Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?
Letzte Aktualisierung am: 27. März 2025
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Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Das Thema “Radwegebenutzungspflicht” ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.
Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.
Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Radwegebenutzungspflicht
Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.
Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.
Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.
Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist.
Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.
Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.
Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.
Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?
Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:
- Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
- “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
- Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.
Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.
Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?
Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.
Beschreibung | Bußgeld |
---|---|
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild) | 20 € |
...mit Behinderung | 25 € |
...mit Gefährdung | 30 € |
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung | 35 € |
Hallo,
mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
Folgendes Beispiel: Ein Radweg, der jahrelang als solcher gekennzeichnet war, wird im Zuge der Reform der StVO im Jahre 1998 von den blauen Schildern befreit. Dann ist er meistens noch an der kleinen Schwelle zwischen Rad- und Fußweg erkennbar oder daran, dass er mit der Farbe “rot” vom Gehweg abgehoben ist. Aber nach ein paar Jahren ist die rote Farbe verschmutzt und man sieht sie nicht mehr.
Oder es könnte ja auch in einem speziellen Falle nicht mehr erwünscht sein, dass ein Bereich von Radfahrern benutzt wird und ganz für Fußgänger da sein soll.
Meiner Meinung nach besteht hier eine Lücke in der Definition, es sei denn, man würde den Teil explizit als Fußgängerbereich kennzeichnen (Schilder 239 Sonderweg Fußgänger oder 242 Fußgängerbereich).
Überspitzt könnte man daraus folgern, dass ein Radfahrer auf allen Gehwegen, die nicht explizit als solche gekennzeichnet sind, mit dem Rad fahren darf, weil es ja sein könnte, dass der Belag einmal rot gewesen ist.
Eine andere Frage von mir ist, ob man längerfristig E-Bikes von den Radwegen (in der Stadt) verbannen möchte.
Wäh? Vorher waren die doch nicht gekennzeichnet, weil es ja eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gab.
Warum sollte man sie von den Schildern befreit haben?
Weil eigentlich viele Radwege nicht den Mindestanforderungen entsprechen und vielleicht dagegen Erfolgreich geklagt wurde !
“mich würde mal interessieren, wie man einen Radweg definiert, wenn er nicht (mehr) mit den Schildern 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist”.
Wenn keines der Schilder mehr da ist, ist es kein Radweg mehr. So einfach ist das ;) Dass ist dann meist ein Landwirtschaftsweg der von Radfahrern in Fahrtrichtung benutzt werden darf.
Wenn ein Mindestabstand beim Überholen von 1,5m Pflicht wird, gilt das dann auch für in der Stadt auf engen Straßen meist rechts überholende Radfahrer, die sich an vor Ampeln wartenden Autos vorbeischlängeln, oft, um nicht umzufallen, sich auch noch an den Autos abstützen? Irgendwie fürchte ich, dass sich Radfahrer auf diese Regelung berufen, wenn sie selbst überholt werden, wenn sie aber die schnelleren sind sich nicht daran gebunden fühlen. Ich möchte als Autofahrer bitte auch 1,5m Abstand zu Radfahrern haben…
Nochmal kurz ein Gedankenanstoß an alle: ich selber fahre sehr viel mit Fahrrad und Auto, die km-Leistung vom Auto überholt nur die des Fahrrads weil mal Autobahnstrecken schnell km sammeln, aber sonst eher Fahrrad.
Dazu:
1. Ich fahre 90% auf Radwegen, wenn die oben genannten Verkehrzeichen (weißes Fahhrad auf blauem Schild) vorhanden sind. Meistens auch mit 25-30kmh Tempo außerorts. Das geht meistens gut.
2. Auf Landstraßen, wo kein Radweg verläuft, verhalten sich auch 90% der Autofahrer richtig, aufgrund der anderen 10%, die einfach dicht vorbeifahren, habe ich mir angewohnt, in solchen Fällen in der Mitte der rechten Bahn zu fahren, sodass ich zur Not bei dichten Überholmanövern ausweichen kann. Klappt auch gut. Solche Landstraßen vermeide ich, aber geht nicht immer.
3. Größten Ärger habe ich dann innerorts, z.B. wenn in der 30er Zone ein Autofahrer mir beweisen muss, dass ich ihn durchlassen muss, weil meine 30-35kmh ihm zu langsam sind. Das passiert mir ca. 1-2 Mal pro Monat!!! Zweiter Ärger ist, wenn in einer 50er Straße (z.B. vor meiner Arbeit) ohne Radweg Autofahrer meinen, ich müsste auf dem Geweg fahren.
4. Weitere Ärgerpunkte, die ich oft habe, sind andere Radfahrer, die auf der falschen Straßenseite fahren, ganz gefährlich wird es im Kreisverkehr. Fußgänger, die wie Zombies nicht auf Radfahrer am Radweg achten sind eher selten ein Thema, in solchen Fällen ist man als Radfahrer in der Stadt eher meist gezwungen, vorsichtiger zu fahren.
5. Aus der Sicht des Autofahrers: selten habe ich als Autofahrer Ärger mit Radfahrern, auf Landstraßen muss man halt damit rechnen, dass mal Rennradfahrer auf der Fahrbahn fahren, allerdings hat so eine Situation mich noch nie so behindert, dass ich mit einer normalen Zeitplanung zu spät ankomme!!! Da sehe ich eher innerorts die Gefahr, dass unerfahrene Radfahrer einfach über rot, quer über die Straße, usw. fahren.
6. Meiner Erfahrung nach ist die gefährlichste Situation, wo ein Radweg rechts von der Straße liegt, und an der Ecke ein LKW / Bus parkt oder sonst eine Behinderung der Sichtbarkeit vorliegt. Rechtlich darf hier der Radfahrer mit voller Pulle durchziehen, faktisch ist aber, dass ein KFZ-Fahrer da echt schlechte Karten beim abbiegen hat, einen 40kmh schnellen Rennradfahrer nicht zu gefährden. An solchen Stellen bin ich der Meinung, dass auch Radfahrer mitdenken müssen und ihre Geschwindigkeit anzupassen haben.
7. Zu freiwilligen Radwegen: ich benutze die, wenn es Sinn macht (auf KFZ Verkehr achten und mit dem Zustand / sonstigen Verkehr auf dem Radweg achten und abwägen). Dann führt es auch meistens nicht zu konflikten.
8. Für die, die denken, sie können auf einer Landstraße mit 100kmh eine enge Kurve fahren, und nennen andere langsamer Verkehrsteilnehmer “fahrlässig” oder “lebensmüde”, müssten ihr eigenes Fahrverhalten echt mal überdenken!!! “Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann” steht ja klar in der STVO. Wer einen Radfahrer, Fußgänger, Traktor oder sonstwas in der Kurve anfährt, trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit volle Schuld!!!
Das kann ich fast durchweg so bestätigen. Zu den 90%/10% würde ich sagen, daß die 10% eine Summe von Ar***löchern und Dummen sind, die gerade (mal wieder) etwas dummes tun und es sind m.E. etwas mehr als 10%. Und die bedeuten eben, daß man es je nach Verkehr etwa ein Mal in einer bis zwei Minuten mit so jemandem zu tun hat – das ist dann schon ziemlich oft.
Was vielen anscheinend nicht klar ist: Wenn jemand auf der Landstraße – wenn es nicht gerade bergauf geht, bin ich so etwa mit 35km/h unterwegs – mit 10 oder 15km/h Geschwindigkeitsdifferenz an einem vorbei fährt, dann ist das auch kein Problem, wenn er nur 50cm Abstand hält – er rollt eben etwas schneller vorbei und auch, wenn ich etwa 50cm vom Straßenrand entfernt fahre, fühle ich mich da nicht unsicher. Wenn dann aber jemand mit 70km/h oder mehr in diesem Abstand an einem vorbeiplautzt- vielleicht auch noch bei Gegenverkehr und an einer Engstelle – dann ist das alles andere als sicher. Schon die Bugwelle sorgt dann dafür, daß man einen Schlenkrich fahren muß, um sie abzufangen. Und sowas führt dann eben dazu, daß ich praktisch mitten auf die Spur fahre – 1,50m Abstand Schulter zu Straßenrand ist praktisch auf der Mitte der Spur – um diese Idioten zu zwingen, den Gegenverkehr beim Überholen zu beachten. Denn wenn es auf der Gegenspur plötzlich eng wird, wohin wird der Überholende dann wohl ausweichen?
Der Geschwindigkeitsunterschied ist maßgebend und wenn ich damit rechnen kann, daß die Autofahrer sich rücksichtsvoll verhalten, dann sehe ich selbst auch zu, daß ich zumindest phasenweise möglichst weit rechts fahre – es ist ein Geben und Nehmen.
Was die Fahrraswege angeht, so sind diese Außerorts nach meiner Erfahrung meist schon in Ordnung und die Gefahr, daß einem Fußgänger reinrennen ist relativ gering. Innerorts sieht es da schon anders aus. Ein reichlicher Meter Breite (und der Zustand streckenweise auch grenzwertig und Fußgänger finden sich dort auch öfter und das niedrige Geländer zur Straßenbahntrasse direkt daneben erhöht den Charme noch zusätzlich) mit über 20cm Bordstein sind auf einer abschüssigern Straße, wo man selbst ohne zu treten über 40km/h drauf bekommt – mit Rennrad und treten also schnell über 50 – ein Irrsinn, selbst 1,50 wären dort zu schmal. (für Ortskundige: Dresden, Königsbrücker ab Infineon stadteinwärts) Und wenn man dann dort auf die zwei-mal-zweispurige(!) Straße ausweicht, dann ruft das wieder die Vollpfosten unter den Autofahrern auf den Plan, die dürfen dort nämlich 50 fahren, sind da also eher mit 70 und mehr unterwegs. Da wird gehupt und gedrängelt wie irre – auch Sonntags. Das hat dann zur Folge, daß auf meinem Heimweg von Arbeit dort in die Straßenbahn steige.
Bilanz: Ich fahre zu etwa 80% auf der Straße und bin dort noch nie gestürzt, auf Radwegen aber zwei mal in den letzten Jahren – Zombie-Fußgänger und Radfahrer, die nicht in der Lage sind, halbwegs geradeaus zu fahren. Beinaheunfälle sind da noch nicht mitgezählt. Da ist für mich klar, was sicherer ist und als ich vor etwa drei Jahren ein Bußgeldverfahren wegen Nichtbenutzung des Radwegs hatte, wurde das nach Widerspruch auch eingestellt.
Und weil es hier noch jemand explizit erwähnt hat: wenn man im Schritttempo an einer stehenden Autokolonne vorbeifährt (ohne sich abzustützen) dann ist das wegen des geringen Geschwindigkeitsunterschieds kein Problem. Dort mit den 1,50m zu kommen ist Blödsinn…
Die Erfahrungen kann ich gar nicht teilen!
Sehr viele Autofahrer klagen immer die Rennradfahrer an und sind wohl grundsätzlich der Meinung dass Radfahrer nicht auf die Straße gehören. Kaum einer weiß daß die Radwege im ländlichen Bereich oft stark verschmutzt oder löchrig sind. Das befreit den Radfahrer dann auch von der Nutzungspflicht!
Ganz viele Autofahrer fahren auch absichtlich sehr dicht am Radfahrer vorbei, wohl um ihm zu zeigen dass er nichts auf der Straße zu suchen hat. Das ist echt schade und vor allem sehr dumm vom Autofahrer. Denn die nicht eingehaltene Radwege-Nutzungspflicht befreit den Autofahrer nicht davon, den richtigen Abstand zu halten. Das muss auch mal festgehalten werden.
Bei den Radfahren wird das mit der Nutzungspflicht immer soooo genau genommen.
Warum regen sich die Autofahrer nicht so fürchterlich auf wenn ein anderer Fahrer am Ortsschild noch keine 50 km/h drauf hat? Oder wenn die Hälfte der Autos auf der Autobahn viel schneller fährt als erlaubt ist?
Da hör ich niemand schreien was die ganzen “Hobby-Hamiltons” da wieder machen.
Toleranz und gegenseitige Rücksicht!!!
§ 1 Grundregeln. (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. 1 I.
Da sollten mal einige Kraftfahrer / Radfahrer drüber Nachdenken !!!
Gegenseitige Rücksicht !!!!
Das Vorschriftszeichen 239 – Sonderweg Fußgänger – in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1022-10 – Fahrrad frei –
bedeutet für den Fahrradfahrer:
Er muß zwingend auf dem Sonderweg für Fußgänger fahren oder er kann auch auf der Straße fahren?
Ist die Benutzung des Sonderweges vorgeschrieben oder ist das eine KANNentscheidung????
KANN, weil es hauptsächlich ein Gehweg ist. Dort muss man Fußgängern Vorrang lassen und ggf. anhalten.
Ja, dazu darf der dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dort ist ein Radfahrer nur “zu Gast”.
Ich bin leidenschaftlicher Motorradfahrer, fahre jedoch auch gerne mit dem Rad durch die Ortschaften. Ich muss dazu sagen das es nach meiner Meinung keine schlechten Radwege gibt, sondern nur Leute die meinen sich das falsche Fahrrad anzuschaffen. Ich fahre am liebsten mit meinem Vollgefederten (Noname) Mountainbike, bin aber auch mal mit der sitzgefederten Gurke meines alten Herren unterwegs, und habe selbst bei Verwurzelungen und etlich anderen Problematiken kein Problem, an Kreuzungen halte ich an (Trotz Vorfahrt!) und achte sehnlichst darauf das man mich sieht, zur Not verzichte ich auf meine Vorfahrt (Defensive Fahrweise). Wenn ich aber gerade die Fahrradfahrer sehe die mit ihrem Rennrädchen durch die Gegend rasen (und ich fahr mit dem Fahrrad auch gern mit über 30km/h durch die Gegend!) dann kriege ich echt Lust abzusteigen und denen das Drecksteil unter dem Hintern wegzutreten! Von 50 Rennradfahrern erlebe ich gerade mal so um die 2-3, die wirklich so auf Respekt fahren wie es sein soll. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Auto- und Motorradfahrern, aber da ist der prozentuale Anteil deutlich niedriger. Nach meiner Meinung sollte das Bußgeld wesentlich erhöht werden für Radfahrer.
Selten sowas unsinniges gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas, dass man verschenken kann, wie man lustig ist. Sie gefährden andere Verkehrsteilnehmer durch Ihre “Defensive Fahrweise”, indem sie diese mit ihrem Fehlverhalten verwirren. Der Grund warum der Verkehr durch Ordnungen und Schilder geregelt wird ist, damit dieser flüssig und sicher ablaufen kann!
Sowas unsinniges habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Vorfahrt ist nicht etwas das man verschenken kann, wie man lustig ist, diese Beschilderungen haben den Sinn den Verkehr zu regeln, wenn Sie “Defensiv fahren” dann gefährden sie alle anderen Verkehrsteilnehmer, die durch ihr Fehlverhalten verwirrt werden.
Genau heute hatte ich einen Fall wo ein Rennradfahrer also ein Hobbythurau trotz ausgeschildertem Radweg mit Benutzungspflicht sich auf der Straße breit gemacht hat und den Verkehr behindert hat. Als ich an der nächsten Kreuzung versucht habe in darüber aufzuklären, dass er den Radweg (der übrigens erst neu gebaut wurde)benutzen sollte, musste ich mich beschimpfen lassen. Er meinte noch „das ist doch ein Rennrad, da darf ich das.“ wann kommt endlich eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder, damit man solchen beleidigenden Proleten auf ihrem Rennrad
(Jan Ulrich ist dafür ein gutes Beispiel) einmal habhaft werden kann.
Hallo,
darf ich trotzdem für Trainingseinheit (Meisterschaften) mit meinem Rennrad auf der Straße fahren, da dies mit hoher Geschwindigtkeit gefahren wird, was auf dem Radweg nicht erlaubt ist.
Mein Verein würde mir eine Bestätigung mitgeben, damit ich dann vorzeigen kann, falls ich von der Polizei angehalten werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Henning
Hallo Henning,
selbstverständlich kannst du mit deinem Fahrrad zum Trainieren auch auf der Straße fahren.
Ich fahre schließlich auch regelmäßig mit dem Auto auf Radwegen oder Fußwegen, gar Fußgängerzonen, um für die nächste Rallye zu trainieren.
Lieber Ernst,
es scheint mir so als ob Du ein stark verzerrtes Wahrnehmungsproblem hast und das eher Du derjenige mit einem Ego-Problem hast weil Du nicht auf andere Rücksicht nehmen möchtest.
Ich kenne keinen Rennradfahrer, der auf breiten (Land-)Straßen fährt und sich selbst absichtlich in Gefahr bringt, weil er z.B. ein Ego Problem hat. Auf Webseiten wie GPSies und Komoot tauschen sich Radfahrer aus, wo man wie am besten fahren kann ohne viele Autos zu treffen. Niemand möchte freiwillig auf vielbefahrenen Straßen mit dem Rad fahren. Manchmal lässt es sich über kurze Verbindungsstrecken aber nicht vermeiden.
Vielmehr sind es solche Autofahrer, wie Du einer zu sein scheinst, die mit wenigen cm (gerne noch hupend) an einem Radfahrer vorbeifahren (was übrigens beides nicht erlaubt ist) und so dazu beiträgst, dass Radfahrer nicht mehr möglichst rechts fahren, um zu verhindern, dass jemand Irres einen umfährt. 0,80 bis 1,5 m Abstand vom Strassenrand sind erlaubt (je nach Situation).
Auch das Pulkfahren nebeneinander ist vielfach eine Schutz-Reaktion auf das (Fehl-)Verhalten von Autofahrern, die meinen Straßen wären nur für schnelle Autos gebaut. Diese Straßen gibt es natürlich auch, die nennen sich Kraftfahrstraßen/Schnellstraßen oder Autobahnen, da kann hinter einer Kurve auch kein Trecker auftauchen, der langsamer fährt als ein presswurstverpackter Radfahrer ;)
Ab 16 Radfahrern müssen diese übrigens im Pulk auf der Straße fahren, auch Radwanderer, die häufig deutlich unter 20km/h fahren.
Und Radfahrern ist es erlaubt auch nebeneiander auf der Straße zu fahren wenn sie niemanden behindern. Bei wenig befahrenen Straßen trifft dies zu und vernünftige Radfahrer machen auch sofort Platz wenn jemand von hinten kommt.
Interessant finde ich die These von reinen Autofahrer, sie könnten abschätzen wie gut (oder besser schlecht) der Zustand unserer Radwege ist. Ich kenne keinen Radfahrer, der freiwillig auf der Straße fährt, wenn der Radweg wirklich gut ist.
BTW: Rennradfahrer fahren zwischen 20km/h bergauf bis hin zu deutlich über 70km/h bergab, auf gerader Strecke zwischen 30 und 45km/h.
Nur wenn ein Radweg neu gebaut ist, kann man den i.d.R. mit dem Rad nutzen. Ältere sind allesamt von Wurzelwerk so uneben, dass sie selbst als sichere Fusswege nichts taugen.
Ich fahre als Autofahrer immer mit grossem Sicherheitsabstand an Radfahrern und Fußgängern vorbei und habe mir deshalb noch keinen Zacken aus der Krone gebrochen.
Das ist übrigens auch gesetzlich mit „ausreichendem Abstand“ geregelt, nach Rechtssprechung ist ausreichend mit 1,5m bis zu 2m Abstand bewertet. Bei 1m Abstand zum Fahrbahnrand +50cm Radbreite bedeutet dies, dass ein Autofahrer i.d.R. Die Spur komplett wechseln müsste (sofern die Straße überhaupt Spuren hat).
Und lieber Ernst, Du hast nicht das alleinige Recht als Autofahrer Straßen zu benutzen. Auch Trecker, Radfahrer und andere „Randgruppen“ dürfen dort (i.d.R.) fahren und ALLE Verkehrsteilnehmer dürfen und müssen gegenseitig Rücksicht nehmen.
@Teuto
Ich kann Dir bersichern, dass Pulkfahren i.d.R. kein Machtgehabe ist. Es übrihens für einen Autofahrer einfacher, einen Pul zu überholen, als eine ewig lange Schlange an Radfahrern.
Und es sei auch noch angemerkt, dass der Rennradsport relativ teuer ist, die Masse an Rennradfahrern wird also eher gut verdienen. Die Wahrscheinlichkeit, dass da jemand etwas wie von Dir wild spekuliert, kompensieren müsse, ist also extrem gering.
Solche Feindseligkeiten von allen Verkehrsteilnehmern aber, sind die Ursache, dass sich Situationen aufschaukeln. Rennradfahrer fahren übrigens kaum in der Stadt (nur um rauszukommen), daher ist Stadtverkehr noch eine ganz andere Baustelle.
……wenn Ihr Testosteron überquellenden Rennradfahrer Euch in in Eure Presswurstmontur zwängt und auf der Strasse fahrt … seid Ihr zum einen nicht bei der Tour de France und nicht beim Sechstagerennen! Ihr seid einfach eine große Gefahr im und für den Strassenverkehr und nicht nur für Euch selbst verantwortlich – sondern auch für diejenigen die Ihr mit Eurem Treiben “zusätzlich” gefährdet. Ihr habt auch kein Begeitfahrzeug welches Euch zur Not von der Straße “aufkehrt” – sportlich ist Euer Egoismus auch nicht -Ihr habt keine Fairness wenn Ihr Euch und Andere gefährdet.
Ihr seid schon tolle Hechte – wenn Ihr meint ein KFZ-Fahrer*inn mit min. 100km/h würde Euch in der Kurve sehen…! Nee – auf den Radweg braucht Ihr nicht auszuweichen … das nenn ich mal nen richtigen Extremsport – extrem …. – “Is ja meistens gut gegangen” wenn nur nicht so viel Bekloppte hupen würden – nervt..
IHR habt nur unglaubiches Glück wenn nichts passiert – und ich will nicht das mit MEINEM “GLÜCK” frei hantiert wird…
Ich bin Autofahrer und finde es immer wieder besonders toll, wenn die 2 Typen auf Ihren Rennrädern auf einer kurvigen Straße außerorts die man kaum einsehen kann spazieren fahren. Natürlich erhöht dass die Unfallgefahr für Autofahrer und Radfahrer. Ich bin nach jeder Kurve dankbar, dass da kein Radfahrer fährt. Sich dann aber hin zu stellen und zu sagen die bösen Autofahrer sind schuld, halte ich für falsch! Was haben 2 Rennfahrer nebeneinander auf einer Straße mit einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 KM/h zu suchen? Warum müssen die nicht den Radweg benutzen? Die Argumentation die Radwege seien in einem schlechteren Zustand als die Straßen, trifft für keinen einzigen Radweg zu den ich kenne! Aber wie immer sind die anderen schuld und vor allem immer die “rasenden” Autofahrer. Ich bin mir sicher wenn nur ein Bruchteil der Bevölkerung sich auch an die Geschwindigkeiten zu halten! Auf einer Straße außerorts fährt man bei sonnigem Wetter keine 40KM/h in seinem Cabrio zum Sonntags Brunch und regt sich dann über die Raser auf die 100 fahren und einen überholen. Das ganze nennt sich im übrigen Verkehrsbehinderung und sollte viel mehr zum Thema werden, dann müssten auch nicht immer waghalsigere Überholmanöver her, aber heute ist es ja ok mit dem auf 25 KM/h gedrosselten KFZ den ganzen Verkehr aufzuhalten oder mit einem Trecker morgens wenn alle zur Arbeit fahren unbedingt mit 30KM/h auf der Landstraße zu fahren…
Bis auf Schnellstraßen und Autobahnen, gelten überall Höchstgeschwindigkeiten. Die eigene Geschwindigkeit im Auto muss immer so angepasst werden, dass man bei Gefahren zum Stillstand kommen kann. Wenn eine Landstraße kurvig ist, muss dort entsprechend eine Reduzierung der Geschwindigkeit erfolgen, wenn man nicht die Kurve einsehen kann. Es ist Ihnen bei 100 km/h Höchstgeschwindigkeit nicht erlaubt diese um jeden Zweck auch zu erreichen. Sie dürfen lediglich bis auf 100 km/h beschleunigen, wenn die Verkehrsverhältnisse dies auch ermöglichen. Auch ein Aufregen über andere Autofahrer, die bei erlaubten 100 km/h nur 80 oder 75 km/h fahren ist somit völlig sinnlos, da es keine Mindestgeschwindigkeit auf Landstraßen gibt. Ciao Kakao
Die Argumentation die Radwege seien in einem schlechteren Zustand als die Straßen, trifft für keinen einzigen Radweg zu den ich kenne!
na, dann fahren sie nicht besonders viel mit dem rad, oder wohnen holland. bei uns sind die radwege in solch schlechtem zustand, das es lebensgefährlich ist diese zu benutzen. aber nebeneinander sollten radfahrer auf der straße nicht unterwegs sein. einfach immer mal wieder an die eigene nase fassen. ich fahre sowohl auto als auch mit dem rad, und es gibt tage an denen ich froh bin das andere besser aufgepasst haben alsd ich selber. immer schön miteinander, dann klappts auch mit dem verkehr!!!!
Liebe Anni, tut mir echt leid, was Dir der schlafmützige Autofahrer, von denen es aber eben im Verhältnis genau so viele gibt, wie Radfahrer, angetan hat.
Was mich aber interessiert ist, wie Du es geschafft hast, des Autofahrers große Augen wahrzunehmen, während er Dich überholt hat, er also doch in Deinem Rücken unterwegs war!?
Ich bin selber mehr mit dem Rad als mit dem Auto unterwegs aber wenn ich immer von Wurzeln, Scherben, Schlaglöchern höre, weshalb man/frau lieber die Straße benutzt, dann sind das zumeist Einzelfälle, die dann bei einem Text wie hier allzu schnell aneinandergereiht werden.
Und von wegen “flüssig fahren”: gehörst auch Du zu den Zeitgenossen/innen, denen ein Dynamo zu viel Kraft kostet und die auf Radwegen diesen eben nicht benutzen. Frei nach dem Motto: “Ich sehe ja alles! Hauptsache, ich komme schnell voran!”
Immer nur schnell, schnell, schnell! Und wozu? Lebe / fahre mal entschleunigt und Du wirst sehen, wie herrlich das sein kann. Und obendrein bist Du keine 3, 4 Minuten später an Deinem Ziel. Ganz sicher und nicht todsicher!
Alles würde um einiges einfacher, wenn Radfahrer mal ein paar Stunden theoretischen Verkehrsunterricht mitmachen müssten und dieser für Autofahrer eben umgekehrt speziell auf Belange der Radfahrer eingehen würde. Aber das kostet ja Geld und so lass ich mich doch lieber platt fahren, wenn ich mal kreuz und quer von Radwegen über Fußwege auf die Straße wechsele, rechts vor links ignoriere (Echt, gilt das auch für Radfahrer?) oder auch noch die Vorfahrt nehme und zu spät merke, dass so ein Auto doch um einiges schneller sein kann, als man/frau das angenommen hat. Und da ich keine Knautschzone habe, grüße ich dann von Wolke Sieben.
Ich wäre für Radwege abbauen ….keinen Sanierungsaufwand in meist schlechte Radwege stecken, sondern mit Bäumen bepflanzen.
Regelt die Geschwindigkeit auf Strassen, regt ggf. zum Umsatteln an und trägt zur Klimaverbesserung bei!
Es grüßt ein Rennradfahrer – oft ohne Pulk unterwegs
Hast auch keine 25- 35 km, machmal auch 60 km in die Arbeit, oder viel Zeit?
Radfahrer benutzen oft die Sraße und nicht den Radweg
ich habe noch nie ein Auto auf dem Radweg fahren gesehen
in der Stadt: Radfahre kommt zur roten Ampel
schnell auf den Fußweg hüpfen bei grüner Ampel für Fußgänger
bei grüner Ampel für Fußgänger rüberfahren
und dann auf der Straße weiterfahren.
und dem Autofahrer eine lange Nase machen
Hinweise an die Polizei geben, wenn es dort regelmäßig Radfahrer machen. Es werden dann verstärkte Kontrollen geben. Der Radfahrer erhält dann ein Bußgeld.
zu 1) die Lust ist nicht ungesünder als auf dem 2m entfernten Radweg
zu 2) Radfahrer müssen mit ausreichend Abstand überholt werden, was in der Regel auch zutrifft
zu3) Ja! Zahlreiche statistische Erhebungen und wissenschaftliche Untersuchungen weisen nach, dass die Unfallzahlen auf innerörtlichen Radwegen mit Radfahrerfurten deutlich höher sind als auf gemeinsam von allen Fahrzeugen genutzten Fahrbahnen.
zu4) nein, wer zB als Pendler täglich deutlich mehr als 2 km zurücklegen will hat andere Anforderungen
zu5) nein
Also mir schwillt jedesmal der Hals, wenn ich auf dem Arbeitsweg hinter einem Rennrad her zuckeln muss, das ich wegen Gegenverkehrs nicht immer überholen kann, nur weil dieser Radfahrer sich für zu schnell für den weitestgehend komplett freien Radweg (mit ausgeschilderter Benutzungspflicht) hält! Und wehe man sagt was – dann wird man beleidigt und beschimpft und es wird noch drohend der Fuß zum Autotritt gehoben. :(
Ich fahre auch oft Rad, stelle aber immer wieder fest, dass bestimmt 50% der Radfahrer einen Fahrstil haben, als gehöre Ihnen die Welt und alle sonstigen Verkehrsteilnehmer sollten gefälligst ausweichen, damit sie nicht bremsen müssen. Verkehrsampeln gelten auch für die wenigstens Radfahrer. Bei dieser Fahrweise sind Unfälle vorprogrammiert, die sicherlich nicht immer an den Autofahrern liegen!
Hallo Lisa,
ich bin Auto- und Radfahrer. Seit einem halben Jahr fahre ich regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit. Als Autofahrer habe ich auch so gedacht wie Du/Sie. Nun habe ich die andere Seite kennengelernt und dadurch habe ich meine Sichtweise auf die Dinge als Autofahrer überdacht. Es kann sehr erhellend sein, die Dinge aus einer anderen Blickwinkel zu betrachten.
Ich muss ein paar Kilometer über Land fahren, wo es keinen Radweg gibt und die Strecke kurvig ist. Wenn ich dann so knapp in Kurven oder bei Gegenverkehr überholt werde, denke ich immer ” Wie viel Sekunden hätte der Autofahrer verloren, wenn er gewartet hätte um ungefährlich zu überholen ?” Das gleiche gilt für Landmaschinen.
Felix sagte so schön “Gegenseitige Rücksichtnahme von ALLEN Beteiligten, wäre eine schöne Sache”
Ach ja, Jean: Wurstessen ist gesund, solange das Tier ein glückliches Leben hatte :-)
Du hast Recht, im deutsche Straßenverkehr ist der gegenseitige Respekt und Rücksichtnahme sprichwörtlich “unter die Räder gekommen”. Wie man in den meisten anderen Ländern dieser Erde sieht, geht das auch anders. Beide Extreme habe ich auf deutschen Straßen erlebt; Fahrradfahrer mit suizidalen Tendenzen, die so fahren als gäbe es keine anderen Verkehrteilnehmer und die andere Sorte miltanter Autofahrer die sich berufen fühlen mit höchgefährlichen Abdrängaktionen Fahrradfahrer erziehen zu wollen.
Ich denke, was helfen kann, ist das Fahrradfahrer hin und wieder auch mal wieder Auto fahren sollten, um ein Verständnis für das gegenüber zu behalten. Genauso sollten Autofahrer sich hin und wieder ihr Fahrrad schnappen und auch mal den so gut geglaubten “freien” Fahrradweg mal zügig (>20km/h) abfahren (vielleicht auch mal selber mit dem Rad zur Arbeit fahren), um zu sehen ob man diesen Weg einem Fahrradpendler wirklich zumuten kann.
Ich denke man kann davon ausgehen, dass sich kein normaler Mensch bewusst unnötigen Gefahren aussetzt; auch Fahrradfahrer nicht. Auch wenn das manchmal so erscheint (siehe Schilderung oben), denn wir sollten nicht vergessen, dass das zügige Radfahren über eine mittlere Strecke (z.B. ca. 20km) dem menschlichen Körper einiges an Kraft und Energie abverlangt und durch diese (Über-)Anstrengung / (leicht mögliche Unterzuckerung) es auch unbeabsichtitg zu Fehleinschätzungen kommen kann. Des weiteren bin ich der Meinung, dass die meisten Fahrradfahrer lieber auf gut ausgebauten Fahrradwegen unterwegs wären als auf Straßen (siehe Sicherheit), jedoch die Qualität solcher als Radweg markierten Pfade meist schockierend ist und auch die Abdeckung /Verfügbarkeit sehr zu wünschen übrig läßt.
Fazit: Deutschland braucht mehr Radwege, die dieser Bezeichnung auch würdig sind.
Wie sieht es eigentlich mit einer durchgezogenen Linie auf einem baulich getrennten Radweg aus? Es gibt hier einen (benutzungspflichten) Radweg (Zeichen 240, kombinierter Geh- und Radweg), der von einer Ampel unterbrochen wird. Auf der anderen Seite der Straße ist dort plötzlich eine durchgezogene Linie auf dem Geh- und Radweg, die nach rechts führt. Auf der “linken Seite” scheint das ja dann ja als Gehweg zu gelten, richtig?
Was soll man aber nun machen?
Wenn man nun aber “geradeaus” fahren möchte, darf man aber nicht rechts weiterfahren, da dies dann wirklich zu einer anderen Straße führt. Also könnte man natürlich, bevor man den Radweg wieder betritt (also noch auf der Straße vor der Rad/Gehwegampel) stattdessen nach “links fahren”, womit man wieder geradeaus fährt, neben dem Gehweg auf der Straße. Ich bezweifle aber stark, dass ein Autofahrer auf dieser vielbefahrenen Straße reinlassen würde. (auf dem Rückweg nutze ich die gleiche Ampel, um von der Linksabbieger-Spur der Fahrbahn auf den (linksseitigen) Rad- und Gehweg zu wechseln).
Eine andere Variante wäre, den (kombinierten) Rad- und Gehweg schon vor der Ampel zu verlassen, durch einen “Spurwechsel” von der Bordsteinkante auf die Fahrbahn.
Oder wegen fünf Meter vom Rad absteigen, das Rad auf die Straße schieben und dann wieder losfahren.
Ist eine dieser Varianten überhaupt erlaubt? Oder muss der Umweg tatsächlich hinnehmen? Aktuell fahre ich einfach nach links und verlasse den Gehweg dann so schnell wie möglich auf die Straße, indem ich von der Bordsteinkante runterfahre.
Hallo Ich,
da wir die genaue Situation vor Ort nicht kennen, können wir aus der Ferne nur schwer eine Einschätzung treffen. Wenn Sie der Radweg über eine befahrene Straße führt, dann sollten Sie diese auch als Radfahrer benutzen dürfen, ohne Probleme fürchten zu müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein paar Fragen an den gesunden Menschenverstand:
* Ist Radfahren noch gesund wenn man auf der Straße mit einem Cocktail von Feinstaub, Stickoxiden und Kohlenmonoxid seinen erhöhten Bedarf an Atemluft deckt?
* Macht Radfahren denn noch Spaß wenn ständig PKWs und LKWs mit knappem Abstand an einem vorbeibrettern?
* Ist es auf Autofahrbahn wirklich sicherer als auf eine Radweg?
* Oder geht es nur um den Ehrgeiz einen neuen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufzustellen?
* Ist so ein Rekord ein erhöhtes Unfallrisiko wert?
Sehr ich ganz genauso,
Allein schon die Risikobereitschaft auf der möglichen tödlichen Fahrbahn zu fahren…
Davon mal ganz abgesehen finde ich dieses im Pulk fahren oft als Dominanz und Macht Gehabe gegenüber der rechtmäsig
zugelassen KFZ’ s auf der Straße … manche Männer brauchen das vllt für den Ausgleich weil sie beruflichb und familiär keine solche Position besitzen …
Interessant! Gleich noch ein paar zusätzliche Fragen an den gesunden Menschenverstand:
* ab welcher Geschwindigkeit verhält sich ein Radfahrer ehrgeizig?
* ist das Befahren eines 80 cm breiten, durch Hecke/Büsche/parkende Fahrzeuge von der Autofahrbahn getrennten Radwegs sicherer als auf der Fahrbahn zusammen mit den Autos?
* kann man als Radfahrer auf einem wie o.g. Radweg seinem Vorfahrtsrecht folgend eine Kreuzung/Einmündung passieren, ohne sein(e) Leben/Gesundheit zu riskieren?
* wann achtet man auf den rückwärtigen Verkehr auf der rechten Seite?
* welcher Verkehrsteilnehmer kann beim Abbiegen/Spurwechsel aufs Anzeigen/Blinken verzichten?
* wo kommt diese ganze Luftverschmutzung her? Und wo hört sie wieder auf?
* ist Wurstessen gesund? (SCNR)
a) Gegenfrage: Ist die Atemluft auf dem Radweg wirklich besser, als auf der Straße?
b) Klare Antwort: Nein. Da bemühe ich mich um eine geschickte Streckenwahl – auch auf dem Weg zur Arbeit.
c) Manchmal ja, manchmal nein. An Landstraßen schätze ich einen gut ausgebauten Radweg. An Einmündungen werde ich regelmäßig übersehen, selbst wenn mich ein Autofahrer im Moment vorher noch mit großen Augen überholt hat, um dann direkt vor oder neben mir rechts einzubiegen. (Meine Schäden/Beute: 1 verbogenes Vorderrad, 1 gebrochene Gabel, 1 gebrochenes Handgelenk, 1 defekter Helm, 2 Antennen, 1 Chromleiste, 1 Scheibenwischer, 1 Kotflügel, 1 Heckspoiler…)
d) Viele Radwege sind zum gemütlichen Herumschunkeln mit dem Rad geeignet, aber nicht zum Fahren. Auch als Radfahrer(in) möchte ich gerne von A nach B kommen – und zwar schneller als zu Fuß. Dazu fahre ich gerne flüssig und möchte nicht ständig Auf- und Abfahrten entlangholpern, Wurzelstufen überspringen, Scherben ausweichen oder wegen nicht einschätzbar umherschlendernder Fußgänger abbremsen, weil sie die Fahrradklingel ignorieren oder als aggressiven Akt verstehen. Schön sind auch ältere Herren, die im Gespräch mit ihrem Gehstock unvermittelt auf etwas zeigen müssen, was quer zur Fahrtrichtung liegt. Also benutze ich bei Benutzungspflicht den Radweg ggf. mit großer Vorsicht und entscheide bei Entscheidungsfreiheit je nach Streckenführung und Zustand des Radwegs. Oft fahre ich deshalb auf der Straße, insbesondere wenn viele Einmündungen am Weg liegen oder der Radweg gepflastert ist und ich meine Zahnfüllungen noch eine Weile behalten will ;-).
Nur bitte nicht behaupten, dass ein Rennrad nicht der StVO entspricht weil es keinen Dynamo hat.
Bitte immer bedenken, ein Fahrradfahrer hat noch keinen Autofahrer totgefahren, jährlich sterben hunderte Fahrradfahrer unschuldig im Straßenverkehr. Gegenseitige Rücksicht und Respekt wäre so einfach und schön – Leben und Leben lassen!
Schönen Gruß
Ein Fahrradfahrer, Autofahrer, Motorradfahrer und sonstiger Freund aller Mobilitäten
Hallo Felix,
natürlich widerspricht ein Rennrad ohne Dynamo nicht automatisch den Vorgaben der StVO, fährt es allerdings bei Nacht oder Dämmerung un- oder schlecht beleuchtet, sieht die Sache anders aus. Allerdings kann ich nicht erkennen, wo behauptet würde ein Rennrad ohne Dynamo entspräche nicht der StVO.?
Die Aussage, kein Radfahrer hätte jemals einen Autofahrer totgefahren stimmt zwar, allerdings bin ich kein Freund von solchen Aussagen. Natürlich ist ein Autofahrer bei einem Unfall besser geschützt als ein Radfahrer, allerdings rechtfertigt das für mich nicht, den Autofahrer immer an den Pranger zu stellen, weil der arme Radfahrer ja so schlechte Karten hat. Zudem würde mich interessieren ob sich diese Aussage nicht stark verzerret, wenn man auch verunglückte Autofahrer mitrechnet, die einem Fahrrad ausweichen und dabei z.B. von der Straße abkommen. Der Radfahrer ist hier zwar nicht derjenige, der den Autofahrer überfährt, allerdings wäre ohne ihn auch nichts passiert.
Laut Unfallstatistik des statistischen Bundesamts wurde bei den 87.992 verzeichneten Unfällen mit Personenschaden und einer Beteilgung von Fahrrädern 2016 in DE bei 53.870 ein Fehlverhalten des Fahrradfahers festgestellt. das sind um die 61%. Hauptsächliche Ursache mit 13,4% ist dabei Falsche Straßenbenutzung gefolgt von Missachtung der Vorfahrt (ca. 6%), Fehlverhalten bei Abbiegen, Anfahren, Wenden etc. (ca. 6%), überhöhter Geschwindigkeit (ca. 5%) und Verkehrsuntüchtigkeit z. B. durch Alkoholeinfluss (ca. 5%).
Dass in den meisten Fällen der Personenschaden beim Fahrradfahrer selbst liegt ist klar, aber nur vom bösen Autofahrer zu reden, wenn bei deutlich mehr als der Hälfte aller Unfälle mit Personenschaden ein Fehlverhalten und damit Teilschuld des Radfahrers nachgewiesen ist halte ich für falsch.
Nach dem von Ihnen geforderten Grundsatz – Leben und Leben lassen, würde ich mir wünschen, dass ihn vor allem auch die Radfahrer mal etwas ernster nehmen würden.
Sollten Sie den Selbstversuch wagen wollen, kann ich Ihnen nur raten mal in Müchen im Bereich der Innenstadt oder um die LMU nachmittags im Frühsommer bei schönem Wetter mit dem Auto zu fahren und sich einmal anzuschauen zu welchen Manövern die armen Radfahrer geneigt sind, um noch eben schnell wo vorbei zu fahren.
Zwar schon älter, aber toller und vor allem wahrer Text.
Wie sieht es eigentlich mit den Fahradfahren aus die mit einem Rennrad, das nicht der StVO entspricht, aus?
Die fahren doch auch auf der Strasse und des öfteren auch in einem Pulk nebeneinander.
Was ist wenn die in einen Unfall verwickelt werden?
Ich glaube nicht, wenn ich mit einem Mofa (25 km/h-Rennrad ist schneller unterwegs) das nicht der StVO entspricht herumfahre ( obwohl es technisch i. O. ist ), das das lange gut geht und ich hier mächtig Ärger bekomme.
Gruß
A. Lindner.
Na gut, 35 Euro Strafe für einen Unfall ist sehr günstig, wenn man damit einen Unfall mit Frau/Kind/Kinderwagen verhindert hat. Das kann man leicht bezahlen mit dem Schmerzensgeld, das man bekommt, wenn man von einem Autofahrer umgenietet wird.
Dem sollte man hinzufügen, dass Gruppen ab 16 Personen laut StVO ausdrücklich nebeneinander (im Pulk) fahren dürfen und auch sollen. Das erhöht die Sichtbarkeit und senkt damit die Unfallgefahr für die Gruppe deutlich. Außerdem fällt es motorisierten Verkehrsteilnehmern leichter eine 20 m lange Gruppe aus 20 nebeneinanderfahrenden Fahrern zu überholen als eine 40 m lange einreihige Gruppe, da man schlechter einscheren kann.
Außerdem sind diese Gruppen von der Radwegbenutzungspflicht ausgenommen, da die Radwege für einen solchen Verband nicht breit genug wären.
Sind es nun nicht sogar nur 8 Fahrer schon? :)
Hallo A.,
die Regelungen der StVZO gelten auch für Rennräder. Wenn Fahrer mit einem nicht straßentauglichen Fahrrad einen Unfall verursacht haben, bei dem andere Verkehrsteilnehmer geschädigt wurden, kann dies Schadensersatzzahlungen oder eine Regressforderung von Ihrer Privathaftpflichtversicherung zur Folge haben, welche deutlich teurer sind als die Bußgelder der Polizei.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Deshalb besser Straße als Fuß/Radweg