Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Video zur Sperrfrist bei Entzug der Fahrerlaubnis

Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Infos zur Sperrfrist nach Entzug der Fahrerlaubnis

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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201 Kommentare

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  1. Matthias
    Am 29. September 2018 um 16:44

    Hallo, mir wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen ( 8 Punkte). Nun lese ich immer wieder etwas von Sperrfristen. Wo finde ich diese ? Auf dem Bescheid steht nichts.

    LG

  2. Bettina
    Am 24. September 2018 um 1:10

    Hallo,
    ich wurde mit 2 Promille angehalten, Blutwerte wurden vom Arzt auf dem Revier gezogen, weil Pusten nicht mehr funktionierte.
    Man sagte mir nun, dass durch die 2 Stunden zwischen Straftat und ärztliche Entnahme der Maximalwert höher gesetzt werden kann und ich mit 5 Jahren Sperre rechnen muss.

    Stimmt das?
    Was kann ich machen, lohnt ein Rechtsanwalt? Ich bin im ADAC, Verkehrsrechtschutz.

  3. Ali
    Am 19. September 2018 um 12:25

    Hallo.. Mein Führerschein ist für 7 Monaten sperre und 1500 Strafe wegen fahreflucht.. Was soll ich dann machen wenn die 7 Monaten rum sind.. wie bekomme ich es wieder?

  4. Karl
    Am 6. September 2018 um 9:49

    Hallo,
    vielleicht haben Sie hierzu Erfahrungswerte die Sie mit mir teilen können; Ich habe vor zwölf Jahren, im Alter von 19, aufgrund von THC im Blut nach einer allg. Kontrolle, meinen Führerschein abgeben müssen + ein Jahr Sperre erhalten + die Auflage eine MPU bestehen zu müssen.
    Meine Frage; Muss ich die MPU noch machen? Muss der Eintrag inzwischen gelöscht sein?
    Wenn ja, kann ich mich für einen neuen Führerschein in der Fahrschule anmelden?
    VG
    Karl

  5. Jannes
    Am 22. Juni 2018 um 19:51

    Moin
    Ich habe vor 3 monaten mein Führerschein abgeben müssen und zu mir wurde gesagt ich soll 1 jahr abstinez nachweißen ,heute also 3 monate später kam ein brief wo drin steht 1 monat fahr verbot und bußgeld und 2 punkte ? Das davon muss ich jetzt antretten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:53

      Hallo Jannes,

      bitte fragen Sie bei der Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Norbert J.
    Am 9. Juni 2018 um 14:32

    Hallo zusammen , ich habe seit dem 2.März 18 meinen Führerschein weg , also über drei Monate. Habe noch immer kein Urteil von der Staatsanwaltschaft bekommen . Mir wurde vorgeworfen betrunken gefahren und beim rückwärts ausparken einen vorne drauf gefahren bin . Die Polizei stelle keine unfallmerkmale fest habe auch gesagt das ich Nicht gefahren bin! !!!!!!!! Musste mit zur wache da wurde dann festgestellt das ich 1,5 8 Promille hatte . Ich habe Sowas noch nie gemacht und werde es auch nie !!!!!!!!! Bin seit dem 1.6.18 leider Arbeitslos . Könnte Einen neuen Job wo ich aber meinen Führerschein für brauche haben. Was kann ich tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:31

      Hallo Norbert,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Michael M.
    Am 6. Juni 2018 um 21:16

    Ich hatte im Mai 2017 eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, 2,3 Promille.

    Laut Strafbefehl bekam ich eine Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot, das ich im Januar 2018 antrat.

    Ich bin und war während der gesamten Zeit in Besitz einer Fahrerlaubnis.

    Im Februar bekam ich, für mich damals überraschend – mein Anwalt hatte mir nicht mitgeteilt dass diese bei diesem Wert zwingend ist – die Aufforderung zur MPU.

    MPU dann im Mai, fiel dann, wenig überraschend negativ aus.

    Im Untersuchungsergebnis fanden sich aber folgende Formulierungen:

    „Das problematische Verhalten kann durch einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV angesprochen und in ausreichenden Maße beeinflusst werden.“

    „Allerdings besteht bei der Art der Einstellungsmängel die begründete Aussicht, diese durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahrereignung nach $ 70 Fev für alkoholauffällige Kraftfahrer – ggf. auch als Alternative zu einer erneuten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Rahmen eines Neuerteilungsverfahrens – zu beheben.“

    Habe das negative Gutachten, trotz aller Unkenrufe, nun beim LBV abgegeben in der irrigen Hoffnung, man würde mir diesen Kurs zum Erhalt der Fahrerlaubnis gewähren. Stehe als Berufskraftfahrer nun mal mit dem Rücken zur Wand.

    Heute dann das lapidare Schreiben, dass der vorgeschlagene § 70 Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung bei mir nicht greife, da ich Inhaber einer Fahrerlaubnis bin. Kann diese nun freiwillig abgeben (Verzichtserklärung abgeben), oder sie wird mir entzogen.

    Meine Fragen :

    1.) Welche Sperrfristen für Neuerteilung
    a.) bei freiwilliger Abgabe
    b.) bei Entzug durch LBV

    2.) Könnte § 70 Kursempfehlung , ggfls. auch ohne erneute MPU, dann greifen? Je nach freiwilliger Abgabe/Entzug?

    Der Plan wäre dann also: Fahrerlaubnis abgeben/entziehen lassen. § 70 Kurs genehmigen lassen. Diesen belegen, dann Fahrerlaubnis ohne MPU neu beantragen.

    3.) Macht eine anwaltliche Vertretung in diesem Stadium noch Sinn?

    Danke für die Mühe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2018 um 14:46

      Hallo Michael,

      aus der Ferne und ohne Einsicht der Unterlagen lässt sich schwerlich eine Einschätzung treffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Franzi
    Am 26. Mai 2018 um 11:30

    Hallo ich hatte nie eine Fahrerlaubnis aber bin leider trotzdem gefahren aus eigener Dummheit bin 3 mal verurteilt worden und Sperre wurde von 2 Jahren verhangen das ganze ist nun 5 Jahre her , nie mit Alkohol oder Drogen
    Nun möchte ich führerschein machen muss ich mit mpu rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:31

      Hallo Franzi,

      vermutlich müssen Sie eine MPU machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ense
    Am 22. Mai 2018 um 10:32

    Hallo,
    was sind die Folgen, wenn der Füherschein wegen Trunkenheit entzogen und in dieser Zeit ohne Füherschein gefahren (und erwischt) wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:43

      Hallo Ense,

      es handelt sich dabei um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 StVG ist dies eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Andrej
    Am 21. Mai 2018 um 12:33

    Hallo
    Ich musste mein Führerschein für 6 Monate abgeben weil ich habe 8 Punkte ereicht habe aber nicht ich selber gefahren habe nur auf die Briefe nicht rechtzeitig beantwortet wurde rechtskräftig muss ich MPU machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:18

      Hallo Andrej,

      ob Sie eine MPU absolvieren müssen, wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Gerri
    Am 28. April 2018 um 15:14

    Hi leute, Ich wurde 2007 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. 1 Jahr 2 Monate wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Hinzu kam eine Führerscheinsperre von 2 Jahren.
    Nun die Frage Inzwischen sind 11 Jahre vergangen, kann ich einen Antrag auf Ersterteilung stellen… ohne mit einer Mpu rechnen zu müssen… oder komm ich nicht drum herum ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:59

      Hallo Gerri,

      eine absolut präzise Voraussage können wir dazu nicht machen. Bei Problemen kann Ihnen in jedem Fall aber ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. lars
    Am 5. April 2018 um 23:42

    Hallo,ich wurde 2000 wegen fahren ohne Führerschein und unter Alkohol zu 5 Monaten Haft und einer Sperrfrist von 14 Monaten verurteilt. Die Strafe habe ich abgesessen und wurde 3006 entlassen. Diesen Monat wollte ich die Prüfung beantragen zur theoretischen Prüfung und mir wurde es nicht genehmigt. Ich muss nach Döbeln und dort beantragen. Ist die Sperrfrist noch immer gültig? Hab do nebenbei gehört das die was von MPU sagten. Kann das jetzt noch sein? Bin seit 2006straffrei

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:18

      Hallo lars,

      eine MPU kann immer dann angeordnet werden, wenn an der Fahrtüchtigkeit einer Person gezweifelt werden kann. Dies wird jedoch von der Fahrerlaubnisbehörde entschieden und nicht von der Behörde/Polizei. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis im berauschten Zustand zieht in der Regel immer eine MPU-Auflage nach sich. Dass Sie seit Ihrer Entlassung straffrei sind, ändert an dieser Sanktion leider nichts ab. Sie sollten sich erst einmal Klarheit darüber verschaffen, wie genau Ihre Auflagen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Martin
    Am 12. März 2018 um 13:49

    Hallo
    Ich habe meinen Führerschein 2006 wegen Alkohol am Steuer verloren. Mit 19 Jahren aus Dummheit mit 2.4 Promille. 2008 bin ich in die Schweiz gezogen und habe 2009 meinen Führerschein hier neu gemacht. Jetzt möchte ich dieses jahr wieder zurück nach Deutschland ziehen. Kann ich meinen Schweizer Führerschein jetzt einfach in Deutschland ummelden? Ohne Probleme?

    Gruss Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:54

      Hallo Martin,

      fragen Sie am besten bei der Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. bettina
    Am 22. Februar 2018 um 10:37

    Hallo.
    Ich habe meinen Führerschein mit einer sperre von 9 monaten , Trunkenheit 1,6 , abgeben müssen. Nun endet die sperre heute 22.2. Laut Gericht. Neu beantragt vor 3 monaten hab ich ihn auch. Aber noch keine post bekommen ,wie geht es nun weiter? Geld Strafe auch sofort bezahlt.
    Liebe Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2018 um 17:26

      Hallo Bettina,

      wenn Sie weiterhin nichts von der Behörde hören, könnten Sie dort einmal nachfragen, ob Ihr Antrag eingegangen oder vielleicht auf dem Postweg verloren gegangen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sven S.
    Am 8. Februar 2018 um 10:09

    Ich habe 8 Punkte durch zu schnell gefahren . wann muss ich menien Führerschein abgeben? Habe ich die Möglichkeit gegen das Urteil Widerspruch ein zulegen oder muss ich wenn das Urteil kommt meinen Führerschein gleich abgeben?
    Bin Selbstständig und habe einen Angestellten ohne Führerschein.

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:53

      Hallo Sven S.,

      in der Regel werden Sie durch Bußgeldbescheide darüber informiert, wie mit Ihrem Führerschein verfahren wird. Einen Einspruch ist grundsätzlich immer möglich; da geltendes Recht jedoch ab acht Punkten einen Fahrerlaubnisentzug vorsieht, sind die Erfolgsaussichten eher gering. Beachten Sie, dass Sie nicht nur ein vorübergehendes Fahrverbot erhalten – Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis dann neu bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Nikoletta B.
    Am 7. Februar 2018 um 20:24

    Hallo,
    ich bin Gestern nachts vom Polizei angehalten. Sonda war 1,1 Promilla. Danach Blutabnahme ( Ergebnis noch nicht bekannt)
    Polizei hat meine Führerschein sofort angenommen, obwohl ich arbeite als Fahrer.
    Das konnte er doch nicht machen oder?
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    Nikoletta

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:04

      Hallo Nikoletta B.,

      insofern berechtigte Zweifel an Ihrer Fahrtüchtigkeit bestehen, ist dies durchaus möglich und rechtens. Ob Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind oder nicht, ist dabei erst einmal nicht relevant.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Alexander
    Am 6. Februar 2018 um 15:06

    Hallo,

    Ich habe einen Tschechischen Führerschein der am 3.12.2018 abläuft. Mein damaliger Fehler (fahren unter BTM) ist Anfang mitte 2006 gewesen, muss ich den tschechischen FS überhaupt nochmal verlängern oder kann ich ihn problemlos in Deutschland umschreiben lassen? Da nun schon mehr als 10 Jahre vergangen sind seit der Straftat. Ich hatte auch 2006 im September eine MPU (natürlich nicht bestanden),ist dies irgentwie von Bedeutung?

    MFG ALEX

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:13

      Hallo Alexander,

      in der Regel sollten Sie Ihren Führerschein nicht einfach derart umschreiben lassen können, um die MPU-Auflage zu umgehen.

      Es gilt: Die Auflage einer MPU wird in der Regel nach zehn Jahren obsolet, jedoch bedeutet das nicht, dass Sie ohne weiteres die Fahrerlaubnis neu beantragen können. Mitunter wird Ihnen erneut eine MPU angeordnet. Wenden Sie sich am besten an die Fahrerlaubnisbehörde und klären Sie Ihre Situation.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Andy
    Am 6. Februar 2018 um 14:46

    Hallo,
    ende Juni 2017 hat mich die Polizei mit Alkohol erwischt. Nicht am Steuer, aber ich habe gestanden, das ich gefahren bin. Im Oktober bekam ich dann eine Geldstrafe und 9 Monate Fahrverbot.
    Mit einem Anwalt habe ich dann Einspruch erhoben und die Verhandlung sollte dann am 09.01.2018 sein. Einen Tag vorher haben wir den Einspruch zurückgezogen.
    Den Führerschein habe ich am 23.01. beim Landgericht abgegeben.
    Nun bekam ich ein Schreiben, in dem steht, das die Sperrfrist am 06.06.18 endet.
    Haben die sich zu meinen Gunsten vertan?

    Mfg Andy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:01

      Hallo Andy,

      in den Behörden arbeiten auch nur Menschen, insofern sind Fehler nicht auszuschließen. Wie es sich in Ihrem Fall verhält, können wir nicht einschätzen, da wir keine Akteneinsicht haben. Bestehen Zweifel an dem Schreiben, sollten Sie sich noch einmal mit der entsprechenden Behörde auseinander setzten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Taner
    Am 1. Februar 2018 um 17:22

    Hallo undzwar geht es um folgendes ich wollte vor kurzem beim TÜV meine theoretischenprüfung machen bevor die Prüfung angefangen hat ist der Prüfer durch den Raum gegangen mit einem signalempfänger heißt es glaube ich als er bei mir war fragte er mich was ich an mich hätte und er fing damit an und sagte zu mir ich sollte mich ausziehen und ich habe die Jacke aufgemacht er wollte mehr das ich mich ganz ausziehe so ich habe ihn gesagt das ich mich nicht ausziehen werde das hatte mich so geärgert ich hatte dem Prüfer gesagt das ich mein Handy nur bei mir habe ( das Handy war an weil ich immer erreichbar sein muss wegen privater Sache ) der Prüfer sagte dann zu mir das ich so nicht die Prüfung machen darf ich war so geärgert hab dann den Raum verlassen. So jetzt habe ich mitbekommen das ich vom TÜV 6 Monate sperrfrist bekommen habe + MPU ( Das ganze ist nur ein Verdacht von TÜV Mann kann doch nicht einfach jemanden mit so was beschuldigen ) ich habe auch weder ein schreiben oder sonst was von denen bekommen ich weiß nicht was der ganze Mist sein soll ich war auch bei der Führerscheinstelle habe dort wegen der Sache nachgefragt und die Sagten zu mir die können mir nicht weiter helfen . Kennt sich jemand mit so was aus was kann ich dagegen am besten machen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2018 um 15:50

      Hallo Taner,

      es ist in Ihrem Fall ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und sich von diesem beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Bernd
    Am 29. Januar 2018 um 21:20

    Eine frage mein Führerschein ist seit 2007 weg wegen Alkohol, habe 2013 ein jahr lang haarprobe gemacht und andere Tests bin durch die mpu gefallen. Führerschein stelle hat mir eine neue Sperre von 15 Jahren aufgebrummt bis ich meinen Schein ohne mpu machen darf is das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 12:14

      Hallo Bernd,

      ja, das kann in der Tat möglich sein. Die Anordnung einer MPU wird dann obsolet, wenn der Eintrag aus der Akte gelöscht wird – dies ist in der Regel nach fünfzehn Jahren der Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  21. Micha
    Am 29. Januar 2018 um 7:34

    Ich wurde im Cannabis Rausch hinterm Pkw Steuer erwicht ohne Ausfall Erscheinungen .
    Ich bin im Besitz der Klasse c – ce .
    Bekomme ich die nach einer bestandener mpu wieder oder nur die Klasse b ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:48

      Hallo Micha,

      beim Antrag auf Neuerteilung müssen Sie alle Führerscheinklassen, die Sie zurückerhalten möchten, angeben. Je nach Klasse sind zusätzlich weitere Unterlagen vorzulegen. Die zuständige Behörde kann Sie bei weiteren Fragen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Vanessa
    Am 25. Januar 2018 um 9:46

    Hallo,
    ich habe eine etwas komische frage. Meine Freundin hat vor etwa 3 Jahren Ihren Führerschein innerhalb der Probezeit verloren weil Sie zu schnell gefahren ist. Die Polizei entzog Ihr den Führerschein mit anordnung einer MPU. Da Sie aus Finanziellen gründen die MPU innerhalb der angeordneten 2 Jahre nicht gemacht hat, muss Sie ja jetzt den Führerschein komplett neu machen. Sie hat sich jetzt bei einer Fahrschule angemeldet und ist auch fast fertig. Allerdings hat Sie nie erwähnt das Sie bereits einen Führerschein besessen hat und eigentlich eine MPU hätte machen müssen.

    Was kann jetzt auf Sie zukommen?

    Kann es passieren das bei der Prüfung raus kommt, das Sie die MPU hätte machen müssen und dadurch das ganze Geld was Sie bereits an die Fahrschule gezahlt hat weg ist?

    Oder kann es passieren das die Führerschein es beim ausstellen des Führerscheins merkt?

    Kann Sie die MPU auch nach bestehen der Prüfung machen?

    Kann es auch sein das die MPU nach ablauf der 2 Jahresfrist verfallen ist?

    Wir freuen uns auf viele Antworten und bedanken uns im vorraus.
    LG Vanessa :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:58

      Hallo Vanessa,

      zu Ihren Fragen:

      1. In der Regel sollte beim Anmelden der Prüfung bzw. allerspätestens beim Ausstellen auffallen, dass die Anordnung einer MPU besteht. Solange dies der Fall ist, darf nicht gefahren werden – das bezahlte Geld und die abgeleisteten Stunden sind damit nicht ungültig, dennoch darf kein Fahrzeug geführt werden. Mitunter wird die Prüfung auch verweigert, dies ist jedoch von der Fahrschule abhängig. Sie können die Auflage einer MPU nicht einfach umgehen, in dem Sie erneut die Fahrschule absolvieren.

      2. Eigentlich verhält es sich in der Regel so, dass nach Entzug der Fahrerlaubnis nicht die gesamte Fahrschule wiederholt werden muss – Betroffene müssen eine positive MPU absolvieren und können danach mit den üblichen Unterlagen erneut die Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

      3. Eine MPU verfällt nicht, genau genommen wird deren Anordnung obsolet – dies ist jedoch nach frühestens 10 Jahren der Fall.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. Bayer
    Am 17. Januar 2018 um 22:54

    Musste mein Führerschein für 2 Monate abgeben und habe eine Geldstrafe gezahlt, wegen BtM.Ich dachte alles wäre geklärt, nun habe ich ein Brief von der Stadt erhalten und muss doch mein Führerschein abgeben.Was kann ich tun um mein Führerschein so schnell wie möglich zurück zu bekommen?Was für Möglichkeit habe ich?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 18:03

      Hallo Bayer,

      Sie müssten sich bei der Stadt erkundigen, welche Voraussetzungen für die Neuerteilung Ihres Führerscheins erfüllt sein müssen. Bei Drogendelikten ist in der Regel eine MPU notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. franxic
    Am 15. Januar 2018 um 17:04

    Hallo,
    ich wurde im November 2007 wegen Amphetaminbesitz festgenommen. Einige Monate später bekam ich die Aufforderung der Führerscheinstelle, innerhalb von sechs Wochen eine MPU zu absolvieren. Da der nötige Absolvenznachweis innerhalb dieser Frist nicht zu erbringen war, habe ich meinen Führerschein abgegeben. Zählt das als freiwilliger Verzicht, da es keinen gerichtliche Anordnung gab? Gibt es in so einem Fall eine Sperrfrist und ab wann läuft die Tilgungsfrist für die Anordnung der MPU?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 14:47

      Hallo franxic,

      wenn Sie Ihren Führerschein ohne Anordnung und ohne Verhängung einer Sperrfrist abgegeben haben, so dürften Sie in der Regel keiner solchen Frist unterliegen. Die normale Tilgungsfrist für die MPU-Anordnung beträgt zehn Jahre. Informationen finden Sie auch hier: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/ Am einfachsten ist es aber stets, direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle nachzufragen.

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  25. Franz
    Am 15. Januar 2018 um 12:21

    Ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt über 20 kmh daraufhin wurde meine Probezeit verlängert und ich habe auch eine Nachschulung gemacht dann hatte ich 1 Monat vor Probezeit ende jetzt noch einen Autounfall wo ich auf einer nassen Fahrbahn ins rutschen kam und in ein Auto im Gegenverkehr rutschte (sogar der Polizist sagte das es echt rutschig sei). So jetzt habe ich einen Brief erhalten in dem steht das mir wegen drei A Delikte die Fahrerlaubnis entzogen wird aber nicht wie lange ? Könnt ihr mir da helfen und sagen mit wie vielen Monaten ich zu rechnen habe ? Bin nämlich auf mein Auto angewiesen da ich im Außendienst arbeite.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:55

      Hallo Franz,

      Sie können erst nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Wie lang diese Sperrfrist ausfällt, sollte Ihren Unterlagen zu entnehmen sein. In der Regel beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate. Unter Umständen wird Ihnen zusätzlich auferlegt, dass Sie eine MPU erfolgreich absolvieren müssen.

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