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Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG): Wann drohen Punkte?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Fahreignungs-Bewertungssystem

Welche Maßnahmen sieht das Fahreignungs-Bewertungssystem vor?

Die Bewertung der Fahreignung erfolgt nach zum einen nach Punktekategorien (Für welchen Verstoß drohen wie viele Punkte?), zum anderen nach Maßnahmenstufen (Ab welchem Punktestand droht welche Maßnahme?). Diese Grundregelungen sind in § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgeführt und machen so eine bundeseinheitliche Bewertung möglich.

Wann droht nach Fahreignungs-Bewertungsystem eine Ermahnung?

Bei einem Punktestand von vier oder fünf Punkten erhält der betroffene Verkehrsteilnehmer eine Ermahnung. Zu diesem Zeitpunkt kann er noch an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, um einen Punkt in Flensburg abzubauen.

Was wird im Fahreignungsregister eingetragen?

Im FAER werden alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten eingetragen, für die zusätzlich Punkte in Flensburg verhängt wurden.

Was regelt das Fahreignungs-Bewertungssystem?

Wie funktioniert das Fahreignungsbewertungssystem in Deutschland?
Wie funktioniert das Fahreignungsbewertungssystem in Deutschland?

In § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das in Deutschland geltende Fahreignungs-Bewertungssystem zusammengefasst. Auf dessen Grundlage soll eine bundeseinheitliche Einschätzung von Verkehrsteilnehmern ermöglicht. Auch Betroffene selbst sollen so ihr eigenes Fehlverhalten einschätzen können. Dreh- und Angelpunkt für die Bewertung der Fahreignung einzelner Personen ist das Fahreignungsregister. In diesem werden Punkte eingetragen, sobald ein Betroffener sich einer Zuwiderhandlung schuldig macht, die mit entsprechenden Sanktionen belegt ist.

Bedeutend im Rahmen der Fahreignungsbewertung sind zum einen die drei Punktekategorien und zum anderen die drei Maßnahmenstufen. Beides wollen wir im Folgenden näher beleuchten.

Die drei Punktekategorien im Fahreignungs-Bewertungssystem

Im Fahreignungs-Bewertungssystem ist nach § 4 Abs. 2 StVG zwischen drei verschiedenen Punktekategorien zu unterscheiden:

§ 4 StVG legt fest, wann wie viele Punkte drohen und welche Maßnahmen ab wann ergriffen werden.
§ 4 StVG legt fest, wann wie viele Punkte drohen und welche Maßnahmen ab wann ergriffen werden.
  1. Für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, kann ein Punkt in Flensburg eingetragen werden.
  2. Zwei Punkte können Personen erhalten, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, für die als Nebenfolge ein Fahrverbot droht. Dasselbe gilt für verkehrsgefährdende Straftaten, bei denen ein Fahrverbot als Nebenstrafe festgesetzt – von der Entziehung der Fahrerlaubnis also abgesehen – wird.
  3. Verkehrsgefährdende Straftaten, denen ein Fahrerlaubnisentzug folgt, gehen mit der Eintragung von drei Punkten in der Verkehrssünderkartei einher.

Ein genauer Überblick dazu, für welche Verfehlungen laut Punktekatalog entsprechende Eintragungen erfolgen, findet sich in Ablage 13 FeV. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können dabei die folgenden Straftaten entweder zwei oder drei Punkte nach sich ziehen (abhängig davon, ob ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug als Nebenstrafe festgelegt wird):

Eine Übersicht dazu, welche Ordnungswidrigkeiten mit einem oder zwei Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem berücksichtigt werden, finden Sie in diesem Auszug aus dem Punktekatalog.

Im Video: Wann verjähren Punkte in Flensburg?

Die wichtigsten Infos zur Punkteverjährung kurz und knapp zusammengefasst

Weiterführende Ratgeber rund um das Fahreignungs-Bewertungssystem:

Alle Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert.

Das Fahreignungsregister (FAER) ist das neue Verkehrszentralregister (VZR). Neben dem Namen haben sich jedoch auch die Punktevergabe und das Bewertungssystem im Zuge der Reform von 2014 geändert. Was genau wird also gespeichert und wie bekommen Sie Auskunft? Hier erfahren Sie es. » Weiterlesen...

In der Probezeit Punkte bekommen. Ist das möglich? Ja. Wie viele es werden, hängt vom Verstoß ab.

Gerade zu Beginn der Fahrkarriere in der Probezeit können aus Unsicherheit noch viele Fehler geschehen. Laut Bußgeldkatalog werden diese unterschiedlich gewertet. Für bestimmte Verstöße gibt es sogar Punkte, die in Flensburg vermerkt werden. Erfahren Sie hier, für was viele Punkte drohen. » Weiterlesen...

Die Überliegefrist hat eine Dauer von einem Jahr

Was passiert mit den Punkten in der Überliegefrist? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen zu den Tilgungsfristen von Punkten und ob während der Überliegefrist die Punkte gelöscht sind oder ob die Behörde trotzdem noch auf diese zugreifen kann. » Weiterlesen...

Tilgungsfristen und Punkte

Punkte in Flensburg belasten das Konto von Autofahrern nicht für immer; sie verfallen nach festgelegten Tilgungsfristen. Welche das sind und was Sie selbst tun können, um zu ermitteln, wie viele Punkte Sie haben und wie Sie diese auch vor der Frist abbauen können, steht in unserem Ratgeber zum Punkteverfall. » Weiterlesen...

Eine Punkteabfrage ist beim KBA möglich.

Sie haben den Überblick über Ihren Punktestand verloren und wollen nun wissen, ob es schon beim nächsten Delikt zu einem Führerscheinentzug kommen kann? Aus unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten das KBA Ihnen bietet, damit Sie einen Antrag stellen können, um den aktuellen Punktestand zu erfahren. » Weiterlesen...

Punkteabbau: So können Sie in Deutschland Punkte abbauen

In diesem Ratgeber werden Möglichkeiten zum Punkteabbau ausführlich beschrieben. Erfahren Sie, wer seine Punkte aktiv mittels Fahreignungsseminar abbauen kann und welchen Verkehrsteilnehmern diese Option verschlossen bleibt. Lesen Sie hier, ob Sie Ihre Punkte abbauen können! » Weiterlesen...

Die drei Maßnahmenstufen im Fahreignungs-Bewertungssystem

Neben der Einordnung von Zuwiderhandlungen in eine der drei Punktekategorien ist im Fahreignungs-Bewertungsystem insbesondere geregelt, ab welchem Punktestand im FAER welche zusätzliche Maßnahme von den zuständigen Behörden zu treffen ist. Diese sind in § 4 Abs. 5 StVG festgehalten:

  1. Bei einem Stand von vier oder fünf Punkten, ist eine schriftliche Ermahnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem vorgesehen. Im Rahmen dessen erhält der Verkehrssünder auch den Hinweis, dass er über die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen kann. Dies ist jedoch nur einmal alle fünf Jahre möglich. 
  2. Bei sechs oder sieben Punkten in Flensburg ist dem Beschuldigten eine schriftliche Verwarnung zu erteilen. Mit dieser erfolgt auch der Hinweis auf den bald drohenden Fahrerlaubnisentzug, sollten weitere Einträge hinzukommen. Das Fahreignungsseminar kann auch zu diesem Zeitpunkt noch freiwillig besucht werden, eine Reduzierung des Punktestandes dadurch jedoch nicht mehr möglich.
  3. Sofern die im Fahreignungs-Bewertungssystem vorgesehenen ersten beiden Stufen bereits durchlaufen wurden, droht ab einem Punktestand von acht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ab diesem Punktestand gilt die betroffene Person laut Fahreignungs-Bewertungssystem nicht mehr als geeignet, Kraftfahrzeuge zu führen.

Die folgende Infografik veranschaulicht die drei Maßnahmenstufen, die das Fahreignungs-Bewertungssystem vorsieht:

Unser Punktetacho zeigt Ihnen übersichtlich, wann welche Konsequenzen erfolgen.
Punktetacho: Die drei Maßnahmenstufen im Fahreignungs-Bewertungssystem

Was passiert, wenn eine der Maßnahmenstufen ausgeblieben ist? Erhalten Sie aufgrund Ihres Punktestandes eine Verwarnung, ohne dass die zuvor nach Fahreignungs-Bewertungssystem erforderliche Ermahnung erfolgte, dann ist die Verwarnung unzulässig. Die Behörde muss stattdessen die vorausgehende Maßnahme ergreifen, d. h.: Sie erhalten eine Ermahnung und gleichzeitig wird der Punktestand auf fünf zurückgesetzt. Ist die Verwarnung ausgeblieben und Sie erhalten den achten Punkt, hieße dies wiederum, dass die Behörde Sie nun lediglich verwarnen kann, den Punktestand auf sieben zurücksetzen muss. Die entsprechenden Regelungen hierzu finden sich in § 4 Abs. 6 StVG.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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1 Kommentar

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  1. Matthias
    Am 4. April 2023 um 7:43

    Hallo,

    Müssen Ermahnungen und Verwarnungen der Fahrerlaubnisbehörde im FAER eingetragen sein?

    Folgender Beweggrund.
    Mir wird angedroht bzw. beabsichtigt die Fahrerlaubnis zu entziehen, da ich durch die Überliegefrist 8 punkte besitze.
    in den schreiben ist ersichtlich das angeblich am 2.06.2020 eine Verwarnung erteilt wurde und am 21.10.2021 eine Verwarnung.
    Allerdings ist im Aktuellen FAER aus 02/23 als auch einen Früheren FAER 10/21 nur die Ermahnung vom 02.06.2020 ersichtlich.

    kann man davon ausgehen, dass die Verwarnung am 21.10.2021 gar nicht existiert ?

    Vielen Dank für ihre hilfe

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