt keine Benutzungspflicht wie beim Radweg vor.
Radfahrschutzstreifen: Die StVO schreibt keine Benutzungspflicht wie beim Radweg vor.

Üblicherweise werden Fahrradschutzstreifen nur innerorts angelegt und das meist auf Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 km/h erlaubt ist. Außerorts sind bisher keine Schutzstreifen zugelassen, auch wenn es diesbezüglich bereits einige Modellversuche gab. In einem Kreisverkehr sind Schutzstreifen nicht gestattet.

Grundsätzlich muss die Fahrbahnbreite eine Anlegung eines solchen Schutzstreifens zulassen. Ist kein ausreichender Platz vorhanden, kann ein solcher Schonraum für Radfahrer nicht eingerichtet werden. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt. Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt. Die verbleibende Fahrbahn muss so breit sein, dass zwei PKW ohne Gefahr aneinander vorbei fahren können.

Müssen Radfahrer den Schutzstreifen benutzen?

Ist ein Fahrradschutzstreifen vorhanden, stellt er einen besonderen Raum für Radfahrer dar. Er ist jedoch, wie bereits erwähnt, kein Sonderweg, für welchen eine gesetzliche Benutzungspflicht besteht. Es ist also gesetzlich nicht bestimmt, dass ein solcher Schutzstreifen benutzt werden muss. Allerdings gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, was eine Nutzung des Schutzstreifens fast unausweichlich macht.

Die Regelungen bezüglich des Zeichens 340 richten sich an Kfz-Fahrer, welche den Fahrradschutzstreifen nur in bestimmten Fällen überfahren dürfen. Für Radfahrer sind diesbezüglich keine Vorschriften vorhanden, sodass keine Pflicht besteht, nur innerhalb der Linien das Schutzstreifens zu fahren. Dies wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg 2018 bestätigt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.07.2018 – 12 LC 150/16).

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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65 Kommentare

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  1. Elmar
    Am 24. August 2020 um 9:00

    Früher war das Halten auf Schutzstreifen bis 3 Minuten erlaubt. Seit der StVO Novelle vom Mai 2020 ist dies nicht mehr erlaubt. Genau das deckt der (aktualisierte) Artikel oben ab.

  2. Jo
    Am 13. August 2020 um 16:29

    Seit der StVO Novelle Anfang des Jahres ist die Antwort: “Nein”. Auf Schutzstreifen & Radwegen darf nicht gehalten oder gar geparkt werden.

  3. Hugo
    Am 6. August 2020 um 8:19

    Aus einer zweispurigen Einbahnstraße wurde bei uns ein Schutzstreifen angebracht. D. h. jetzt ist es eine einspurige Einbahnstraße für z.B. Autofahrer und ein Schutzstreifen für Radfahrer.
    Darf man als langsamer (schwach motorisierter) Autofahrer (die Staße ist sehr steil) kurz auf den Schutzstreifen fahren um schnellere Autofahrer vorbeizulassen, solange kein Radfahrer da ist?
    Im Winter bleiben öfters Autos an der Steigung stecken, dürfen diese Autos auf den Schutzstreifen abgestellt werden, oder wo soll man die Autos am besten abstellen bis Hilfe kommt?

  4. Jürgen
    Am 17. Juli 2020 um 17:35

    Also darf ich als Autofahrer bei starkem Verkehr den Radfahrer auf dem Schutzstreifen nicht überholen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
    Was ist wenn die Autos mit 20 km/h schleichen und der Radfahrer mit 25 km/h rechts auf dem Schutzstreifen am Auto vorbeifährt und den Sicherheitsabstand nicht einhält?

    • Martin
      Am 6. November 2021 um 12:28

      Ist eigentlich in der StVO geregelt, nur die Definition von “langsam” ist halt etwas schwammig, wobei ich als Autofahrer schon ziemlich langsam sein muss damit mich ein Fahrrad überholen kann -wenn es nicht gerade ein Rennrad ist.

      §7 Abs. 2a StVO

      (2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

    • Denknach
      Am 8. Oktober 2021 um 21:43

      Siehst du dich als Autofahrer in Leib und Leben bedroht, wenn ein Radfahrer mit 25km/h auf dein für ihn lebensbedrohlichen gepanzerten Gefährt zu fährt, weil er auf einen Schutzstreifen fährt um nicht von dir getötet werden will?

      • Samryb
        Am 14. April 2022 um 19:40

        selbstverständlich, sowie jeder Autofahrer Angst hat, dass der Psycho vom Rad absteigt und mit Schaum vor dem Mund gegen den Rückspiegel tritt oder den Heckscheibenwischer abbricht – seit auch Psychos ein Rad im öffentlichen Verkehr benutzen dürfen, verbreitet sich selbstverständlich die Angst auf den Strassen

        • Hans
          Am 31. Mai 2023 um 8:22

          Bei dieser Einstellung sollte Ihre Tauglichkeit als Fahrzeugführer überprüft werden.

  5. Peter
    Am 28. Mai 2020 um 13:27

    Darf man nun auf “Fahrradschutzstreifen” kurz mit dem PKW halten?
    Hier lese ich “nein”, an anderen Stellen “ja”.

    Ich kenne Bushaltestellen bei denen der Bus auf dem Schutzstreifen hält, darf er das nicht mehr?

    • chip
      Am 10. September 2021 um 19:32

      Nein. Kostet genau so viel wie auf dem Radweg zu parken.

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