Radwegebenutzungspflicht: Auf welchen Strecken gilt diese?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Manchmal dürfen Räder nicht auf die Straße

Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.
Ob die Radwegebenutzungspflicht gilt, entnehmen Sie entsprechenden Verkehrsschildern.

Das Thema “Radwegebenutzungspflicht” ist häufig Gegenstand hitziger Diskussionen: Während manche Autofahrer Zweiräder am liebsten auf den Radweg verbannen würden, möchten gerade schnellere Radfahrer die Straße nutzen, um ihre Geschwindigkeit voll ausfahren zu können.

Besonders relevant wird das Thema, sobald es zu einem Fahrradunfall mit Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer kommt. Hat der Radfahrer den falschen Weg benutzt, so kann es sein, dass er zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen muss.

Doch in welchen Fällen schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zwingend vor, den Radweg zu benutzen? Und wann dürfen Sie sich im Verkehr frei entscheiden, ob Sie die Straße oder den Radweg nutzen? Dieser Ratgeber klärt Sie darüber auf.

FAQ: Radwegebenutzungspflicht

Wann besteht eine Radwegebenutzungspflicht?

Die Pflicht zur Benutzung des Radweges mit dem Fahrrad besteht nur dann, wenn dies durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Radfahrer müssen hier fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist der Radweg tabu.

Was gilt bezüglich der Benutzungspflicht bei kombinierten und getrennten Geh- und Radwegen?

Handelt es sich um einen kombinierten Geh- und Radweg, müssen Radfahrer hier fahren und auf Fußgänger achten. Auf einem getrennten Geh- und Radweg müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg bleiben.

Welcher Radweg muss benutzt werden?

Sind zwei Radwege auf jeder Straßenseite vorhanden, muss der rechte Radweg in Fahrtrichtung benutzt werden. Auf dem linken Radweg darf nur gefahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen erlaubt wird.

Ist eine Radwegebenutzungspflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Sie können die Regeln zur Radwegebenutzungspflicht in der StVO finden. § 2 Absatz 4 besagt hierzu folgendes:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen “Radverkehr frei” angezeigt ist.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen.


Doch in früheren Zeiten war dies anders: Seit 1934 war in der StVO eine Radwegebenutzungspflicht fest verankert, egal, ob dieser speziell beschildert war oder nicht. In den 1980er Jahren wurde zunehmend deutlich, dass Radfahrer auf der Straße häufig sicherer sind als auf dem Radweg. Dort werden Sie von Kraftfahrern in jedem Fall gesehen, was auf dem Radweg nicht immer der Fall sein muss. So entstehen Unfälle häufig dann, wenn Autofahrer nach rechts abbiegen und Fahrräder übersehen, die auf dem Radweg geradeaus fahren.

Diese Erkenntnis führte zur Reform der StVO im Jahre 1998. Seitdem ist die Benutzung von einem vorhandenen Radweg keine Pflicht mehr, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder extra so angeordnet wird.

Fahrräder sind nicht die einzigen Fahrzeuge, welche auf Radwegen fahren dürfen. So ist es gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO auch Mofas (also langsameren Fahrrädern mit Hilfsmotor) erlaubt, auf Radwegen fahren, was allerdings nur außerhalb geschlossener Ortschaften gilt.

Welche Verkehrsschilder ordnen eine Radwegebenutzungspflicht an?

Folgende Gebotszeichen schreiben vor, dass Fahrräder diesen Radweg benutzen müssen:

Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Radwegebenutzungspflicht wird unter anderem durch dieses Verkehrszeichen angezeigt.
  • Das Verkehrszeichen 237 zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund und schreibt vor, dass Fahrräder diesen Weg benutzen müssen, während andere Verkehrsteilnehmer diesen nicht betreten oder befahren dürfen.
  • “Radfahrer müssen den Radweg benutzen” besagt auch Schild Nummer 240, auf dem zwei Fußgänger über einem Fahrrad abgebildet sind. Allerdings handelt es sich hierbei um einen kombinierten Geh- und Radweg. Hier müssen Radfahrer aufpassen, beim Fahren nicht mit Fußgängern zusammenzustoßen.
  • Das Zeichen Nummer 241 schließlich zeigt ein Fahrrad neben zwei Fußgängern und weist darauf hin, dass sich direkt neben dem Gehweg ein Radweg mit Benutzungspflicht befindet.

Allerdings gibt es auch bei vorgeschriebenen Radwegen Ausnahmen: Ist der Weg in einem schlechten Zustand und weist beispielsweise zu viele Schlaglöcher auf? Oder ist der Radweg durch geparkte Fahrzeuge oder Fußgänger blockiert? Ist ein Radweg unbenutzbar, gilt nach Ansicht des das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg im Verkehr nicht die Radwegebenutzungspflicht, wie Urteil Az. 1 U 74/11 vom 8.12.2011 besagt.

Welche Konsequenzen erwarten Sie, wenn Sie die Radwegebenutzungspflicht missachten?

Laut Bußgeldkatalog können Sie mit 20 bis 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie dabei erwischt werden, dass Sie einen Radweg nicht benutzen, obwohl dies vorgeschrieben ist. Die Höhe des Bußgeldes hängt davon ab, ob Sie andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder gar in einen Unfall verwickelt haben, weil Sie der Radwegebenutzungspflicht nicht nachgekommen sind.

BeschreibungBußgeld
Beschilderten Radweg nicht benutzt (blaues Schild)20 €
...mit Behin­derung25 €
...mit Gefährdung30 €
...es kam zum Unfall oder Sachbeschädigung35 €

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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119 Kommentare

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  1. Thomas
    Am 2. Juni 2020 um 0:04

    ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
    – Fußwege abschaffen
    – Zu Fuß gehen nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
    – Fußgänger nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
    – Fußgänger brauchen eine Haftpflichtversicherung
    – Fußgänger werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)

    Aber warum nicht ein Fahrrad sicherer machen?
    Spiegel, Blinker, Motorisierung um auch für 100km/h gerüstet zu sein, und eine Blechhülle wäre auch eine gute Idee. 4 Räder würden sich auch gut anbieten. Oh, und Sitze vorne und hinten – tolle Idee. Mit Gesetzen kann man viele Probleme lösen.

  2. S.L.
    Am 28. Mai 2020 um 10:01

    Ja Leben und leben lassen…das sollten sich aber auch die Radfahrer zu Herzen nehmen und nicht nur die Autofahrer.

    Das Erste, was ich in der Fahrschule gelernt habe, war der Begriff “vorausschauendes Fahren”.
    Wenn ich in mein Auto steige, überlege ich also: Wie könnte der Radfahrer im nächsten Moment ragieren?” Wenn zum Beispiel die Radfahrerampel auf rot springt und der Radfahrer statt anzuhalten in die Pedale tritt, reg ich mich natürlich auch auf, aber was soll ich machen…in dem Moment ist er der Stärkere gerade weil er der Schwächere ist.
    Wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin zögere ich an einer Kreuzung auch eher, weil ich mir vielleicht nicht sicher bin, ob der Auto-/Bus-/LKW-Fahrer mich gesehen hat. Wenn er dann losfährt, denkt man sich auch hier als Radfahrer “So ein Idiot”, aber im nächsten Moment ist man doch irgendwie auch froh, dass man gesund und munter weiter fahren kann.

    Ich bin immerwieder entsetzt, wie aggressiv der Straßenverkehr in Deutschland geworden ist. Nicht nur zwischen Radfahrern und Autofahrern, sondern auch die jeweilige Gruppe untereinander. Da wird gedrängelt, gehupt, gepöbelt…oh und jemanden reinlassen, der die Spur wechseln möchte ist das schlimmst was einem auf dem Weg zur Arbeit passieren kann.

    • Mirko
      Am 6. März 2024 um 13:09

      Guter Beitrag. Ich bin nach 20 Jahren Radeln zur Arbeit jetzt auf SUV umgestiegen, nach der Häufung von lebensbedrohlichen Situationen trotz regelkonformen Verhaltens und des Mitdenken für Andere. Die Rente möchte ich ja auch noch erleben. Die entsetzten Gesichter im Rückspiegel, wenn man 30 in der 30er Zone fährt.

  3. Hubert
    Am 23. Mai 2020 um 11:39

    Das ganze Problem kann man doch durch Einführung einer gebundenen Fahradsteuer lösen.
    Heruntergebrochen von der Steuer für mein Motorrad wären das für mein Rad 9,50€ im Jahr, ein Betrag denn ich für ein gefahrloseres und angenehmeres Fahren gerne bereit wäre auszugeben.
    Diese Einnahmen kanm mann dann für den Ausbau von anständigen Radwegen einschließlich sicheren Anbindungen an das Straßenvehrkehsnetz (wo nötig) nutzen.
    Ein anständiger Radweg wäre für mich ein Weg mit einem Belag ohne Löcher oder sonstigen Deformationen. Außdem müsste er so breit sein dass man andere Radfahrer gefahrlos überholen kann.
    Leider scheint die Alternative bei uns ja nichtmehr zu funktionieren. Nähmlich gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt gegenüber den Anderen Vehrkehrsteilnehmern und Einhaltung der Vehrkehrsregel.
    Ich wünsche allen ein unfallfeies und entspanntes Fahren egal mit welchem Fortbewegungsmittel.

  4. Sebastian
    Am 20. Mai 2020 um 1:57

    Interessante Beiträge hier. Insbesondere von Autofahrern. Da erkennt man schon, wer seinen Führerschein schon mal los war oder, bald los sein wird :-)

    Das scheinen hier nicht die 99% der Autofahrer zu sein, mit denen ich es im Alltag zu tun habe. Ein Glück sind die meisten nicht auf den Kopf gefallen. Und selbst die, die mich knapp überholen, sind meistens ältere Menschen, die sich nicht so weit links rüber trauen. Aggros treffe ich recht selten. Hier fahren aber auch seit Covid sehr viele mit dem Rad. Es ändert die halt Wahrnehmung schon, wenn der Radfahrer (oder aus meinem Blickwinkel Autofahrer) die nette Bäckerin, dein Banker, Nachbar, Neffe oder deine Zahnärztin ist.

    Ich sehe auch, dass keiner der kommentierenden Autofahrer hier das Rad tatsächlich als vollwertiges Verkehrsmittel wahrnimmt. Man fährt eben nicht “entschleunigt” von Hildesheim nach Göttingen und ist dann “nur ein paar Minuten später da”. Das ist einfch Quatsch :-)) Entschleunigt mit dem “Noname Mountain Bike” brauchst du nämlich auf schlechten Radwegen mindestens 2 bis 4 Stunden länger als ich, noch wahrscheinlicher schaffst du es gar nicht. So wissend tun, aber offensichtlich ein “Jack Wolfskin Horizont” bei der nächsten Kneipe oder maximal im nächsten Dorf. Rennradfahrer fahren auch gerne mal im Alltag ‘nen 100er oder auch mehr, um etwas zu erledigen, jemanden zu Besuchen, auf eine Party zu gehen usw.

    Wir reden also über grundverschiedene Dinge.

    Mit dem No-Name Bike ist das Schlagloch, die Hecke mit den Gartentörchen direkt neben dem Weg, der 60cm schmale Rad- und Gehweg nett und aus dem Auto heraus mag das als Ahnungsloser auch alles unheimlich nett aussehen. Mit zügig und sicher “von A nach B kommen” hat die durchschnittliche Radverkehrsführung in D allerdings wenig bis nichts zu tun.

    Kleine Anekdote habe ich auch für euch. Meistens ist es einem selbst peinlich, wenn man sich ungerechtfertigt aufgeregt hat. Man muss nur merken.

    Also:

    Hier im Landkreis Hildesheim wurden in letzter Zeit viele Radwege gesperrt, da sie Sanierungsbedürftig geworden sind. Ich Fahre mit dem Rad daher auf einer schmalen Landstraße auf die nächste Ortschaft zu, rechts neben mir der gesperrte Radweg, den ich sonst immer benutze (ist ja Pflicht). Ca. 400 Meter vor Erreichen der Ortschaft, kommt mir eine Schlange von 8 PKWs entgengen. Hier hat die Straße einen durchgezogenen Mittelstreifen. Der 7-te PKW-Fahrer sieht mich, schert mit quietschenden Reifen auf die Gegenfahrbahn (meine) aus und gibt Vollgas. Tieferglegt. Chiptunig sagt der Sound. Leider keine Zeugen. – hatten wohl keine Zeit – so unentscheunigt – komisch…

    Ich hoffe mal, der Spinner hat die Absperrung auf dem Heimweg wahrgenommen. Vielleicht rettet das ihm und dem einen oder anderen das Leben. Ich bin ihm vor 2 Jahren schon einmal begegnet. Das nächste mal mit Dashcam?

    In diesem Sinne: Nehmt Rücksicht aufeinander, genießt das Leben.

  5. Pic
    Am 28. April 2020 um 11:42

    Gar nicht schlecht. Dann dürfen Radfahrer endlich auch immer die ganze Spur nutzen und Autos müssen dahinter bleiben.

  6. Pit
    Am 23. April 2020 um 15:40

    ok – an alle ein Vorschlag zur Güte:
    – Radwege abschaffen
    – Radfahren nur noch mit gültiger Fahrerlaubnis (sind ja dann Teilnehmer am “normalen” Straßenverkehr”)
    – Fahrräder nur noch mit Straßenverkehrszulassung und Kennzeichen
    – Fahrräder brauchen eine Haftpflichtversicherung
    – Fahrräder werden nur zugelassen, wenn eine entsprechende Steuer bezahlt wird (vergleichbar der KFZ-Steuer)

    PS: Und wenn ein Radfahrer direkt rechts neben einem LKW/Bus oder anderem großen Fahrzeug an einer Kreuzung abbiegt, sollte er doch mal dafür sorgen, dass er von dem Fahrer des Fahrzeuges auch gesehen wird (bemerkbar machen oder halt weiter hinten stoppen), so daß er nicht von dem rechts abbiegenden Fahrzeug übersehen und erfasst wird. Ich jedenfalls habe mal in der FAHRSCHULE (Fremdwort für die einige Radfahrer) gelernt, dass ich nur gesehen werde, wenn ich denjenigen sehen kann (zB über die Rückspiegel des LKW)

  7. Und dann
    Am 8. April 2020 um 10:20

    Mir sind gestern beim Überholen zwei Rennradfahrer fast unter das Auto gekommen. Ich hatte die beiden leider nicht gesehen. Angehalten und gefragt, ob alles in Ordnung sei. Gott sei es gedankt, war nichts passiert.
    Jedoch die Aussage des einen Fahrradfahrers war dann doch bedenklich, warum sie nicht den Fahrrad weg benutzen. Es wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch geführt worden und deshalb dürfe man den Radweg, außerhalb geschlossener Ortschaften auch ignorieren. Man wäre ja schließlich auf der Straße sicherer als auf dem Fahrradweg!
    Da viel mir nichts zu ein, dachte nur das kann er ja dann auf seinem Grabstein schreiben lassen, wenn es dann das nächste Mal kracht und er da nicht mehr lebend raus kommt.
    Klar ist es auf der Straße “SICHERER” weil da sind ja dann die Autofahrer schuld, wenn es zum Unfall kommt. Denn wenn ich auf einem gemeinsam genutzten Fahrrad/Fußgängerweg einen Fußgänger anfahre, dann wäre ich ja schuld.

    Nichts für ungut, ich verstehe jeden der wegen schlechter Wege auf die Straße ausweicht, aber außerhalb geschlossener Ortschaften und bei fast neuem nicht beschädigtem Fahrradweg auf der Straße (trotz korrekt ausgeschilderter Fahrradwege) zu fahren finde ich schon grenzwertig und leider schien der Typ sich auch gar keiner Schuld bewusst zu sein.

  8. Karin
    Am 23. März 2020 um 1:00

    Ich fuhr auf der linken Seite auf einem Fussweg mit dem Fahrrad. Ein Auto schoss aus einem Hof heraus und schnitt mir den Weg ab. Ich prallte dagegen. Der Autofahrer sah mich nicht, weil er wohl nach links schaute, ich aber von rechts gefahren kam. Jetzt erhielt ich von der Polizei ein Schreiben, zwecks Ordnungswidrigkeit. “Da auf der anderen Seite ein Seitenstreifen oder Radweg vorhanden sei”…hätte ich dort in Fahrtrichtung fahren sollen. Es ist dort aber kein Radweg vorhanden. Und der dortige Fussweg ist ständig mit Autos zugeparkt. Auf der Straße ist es viel zu gefährlich zu fahren. Jetzt will man mich noch bestrafen, obwohl der Autofahrer aus dem ruhenden Verkehr zur Straße einfach über den Fussweg fuhr, ohne zu schauen. Ich wurde verletzt. Mein Fahrrad ist Schrott. Ich habe keine Ahnung, was ich tun kann.

    • Thomas S
      Am 18. Mai 2024 um 22:03

      Auf einem reinen Fußweg mit dem Radfahren verboten , außer Sie sind unter 12 Jahre alt ! Sie mzdie Straße benutzen oder Schieben !

  9. Fredi
    Am 20. Februar 2020 um 11:46

    @Ronny
    Auch als Radfahrer hast du dich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu halten. In der 30er Zone mehr als 30 km/h ist auch zu schnell übrigens.
    @all
    Noch besser sind die Spezies, welche mit ihrem Radl Volldampf durch irgendwelche Spielstraßen ballern. Auch hier gilt ebenfalls für Radler Schrittgeschwindigkeit. Man hat manchmal das Gefühl, für einige Fahrradfahrer gelten die Verkehrsregeln nicht. Der §1 z.B. (gegenseitige Rücksichtnahme etc.) gilt aber eben auch für euch.

    Wenn der Radweg tatsächlich marode ist, kann man es schon verstehen, dass ein Rennradfahrer auf der Straße fährt.
    Nicht zu verstehen ist, wenn ein sehr guter, wenig befahrener benutzungspflichtiger Radweg existiert und die Herren Rennradfahrer meinen trotzdem auf der Straße fahren zu müssen. Wenn sich dann obendrein noch ein größerer Stau hinter dem Radler bildet, kann man den Frust mancher Autofahrer schon verstehen. Ich bin selbst schon kilometerlang hinter so einem Heini hinterhergeeiert, trotz bestem Radweg, weil ständig Gegenverkehr war oder Überholverbot. Da kann auch ich mir das Hupen nicht mehr verkneifen.
    Ihr Radler übt größtenteils lediglich ein Hobby aus, ihr behindert auf der Straße aber auch Fahrzeuge, welche beruflich unterwegs sind, wie LKW, Busse, Taxis, Pendler usw.
    Ich fahre übrigens selbst mit dem Rad und erwarte nicht, dass sofort alles zur Seite springt, wenn ich herannahe. Wenn ich hinter mir mehrere Autos habe (falls kein Radweg vorhanden), fahre ich auch mal rechts ran und lasse die Autos passieren, was gern gedankt wird.
    Unter Autofahrern gibt es ebenfalls regelrechte Idioten, das erlebe ich jeden Tag auf der Autobahn, wo oft der totale Krieg herrscht.
    Es gilt für beide Fraktionen, leben und leben lassen.

  10. Torsten
    Am 15. Februar 2020 um 16:22

    Bin Auto-, Motorrad-, Radfahrer, Fussgänger – und kenne die verschiedenen Perspektiven – das Problem sind zweifellos die Autofahrer.
    Weitere Regeln oder bessere Kenntnis von Regeln hilft leider nicht weiter, da die Schuld immer beim “anderen” gefunden wird. Der Autoverkehr in den Städten muss reduziert oder besser vermieden werden. Autoverkehr muss stark kanalisiert und teurer werden.

    • Thomas S
      Am 18. Mai 2024 um 21:22

      Wie soll das gehen wenn man aufs Auto angewiesen ist ? Abgesehen davon ist in Großstädten oft der meiste Verkehr von Auswärtigen !

    • sepp
      Am 12. November 2021 um 14:39

      +1! volle Zustimmung.
      Anmerkung: Falls es Außerorts einen deutlich höheren Qualitätsstandard bzgl. des Zustands für benutzungspflichtige Radwege gäbe (vermutlich fehlen hierzu aber meistens die Mittel), würde sich ein Großteil des Diskussionsbedarfs hier als obsolet erweisen. Ich fahre im Jahr zwischen 15000 und 18000 km Rad in NRW und würde gern das Befahren der Straße komplett vermeiden, muss aber leider feststellen, dass viele von der Fahrbahn getrennten Radwege vor allem durch von Wurzeln durchbrochene Asphaltdecken eine enorme Gefahrenquelle darstellen. Wenn noch Laub mit ins Spiel kommt potenziert das das Gefahrenpotential. Ich denke da kann doch jeder Autofahrer und jede Autofahrerin mit einem Mindestmaß an Reflexionsvermögen nachvollziehen, dass man auf die Straße ausweicht. Falls nicht: vllt den entsprechenden Streckenabschitt selbst mal mit einem Fahrrad befahren, bevor man sich ein Urteil erlaubt.

      generell gilt eigentlich : Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht ;)

  11. Mirko
    Am 2. Februar 2020 um 20:30

    Wenn ich hier so einige Kommentare lese, dann frage ich mich, was ist nur aus unserem Land geworden. Gibt es nur noch die deutsche Diskussions- und Streit- Kultur? Wo bleibt der Dialog und das finden von Lösungen?
    Ich fahre Rennrad und auch Auto, und bin Ex-Motorradfahrer. Kenne also alle Seiten.
    Wir haben einfach zu wenige und gute Radwege. Und defensives fahren und gehen erwarte ich von allen Verkehrsteilnehmern. Rücksicht nehmen kann auch mit Freude und Dank belohnt werden.
    Meine persönliche Meinung ist, daß Radwege in der Stadt auf die Straße gehören. Die sind dort an sichersten, denn da werde ich von den Autofahrern am besten gesehen. Außerorts sollten sie von der Fahrbahn mit einem Grünstreifen getrennt sein.
    Und ich möchte als Radfahrer vom Gesetzgeber und den Autofahrern als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer behandelt werden.
    Ist das zuviel verlangt? Ich finde nicht!
    Lasst uns gemeinsam einen Weg finden.

  12. Ronni
    Am 31. Dezember 2019 um 1:58

    Hallo zusammen,
    Bin vor zwei Wochen von einem Kleinbus angefahren worden. Fahre ca 400 km die Woche und muss feststellen das Autofahrer meist auf den Radweg fahren um dann die Strasse einzusehen der Radweg interessiert da so gut wie nie. Unfall von der Polizei aufgenommen Schuldfrage geklärt zwei Zeugen
    Und die Versicherung hat sich bis heute nicht gemeldet. Ich benutze innerorts den Radweg nicht mehr viel zu gefährlich sei denn man stoppt vor jeder Einfahrt. Und da ich mit einem verkehrssicheren ROSÉ Rennrad unterwegs bin würde ich dauerhaft bei Schäden immer Verlust machen. Find es auch krass wenn ich mit mehr als 30kmh in der 30er Zone fahre und noch von Autos überholt werde.

  13. Andrea M.
    Am 6. November 2019 um 8:15

    Hallo

    Was ist wenn ein Reisebus den Radweg benützt ohne das eine Haltstelle in der Nähe ist um sich an der roten Ampel vorzudrängeln und dieser filmt den fließenden Verkehr mit den Handy?

    Grüße Andi

  14. Lotus
    Am 17. Oktober 2019 um 12:55

    Mich würde interessieren ab wann der Tatbestand einer Nötigung hier gegeben ist.
    Wenn ich als Radfahrer auf einer Bundesstraße trotz befahrbaren Radwegs auf der Straße fahre und das Auto hinter mir von etwa 100 ich nehme an eher 110 auf 20 abbremsen (Vollbremsung) muss weil ein Überholen nicht möglich ist, sei es aus mangelnder Sicht oder Gegenverkehr, bin ich da nicht nahe an einer Nötigung?
    Eine Nötigung ist dann sofort ein Straftatbestand gefolgt von mindestens 4 Wochen Führerscheinentzug. Das klingt dann etwas anders als 35€ Bußgeld.

  15. J.S.
    Am 10. Oktober 2019 um 10:27

    Hallo.
    Was kann mitlr eigentlich drohen wenn ich einen Radfahrer einmal kurz anhupe, weil er auf der Straße fährt und sich weigert den angeordneten Radweg auf der linken Seite zu verwenden? ( Blaues Schild)

    Viele Grüße,

    J.S.

  16. Klaus
    Am 8. Oktober 2019 um 0:25

    ach und eins noch: der Rennradfahrer hat natürlich noch Kopfhörer im Ohr….

  17. Klaus
    Am 8. Oktober 2019 um 0:18

    Ich lebe auf dem Land in Südbayern und in einem begehrten Urlaubsgebiet.
    Die Radwege neben den Landstraßen wurden in den letzten 20 Jahren kontinuioerlich ausgebaut, um den Verkehr zu entlasten und die radfahrer zu schützen, zu denen auch natürlich Kinder und Jugendliche gehören, die im Sommer mal zum See fahren oder sogar in die Schule. Morgens und manchmal nachmittags.
    Wenn ich also als Autofahrer zwischen Ruhpolding und Berchtesgaden in einer Kolonne von 30 bis 50 Autos hinter einem RennRadFahrer herzuckele, der ja ach so schnell ist und 2m neben der Fahrbahn ein Radweg existiert, der keine Mängel aufweist und leer ist, frage ich mich schon, ob der RennRadFahrer noch recht bei Trost ist und wundere mich nicht darüber, dass Autofahrer bei 25-30 km/h langsam die Hutschnur platzt, denn überholen ist bei diesem Verkehrsaufkommen im Urlaubsgebiet wegen des permanenten Gegenverkehrs einfach nicht.

  18. Tom
    Am 5. Oktober 2019 um 21:04

    Also, das mit der Wahlfreiheit hatte ich bisher noch nicht mitbekommen. Aber man lernt ja auch als Autofahrer nie aus. Dafür merkt man allerdings, dass Radfahrer in Städten teilweise ein einnehmendes Wesen haben. Beispielsweise ist über eine extra lange Strecke die zweispurige Straße rückgebaut und ein Radweg angelegt worden, Auf dem Uferdamm ist für dieses lange Streckenstück eine definitive Trennung zu den Fußgängern vorgesehen. Erst an der nächsten Brücke wird beides wieder zusammengeführt auf dem Damm. Und was machen „die“ Radfahrer? Uferdamm wird befahren, Radweg wird – korrekterweise – befahren und – man mag es kaum glauben, auf der Straße sind auch noch zweirädrige Zeitgenossen anzutreffen.
    Wie hieß doch der Titel eines Film mit Heinz Erhard : „Immer diese Radfahrer!“. ;-)

  19. Linda
    Am 31. August 2019 um 13:55

    Ich suche schon lange (und habe auch hier nichts gefunden) die genauen Regeln für die unterschiedlichen Radwege bzw. die Vorfahrtsregeln dazu. Wenn der Radweg direkt mit der Straße zusammen verläuft, dann ist klar das der gerade aus fahrende Radfahrer vor dem links abbiegenden PKW die Vorfahrt hat. Was ist aber, wenn der Radweg baulich von der Straße getrennt (z. B. durch einen Grünstreifen mit Bäumen) an der Straße über einen Bordstein verläuft und dann sowohl zum Fußweg als auch zur Straße, die er quert Poller stehen ? Meiner Meinung nach müßte in diesen Fällen der Radfahrer immer warten. (Stichwort Grundstückseinfahrt, bauliche Trennung, nicht angezeigter Radweg- d.h. für den PKW-Fahrer durch keinen voerzeitigen Hinweis ersichtlich das noch vor der Kreuzung/Einmündung ein Radweg quert) Ich stellte diese Frage auch schon bei der Stadtpolizei/Ordnungsamt und bekam von dort die merkwürdige Antwort, das man mir dies nicht beantworten kann und ich einen Anwalt für Straßenverkehrsrecht fragen soll. Hat hier jemand einen Hinweis ?

    • Horst
      Am 20. September 2022 um 18:52

      Als Linksabbieger muss ich dem Gegenverkehr Vorrang geben. So wie beschrieben, verläuft der baulich getrennte Radweg in deinem Gegenverkehr, also als Linksabbieger Vorrang gewähren.

  20. H.Hassenmüller
    Am 19. August 2019 um 15:07

    Und diese Radfahrer, welche im Vollspeed angeflogen kommen und über den Zebrastreifen fahren. Keiner dieser Vögel weiß, dass er dies überhaupt nicht darf und eigentlich sein Rad hier schieben müsste. Wenn man dann als Autofahrer ne Vollbremsung hinlegen muss, um den ihren Arsch zu retten, wird man noch beleidigt und bedroht.

    Ansonsten Radfahrer müssen noch mehr kontroliert werden, damit sie es endlich mal kapieren, dass Regeln auch für sie gelten. Gerade auch bei der Benutzung des Radweges.

  21. Axel N.
    Am 19. August 2019 um 13:48

    Wer schon mal in den Niederlanden mit dem Rad gefahren ist kann bestätigen das es auch ein miteinander zwischen Autofahrern und Radfahrern gibt.
    80% aller Autofahrer dort sind auch Radfahrer.
    Wir haben hier generell ein Deutsches Problem.

    • Mik
      Am 1. April 2022 um 19:06

      Hier in Köln erlebe ich immer wieder Autofahrer aus den Niederlanden.
      Meine Erfahrung ist, dass Radfahrer-gewohnte niederländische Autofahrer hier genauso wie deutsche Autofahrer völlig überfordert sind.
      Es ist ein Problem mit dem Radwege- und -leit-System hier in Deutschland…

  22. Alex
    Am 8. August 2019 um 21:05

    Ich befahre täglich die B260. Eine Bundesstraße. Parallel führt an der Lahn ein Radweg entlang.

    S T Ä N D I G die Rennradfahrer auf der Straße. Meist einzeln, aber auch in kleinen (<6) Grüppchen. Der entgegenkommende Verkehr fährt auf einer räumlich nicht getrennten Fahrbahn.

    Rücksichtnahme hin und her: die sind i m W e g!

    Nein, ihr seid n i c h t so schnell, wie ihr glaubt. Ja, ihr solltet an den Rand fahren, damit wir vorbeikönnen.

    Innerorts habe ich kein Problem. Auf einer Bundesstraße schon.

    • Bob
      Am 21. September 2022 um 13:43

      Mal überlegt wer in der von ihnen geschilderten Situation das Problem ist? Wessen Fahrzeug braucht denn soviel Platz das es auf der Straße eng wird? Wo steht geschrieben das alle Straßen für Autofahrer freizuhalten sind? Es ist doch spannend, dass Autofahrer Minuten lang ohne zu meckern hinter einem langsamen Trecker herfahren, aber schon nach 5 Sekunden den Radfahrer von der Straße hupen oder ihn so bedrängen, das er freiwillig zur Seite fährt. Oft ist das Problem auch einfach eine grauselige Fahrradinfrastruktur die aus ungepflegten zu engen Radwegbröckchen besteht. Und ja es gibt natürlich unter allen Gruppen Ars…cher. Seit ich regelmäßig mit dem Rad unterwegs bin habe ich mir angewöhnt mit dem Auto ein paar Minuten früher loszufahren. Dann kann man Verzögerungen durch langsamere Verkehrsteilnehmer gelassener ertragen.

  23. Jürgen L.
    Am 29. Juli 2019 um 11:39

    Ich finde es schon bedenklich wie hier manchmal für den Radfahrer argumentiert wird.

    Demnach muß ich als Autofahrer zeitlich wirklich den Fahrradfahrer einplanen, wenn ich über die Landstraße zur Arbeit fahre, und es entlang dieser Landstraße ohne Unterbrechung einen Fahrradweg gibt ? Ist ja dann besonders schön wenn der Fahrradweg leer ist, der Fahrradfahrer aber meint auf kurviger Strecke mit durchgezogener Linie auf der Straße fahren zu müssen. Obwohl der Radweg frei ist nötigt er mich dann hinter ihm her fahren zu müssen. Das soll ok sein ? Wir sind in einem Urlaubsgebiet, da hat man oft minutenlang wegen dem starken Gegenverkehr keine Möglichkeit zu überholen. Das soll ok sein wenn der Fahrradweg schön abgetrennt von der Fahrbahn zu befahren ist ?

    Bin ich dann gut auf der Arbeit und muß von dem einen zum anderen Hotel, dann folgt ein Spießrutenlaufen um den voll durchbretterden Fahrradfahrern als Fußgänger in der Fußgängerzone nicht im Wege zu sein, denn die haben das Recht ohne Verzögerung durch die Fußgängerzone zu rasen. Eltern mit Kindern sind dann für die einbesonderes Ärgernis, und vor Allem Fußgänger mit Hunden.

    Dort wo ich früher gewohnt und gearbeitet habe, gab es am Pförtner des Werkes einen getrennten Rad- und Fußweg, geregelt mit einer separaten Radfahrerampel wenn man als Füßgänger den Radweg überqueren musste um dann die Straße zu überqueren um den Pförtner zu erreichen. Da hat es nie!!!!!!!!!, so oft wie ich da vorbei mußte, einen Radfahrer interessiert ob er Rot hat und der Fußgänger grün, das ging sogar so weit dass manchem Fußgänger Prügel angedroht wurden. Also hört auf mit dem heldenhaften Radfahrer. Die sollen als erstes Regeln und ein MIteinander lernen. Ich hätte noch vieles mehr dazu, will es aber dabei belassen.

  24. Uwe W.
    Am 22. Juli 2019 um 16:01

    Ich stelle immer wieder als aktiver Radfahrer fest, das man angehupt wird, wenn man nicht den früheren Radweg benutzt. Vielen Radwegen wurden die Schilder 237, 240, 241 weggenommen. Somit fahre ich dann auf der Straße, da es kein offizieller Radweg mehr ist. Viele Autofahrer wissen gar nicht, das man frei wählen kann, wenn nicht solche Radwege mit diesen blauen Schildern versehen sind. Vielleicht sollte man eine Aufklärung in den Medien bringen. Damit endlich dieses zu unrechte Hupen aufhört. Wir sind alle Verkehrsteilnehmer und wenn man frei entscheiden darf, wo man als Radfahrer fährt, dann müssen auch mal die Autos langsamer hinter herfahren. Oder einen kompletten Rückbau der alten Radwege machen, was aber ziemlich teuer werden wird. Es ist auch oft verwirrend, mal ist ein Radweg auf jeden Fall zu benutzen, manchmal dann nicht.

    • Richard
      Am 7. Juni 2023 um 12:05

      Ich habe das Problem hier immer nur mit Radfahrern, die trotz Verkehrszeichen 240 bzw 241 auf der Straße bleiben. Dass dies an besagter Stelle hier keinen Sinn ergibt, weil die Straße eh schon eng ist kommt dazu. Also ich hab hier blaues Schild, und teilweise sogar rote Pflaster, wobei die mich weniger interessieren. 8 von 10 Fahrrädern fahren trotzdem einfach auf der Straße und behindern. Spricht man sie an, denken diese sich die kreativsten Regeln und Gesetze aus. “Ich bin doch nicht unter 12, ich kann mir das aussuchen” oder eben “da ist das 30er Schild, da kann ich wählen!” aber mit einem Selbstbewusstsein, unglaublich. Und ich sag immer nur ne, 240, 241, Radwegenutzungspflicht, du darfst hier nicht auf der Straße fahren, will es ihnen auch zeigen, aber die fahren immer einfach weiter, schimpfen und erzählen quatsch… Der, der meinte er sei ja keine 12 mehr, und ob ich überhaupt nen Führerschein hätte und ich solle mich mal richtig informieren war der Knüller, der hat gelogen ohne rot zu werden. Verkehrspinoccio nenn ich den nur noch :) liebe es auch, wenn Fahrradfahrer sich, wenn ich im PKW bin, hinter mir im toten Winkel verstecken, wo ich immer Platz lasse, dass sie bis vorn durchfahren könnte, und dann aber aus ihrem Versteck kommen und auf ihre Vorfahrt beharren, welche ich natürlich auch gewähre, aber manchmal sag ich auch die sollen vorfahren und sich da nicht verstecken, da man sich dann nicht wundern muss, wenn man mal übersehen wird, trotz Pflicht zum Schulterblick, aber so provoziert man es ja regelrecht. Schönen Tag euch noch und sichere Fahrt

  25. Andreas G.
    Am 11. Juli 2019 um 14:56

    Frage: Darf ich bei Fahrradwegen beidseits der Straße als Radler auch den von mir aus gesehenen linken Radweg a) benutzen, oder nur, b) wenn der die Schilder 237 bzw. c) 237 und ‚Radweg frei‘ hat??? Ich frage, weil es verhindern würde, 2mal die gefährliche Straße zu queren …

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