E-Scooter-Regeln: Welche Vorschriften gelten für die Elektroroller?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel

Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?
Welche E-Scooter-Regeln sollten Sie vor der ersten Spritztour kennen?

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.

Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: E-Scooter-Regeln

Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren?

Ja, E-Scooter sind auf dem Fahrradweg, dem Radschutzstreifen und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße zugelassen. Im Gegensatz dazu sind E-Scooter auf dem Gehweg nicht erlaubt.

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Die Verkehrsregeln schreiben für E-Scooter keine Helmpflicht vor. Dennoch ist es ratsam, freiwillig einen Schutzhelm anzulegen.

Drohen für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln Sanktionen?

Ob ein Verwarngeld oder ein Bußgeld droht, können Sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen. Diese finden Sie hier.

Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.
Was ist auf dem E-Scooter zu beachten? Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Video.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Eine nicht zu­lässige Ver­kehrs­fläche be­fah­ren15 €eher nicht
... mit Behin­derung20 €eher nicht
... mit Gefähr­dung25 €eher nicht
... mit Sach­be­schädigung30 €eher nicht
Neben­einander ge­fahren15 €eher nicht
... mit Behin­derung20 €eher nicht
... mit Gefähr­dung25 €eher nicht
... mit Sach­beschädigung30 €eher nicht
Freihändig gefahren10 €eher nicht
E-Scooter zu zweit genutzt10 €eher nicht
An ein anderes Kfz an­hängen10 €eher nicht
Richtungs­änderung nicht ange­zeigt10 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 20 €eher nicht
... mit Sach­beschädigung25 €eher nicht
Fahren ohne Ver­sicherungs­schutz40 €eher nicht
Klingel fehlt oder funk­tioniert nicht15 €eher nicht
Beleuch­tung fehlt oder funk­tioniert nicht20 €eher nicht
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl der E-Scoo­ter über keine ABE ver­fügt70 €eher nicht
Teil­nahme am Straßen­ver­kehr, obwohl die ABE des E-Scooters ab­ge­laufen war30 €eher nicht
E-Scooter ohne Fahr­zeug-Iden­tifikations­num­mer in Be­trieb genom­men10 €eher nicht
E-Scooter entspricht nicht den Sicher­heits­an­forde­rungen25 €eher nicht

Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Bei Rot über die Ampel gefahren60 €1Hier prüfen **
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer100 €1Hier prüfen **
... mit Sachbeschädigung 120 €1Hier prüfen **
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war100 €1Hier prüfen **
... mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer160 €1Hier prüfen **
... mit Sachbeschädigung 180 €1Hier prüfen **

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter

VerstoßBuß­geld PunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille500 €21 MonatHier prüfen **
... zum zweiten Mal1.000 €23 MonateHier prüfen **
... zum dritten Mal1.500 €23 MonateHier prüfen **
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfall­erscheinungen auffällig geworden3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohenHier prüfen **
E-Scooter gefahren ab 1,1 Promille3Freiheits- oder Geld­strafe, es kann die Ent­ziehung der Fahr­erlaub­nis drohenHier prüfen **

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit

Ver­stoßBuß­geldPunkte FahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen250 €1Hier prüfen **
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren500 €21 MonatHier prüfen **
... zum zweiten Mal1.000 €23 MonateHier prüfen **
... zum dritten Mal1.500 €23 MonateHier prüfen **
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohenHier prüfen **
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren3Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohenHier prüfen **

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.
Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben auch vor, dass dieser nur alleine genutzt werden darf.

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.

Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:

  • zwei unabhängige Bremsen
  • einen weißen Scheinwerfer vorne
  • ein rotes Rücklicht hinten
  • eine Klingel

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?

E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.
E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.

Im Video: E-Scooter und Alkohol – ein No-Go?

Alkohol am E-Scooter-Steuer: Wie viel Promille sind erlaubt?

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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43 Kommentare

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  1. Steffen P.
    Am 21. Februar 2020 um 15:35

    Gut zu wissen.

    • Peter
      Am 17. Mai 2024 um 20:32

      Warum wird nicht Helm und Westen Pflicht eingeführt?

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