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Wo ist FKK verboten – und wo ist FKK erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fkk-ler aufgepasst: Mitunter kann Nacktbaden und Co. verboten sein
Fkk-ler aufgepasst: Mitunter kann Nacktbaden und Co. verboten sein

Textilfrei unterwegs in Deutschland

Die Freikörperkultur – auch Nacktkultur, Nudismus oder einfach FKK genannt – wird gerade im deutschsprachigen Raum nach wie vor lebhaft praktiziert.

FKK-ler schätzen die Zwanglosigkeit und Natürlichkeit, die von Nackt-Aktivitäten ausgehen. Die latente Sexualität, welche der Nacktheit mitschwingt, ist für die Praktizierenden hingegen nicht ausschlaggebend. Vielmehr gehe es um Befreiung und ein positives Körpergefühl.

Wer sich nicht geniert und sich gern unbekleidet unterwegs ist, der muss hierzulande vorher informieren, wo er das tut. Denn mitunter kann FKK verboten werden. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich gern hüllenlos betätigen.

FAQ: FKK – verboten oder nicht?

Ist es verboten, ohne Kleidung in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein?

Nein. Ein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt es nicht. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) untersagt allerdings die Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. FKK im Wald oder am Strand ist also erst einmal nicht grundsätzlich verboten, kann aber untersagt werden.

Darf ich in meinem Garten nackt sein?

Fühlen sich andere nicht dadurch belästigt, dürfen Sie sich ohne Bekleidung in Ihrem Garten aufhalten. Hierfür sollte dieser allerdings nicht einsehbar und beispielsweise durch eine Hecke geschützt sein.

Ist Nacktwandern erlaubt?

Ja. Auch hierbei gilt allerdings, dass Sie keine anderen Personen durch den Verzicht auf Kleidung belästigen dürfen. Hierdurch würden Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wählen Sie daher bestenfalls keine stark frequentierten Wanderrouten.

So ist die rechtliche Lage

Eines vorweg: Bürgerinnen und Bürgern ist es hierzulande grundlegend nicht untersagt, nackt in der Öffentlichkeit zu sein. Es gibt also kein Gesetz, welches das Tragen von Kleidung in der Öffentlichkeit zwingend vorschreibt. Dennoch gilt es als ungeschriebene Sitte, im öffentlichen Raum bekleidet zu sein.

Dennoch gilt für Nudisten keine Narrenfreiheit: FKK kann dann verboten werden, wenn sich andere Menschen durch die Nacktheit belästigt fühlen. Hier greift der Paragraph 118 „Belästigung der Allgemeinheit“ im Ordnungswidrigkeitengesetz, in welchem in Absatz 1 zu lesen ist:

Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

Die Allgemeinheit sollte also nicht durch die Entblößung bestimmter Menschen belästigt werden. Dann dürfte auch ein Bußgeld verhängt werden. Da FKK nicht vollumfänglich verboten werden kann, erhalten Betroffene zumeist einen Platzverweis.

Spezielle Informationen zum Thema Schwimmen:

FKK im Wald und auf dem eigenen Grundstück: Was ist erlaubt?

Sie sollten sich vor einem Reiseantritt informieren, ob in dem Urlaubsort FKK erlaubt ist
Sie sollten sich vor einem Reiseantritt informieren, ob in dem Urlaubsort FKK erlaubt ist

In Ihren vier Wänden dürfen Sie so oft nackt unterwegs sein, wie Sie möchten – Voraussetzung bleibt, dass Anwohner dadurch nicht gestört werden. Auch FKK im eigenen Garten ist erlaubt, solange andere sich nicht nachweislich hierdurch belästigt fühlen. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn das Grundstück für andere gut einsehbar ist oder an einer belebten Straße liegt.

Nicht selten landen Nachbarschaftsstreite vor Gericht, weil geklärt werden soll, ob das Nacktsein eines Nachbarn noch in das Recht auf Privatsphäre fällt oder ob bereits eine berechtigte Belästigung besteht. In manchen Fällen wird das Ausüben von FKK verboten, in anderen Entscheidungen wird das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten betont. Eine einheitliche Grenze kann aufgrund der doch recht schwammigen Gesetzeslage nur schwer gezogen werden, weshalb es sich hier in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt.

Ähnliches gilt auch für das Nacktsein in freier Natur: Grundsätzlich ist auch FKK im Wald und Nacktwandern erlaubt, solange andere Wanderer hierdurch keinen Anstoß finden. Möchten Sie also unbekleidet spazieren und wollen möglichen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg gehen, dann wählen Sie eher abseitige Routen.

Abgesehen von diesen Einschränkungen existieren in Deutschland recht viele Strandabschnitte, Badeorte et cetera, in denen FKK-Fans voll auf ihre Kosten kommen können.

Wenn Sie im Urlaub gern nahtlos braun werden möchten, dann sollten Sie sich vorher über die im Land geltenden Bestimmungen informieren. In vielen muslimischen und asiatischen Ländern etwa ist Nacktbaden/FKK grundsätzlich verboten. Daneben besteht für bestimmte Gewässer ein grundsätzliches Badeverbot.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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32 Kommentare

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  1. Dornröschen
    Am 21. Dezember 2022 um 3:08

    Nacktjoggen z.B. im Wald sowie Nacktheit in der Öffentlichkeit kann als Sexualdelikt Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB verfolgt werden.
    Einfach mal googeln: “Nacktjogger Polizei”

    Hingegen Leute, die nackt im Micromini unterwegs sind oder nur “untenherum” nackt in der belebtesten Öffentlichkeit unterwegs sind, die begehen kurioserweise kein Sexualdelikt nach § 183a StGB.
    Einfach mal googeln: “bottomless in public”

    So bizarr ist das deutsche Rechtswesen!

    • Stephan
      Am 22. Juni 2023 um 15:27

      Ich habe glücklicherweise noch keine schlechten Erfahrungen gemacht,obwohl ich oft nackt unseren kleinen Wald umrunde. Wenn mir jemand entgegen kommt, halte ich einfach eine Boxershorts vor meine Hüften. Die meisten merken gar nicht,dass ich nackt bin, oder sie stören sich nicht daran.

  2. Joe
    Am 28. Februar 2022 um 18:09

    Ich bin auch sehr gerne nackt, aber die schwammige Auslegung von §118 kann einem das schon mal vermiesen.
    Dabei dürfte zumindest dem Wortlaut nach gar keine Gefahr bestehen, ein Ordnungsgeld bezahlen zu müssen, denn Nacktheit ist keine Handlung, sondern ein Zustand.
    Ich denke, dass heutzutage kein Richter ein Verbot ausspricht, wenn sich jemand durch Männer in Frauenkleidung gestört fühlt. Warum also nicht auch bei Nacktheit? Hier sollten keine zweierlei Maßstäbe angesetzt werden. Ich muss ja nicht nackt durch ein Kaufhaus schlendern, oder ein Restaurant besuchen, aber in der freien Natur würde ich mir da schon mehr Toleranz wünschen.

  3. Jürgen
    Am 2. September 2021 um 21:02

    Als überzeugter Nudist wandere ich öfter mal nackt hauptsächlich im Wald oder fahre nackt mit dem Rad auf nicht so belebten Strassen. wenn mir beim wandern jemand begegnet grüsse ich höflich und das wars ich würde nie auf die Idee kommen meine Hand vor das Teil zu halten weil ja jeder weiss wie das Teil aussieht was ich verdecken soll.. Beim nackt radeln habe ich mal selbst in einem Video prüfen lassen was ein Autofahrer sieht wenn er an mir vorbeifährt. Wer mir entgegen kommt sieht gar nichts weil meine Lenkertasche alles verdeckt und wenn mich Autos überholen können sie nur ganz kurz die Tatsache wahr nehmen. Lediglich Radfahrer oder Fussgänger könnten mehr erkennen aber auch da bin ich ja so schnell vorbei das es kaum zu merken ist.

  4. Michael
    Am 26. Juni 2021 um 7:52

    Vor einiger Zeit sprach mich unsere neu zugezogene Nachbarin an. Ihre Tochter hätte, nachdem sie morgens aufgestanden war, fürchterlich geschrieben und es ging darum, dass ich ganz dicht an der Wand auf meiner Terrasse auf der Liege gelegen habe. Natürlich nackt. Es waren 22 Grad morgens um 8 Uhr. Also hatte ich diese Gelegenheit genutzt. Als die Tochter morgens aufwachte ihre Jalousie öffnete, hätte sie sich angeblich furchtbar erschrocken, als sie mich im Garten nackt sah. Sie hätte zu ihrer Mutter gesagt, sie möchte das nicht sehen.

    Deswegen hatte sie gemeint, ich könnte mich doch auch um die Ecke legen. Da ist morgens aber keine Sonne. Wie blöd ist denn der Vorschlag. Ich hatte ihr gesagt, da gibt es doch eine einfache Lösung. Sie muss ja nicht in unseren Garten schauen. Die Antwort fand sie ziemlich frech und sie wird rechtliche Schritte prüfen.

    Hierzu sei noch angemerkt, es ist ein Reihenhaus. Die Tochter hat ihr Zimmer oben und kann schräg hinunter auf unserer Terrasse sehen. Da lag ich. Ansonsten ist das Grundstück ringsherum mit Zäunen von 1,80 m eingezäunt. Also zu ebener Erde kann man mich nicht sehen. Natürlich kann man mich aus höher gelegenen Fenstern sehen.

  5. Lisa
    Am 25. Juni 2021 um 0:18

    In der Theorie gebe ich meinen Vorschreibern recht. Aber in der Praxis gibt es immernoch genügend Leute (meist Männer) die das eben nicht aus Liebe zur Natürlichkeit befürworten. Und denen sollte man eben keine Bühne geben.

  6. Eckhard
    Am 16. Juni 2021 um 13:55

    Schlimm finde ich, dass immer noch jeder nackte Mann wegen Exhibitionismus angezeigt werden kann. Exhibitionistische Handlungen sind eigentlich nur nach Anzeige von Geschädugten zu verfolgen. Im Falle einer Anzeige wird dann oft nach den Angezeigten gesucht, die sich im dann gegen den Vorwurf leicht wehren könnten, wenn sie als Nacktjogger oder Nacktwanderer unterwegs waren. Es ist trotzdem eine Einschränkung der Freiheit von Männern. Für Frauen gibt es diese Straftat nicht. Es wird Zeit, dass Nacktsein nicht mehr als Verhalten gesehen wird, dass Menschen schaden kann. Der Begriff der Schamverletzung sollte nicht mehr benutzt werden. Wie kann es sein, dass Teile unseres menschlichen Körpers bedeckt sein müssen, um niemanden zu verletzen? In welchem Verhältnis steht eine solche Verletzung zu anderen Verletzungen? Sind einige Teile des Körpers schändlicher als andere Teile des Menschen? Kann so etwas noch gängige Rechtsauffassung sein? Gilt die Würde des Menschen nicht für den Menschen als Ganzes?

  7. HaJo
    Am 14. Juni 2021 um 15:49

    Die o.g. Ideen, sich die Hände vor’s Gemächt zu halten, sollte einem jemand begegnen, finde ich dermaßen blöd, dass es mich graut.
    Warum? Was ist an dem Köperteil, das ja nur die Männer betrifft, denn dermaßen unangenehm, dass man es verbergen muss?
    Soweit mir bekannt, gibt es keinen Mitmenschen – auch niemanden, der mir begegnet – , der nicht ob dieses Körperteils und der damit zusammenhängenden(!) Biologie die Möglichkeit hat, mir überhaupt lebend begegnen zu können.
    Wie übrigens oben schon erwähnt, ist ein nackter Mensch in meinem Augen weit eher harmlos als jemand in einem Hoody mit weiten Hosen, in denen nicht nur Natürliches versteckt sein könnte.

  8. Sascha
    Am 14. Juni 2021 um 14:21

    die Hand vor das Geschlechtsteil halten? dann heißt es nachher von dem anderen, man würde sexuell tätig sein, wäre dann aber auch ein Widerspruch in sich.
    aber wenn man einem oder mehreren Menschen begegnet die unbekleidet ist kann man sich wegdrehen oder woanders hinschauen. macht man ja auch wenn einem das was entgegen kommt einem nicht gefällt.

    “Die Allgemeinheit sollte also nicht durch die Entblößung bestimmter Menschen belästigt werden. Dann dürfte auch ein Bußgeld verhängt werden. Da FKK nicht vollumfänglich verboten werden kann, erhalten Betroffene zumeist einen Platzverweis.” bei diesem Auszug frage ich mich grade, was ist mit bestimmter Menschen gemeint?

  9. Nico
    Am 3. April 2021 um 3:57

    Die Leute, die mit einem persönlichen Automatismus in der Nacktheit anderer Menschen sexuelle Zusammenhänge herleiten oder konstruieren, haben doch selbst Komplexe und Probleme. Das sind die Leute, die im FKK Saunabereich verhüllt mit einem Ganzkörperbadetuch oder Bademantel herumlaufen und mir dabei auffällig lange zwischen die Beine gaffen. Es tut mir leid für die Leute, dass ich beim FKK oder in der Sauna null stimuliert werde und keinerlei Erektion bekomme, da müssen sie also bei mir schon genauer gaffen, um was zu erkennen :-)
    Aber ich möchte trotz meiner körperlichen Makel oder nicht der Norm entsprechend weiterhin gerne nackt sein, weil ich es befreiend finde, nackt zu schwimmen oder ein Sonnenbad ganz nackt zu nehmen, wenn das Lüftchen über die Haut streift. Etwas mehr Toleranz wäre schön.

  10. Bernd
    Am 13. Februar 2021 um 23:44

    Liebe Akli, wenn du in die Sauna gehst um Penise anzuschauen ist doch DAS eine Belästigung und sonst nichts!!! Und warum fühlst du dich durch Nackte belästigt, sexuell belästigt?? Wahrscheinlich weil du die Penise ganz genau anstarrst….

  11. Bernd
    Am 10. November 2020 um 9:10

    Kleidung ist Zivisilationszwang
    Nacktheit ist Natürlichkeit
    Warum wird nicht der Zwang bestraft,sondern die Natürlichkeit?

  12. Frank
    Am 14. Oktober 2020 um 23:56

    Ich bin schon seit vielen Jahren wo immer es geht nackt. Nur so fühle ich mich wirklich wohl, und ich kann es nur allen empfehlen.
    Wichtig ist meiner Ansicht und Erfahrung nach, dass man sich dabei ganz natürlich und normal verhält. Warum auch nicht? :-)
    So lebe ich zuhause im Sommer und im Winter. Natürlich genieße ich so dir Zeit am liebsten auch draußen. Wenn es wirklich schön warm ist, dann fahre ich natürlich nackt Auto und gehe ich auch gerne so spazieren. Alles einfach unbeschreiblich sinnlich und schön.
    Mir sind dabei schon viele begegnet, aber noch nie hat es Probleme gegeben. Die Reaktionen gingen von “wegsehen” über freundliches Grüßen, freundliche und interessierte Gespräche, bis hin zu Bewunderung für den Mut. Nur ein einzigstes Mal wurde ich von einer älteren Dame gefragt, ob ich denke, angemessen gekleidet zu sein :-) aber das war allerdings auch mittags quer durch die Stadt :-))
    Mein Wunsch und Tipp: Leute…. versucht es einfach mal und ihr werdet eure Klamotten zukünftig hassen :-)

  13. Cyron
    Am 21. August 2020 um 15:21

    @Franzi Sieht ein nackter Mensch am Strand anders aus als in der Stadt oder im Wald? Nein! Warum also machen Sie diesen Unterschied?
    Ich lebe in einer Gegend mit vielen Talsperren. Wo hört der Strand auf und wo fängt der Wald an? Ist es der Fußweg dazwischen? Setze ich als Nudist auch nur einen Fuß über diese Grenze, begehe ich damit eine Straftat? Warum? Das ist lächerlich!

  14. Akli
    Am 1. August 2020 um 15:06

    Ich fühle mich durch nackte Männer belästigt und finde es fast unerträglich, wenn diese an einem Badestrand, nicht FKK, rumlaufen. Für mich ist das sexuelle Belästigung und total übergriffen. Wenn ich Lust habe Penise zu sehen, dann gehe ich zum FKK oder in die gemischte Sauna.
    Geht gar nicht.

    • Dieter L
      Am 1. Februar 2024 um 20:22

      Einfach nicht hinschauen, was einem nicht gefällt. Weghören oder wegriechen ist dagegen sehr schwer

    • Heiko
      Am 11. August 2022 um 13:19

      Ich fühle mich durch bekleidete Menschen belästigt. Ich kann den Anblick nicht ertragen. Und jetzt?
      Nacktheit ist der natürliche Zustand des Menschen, hat Null mit Sexualisierung zu tun. Wenn du den Anblick eines Penis nicht ertragen kannst, warum schaust du dann dort hin? Das menschliche Auge kann nur einen kleinen Bereich fokussieren, um also den Penis zu sehen muss man dort schon hinschauen.
      Ich denke vielen Nacktwanderern und Naturisten geht es um Freiheit. Frei zu sein ist erstrebenswert, wer mit sich und der Natur im reinen ist braucht nichts verstecken.

      • Günther
        Am 28. September 2022 um 14:43

        Wir gehen regelmäßig, wenn die Temperaturen es zulassen um Sonnenaufgang nackt im Wald joggen. Mehrmals kamen wir schon mit Jägern und Hundegassigehern in Kontakt. Wir entschuldigten uns damit, dass wir um diese frühe Morgenstundenicht mit einer Begegnung gerechnet hätten. Ärger oder gar Anzeigen gab es bisher noch nie.

  15. Christoph
    Am 7. Juni 2020 um 5:25

    Lege im Grunewald gerade einen kleinen Lehrpfad für Waldpflanzen an. Nackt. Wenn ich jemand kommen sehe, hocke ich mich mit dem Rücken zu ihm oder ihr hin und schaue mir das Moos und die Blätter an. So belästige ich niemand und ich kann mich danach wieder frei und nackt bewegen. Kommen mehrere, gehe ich etwas mehr in den Wald hinein. Noch einfacher ist es mit einem Longshirt – mit nix als Luft drunter

  16. Leo
    Am 5. Mai 2020 um 20:41

    Habe schon an mehreren geführten Nacktwanderungen teilgenommen – ein wirklich guter Ausgleich für einen Schreibtischtäter mit großem Körper. Alleine war ich bisher nur auf offiziellen FKK-Wegen unterwegs. Wenn man aber abseits gelegene Wege nutzt und dies zu Zeiten, zu denen möglichst keine Textilwanderer unterwegs sind dürfte es keine Probleme geben. Während einer Gruppenwanderung im Bergischen Land wurden wir sogar von entgegenkommenden Textilwanderern gefragt, wo sie sich zur Teilnahme anmelden müssen…

  17. Andreas S.
    Am 9. März 2020 um 18:40

    Man sagt Nacktheit wäre in Deutschland überall erlaubt, sogar in der Öffentlichkeit und es gäbe kein Gesetz, was das verbietet . So ist es nicht, denn nicht nur als Ordnungswidrigkeit kann sie angesehen werden, sondern auch als Straftat – Paragraph 183 und Paragraph 183 a, unabhängig davon ob man es aus sexuellen Gründen und Manipulationen daran macht oder nicht.

  18. Reinert
    Am 29. Februar 2020 um 21:11

    Nacktbaden ist ja supper!!!

  19. Franzi
    Am 13. Februar 2020 um 0:46

    Aber wie schaut es aus wenn ein Nudist in Gegenwart von Kindern unterwegs ist? Am Strand sehe ich das anders als bzw in der Stadt oder im Wald. Gilt das dann als sexuelle Belästigung von Mindejährigen? MfG

    • Sexuelle Belästigung?
      Am 14. Juni 2022 um 7:59

      Eine sexuelle Belästigung kann nur dann vorliegen, wenn etwas sexuell ist. Einfache Nacktheit gehört nicht dazu. Sie ist keine Tätigkeit sondern lediglich ein Zustand, nebenbei der natürliche Zustand, in welchem wir alle auf diese Welt gekommen sind.

  20. Uwe
    Am 1. Februar 2020 um 13:32

    Ich selber bin leidenschaftlicher Naturist und bin so oft es möglich ist nackt
    In der Öffentlichkeit bewege ich mich nur nackt in gleichgesinnter Gesellschaft und wenn ich weiß das ich niemand anderen damit störe bzw belästige, ich würde natürlich viel öfter nackt sein aber selber fühle ich mich auch nicht wohl wenn meinen Gegenüber sich dadurch belästigt oder unwohl fühlt

  21. Tschikkitschakk
    Am 22. Januar 2020 um 20:55

    Was ich als guten Ansatz finde, ist, ob ein sexueller Bezug oder Exhibitionismus dabei ist. Wenn man ohne sexuelle Intentionen einfach diskret nackt ist, ist doch super. Öffentlichen Sex oder auch so Herren, die dann irgendwie infantil schauen, ob sie nun Bestätigung für ihren nackte Körper kriegen wollen – al la, “Mutti ich bin doch so süß, bitte lobe mich! – das stört mich total. Obwohl ich selbst gern nacktbade, einfach, weil es total sinnlos ist, Schwimmsachen mitzuschleppen, sich am See nackt auszuziehen, die Schwimmsachen anzuziehen, ins Wasser zu gehen, rauszukommen, nasse Sachen abzupellen, und sich wieder anzuplünnen, und dann den rest des Tages nen klatschnassen Bikini in der Tasche mit rumzuschleppen.

  22. Harald
    Am 14. Januar 2020 um 16:36

    Die Idee von Thomas mit dem Händevorhalten finde ich sehr gut.
    Das sollte umgesetzt werden.
    Ich bin leidenschaftlicher FKK Liebhaber, vermeide aber nacktes wandern wegen möglichen Anfeindungen
    in der Natur ( betreibe es nur auf offiziellen Nacktwanderwegen).
    Das mit dem Paragraph118 ist alles sehr schwammig, es sollte eine eindeutige Regelung dazu geben.
    Ich befürworte natürlich das legale nackte Ausüben sportlicher Aktivitäten.

  23. thomas
    Am 13. Dezember 2019 um 22:33

    Wenn ein Nacktwanderer auf eine bekleidete Person trifft, dann sollte er sich beim Erkennen dieser Person schnellstens mit den Händen das Geschlecht zuhalten, um Mißverständnise zu vermeiden, der guten Sitte wegen und aus Respekt der anderen Person gegenüber.
    Damit sollte genügend getan sein, dass keine Ordnungswidrigkeit geahntet werden kann.
    Außerdem sollte die bekleidete Person sofort den Blick vom Nacktwanderer abwenden um ihn zu respektieren.

  24. thomas
    Am 13. Dezember 2019 um 20:19

    Nacktwandern ist also gesetzlich nicht verboten und dennoch kann mich eine einzelne person dafür anzeigen, damit ich ein Ordnungsgeld bezahlen muss. Also kommt Nacktwandern doch einem Verbot gleich, obwohl es doch gesetzlich nicht verboten ist.
    Wann kommt da endlich mal Klarheit rein. ich bin schon älter und lebe nicht mehr ewig und ich würde neben anderen schönen Dingen gern sicher Nacktwandern dürfen ohne dieser Ungewissheit werde ich nun bestraft oder nicht.
    Mein Vorschlag:
    Nacktwanderer decken ihr Geschlecht mit den Händen ab bei einer Begegnung anderer Personen bzw. einer Person und bringen so zum Ausdruck, dass sie nur am Nacktwandern interessiert sind.
    Das sollte reichen um einer Ordnungswidrikeitsstrafe aus dem Weg zu gehen

  25. Werner
    Am 14. November 2019 um 9:26

    Wenn eine oder zwei Personen genügen, einem wegen Nacktseins eine Ordnungswidrigkeit aufzubrummen, läuft etwas falsch. Wie Roberto J. schon erwähnt hat, Falschparken kann eine reale Gefahr sein. Ich habe mehrfach Fotos von Autos ans Ordnungsamt geschickt, wo diese in Feuerwehrzufahrten geparkt waren. Ich bekam nicht einmal eine Antwort.
    Wer den Anblick eines nackten Menschen nicht ertragen will, sollte sich überlegen, ob unsere Gesellschaft die Richtige für ihn ist.
    Natürlich darf keine explizite Zurschaustellung der Geschlechtsorgane vorliegen oder gar Manipulationen daran.

  26. Roberto J.
    Am 13. August 2019 um 13:16

    “verboten” / “erlaubt” / “FKK … praktiziert” / “ungeschriebene Sitte” / “andere … keinen Anstoß finden” …

    Ein nackter Mensch ist körperlich ungeschützt und leicht angreifbar, jedoch keine Bedrohung für andere.
    In der Natur barfuß und nackt zu sein bedeutet für mich, die Umwelt bewußt und empfindsam wahrzunehmen, auch den Müll auf den Wegen oder in den Köpfen mancher Menschen.
    Die unbekleidete Lebensweise erlebe ich als friedvollsten und natürlichsten Daseins-Zustand. Und es stellt sich die Frage, wieso das NacktSEIN in der Öffentlichkeit “die Allgemeinheit belästigen oder gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen” sollte.
    Selbst Falschparken ist gefährlicher, als z. B. ein Radfahrer auf der Landstraße, bekleidet oder nicht.
    Weghören, wenn Lärm ist, geht nicht. – Wegsehen, wenn nackte Menschen vorbeilaufen, geht immer!

    Richten wir doch bitte den Focus auf echte Gefahren und gefährliche Trends, auf blinden Hass und jegliche Gewalt in allen Lebensbereichen.
    Und sortieren wir uns doch neu, was uns wirklich wert sein sollte, geschützt und sanktioniert zu sein.

    • wolfgang
      Am 30. November 2023 um 14:21

      Ich wundere mich auch sehr über unsere Rechtsprechung. Allerdings kommt es mir entgegen den ich Laufe auch gerne nackt auf dem Feld, Wald oder um einen See herum, weil ich großen Spaß daran habe etwas Verbotenes zu machen. Ich habe nie eine Erektion und spiele auch nie an mir herum, ich habe bei den Spaziergängen starkes Herzklopfen und das ist es, worauf es mir ankommt. Es sind keine sexuellen beweggründe sondern nur der Reitz des verbotenen. Solange es also nicht erlaubt sein wird, werde ich weiter mit Herzklopfen umherziehen. Übrigens habe ich bisher auch noch keine Anfeindungen erlebt. Seitdem ich mir angewöhnt habe den Menschen, die mir entgegenkommen in die Augen zu sehen und wirklich freundlich zu grüßen werde ich zu bestimmt 95% freundlich zurückgegrüßt. Nur selten schaut jemand weg und noch nie hat mich jemand angegriffen, weder verbal noch handgreiflich.

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