Welche Fahrradbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben?
§ 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vorn am Fahrrad einen Scheinwerfer für weißes Abblendlicht und hinten eine Rückleuchte für rotes Licht vor.
Reichen die benannten Lampen als Fahrradbeleuchtung aus oder sind noch weitere “lichttechnische Einrichtungen” vorgeschrieben?
Das Fahrrad muss außerdem mit Reflektoren ausgestattet sein, und zwar mit einem Heck- und einem Front-Rückstrahler sowie Reflektoren an den Pedalen und in den Speichen.
Hinweise zur Beleuchtung am Fahrrad
Eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist Pflicht.
Millionen von Radfahrer werden sich über die Abschaffung der Dynamo-Pflicht gefreut haben. Denn somit sind seit Mitte 2013 auch akku- und batteriebetriebene Lampen an Rädern erlaubt. Doch das heißt noch lange nicht, dass grundsätzlich alle Batterieleuchten legal sind, auch wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen diesbezüglich oftmals ein Auge zudrückt und von einem Bußgeld absieht – vorausgesetzt, das Rad verfügt überhaupt über eine sichtbare Fahrradbeleuchtung.
Doch was ist in der StVO und StVZO eigentlich genau vorgeschrieben?
Es gibt verschiedene Arten der Fahrradbeleuchtung. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei den unterschiedlichen Beleuchtungsmöglichkeiten beachten müssen, um damit am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.
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In Paragraph 67 der StVZO wird geregelt, wie die lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern auszusehen haben. Demnach müssen Fahrräder …
über einen Scheinwerfer und eine Schlussleuchte verfügen, wobei es nicht notwendig ist, dass beide Lichtquellen gleichzeitig einschaltbar sind (Ausnahme bildet der Dynamo: Hier müssen Vorder- und Rücklicht gleichzeitig leuchten.
nur zulässige Lichtanlagen besitzen und diese müssen vorschriftsgemäß befestigt bzw. so gesichert sein, dass ein Verstellen oder Abfallen nicht möglich ist.
vorne weißes und hinten rotes Licht (Rückstrahler und Schlussleuchte) haben (mind. 250 mm über der Fahrbahn, gekennzeichnet mit einem „Z“)
Fahrradbeleuchtung: Was ist bei den Reflektoren zu beachten?
Am Fahrrad sind elf Reflektoren vorgeschrieben
Neben dem Scheinwerfer und der Schlussleuchte werden zudem genau elf Reflektoren vorgeschrieben, die sich an den verschiedenen Positionen am Rad zu befinden haben.
Doch diese zugegebenermaßen strengen Reflektoren-Vorschriften werden nur von den wenigsten Fahrradbesitzern eingehalten.
Auch die meisten neuen Fahrräder haben längst nicht alle Reflektoren an Bord. Wenn, dann erfüllen Velos mit dem Siegel „StVZO konform“ die Vorgaben für die Fahrradbeleuchtung.
Laut StVZO sind ein weißer Reflektor für vorne, einer kleiner für hinten sowie ein Großflächen-Rückstrahler vorgeschrieben. Moderne Dynamolampen sind von Hause aus in der Regel mit Reflektoren ausgestattet. Doch weitaus schwieriger ist die Sachlage bei den gelben Reflektoren an den Pedalen, da diese sowohl nach vorne als auch nach hinten strahlen sollen, damit Radfahrer als solche auf den ersten Blick erkennbar werden. Bei Plastikpedalen sind die Reflektorplatten meist integriert, so dass es in der Praxis keine Probleme gibt. Anders ist die Situation bei Metallpedalen, wo die Reflektoren dagegen nur aufgesetzt montiert sind und erfahrungsgemäß früher oder später abfallen.
Damit das Fahrrad auch zur Seite hin sichtbar wird, müssen sich laut StVZO an den Laufrädern jeweils zwei gelbe Speichenrückstrahler befinden, die im 180-Grad-Winkel angebracht werden. Eine Alternative zu den Katzenaugen stellen dünne Speichenreflektoren dar. Diese werden ringförmig um das ganze Rad herum montiert. Wem das immer noch zu aufdringlich ist, der findet bei den Reifen eine weitere Lösungsmöglichkeit für die Reflektoren. Vor allem bei Trekkingbikes und Tourenräder sind die Mäntel oft mit einem durchgehenden Reflektorstreifen ausgestattet. Somit werden die Katzenaugen überflüssig.
Abschaffung der Dynamo-Pflicht
Wie bereits erwähnt, sind ein funktionierender Scheinwerfer und eine Schlussleuchte bei der Fahrradbeleuchtung das A und O. Laut einer 40 Jahre alten Regelung, die im Sommer 2013 gekippt wurde, musste die Beleuchtung über einen Dynamo angetrieben werden. Seit der Abschaffung der Dynamo-Pflicht dürfen Radfahrer aber endlich auch von Gesetzeswegen Lampen mit Batterie- oder Akkubeleuchtung verwenden. Zwar wurden auch die Anstecklichter noch zu Zeiten der Dynamo-Pflicht in Kontrollen getreu dem Motto „besser als nichts“ toleriert, dennoch sah der Bußgeldkatalog bei fehlendem Dynamo ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro vor.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Hey liebe Fahrradexperten,
gestern wurde ich beim Fahrrad fahren mit defektem Licht zum ersten mal erwischt und musste 20€ bezahlen. Jedoch bin ich mitten in den Fahrstunden und meine Prüfung steht bald bevor. Jetzt habe ich die Angst bekommen, dass ich eventuell noch keine Prüfung ablegen darf, also eine gewisse Zeitspanne abwarten muss weil mir dieses Vergehen unterlief.
Kann das Konsequenzen für die Prüfung haben oder mache ich mir ohne Grund sorgen.
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten :D
dieses Beleuchtungsvergehen hat keine Auswirkungen auf Ihre Führerscheinprüfung. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Viel Erfolg bei Ihrer Führerscheinprüfung!
hierzu gibt es im Bußgeldkatalog keine genauen Angaben. Sobald die Sicht durch Dunkelheit eingeschränkt wird, ist es aber empfehlenswert, die Lampe einzuschalten. Dann vermeiden Sie das Bußgeld auf jeden Fall und sind zudem weitaus sicherer unterwegs.
Es ist total gefährlich und rücksichtlos, ohne Licht zu fahren.
Ich fahre selbst Im Sommer und Winter Fahrrad. Bei Dunkelheit und in der Dämmerung natürlich mit Licht. Gelegentlich begegnen mir unbeleuchtete Räder, die oft nur im allerletzten Moment erkennbar sind. Bislang konnte ich immer ausweichen.
Aber die Vorstellung, dass zwei Räder mit jeweils Tempo 20 frontal zusammenprallen ist überhaupt nicht lustig.
Kauft Euch zur Not Batteriel-LED´s. Die kosten nur ein paar Euro, wiegen nur ein paar Gramm, aber ihr werdet gesehen.
sobald das auffliegt, und es wird eines Tages auffliegen, wird ein Bußgeld fällig, das die Anschaffungskosten für einen neuen Dynamo überschreiten wird.
Hey liebe Fahrradexperten,
gestern wurde ich beim Fahrrad fahren mit defektem Licht zum ersten mal erwischt und musste 20€ bezahlen. Jedoch bin ich mitten in den Fahrstunden und meine Prüfung steht bald bevor. Jetzt habe ich die Angst bekommen, dass ich eventuell noch keine Prüfung ablegen darf, also eine gewisse Zeitspanne abwarten muss weil mir dieses Vergehen unterlief.
Kann das Konsequenzen für die Prüfung haben oder mache ich mir ohne Grund sorgen.
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten :D
Hallo Marco,
dieses Beleuchtungsvergehen hat keine Auswirkungen auf Ihre Führerscheinprüfung. Sie müssen sich also keine Sorgen machen. Viel Erfolg bei Ihrer Führerscheinprüfung!
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wann muss die Beleuchtung eingeschaltet sein?
Hallo,
hierzu gibt es im Bußgeldkatalog keine genauen Angaben. Sobald die Sicht durch Dunkelheit eingeschränkt wird, ist es aber empfehlenswert, die Lampe einzuschalten. Dann vermeiden Sie das Bußgeld auf jeden Fall und sind zudem weitaus sicherer unterwegs.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
kann man auf dem Fahrrad auch zu einer Verkehrskontrolle angehalten werden??
Hallo Mandy,
ja, das ist möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich fahre seit feb. 2013 OHNE licht und muste noch nichts bezahlen- dynamo ist kaputt
Es ist total gefährlich und rücksichtlos, ohne Licht zu fahren.
Ich fahre selbst Im Sommer und Winter Fahrrad. Bei Dunkelheit und in der Dämmerung natürlich mit Licht. Gelegentlich begegnen mir unbeleuchtete Räder, die oft nur im allerletzten Moment erkennbar sind. Bislang konnte ich immer ausweichen.
Aber die Vorstellung, dass zwei Räder mit jeweils Tempo 20 frontal zusammenprallen ist überhaupt nicht lustig.
Kauft Euch zur Not Batteriel-LED´s. Die kosten nur ein paar Euro, wiegen nur ein paar Gramm, aber ihr werdet gesehen.
Villeicht solltest du mit Brille fahren…
Hallo Oklahoma,
sobald das auffliegt, und es wird eines Tages auffliegen, wird ein Bußgeld fällig, das die Anschaffungskosten für einen neuen Dynamo überschreiten wird.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org