Hund oder Katze überfahren: Kommt Fahrerflucht infrage?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
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Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier

Wenn ihnen plötzlich ein Tier vor das Auto rennt, versetzt dies wohl die meisten Fahrer zunächst in einen Schockzustand. Einige sind wie versteinert und wissen nicht, wie ihnen geschieht. Andere versuchen möglicherweise noch zu bremsen, doch die Zeit reicht meist nicht aus. Das Tier wird überfahren.
So tragisch ein solches Szenario auch ist, noch tragischer ist es, dass wohl die wenigsten Fahrer nach dem Unfall mit einem Hund oder einer Katze anhalten, um nach dem verletzten Tier zu sehen. Manche sind zu geschockt und fahren daher einfach weiter, anderen ist es schlichtweg egal.
Doch begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren haben, Fahrerflucht, wenn sie nicht anhalten? Wer muss in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen? Hat der Besitzer des Tieres möglicherweise das Recht auf eine Entschädigung? Diese Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Hund oder Katze überfahren – Ist eine Fahrerflucht möglich?
Nein, eine Meldepflicht besteht nicht. Stellt das tote Tier allerdings eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar, sollten Sie die Polizei alarmieren.
Bislang ist noch nicht endgültig geklärt, ob Sie Fahrerflucht begehen, wenn Sie ein Haustier überfahren und nicht angehalten haben. Daher sollten Sie im Zweifelsfall die Polizei rufen und nicht einfach weiterfahren.
Ja. Muss das Tier unnötig leiden, kann Ihnen unter Umständen Tierquälerei vorgeworfen werden. Dieser Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Tier angefahren – und nun?
Hund oder Katze überfahren: Muss die Polizei gerufen werden?
Sie haben ein Tier überfahren? Eine Meldepflicht besteht zunächst nicht. Es gehört nicht zu Ihren Pflichten, den Halter ausfindig zu machen und ihn über den Vorfall zu informieren. Die Polizei müssen Sie ebenfalls nicht rufen, wenn es zum Unfall mit einem Hund oder einer Katze kam.
Dies ändert sich jedoch in dem Moment, in dem das betroffene Tier zu einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer wird. Flüchtet es beispielsweise verletzt über die Straße oder liegt tot mitten auf der Fahrbahn, sollten Sie das Warnblinklicht am Auto einschalten und die Polizei rufen. Im Anschluss kümmert sie sich um den Abtransport des Tieres.
Haben Sie also einen Hund oder eine Katze überfahren, begehen Sie Fahrerflucht, wenn Sie sich nicht verhalten, wie gerade beschrieben. Oder? Droht eine Anzeige?
Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?
Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.
Tiere – und daher auch Katzen – sind Sachen vor dem Gesetz gleichgestellt. Haben Sie also z. B. eine Katze überfahren, könnte Fahrerflucht vorliegen. Daher sollten Sie im Zweifelsfall nicht einfach weiterfahren, sondern die Polizei rufen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht zwar nicht gänzlich unmöglich, ein Recht auf Entschädigung hat der Tierhalter allerdings im Regelfall nicht.
Wenn sein Hund oder seine Katze einen Unfall herbeiführt, muss er gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für den entstandenen Schaden aufkommen. In einem solchen Fall ist eine Haftpflichtversicherung für Tiere von Vorteil, da diese die Kosten dann eventuell trägt.
Katze überfahren: Neben Unfallflucht auch Strafe wegen Tierquälerei möglich
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht – wie bereits erwähnt – nicht vollkommen auszuschließen. Darüber hinaus kann Ihnen noch eine weitere Strafe drohen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren. Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.
Es ist Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, den Hund oder die Katze zu „erlösen“, weil dies Ihrer Meinung nach das Beste für das Tier wäre. Rufen Sie die Polizei oder einen Tiernotdienst hinzu, denn diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen. Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, und eine Fahrerflucht kommt nicht infrage, muss sich also dennoch nicht bedeuten, dass Sie gänzlich straffrei davonkommen.
warum macht man sowas
.warum kan man nicht einfach warten
Worauf möchtest du denn warten?