Hund oder Katze überfahren: Kommt Fahrerflucht infrage?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 15. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier

Katze überfahren: War es Fahrerflucht?
Katze überfahren: War es Fahrerflucht?

Wenn ihnen plötzlich ein Tier vor das Auto rennt, versetzt dies wohl die meisten Fahrer zunächst in einen Schockzustand. Einige sind wie versteinert und wissen nicht, wie ihnen geschieht. Andere versuchen möglicherweise noch zu bremsen, doch die Zeit reicht meist nicht aus. Das Tier wird überfahren.

So tragisch ein solches Szenario auch ist, noch tragischer ist es, dass wohl die wenigsten Fahrer nach dem Unfall mit einem Hund oder einer Katze anhalten, um nach dem verletzten Tier zu sehen. Manche sind zu geschockt und fahren daher einfach weiter, anderen ist es schlichtweg egal.

Doch begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren haben, Fahrerflucht, wenn sie nicht anhalten? Wer muss in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen? Hat der Besitzer des Tieres möglicherweise das Recht auf eine Entschädigung? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Hund oder Katze überfahren – Ist eine Fahrerflucht möglich?

Muss ich melden, dass ich einen Hund oder eine Katze überfahren habe?

Ja, in der Regel sollten Sie einen solchen Unfall melden. Hat das Tier einen Eigentümer, ist diesem durch den Unfall ein Sachschaden entstanden.

Ist es Fahrerflucht, wenn ich nach dem Zusammenstoß weiterfahre?

Ja. Es gilt als Fahrerflucht, wenn Sie ein Haustier überfahren und nicht angehalten haben.

Kann es weitere Konsequenzen haben, weiterzufahren?

Ja. Muss das Tier unnötig leiden, kann Ihnen unter Umständen Tierquälerei vorgeworfen werden. Dieser Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Tier angefahren – und nun?

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie am besten nach einem Unfall mit einem Haustier reagieren und wer haftet.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie sich am besten nach einem Unfall mit einem Tier verhalten.

Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, kann eine Fahrerflucht nicht automatisch ausgeschlossen werden.
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, kann eine Fahrerflucht nicht automatisch ausgeschlossen werden.

Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.

Tiere – und daher auch Katzen – sind Sachen vor dem Gesetz gleichgestellt. Haben Sie also z. B. eine Katze überfahren, könnte Fahrerflucht vorliegen. Daher sollten Sie im Zweifelsfall nicht einfach weiterfahren, sondern die Polizei rufen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht zwar möglich, ein Recht auf Entschädigung hat der Tierhalter allerdings im Regelfall nicht.

Wenn sein Hund oder seine Katze einen Unfall herbeiführt, muss er gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den entstandenen Schaden aufkommen. In einem solchen Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Tiere von Vorteil, da diese die Kosten dann eventuell trägt.

Katze überfahren: Neben Unfallflucht auch Strafe wegen Tierquälerei möglich

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht – wie bereits erwähnt – nicht vollkommen auszuschließen. Darüber hinaus kann Ihnen noch eine weitere Strafe drohen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren. Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.

Es ist Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, den Hund oder die Katze zu „erlösen“, weil dies Ihrer Meinung nach das Beste für das Tier wäre. Rufen Sie die Polizei oder einen Tiernotdienst hinzu, denn diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen. Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, und eine Fahrerflucht kommt nicht infrage, muss sich also dennoch nicht bedeuten, dass Sie gänzlich straffrei davonkommen.

Keine Lust zu lesen? Fahrerflucht im Video erklärt

Video zur Fahrerflucht
Was passiert, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernen?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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37 Kommentare

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  1. sara
    Am 30. September 2017 um 11:10

    warum macht man sowas
    .warum kan man nicht einfach warten

    • Hallo123
      Am 17. Juli 2018 um 23:40

      Worauf möchtest du denn warten?

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