Was passiert, wenn man mit dem Fahrrad über Rot fährt?
Dies kann Ihnen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro einbringen. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an.
Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Sofern eine eigene Fahrradampel vorhanden ist, müssen sich Radfahrer nach dieser richten. Ist dies nicht der Fall, gilt für sie die “normale” Ampel der Fahrbahn.
Ab welchem Alter drohen mir Sanktionen für einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad?
Ein Bußgeldbescheid kann bereits für Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden.
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer an der roten Ampel
Rote Ampel: Fahrradfahrer müssen auch stoppen
Nicht nur Autofahrer können bei Rotlichtverstößen empfindliche Strafen erhalten, auch Fahrradfahrer müssen sich darauf einstellen, einen Bußgeldbescheid zu empfangen, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht achteten und einen Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad begangen haben.
Im Bußgeldkatalog Fahrrad gibt es einige Regelungen zum korrekten Verhalten an einer Ampel. Wir stellen Ihnen diese im folgenden vor, und beantworten die oft gestellte Frage, ob aufgrund von Vergehen aus dem Bußgeldkatalog für Radfahrer der Führerschein für das Auto entzogen werden kann.
Bußgeldkatalog für Radfahrer: Bei Rot über die Ampel
Auch Fahrradfahrer müssen sich auf Bußgelder in Höhe von über hundert Euro einstellen, wenn sie mit dem Fahrrad bei Rot über eine Ampel fuhren. Sofern eine Gefährdung oder gar ein Unfall an den Rotlichtverstoß gekoppelt war, so erhöhen sich natürlich auch diese Bußgeld noch einmal. Die Höhe der Bußgelder für Vergehen wie dem Überqueren einer roten Ampel ist mit der besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit, die von diesem Verstoß ausgeht, begründet.
Genauso wie auch bei Rotlichtverstößen bei Autofahrern ist für Radfahrer bei der Ermittlung der Sanktionen maßgeblich, wie lange die Ampel bereits in der Rotphase war. Man unterscheidet im Bußgeldkatalog für Radfahrer:
Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren weniger als eine Sekunde rot
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überqueren mehr als eine Sekunde rot
Für alle Rotlichtverstöße mit dem Fahrrad gilt, dass laut Bußgeldkatalog Fahrrad ein Punkt in Flensburg gutgeschrieben wird.
Ampelblitzer können übrigens auch Radler beim Überqueren einer roten Ampel fotografieren! Jedoch wird es in diesem Fall mit der Nachverfolgung des Fahrers schwierig, schließlich fehlt an Fahrrädern ein Kennzeichen, mit dem die Behörden die Adresse ermitteln könnten.
Einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten Radfahrer also nur dann, wenn ein Polizeibeamte den Vorfall selbst beobachten konnte. Der Betroffene wird dann für eine Verkehrskontrolle aus dem Verkehr herausgewunkden und muss seine Personalien sofort dem Beamten mitteilen. Der Bußgeldbescheid kommt wenig später per Post.
Führerscheinentzug aufgrund von Verstößen gegen den Bußgeldkatalog Fahrrad
Ein Rotlichtverstoß als Radfahrer kostet mindestens 60 Euro
Da ein Bußgeldbescheid laut Verkehrsrecht auch schon an Kinder ab 14 Jahren ausgestellt werden kann, können diese sich bereits vor dem Erwerb ihres Führerscheins einen Bußgeldbescheid einhandeln. Und das Bußgeld müssen in einem solchen Fall wohl auch die Eltern bezahlen, da es das übliche Taschengeld um einiges überschreitet.
Auch der Punkt, der laut Bußgeldkatalog Fahrrad bei sämtlichen Rotlichtverstößen anfällt, verbleibt auf dem Flensburger Punktekonto, bis er nach 2,5 Jahren verjährt. Theoretisch ist es möglich, dass für Verstöße gegen den Bußgeldkatalog für Radfahrer einem Verkehrsteilnehmer der PKW-Führerschein entzogen wird. Denn bei 8 Punkten wird der Führerschein bekanntermaßen entzogen, und dazu können auch Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO, die mit dem Fahrrad begangen wurden, ihren Teil beitragen. Der Führerscheinentzug entspricht einem dauerhaften Fahrverbot. Diese kann gerade diejenigen vor große Existenzsorgen stellen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.
Rote Ampel: Fahrrad und Autofahrer
Ob Autofahrer oder Radfahrer: bei Rot über die Ampel zu fahren, kann nicht nur hohe Bußgelder verursachen – mit einem Blick in den Bußgeldrechner können Sie vergleichen, welche Strafen für Autofahrer anfallen) sondern auch gefährliche Unfälle verursachen. Deswegen sollte jeder Verkehrsteilnehmer die kurze Wartezeit an der Ampel in Kauf nehmen und erst dann die Straße überqueren, wenn er grünes Licht hat.
Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.
Ich wurde gestern angehalten, weil ich angeblich über rot gefahren bin. Ich finde die Straffen einfach zu übertrieben und sehe diese als Geldmacherei an.
Hier in Frankfurt sollten eher die Randalierer (jeden Montag eine Demo und öfters mal am Samstag) zu Kasse gebeten werden und nicht die anständigen Mitbürger die brav ihre Steuern für alles bezahlen. 100 € steht für mich in keinem Verhältnis. Aber jemand muss ja die abgebrannten Polizei Fahrzeuge wieder bezahlen……und das sind nicht die Krawalmacher.
wenn ein Radfahrer über Rot fährt, kann er mitunter auch schwere Unfälle verursachen. Über die Höhe der Bußgelder erlauben wir uns aber kein Urteil, da wir nur darüber informieren.
Ich muss sagen, Ampeln sind generell radfahrerunfreundlich bzw. sorgen oft für Verwirrung.
Gerade hier in München gibt es kreuz und quer alles: Eigene Radfahrerampeln auf Augenhöhe mit Gelblicht, Rad/Fußgängerampeln, Fußgängerampeln alleine und manchmal gelten die Autofahrerampeln (was man auch nur daran erkennen kann, dass auf dem Radweg eine Haltelinie ist)
Fall 1: Gesonderter Radweg, daneben zweispurige Straße, Fußgängerampel (ohne Radfahrersymbol). Fußgängerampel ist bereits rot, Autofahrer aber noch grün. Welche Ampel gilt nun?
Fall 2: T-Kreuzung (Seitenstraße auf Hauptstraße), Autofahrer haben Rot um Linksabbieger auf die Hauptstraße vorbei zu lassen. Fußgänger die über die Hauptstraße wollen haben logischerweise auch rot. Der Fußweg der entlang der Hauptstraße führt hat aber keine Ampel. Auf dem Radweg hingegen ist eine Haltelinie, jedoch keine Radfahrerampel. Da es von der Seitenstraße aus keinen Radweg gibt, der auf den Radweg parallel zur Hauptstraße führt, sehe ich hier eigentlich keinen Grund zu halten.
Zwar bin ich wegen Rotlichtverstößen noch nie von der Polizei angehalten worden, habe mir aber schon oft überlegt, ob das gerade so korrekt war. Gerade weil Fußgängerampeln keine Gelbphase haben, manchmal aber doch auch für Radfahrer gelten, habe schon öfters mitbekommen wie es deswegen Probleme gab, weil der Polizist nicht verstehen wollte, dass die Ampel kurz vor dem Überqueren der Haltelinie umgeschaltet hat und man keine Möglichkeit mehr hatte zu bremsen.
Hier ist es leider rein das Ermessen des Polizisten, denn ich behaupte im Zweifelsfall wissen die auch nicht bescheid.
Vielleicht kann mir hier jemand kurz erklären, welche Ampel im Zweifelsfall für Radfahrer gilt, da viele Radwege nur mit Fußgängerampeln ausgestattet sind, ich mich dann immer an den Autoampeln orientiere, weil die eben auch noch eine Gelbphase haben. Ob das die Polizei aber genauso sieht weiß ich nicht.
tatsächlich ist die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig, was auch der ADFC München bereits angemerkt hat.
Im Zweifel sollten Sie die großen Ampeln mit der Gelbphase beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Verkehrsregeln sind wichtig und einzuhalten und verhängte Bußgelder sollten einen Lerneffekt haben, ABER: wenn eine Gefährdung sowohl des Beschuldigten als auch anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, dann sollte eine Verwarnung genügen. In meinem Fall habe ich einen Bußgeldbescheid über 88,50 € bekommen, weil ich in einer Tempo-30-Zone (Einbahnstrasse) bei einer gut zu übersehenden Kreuzung, weit und breit kein KfZ in Sicht, 2 Sekunden zu früh (!!!), nämlich als das Fußgängerlicht auf grün gesprungen war, mit dem Fahrrad die Kreuzung überquert habe. Oberschlaumeier und Ordnungsfanatiker werden jetzt sagen, “das Fußgängerlicht ist für Fußgänger und nicht für Radfahrer”, “wer sich nicht an Regeln hält gehört betraft” und dergleichen mehr. Ja, ja, mea culpa. In diesem Fall geht es aber NUR ums Prinzip und der Tatvorwurf ist gemessen an den Umständen lächerlich. Ganz im Gegensatz zum verhängten Bußgeld. Eine Nachbesserung des Katalogs ist m.E. notwendig.
Ich wurde gestern angehalten, weil ich angeblich über rot gefahren bin. Ich finde die Straffen einfach zu übertrieben und sehe diese als Geldmacherei an.
Hier in Frankfurt sollten eher die Randalierer (jeden Montag eine Demo und öfters mal am Samstag) zu Kasse gebeten werden und nicht die anständigen Mitbürger die brav ihre Steuern für alles bezahlen. 100 € steht für mich in keinem Verhältnis. Aber jemand muss ja die abgebrannten Polizei Fahrzeuge wieder bezahlen……und das sind nicht die Krawalmacher.
Hallo Irina,
wenn ein Radfahrer über Rot fährt, kann er mitunter auch schwere Unfälle verursachen. Über die Höhe der Bußgelder erlauben wir uns aber kein Urteil, da wir nur darüber informieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich muss sagen, Ampeln sind generell radfahrerunfreundlich bzw. sorgen oft für Verwirrung.
Gerade hier in München gibt es kreuz und quer alles: Eigene Radfahrerampeln auf Augenhöhe mit Gelblicht, Rad/Fußgängerampeln, Fußgängerampeln alleine und manchmal gelten die Autofahrerampeln (was man auch nur daran erkennen kann, dass auf dem Radweg eine Haltelinie ist)
Fall 1: Gesonderter Radweg, daneben zweispurige Straße, Fußgängerampel (ohne Radfahrersymbol). Fußgängerampel ist bereits rot, Autofahrer aber noch grün. Welche Ampel gilt nun?
Fall 2: T-Kreuzung (Seitenstraße auf Hauptstraße), Autofahrer haben Rot um Linksabbieger auf die Hauptstraße vorbei zu lassen. Fußgänger die über die Hauptstraße wollen haben logischerweise auch rot. Der Fußweg der entlang der Hauptstraße führt hat aber keine Ampel. Auf dem Radweg hingegen ist eine Haltelinie, jedoch keine Radfahrerampel. Da es von der Seitenstraße aus keinen Radweg gibt, der auf den Radweg parallel zur Hauptstraße führt, sehe ich hier eigentlich keinen Grund zu halten.
Zwar bin ich wegen Rotlichtverstößen noch nie von der Polizei angehalten worden, habe mir aber schon oft überlegt, ob das gerade so korrekt war. Gerade weil Fußgängerampeln keine Gelbphase haben, manchmal aber doch auch für Radfahrer gelten, habe schon öfters mitbekommen wie es deswegen Probleme gab, weil der Polizist nicht verstehen wollte, dass die Ampel kurz vor dem Überqueren der Haltelinie umgeschaltet hat und man keine Möglichkeit mehr hatte zu bremsen.
Hier ist es leider rein das Ermessen des Polizisten, denn ich behaupte im Zweifelsfall wissen die auch nicht bescheid.
Vielleicht kann mir hier jemand kurz erklären, welche Ampel im Zweifelsfall für Radfahrer gilt, da viele Radwege nur mit Fußgängerampeln ausgestattet sind, ich mich dann immer an den Autoampeln orientiere, weil die eben auch noch eine Gelbphase haben. Ob das die Polizei aber genauso sieht weiß ich nicht.
Hallo Sebastian,
tatsächlich ist die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig, was auch der ADFC München bereits angemerkt hat.
Im Zweifel sollten Sie die großen Ampeln mit der Gelbphase beachten, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Verkehrsregeln sind wichtig und einzuhalten und verhängte Bußgelder sollten einen Lerneffekt haben, ABER: wenn eine Gefährdung sowohl des Beschuldigten als auch anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, dann sollte eine Verwarnung genügen. In meinem Fall habe ich einen Bußgeldbescheid über 88,50 € bekommen, weil ich in einer Tempo-30-Zone (Einbahnstrasse) bei einer gut zu übersehenden Kreuzung, weit und breit kein KfZ in Sicht, 2 Sekunden zu früh (!!!), nämlich als das Fußgängerlicht auf grün gesprungen war, mit dem Fahrrad die Kreuzung überquert habe. Oberschlaumeier und Ordnungsfanatiker werden jetzt sagen, “das Fußgängerlicht ist für Fußgänger und nicht für Radfahrer”, “wer sich nicht an Regeln hält gehört betraft” und dergleichen mehr. Ja, ja, mea culpa. In diesem Fall geht es aber NUR ums Prinzip und der Tatvorwurf ist gemessen an den Umständen lächerlich. Ganz im Gegensatz zum verhängten Bußgeld. Eine Nachbesserung des Katalogs ist m.E. notwendig.