Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten Sie einen Anhörungsbogen
Nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) erhält der Verkehrssünder noch vor der Zustellung des Bußgeldbescheids einen Anhörungsbogen. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zählen u.a. zu solchen Verstößen im Straßenverkehr. Der Anhörungsbogen ist vor allem dafür da, dem Fahrer grundsätzlich die Gelegenheit zu geben, sich zu der Sache zu äußern.
Der Anhörungsbogen enthält alle wichtigen Informationen zum Tatbestand. Das können sein: Zeit und Ort des Verstoßes und um welchen Verstoß es sich handelt. Aber auch wie viel Sie zu schnell gefahren sind und wo die Polizei Sie geblitzt hat oder, wo beispielsweise der Unfall in dem Zusammenhang passiert ist. Weiterhin gibt der Anhörungsbogen bereits die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog an und es werden darin kurze Angaben zu den Zeugen gemacht, also den Polizeibeamten, die den Betroffenen „erwischt“ haben. Zumeist stehen hier aber nur die Nachnamen und Kürzel zum Schutz der Beamten.
In einigen Fällen sind auch Beweismittel auf den Anhörungsbogen aufgedruckt, das kann zum Beispiel das berühmte „Blitzerfoto“ sein.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Anhörungsbogen
Welche Funktion hat der Anhörungsbogen?
Wird jemandem eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen, muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zur Sache zu äußern. Im Bußgeldverfahren geschieht das vor dem Erlass des Bußgeldbescheids durch Zusendung des Anhörungsbogens. Außerdem dient er der Fahrerermittlung.
Wie sieht ein Anhörungsbogen aus?
Unser Muster verschafft Ihnen einen Überblick, wie der Anhörungsbogen, welcher von der Bußgeldstelle verschickt wird, üblicherweise aussieht.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Sie sind allenfalls verpflichtet, Angaben zur Person zu machen (Name, aktuelle Adresse, Geburtsdaten). Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie sich aber nicht äußern.
Darf ich angeben, dass jemand anders gefahren ist und den Verkehrsverstoß begangen hat?
Hüten Sie sich davor, falsche Angaben zu machen. Wer wider besseres Wissen so etwas behauptet, macht sich u. U. wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB strafbar.
Keine Lust zu lesen? Der Anhörungsbogen im Video erklärt
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?
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Zur Fahrerermittlung wird im Bußgeldverfahren ein Anhörungsbogen verschickt. Doch wie ist ein solcher eigentlich auszufüllen? Welche Angaben muss ich machen, was ist nicht notwendig? Und muss ich ihn eigentlich ausfüllen oder kann ich ihn auch ignorieren? Erfahren Sie dies und mehr in unserem Ratgeber! » Weiterlesen...
Nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wird Ihnen oft eine Anhörung zugeschickt. Diese eröffnet das Bußgeldverfahren und dient der Fahrerermittlung. Was Sie zur Anhörung wissen müssen, etwa ob Sie sie ignorieren können, erfahren Sie hier in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Muster für Anhörungsbogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung:
Adresse der Behörde Straße Telefon, FaxName des Kfz-Halters Straße PLZ
Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Sehr geehrte/r Herr/Frau XX
Ihnen wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Stadt, Straße, Abschnitt als Führer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XXXXXX folgende Verkehrsordnungswidrigkeit(en) nach § XX StVO begangen zu haben:
Kennzahl und Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
XXXXXXX Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): XX km/h Verletzte Vorschriften: § XXX, Abs. XXX
Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen): Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt Archiv XXX Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX
Beweismittel: Foto
Zeugen: XXXX und XXXX
Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog: Bußgeld: XX Euro Punkte: X Fahrverbot: XX Monat(e)
Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden. Sie betragen im Regelfall: XX Euro.
Beispiel eines Anhörungsbogens zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:
Wichtig ist, dass sich der Vorwurf im Anhörungsbogen gegen eine bestimmte Person richtet – das ist in der Regel immer der Halter des Autos, mit dem der Verstoß gegen das geltende Verkehrsrecht begangen wurde. Das resultiert aus der sogenannten Kennzeichenanzeige, da die Bußgeldbehörde anhand des amtlichen Kennzeichens am Auto zunächst nur den Halter des Kfz ausfindig machen kann. Weil der Halter nun dementsprechend als einziger Ansprechpartner gilt, erhält auch er den Anhörungsbogen.
Beispiel: Haben Sie am 15. Januar eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, ist diese verjährt, wenn der Bußgeldbescheid nicht bis zum 14. April bei Ihnen eingetroffen ist. Haben Sie allerdings am 20. Februar den Anhörungsbogen erhalten, beginnt die Verjährungsfrist von neuem und Ihr Verkehrsvergehen wäre erst am 19. Mai tatsächlich verjährt. Denn: Da der Tag des Ablaufens der Frist dem Tag des Verstoßes maßgeblich vorausgeht, läuft die Frist also immer einen Tag vorher ab.
Sollten Sie den Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?
Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht? Die Angaben zur Person sind Pflicht!
Die Frist in der Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen müssen, beträgt in der Regel eine Woche. Der Betroffene ist verpflichtet, den Bogen mitsamt den Angaben zu seiner Person zurückzusenden (§ 111 OwiG). Nicht verpflichtet ist der Adressat dagegen, Angaben zur Sache zu machen. Da sich in diesem Fall niemand selbst bezichtigen muss, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten, dann sind weitere Sanktionen zu erwarten. Dabei kann eine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches drohen oder die Vorladung des Halters zur Vernehmung/Anhörung bei der Polizei oder in der Bußgeldstelle.
Sollten nun nicht Sie als Halter der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein, so können Sie auf dem Anhörungsbogen den tatsächlichen Täter benennen. Dazu sind Sie jedoch, im Gegensatz zur Angabe Ihrer eigenen Personalien, nicht verpflichtet.
Schon am Ort des Geschehens kann die Polizei eine Anhörung im Bußgeldverfahren vornehmen. Doch zum Schutze der Selbstbelastung haben Sie im Wesentlichen das Recht zu schweigen. Dies sollten Sie auch in Anspruch nehmen. Vor allem dann, wenn Sie planen, in der Angelegenheit einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Aus Ihrem Schweigen dürfen die Behörden keine Schlüsse gezogen werden, die die Zuständigen Ihnen zur Last gelegt könnten.
Der Anhörungsbogen ist noch nicht die Aufforderung zur Zahlung der Geldbuße. Dies erwartet Sie erst, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt in der Regel nach zwei bis vier Wochen, insgesamt hat die Behörde allerdings drei Monate dafür Zeit.
Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung
Die Frist für die Verjährung einer Ordnungswirdigkeit beträgt laut § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG drei Monate
Die Frist für die Verjährung wird nach § 33 Absatz 1 Nr. 1 OwiG durch die Versendung des Anhörungsbogens unterbrochen. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten drei Monate ab dem Zeitpunkt der Tat. Innerhalb dieser Zeit muss also der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintreffen. Doch die Verjährungsfrist von drei Monaten beginnt nach der Versendung des Anhörungsbogens wieder von vorn.
Ausnahme: In diesem Fall unterbricht der Anhörungsbogen nicht die Verjährungsfrist:
Die Formulierung „Vorwurf“ spielt laut Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Es sollte im Anhörungsbogen also geschrieben stehen: „…wird Ihnen vorgeworfen…“. Steht allerdings folgendes: „…wurde festgestellt, dass….“, so tritt bei letzterem keine Unterbrechung der Verjährung ein, da nur bei ersterem („…wird Ihnen vorgeworfen…“) auch ein persönlicher Vorwurf gegenüber des Empfängers ausgesprochen wird.
Die Verjährung kann außerdem nur einmal unterbrochen werden. Hat die Polizei Sie also bereits am Tatort angehört, so ist eine weitere Unterbrechung durch die Zusendung des Anhörungsbogens nicht mehr möglich.
Sind der Fahrer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat und der Halter nicht identisch, so tritt die Unterbrechung der Verjährungsfrist nur für den im Anhörungsbogen namentlich Benannten in Kraft. Das ist in der Regel der Empfänger des Schreibens wie zugleich auch der Kfz-Halter. Für denjenigen, der also den Verstoß tatsächlich begangen hat, läuft die Frist weiter.
Anhörungsbogen nicht erhalten
Sollten Sie den Anhörungsbogen nicht erhalten haben, spielt das keine Rolle. Wenn die zuständige Behörde den Postausgang Ihres Anhörungsbogens nachweisen kann, dann gilt die Unterbrechung der Verjährung trotzdem als zulässig.
Es kann aber auch vorkommen, dass der Betroffene keinen Anhörungs- sondern einen Zeugenfragebogen bekommt. Dies geschieht, wenn die Behörden bereits wissen, dass der Halter den Verstoß nicht begangen hat. Das kann auch im Nachhinein geschehen, wenn Sie im Anhörungsbogen bereits bekräftigt haben, dass nicht Sie der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sind. Es kann in seltenen Fällen aber auch passieren, dass die Behörde, zum Beispiel, wenn die Person auf dem Beweisfoto nicht mit dem Geschlecht des Fahrzeughalters übereinstimmt, selbst feststellt, dass Halter und Fahrer nicht ein und dieselbe Person sind.
Handelt es sich bei dem Auto um einen Firmenwagen, so versendet die Bußgeldbehörde in der Regel ebenfalls oft nur einen Zeugenfragebogen. Dieser wird der jeweiligen GmbH als Halterin des Autos zugestellt. Ist dies der Fall, sollten Unternehmen darauf achten, den Zeugenfragebogen innerhalb der Firma nicht an den tatsächlichen Fahrer zum Ausfüllen weiterzureichen. Stattdessen sollte wirklich der Halter den Bogen ausfüllt sowie den tatsächlichen Verursacher angeben. Denn der Zeugenfragebogen ist seinem Namen nach, eben nur für den Zeugen gedacht. Erst, wenn der tatsächliche Fahrer von ihm benannt ist, eröffnet die Bußgeldbehörde auch gegen ihn das Ermittlungsverfahren.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Guten Tag,
ich wurde geblitzt mit 21 km/h zu schnell innerorts. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, in dem steht, dass der Halter des Fahrzeugs als Fahrzeugführer ausgeschlossen sei, warum auch immer. Ich soll jetzt den Fahrer benennen. Ich bin aber sowohl Halterin des Fahrzeugs, als auch Fahrzeugführerin bei der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen. Soll ich mich jetzt selbst belasten oder vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Danke,
BS
Das ist alles höchst interessant. Wie ist es eigentlich, wenn am Tag vor der Verjährung die Polizei in einem anderen Bundesland intensiv versucht den Täter telefonisch zu erreichen, den Täter aber nicht erreicht, anhand von Fotos aber identifiziert. Tritt damit die Verlängerung der 3-Monats-Frist ein? Wie muss man sich eine “Anordnung zur Anhörung” vorstellen? Wer kann diese Anordnung auslösen?
Und wenn jetzt zwei Wochen danach weder ein Anhörungsbogen, noch ein Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dann wiederum verjährt, weil die Zwei-Wochen-Postwege-Frist nicht eingehalten wurde?
mit der Anordnung wird erreicht, dass ein Anhörungsbogen erstellt und versendet wird. Dies wird von der zuständigen Behörde erledigt. Die Ermittlung des Fahrers kann die Verlängerung der Verjährung auslösen, welche dann insgesamt maximal sechs Monate beträgt. Weitere spezifische Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.
ich bin mit 27 km/h zu schnell geblitzt wurden. Jedoch bin ich nicht der Halter des Fahrzeugs. Dieser hat jetzt ein Anhörungsbogen bekommen. Dieser kam erst nach 17 Tagen. Es war kein Foto bei. Das Foto könnte ich Online einsehen. Es war jedoch sehr dunkel und man kann den Fahrer nur sehr schwer erkennen. Geblitzt wurde mit einer PoliScan Speed.
auf dem Anhörungsbogen muss der Halter keine Angaben zur Tat machen, sondern nur zu seiner Person. Trifft der Bußgeldbescheid ein, haben Sie danach 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, können wir Ihnen keine Handlungsempfehlungen geben oder einschätzen, ob sich der Einspruch lohnen würde. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Rechtsanwalt.
mein Fahrzeug wurde in den letzten 24 Monaten 4 mal geblitzt. Meist nur geringe Geschwindigkeitsübertretungen, nur einmal schneller auf der Autobahn, da drohte eventuell ein Punkt.
Jedes mal konnte die Zahlung abgebogen werden weil z.B. Foto schlecht, Verjährungsfrist eingetreten ist usw.
Jetzt meine Frage: Wird das irgendwo gespeichert wie oft man geblitzt wird auch wenn man nicht zahlen musste?
Droht eventuell Ungemach?
im Fahreignungsregister werden nur rechtskräftige Verstöße gespeichert. Auch nur diese dürfen später z. B. für Entscheidungen über Fahrverbote oder die Bußgeldhöhe herangezogen werden.
Hallo,
meine Freundin hat heute ein Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Dort wird aufgeführt, dass Sie außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112kmh die Geschwindigkeit von 60kmh um somit 52kmh überschritten hat.
Weiter unten wird dann unter den Zeugen etc. aufgeführt, dass auf Grund dieser Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot vorgesehen ist. Allerdings steht dort nicht von einem Bußgeld.
Frage: Muss sie dennoch mit einem Bußgeld rechnen und wenn ja, was wird zu erwarten sein?
es handelt sich bei dem Schreiben um einen Anhörungsbogen, nicht um den eigentlichen Bußgeldbescheid. Das eigentliche Bußgeld können Sie dann dem Bußgeldbescheid entnehmen, welcher nach Auswertung des Anhörungsbogens erstellt und verschickt wird. Welche Sanktionen auf Ihre Freundin zukommen können Sie der Bußgeldtabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ entnehmen.
Wie verhält es sich bei folgendem Fall:
Man fährt bei erlaubter Geschwindigkeit zu einer Ampel, vor einem ein höheres Auto, das voranfahrende Auto fährt über die Ampel, man fährt bei gelb drüber und es wäre möglich das die Ampel während des überquerens auf rot geschaltet hat(nicht sicher)-man wird geblitzt. Mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen, das Auto wird beruflich gebraucht.(war auch am Weg von der Arbeit)
Hallo!
ich wurde von 2 Privatpersonen bei der Polizei angezeigt worden dass ich bei durchgezogener Linie und über Fahrstreifenbegrenzungen überholt habe. Nun habe ich einen Anhörungsbogen erhalten, wo mir diese Tat vorgeworfen wird. Wie kann es grundsätzlich sein, dass sich der bearbeitende Polizist sich selbst als Zeuge listet obwohl er ja nicht dabei war sonst hätte er mich ja gleich rausgezogen und 2. warum können mich 2 Privatpersonen telefonisch anzeigen ohne das sie BEweise haben. Sind private Handyvideos als Beweise zugelassen?
LG Coach
grundsätzlich darf jeder eine Anzeige/Meldung bei der Polizei machen, wenn er eine Ordnungswidrigkeit beobachtet. Die Polizei hat daraufhin den Sachverhalt zu prüfen. Inwieweit Bildmaterial als Beweis zugelassen werden kann, ist stets vom Einzelfall abhängig. Warum der Polizist als Zeuge aufgeführt wird, können wir nicht ergründen.
Wenn der Sachverhalt aber nicht der Wahrheit entspricht, können Sie dies im Anhörhungsbogen mitteilen. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie zu Ihren juristischen Optionen berät.
ich kam am 10.04. gerade noch rechtzeitig zu meinem Auto, das abgeschleppt werden sollte, da ich angeblich so in eine Einfahrt hineinstand, dass eine Behinderung anderer bestand. Das Abschleppunternehmen war schon vor Ort. Einen Anhörungsbogen habe ich schon bekommen (da ging es um 15 Euro wegen Parken ohne Parkschein) und jetzt eine Anhörung zum Aufwand einer Ersatzvornahme. In dieser Anhörung finde ich kein: wird vorgeworfen,… ist festgestellt….
Es heißt lediglich, dass das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt wurde, eine Behinderung darstellte, die unverzüglich beseitigt werden musste. Ist das ein fehlerhafter Bescheid? Und habe ich eventuell Chancen mit einem Widerspruch?
Dankeschön.
Liebe Grüße
Carolin
was Sie erhalten haben, ist ein Verwarnungsschreiben. Ein Bußgeldverfahren wurde entsprechend noch nicht eingeleitet. Wenn Sie innerhalb von einer Wochen die 15 Euro zahlen, wird Sie kein Bußgeldbescheid erreichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Das zweite Schreiben dreht sich um das Abschleppunternehmen. Die Behörde hatte veranlasst Ihr Fahrzeug entfernen zu lassen und will die Kosten von Ihnen zurückfordern. Ob sich ein Widerspruch lohnt, können wir anhand Ihrer Informationen aber nicht beurteilen.
meine Frau wurde mit dem auf sie zugelassenen PKW innerorts mit 6 km/h zu viel geblitzt. Den ersten Anhörbogen haben wir nicht weggeschickt.
Jetzt kam sofort ein Bußgeldbescheid aus Kassel.
Müssen sie nicht noch mal vorwarnen?
Ich kenne es bisher so, dass nach dem ersten Brief nochmal ein weiterer folgt.
Muss ich die Gebühren auf jeden Fall bezahlen?
der erste Brief war vermutlich kein Anhörungsbogen, sondern ein Verwarnungsschreiben. Bei diesem haben Sie eine Woche Zeit, das Verwarnungsgeld zu begleichen, andernfalls wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Da Sie offenbar diese Frist versäumt haben, ist es rechtens, dass Ihnen die Bußgeldgebühren auferlegt werden.
Guten Tag,
meine Frage bezüglich der Verjährungsfrist im Bußgeldverfahren:
ich wurde am 26.8. auf der Autobahn mit 112 km/h (Toleranz bereits abgezogen) statt erlaubter 80 km/h geblitzt.
Anhörung im Bußgeldverfahren ist am 19.9. per Post eingegangen und der Anhang für die Fahrerdaten wurden von mir am
19.9. ausgefüllt und an die Bußgeldstelle zurückgesendet. bis heute (13.03.) habe ich nichts weiter von der Behörde gehört….
ab welchem Zeitpunkt könnte ich mit einer Verjährung rechnen ??
Danke für Info
Hallo,
ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Schwiegermutter in einer 30Zone (Baustelle) mit 51km/h geblitzt.
Dies war ein mobiler Blitzer welche oft von den Kreisen durch ein Privatunternehmen eingesetzt werden.
Dieses Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot was ich auch sofort demjenigen der das Fahrzeug führte mitteilte.
Bei der Behörde wurde mir gesagt, dass dies legetim sei wobei eine Sondergenehmigung ausgestellt sei, diese wurde mir jedoch nicht gezeigt.
Der Anhörungsbogen wurde heute meiner Schwiegermutter zugesendet.
Besteht bei diesem Sachverhalt Aussicht auf Erfolg wegen dem absoluten Halteverbot?
Ich weiß, sie dürfen keine Beratung geben, dennoch würde mich interessieren ob alles seine Richtigkeit hat.
Muss der Anhörungsbogen zwingend zurückgesendet werden?
Lg
es ist durchaus möglich, dass ein Sondergenehmigung für das Parken im Halteverbot ausgestellt werden kann. Sollten Sie an der Richtigkeit der Messung zweifeln, sollten Sie den Gang zu Anwalt nicht scheuen. Dieser kann Sie im Detail individuell beraten. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache im Anhörungsbogen zu machen. Sie müssen ihn aber zurücksenden und ggf. fehlende Informationen zu Ihrer Person nachtragen bzw. falsche Angaben korrigieren.
Habe einen Anhörungsbogen als angeblicher Fahrer erhalten, obwohl das Fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist. Die Halterin im gleichen Haus war zu dem Zeitpunkt der Fahrt bereits verstorben und hat sich ganz sicher nicht dazu äußern können.
Keine Idee, warum ich angeschrieben werde und da ich nicht sicher bin, ob ich tasächlich gefahren sein könnte, überlege ich, ob ich den Bogen ausfüllen soll oder aus taktischen Gründen den Bußgeldbescheid abwarte oder sinnvollerweise doch den Bogen nur mit Angabe der Pflichtangaben zu 1. (zur Person des Betroffenen) mache. Jedenfalls kann ich mich an eine Blitzersituation nich terinnern. In der Regel halte ich mich an Geschw.-Grenzen, von daher bin schon überrascht. Weiß auch nicht ob ich vielleicht doch gewesen sein könnte. Es könnte jedoch auch sein, daß auch anderere Familienangehörige in Frage kämen, die ich aber auch nicht unnötig benennen möchte. Zumindest ist das ins Schreiben einkopierte Foto sehr schlecht, was nicht unbedingt bedeutet, im Original bessere Qualität vorfinden zu können. Denkbar sind alle möglichen Konstellationen, bis hin zu Fehlmessung. Ich bin einfach nur ratlos. Einheitssensor ES3.0 ist das Gerät, mit dem die Messung durchgeführt worden sein soll.
Jedenfalls möchte ich nicht unbedingt das Bußgeld und den Punkt in Kauf nehmen, selbst wenn meine Vita bisher in über 20 Jahren Fahrpraxis in dem Bereich blütenweiß ist. Denn eine spätere Unaufmerksamkeit innerhalb eines Jahres tatsächlich und man wird zum Wiederholungstäter, der ich auf keinen Fall sein möchte. Auf die 80 € würd ich, selbst wenn ich es nicht so dicke habe, eher pfeifen, wenn es keine Punkte gäbe und ich dafür meine Ruhe hätte.
Wie würdet Ihr in einem solchen vergleichbaren Fall vorgehen?
Hallo Sven,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt zu wenden, da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen.
bin vor knapp 3 Monaten zu dicht aufgefahren (weniger 4/10 bei 130 km/h). Fahrzeug ist auf meine Frau zugelassen. gestern stand die Polizei bei meiner Frau vor der Tür und hat Ihr mein Bild vor die Nase gehalten. Leider hat Sie nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sondern meine Daten angegeben. Zwei Tage vor der drei Monatsfrist. Ich denke ich bin damit hinreichend identifiziert und bekomme die Tage einen Anhörungsbogen.
Oder gibt es noch eine Möglichkeit die Verjährungsfrist zu “erreichen”? :-)
Sollte der Anhörungsbogen und Vorwurf bezüglich Richtigkeit von Anwalt geprüft werden?
Folgende Situation: Meine Mutter wurde mit dem Auto von meiner Schwester geblitzt, war ein einfacher Rotlichtverstoß. Der erste Anhörungsbogen ging an meine Schwester, dieser wurde daraufhin ausgefüllt und meine Mutter wurde als Fahrerin angegeben. Jetzt der Schock, der zweite Bescheid ist eingetrudelt und war jedoch nicht an meine Mutter, sondern mich adressiert. Ich bin ebenfalls auf das Auto zugelassen, im Gegensatz zu meiner Mutter und das Bild sieht mir schon ähnlich, also meine Mutter und ich sehen eben ziemlich gleich aus und sie trägt eine Sonnenbrille. Jetzt die Frage, wie kommen die auf mich? Schließlich wurde meine Mutter eindeutig als Fahrerin genannt. Warum wird ihr nichts zugesendet?
grundsätzlich können Sie immer einen Widerspruch einlegen und auch darauf hinweisen, dass Ihre Mutter schon als Fahrerin genannt worden ist. Dann muss die Behörde Ihrer Mutter eigentlich einen Bescheid zukommen lassen.
Im Anhörungsbogen vom 24.10.2016 steht, Sie überschritten am 22.09.2016….
außerhalb geschlossener Ortschaften um 65kmh
Zulässige Geschwindigkeit: 80kmh
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 145kmh
Wenn ich rechne komme ich auf 65 aber wo ist da bitte was abgezogen? Bzw. die festgestellte Geschwindigkeit müsste ja dann noch höher sein?!
Was erwartet uns?
Bzw durch die Arbeit sind wir auf das Auto angewiesen.
in der Regel wird die Geschwindigkeit bereits mit dem Abzug der Toleranz angegeben. Ihnen werden also die 65 km/h zu viel zur Last gelegt, jedoch nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Daher werden die 145 km/h als festgestellte Geschwindigkeit angegeben, da hier die Toleranz bereits einberechnet ist.
In der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 440 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen. Die tatsächlich verhängten Sanktionen werden dann im Bußgeldbescheid aufgeführt. Der Anhörungsbogen stellt noch keinen Bußgeldbescheid dar.
Hallo ich habe heute einen Anhörungsbogen bekommen, ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Ich wurde in einer 70 zohne mit 31kmh zu viel geblitzt kulanz schon abgezogen. Leider habe ich auf meiner Tour wichtige Schlüssel verloren und bin in Panik geraten und um diese zu finden zu sch ell gefahren. Nun habe ich Angst es droht ein Fahrverbot. Lohnt es sich den Grund sprich Angaben zu machen auf dem Bogen oder interessiert das keinen?
Hallo Anja,
bei 31 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften droht in der Regel nur ein Fahrverbot, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres handelt. Es zählt normalerweise nicht als Entschuldigung, zu schnell gefahren zu sein, weil Sie etwas verloren hatten. Um sich dessen zu vergewissern, haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Hallo
mir wurde Vorgeworfen das ich am 18.10.2016 gegen eine Vorschrift verstoßen habe die Besagt das ich kein weißes Licht über Fern und Abblendlicht hatte sondern Blaues Licht.
Als Zusatztext steht noch : Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Verwarnungsgeld Überweise.
Da mein Auto aber ganz normales Gelbes Licht hat, muss ich auf den Anhörungsbogen reagieren?
Ich habe gestern Post aus Deutschland, eine “Anhörung zur Ordnungswidirigkeit”, bekommen. Ich bin Österreichischer Staatsbürber und habe auch meinen Hauptwohnsitz in Österreich.
Kann ich diesen Fragebogen auch per E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle retournieren?
Wenn ich den Fragebogen nicht retourniere, kommen dann noch zusätzliche Bußgeldkosten auf mich zu?
Wenn ich den Verkehrsverstoß nicht zugebe, muss ich dass auch Begründen?
Sie müssen auf dem Anhörungsbogen keine Aussage zur Tat machen, selbst wenn Sie die Tat bestreiten. Die Begründung sollte, wenn Sie eine abgeben, allerdings der Wahrheit entsprechen. In der Regel ist der Postweg maßgebend. Es sei denn, Ihnen wurde im Anhörungsbogen die Möglichkeit offeriert, online zu antworten.
Wenn man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte, um Angehörige nicht zu belasten, schreibt man dies schon in den Anhörungsbogen?? Oder wie ist der Verlauf?
Hallo,
ich wurde am 31.7.16 in einer 30 Zone mit 55 km/h abzüglich Toleranz geblitzt. Da mein Vater Fahrzeughalter ist, erhielt er bereits einen Zeugenfragebogen, bei dem er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Am 27.10.16 schickte die Bußgeldstelle einen Anhörbogen, adressiert an meinen Mädchennamen, (bin seit über einem Jahr verheiratet) an die Adresse meiner Eltern, wo ich seit über 4 Jahren nicht mehr wohne und auch nicht gemeldet bin. Ist die Zustellung trotzdem gültig? Bzw. läuft die Einspruchsfrist nun dennoch in 14 Tage ab, obwohl ich den Brief, nachweislich ja eigentlich nie erhalten habe, ich habe seither nämlich auch noch kein Beweisfotos gesehen?
Sind meine Eltern verpflichtet die Adresse/ Personalien von mir zu berichtigen?
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und abklären, wie sie weiterhin vorgehen sollen. Beim Anhörungsbogen handelt es sich noch nicht um den Bußgeldbescheid, ist der Bogen allerdings falsch adressiert, sollten Sie diesbezüglich die Rechtslage abklären.
Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem. Ich wurde im August mit meinem Auto einmal geblitzt auf der Bundesstraße wo 60km/h waren mit 22km/h zu viel nach Toleranzabzug und nun einen Monat später im September wurde ich mit dem Auto meines Freundes geblitzt. Auf der A7 Richtung Hamburg hat es mich dann gleich zweimal erwischt innerhalb von 12min – einmal mit 23km/h und dann nochmal mit 24km/h. Es sind aber 2 verschiedene Landkreise. Gilt dann trotzdem, dass der höhere Verstoß einen Punkt bekommt und die Strafe höher ausfällt, da es ein und die selbe Strecke war?! Habe beide male nichts mitbekommen. Womit muss ich nun rechnen? Ich wurde innerhalb von 10Jahren kein mal geblitzt und jetzt direkt so oft.
es ist schon anzunehmen, dass Sie für beide Verstöße bestraft werden. Da der erste Verstoß keine 12 Monate zurückliegt, werden Sie vermutlich auch als Wiederholungstäterin betrachtet und die Sanktionen (Bußgelder, Punkte usw.) fallen höher aus. Warten Sie am besten erst einmal die Bescheide ab. Genaue, zahlenbasierte Voraussagen können wir in diesem Fall nicht machen.
Hallo,
habe einen Anhörungsbogen erhalten, Vorwurf : sie sind bei Rot über eine Ampel gefahren.
Bin auf dem Foto nicht zu erkennen, da Sonnenblende heruntergeklappt war. Grelles Sonnenlicht durch tiefstehende Sonne direkt von vorn. Deshalb whrscheinlich Ampel Rot übersehen.
Wie verhalte ich mich?
Hallo etzold,
wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie darüber informieren, ob ein Einspruch in diesem Fall sinnvoll wäre und wie Sie am besten vorgehen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Das Auto meiner Schwester ist vor einiger Zeit geblitzt worden. Der Wagen war zu der Zeit in der Werkstatt und wurde von irgendeinem Werkstattmitarbeiter dort gefahren, da meine Schwester im Urlaub war. Als Fahrzeughalterin hat sie das der Behörde auch so mitgeteilt.
Nun habe ich bereits zwei Briefe bekommen, dass ich als Fahrer des Wagens identifiziert wurde. Ich habe mit diesem Auto nichts zu schaffen (außer, dass ich der Bruder meiner Schwester bin) und war nachweislich an dem Tag des Fotos in der Arbeit. Das kann auch von allen Mitarbeitern in meiner Arbeit bestätigt werden.
Die Behörde hat meinen Widerspruch offenbar komplett ignoriert, weil ich jetzt eine “letzte Zahlungsaufforderung vor Anzeigenerstattung” erhalten habe. In dieser werde ich aufgefordert den offenen Betrag zu zahlen, bevor ein Bußgeldbescheid erhoben wird…
Weiter werde ich darauf hingewiesen, dass Einwände aus Verjährungsgründen nicht mehr möglich sind und nicht mehr bearbeitet werden. Ist das ein schlechter Scherz?
Zum einen finde ich es eine Frechheit überhaupt angeschrieben zu werden und zum anderen sehe ich nicht ein auch nur einen Cent zu zahlen.
Wie kann ich mich noch wehren?
werden Sie sich bezüglich Ihres speziellen Falles bitte an einen Rechtsberater, da diese Auskunft unter einer Rechtsberatung fällt, können wir Ihnen dahingehend keine Informationen oder Empfehlungen geben.
Ich wurde mit dem Firmenwagen meiner freundin geblitzt den eigentlich nur sie fahren darf der Firmenwagen ist auf die Firma zugelassen gibt es eine möglichkeit ohne das ihr Chef das mitbekommt die strafe zu bezahlen bzw ohne das ein anhörungsbogen an ihr chef gesendet wird danke schonmal im vorraus
der Anhörungsbogen sowie auch der Bußgeldbescheid werden immer an den Fahrzeughalter gesandt. Dies lässt sich nicht umgehen. Sie können bei der zuständigen Bußgeldstelle, falls Ihnen diese bekannt ist, vorstellig werden und versuchen das Bußgeld dort zu begleichen. Hier ist es auch ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten kann.
Guten Tag,
ich wurde geblitzt mit 21 km/h zu schnell innerorts. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, in dem steht, dass der Halter des Fahrzeugs als Fahrzeugführer ausgeschlossen sei, warum auch immer. Ich soll jetzt den Fahrer benennen. Ich bin aber sowohl Halterin des Fahrzeugs, als auch Fahrzeugführerin bei der Geschwindigkeitsüberschreitung gewesen. Soll ich mich jetzt selbst belasten oder vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Danke,
BS
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Grundsätzlich müssen Sie keine Angaben zur Tat auf dem Anhörungsbogen angeben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das ist alles höchst interessant. Wie ist es eigentlich, wenn am Tag vor der Verjährung die Polizei in einem anderen Bundesland intensiv versucht den Täter telefonisch zu erreichen, den Täter aber nicht erreicht, anhand von Fotos aber identifiziert. Tritt damit die Verlängerung der 3-Monats-Frist ein? Wie muss man sich eine “Anordnung zur Anhörung” vorstellen? Wer kann diese Anordnung auslösen?
Und wenn jetzt zwei Wochen danach weder ein Anhörungsbogen, noch ein Bußgeldbescheid vorliegt. Ist dann wiederum verjährt, weil die Zwei-Wochen-Postwege-Frist nicht eingehalten wurde?
Hallo PBextra,
mit der Anordnung wird erreicht, dass ein Anhörungsbogen erstellt und versendet wird. Dies wird von der zuständigen Behörde erledigt. Die Ermittlung des Fahrers kann die Verlängerung der Verjährung auslösen, welche dann insgesamt maximal sechs Monate beträgt. Weitere spezifische Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin mit 27 km/h zu schnell geblitzt wurden. Jedoch bin ich nicht der Halter des Fahrzeugs. Dieser hat jetzt ein Anhörungsbogen bekommen. Dieser kam erst nach 17 Tagen. Es war kein Foto bei. Das Foto könnte ich Online einsehen. Es war jedoch sehr dunkel und man kann den Fahrer nur sehr schwer erkennen. Geblitzt wurde mit einer PoliScan Speed.
Wie sollte man in diesen Fall vorgehen.
Gruß Marc
Hallo Marc,
auf dem Anhörungsbogen muss der Halter keine Angaben zur Tat machen, sondern nur zu seiner Person. Trifft der Bußgeldbescheid ein, haben Sie danach 14 Tage Zeit Einspruch einzulegen. Da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, können wir Ihnen keine Handlungsempfehlungen geben oder einschätzen, ob sich der Einspruch lohnen würde. Bitte wenden Sie sich dazu an einen Rechtsanwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo und Guten Tag,
mein Fahrzeug wurde in den letzten 24 Monaten 4 mal geblitzt. Meist nur geringe Geschwindigkeitsübertretungen, nur einmal schneller auf der Autobahn, da drohte eventuell ein Punkt.
Jedes mal konnte die Zahlung abgebogen werden weil z.B. Foto schlecht, Verjährungsfrist eingetreten ist usw.
Jetzt meine Frage: Wird das irgendwo gespeichert wie oft man geblitzt wird auch wenn man nicht zahlen musste?
Droht eventuell Ungemach?
Vielen Dank & Gruß
F. Hermann
Hallo F. Hermann,
im Fahreignungsregister werden nur rechtskräftige Verstöße gespeichert. Auch nur diese dürfen später z. B. für Entscheidungen über Fahrverbote oder die Bußgeldhöhe herangezogen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vielen Dank für die Antwort.
Gruß F. Hermann
Hallo,
meine Freundin hat heute ein Schreiben zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten. Dort wird aufgeführt, dass Sie außerhalb geschlossener Ortschaften mit 112kmh die Geschwindigkeit von 60kmh um somit 52kmh überschritten hat.
Weiter unten wird dann unter den Zeugen etc. aufgeführt, dass auf Grund dieser Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot vorgesehen ist. Allerdings steht dort nicht von einem Bußgeld.
Frage: Muss sie dennoch mit einem Bußgeld rechnen und wenn ja, was wird zu erwarten sein?
Hallo Lukas,
es handelt sich bei dem Schreiben um einen Anhörungsbogen, nicht um den eigentlichen Bußgeldbescheid. Das eigentliche Bußgeld können Sie dann dem Bußgeldbescheid entnehmen, welcher nach Auswertung des Anhörungsbogens erstellt und verschickt wird. Welche Sanktionen auf Ihre Freundin zukommen können Sie der Bußgeldtabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/ entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Auch ich habe es so gemacht. Wie ist der Fall ausgegangen?
Wie verhält es sich bei folgendem Fall:
Man fährt bei erlaubter Geschwindigkeit zu einer Ampel, vor einem ein höheres Auto, das voranfahrende Auto fährt über die Ampel, man fährt bei gelb drüber und es wäre möglich das die Ampel während des überquerens auf rot geschaltet hat(nicht sicher)-man wird geblitzt. Mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen, das Auto wird beruflich gebraucht.(war auch am Weg von der Arbeit)
Hallo Babs,
das könnte ein Rotlichtverstoß sein. Unter einer Sekunde nach dem Umschalten wären das 90 Euro und ein Punkt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
ich wurde von 2 Privatpersonen bei der Polizei angezeigt worden dass ich bei durchgezogener Linie und über Fahrstreifenbegrenzungen überholt habe. Nun habe ich einen Anhörungsbogen erhalten, wo mir diese Tat vorgeworfen wird. Wie kann es grundsätzlich sein, dass sich der bearbeitende Polizist sich selbst als Zeuge listet obwohl er ja nicht dabei war sonst hätte er mich ja gleich rausgezogen und 2. warum können mich 2 Privatpersonen telefonisch anzeigen ohne das sie BEweise haben. Sind private Handyvideos als Beweise zugelassen?
LG Coach
Hallo Coach,
grundsätzlich darf jeder eine Anzeige/Meldung bei der Polizei machen, wenn er eine Ordnungswidrigkeit beobachtet. Die Polizei hat daraufhin den Sachverhalt zu prüfen. Inwieweit Bildmaterial als Beweis zugelassen werden kann, ist stets vom Einzelfall abhängig. Warum der Polizist als Zeuge aufgeführt wird, können wir nicht ergründen.
Wenn der Sachverhalt aber nicht der Wahrheit entspricht, können Sie dies im Anhörhungsbogen mitteilen. Im Zweifel können Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie zu Ihren juristischen Optionen berät.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich kam am 10.04. gerade noch rechtzeitig zu meinem Auto, das abgeschleppt werden sollte, da ich angeblich so in eine Einfahrt hineinstand, dass eine Behinderung anderer bestand. Das Abschleppunternehmen war schon vor Ort. Einen Anhörungsbogen habe ich schon bekommen (da ging es um 15 Euro wegen Parken ohne Parkschein) und jetzt eine Anhörung zum Aufwand einer Ersatzvornahme. In dieser Anhörung finde ich kein: wird vorgeworfen,… ist festgestellt….
Es heißt lediglich, dass das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt wurde, eine Behinderung darstellte, die unverzüglich beseitigt werden musste. Ist das ein fehlerhafter Bescheid? Und habe ich eventuell Chancen mit einem Widerspruch?
Dankeschön.
Liebe Grüße
Carolin
Hallo Carolin,
was Sie erhalten haben, ist ein Verwarnungsschreiben. Ein Bußgeldverfahren wurde entsprechend noch nicht eingeleitet. Wenn Sie innerhalb von einer Wochen die 15 Euro zahlen, wird Sie kein Bußgeldbescheid erreichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Das zweite Schreiben dreht sich um das Abschleppunternehmen. Die Behörde hatte veranlasst Ihr Fahrzeug entfernen zu lassen und will die Kosten von Ihnen zurückfordern. Ob sich ein Widerspruch lohnt, können wir anhand Ihrer Informationen aber nicht beurteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
meine Frau wurde mit dem auf sie zugelassenen PKW innerorts mit 6 km/h zu viel geblitzt. Den ersten Anhörbogen haben wir nicht weggeschickt.
Jetzt kam sofort ein Bußgeldbescheid aus Kassel.
Müssen sie nicht noch mal vorwarnen?
Ich kenne es bisher so, dass nach dem ersten Brief nochmal ein weiterer folgt.
Muss ich die Gebühren auf jeden Fall bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Hallo Sebastian,
der erste Brief war vermutlich kein Anhörungsbogen, sondern ein Verwarnungsschreiben. Bei diesem haben Sie eine Woche Zeit, das Verwarnungsgeld zu begleichen, andernfalls wird ein Bußgeldverfahren eröffnet. Da Sie offenbar diese Frist versäumt haben, ist es rechtens, dass Ihnen die Bußgeldgebühren auferlegt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
meine Frage bezüglich der Verjährungsfrist im Bußgeldverfahren:
ich wurde am 26.8. auf der Autobahn mit 112 km/h (Toleranz bereits abgezogen) statt erlaubter 80 km/h geblitzt.
Anhörung im Bußgeldverfahren ist am 19.9. per Post eingegangen und der Anhang für die Fahrerdaten wurden von mir am
19.9. ausgefüllt und an die Bußgeldstelle zurückgesendet. bis heute (13.03.) habe ich nichts weiter von der Behörde gehört….
ab welchem Zeitpunkt könnte ich mit einer Verjährung rechnen ??
Danke für Info
Gruß
Torsten
Hallo Torsten,
die Verjährung tritt in der Regel nach drei Monaten, maximal jedoch nach sechs Monaten ein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde mit dem Fahrzeug meiner Schwiegermutter in einer 30Zone (Baustelle) mit 51km/h geblitzt.
Dies war ein mobiler Blitzer welche oft von den Kreisen durch ein Privatunternehmen eingesetzt werden.
Dieses Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot was ich auch sofort demjenigen der das Fahrzeug führte mitteilte.
Bei der Behörde wurde mir gesagt, dass dies legetim sei wobei eine Sondergenehmigung ausgestellt sei, diese wurde mir jedoch nicht gezeigt.
Der Anhörungsbogen wurde heute meiner Schwiegermutter zugesendet.
Besteht bei diesem Sachverhalt Aussicht auf Erfolg wegen dem absoluten Halteverbot?
Ich weiß, sie dürfen keine Beratung geben, dennoch würde mich interessieren ob alles seine Richtigkeit hat.
Muss der Anhörungsbogen zwingend zurückgesendet werden?
Lg
Hallo Chris,
es ist durchaus möglich, dass ein Sondergenehmigung für das Parken im Halteverbot ausgestellt werden kann. Sollten Sie an der Richtigkeit der Messung zweifeln, sollten Sie den Gang zu Anwalt nicht scheuen. Dieser kann Sie im Detail individuell beraten. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache im Anhörungsbogen zu machen. Sie müssen ihn aber zurücksenden und ggf. fehlende Informationen zu Ihrer Person nachtragen bzw. falsche Angaben korrigieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe einen Anhörungsbogen als angeblicher Fahrer erhalten, obwohl das Fahrzeug nicht auf mich zugelassen ist. Die Halterin im gleichen Haus war zu dem Zeitpunkt der Fahrt bereits verstorben und hat sich ganz sicher nicht dazu äußern können.
Keine Idee, warum ich angeschrieben werde und da ich nicht sicher bin, ob ich tasächlich gefahren sein könnte, überlege ich, ob ich den Bogen ausfüllen soll oder aus taktischen Gründen den Bußgeldbescheid abwarte oder sinnvollerweise doch den Bogen nur mit Angabe der Pflichtangaben zu 1. (zur Person des Betroffenen) mache. Jedenfalls kann ich mich an eine Blitzersituation nich terinnern. In der Regel halte ich mich an Geschw.-Grenzen, von daher bin schon überrascht. Weiß auch nicht ob ich vielleicht doch gewesen sein könnte. Es könnte jedoch auch sein, daß auch anderere Familienangehörige in Frage kämen, die ich aber auch nicht unnötig benennen möchte. Zumindest ist das ins Schreiben einkopierte Foto sehr schlecht, was nicht unbedingt bedeutet, im Original bessere Qualität vorfinden zu können. Denkbar sind alle möglichen Konstellationen, bis hin zu Fehlmessung. Ich bin einfach nur ratlos. Einheitssensor ES3.0 ist das Gerät, mit dem die Messung durchgeführt worden sein soll.
Jedenfalls möchte ich nicht unbedingt das Bußgeld und den Punkt in Kauf nehmen, selbst wenn meine Vita bisher in über 20 Jahren Fahrpraxis in dem Bereich blütenweiß ist. Denn eine spätere Unaufmerksamkeit innerhalb eines Jahres tatsächlich und man wird zum Wiederholungstäter, der ich auf keinen Fall sein möchte. Auf die 80 € würd ich, selbst wenn ich es nicht so dicke habe, eher pfeifen, wenn es keine Punkte gäbe und ich dafür meine Ruhe hätte.
Wie würdet Ihr in einem solchen vergleichbaren Fall vorgehen?
Hallo Sven,
wir würden Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt zu wenden, da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
guten Tag,
bin vor knapp 3 Monaten zu dicht aufgefahren (weniger 4/10 bei 130 km/h). Fahrzeug ist auf meine Frau zugelassen. gestern stand die Polizei bei meiner Frau vor der Tür und hat Ihr mein Bild vor die Nase gehalten. Leider hat Sie nicht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sondern meine Daten angegeben. Zwei Tage vor der drei Monatsfrist. Ich denke ich bin damit hinreichend identifiziert und bekomme die Tage einen Anhörungsbogen.
Oder gibt es noch eine Möglichkeit die Verjährungsfrist zu “erreichen”? :-)
Sollte der Anhörungsbogen und Vorwurf bezüglich Richtigkeit von Anwalt geprüft werden?
Danke
Hallo Peter,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher zur Einschätzung individueller Fälle an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
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Folgende Situation: Meine Mutter wurde mit dem Auto von meiner Schwester geblitzt, war ein einfacher Rotlichtverstoß. Der erste Anhörungsbogen ging an meine Schwester, dieser wurde daraufhin ausgefüllt und meine Mutter wurde als Fahrerin angegeben. Jetzt der Schock, der zweite Bescheid ist eingetrudelt und war jedoch nicht an meine Mutter, sondern mich adressiert. Ich bin ebenfalls auf das Auto zugelassen, im Gegensatz zu meiner Mutter und das Bild sieht mir schon ähnlich, also meine Mutter und ich sehen eben ziemlich gleich aus und sie trägt eine Sonnenbrille. Jetzt die Frage, wie kommen die auf mich? Schließlich wurde meine Mutter eindeutig als Fahrerin genannt. Warum wird ihr nichts zugesendet?
Hallo Lisa,
grundsätzlich können Sie immer einen Widerspruch einlegen und auch darauf hinweisen, dass Ihre Mutter schon als Fahrerin genannt worden ist. Dann muss die Behörde Ihrer Mutter eigentlich einen Bescheid zukommen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Im Anhörungsbogen vom 24.10.2016 steht, Sie überschritten am 22.09.2016….
außerhalb geschlossener Ortschaften um 65kmh
Zulässige Geschwindigkeit: 80kmh
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 145kmh
Wenn ich rechne komme ich auf 65 aber wo ist da bitte was abgezogen? Bzw. die festgestellte Geschwindigkeit müsste ja dann noch höher sein?!
Was erwartet uns?
Bzw durch die Arbeit sind wir auf das Auto angewiesen.
Hallo Madelaine,
in der Regel wird die Geschwindigkeit bereits mit dem Abzug der Toleranz angegeben. Ihnen werden also die 65 km/h zu viel zur Last gelegt, jedoch nicht die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit. Daher werden die 145 km/h als festgestellte Geschwindigkeit angegeben, da hier die Toleranz bereits einberechnet ist.
In der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 440 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen. Die tatsächlich verhängten Sanktionen werden dann im Bußgeldbescheid aufgeführt. Der Anhörungsbogen stellt noch keinen Bußgeldbescheid dar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich habe heute einen Anhörungsbogen bekommen, ich arbeite in einem ambulanten Pflegedienst. Ich wurde in einer 70 zohne mit 31kmh zu viel geblitzt kulanz schon abgezogen. Leider habe ich auf meiner Tour wichtige Schlüssel verloren und bin in Panik geraten und um diese zu finden zu sch ell gefahren. Nun habe ich Angst es droht ein Fahrverbot. Lohnt es sich den Grund sprich Angaben zu machen auf dem Bogen oder interessiert das keinen?
Hallo Anja,
bei 31 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften droht in der Regel nur ein Fahrverbot, wenn es sich um die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres handelt. Es zählt normalerweise nicht als Entschuldigung, zu schnell gefahren zu sein, weil Sie etwas verloren hatten. Um sich dessen zu vergewissern, haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
mir wurde Vorgeworfen das ich am 18.10.2016 gegen eine Vorschrift verstoßen habe die Besagt das ich kein weißes Licht über Fern und Abblendlicht hatte sondern Blaues Licht.
Als Zusatztext steht noch : Die Verwarnung wird nur wirksam wenn ich damit einverstanden bin und das Verwarnungsgeld Überweise.
Da mein Auto aber ganz normales Gelbes Licht hat, muss ich auf den Anhörungsbogen reagieren?
Hallo Fränky,
auf den Anhörungsbogen sollten Sie reagieren. Dies ergibt sich aus § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich habe gestern Post aus Deutschland, eine “Anhörung zur Ordnungswidirigkeit”, bekommen. Ich bin Österreichischer Staatsbürber und habe auch meinen Hauptwohnsitz in Österreich.
Kann ich diesen Fragebogen auch per E-Mail an die zuständige Bußgeldstelle retournieren?
Wenn ich den Fragebogen nicht retourniere, kommen dann noch zusätzliche Bußgeldkosten auf mich zu?
Wenn ich den Verkehrsverstoß nicht zugebe, muss ich dass auch Begründen?
mfg
Hallo Günter,
Sie müssen auf dem Anhörungsbogen keine Aussage zur Tat machen, selbst wenn Sie die Tat bestreiten. Die Begründung sollte, wenn Sie eine abgeben, allerdings der Wahrheit entsprechen. In der Regel ist der Postweg maßgebend. Es sei denn, Ihnen wurde im Anhörungsbogen die Möglichkeit offeriert, online zu antworten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wenn man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte, um Angehörige nicht zu belasten, schreibt man dies schon in den Anhörungsbogen?? Oder wie ist der Verlauf?
Hallo Paul B.,
im Anhörungsbogen müssen Sie in der Regel lediglich Angaben zur eigenen Person machen. Sie müssen den wahren Täter nicht nennen.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde am 31.7.16 in einer 30 Zone mit 55 km/h abzüglich Toleranz geblitzt. Da mein Vater Fahrzeughalter ist, erhielt er bereits einen Zeugenfragebogen, bei dem er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Am 27.10.16 schickte die Bußgeldstelle einen Anhörbogen, adressiert an meinen Mädchennamen, (bin seit über einem Jahr verheiratet) an die Adresse meiner Eltern, wo ich seit über 4 Jahren nicht mehr wohne und auch nicht gemeldet bin. Ist die Zustellung trotzdem gültig? Bzw. läuft die Einspruchsfrist nun dennoch in 14 Tage ab, obwohl ich den Brief, nachweislich ja eigentlich nie erhalten habe, ich habe seither nämlich auch noch kein Beweisfotos gesehen?
Sind meine Eltern verpflichtet die Adresse/ Personalien von mir zu berichtigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo Sarah,
in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und abklären, wie sie weiterhin vorgehen sollen. Beim Anhörungsbogen handelt es sich noch nicht um den Bußgeldbescheid, ist der Bogen allerdings falsch adressiert, sollten Sie diesbezüglich die Rechtslage abklären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich habe ein kleines Problem. Ich wurde im August mit meinem Auto einmal geblitzt auf der Bundesstraße wo 60km/h waren mit 22km/h zu viel nach Toleranzabzug und nun einen Monat später im September wurde ich mit dem Auto meines Freundes geblitzt. Auf der A7 Richtung Hamburg hat es mich dann gleich zweimal erwischt innerhalb von 12min – einmal mit 23km/h und dann nochmal mit 24km/h. Es sind aber 2 verschiedene Landkreise. Gilt dann trotzdem, dass der höhere Verstoß einen Punkt bekommt und die Strafe höher ausfällt, da es ein und die selbe Strecke war?! Habe beide male nichts mitbekommen. Womit muss ich nun rechnen? Ich wurde innerhalb von 10Jahren kein mal geblitzt und jetzt direkt so oft.
Hallo Nathalie,
es ist schon anzunehmen, dass Sie für beide Verstöße bestraft werden. Da der erste Verstoß keine 12 Monate zurückliegt, werden Sie vermutlich auch als Wiederholungstäterin betrachtet und die Sanktionen (Bußgelder, Punkte usw.) fallen höher aus. Warten Sie am besten erst einmal die Bescheide ab. Genaue, zahlenbasierte Voraussagen können wir in diesem Fall nicht machen.
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Hallo,
habe einen Anhörungsbogen erhalten, Vorwurf : sie sind bei Rot über eine Ampel gefahren.
Bin auf dem Foto nicht zu erkennen, da Sonnenblende heruntergeklappt war. Grelles Sonnenlicht durch tiefstehende Sonne direkt von vorn. Deshalb whrscheinlich Ampel Rot übersehen.
Wie verhalte ich mich?
Hallo etzold,
wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie darüber informieren, ob ein Einspruch in diesem Fall sinnvoll wäre und wie Sie am besten vorgehen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
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Hallo!
Das Auto meiner Schwester ist vor einiger Zeit geblitzt worden. Der Wagen war zu der Zeit in der Werkstatt und wurde von irgendeinem Werkstattmitarbeiter dort gefahren, da meine Schwester im Urlaub war. Als Fahrzeughalterin hat sie das der Behörde auch so mitgeteilt.
Nun habe ich bereits zwei Briefe bekommen, dass ich als Fahrer des Wagens identifiziert wurde. Ich habe mit diesem Auto nichts zu schaffen (außer, dass ich der Bruder meiner Schwester bin) und war nachweislich an dem Tag des Fotos in der Arbeit. Das kann auch von allen Mitarbeitern in meiner Arbeit bestätigt werden.
Die Behörde hat meinen Widerspruch offenbar komplett ignoriert, weil ich jetzt eine “letzte Zahlungsaufforderung vor Anzeigenerstattung” erhalten habe. In dieser werde ich aufgefordert den offenen Betrag zu zahlen, bevor ein Bußgeldbescheid erhoben wird…
Weiter werde ich darauf hingewiesen, dass Einwände aus Verjährungsgründen nicht mehr möglich sind und nicht mehr bearbeitet werden. Ist das ein schlechter Scherz?
Zum einen finde ich es eine Frechheit überhaupt angeschrieben zu werden und zum anderen sehe ich nicht ein auch nur einen Cent zu zahlen.
Wie kann ich mich noch wehren?
Hallo Markus,
werden Sie sich bezüglich Ihres speziellen Falles bitte an einen Rechtsberater, da diese Auskunft unter einer Rechtsberatung fällt, können wir Ihnen dahingehend keine Informationen oder Empfehlungen geben.
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Guten Tag,
Ich wurde mit dem Firmenwagen meiner freundin geblitzt den eigentlich nur sie fahren darf der Firmenwagen ist auf die Firma zugelassen gibt es eine möglichkeit ohne das ihr Chef das mitbekommt die strafe zu bezahlen bzw ohne das ein anhörungsbogen an ihr chef gesendet wird danke schonmal im vorraus
Hallo Yasin,
der Anhörungsbogen sowie auch der Bußgeldbescheid werden immer an den Fahrzeughalter gesandt. Dies lässt sich nicht umgehen. Sie können bei der zuständigen Bußgeldstelle, falls Ihnen diese bekannt ist, vorstellig werden und versuchen das Bußgeld dort zu begleichen. Hier ist es auch ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten kann.
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